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ARCHIVAR 209 - Archive in Nordrhein-Westfalen

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digen Unterlagen] Auswertung erforderlichen Programme oder<br />

vergleichbarer Hilfsmittel“ 13 . Dieser Bitte wäre auch entsprochen<br />

worden, jedoch gab es offensichtlich auf Jahre h<strong>in</strong>aus nicht zu<br />

lösende programmtechnische Probleme. Als die Justiz hilfsweise<br />

anbot, die ERBREG-Daten e<strong>in</strong>zelner großer Amtsgerichte auf<br />

CD-ROM zur Verfügung zu stellen, scheiterte die Umsetzung an<br />

<strong>in</strong>ternen Problemen im Archiv.<br />

Letzten Endes blieb nur der Weg, die e<strong>in</strong>zelnen Amtsgerichte um<br />

Mithilfe, d. h. um die Suche nach den Aktenzeichen ihrer eigenen<br />

entsprechenden Akten zu bitten. Für jedes der 55 Amtsgerichte<br />

des Rhe<strong>in</strong>landes war die entsprechende Liste getrennt erstellt<br />

worden, jeweils e<strong>in</strong>mal alphabetisch nach Familiennamen und<br />

e<strong>in</strong>mal chronologisch nach Sterbedatum sortiert. Zu den Städten<br />

Duisburg und Essen gab es nur jeweils e<strong>in</strong>e Liste, die dann nach -<br />

e<strong>in</strong>ander den jeweils drei Stadtteil-Amtsgerichten zugeleitet<br />

wurde; im Fall von Mönchengladbach-Rheydt erhielt das dortige<br />

Gericht zunächst die Liste mit den <strong>in</strong> Rheydt verstorbenen Per -<br />

onen, später auch noch die für Mönchengladbach angelegte Liste<br />

ohne die im Amtsgericht Mönchengladbach ermittelten Treffer.<br />

Zu 5) Folgende Schwächen unserer Datenermittlung waren zu<br />

akzeptieren: In zeitlicher H<strong>in</strong>sicht führte die Beschränkung auf<br />

die Sterbejahre ab 1900 dazu, dass möglicherweise e<strong>in</strong> kurz vor<br />

1900 Verstorbener nicht berücksichtigt wurde, obwohl aus<br />

irgend e<strong>in</strong>em Grund im Jahr 1900 oder kurz danach doch noch<br />

e<strong>in</strong>e Akte zu se<strong>in</strong>er Person oder zu der se<strong>in</strong>es Ehepartners angelegt<br />

wurde. Unter regionalem Aspekt war problematisch, dass<br />

zwar mit e<strong>in</strong>er gewissen Sicherheit die Akten zu jenen im Rhe<strong>in</strong>land<br />

prom<strong>in</strong>enten Personen erfasst wurden, die auch hier verstorben<br />

s<strong>in</strong>d, nicht aber zu jenen, die ihren Lebensabend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

anderen Region verbrachten und entsprechend <strong>in</strong> den dortigen<br />

Amtsgerichten aktenkundig geworden se<strong>in</strong> dürften. Umgekehrt<br />

s<strong>in</strong>d jene Persönlichkeiten, die <strong>in</strong> anderen deutschen Gebieten<br />

örtliche oder regionale Bedeutung gewannen, dort also prom<strong>in</strong>ent<br />

waren, aber zuletzt im Rhe<strong>in</strong>land lebten und hier verstarben,<br />

wohl eher selten erfasst worden.<br />

Unvollkommen blieb auch die Quellenauswahl: E<strong>in</strong>mal wäre es<br />

vermessen zu behaupten, alle theoretisch auswertbaren Nachschlagewerke<br />

seien aufgefunden und ausgewertet worden. Auch<br />

s<strong>in</strong>d manche Reihenwerke bis heute noch nicht abgeschlossen<br />

und werden <strong>in</strong> Zukunft fortgesetzt; von e<strong>in</strong>igen s<strong>in</strong>d erst im<br />

Laufe der Aktion e<strong>in</strong>zelne Folgebände erschienen; von manchen<br />

fehlen bis heute die geplanten abschließenden Bände. So hat sich<br />

der Umfang der Liste bereits <strong>in</strong> der Zeit nach der ersten Versendung<br />

von Anforderungsschreiben leicht vergrößert und wird sich<br />

auch <strong>in</strong> Zukunft noch weiter vergrößern – oder besser gesagt<br />

würde sich vergrößern, wenn die Quellenerhebung kont<strong>in</strong>uierlich<br />

fortgesetzt würde, was nicht gewährleistet ist. Und schließlich<br />

sei auch nicht verschwiegen, dass die E<strong>in</strong>tragungen im<br />

ERBREG vor allem für die älteren Jahrgänge nicht fehlerfrei und<br />

etwa bei den Vornamen oder den Lebensdaten gelegentlich un -<br />

vollständig s<strong>in</strong>d.<br />

UMSETZUNG DER LISTENAUSWAHL<br />

Es gab jedoch e<strong>in</strong>en besonderen Grund, nicht länger zu warten<br />

und mit dem Akquirieren der Akten zu beg<strong>in</strong>nen. Die 2004 neu<br />

e<strong>in</strong>geführte Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren hatte e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Dr<strong>in</strong>glichkeit erzeugt: Grundsätzlich s<strong>in</strong>d bereits heute die<br />

ersten acht bis neun Jahrgänge ab 1900 zu vernichten. Ob damit<br />

e<strong>in</strong>zelne Amtsgerichte schon begonnen haben, ist im Landesar-<br />

