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sondere ihren Obleuten im Ausschuss (<strong>hier</strong>zu unten), abstimmen<br />
und <strong>können</strong> nicht gegen den Willen des Ausschusses eigene Prioritäten<br />
setzen oder sachliche Vorstellungen durchdrücken. Deshalb<br />
werden sich die Vorsitzenden in den Beratungen eher zurückhalten.<br />
<strong>Sie</strong> bemühen sich, die Verhandlungen objektiv und unparteiisch zu<br />
leiten, Meinungsverschiedenheiten allenfalls im Sinne der Aufklärung<br />
von Missverständnissen und der Herbeiführung von Beschlüssen<br />
zu moderieren, Debatten zusammenzufassen und Kompromissvorschläge<br />
zu unterbreiten. <strong>Sie</strong> haben die Pflicht, die Beratungen<br />
objektiv zu fördern, und dies gelingt am ehesten, wenn sie Vertrauen<br />
bei allen Fraktionen genießen.<br />
Dies ist deshalb nicht selbstverständlich, weil das Ausschusssystem<br />
des Bundestages eine Besonderheit aufweist: Zum einen spiegeln<br />
die Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse des gesamten Bundestages<br />
wider. Die Bundestagsmehrheit – also die Koalition, die ja die<br />
Regierung gewählt hat und sie unterstützt – stellt auch im Ausschuss<br />
die Mehrheit. Zum anderen werden aber die Mehrheitsund<br />
Minderheitsverhältnisse, also die Stärke der Fraktionen, auch<br />
innerhalb der Gesamtzahl der Ausschussvorsitzenden widergespiegelt.<br />
Bei derzeit 22 ständigen Ausschüssen in der 17. Wahlperiode<br />
bedeutet dies, dass die CDU/CSU 9 Ausschussvorsitzende, die<br />
SPD 5, FDP und Die LINKE. je 3 sowie Bündnis 90/Die Grünen<br />
2 Ausschussvorsitzende stellen. Mithin werden einige Ausschüsse<br />
von Vorsitzenden geleitet, die zur Opposition gehören, während<br />
der Ausschuss seinerseits entsprechend der Regierungsmehrheit zusammengesetzt<br />
ist. Mit anderen Worten: Diese Vorsitzenden müssen,<br />
gegen ihren eigenen politischen Willen und den ihrer Freunde,<br />
tagtäglich Ausschussbeschlüsse und Arbeitsergebnisse fördern und<br />
herbeiführen, die vom politischen Willen der Mehrheit geprägt sind<br />
und denen sie persönlich nicht immer zustimmen <strong>können</strong>.<br />
Um so mehr hängt das Ansehen der Vorsitzenden von dem Vertrauen<br />
ab, das ihnen die Mitglieder entgegenbringen und das sie veranlasst,<br />
ihnen gleichwohl Spielraum in der Verhandlungsführung zu<br />
lassen. <strong>Sie</strong> werden daher in stetigem Kontakt mit den Obleuten der<br />
Fraktionen im Ausschuss handeln. Dies sind von den Fraktionen<br />
benannte Sprecher im Ausschuss; sie haben eine ähnliche Stellung<br />
wie die Parlamentarischen Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen<br />
der Fraktionen in Bezug auf das Plenum und den Øltestenrat.<br />
<strong>Sie</strong> bereiten die Ausschusssitzungen für ihre Fraktionen politisch,<br />
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