SICHERSTELLUNGSAUFTRAG - Bayerischer Facharztverband
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Nämlich den §12 SGB-V – das ominöse Wirtschaftlichkeitsgebot – allen Regress-Betroffen unter uns bestens<br />
bekannt! Alle veranlassten Leistungen im Rahmen der GKV haben wirtschaftlich, ausreichend, notwendig<br />
und zweckmäßig - kurz: WANZ! - zu sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Verordnung von Medikamenten,<br />
Heilmitteln usw., sondern auch auf die Erbringung ärztlicher Leistungen. Damit, so sollte man meinen,<br />
müsste doch der Inhalt und Umfang der „Sicherstellung“ ärztlicher Leistungen bei GKV-Patienten ganz<br />
wesentlich bestimmt werden!<br />
Die Realität sieht aber leider nicht ganz so aus – warum dies so ist, und warum wir Ärzte letztlich selbst zu<br />
unserem eigenen Schaden mehr erbringen, als das gesetzlich vorgeschriebene „WANZ“ - dazu gleich mehr.<br />
Eine weitere Frage lautet: Was bedeutet eine „angemessene und zeitnahe“ Zurverfügungstellung der<br />
fachärztlichen Versorgung? Und wie muss vertragsärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten<br />
ausgestaltet werden – welche ja offenbar, neben der Erbringung von Bürokratie-Arbeit für die Kassen, der<br />
Politik ein ganz besonders wichtiges Anliegen zu sein scheint...<br />
Auch gibt es keine Klausel dafür, wie die Sicherstellung der ärztlichen Leistung auf andere „Leistungsträger“ wie<br />
zum Beispiel die Kranken Kassen übergehen kann – das ist im Gesetz schlicht und ergreifend nur für den Fall<br />
vorgesehen, dass sich Ärzte zu einer gemeinsamen koordinierten Zulassungsrückgabe entschließen sollten (§95<br />
und §72).<br />
Es stellt sich nun die Frage, warum die naheliegende Konsequenz, im Rahmen der begrenzten Mittel der GKV<br />
die „Sicherstellung“ auch nur in dem begrenzten Rahmen zu gewährleisten, den ja auch der „WANZ“-§12 SGB-V<br />
vorgibt, von der niedergelassenen Ärzteschaft nicht umgesetzt wird.<br />
Bildlich gesprochen: Warum wir Ärzte für eine Bezahlung, die letztlich nur für einen Polo reicht, trotzdem<br />
weiterhin wetteifern, einen BMW oder einen Mercedes zu liefern?<br />
Die Antwort ist: Weil wir Ärzte in der ganz überwiegenden Mehrheit nur die Konkurrenzsituation<br />
untereinander und zwischen unseren verschiedenen Fachgruppen im Blick haben und immer noch nicht über<br />
den Tellerrand der eigenen Partikularinteressen hinaussehen können und wollen.<br />
Es ist letztlich kurzsichtige Eigennutzoptimierung, welche uns Ärzte veranlasst, darum wettzueifern, mehr an<br />
Leistungen im Rahmen des ominösen „Sicherstellungsauftrages“ zu erbringen, als das Gesetz eigentlich explizit<br />
von uns erwartet. Die Kassen und die Politik – die sich ja gerne gelegentlich damit brüstet, dass Deutschland<br />
eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hätte – freut‘s!<br />
So gesehen wird auch klar, warum der Inhalt der ärztlichen Behandlung im „Sicherstellungauftrag“ seitens des<br />
Gesetzgebers so schwammig gehalten ist – in dem gleichen Gesetz, nämlich dem SGB-V, das andernorts, z.B.<br />
im §106 SGB-V (Wirtschaftlichkeitsprüfungen), in epischer Breite auch die klitzekleinsten Details akribisch<br />
regelt, um nur ja kein Schlupfloch für Sünder wider des „Wirtschaftlichkeitsgebots“ offen zu lassen!<br />
So gesehen, ist der bewusst schwammig gehaltene Begriff „Sicherstellungsauftrag“ quasi der Sack, in dem<br />
uns Politik und Kassen haben, weil wir bisher nicht in der Lage waren, das einzig rational logische zustande<br />
zu bringen, um uns nicht „Einsacken“ zu lassen, nämlich kollegiale innerärztliche Geschlossenheit und<br />
Solidarität.<br />
Die andere Seite ist aber, dass diese „Sicherstellungauftrag“ unter den gegebenen Umständen, d.h. der<br />
Monopolstellung der gesetzlich privilegierten Kassen einerseits und der partikularen Eigennutzoptimierung der<br />
Ärzte, auch etwas positiven und sehr wichtiges hat bzw. haben könnte:<br />
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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Facharztverband</strong> e.V.<br />
Dr. Wolfgang Bärtl, Dr. Dolf Hufnagl, Dr. Hartwig Kohl, Dr. Karl Ebertseder, Dr. Andrea Buhlinger<br />
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