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Vertriebsentschädigung und andere geldwerte ... - Bank Coop

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Stand: Februar 2013<br />

<strong>Vertriebsentschädigung</strong> <strong>und</strong> <strong>andere</strong><br />

<strong>geldwerte</strong> Leistungen an die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> <strong>Coop</strong> bietet ihren K<strong>und</strong>en eine Vielzahl von eigenen <strong>und</strong> fremden Anlagefonds <strong>und</strong><br />

strukturierten Produkten an.<br />

Für diese Vertriebstätigkeit <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Leistungen erhält die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> von<br />

manchen Produktanbietern <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en oder <strong>andere</strong> <strong>geldwerte</strong> Leistungen (auch als<br />

Fondsvertriebsentschädigung, Bestandespflegekommission oder Bestandeszahlungen bezeichnet).<br />

Die <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en werden mit den Produktanbietern – unabhängig von der jeweiligen<br />

Geschäftsbeziehung mit dem <strong>Bank</strong>k<strong>und</strong>en – in speziellen Verträgen geregelt <strong>und</strong> stehen als<br />

Abgeltung der im Zusammenhang mit dem Vertrieb übernommenen Aufgaben ausschliesslich<br />

der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> zu.<br />

Anlagefonds<br />

Bei Anlagefonds stellen die <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en einen Teil der im Fondsreglement<br />

ausgewiesenen Verwaltungskommission dar. Diese bewegen sich normalerweise innerhalb der<br />

folgenden Bandbreiten:<br />

Produktekategorie Bandbreite<br />

Geldmarktfonds 0% – 0.60%<br />

Obligationenfonds 0% – 1.20%<br />

Immobilienfonds 0% – 0.50%<br />

Übrige Anlagefonds 0% – 1 .60%<br />

(z.B. Aktienfonds, Anlagestrategiefonds,<br />

alternative Anlagefonds, F<strong>und</strong> of F<strong>und</strong>s etc.)<br />

Strukturierte Produkte<br />

Bei strukturierten Produkten werden <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en in Form eines Rabattes auf den<br />

Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form <strong>andere</strong>r Stukturierungsgebühren<br />

(in der Regel zwischen 0 <strong>und</strong> 2%) gewährt.<br />

Sollten als Folge der genannten Leistungen Interessenkonflikte auftreten, stellt die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

sicher, dass die Interessen des K<strong>und</strong>en gewährt bleiben.<br />

So erreichen Sie uns:<br />

0800 88 99 66 (Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr)<br />

info@bankcoop.ch, www.bankcoop.ch


21001500032071000000000000020130315<br />

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Depotreglement<br />

Depotreglement<br />

1. Geltungsbereich<br />

Dieses 1. Geltungsbereich<br />

Depotreglement gilt zusätzlich zu den Allgemeinen<br />

Geschäftsbeziehungen Dieses Depotreglement für giltAufbewahrung, zusätzlich zu den Verbuchung Allgemeinen <strong>und</strong><br />

Verwaltung Geschäftsbeziehungen von Werten für <strong>und</strong>Aufbewahrung, Sachen (Depotwerten) Verbuchung durch <strong>und</strong> die<br />

<strong>Bank</strong>, Verwaltung insbesondere von Werten auch<strong>und</strong> wenn Sachen diese(Depotwerten) in der Form von durch Buch- die<br />

<strong>Bank</strong>, effekteninsbesondere geführt werden. auchEs wenn findet diese ergänzend in der Form Anwendung von Buch- zu<br />

allfälligen effekten geführt besonderen werden. vertraglichen Es findet Vereinbarungen.<br />

ergänzend Anwendung zu<br />

allfälligen besonderen vertraglichen Vereinbarungen.<br />

2. Entgegenhahme von Depotwerten<br />

Die 2. Entgegenhahme <strong>Bank</strong> übernimmt von inDepotwerten der Regel in offenem Depot<br />

