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In unserem Beispiel war eine Aussprache in der ersten Beratung<br />
vorgesehen und die Redner haben ihre Auffassungen zum Gesetzentwurf<br />
mündlich dargelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
<strong>können</strong> Plenarreden im Rahmen einer Aussprache aber auch „zu<br />
Protokoll“ gegeben, d. h. in schriftlicher Form zur Veröffentlichung<br />
im Stenografischen Bericht übermittelt werden. Dies ist möglich,<br />
wenn die vorgesehenen Redner dies wünschen und mindestens<br />
zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages zustimmen<br />
oder wenn dies im Øltestenrat vorab vereinbart wurde und<br />
keine Fraktion dem widerspricht.<br />
Die Ausschussberatung<br />
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde federführend dem<br />
Finanzausschuss und mitberatend weiteren Ausschüssen, u. a. dem<br />
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.<br />
Federführung bedeutet, dass dieser Ausschuss verantwortlich für<br />
die weitere Behandlung des Entwurfs ist. Er muss, wie die Geschäftsordnung<br />
(GOBT) es in §62 vorschreibt, dem Bundestag<br />
einen bestimmten Beschluss empfehlen – also die Annahme, Annahme<br />
mit vom Ausschuss beschlossenen Ønderungen oder Ablehnung<br />
des Gesetzentwurfs: Dabei ist er zu „baldiger Erledigung“<br />
der überwiesenen Vorlage verpflichtet. Er kann also nicht, sei es<br />
aus politischen Gründen oder aus solchen der Arbeitsüberlastung,<br />
einen Gesetzentwurf einfach unbearbeitet lassen, sonst läuft er Gefahr,<br />
dass eine Fraktion gemäß §62 Abs. 2 GOBT nach 10 Sitzungswochen<br />
einen Bericht des Ausschusses an das Plenum verlangt,<br />
in dem der Ausschuss begründen muss, warum er den<br />
Entwurf noch nicht behandelt hat, wobei über diesen Bericht eine<br />
Aussprache – mit entsprechender Kritik – stattfinden kann.<br />
Wenn ein Vorhaben verschiedene Sachgebiete betrifft, wird der<br />
Entwurf einem oder mehreren weiteren Ausschüssen zur Mitberatung<br />
überwiesen. Die mitberatenden Ausschüsse leiten ihre Stellungnahmen<br />
zum Entwurf mit ihren Ønderungsvorschlägen an den<br />
federführenden Ausschuss, der diese Stellungnahmen in seinen Bericht<br />
an das Plenum aufnehmen wird. Dieser Bericht ist zusammen<br />
mit dem Beschlussvorschlag das Arbeitsergebnis der Ausschussberatungen,<br />
welches dem Plenum des Bundestages später zur zweiten<br />
Lesung vorgelegt wird.<br />
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