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den Abgeordneten zunächst behandelt wurde, die sich auf die Bereiche<br />
Finanzen und Familie spezialisiert haben. Diese Spezialisierung<br />
ist notwendig, weil gleichzeitig mit diesem Entwurf zahlreiche<br />
andere Vorlagen auf völlig anderen Gebieten ebenfalls<br />
behandelt werden mussten und müssen, so dass es schon aus Zeitgründen<br />
ganz undenkbar wäre, jedes spezielle Gesetz von sämtlichen<br />
Abgeordneten gleichzeitig bearbeiten zu lassen. Es ist deshalb<br />
für den Bundestag nur folgerichtig, sich der Spezialisierung<br />
der Regierung in ihren verschiedenen Ministerien anzupassen und<br />
ebenfalls parallel in verschiedenen „Ressorts“ vorzugehen. Das<br />
gilt für die Fachausschüsse des Bundestages ebenso wie für die Arbeitskreise<br />
der Fraktionen.<br />
Zunächst werden also die Fraktionen zu einer Einschätzung kommen<br />
wollen, welche Haltung sie zu der Vorlage einnehmen, ob sie<br />
sehr oder weniger eilbedürftig ist, wann sie also im Plenum in erster<br />
Lesung beraten werden und wer von der Fraktion dazu etwa eine<br />
Rede halten soll, wer die Berichterstattung im Ausschuss übernehmen<br />
könnte u. s.w. Nach der ersten Meinungsbildung in den Fraktionen<br />
wird sodann im Øltestenrat des Bundestages vereinbart, an<br />
welchem Tag der Entwurf im Plenum in erster Lesung beraten werden<br />
soll. Der Øltestenrat ist ein sehr wichtiges Lenkungsgremium<br />
für den Bundestag (siehe auch S. 19 ff.). Er setzt sich nach dem Stärkeverhältnis<br />
der Fraktionen zusammen, so dass sich die politischen<br />
Mehrheitsverhältnisse des Bundestages auch im Øltestenrat – so<br />
wie in allen anderen Ausschüssen, Kommissionen und Gremien des<br />
Bundestages – in verkleinerter Form widerspiegeln. Das heißt aber<br />
nicht, dass dort mit Mehrheit beschlossen werden könnte, etwa einen<br />
Regierungsentwurf sofort, einen Oppositionsentwurf später<br />
oder gar nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Vielmehr bestimmt<br />
die Geschäftsordnung des Bundestages ausdrücklich, dass der Øltestenrat<br />
in diesen Fragen kein Beschlussorgan ist, <strong>hier</strong> also nicht mit<br />
Mehrheit entschieden wird, sondern eine für alle Fraktionen akzeptable<br />
Lösung gefunden werden muss. Weil alle politischen Gruppierungen<br />
dort beteiligt sind und dadurch ihre Interessen einbringen<br />
<strong>können</strong>, werden die im Øltestenrat getroffenen Vereinbarungen<br />
vom Plenum des Bundestages üblicherweise akzeptziert. Die Geschäftsordnung<br />
sorgt zusätzlich durch ein Minderheitsrecht dafür,<br />
dass jede Fraktion, die einen Gesetzentwurf einbringt, auch einen<br />
Anspruch darauf hat, dass er innerhalb von drei Wochen auf die<br />
Tagesordnung gesetzt und beraten wird.<br />
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