Die insbesondere: <strong>Bank</strong> übernimmt in der Regel in offenem Depot<br />

a) insbesondere: Wertpapiere aller Art zur Aufbewahrung <strong>und</strong> Verwaltung;<br />

b) a) Bucheffekten, Wertpapiere aller Geld- Art <strong>und</strong> zur Aufbewahrung Kapitalmarktanlagen <strong>und</strong> Verwaltung; <strong>und</strong> <strong>andere</strong><br />

b) Bucheffekten, nicht in Wertpapierform Geld- <strong>und</strong>verbriefte Kapitalmarktanlagen Rechte (Wertrechte) <strong>und</strong> <strong>andere</strong> zur<br />

nicht Verbuchung in Wertpapierform <strong>und</strong> Verwaltung; verbriefte Rechte (Wertrechte) zur<br />

c) Edelmetalle Verbuchung zur <strong>und</strong> Aufbewahrung.<br />

Verwaltung;<br />

Die c) <strong>Bank</strong> Edelmetalle kann zur die Aufbewahrung.<br />

Entgegennahme von Depotwerten ohne<br />

Die Gr<strong>und</strong>angabe <strong>Bank</strong> kannganz die oder Entgegennahme teilweise ablehnen von Depotwerten oder die Rück- ohne<br />

Gr<strong>und</strong>angabe nahme von Depotwerten ganz oderverlangen. teilweise ablehnen oder die Rück-<br />

Die nahme <strong>Bank</strong> von Depotwerten kann vom K<strong>und</strong>en verlangen. eingelieferte Depotwerte auf<br />

Echtheit Die <strong>Bank</strong><strong>und</strong>kann Sperrmeldungen vom K<strong>und</strong>enprüfen eingelieferte oder durch Depotwerte Dritte im auf In<strong>und</strong><br />

Echtheit Ausland <strong>und</strong> Sperrmeldungen prüfen lassen, prüfen ohne dabei oder durch eine Dritte Haftung im In- zu<br />

<strong>und</strong> übernehmen. Ausland In prüfen diesem lassen, Fall führt ohne die dabei <strong>Bank</strong> eine Verkaufs- Haftung <strong>und</strong> zu<br />

Lieferaufträge übernehmen. In sowie diesem Verwaltungshandlungen Fall führt die <strong>Bank</strong>erst Verkaufs- nach abge- <strong>und</strong><br />

Lieferaufträge schlossener Prüfung sowie aus. Verwaltungshandlungen erst nach abgeschlossener<br />

Prüfung aus.<br />

3. Sorgfalt der <strong>Bank</strong><br />

Die 3. <strong>Bank</strong> Sorgfalt behandelt der <strong>Bank</strong> die Depotwerte mit der geschäftsüblichen<br />

Sorgfalt. Die <strong>Bank</strong> behandelt die Depotwerte mit der geschäftsüblichen<br />

Sorgfalt.<br />

4. Mehrzahl von Deponenten<br />

Wird 4. Mehrzahl ein Depotvon vonDeponenten einer Mehrzahl von Personen errichtet, so<br />

haften Wird eindiese Depot der von<strong>Bank</strong> einersolidarisch Mehrzahl von für Personen Ansprücheerrichtet, aus dem so<br />

Depotverhältnis.<br />

haften diese der <strong>Bank</strong> solidarisch für Ansprüche aus dem<br />

Depotverhältnis.<br />

5. Auslieferung<br />

Unter 5. Auslieferung<br />

Vorbehalt von Kündigungsfristen, gesetzlichen Bestimmungen,<br />

Unter Vorbehalt Statutenvon vonKündigungsfristen, Emittenten, Sicherungsrechten gesetzlichender Bestim- <strong>Bank</strong><br />

<strong>und</strong> mungen, besonderen Statutenvertraglichen von Emittenten, Abmachungen Sicherungsrechten kann der derK<strong>und</strong>e <strong>Bank</strong><br />

jederzeit <strong>und</strong> besonderen verlangen, vertraglichen dass ihm die Abmachungen Depotwerte ausgeliefert kann der K<strong>und</strong>e bzw.<br />

jederzeit zur Verfügung verlangen, gestellt dass ihm werden, die Depotwerte wobei dieausgeliefert üblichen bzw. Aus-<br />

zur lieferungsfristen Verfügung zu gestellt beachten werden, sind. Bei wobei Auslieferung die üblichen aus einem Auslieferungsfristen<br />

Sammeldepot besteht zu beachten kein Anspruch sind. Bei auf Auslieferung bestimmte aus Nummern, einem<br />

Sammeldepot Stückelungen, besteht Jahrgänge keinetc. Anspruch auf bestimmte Nummern,<br />

