Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
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grenzschutz (BGS), dessen nachgeordneter Bereich gemäß § 2 Abs. 3 BArchG se<strong>in</strong>e nicht<br />
mehr benötigten <strong>Unterlagen</strong> den örtlich zuständigen Landesarchiven anzubieten hat. Die archivische<br />
Zuständigkeit des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf erstreckt sich über das Grenzschutzpräsidium<br />
West <strong>in</strong> St. August<strong>in</strong>, die BGS-Ämter Köln und Kleve mit den ihnen unterstellten<br />
Inspektionen, die BGS-Abteilung <strong>in</strong> St. August<strong>in</strong>, die Fliegerstaffel West <strong>in</strong> St. August<strong>in</strong><br />
und das Aus- und Fortbildungszentrum GSP-West <strong>in</strong> Swisttal.<br />
Der im Anhang aufgeführten Liste <strong>der</strong> archivwürdigen Akten des BGS liegt dieselbe Arbeitsweise<br />
wie dem Projekts für die Landespolizei zugrunde. E<strong>in</strong>e Dokumentation <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
steht jedoch noch aus.<br />
Die vorliegende Dokumentation wurde von Frau Dr. Pilger und Frau Priebe bis Ende Juli<br />
2005 erstellt und soll e<strong>in</strong>en vorläufigen Schlusspunkt des Projekts „Überlieferung <strong>der</strong> <strong>Unterlagen</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong>“ im Rahmen <strong>der</strong> ursprünglichen Projektgruppe<br />
markieren. Die o. g. Nacharbeiten sowie mögliche Hochrechnungen zur Quantifizierung <strong>der</strong><br />
Überlieferungsmenge sollten je nach personellen Ressourcen demnächst im Rahmen <strong>der</strong> Modellpflege<br />
nachgetragen werden.<br />
2. Organisation <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>in</strong> NRW<br />
In Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> umfasst <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>verwaltung <strong>in</strong>sgesamt 70 Landesbehörden<br />
und -e<strong>in</strong>richtungen. Der Aufbau <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen <strong>Polizei</strong> besteht nach dem<br />
Gesetz über die Organisation und Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> im Lande Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> –<br />
<strong>Polizei</strong>organisationsgesetz (POG) – <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 22. Oktober<br />
1994 (SGV.NRW Nr. 68 [1994]) zur Zeit aus drei Stufen: 1. den Kreispolizeibehörden (Zahl:<br />
50) – regional deckungsgleich mit den Kreisen und kreisfreien Städten, <strong>Polizei</strong>behörden s<strong>in</strong>d<br />
<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>präsident bzw. die Landräte - als Untere Landesbehörden, 2. den Bezirksregierungen<br />
als Landesmittelbehörden (Zahl: 5), 3. dem Innenm<strong>in</strong>isterium als Oberste Landesbehörde.<br />
Dem Innenm<strong>in</strong>isterium s<strong>in</strong>d außerdem das Landeskrim<strong>in</strong>alamt (als Landesoberbehörde), die<br />
Direktion <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> NRW mit <strong>der</strong> Zentrale <strong>in</strong> Selm, die <strong>Polizei</strong>fortbildungs<strong>in</strong>stitute<br />
<strong>in</strong> Münster und Neuss sowie die Zentralen <strong>Polizei</strong>technischen Dienste unterstellt; die<br />
<strong>Polizei</strong>fliegerstaffel untersteht dem Landeskrim<strong>in</strong>alamt. Sämtliche <strong>Polizei</strong>behörden <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
arbeiteten zur Zeit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Projektgruppe durchgeführten Besuche nach<br />
e<strong>in</strong>em landesweit e<strong>in</strong>heitlichen Aktenplan <strong>in</strong> <strong>der</strong> gültigen Fassung von 1998, <strong>der</strong>, wie oben<br />
bereits erwähnt, mit Erlass vom 14. Juni 2005 nun durch den neuen Aktenplan des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />
NRW ersetzt wird. Die Schriftgutführung erfolgt <strong>in</strong> den meisten Behörden dezentral<br />
auf Sachgebietsebene; vorherrschende Ablageform ist die Sachbearbeiterablage. E<strong>in</strong>e<br />
Zentralregistratur f<strong>in</strong>det sich nur bei e<strong>in</strong>igen Behörden (Innenm<strong>in</strong>isterium, Bezirksregierung,<br />
PP Köln) im Bereich <strong>der</strong> Altaktenverwaltung.<br />
3. Projektablauf<br />
Als Grundlage zur Erstellung des <strong>Bewertung</strong>smodells diente e<strong>in</strong>e breit angelegte Aufgaben-<br />
und Aktenanalyse <strong>der</strong> <strong>Unterlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, die wie folgt durchgeführt wurde:<br />
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