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Die erste Lesung<br />
Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Beratungen<br />
oder auch so genannten Lesungen (gemeint ist dabei: Beratungen<br />
im Plenum des Bundestages). In der ersten Lesung findet<br />
eine Aussprache nur statt, wenn sie im Øltestenrat vereinbart oder<br />
von einer Fraktion verlangt wird. Das geschieht bei interessanteren<br />
oder politisch bedeutenderen Gesetzgebungsvorhaben, wenn es der<br />
Regierung darum geht, ihre Motive für den Entwurf näher zu erläutern,<br />
oder die Fraktionen der Úffentlichkeit eine erste Darstellung<br />
ihrer Position geben wollen. Bei allen Debatten im Bundestag<br />
muss immer bedacht werden, dass sie nicht in erster Linie dazu dienen,<br />
die Abgeordneten der jeweils anderen Fraktionen von der<br />
Richtigkeit des eigenen Standpunkts zu überzeugen, sondern dazu,<br />
der Úffentlichkeit – insbesondere Presse und Medien als den wichtigsten<br />
Vermittlern des Geschehens im Bundestag – die unterschiedlichen<br />
politischen Positionen und Standpunkte darzustellen. Nur so<br />
<strong>können</strong> sich Bürgerinnen und Bürger eine Meinung zu den anstehenden<br />
Fragen bilden und einschätzen, wie die Parteien sich dazu<br />
verhalten. Nur so <strong>können</strong> auch betroffene Kreise sich darauf einstellen,<br />
dass ein bestimmtes Thema politisch zur Debatte steht, beispielsweise<br />
ein Gesetz dazu vorbereitet wird, und versuchen, durch<br />
Stellungnahmen und publizistische Aktivitäten ihre Auffassung dazu<br />
an die Úffentlichkeit zu bringen. Die Plenardebatte dient also<br />
vor allem der für die Demokratie wichtigen Transparenz dessen,<br />
was im Parlament vor sich geht. Inhaltlich und fachlich werden die<br />
oft recht schwierigen Probleme nicht einfach durch den Austausch<br />
von Debattenbeiträgen geklärt, sondern durch intensive Vorbereitungsarbeit<br />
in den Fraktionen, in den Fachausschüssen des Bundestages,<br />
durch Zuziehung von Sachverständigen, durch Anhörung<br />
von Betroffenen und Interessenten, durch Erstellung von Gutachten<br />
und vieles andere mehr.<br />
Eine Aussprache in der ersten Lesung wird also vereinbart oder<br />
verlangt, wenn es gilt, schon vor der näheren Behandlung des<br />
Gesetzentwurfs in den Ausschüssen der Úffentlichkeit das Problem<br />
vor Augen zu führen und die unterschiedlichen Standpunkte klarzumachen.<br />
Ob mit oder ohne Aussprache: Am Ende der ersten<br />
Lesung steht immer die Ûberweisung des Gesetzentwurfs an einen<br />
oder mehrere Ausschüsse des Bundestages. Ausnahmsweise kann<br />
auf die Ausschussberatung verzichtet werden, wenn etwa der Ge-<br />
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