Der Stückelungen, Transport sowie Jahrgänge der Versand etc. von Depotwerten erfolgen auf<br />

Der Rechnung Transport <strong>und</strong>sowie Gefahr derdes Versand K<strong>und</strong>en. vonMangels Depotwerten besonderer erfolgenWei auf<br />

sungen Rechnung nimmt <strong>und</strong>die Gefahr <strong>Bank</strong>des Versicherung K<strong>und</strong>en. Mangels <strong>und</strong> Wertdeklaration besonderer nach Wei-<br />

eigenem sungen nimmt Ermessen die <strong>Bank</strong> vor. Versicherung <strong>und</strong> Wertdeklaration nach<br />

eigenem Ermessen vor.<br />

6. Vermögensaufstellung<br />

Die 6. <strong>Bank</strong> Vermögensaufstellung<br />

stellt dem K<strong>und</strong>en mindestens einmal jährlich, in der<br />

Die Regel <strong>Bank</strong> aufstellt Jahresende, dem K<strong>und</strong>en ein Verzeichnis mindestensüber einmal denjährlich, Bestand in der<br />

Regel Depotwerte auf Jahresende, zu. AllfälligeeinBewertungen Verzeichnis beruhen über denauf Bestand bankübli- der<br />

Depotwerte chen Informationsquellen. zu. Allfällige Bewertungen Die <strong>Bank</strong> übernimmt beruhen keine auf bankübli- Gewähr<br />

<strong>und</strong> chen Haftung Informationsquellen. für die Richtigkeit Die <strong>Bank</strong> dieser übernimmt Angaben keinesowie Gewähr für<br />

<strong>und</strong> weitere Haftung Informationen für die imRichtigkeit Zusammenhang dieser mit Angaben den eingebuchten sowie für<br />

Werten. weitere Informationen im Zusammenhang mit den eingebuchten<br />

Werten.<br />

7. Entschädigungen, Steuern <strong>und</strong> Abgaben<br />

Die 7. Entschädigung Entschädigungen, der Steuern <strong>Bank</strong> richtet <strong>und</strong> Abgaben sich nach dem jeweils<br />

geltenden Die Entschädigung Tarif. Dieder <strong>Bank</strong> <strong>Bank</strong>behält richtetsich sichdessen nach dem jederzeitige jeweils<br />

Änderung geltenden vor. Tarif. Änderungen Die <strong>Bank</strong>werden behältdem sichK<strong>und</strong>en dessenauf jederzeitige geeignete<br />

Änderung Weise zur vor. Kenntnis Änderungen gebracht. werden dem K<strong>und</strong>en auf geeignete<br />

Steuern, Weise zur Abgaben Kenntnis gebracht. sowie aussergewöhnliche Aufwändungen<br />

Steuern, werden zusätzlich Abgabenin sowie Rechnung aussergewöhnliche gestellt. Aufwändungen<br />

werden zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />

210015 D 12/10 032071<br />

210015 D 12/10 032071<br />

1 /2<br />

15.03.2013 1 /29:51<br />

/ gue<br />

15.03.2013 9:51 / gue<br />

8. Vertragsdauer<br />

Die 8. Vertragsdauer<br />

Dauer des mit diesem Reglement begründeten<br />

Die Rechtsverhältnisses Dauer des ist mitunbestimmt. diesem Reglement Es erlischt nicht begründeten bei Tod,<br />

Rechtsverhältnisses Handlungsunfähigkeitistoder unbestimmt. Konkurs Es deserlischt K<strong>und</strong>en. nicht K<strong>und</strong>e bei Tod, <strong>und</strong><br />

<strong>Bank</strong> Handlungsunfähigkeit können es jederzeit oder<strong>und</strong> Konkurs mit sofortiger des K<strong>und</strong>en. Wirkung K<strong>und</strong>e einseitig <strong>und</strong><br />

auflösen. <strong>Bank</strong> können es jederzeit <strong>und</strong> mit sofortiger Wirkung einseitig<br />

auflösen.<br />

9. Aufbewahrung<br />

Der 9. K<strong>und</strong>e Aufbewahrung ermächtigt die <strong>Bank</strong> ausdrücklich, die Depotwerte<br />

bei Dereiner K<strong>und</strong>e Hinterlegungsstelle ermächtigt die <strong>Bank</strong> ihrerausdrücklich, Wahl im In- oder die Depotwerte Ausland in<br />

eigenem bei einer Namen, Hinterlegungsstelle aber auf Rechnung ihrer Wahl <strong>und</strong> imGefahr In- oder des Ausland K<strong>und</strong>en, in<br />

einzeln eigenemoder Namen, in Sammeldepots aber auf Rechnung verwahren <strong>und</strong>zu Gefahr lassen. des K<strong>und</strong>en,<br />

