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Teil 1 Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn - Aarburg

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§ 2 <strong>Anstellungsbedingungen</strong><br />

1 Die Entschädigungen werden monatlich ausbezahlt.<br />

2 Die Auszahlung von Stundenlöhnen erfolgt nur <strong>für</strong> die effektiv<br />

geleistete Arbeitszeit.<br />

3 Die Feiertags- und Feriengeld-Entschädigung <strong>für</strong> nach OR angestellte Personen<br />

beträgt ab 1.1.2004 <strong>für</strong> alle Altersgruppen generell 10,64 % (entsprechend<br />

5 Wochen Ferien).<br />

4 Eine Gratifikation oder ein 13. Monatslohn wird nicht ausgerichtet.<br />

5 Die Entschädigungsansätze werden vom Gemeinderat periodisch überprüft<br />

und gegebenenfalls angepasst.<br />

6 Sämtliches <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Stundenlohn</strong> erhält jeweils die vom Gemeinderat<br />

jährlich neu festzulegende generelle Gehaltserhöhung gemäss § 22 des<br />

<strong>Personal</strong>reglementes.<br />

<strong>Teil</strong> 1 VO PR 2004 / Anstellungsbed. <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Stundenlohn</strong> Seite 2

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