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Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen

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Referat 45 bearbeitet wird und auf <strong>der</strong> Ebene des Aktenplans durch die Hauptgruppe 3 repräsentiert<br />

wird, f<strong>in</strong>det se<strong>in</strong>en Nie<strong>der</strong>schlag vor allem <strong>in</strong> den Personalakten <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, die <strong>in</strong><br />

diesem <strong>Bewertung</strong>smodell auf Ebene <strong>der</strong> Kreispolizeibehörden und <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

nach den o . g. e<strong>in</strong>heitlichen Grundsätzen übernommen werden.<br />

Als nicht archivwürdig wurden auf <strong>der</strong> Ebene des Innenm<strong>in</strong>isteriums von vornhere<strong>in</strong> auch<br />

jene Bereiche e<strong>in</strong>gestuft, für die die <strong>Polizei</strong> eigene Institute mit landesweiter Zuständigkeit<br />

ausgebildet hat. Dazu zählen a) <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung (Referat 46), den das<br />

Institut für Aus- und Fortbildung mit Hauptsitz <strong>in</strong> Selm bearbeitet, b) <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>technik<br />

(Referat 47), <strong>der</strong> von den Zentralen <strong>Polizei</strong>technischen Diensten (mit Hauptsitz <strong>in</strong><br />

Duisburg) betreut wird. Der Kreis <strong>der</strong> zu bewertenden Akten <strong>der</strong> Abteilung 4 des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />

beschränkte sich damit neben e<strong>in</strong>igen Akten des Referats Recht und Organisation<br />

(Referat 43), die sich auf übergeordnete Normen und Organisationsfragen des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />

beziehen, von vornhere<strong>in</strong> <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf das Schriftgut <strong>der</strong> Referate 41, 42 und 44,<br />

das unter den Hauptgruppen 1, 2 und 6 abgelegt ist.<br />

Die <strong>Bewertung</strong> dieser <strong>Unterlagen</strong> richtete sich nach folgenden Grundsätzen: 1. <strong>Unterlagen</strong><br />

können archivwürdig se<strong>in</strong>, wenn sie e<strong>in</strong>en landesgeschichtlich bedeutsamen Gegenstand behandeln.<br />

Durch diesen Grundsatz erfolgte auf Ebene des M<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Konzentration<br />

<strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> auf solche Vorgänge, die für das Land <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit von<br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d. Von <strong>der</strong> Archivwürdigkeit ausgeschlossen werden damit Akten über Ereignisse<br />

und Strukturen, die – obwohl sie <strong>in</strong> den Informationsbereich des nordrhe<strong>in</strong>westfälischen<br />

Innenm<strong>in</strong>isteriums gelangt s<strong>in</strong>d, - lediglich lokale o<strong>der</strong> regionale Bedeutung<br />

besitzen ( - solche Sachverhalte werden im vorliegenden <strong>Bewertung</strong>smodell über die Unterbehörden<br />

abgebildet - ) o<strong>der</strong> aber Räume außerhalb des Landes betreffen (wie im Falle e<strong>in</strong>iger<br />

Akten unter Aktenzeichen 663 bzw. 664 über den Anschlag auf das World Trade Center <strong>in</strong><br />

New York 2001 o<strong>der</strong> den <strong>Polizei</strong>e<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> Bad Kle<strong>in</strong>en 1993).<br />

2. Auch <strong>Unterlagen</strong> von landesgeschichtlicher Bedeutung können auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Abteilung<br />

4 des Innenm<strong>in</strong>isteriums nur archivwürdig se<strong>in</strong>, wenn das Innenm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>e maßgebliche<br />

Steuerungskompetenz besitzt und diese auch wahrnimmt. Durch diesen Grundsatz<br />

erfolgte mit Blick auf das vertikal angelegte Überlieferungsmodell für die nordrhe<strong>in</strong>westfälische<br />

<strong>Polizei</strong> e<strong>in</strong>e formale Konzentration <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> auf solche Vorgänge, bei denen<br />

das M<strong>in</strong>isterium als (Haupt-) Entscheidungs<strong>in</strong>stanz <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tritt. Auf diese Weise<br />

wird verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t, dass im Innenm<strong>in</strong>isterium solche Bereiche übernommen werden, für die eigentlich<br />

e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Verwaltungsstelle fe<strong>der</strong>führend ist. Betroffen hiervon s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Vorgänge, bei denen 1. (auf <strong>der</strong> vertikalen Achse) die Fe<strong>der</strong>führung entwe<strong>der</strong> auf europäischer<br />

o<strong>der</strong> auf bzw. Bundesebene ( z. B. EUROPOL-Vorgänge, vom BKA geleitete Ermittlungen)<br />

o<strong>der</strong> im nachgeordneten Bereich beim Landeskrim<strong>in</strong>alamt bzw. den Kreispolizeibehörden<br />

liegt o<strong>der</strong> 2. (auf <strong>der</strong> horizontalen Achse) bei e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en M<strong>in</strong>isterium. Immer sollten<br />

– um Doppelüberlieferungen zu vermeiden – die <strong>Unterlagen</strong> dort archiviert werden, wo<br />

die Fe<strong>der</strong>führung feststellbar ist. H<strong>in</strong>zu kommt als weitere E<strong>in</strong>schränkung, dass <strong>Unterlagen</strong><br />

bei Abteilung 4 des nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Innenm<strong>in</strong>isteriums auch nur übernommen werden<br />

sollten, wenn die maßgebliche Steuerungskompetenz vom M<strong>in</strong>isterium auch tatsächlich<br />

wahrgenommen wurde. Diese E<strong>in</strong>schränkung ist vor allem bei <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> von Aktenserien<br />

zu berücksichtigen, die oftmals ganz o<strong>der</strong> über viele Bände h<strong>in</strong>weg als re<strong>in</strong>e (pr<strong>in</strong>zipiell<br />

nicht archivwürdige) Sammlungen polizeilicher Erkenntnisse geführt werden, bevor e<strong>in</strong> äuße-<br />

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