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Drucksache 16/10809 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode<br />

b) Bürgerinnen und Bürger<br />

Für Bürgerinnen und Bürger werden zwei Informationspflichten<br />

abgeschafft. Mit der Streichung des § 33a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes<br />

(EStG) entfallen die dort geforderten Nachweispflichten<br />

zu Alter, Krankheit, Grad der Behinderung oder<br />

Pflegebedürftigkeit. Die Streichung des § 35a Abs. 2 Satz 1 zweiter<br />

Halbsatz EStG (erhöhter Betrag) führt zum Wegfall der dort<br />

geforderten Nachweispflichten.<br />

Durch die Ønderungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch<br />

wird in den Ausnahmefällen des § 24a Satz 3 SGB II<br />

und des § 28a Satz 2 SGB XII jeweils eine Informationspflicht eingeführt.<br />

c) Verwaltung<br />

Für die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt,<br />

geändert oder abgeschafft.<br />

Der abgedruckte Gesetzentwurf der Bundesregierung hat bereits<br />

die Form der Bundestagsdrucksache: Die Zahl 16 oben vor dem<br />

Querstrich bezeichnet die 16. Wahlperiode, also den Zeitraum<br />

vom ersten Zusammentritt des am 18. September 2005 gewählten<br />

Bundestages bis zum ersten Zusammentritt des nächsten, am<br />

27. September 2009 gewählten 17. Bundestages, während die Zahl<br />

nach dem Schrägstrich die laufende Nummer der Bundestagsdrucksache<br />

bezeichnet. In dieser Form kommt der Entwurf nicht<br />

beim Bundestag an, sondern er wird dort in diese Fassung gebracht,<br />

gedruckt und an alle Abgeordneten verteilt.<br />

Vorbereitung durch die Fraktionen<br />

Nach der Verteilung beschäftigen sich zunächst die Fraktionen<br />

mit der Vorlage. Auch sie sind fachlich gegliedert in Arbeitskreise<br />

und Arbeitsgruppen für verschiedene Bereiche – allerdings etwas<br />

anders zugeschnitten als die Ministerien der Bundesregierung –,<br />

so dass unser Beispielentwurf in den Fraktionen vor allem von<br />

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