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Ertragswertverfahren - Architekturbüro MARTIN EITEL

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wobei<br />

B = Barwert<br />

a = Annuität in € (Jahresbetrag)<br />

V = Vervielfältiger (nachschüssig)<br />

Der Vervielfältiger errechnet sich aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer (Dauer<br />

der Rente):<br />

wobei<br />

V = Vervielfältiger<br />

i = Liegenschaftszins<br />

n = Restnutzungsdauer<br />

<strong>MARTIN</strong> <strong>EITEL</strong><br />

Sachverständiger für Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

V (i,n) = (1 + i) n - 1 / (1 + i) n x i<br />

Die Vielfältiger sind auch als Anlage in Form einer Tabelle der WertV angefügt.<br />

Somit ergeben sich folgende Vervielfältiger bzw. Barwerte der unterschiedlichen Zeiträume:<br />

V10 = 7,72<br />

V25 = 14,09<br />

V50 = 18,26<br />

V100 = 19,85<br />

B10 = 10.000,-- € x 7,72 = 77.200,-- €<br />

B25 = 10.000,-- € x 14,09 = 140.900,-- €<br />

B50 = 10.000,-- € x 18,26 = 182.600,-- €<br />

B100 = 10.000,-- € x 19,85 = 198.500,-- €<br />

Dieses Beispiel zeigt, dass bei gleichem Zinssatz der Barwert einer Zeitrente sich mit<br />

zunehmender Dauer einer ewigen Rente angleicht. Überträgt man dies auf das<br />

<strong>Ertragswertverfahren</strong>, so lässt sich feststellen, dass mit zunehmender wirtschaftlicher<br />

Nutzungsdauer der baulichen Anlage (Restnutzungsdauer) der Einfluss des Bodenwerts auf den<br />

Ertragswert zunehmend geringer wird. Bei der Investorenrechnung wird daher meistens das<br />

vereinfachte <strong>Ertragswertverfahren</strong> angewendet, welches dem angelsächsischen entspricht.<br />

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