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unserem Beispielsfall. Die öffentliche Anhörung dient einmal dazu,<br />
zusätzliche wissenschaftliche Sachkunde und Kenntnisse über<br />
spezifische Schwierigkeiten in die Beratungen einzuführen. Das<br />
„Hearing“ – so die in der Praxis oft benutzte amerikanische Bezeichnung<br />
– hat zusätzlich den Zweck, durch die Úffentlichkeit der<br />
Veranstaltung Aufmerksamkeit in Presse und Medien für das betreffende<br />
Vorhaben zu gewinnen, die Bedeutung des Themas klarzumachen<br />
und die politische Auseinandersetzung anzuregen oder<br />
weiterzuführen. So bemühen sich die Fraktionen regelmäßig, bei<br />
der Auswahl der Sachverständigen auch solche zu benennen, deren<br />
Begutachtung der Schwierigkeiten, Risiken oder Chancen dieses<br />
Gesetzentwurfs die jeweils eigene politische Position unterstützen<br />
oder die der Gegenseite fragwürdig machen kann. Entsprechendes<br />
gilt für das gewichtige Votum großer Verbände und Organisationen,<br />
etwa der Arbeitgeber, der Gewerkschaften oder der Umweltschutzverbände.<br />
Was öffentlich von diesen zu einem Gesetzesvorhaben<br />
geäußert wird, kann die Auffassung <strong>hier</strong>zu durchaus<br />
beeinflussen. Ønderungen an einem Gesetzentwurf sind daher zuweilen<br />
das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss. Es<br />
ist auch schon vorgekommen, dass Gesetzentwürfe zurückgezogen<br />
wurden, weil sich in der Anhörung herausstellte, dass alle oder die<br />
meisten Sachverständigen die vorgesehenen Vorschriften für ungeeignet<br />
oder schädlich erklärten. Die Anhörung bringt damit eine<br />
Verbreiterung der Diskussionsteilnahme an wichtigen Gesetzen<br />
und eine bessere, insbesondere öffentliche Einbeziehung der Interessengruppen.<br />
Es dürfte daher kein Zufall sein, dass die Durchführung<br />
von Anhörungen im Laufe der Wahlperioden ständig zugenommen<br />
hat, und ein Blick zum Kongress der Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, wo tagtäglich mehrere Hearings nebeneinander<br />
zu allen möglichen Vorhaben stattfinden, unterstreicht<br />
diesen Trend.<br />
Die Ausschussvorsitzenden<br />
Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben eine wichtige und nicht<br />
einfache Stellung. Nach der Geschäftsordnung berufen sie die<br />
Sitzungen ein, setzen die Tagesordnung fest und haben, ähnlich wie<br />
der Bundestagspräsident im Plenum, die Leitungs- und Ordnungsgewalt.<br />
Praktisch müssen sie sich aber mit den Fraktionen, insbe-<br />
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