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In unserem Beispiel war eine Aussprache in der ersten Beratung<br />

vorgesehen und die Redner haben ihre Auffassungen zum Gesetzentwurf<br />

mündlich dargelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>können</strong> Plenarreden im Rahmen einer Aussprache aber auch „zu<br />

Protokoll“ gegeben, d. h. in schriftlicher Form zur Veröffentlichung<br />

im Stenografischen Bericht übermittelt werden. Dies ist möglich,<br />

wenn die vorgesehenen Redner dies wünschen und mindestens<br />

zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages zustimmen<br />

oder wenn dies im Øltestenrat vorab vereinbart wurde und<br />

keine Fraktion dem widerspricht.<br />

Die Ausschussberatung<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde federführend dem<br />

Finanzausschuss und mitberatend weiteren Ausschüssen, u. a. dem<br />

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.<br />

Federführung bedeutet, dass dieser Ausschuss verantwortlich für<br />

die weitere Behandlung des Entwurfs ist. Er muss, wie die Geschäftsordnung<br />

(GOBT) es in §62 vorschreibt, dem Bundestag<br />

einen bestimmten Beschluss empfehlen – also die Annahme, Annahme<br />

mit vom Ausschuss beschlossenen Ønderungen oder Ablehnung<br />

des Gesetzentwurfs: Dabei ist er zu „baldiger Erledigung“<br />

der überwiesenen Vorlage verpflichtet. Er kann also nicht, sei es<br />

aus politischen Gründen oder aus solchen der Arbeitsüberlastung,<br />

einen Gesetzentwurf einfach unbearbeitet lassen, sonst läuft er Gefahr,<br />

dass eine Fraktion gemäß §62 Abs. 2 GOBT nach 10 Sitzungswochen<br />

einen Bericht des Ausschusses an das Plenum verlangt,<br />

in dem der Ausschuss begründen muss, warum er den<br />

Entwurf noch nicht behandelt hat, wobei über diesen Bericht eine<br />

Aussprache – mit entsprechender Kritik – stattfinden kann.<br />

Wenn ein Vorhaben verschiedene Sachgebiete betrifft, wird der<br />

Entwurf einem oder mehreren weiteren Ausschüssen zur Mitberatung<br />

überwiesen. Die mitberatenden Ausschüsse leiten ihre Stellungnahmen<br />

zum Entwurf mit ihren Ønderungsvorschlägen an den<br />

federführenden Ausschuss, der diese Stellungnahmen in seinen Bericht<br />

an das Plenum aufnehmen wird. Dieser Bericht ist zusammen<br />

mit dem Beschlussvorschlag das Arbeitsergebnis der Ausschussberatungen,<br />

welches dem Plenum des Bundestages später zur zweiten<br />

Lesung vorgelegt wird.<br />

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