Das Rudolf Gutachten
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Auskleideraum<br />
„Unreine Seite“<br />
Dusche/<br />
Sauna<br />
4. AUSCHWITZ<br />
– Dusche. Hier wuschen sich die Menschen, u.U. mit weiteren Behandlungen,<br />
wie Haareschneiden, ärztliche Untersuchung, und mitunter einer<br />
Sauna.<br />
– Ankleideraum „Reine Seite“. Hier bekamen die Menschen entweder ihre<br />
gereinigte Kleidung ausgehändigt, oder aber, da sich die Reinigung u.U.<br />
über viele Stunden hinziehen konnte, Ersatzkleidung.<br />
– Entwesung / Desinfektion zur Säuberung der Kleidung, u.U. kombiniert<br />
mit einer Wäscherei.<br />
Es kam nicht selten vor, daß im gleichen Gebäudekomplex ein Krematorium<br />
mit eingerichtet war, wie es etwa im Konzentrationslager Dachau noch<br />
heute gesehen werden kann, dessen neue Hygieneanstalt eine Reihe von DE-<br />
GESCH-Kreislaufanlagen zur Kleiderentwesung besitzt, jeweils rechts und<br />
links der Häftlingsdusche einen Entkleide- bzw. Bekleideraum, sowie ein<br />
Krematorium. (Bei dem dort als „Gaskammer“ ausgegebenen Raum handelt<br />
es sich tatsächlich um die im obigen Schema unerläßliche, vom Museum<br />
falsch etikettierte Häftlingsdusche).<br />
Die Anwendungskonzentrationen bei Kleiderentwesungen konnten je nach<br />
Ungezieferart und äußeren Bedingungen recht unterschiedlich sein und lagen<br />
zumeist im Bereich zwischen 5 bis 30 g Blausäure pro m 3 Luft. Die Anwendungszeit<br />
variierte ebenso stark von unter 2 Stunden bis zu 10 Stunden und<br />
mehr. Bei den moderneren Anlagen mit Heizung (größer als 25°C) und Kreislauf-/Umlufteinrichtung<br />
konnten mit Konzentrationen von 20 g pro m 3 schon<br />
nach 1 bis 2 Stunden gute Erfolge verbucht werden. Entwesungen in einfachen<br />
Räumen dagegen konnten bis zu 24 Stunden und länger dauern.<br />
4.2.3. Seuchenabwehr in Auschwitz<br />
4.2.3.1. Begriffe und Zuständigkeiten<br />
Ankleideraum<br />
„Reine Seite“<br />
Entwesung/Desinfektion/Wäscherei<br />
Abbildung 16:<br />
Wir verwenden die in der H. Dv. 194 108 (Heeresdienstvorschrift) 1939<br />
festgelegten Begriffe, da das Personal, d. h. Ärzte und Desinfektoren der<br />
Lager, hiernach zu handeln hatte:<br />
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