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Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen

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<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> NRW. Jedem Produkt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Produktplan sogenannte Vorprodukte (Voraussetzungen,<br />

die zur Erfüllung des Produkts notwendig s<strong>in</strong>d) zugeordnet. Die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fortbildungen werden auf e<strong>in</strong>er ersten Ordnungsebene entsprechend <strong>der</strong> Vorproduktkennung<br />

klassifiziert und dann auf e<strong>in</strong>er zweiten (Leistungsebene) und dritten Ebene (E<strong>in</strong>zelveranstaltungsebene)<br />

weiter differenziert. Jede Fortbildungsmaßnahme erhält auf diese Weise <strong>in</strong>nerhalb<br />

des übergreifenden Aktenzeichens 4172 (Jahresprogramm für die Fortbildung) e<strong>in</strong>e spezifische<br />

Kennung, die so auch im Fortbildungskalen<strong>der</strong> vermerkt ist und zugleich als sogenannte<br />

Ablagenummer für die zugehörigen <strong>Unterlagen</strong> dient. Zu e<strong>in</strong>er Fortbildungsmaßnahme<br />

werden angelegt: 1. <strong>Unterlagen</strong> zu Vorbesprechungen über die <strong>in</strong>haltliche Konzeption <strong>der</strong><br />

Maßnahme, 2. das geplante Programm, 3. <strong>Unterlagen</strong> über personelle und logistische Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

4. e<strong>in</strong> Abschlussbericht. Da die Klassifikation <strong>der</strong> Fortbildungen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fachbereichen e<strong>in</strong>heitlich nach <strong>der</strong> Produktsystematik erfolgt, empfiehlt es sich für die prospektive<br />

<strong>Bewertung</strong> zunächst von dem Fortbildungskalen<strong>der</strong> auszugehen und dort die aus<br />

archivischer Sicht relevanten Veranstaltungen zu markieren, um anschließend über die jeweilige<br />

Kennung die entsprechenden <strong>Unterlagen</strong> beim zuständigen Fachbereich zur Archivierung<br />

vorzumerken. Neben diesen <strong>Unterlagen</strong> zu e<strong>in</strong>zelnen Veranstaltungen, die offenbar den Kern<br />

<strong>der</strong> Überlieferung <strong>in</strong> den Fachbereichen ausmachen, auch entstehen Akten (Sammlungen), die<br />

entsprechend dem <strong>in</strong>haltlichen Profil des Fachbereichs nach thematischen Gesichtspunkten<br />

unterglie<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d und die fachliche Materialgrundlage für die Fortbildungsveranstaltungen<br />

be<strong>in</strong>halten. Aufgrund <strong>der</strong> organisatorischen Umstrukturierungen s<strong>in</strong>d diese Akten gegenwärtig<br />

nicht zugänglich. Ihre Überprüfung sollte wenigstens exemplarischer Form zu e<strong>in</strong>em späteren<br />

Zeitpunkt noch vorgenommen werden.<br />

<strong>Polizei</strong>ausbildungs<strong>in</strong>stitut „Erich Klausener“ (Holte-Stukenbrock)<br />

Das <strong>Polizei</strong>ausbildungs<strong>in</strong>stitut <strong>in</strong> Stukenbrock war bis April 2004 schwerpunktmäßig für die<br />

Ausbildung des mittleren Dienstes zuständig. Aufgrund von Umstrukturierungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>ausbildung<br />

<strong>in</strong> NRW (Wegfall <strong>der</strong> Ebene des mittleren Dienstes) ist das Institut (mit deutlich<br />

reduziertem Personal) künftig nur noch für die Ausbildungsabschnitte im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fachhochschulausbildung des gehobenen <strong>Polizei</strong>dienstes zuständig.<br />

Das <strong>Polizei</strong>ausbildungs<strong>in</strong>stitut verfügt über zwei Abteilungen: 1. Abteilung Verwaltung/Logistik<br />

(VL) mit den Dezernaten VL 1-4, <strong>der</strong>en Zuständigkeiten an die entsprechenden<br />

Dezernate <strong>in</strong> den Kreispolizeibehörden bzw. <strong>Polizei</strong>präsidien angelehnt s<strong>in</strong>d. Das Dezernat<br />

VL 1 ist zuständig für Personal-, Organisations- und Grundsatzangelegenheiten, Dezernat VL<br />

2 für Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten (v. a. auch Liegenschaften), Dezernat VL 3<br />

für Technik (Kfz, IuK usw.) und Dezernat 4 für den <strong>Polizei</strong>ärztlichen Dienst.<br />

2. Abteilung Ausbildung (AB), bestehend aus den Dezernaten AB 1-4 und den Fachbereichen<br />

1-8. Die Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: AB 1 ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten,<br />

Ausbildungsorganisation, Personale<strong>in</strong>satz sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, AB<br />

2 für Qualitätssicherung, Fachlehrerqualifizierung, Evaluation <strong>der</strong> Ausbildungspläne (<strong>in</strong> diesem<br />

Bereich bestehen nur sehr enge Entscheidungsspielräume, vielmehr handelt es sich hier-<br />

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