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unserem Beispielsfall. Die öffentliche Anhörung dient einmal dazu,<br />

zusätzliche wissenschaftliche Sachkunde und Kenntnisse über<br />

spezifische Schwierigkeiten in die Beratungen einzuführen. Das<br />

„Hearing“ – so die in der Praxis oft benutzte amerikanische Bezeichnung<br />

– hat zusätzlich den Zweck, durch die Úffentlichkeit der<br />

Veranstaltung Aufmerksamkeit in Presse und Medien für das betreffende<br />

Vorhaben zu gewinnen, die Bedeutung des Themas klarzumachen<br />

und die politische Auseinandersetzung anzuregen oder<br />

weiterzuführen. So bemühen sich die Fraktionen regelmäßig, bei<br />

der Auswahl der Sachverständigen auch solche zu benennen, deren<br />

Begutachtung der Schwierigkeiten, Risiken oder Chancen dieses<br />

Gesetzentwurfs die jeweils eigene politische Position unterstützen<br />

oder die der Gegenseite fragwürdig machen kann. Entsprechendes<br />

gilt für das gewichtige Votum großer Verbände und Organisationen,<br />

etwa der Arbeitgeber, der Gewerkschaften oder der Umweltschutzverbände.<br />

Was öffentlich von diesen zu einem Gesetzesvorhaben<br />

geäußert wird, kann die Auffassung <strong>hier</strong>zu durchaus<br />

beeinflussen. Ønderungen an einem Gesetzentwurf sind daher zuweilen<br />

das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss. Es<br />

ist auch schon vorgekommen, dass Gesetzentwürfe zurückgezogen<br />

wurden, weil sich in der Anhörung herausstellte, dass alle oder die<br />

meisten Sachverständigen die vorgesehenen Vorschriften für ungeeignet<br />

oder schädlich erklärten. Die Anhörung bringt damit eine<br />

Verbreiterung der Diskussionsteilnahme an wichtigen Gesetzen<br />

und eine bessere, insbesondere öffentliche Einbeziehung der Interessengruppen.<br />

Es dürfte daher kein Zufall sein, dass die Durchführung<br />

von Anhörungen im Laufe der Wahlperioden ständig zugenommen<br />

hat, und ein Blick zum Kongress der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika, wo tagtäglich mehrere Hearings nebeneinander<br />

zu allen möglichen Vorhaben stattfinden, unterstreicht<br />

diesen Trend.<br />

Die Ausschussvorsitzenden<br />

Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben eine wichtige und nicht<br />

einfache Stellung. Nach der Geschäftsordnung berufen sie die<br />

Sitzungen ein, setzen die Tagesordnung fest und haben, ähnlich wie<br />

der Bundestagspräsident im Plenum, die Leitungs- und Ordnungsgewalt.<br />

Praktisch müssen sie sich aber mit den Fraktionen, insbe-<br />

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