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zu dem Vorhaben beschäftigen. Ebenso sind es die Berichterstatter,<br />
die zwischen dem Fortgang der Beratungen im Ausschuss und den<br />
Beratungen in ihren jeweiligen Fraktionen vermitteln. <strong>Sie</strong> sorgen<br />
für die gegenseitige Unterrichtung, sie vertreten in ihren Fraktionen<br />
die Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus der Ausschussberatung<br />
und umgekehrt im Ausschuss die Standpunkte und Forderungen<br />
der Fraktionen.<br />
Ausschusssitzungen<br />
Nachdem der oder die Vorsitzende und die Berichterstatter sich<br />
eingearbeitet und die Fraktionen in ihren Arbeitskreisen erste Ûberlegungen<br />
angestellt haben, wird der oder die Vorsitzende im Einvernehmen<br />
mit den Obleuten der Fraktionen (siehe Seite 99 f.) den<br />
Entwurf auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung setzen.<br />
In dieser Sitzung wird der wesentliche Inhalt des Entwurfs vorgetragen<br />
und erläutert, entweder von einem Berichterstatter oder<br />
von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Bundesregierung.<br />
Zu allen Sitzungen der Bundestagsausschüsse haben die Mitglieder<br />
und die Beauftragten der Bundesregierung und auch die des Bundesrates<br />
Zutritt. Das schreibt bereits das Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 43<br />
vor, ist aber auch erwünscht, weil dadurch die Fachleute aus den<br />
Ministerien und aus den Ländern zur Verfügung stehen und von<br />
den Abgeordneten sofort zu einzelnen Regelungen, Zusammenhängen,<br />
Gründen und möglichen Auswirkungen des Entwurfs befragt<br />
werden <strong>können</strong>. Darüber hinaus haben die Beamten der Bundesregierung<br />
auch „Formulierungshilfe“ zu leisten: Will der Ausschuss<br />
eine Vorschrift in der Sache verändern, muss er sich nicht selbst an<br />
die juristische Feinarbeit der Textgestaltung machen, sondern fordert<br />
die Beamten des zuständigen Ministeriums auf, die gewünschte<br />
Ønderung in die juristisch einwandfreie Form zu bringen.<br />
In der ersten Beschäftigung des Ausschusses mit dem Entwurf kann<br />
auch eine Generaldebatte stattfinden, in der die grundsätzlichen<br />
Probleme und politischen Positionen zum Entwurf gegeneinander<br />
gestellt werden.<br />
Ausnahmsweise kann dies auch öffentlich geschehen. Die Geschäftsordnung<br />
des Bundestages geht von der Regel aus, dass die<br />
Ausschussberatungen nicht öffentlich stattfinden, dass der Ausschuss<br />
aber berechtigt ist, für Teile der Beratung oder für be-<br />
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