Falls einzeln sammelverwahrte oder in Sammeldepots Depotwerte verwahren ausgelost zu lassen. werden, verteilt<br />

die Falls<strong>Bank</strong> sammelverwahrte die von der Auslosung Depotwerte erfassten ausgelost Depotwerte werden, inverteilt einer<br />

die Zweitauslosung.<br />

<strong>Bank</strong> die von der Auslosung erfassten Depotwerte in einer<br />

Im Zweitauslosung.<br />

Ausland verwahrte Depotwerte unterliegen den Gesetzen<br />

<strong>und</strong> Im Ausland Usanzenverwahrte am Ort der Depotwerte Verwahrung. unterliegen Wird die Rückgabe den Gesetzen von<br />

im <strong>und</strong>Ausland Usanzenverwahrten am Ort derDepotwerten Verwahrung. durch Wird die dieRückgabe ausländische von<br />

Gesetzgebung im Ausland verwahrten verunmöglicht Depotwerten oder erschwert, durch die ist die ausländische <strong>Bank</strong> nur<br />

verpflichtet, Gesetzgebung demverunmöglicht K<strong>und</strong>en amoder Orterschwert, der Aufbewahrung ist die <strong>Bank</strong> einen nur<br />

anteilmässigen verpflichtet, demRückgabeanspruch K<strong>und</strong>en am Ort zu derverschaffen, Aufbewahrung sofern einen ein<br />

solcher anteilmässigen besteht <strong>und</strong> Rückgabeanspruch übertragbar ist. zu verschaffen, sofern ein<br />

Auf solcher denbesteht Namen <strong>und</strong> lautende übertragbar Werte ist. werden im massgeblichen<br />

Register Auf den (z.B. Namen Aktenregister) lautende Werte in der werden Regelimauf massgeblichen<br />

den K<strong>und</strong>en<br />

eingetragen. Register (z.B. Dieser Aktenregister) akzeptiert, in der dassRegel der auf Drittverwahrstelle<br />

den K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong>/oder eingetragen. demDieser Emittenten akzeptiert, seine Identität dass der bekannt Drittverwahrstelle<br />

wird. Ist die<br />

Eintragung <strong>und</strong>/oder dem am Ort Emittenten der Verwahrung seine Identität auf denbekannt Namen wird. des K<strong>und</strong>en Ist die<br />

unüblich Eintragungoder am Ort nicht dermöglich, Verwahrung kannauf die den<strong>Bank</strong> Namen diedes Werte K<strong>und</strong>en auf<br />

unüblich Rechnungoder <strong>und</strong> nicht Gefahr möglich, des K<strong>und</strong>en kann auf die eigenen <strong>Bank</strong> dieNamen Werteoder auf<br />

den Rechnung Namen <strong>und</strong> eines Gefahr Dritten des eintragen K<strong>und</strong>enlassen. auf eigenen Namen oder<br />

den Namen eines Dritten eintragen lassen.<br />

10. Umwandlung von Depotwerten<br />

Die 10. <strong>Bank</strong> Umwandlung ist ermächtigt, von Depotwerten<br />

eingelieferte Urk<strong>und</strong>en annullieren zu<br />

lassen, Die <strong>Bank</strong> durch ist ermächtigt, Wertrechteeingelieferte ersetzen zu Urk<strong>und</strong>en lassen, <strong>und</strong>annullieren Wertpapiere zu<br />

