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stimmte Gegenstände eine öffentliche Behandlung vorzunehmen.<br />

Das bedeutet, dass dann Journalisten, Verbände und Organisationen<br />

oder sonst Interessierte freien Zugang zu der Ausschusssitzung<br />

haben.<br />

Im Anschluss an eine generelle Aussprache wird der Ausschuss in<br />

die Beratung der einzelnen Vorschriften eintreten. Die Abschnitte<br />

und Paragraphen werden von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden<br />

aufgerufen. Dann <strong>können</strong> Berichterstatter, andere Ausschussmitglieder<br />

oder auch Vertreter von Bundesregierung oder<br />

Bundesrat sich äußern. Dabei <strong>können</strong> Ønderungsvorschläge gemacht<br />

oder förmliche Ønderungsanträge gestellt werden. Das Wort<br />

wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen unter Berücksichtigung<br />

weiterer Gesichtspunkte wie „Rede und Gegenrede“ erteilt.<br />

Ûber förmliche Ønderungsanträge wird am Schluss der Beratung<br />

des betreffenden Abschnitts abgestimmt. Wird – mit einfacher<br />

Mehrheit der Anwesenden – eine Ønderung beschlossen, so ist die<br />

Regierungsvorlage insoweit verändert, und alle weiteren Behandlungen<br />

des Entwurfs gehen von der geänderten Fassung aus.<br />

Die Ønderungen an Regierungsentwürfen – man kann sie insbesondere<br />

(s. S. 112) an der Beschlussempfehlung des federführenden<br />

Ausschusses erkennen, der die Ønderungen zusammenstellt – sind<br />

häufig das Ergebnis von Diskussionen und Verhandlungen im Ausschuss.<br />

Die Abgeordneten halten dort keine Reden für die Úffentlichkeit,<br />

sondern erörtern die einzelnen Punkte, diskutieren miteinander,<br />

stellen versuchsweise Vorschläge zur Debatte und ziehen<br />

sie auch wieder zurück, kurz, es findet eine Fachdiskussion mit<br />

dem Ziel der Erarbeitung lösungsorientierter und durchführbarer<br />

Vorschriften statt.<br />

Anhörungen<br />

Oft lassen sich Gesetzentwürfe nicht in einer Beratung im Ausschuss<br />

erledigen, auch wenn die Vorbereitung in den Fraktionen<br />

sehr eingehend ist. Handelt es sich um eine fachlich schwierige<br />

Materie und zudem noch um ein politisch umstrittenes Regelungsziel,<br />

dann wird nicht selten – heute bei fast allen Entwürfen von<br />

einiger Bedeutung – eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen<br />

und Interessenvertretern durchgeführt (s. S. 39 f.), so auch in<br />

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