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den Abgeordneten zunächst behandelt wurde, die sich auf die Bereiche<br />

Finanzen und Familie spezialisiert haben. Diese Spezialisierung<br />

ist notwendig, weil gleichzeitig mit diesem Entwurf zahlreiche<br />

andere Vorlagen auf völlig anderen Gebieten ebenfalls<br />

behandelt werden mussten und müssen, so dass es schon aus Zeitgründen<br />

ganz undenkbar wäre, jedes spezielle Gesetz von sämtlichen<br />

Abgeordneten gleichzeitig bearbeiten zu lassen. Es ist deshalb<br />

für den Bundestag nur folgerichtig, sich der Spezialisierung<br />

der Regierung in ihren verschiedenen Ministerien anzupassen und<br />

ebenfalls parallel in verschiedenen „Ressorts“ vorzugehen. Das<br />

gilt für die Fachausschüsse des Bundestages ebenso wie für die Arbeitskreise<br />

der Fraktionen.<br />

Zunächst werden also die Fraktionen zu einer Einschätzung kommen<br />

wollen, welche Haltung sie zu der Vorlage einnehmen, ob sie<br />

sehr oder weniger eilbedürftig ist, wann sie also im Plenum in erster<br />

Lesung beraten werden und wer von der Fraktion dazu etwa eine<br />

Rede halten soll, wer die Berichterstattung im Ausschuss übernehmen<br />

könnte u. s.w. Nach der ersten Meinungsbildung in den Fraktionen<br />

wird sodann im Øltestenrat des Bundestages vereinbart, an<br />

welchem Tag der Entwurf im Plenum in erster Lesung beraten werden<br />

soll. Der Øltestenrat ist ein sehr wichtiges Lenkungsgremium<br />

für den Bundestag (siehe auch S. 19 ff.). Er setzt sich nach dem Stärkeverhältnis<br />

der Fraktionen zusammen, so dass sich die politischen<br />

Mehrheitsverhältnisse des Bundestages auch im Øltestenrat – so<br />

wie in allen anderen Ausschüssen, Kommissionen und Gremien des<br />

Bundestages – in verkleinerter Form widerspiegeln. Das heißt aber<br />

nicht, dass dort mit Mehrheit beschlossen werden könnte, etwa einen<br />

Regierungsentwurf sofort, einen Oppositionsentwurf später<br />

oder gar nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Vielmehr bestimmt<br />

die Geschäftsordnung des Bundestages ausdrücklich, dass der Øltestenrat<br />

in diesen Fragen kein Beschlussorgan ist, <strong>hier</strong> also nicht mit<br />

Mehrheit entschieden wird, sondern eine für alle Fraktionen akzeptable<br />

Lösung gefunden werden muss. Weil alle politischen Gruppierungen<br />

dort beteiligt sind und dadurch ihre Interessen einbringen<br />

<strong>können</strong>, werden die im Øltestenrat getroffenen Vereinbarungen<br />

vom Plenum des Bundestages üblicherweise akzeptziert. Die Geschäftsordnung<br />

sorgt zusätzlich durch ein Minderheitsrecht dafür,<br />

dass jede Fraktion, die einen Gesetzentwurf einbringt, auch einen<br />

Anspruch darauf hat, dass er innerhalb von drei Wochen auf die<br />

Tagesordnung gesetzt und beraten wird.<br />

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