<strong>und</strong> lassen, Wertrechte durch Wertrechte - sofern ersetzen die Voraussetzungen zu lassen, <strong>und</strong>erfüllt Wertpapiere sind -<br />

durch <strong>und</strong> Wertrechte Gutschrift auf - sofern einemdie Effektenkonto Voraussetzungen als Bucheffekten erfüllt sindzu- führen. durch Gutschrift Die <strong>Bank</strong>auf ist einem ferner ermächtigt, Effektenkonto sofern als Bucheffekten vom Emittenten zu<br />

führen. vorgesehen, Die <strong>Bank</strong> Druck ist <strong>und</strong> fernerAuslieferung ermächtigt, sofern von Wertpapieren vom Emittenten zu<br />

verlangen. vorgesehen, Druck <strong>und</strong> Auslieferung von Wertpapieren zu<br />

verlangen.<br />

11. Verwaltung<br />

Die 11. <strong>Bank</strong> Verwaltung besorgt ohne besonderen Auftrag des K<strong>und</strong>en die<br />

Die üblichen <strong>Bank</strong>Verwaltungshandlungen besorgt ohne besonderen wie: Auftrag des K<strong>und</strong>en die<br />

a) üblichen Einzug Verwaltungshandlungen fälliger Zinsen, Dividenden, wie: <strong>andere</strong>r Ausschüt-<br />

a) tungen Einzug <strong>und</strong> fälliger rückzahlbarer Zinsen, Dividenden, Kapitalien; <strong>andere</strong>r Ausschüt-<br />

b) Überwachung tungen <strong>und</strong> rückzahlbarer von Auslosungen, Kapitalien; Kündigungen <strong>und</strong> Be-<br />

b) zugsrechten;<br />

Überwachung von Auslosungen, Kündigungen <strong>und</strong> Be-<br />

c) Bezug zugsrechten; von Couponsbogen <strong>und</strong> Umtausch von Depot-<br />

c) werten. Bezug von Couponsbogen <strong>und</strong> Umtausch von Depot-<br />

Sofern werten. die <strong>Bank</strong> einzelne Werte nicht im üblichen Sinne<br />

verwalten Sofern diekann, <strong>Bank</strong>teilt einzelne sie dies Werte dem K<strong>und</strong>en nicht imzusammen üblichenmit Sinne der<br />

Anzeige, verwaltendass kann, dieteilt Werte sie dies in seinem dem K<strong>und</strong>en Depot eingebucht zusammenwurden, mit der<br />

Anzeige, oder auf dass <strong>andere</strong> die Weise Werte in mit. seinem Bei couponlosen Depot eingebucht Namenaktien wurden,<br />

oder werden auf Verwaltungshandlungen <strong>andere</strong> Weise mit. Bei nurcouponlosen dann ausgeführt, Namenaktien wenn die<br />

Zustelladresse werden Verwaltungshandlungen für Dividenden <strong>und</strong> nurBezugsrechte dann ausgeführt, auf wenn die <strong>Bank</strong> die<br />

lautet. Zustelladresse für Dividenden <strong>und</strong> Bezugsrechte auf die <strong>Bank</strong><br />

Die lautet. <strong>Bank</strong> übernimmt auf besonderen, rechtzeitig erteilten<br />

Die Auftrag, <strong>Bank</strong> weitere übernimmt Verwaltungshandlungen auf besonderen, wie: rechtzeitig erteilten<br />

a) Auftrag, Konversionen; weitere Verwaltungshandlungen wie:<br />

b) a) An- Konversionen; <strong>und</strong> Verkauf sowie Ausübung von Bezugs-, Options-<br />

b) <strong>und</strong> An- Wandelrechten;<br />

<strong>und</strong> Verkauf sowie Ausübung von Bezugs-, Options-<br />

c) An- <strong>und</strong> Wandelrechten;<br />

<strong>und</strong> Verkauf von Wertpapieren, Wertrechten <strong>und</strong><br />

c) Bucheffekten.<br />

An- <strong>und</strong> Verkauf von Wertpapieren, Wertrechten <strong>und</strong><br />

Bucheffekten.


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Depotreglement<br />

Depotreglement<br />

Die <strong>Bank</strong> fordert den K<strong>und</strong>en wenn möglich zu denjenigen<br />

Vorkehrungen Die <strong>Bank</strong> fordert auf, dendie K<strong>und</strong>en diesemwenn selber möglich obliegen. zu denjenigen Gehen<br />

