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Die erste Lesung<br />

Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Beratungen<br />

oder auch so genannten Lesungen (gemeint ist dabei: Beratungen<br />

im Plenum des Bundestages). In der ersten Lesung findet<br />

eine Aussprache nur statt, wenn sie im Øltestenrat vereinbart oder<br />

von einer Fraktion verlangt wird. Das geschieht bei interessanteren<br />

oder politisch bedeutenderen Gesetzgebungsvorhaben, wenn es der<br />

Regierung darum geht, ihre Motive für den Entwurf näher zu erläutern,<br />

oder die Fraktionen der Úffentlichkeit eine erste Darstellung<br />

ihrer Position geben wollen. Bei allen Debatten im Bundestag<br />

muss immer bedacht werden, dass sie nicht in erster Linie dazu dienen,<br />

die Abgeordneten der jeweils anderen Fraktionen von der<br />

Richtigkeit des eigenen Standpunkts zu überzeugen, sondern dazu,<br />

der Úffentlichkeit – insbesondere Presse und Medien als den wichtigsten<br />

Vermittlern des Geschehens im Bundestag – die unterschiedlichen<br />

politischen Positionen und Standpunkte darzustellen. Nur so<br />

<strong>können</strong> sich Bürgerinnen und Bürger eine Meinung zu den anstehenden<br />

Fragen bilden und einschätzen, wie die Parteien sich dazu<br />

verhalten. Nur so <strong>können</strong> auch betroffene Kreise sich darauf einstellen,<br />

dass ein bestimmtes Thema politisch zur Debatte steht, beispielsweise<br />

ein Gesetz dazu vorbereitet wird, und versuchen, durch<br />

Stellungnahmen und publizistische Aktivitäten ihre Auffassung dazu<br />

an die Úffentlichkeit zu bringen. Die Plenardebatte dient also<br />

vor allem der für die Demokratie wichtigen Transparenz dessen,<br />

was im Parlament vor sich geht. Inhaltlich und fachlich werden die<br />

oft recht schwierigen Probleme nicht einfach durch den Austausch<br />

von Debattenbeiträgen geklärt, sondern durch intensive Vorbereitungsarbeit<br />

in den Fraktionen, in den Fachausschüssen des Bundestages,<br />

durch Zuziehung von Sachverständigen, durch Anhörung<br />

von Betroffenen und Interessenten, durch Erstellung von Gutachten<br />

und vieles andere mehr.<br />

Eine Aussprache in der ersten Lesung wird also vereinbart oder<br />

verlangt, wenn es gilt, schon vor der näheren Behandlung des<br />

Gesetzentwurfs in den Ausschüssen der Úffentlichkeit das Problem<br />

vor Augen zu führen und die unterschiedlichen Standpunkte klarzumachen.<br />

Ob mit oder ohne Aussprache: Am Ende der ersten<br />

Lesung steht immer die Ûberweisung des Gesetzentwurfs an einen<br />

oder mehrere Ausschüsse des Bundestages. Ausnahmsweise kann<br />

auf die Ausschussberatung verzichtet werden, wenn etwa der Ge-<br />

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