Muster f-374r Aktiengesellschaftneu-1 - Notarkammer Berlin
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3. Alleiniger Gründer ist ... Der Gründer ... hat sämtliche Aktien der Gesellschaft<br />
gegen Bareinlage übernommen und den Ausgabebetrag von EUR 50.000,00 durch<br />
Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft mit der Nummer ... bei der ...Bank<br />
vollständig geleistet. Der eingezahlte Betrag steht endgültig zur freien Verfügung<br />
des Vorstandes der Gesellschaft. Steuern und Gebühren sind von dem eingezahlten<br />
Betrag nicht bezahlt worden; es bestehen bis auf die Gründungskosten keine<br />
Vorbelastungen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht und wird nicht erfolgen<br />
[Alternativ für § 27 Absatz 4 AktG-Fälle: Ich versichere, dass vom Gründer ...<br />
EUR .... als Einlage vollständig in die Gesellschaft eingezahlt sind, sich der<br />
eingezahlte Betrag endgültig in meiner freien Verfügung als Vorstand befindet und<br />
aufgrund eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und ihrem Gründer an diesen<br />
… EUR als mit .. % zu verzinsendes Darlehen zurückgewährt werden. Der Vertrag<br />
sieht vor, dass der Rückgewähranspruch der Gesellschaft jederzeit durch fristlose<br />
Kündigung fällig gestellt werden kann. Aufgrund der Vermögensverhältnisse des<br />
Übernehmers ist der Rückgewähranspruch vollwertig.]<br />
III. Versicherung gemäß § 37 Abs. 2 AktG<br />
Ich, .... , als erstes Mitglied des Vorstands, versichere, dass keine Umstände vorliegen,<br />
die meiner Bestellung nach § 76 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 AktG<br />
entgegenstehen. Ich bin weder wegen vorsätzlich begangener Straftaten bezüglich § 82<br />
GmbHG, §§ 399f AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG, § 17 PublG,<br />
Insolvenzverschleppung, §§ 283 bis 283d, 263 bis 264 a, 265b bis 266a StGB oder<br />
vergleichbarer ausländischer Straftaten verurteilt worden, noch ist mir die Ausübung<br />
eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges durch gerichtliches<br />
Urteil oder vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt worden.<br />
Durch den beglaubigenden Notar bin ich über die unbeschränkte Auskunftspflicht<br />
gegenüber dem Gericht belehrt worden.<br />
1. Abstrakte Vertretungsbefugnis<br />
IV. Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder<br />
Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein<br />
Mitglied des Vorstands gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.<br />
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Der<br />
Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern<br />
Alleinvertretungsbefugnis erteilen.<br />
Peter Ries<br />
<strong>Muster</strong> Aktiengesellschaften<br />
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