Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
nen deshalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fachheit halber regelmäßig auch dort übernommen werden (vor allem Serie<br />
H 133: Straßenverkehrsunfälle <strong>in</strong> NRW [jährlich]).<br />
Alle übrigen <strong>Unterlagen</strong> <strong>der</strong> Hauptgruppe 6 s<strong>in</strong>d nicht archivwürdig. Insbeson<strong>der</strong>e nicht archivwürdig<br />
s<strong>in</strong>d 1. die umfangreiche, nach Staaten geordnete Aktenserie 6571 (Handlungen<br />
gegen ausländische Missionen). Die Akten enthalten größtenteils Fälle von Drohungen gegen<br />
Botschaften und <strong>der</strong>en Angehörige. Sie dienen darüber h<strong>in</strong>aus aber auch als Sammelablagen<br />
für verschiedene kle<strong>in</strong>ere, e<strong>in</strong>zelne Staaten betreffende Vorgänge; <strong>der</strong> Inhalt ist nur von ger<strong>in</strong>ger<br />
Bedeutung. Nicht archivwürdig ist 2. die umfangreiche Serie <strong>der</strong> Aktengruppe 6411<br />
(<strong>Polizei</strong>liche Krim<strong>in</strong>alstatistik), da für die landesweite Erstellung <strong>der</strong> polizeilichen Krim<strong>in</strong>alstatistik<br />
das Landeskrim<strong>in</strong>alamt verantwortlich ist. Hier werden die <strong>Unterlagen</strong>, die unter <strong>in</strong>haltlichen<br />
Gesichtspunkten auf jeden Fall archivwürdig s<strong>in</strong>d, auch übernommen.<br />
Institut für Aus- und Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> NRW (IAF)<br />
Das IAF wurde <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er jetzigen Form (als Nachfolgee<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>ausbildungs<strong>in</strong>stitute)<br />
im Jahr 2004 gegründet. Es glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> zwei Abteilungen <strong>in</strong> Selm-Bork, die Zentralabteilung<br />
(ZA) und die Abteilung für beson<strong>der</strong>e Aufgaben (ABA), sowie <strong>in</strong> fünf Fachbereiche<br />
an verschiedenen Standorten (FB 1 "E<strong>in</strong>satz, Gefahrenabwehr" ebenfalls <strong>in</strong> Selm-Bork,<br />
daneben: FB 2 "Krim<strong>in</strong>alitätskontrolle", FB 3 "Management, Führung", FB 4 "Verkehrssicherheit"<br />
und FB 5 "Verwaltung, Logistik"). Den beiden Abteilungen ZA und ABA s<strong>in</strong>d Geschäftstellen,<br />
den fünf Fachbereichen Sekretariate zugeordnet. In den Geschäftsstellen bzw.<br />
Sekretariaten werden die Akten des IAF geführt.<br />
Die Neuorganisation des IAF geht e<strong>in</strong>her mit Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong><br />
polizeilichen Ausbildung. Seit dem Jahr 2002 werden <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> nur noch <strong>Polizei</strong>beamte<br />
des gehobenen (und höheren) Dienstes ausgebildet; die Ausbildung im mittleren<br />
Dienst ist vollständig weggefallen. Nach <strong>der</strong> "Verordnung über die Ausbildung und die II.<br />
Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamt<strong>in</strong>nen und <strong>Polizei</strong>vollzugsbeamten<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Laufbahnabschnitt<br />
II - VAPPol II) vom 14. August 2001 erfolgt die Ausbildung im gehobenen<br />
<strong>Polizei</strong>dienst primär als Studium an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FB<br />
<strong>Polizei</strong>) <strong>in</strong> Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster. Die Auswahl <strong>der</strong><br />
Bewerber für dieses FH-Studium erfolgt wie bisher zentral am Standort Münster. Das Studium<br />
dauert <strong>in</strong>sgesamt drei Jahre. Es wird unterbrochen von mehreren praktischen Ausbildungsphasen,<br />
die entsprechend den fachlichen Schwerpunkten (s. o. zur FB-Glie<strong>der</strong>ung) an<br />
den verschiedenen Standorten des IAF zu absolvieren s<strong>in</strong>d.<br />
Archivwürdiges und kassables Schriftgut<br />
Für die fachpraktischen Teile <strong>der</strong> Ausbildung existieren landese<strong>in</strong>heitliche "Manuale" (Lehrunterlagen),<br />
die zentral (gesammelt aus allen Fachbereichen) im Dezernat ABA 1 (Didaktisches<br />
Zentrum) des IAF vorgehalten werden. Mit Hilfe <strong>der</strong> "Manuale", die auch <strong>in</strong> elektronischer<br />
Form verfügbar s<strong>in</strong>d, lassen sich die Inhalte <strong>der</strong> polizeilichen Ausbildung archivisch <strong>in</strong><br />
31