203<br />

chiv NRW Abteilung Rhe<strong>in</strong>land derzeit nicht bekannt, jedenfalls<br />

wird die Raumnot die Gerichte über kurz oder lang dazu zw<strong>in</strong>gen.<br />

Im August 2004 wurden die 55 Amtsgerichte angeschrieben mit<br />

der Bitte, zu den <strong>in</strong> den Listen aufgeführten Namen Nachlassakten<br />

<strong>in</strong> ihren Altbeständen zu ermitteln und dem Düsseldorfer<br />

Archiv als zuständigem Staatsarchiv zu übergeben. Soweit die<br />

ältesten Jahrgänge bereits hier lagern, sollten die Aktenzeichen<br />

übermittelt werden.<br />

Die Bereitschaft auf Seiten der Amtsgerichte zur Mitarbeit war<br />

naturgemäß unterschiedlich, sie reichte von Verständnis und<br />

Zustimmung, auch engagierter eigener Suche nach Akten sogar<br />

von Ehegatten und weiteren prom<strong>in</strong>enten Fällen, bis h<strong>in</strong> zum<br />

retardierenden H<strong>in</strong>weis auf den wegen Arbeitsüberlastung nicht<br />

zu leistenden Suchaufwand. Bei den großen Häusern, deren<br />

Listen bis zu 506 Namen (AG Köln) umfassten, war dieses Auf -<br />

wand-Argument nur zu verständlich. Im H<strong>in</strong>blick auf die drohende<br />

Vernichtung der ältesten Jahrgänge hatte das Archiv vor -<br />

sorglich se<strong>in</strong>e Mithilfe angeboten, brauchte sich letztlich aber nur<br />

bei zwei großen Amtsgerichten wirklich an der Sucharbeit zu<br />

beteiligen, was <strong>in</strong>sgesamt 5 Arbeitstage von Archivangestellten<br />

des mittleren Dienstes vor Ort im Amtsgericht kostete.<br />

Grundsätzlichen Widerstand aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes<br />

leistete nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Gericht, das jedoch mit H<strong>in</strong>weis<br />

auf die Rechtsgrundlage 14 überzeugt werden konnte. Graduellen<br />

Bedenken <strong>in</strong> dieser Richtung war das Archiv dadurch entgegengekommen,<br />

dass es dem e<strong>in</strong>zelnen Gericht freistellte, bei jüngeren<br />

Jahrgängen selbst e<strong>in</strong>e Zeitgrenze festzulegen, von der an e<strong>in</strong>e<br />

Übergabe solcher „jungen“ Akten noch als verfrüht ersche<strong>in</strong>en<br />

konnte und deshalb zunächst auf spätere Zeit aufgeschoben wer -<br />

den sollte. Es sollten dann jedenfalls die jetzt ermittelten Aktenzeichen<br />

zu e<strong>in</strong>er Kennzeichnung der Akten führen, die sicherstellt,<br />

dass diese Akten <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>mal dem Staatsarchiv<br />

zugeleitet werden. Von dieser Möglichkeit machten drei größere<br />

und zwei kle<strong>in</strong>ere Amtsgerichte Gebrauch.<br />

Für den Umgang mit den Akten im Archiv, vor allem für die Be -<br />

nutzung, wurde festgehalten: Die Strafandrohung des § 203 StGB<br />

gilt selbstverständlich auch für Archivare. Nach dem Archivgesetz<br />

NRW s<strong>in</strong>d Testamente und Erbsche<strong>in</strong>e, da die Rechte von namentlich<br />

genannten Neugeborenen betroffen se<strong>in</strong> können, 90<br />

Jahre lang gesperrt und so während dieser Zeit vor unberechtigter<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme geschützt. Danach allerd<strong>in</strong>gs ist derartiges<br />

Archivgut frei e<strong>in</strong>sehbar; e<strong>in</strong>e Ausnahme wäre nur gegeben, wenn<br />

bekannt würde, dass e<strong>in</strong> Berechtigter noch lebt, <strong>in</strong> diesem Fall<br />

8 E<strong>in</strong> Gesamtverzeichnis liegt <strong>in</strong> elektronischer Form vor und kann bei Bedarf<br />

gerne zur Verfügung gestellt werden.<br />

9 Leo Braun: Straßennamen <strong>in</strong> Eschweiler, Eschweiler 2005.<br />

10 Wulf Metzmacher: Der Düsseldorfer Nordfriedhof, 2002.<br />

11 Mathias Schmoeckel: Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“,<br />

Köln 2004.<br />

12 Bestimmungen über die Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung des<br />

Schriftguts der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der<br />

Justizvollzugsbehörden des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong>, AV d. JM vom<br />

06.11.2008 (1452 – I. 8) – JMBl. NRW S. 270, Abschnitt III („Ablieferung“), Punkte<br />

1.3, 2 und 4 lassen größere Belastungen des Justizpersonals durch Wünsche<br />

des Staatsarchivs nicht zu.<br />

13 Dagegen zielt die Verwaltungsnorm „Bestimmungen über die Aussonderung“<br />

(siehe Anm. 12) Abschnitt III Punkt 4 nicht auf die technisch-organisatorischen<br />

Hilfsmittel der Justiz.<br />

14 ArchivG NRW §§ 2 (2) und 3 (1); Bestimmungen über die Aussonderung<br />

(siehe Anm. 12) Abschnitt III Punkt 1.<br />

<strong>ARCHIVAR</strong> 62. Jahrgang Heft 02 Mai 2009

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