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Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen

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auch die entsprechenden Aktenplanpositionen (des Aktenplans von 1998) genannt, wodurch<br />

die tatsächliche Belegung des Aktenplans durch die e<strong>in</strong>zelnen Organisationse<strong>in</strong>heiten ersichtlich<br />

wird. In den meisten Fällen ersche<strong>in</strong>en die Aktenplanpositionen vierstellig, was auf die<br />

tiefste Belegung des Aktenplans h<strong>in</strong>weist und die genaueste Angabe für e<strong>in</strong>e Übernahme bedeutet.<br />

Bei drei- o<strong>der</strong> zweistelligen Aktenplanpositionen handelt es sich um die nächste übergeordnete<br />

Aktengruppe, was bedeutet, dass bei e<strong>in</strong>er Ausson<strong>der</strong>ung die gesamte Untergruppe<br />

zum<strong>in</strong>dest mit angeboten werden muss. Oftmals war aber <strong>in</strong> den Behörden gar ke<strong>in</strong>e tiefere<br />

Belegung des Aktenplans an diesen Stellen anzutreffen. Bei e<strong>in</strong>igen wenigen archivwürdigen<br />

Akten fehlt die Angabe <strong>der</strong> Aktenplanposition (v. a. beim PAI Holte-Stukenbrock und z. T.<br />

beim LKA), was daran liegt, dass die jeweilige Behörde zwar nach dem Aktenplan arbeitet,<br />

diesen aber <strong>der</strong> Kennzeichnung ihrer Akten nicht konsequent zugrunde legt. In <strong>der</strong> anhängenden<br />

Tabelle s<strong>in</strong>d noch e<strong>in</strong>mal sämtliche Akten, die im Rahmen des Projekts für archivwürdig<br />

befunden wurden und <strong>in</strong> die Überlieferungsbildung e<strong>in</strong>bezogen werden sollen, aufgeführt. Die<br />

Tabelle glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> die Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Behörde, <strong>der</strong> betreffenden Organisationse<strong>in</strong>heit,<br />

e<strong>in</strong>e Kurzangabe des jeweiligen Akten<strong>in</strong>halts, die Aktenplanposition und enthält bei<br />

Bedarf genauere H<strong>in</strong>weise zur Übernahme (betrifft v. a. die Auswahlkriterien).<br />

Der während des kompletten Zeitraums <strong>der</strong> Datenerhebungen und <strong>der</strong> Anfertigung des größten<br />

Teils dieser Dokumentation gültige landesweite Aktenplan <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> aus dem Jahr 1998<br />

wurde kürzlich durch e<strong>in</strong>en neuen Aktenplan ersetzt. Mit Erlass vom 14. Juni 2005 hat das<br />

Innenm<strong>in</strong>isterium se<strong>in</strong>en eigenen Aktenplan auf die <strong>Polizei</strong>behörden und –e<strong>in</strong>richtungen des<br />

Landes NRW übertragen. Bis zum 31.12. 2005 dürfen jedoch neben den neuen auch noch die<br />

alten Aktenzeichen verwendet werden, da die <strong>Polizei</strong>behörden diesen Zeitraum für die komplette<br />

Umstellung ihrer Registraturen benötigen. In diesem Zusammenhang erstellen e<strong>in</strong>ige<br />

<strong>Polizei</strong>behörden Konkordanzen zwischen den alten und neuen Aktenzeichen. E<strong>in</strong>e solche, von<br />

<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> selbst erstellte Konkordanz soll nach Fertigstellung auch im Rahmen <strong>der</strong> Modellpflege<br />

auf das <strong>Bewertung</strong>smodell <strong>Polizei</strong> Anwendung f<strong>in</strong>den, da nur so die tatsächliche Belegung<br />

des Aktenplans gewährleistet werden kann. Die Inhalte <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen <strong>Bewertung</strong>sentscheidungen<br />

werden von dieser re<strong>in</strong> technischen Umstellung jedoch nicht berührt.<br />

Ebenfalls noch nachzuarbeiten und <strong>in</strong> das Gesamtmodell zu <strong>in</strong>tegrieren s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zelne <strong>Polizei</strong>e<strong>in</strong>richtungen<br />

von eher nachgeordneter Bedeutung, die aufgrund fehlen<strong>der</strong> personeller Ressourcen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> regulären Bearbeitungszeit noch nicht berücksichtigt werden konnten.<br />

Dazu gehören v. a. die Zentralen <strong>Polizei</strong>technischen Dienste (ZPD) und <strong>der</strong> Werbe- und<br />

Auswahldienst <strong>in</strong> Münster. E<strong>in</strong>en Son<strong>der</strong>fall stellt die <strong>Polizei</strong>führungsakademie <strong>in</strong> Münster-<br />

Hiltrup als Ausbildungsstätte des höheren Dienstes dar. Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />

aller Bundeslän<strong>der</strong>, die <strong>der</strong> Fachaufsicht des Bundes<strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isteriums<br />

untersteht. Die Dienstaufsicht wie<strong>der</strong>um liegt beim nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Innenm<strong>in</strong>isterium.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>Bewertung</strong> und Übernahme <strong>der</strong> <strong>Unterlagen</strong> kann und sollte hier nur <strong>in</strong> Absprache<br />

mit an<strong>der</strong>en Landesarchiven bzw. dem Bundesarchiv erfolgen.<br />

Zeitgleich angebunden an den Arbeitsprozess <strong>der</strong> Modellerstellung für die Landespolizei<br />

wurde aufgrund <strong>der</strong> <strong>in</strong> großen Bereichen ähnlichen Aufgaben die Erarbeitung e<strong>in</strong>es differenzierten<br />

<strong>Bewertung</strong>skatalogs für die ebenfalls <strong>in</strong> NRW tätige <strong>Polizei</strong> des Bundes, den Bundes-<br />

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