Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
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Genese und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren S<strong>in</strong>ne auch über bürokratische Ablaufprozesse und Führungsstrukturen<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Behörde. Ebenfalls vollständig archivwürdig s<strong>in</strong>d die im Dezernat<br />
VL 1 aufbewahrten Protokolle des <strong>Polizei</strong>beirats (032), <strong>der</strong> als B<strong>in</strong>deglied zwischen Bevölkerung,<br />
kommunaler Selbstverwaltung und <strong>Polizei</strong>behörden fungiert. Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Polizei</strong>beirats<br />
beraten mit dem Behördenleiter polizeiliche Angelegenheiten, die für die Bevölkerung<br />
und die Verwaltung von Bedeutung s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> über den E<strong>in</strong>zelfall h<strong>in</strong>ausgehen und dadurch<br />
von beson<strong>der</strong>em öffentlichen Interesse s<strong>in</strong>d.<br />
Von den Verwaltungsaufgaben, die die <strong>Polizei</strong> im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz,<br />
dem Waffengesetz und dem Vere<strong>in</strong>srecht wahrnimmt, ersche<strong>in</strong>t nur e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Teil<br />
archivwürdig. Die Demonstrationen (2310), die <strong>in</strong> den Akten <strong>der</strong> Abteilung VL die Anmeldung,<br />
die Bestätigung und Kurzberichte enthalten, werden komplett übernommen, da sie e<strong>in</strong>en<br />
Überblick über sämtliche stattgefundene Demonstrationen geben. Aus den <strong>Unterlagen</strong><br />
über Vere<strong>in</strong>e/Bescheide vom Vere<strong>in</strong>sregister (2215), die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel den Erstantrag, die (oft<br />
nachträgliche) Genehmigung, die Überprüfung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelner Personen enthalten,<br />
werden zur Reduzierung <strong>der</strong> Fülle nur beson<strong>der</strong>e Fälle von regionaler bzw. überregionaler<br />
Bedeutung, <strong>der</strong>en Tätigkeit z. B. auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Presse erwähnt wird sowie die <strong>Unterlagen</strong><br />
über sämtliche nichte<strong>in</strong>getragene Vere<strong>in</strong>e ausgewählt.<br />
Schließlich werden <strong>in</strong> wenigen Ausnahmefällen die <strong>Unterlagen</strong> zu Übernahme und Erwerb<br />
von Grundstücken, Gebäuden und Son<strong>der</strong>eigentum sowie zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />
übernommen, und zwar nur dann, wenn die Überlieferung nicht im zuständigen Bauamt<br />
vorliegt, es sich um historisch herausragende Bauten handelt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Nutzung<br />
vorliegt.<br />
Kassables Schriftgut<br />
Als kassabel wurde generell dasjenige Schriftgut e<strong>in</strong>gestuft, das im Dezernat VL 1 als Überdruck<br />
bzw. Vervielfältigung abgelegt wird, wie Erlasse und Vorschriften aus dem Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
(1515), Nie<strong>der</strong>schriften <strong>der</strong> Innenm<strong>in</strong>isterkonferenz (0121), Sammlungen des Gesetz-<br />
und Verordnungsblattes sowie des M<strong>in</strong>isterialblatts (1525), Amtliche Mitteilungen <strong>der</strong><br />
Bezirksregierungen (1529) usw. Des weiteren s<strong>in</strong>d auf Ebene <strong>der</strong> Kreispolizeibehörden sämtliche<br />
Zeitschriften (z.B. Die Streife) kassabel, da diese nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Exemplar <strong>in</strong> die Bibliotheken<br />
<strong>der</strong> Staatsarchive gelangen sollen. Als <strong>in</strong>haltlich kassabel aufgrund des ger<strong>in</strong>gen Informationswertes<br />
wurden alle <strong>Unterlagen</strong> zum praktischen Ablauf des Dienstbetriebes <strong>in</strong>nerhalb<br />
<strong>der</strong> Behörde gewertet, wie etwa Erlasse und Stellungnahmen zu arbeitsrechtlichen Fragen,<br />
wie z. B. Telearbeit und die entsprechenden Dienstvere<strong>in</strong>barungen (3025), <strong>Unterlagen</strong><br />
zur Vorbereitung von Behördenbesprechungen (1500), zur Aufrechterhaltung des Postdienstbetriebes<br />
(1515), zur Lagerverwaltung (5158), Meldungen über technische Defekte (5121)<br />
usw.<br />
Dezernat VL 2<br />
Das Dezernat VL 2 erstreckt sich über die Sachgebiete Personalwesen, Aus- und Fortbildung,<br />
Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung. Der Bereich Personalangelegenheiten umfasst<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die zum Dienstrecht gehörenden Belange <strong>der</strong> Beamt<strong>in</strong>nen und Beamten (z. B.<br />
Umsetzung, Versetzung, Verwendung, Beurteilung, Beför<strong>der</strong>ung usw. sowie die Bearbeitung<br />
diszipl<strong>in</strong>arrechtlicher Angelegenheiten) sowie die tarifrechtlichen Angelegenheiten <strong>der</strong> Ange-<br />
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