Vorkehrungen Weisungen des auf, K<strong>und</strong>en die nicht diesem rechtzeitig selberein, obliegen. so ist dieGehen <strong>Bank</strong><br />

berechtigt, Weisungenaber des nicht K<strong>und</strong>en verpflichtet, nicht rechtzeitig nach eigenem ein, soErmessen ist die <strong>Bank</strong> zu<br />

handeln berechtigt, (auch abermit nicht Belastung verpflichtet, des nach Kontos eigenem des K<strong>und</strong>en Ermessen z.B. zu im<br />

handeln Zusammenhang (auch mit mit Belastung der Ausübung des von Kontos Bezugsrechten).<br />

des K<strong>und</strong>en z.B. im<br />

Bei Zusammenhang allen Verwaltungshandlungen mit der Ausübung von stützt Bezugsrechten).<br />

sich die <strong>Bank</strong> auf die<br />

ihr Bei verfügbaren allen Verwaltungshandlungen branchenüblichenstützt Informationsquellen, sich die <strong>Bank</strong> auf ohne die<br />

jedoch ihr verfügbaren eine Verantwortung branchenüblichen zu übernehmen. Informationsquellen, ohne<br />

Es jedoch ist Sache eine Verantwortung des K<strong>und</strong>en, zu seine übernehmen. Rechte aus den Depotwerten<br />

Es in Gerichts- ist Sache <strong>und</strong> des Insolvenzverfahren K<strong>und</strong>en, seine Rechte geltend aus den zu machen Depotwerten <strong>und</strong><br />

sich in Gerichts- hierfür die <strong>und</strong> erforderlichen Insolvenzverfahren Informationen geltend zu beschaffen.<br />

zu machen <strong>und</strong><br />

sich hierfür die erforderlichen Informationen zu beschaffen.<br />

12. Stimmrechtausübung<br />

Die 12. Stimmrechtausübung<br />

<strong>Bank</strong> übt das Depotstimmrecht nicht aus <strong>und</strong> nimmt<br />

Die dementsprechend <strong>Bank</strong> übt das auch Depotstimmrecht keine diesbezüglichen nicht aus Weisungen <strong>und</strong> nimmt des<br />

K<strong>und</strong>en dementsprechend entgegen. auch Ebenso keine wenig diesbezüglichen übt sie allfällige Weisungen Stimmrechte des<br />

mit K<strong>und</strong>en Bezug entgegen. auf Beteiligungen Ebenso wenig aus, die übtauf sieRechnung allfällige Stimmrechte<br />

<strong>und</strong> Gefahr<br />

des mit Bezug K<strong>und</strong>en auf inBeteiligungen den massgebenden aus, dieRegistern auf Rechnung auf ihren <strong>und</strong>eigenen Gefahr<br />

des Namen K<strong>und</strong>en eingetragen in den massgebenden sind. Registern auf ihren eigenen<br />

Namen eingetragen sind.<br />

13 Gutschriften <strong>und</strong> Belastungen<br />

Gutschriften 13 Gutschriften <strong>und</strong> <strong>und</strong> Belastungen Belastungen (Kapital, Erträge, Gebühren,<br />

Spesen Gutschriften usw.) <strong>und</strong> erfolgen, Belastungen vorbehältlich (Kapital, <strong>andere</strong>r Erträge, Weisungen Gebühren, des<br />

K<strong>und</strong>en, Spesen usw.) auf einerfolgen, dem Depot vorbehältlich zugeordnetes <strong>andere</strong>r Konto. Weisungen Änderungen des<br />

K<strong>und</strong>en, von Kontoinstruktionen auf ein dem Depot müssen zugeordnetes spätestensKonto. am fünften Änderungen <strong>Bank</strong>arbeitstag<br />

von Kontoinstruktionen vor Fälligkeit bei müssen der <strong>Bank</strong> spätestens eingetroffen am sein. fünften <strong>Bank</strong>-<br />

Gutschriften arbeitstag vor erfolgen Fälligkeit unter bei der Vorbehalt <strong>Bank</strong> eingetroffen des Eingangs. sein. Die <strong>Bank</strong><br />

Gutschriften ist berechtigt, erfolgen irrtümlich unter erfolgte Vorbehalt <strong>und</strong>des fehlerhafte Eingangs. Buchungen Die <strong>Bank</strong><br />

ist rückgängig berechtigt, zu irrtümlich machen erfolgte <strong>und</strong> zwar <strong>und</strong>auch fehlerhafte nachträglich Buchungen ohne<br />

zeitliche rückgängig Einschränkung zu machen nach <strong>und</strong> erfolgter zwar auch Verbuchung nachträglich auf ohne dem<br />

