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SICHERSTELLUNGSAUFTRAG - Bayerischer Facharztverband

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Nämlich den §12 SGB-V – das ominöse Wirtschaftlichkeitsgebot – allen Regress-Betroffen unter uns bestens<br />

bekannt! Alle veranlassten Leistungen im Rahmen der GKV haben wirtschaftlich, ausreichend, notwendig<br />

und zweckmäßig - kurz: WANZ! - zu sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Verordnung von Medikamenten,<br />

Heilmitteln usw., sondern auch auf die Erbringung ärztlicher Leistungen. Damit, so sollte man meinen,<br />

müsste doch der Inhalt und Umfang der „Sicherstellung“ ärztlicher Leistungen bei GKV-Patienten ganz<br />

wesentlich bestimmt werden!<br />

Die Realität sieht aber leider nicht ganz so aus – warum dies so ist, und warum wir Ärzte letztlich selbst zu<br />

unserem eigenen Schaden mehr erbringen, als das gesetzlich vorgeschriebene „WANZ“ - dazu gleich mehr.<br />

Eine weitere Frage lautet: Was bedeutet eine „angemessene und zeitnahe“ Zurverfügungstellung der<br />

fachärztlichen Versorgung? Und wie muss vertragsärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten<br />

ausgestaltet werden – welche ja offenbar, neben der Erbringung von Bürokratie-Arbeit für die Kassen, der<br />

Politik ein ganz besonders wichtiges Anliegen zu sein scheint...<br />

Auch gibt es keine Klausel dafür, wie die Sicherstellung der ärztlichen Leistung auf andere „Leistungsträger“ wie<br />

zum Beispiel die Kranken Kassen übergehen kann – das ist im Gesetz schlicht und ergreifend nur für den Fall<br />

vorgesehen, dass sich Ärzte zu einer gemeinsamen koordinierten Zulassungsrückgabe entschließen sollten (§95<br />

und §72).<br />

Es stellt sich nun die Frage, warum die naheliegende Konsequenz, im Rahmen der begrenzten Mittel der GKV<br />

die „Sicherstellung“ auch nur in dem begrenzten Rahmen zu gewährleisten, den ja auch der „WANZ“-§12 SGB-V<br />

vorgibt, von der niedergelassenen Ärzteschaft nicht umgesetzt wird.<br />

Bildlich gesprochen: Warum wir Ärzte für eine Bezahlung, die letztlich nur für einen Polo reicht, trotzdem<br />

weiterhin wetteifern, einen BMW oder einen Mercedes zu liefern?<br />

Die Antwort ist: Weil wir Ärzte in der ganz überwiegenden Mehrheit nur die Konkurrenzsituation<br />

untereinander und zwischen unseren verschiedenen Fachgruppen im Blick haben und immer noch nicht über<br />

den Tellerrand der eigenen Partikularinteressen hinaussehen können und wollen.<br />

Es ist letztlich kurzsichtige Eigennutzoptimierung, welche uns Ärzte veranlasst, darum wettzueifern, mehr an<br />

Leistungen im Rahmen des ominösen „Sicherstellungsauftrages“ zu erbringen, als das Gesetz eigentlich explizit<br />

von uns erwartet. Die Kassen und die Politik – die sich ja gerne gelegentlich damit brüstet, dass Deutschland<br />

eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hätte – freut‘s!<br />

So gesehen wird auch klar, warum der Inhalt der ärztlichen Behandlung im „Sicherstellungauftrag“ seitens des<br />

Gesetzgebers so schwammig gehalten ist – in dem gleichen Gesetz, nämlich dem SGB-V, das andernorts, z.B.<br />

im §106 SGB-V (Wirtschaftlichkeitsprüfungen), in epischer Breite auch die klitzekleinsten Details akribisch<br />

regelt, um nur ja kein Schlupfloch für Sünder wider des „Wirtschaftlichkeitsgebots“ offen zu lassen!<br />

So gesehen, ist der bewusst schwammig gehaltene Begriff „Sicherstellungsauftrag“ quasi der Sack, in dem<br />

uns Politik und Kassen haben, weil wir bisher nicht in der Lage waren, das einzig rational logische zustande<br />

zu bringen, um uns nicht „Einsacken“ zu lassen, nämlich kollegiale innerärztliche Geschlossenheit und<br />

Solidarität.<br />

Die andere Seite ist aber, dass diese „Sicherstellungauftrag“ unter den gegebenen Umständen, d.h. der<br />

Monopolstellung der gesetzlich privilegierten Kassen einerseits und der partikularen Eigennutzoptimierung der<br />

Ärzte, auch etwas positiven und sehr wichtiges hat bzw. haben könnte:<br />

Seite 3 von 5<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Facharztverband</strong> e.V.<br />

Dr. Wolfgang Bärtl, Dr. Dolf Hufnagl, Dr. Hartwig Kohl, Dr. Karl Ebertseder, Dr. Andrea Buhlinger<br />

Regensburger Straße 9 - 92318 Neumarkt - Telefon: 09181-50901100, Fax: 09181-50901150

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