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Das Rudolf Gutachten

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Auskleideraum<br />

„Unreine Seite“<br />

Dusche/<br />

Sauna<br />

4. AUSCHWITZ<br />

– Dusche. Hier wuschen sich die Menschen, u.U. mit weiteren Behandlungen,<br />

wie Haareschneiden, ärztliche Untersuchung, und mitunter einer<br />

Sauna.<br />

– Ankleideraum „Reine Seite“. Hier bekamen die Menschen entweder ihre<br />

gereinigte Kleidung ausgehändigt, oder aber, da sich die Reinigung u.U.<br />

über viele Stunden hinziehen konnte, Ersatzkleidung.<br />

– Entwesung / Desinfektion zur Säuberung der Kleidung, u.U. kombiniert<br />

mit einer Wäscherei.<br />

Es kam nicht selten vor, daß im gleichen Gebäudekomplex ein Krematorium<br />

mit eingerichtet war, wie es etwa im Konzentrationslager Dachau noch<br />

heute gesehen werden kann, dessen neue Hygieneanstalt eine Reihe von DE-<br />

GESCH-Kreislaufanlagen zur Kleiderentwesung besitzt, jeweils rechts und<br />

links der Häftlingsdusche einen Entkleide- bzw. Bekleideraum, sowie ein<br />

Krematorium. (Bei dem dort als „Gaskammer“ ausgegebenen Raum handelt<br />

es sich tatsächlich um die im obigen Schema unerläßliche, vom Museum<br />

falsch etikettierte Häftlingsdusche).<br />

Die Anwendungskonzentrationen bei Kleiderentwesungen konnten je nach<br />

Ungezieferart und äußeren Bedingungen recht unterschiedlich sein und lagen<br />

zumeist im Bereich zwischen 5 bis 30 g Blausäure pro m 3 Luft. Die Anwendungszeit<br />

variierte ebenso stark von unter 2 Stunden bis zu 10 Stunden und<br />

mehr. Bei den moderneren Anlagen mit Heizung (größer als 25°C) und Kreislauf-/Umlufteinrichtung<br />

konnten mit Konzentrationen von 20 g pro m 3 schon<br />

nach 1 bis 2 Stunden gute Erfolge verbucht werden. Entwesungen in einfachen<br />

Räumen dagegen konnten bis zu 24 Stunden und länger dauern.<br />

4.2.3. Seuchenabwehr in Auschwitz<br />

4.2.3.1. Begriffe und Zuständigkeiten<br />

Ankleideraum<br />

„Reine Seite“<br />

Entwesung/Desinfektion/Wäscherei<br />

Abbildung 16:<br />

Wir verwenden die in der H. Dv. 194 108 (Heeresdienstvorschrift) 1939<br />

festgelegten Begriffe, da das Personal, d. h. Ärzte und Desinfektoren der<br />

Lager, hiernach zu handeln hatte:<br />

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