Depot zeitlichebzw. Einschränkung dem Konto nach des K<strong>und</strong>en. erfolgter Der Verbuchung K<strong>und</strong>e nimmt auf dem zur<br />

Kenntnis, Depot bzw. dass demsolche Konto Korrekturen des K<strong>und</strong>en. seitens Der K<strong>und</strong>e der <strong>Bank</strong> nimmtohne zur<br />

vorgängige Kenntnis, dass Rücksprache solche Korrekturen mit ihm erfolgen. seitens Dieder Bestimmungen<br />

<strong>Bank</strong> ohne<br />

über vorgängige die Stornierung Rücksprachegemäss mit ihm Bucheffektengesetz erfolgen. Die Bestimmungen bleiben<br />

vorbehalten.<br />

über die Stornierung gemäss Bucheffektengesetz bleiben<br />

vorbehalten.<br />

14. Meldepflichten<br />

Der 14. Meldepflichten<br />

K<strong>und</strong>e ist für die Erfüllung allfälliger Meldepflichten<br />

gegenüber Der K<strong>und</strong>eGesellschaften ist für die Erfüllung <strong>und</strong> Behörden allfälliger verantwortlich. Meldepflichten Die<br />

gegenüber <strong>Bank</strong> ist nicht Gesellschaften verpflichtet, den <strong>und</strong>K<strong>und</strong>en Behörden auf seine verantwortlich. Meldepflichten Die<br />

hinzuweisen.<br />

<strong>Bank</strong> ist nicht verpflichtet, den K<strong>und</strong>en auf seine Meldepflichten<br />

hinzuweisen.<br />

210015 D 12/10 032071<br />

210015 D 12/10 032071<br />

2 /2<br />

15.03.2013 2 /29:51<br />

/ gue<br />

15.03.2013 9:51 / gue<br />

Aufträge an bestimmten Börsenplätzen oder in bestimmten<br />

Depotwerten Aufträge an führt bestimmten die <strong>Bank</strong>Börsenplätzen nur aus, sofernoder der K<strong>und</strong>e in bestimmten die <strong>Bank</strong><br />

Depotwerten für solche Aufträge führt diein<strong>Bank</strong> einer nur separaten aus, sofern schriftlichen der K<strong>und</strong>eErklärung die <strong>Bank</strong><br />

ausdrücklich für solche Aufträge vom <strong>Bank</strong>geheimnis in einer separaten enthebt schriftlichen sowie Erklärung dazu ermächtigt,<br />

ausdrücklich sämtlichen vom <strong>Bank</strong>geheimnis im entsprechenden enthebt Markt sowie gesetzlich dazuoder er-<br />

aufsichtsrechtlich mächtigt, sämtlichen verlangten im entsprechenden Offenlegungspflichten Markt gesetzlich nachzu- oder<br />

aufsichtsrechtlich kommen. Ohne rechtzeitiges verlangtenVorliegen Offenlegungspflichten einer solchen Erklärung nachzukommen.<br />

ist die <strong>Bank</strong> Ohne berechtigt, rechtzeitiges entsprechende VorliegenAufträge einer solchen abzulehnen. Erklärung<br />

Ergeben ist die <strong>Bank</strong> sich berechtigt, solche Offenlegungspflichten entsprechende Aufträge erst abzulehnen. nach bereits<br />

Ergeben erfolgtem sich Kauf, solche ist die Offenlegungspflichten <strong>Bank</strong> ermächtigt, die betroffenen erst nach Depot- bereits<br />

werte erfolgtem zu veräussern, Kauf, ist diesofern <strong>Bank</strong> sie ermächtigt, vom K<strong>und</strong>en die betroffenen trotz Aufforderung Depot-<br />

die werte Ermächtigung zu veräussern, zur sofern Offenlegung sie vomnicht K<strong>und</strong>en erhält. trotz Aufforderung<br />

die Ermächtigung zur Offenlegung nicht erhält.<br />

15. <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en <strong>und</strong> <strong>andere</strong> <strong>geldwerte</strong><br />

15. Leistungen <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en <strong>und</strong> <strong>andere</strong> <strong>geldwerte</strong><br />

