Bewertung der Unterlagen der Polizei in Nordrhein-Westfalen
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und des <strong>Polizei</strong>ärztlichen Dienstes. Da die Aufgaben des Sachgebiets – wie dargestellt – <strong>in</strong><br />
erster L<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Organisation von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen liegen, die Inhalte<br />
dieser Veranstaltungen jedoch an an<strong>der</strong>er Stelle entwickelt und festgelegt werden, s<strong>in</strong>d die<br />
<strong>Unterlagen</strong> bei <strong>der</strong> Bezirksregierung nicht archivwürdig.<br />
Das Sachgebiet 25.5 (Organisationsunterstützung; Inspektionen) begleitet die Umsetzung <strong>der</strong><br />
vom Innenm<strong>in</strong>isterium def<strong>in</strong>ierten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Errichtung <strong>der</strong> Aufbauorganisation<br />
bei den e<strong>in</strong>zelnen Kreispolizeibehörden und die daraus resultierenden ablauforganisatorischen<br />
Prozesse. Diese Prozesse werden durch das Sachgebiet 25.5 beratend und soweit erfor<strong>der</strong>lich<br />
auch reglementierend begleitet. Innerhalb des Aufgabenfeldes Inspektionen f<strong>in</strong>den,<br />
überwiegend im Auftrag des nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Innenm<strong>in</strong>isteriums, themenorientierte<br />
Überprüfungen <strong>der</strong> Kreispolizeibehörden des jeweiligen Regierungsbezirks <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesamten<br />
Bandbreite polizeilicher Tätigkeiten sowie verwaltungs<strong>in</strong>terner Abläufe statt. Die <strong>in</strong> diesem<br />
Rahmen erhobenen Daten und Erkenntnisse dienen dem überörtlichen Benchmark<strong>in</strong>g sowie<br />
<strong>der</strong> Überwachung von Standards. Die Akten über das Inspektionswesen bei den Kreispolizeibehörden<br />
(1581, 1582) s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> dichten Information und <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden Aufgabenwahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Bezirksregierung e<strong>in</strong>schlägig und daher vollständig archivwürdig. Die<br />
ebenfalls im Sachgebiet 25.5 geführten Akten zur Stellenplanbewirtschaftung (341) s<strong>in</strong>d dagegen<br />
wenig konzentriert, die e<strong>in</strong>zelnen Informationen von ger<strong>in</strong>gerer Bedeutung für die Arbeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>; daher werden sie als komplett kassabel e<strong>in</strong>gestuft.<br />
Das Sachgebiet 25.6 (Rechtsangelegenheiten) ist zuständig für alle Rechtsangelegenheiten, <strong>in</strong><br />
denen die <strong>Polizei</strong> tätig wird. Es ist hier Rechtsberatung und Justitiariat für die Kreispolizeibehörden<br />
im Bereich des <strong>Polizei</strong>rechts, <strong>der</strong> Verkehrsordnungswidrigkeiten, des Waffenrechts,<br />
des Versammlungswesens und des Vere<strong>in</strong>srechts. Hier erfolgt auch die Bearbeitung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
gegen die Erhebung von Gebühren bei Fehlalarmen o<strong>der</strong> gegen erkennungsdienstliche<br />
Behandlungen bei den Kreispolizeibehörden. Daneben umfasst die Beratung<br />
z. B. auch Inspektionen bei den Kreispolizeibehörden im Bereich des Waffenrechts, um die<br />
Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung bei den nachgeordneten Behörden zu gewährleisten.<br />
Schließlich werden Schadensersatzansprüche, die durch polizeiliche Maßnahmen <strong>der</strong> Autobahnpolizei<br />
entstanden s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> diesem Sachgebiet geregelt. Im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
hat das Sachgebiet <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Son<strong>der</strong>aufsicht über die Ordnungsbehörden<br />
und Bußgeldstellen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Maßnahmen bei <strong>der</strong> Überwachung von Verkehrs-<br />
und sonstigen Ordnungswidrigkeiten, soweit für <strong>der</strong>en Ahndung die <strong>Polizei</strong>behörden<br />
zuständig s<strong>in</strong>d. Hier erfolgt die Wi<strong>der</strong>spruchsbearbeitung gegen Abschleppmaßnahmen sowie<br />
die Fertigung von Leistungs- und Gebührenbescheiden. Dazu kommen Gnadenentscheidungen<br />
bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; das Begnadigungsverfahren umfasst die Befugnis,<br />
Geldbußen zu erlassen, zu ermäßigen o<strong>der</strong> ihre Vollstreckung auszusetzen. Das gilt auch für<br />
Nebenfolgen (z. B. Fahrverbote) und Kosten (Gebühren und Auslagen). Bei den im Teildezernat<br />
25.6 ausgeführten Aufgaben handelt es sich weitestgehend um stark formalisierte Verfahren,<br />
die rout<strong>in</strong>emäßig abgewickelt werden. H<strong>in</strong>zu kommt, dass es sich oft – im Falle <strong>der</strong><br />
Kreispolizeibehörden – nur um e<strong>in</strong>e beratende Tätigkeit handelt; aus diesem Grund wird <strong>der</strong><br />
größte Teil <strong>der</strong> Akten des Sachgebiets als kassabel e<strong>in</strong>gestuft. E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet <strong>der</strong> Bereich<br />
des Vere<strong>in</strong>srechts und hier vor allem die gegen bestimmte Vere<strong>in</strong>e verhängten Verbote.<br />
Diese Aktengruppe (2215) wird analog zu den Kreispolizeibehörden als archivwürdig e<strong>in</strong>gestuft<br />
und <strong>in</strong> das <strong>Bewertung</strong>smodell übernommen.<br />
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