22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zu dem Vorhaben beschäftigen. Ebenso sind es die Berichterstatter,<br />

die zwischen dem Fortgang der Beratungen im Ausschuss und den<br />

Beratungen in ihren jeweiligen Fraktionen vermitteln. <strong>Sie</strong> sorgen<br />

für die gegenseitige Unterrichtung, sie vertreten in ihren Fraktionen<br />

die Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus der Ausschussberatung<br />

und umgekehrt im Ausschuss die Standpunkte und Forderungen<br />

der Fraktionen.<br />

Ausschusssitzungen<br />

Nachdem der oder die Vorsitzende und die Berichterstatter sich<br />

eingearbeitet und die Fraktionen in ihren Arbeitskreisen erste Ûberlegungen<br />

angestellt haben, wird der oder die Vorsitzende im Einvernehmen<br />

mit den Obleuten der Fraktionen (siehe Seite 99 f.) den<br />

Entwurf auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung setzen.<br />

In dieser Sitzung wird der wesentliche Inhalt des Entwurfs vorgetragen<br />

und erläutert, entweder von einem Berichterstatter oder<br />

von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Bundesregierung.<br />

Zu allen Sitzungen der Bundestagsausschüsse haben die Mitglieder<br />

und die Beauftragten der Bundesregierung und auch die des Bundesrates<br />

Zutritt. Das schreibt bereits das Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 43<br />

vor, ist aber auch erwünscht, weil dadurch die Fachleute aus den<br />

Ministerien und aus den Ländern zur Verfügung stehen und von<br />

den Abgeordneten sofort zu einzelnen Regelungen, Zusammenhängen,<br />

Gründen und möglichen Auswirkungen des Entwurfs befragt<br />

werden <strong>können</strong>. Darüber hinaus haben die Beamten der Bundesregierung<br />

auch „Formulierungshilfe“ zu leisten: Will der Ausschuss<br />

eine Vorschrift in der Sache verändern, muss er sich nicht selbst an<br />

die juristische Feinarbeit der Textgestaltung machen, sondern fordert<br />

die Beamten des zuständigen Ministeriums auf, die gewünschte<br />

Ønderung in die juristisch einwandfreie Form zu bringen.<br />

In der ersten Beschäftigung des Ausschusses mit dem Entwurf kann<br />

auch eine Generaldebatte stattfinden, in der die grundsätzlichen<br />

Probleme und politischen Positionen zum Entwurf gegeneinander<br />

gestellt werden.<br />

Ausnahmsweise kann dies auch öffentlich geschehen. Die Geschäftsordnung<br />

des Bundestages geht von der Regel aus, dass die<br />

Ausschussberatungen nicht öffentlich stattfinden, dass der Ausschuss<br />

aber berechtigt ist, für Teile der Beratung oder für be-<br />

104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!