Teil 1 Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn - Aarburg
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§ 2 <strong>Anstellungsbedingungen</strong><br />
1 Die Entschädigungen werden monatlich ausbezahlt.<br />
2 Die Auszahlung von Stundenlöhnen erfolgt nur <strong>für</strong> die effektiv<br />
geleistete Arbeitszeit.<br />
3 Die Feiertags- und Feriengeld-Entschädigung <strong>für</strong> nach OR angestellte Personen<br />
beträgt ab 1.1.2004 <strong>für</strong> alle Altersgruppen generell 10,64 % (entsprechend<br />
5 Wochen Ferien).<br />
4 Eine Gratifikation oder ein 13. Monatslohn wird nicht ausgerichtet.<br />
5 Die Entschädigungsansätze werden vom Gemeinderat periodisch überprüft<br />
und gegebenenfalls angepasst.<br />
6 Sämtliches <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Stundenlohn</strong> erhält jeweils die vom Gemeinderat<br />
jährlich neu festzulegende generelle Gehaltserhöhung gemäss § 22 des<br />
<strong>Personal</strong>reglementes.<br />
<strong>Teil</strong> 1 VO PR 2004 / Anstellungsbed. <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Stundenlohn</strong> Seite 2