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Muster f-374r Aktiengesellschaftneu-1 - Notarkammer Berlin

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3. Alleiniger Gründer ist ... Der Gründer ... hat sämtliche Aktien der Gesellschaft<br />

gegen Bareinlage übernommen und den Ausgabebetrag von EUR 50.000,00 durch<br />

Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft mit der Nummer ... bei der ...Bank<br />

vollständig geleistet. Der eingezahlte Betrag steht endgültig zur freien Verfügung<br />

des Vorstandes der Gesellschaft. Steuern und Gebühren sind von dem eingezahlten<br />

Betrag nicht bezahlt worden; es bestehen bis auf die Gründungskosten keine<br />

Vorbelastungen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht und wird nicht erfolgen<br />

[Alternativ für § 27 Absatz 4 AktG-Fälle: Ich versichere, dass vom Gründer ...<br />

EUR .... als Einlage vollständig in die Gesellschaft eingezahlt sind, sich der<br />

eingezahlte Betrag endgültig in meiner freien Verfügung als Vorstand befindet und<br />

aufgrund eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und ihrem Gründer an diesen<br />

… EUR als mit .. % zu verzinsendes Darlehen zurückgewährt werden. Der Vertrag<br />

sieht vor, dass der Rückgewähranspruch der Gesellschaft jederzeit durch fristlose<br />

Kündigung fällig gestellt werden kann. Aufgrund der Vermögensverhältnisse des<br />

Übernehmers ist der Rückgewähranspruch vollwertig.]<br />

III. Versicherung gemäß § 37 Abs. 2 AktG<br />

Ich, .... , als erstes Mitglied des Vorstands, versichere, dass keine Umstände vorliegen,<br />

die meiner Bestellung nach § 76 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 AktG<br />

entgegenstehen. Ich bin weder wegen vorsätzlich begangener Straftaten bezüglich § 82<br />

GmbHG, §§ 399f AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG, § 17 PublG,<br />

Insolvenzverschleppung, §§ 283 bis 283d, 263 bis 264 a, 265b bis 266a StGB oder<br />

vergleichbarer ausländischer Straftaten verurteilt worden, noch ist mir die Ausübung<br />

eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges durch gerichtliches<br />

Urteil oder vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt worden.<br />

Durch den beglaubigenden Notar bin ich über die unbeschränkte Auskunftspflicht<br />

gegenüber dem Gericht belehrt worden.<br />

1. Abstrakte Vertretungsbefugnis<br />

IV. Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder<br />

Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein<br />

Mitglied des Vorstands gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.<br />

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Der<br />

Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern<br />

Alleinvertretungsbefugnis erteilen.<br />

Peter Ries<br />

<strong>Muster</strong> Aktiengesellschaften<br />

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