Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
stimmte Gegenstände eine öffentliche Behandlung vorzunehmen.<br />
Das bedeutet, dass dann Journalisten, Verbände und Organisationen<br />
oder sonst Interessierte freien Zugang zu der Ausschusssitzung<br />
haben.<br />
Im Anschluss an eine generelle Aussprache wird der Ausschuss in<br />
die Beratung der einzelnen Vorschriften eintreten. Die Abschnitte<br />
und Paragraphen werden von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden<br />
aufgerufen. Dann <strong>können</strong> Berichterstatter, andere Ausschussmitglieder<br />
oder auch Vertreter von Bundesregierung oder<br />
Bundesrat sich äußern. Dabei <strong>können</strong> Ønderungsvorschläge gemacht<br />
oder förmliche Ønderungsanträge gestellt werden. Das Wort<br />
wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen unter Berücksichtigung<br />
weiterer Gesichtspunkte wie „Rede und Gegenrede“ erteilt.<br />
Ûber förmliche Ønderungsanträge wird am Schluss der Beratung<br />
des betreffenden Abschnitts abgestimmt. Wird – mit einfacher<br />
Mehrheit der Anwesenden – eine Ønderung beschlossen, so ist die<br />
Regierungsvorlage insoweit verändert, und alle weiteren Behandlungen<br />
des Entwurfs gehen von der geänderten Fassung aus.<br />
Die Ønderungen an Regierungsentwürfen – man kann sie insbesondere<br />
(s. S. 112) an der Beschlussempfehlung des federführenden<br />
Ausschusses erkennen, der die Ønderungen zusammenstellt – sind<br />
häufig das Ergebnis von Diskussionen und Verhandlungen im Ausschuss.<br />
Die Abgeordneten halten dort keine Reden für die Úffentlichkeit,<br />
sondern erörtern die einzelnen Punkte, diskutieren miteinander,<br />
stellen versuchsweise Vorschläge zur Debatte und ziehen<br />
sie auch wieder zurück, kurz, es findet eine Fachdiskussion mit<br />
dem Ziel der Erarbeitung lösungsorientierter und durchführbarer<br />
Vorschriften statt.<br />
Anhörungen<br />
Oft lassen sich Gesetzentwürfe nicht in einer Beratung im Ausschuss<br />
erledigen, auch wenn die Vorbereitung in den Fraktionen<br />
sehr eingehend ist. Handelt es sich um eine fachlich schwierige<br />
Materie und zudem noch um ein politisch umstrittenes Regelungsziel,<br />
dann wird nicht selten – heute bei fast allen Entwürfen von<br />
einiger Bedeutung – eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen<br />
und Interessenvertretern durchgeführt (s. S. 39 f.), so auch in<br />
105