Die Leistungen <strong>Bank</strong> kann von Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrieb<br />

von Die <strong>Bank</strong> Anlageprodukten kann von Dritten (z.B. imkollektiven Zusammenhang Kapitalanlagen, mit dem Vertrieb struk-<br />

von turierten Anlageprodukten Produkten) Zuwendungen (z.B. kollektiven in Kapitalanlagen, Form von Vertriebsstrukturiertenentschädigungen, Produkten) namentlich Zuwendungen Bestandespflegkommissionen<br />

in Form von Vertriebs-<br />

<strong>und</strong> entschädigungen, Abschlussprovisionen, namentlicherhalten. Bestandespflegkommissionen<br />

Die Höhe solcher<br />

<strong>und</strong> Entschädigungen Abschlussprovisionen, ist in der Regel erhalten. abhängig DievonHöhe der Höhe solcher des<br />

Entschädigungen von der <strong>Bank</strong> für ist sichin <strong>und</strong> der ihre Regel K<strong>und</strong>en abhängig gehaltenen von der Volumens Höhe des<br />

von an den der <strong>Bank</strong> Produkten für sichdes <strong>und</strong>Dritten, ihre K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ihre gehaltenen Höhe Volumens entspricht<br />

an üblicherweise den Produkten einemdesprozentualen Dritten, <strong>und</strong>Anteil ihre Höhe der belasteten entspricht<br />

Gebühren. üblicherweise Diese einem Entschädigungen prozentualen stehen Anteil als der Entgelt belasteten des<br />

Vertriebsaufwandes Gebühren. Diese Entschädigungen vollumfänglich <strong>und</strong> stehen ausschliesslich als Entgelt des der<br />

<strong>Bank</strong> Vertriebsaufwandes zu <strong>und</strong> werdenvollumfänglich bei der Fonds-Vermögensverwaltung <strong>und</strong> ausschliesslich der im<br />

Rahmen <strong>Bank</strong> zu der <strong>und</strong>Preisbildung werden bei der berücksichtigt. Fonds-Vermögensverwaltung Ihre Höhe ist je nach im<br />

Produkt Rahmen <strong>und</strong> der Preisbildung Produktanbieter berücksichtigt. unterschiedlich. Ihre Höhe Die Bandbreiten ist je nach<br />

Produkt der <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en <strong>und</strong> Produktanbieter unterschiedlich. sind auf der Website Die Bandbreiten der <strong>Bank</strong><br />

publiziert der <strong>Vertriebsentschädigung</strong>en <strong>und</strong> werden dem K<strong>und</strong>en sindauf aufWunsch der Website auch zugestellt. der <strong>Bank</strong><br />

Der publiziert K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> verzichtet werden dem auf weitergehende K<strong>und</strong>en auf Wunsch Informationen auch zugestellt. <strong>und</strong> auf<br />

Der eine K<strong>und</strong>e Abrechnung verzichtet hinsichtlich auf weitergehende solcher Zuwendungen. Informationen <strong>und</strong> auf<br />

Sollten eine Abrechnung als Folge hinsichtlich der genannten solcher Leistungen Zuwendungen. Interessenkonflikte<br />

auftreten, Sollten als stellt Folge die der genannten <strong>Bank</strong> sicher, Leistungen dass die Interessenkonflikte<br />

Interessen des<br />

K<strong>und</strong>en auftreten, gewahrt stellt bleiben. die <strong>Bank</strong> sicher, dass die Interessen des<br />

K<strong>und</strong>en gewahrt bleiben.<br />

16. Änderung des Depotreglements<br />

Die 16. Änderung <strong>Bank</strong> behält des Depotreglements<br />

sich jederzeitige Änderungen dieses<br />

Die Depotreglements <strong>Bank</strong> behält vor. sich Diesejederzeitige werden demÄnderungen K<strong>und</strong>en auf dieses dem<br />

Zirkularweg Depotreglements oder auf vor. <strong>andere</strong> Diesegeeignete werden dem WeiseK<strong>und</strong>en bekanntgegeben auf dem<br />

<strong>und</strong> Zirkularweg gelten ohne oderschriftlichen auf <strong>andere</strong> geeignete Widerspruch Weise innert bekanntgegeben<br />

Monatsfrist ab<br />

<strong>und</strong> Versanddatum gelten ohneals schriftlichen genehmigt. Widerspruch innert Monatsfrist ab<br />

Versanddatum als genehmigt.

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