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Drucksache 16/10809 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode<br />
b) Bürgerinnen und Bürger<br />
Für Bürgerinnen und Bürger werden zwei Informationspflichten<br />
abgeschafft. Mit der Streichung des § 33a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes<br />
(EStG) entfallen die dort geforderten Nachweispflichten<br />
zu Alter, Krankheit, Grad der Behinderung oder<br />
Pflegebedürftigkeit. Die Streichung des § 35a Abs. 2 Satz 1 zweiter<br />
Halbsatz EStG (erhöhter Betrag) führt zum Wegfall der dort<br />
geforderten Nachweispflichten.<br />
Durch die Ønderungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch<br />
wird in den Ausnahmefällen des § 24a Satz 3 SGB II<br />
und des § 28a Satz 2 SGB XII jeweils eine Informationspflicht eingeführt.<br />
c) Verwaltung<br />
Für die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt,<br />
geändert oder abgeschafft.<br />
Der abgedruckte Gesetzentwurf der Bundesregierung hat bereits<br />
die Form der Bundestagsdrucksache: Die Zahl 16 oben vor dem<br />
Querstrich bezeichnet die 16. Wahlperiode, also den Zeitraum<br />
vom ersten Zusammentritt des am 18. September 2005 gewählten<br />
Bundestages bis zum ersten Zusammentritt des nächsten, am<br />
27. September 2009 gewählten 17. Bundestages, während die Zahl<br />
nach dem Schrägstrich die laufende Nummer der Bundestagsdrucksache<br />
bezeichnet. In dieser Form kommt der Entwurf nicht<br />
beim Bundestag an, sondern er wird dort in diese Fassung gebracht,<br />
gedruckt und an alle Abgeordneten verteilt.<br />
Vorbereitung durch die Fraktionen<br />
Nach der Verteilung beschäftigen sich zunächst die Fraktionen<br />
mit der Vorlage. Auch sie sind fachlich gegliedert in Arbeitskreise<br />
und Arbeitsgruppen für verschiedene Bereiche – allerdings etwas<br />
anders zugeschnitten als die Ministerien der Bundesregierung –,<br />
so dass unser Beispielentwurf in den Fraktionen vor allem von<br />
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