BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, BGHSt 14, 386 - unirep - Humboldt ...

BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, BGHSt 14, 386 - unirep - Humboldt ... BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, BGHSt 14, 386 - unirep - Humboldt ...

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Universitäts-Repetitorium der Humboldt-Universität zu Berlin BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, BGHSt 14, 386 – Spritztour Sachverhalt: Anton ist in den frühen Morgenstunden zusammen mit Theo in dem von diesem gesteuerten Taxi unterwegs. Als sie sich auf einer Landstraße zwischen zwei Ortschaften befinden, teilt er Theo mit, er müsse austreten und bittet Anton daher, kurz anzuhalten. Als Anton zum Taxi zurückkehrt, zieht er plötzlich eine Gaspistole aus der Tasche und gibt zwei Schüsse auf den im Wagen sitzenden Theo ab. Ein Schuss trifft Theo ins Gesicht und zwingt ihn zum Verlassen des Autos. Anton bedroht Theo nun weiter mit der Pistole, setzt sich hinter das Steuer des Autos und fährt los. Er fährt einige Zeit umher, bis er seinen Heimatort erreicht. Dort stellt er sich freiwillig der Polizei und übergibt auch das Fahrzeug. Gegenüber der Polizei gibt er glaubhaft an, er habe von Anfang an nur eine „Spritztour“ mit dem Auto machen wollen. Wie hat Anton sich strafbar gemacht? Universitäts-Repetitorium der HU Berlin / Strafrecht / Prof. Heinrich und Dr. Knauer 1

Universitäts-Repetitorium der <strong>Humboldt</strong>-Universität zu Berlin<br />

<strong>BGH</strong>, <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>1960</strong>, <strong>BGH</strong>St <strong>14</strong>, <strong>386</strong> – Spritztour<br />

Sachverhalt: Anton ist in den frühen Morgenstunden zusammen mit<br />

Theo in dem von diesem gesteuerten Taxi unterwegs. Als sie sich auf<br />

einer Landstraße zwischen zwei Ortschaften befinden, teilt er Theo<br />

mit, er müsse austreten und bittet Anton daher, kurz anzuhalten. Als<br />

Anton zum Taxi zurückkehrt, zieht er plötzlich eine Gaspistole aus der<br />

Tasche und gibt zwei Schüsse auf den im Wagen sitzenden Theo ab.<br />

Ein Schuss trifft Theo ins Gesicht und zwingt ihn zum Verlassen des<br />

Autos. Anton bedroht Theo nun weiter mit der Pistole, setzt sich hinter<br />

das Steuer des Autos und fährt los. Er fährt einige Zeit umher, bis er<br />

seinen Heimatort erreicht. Dort stellt er sich freiwillig der Polizei und<br />

übergibt auch das Fahrzeug. Gegenüber der Polizei gibt er glaubhaft<br />

an, er habe von Anfang an nur eine „Spritztour“ mit dem Auto machen<br />

wollen. Wie hat Anton sich strafbar gemacht?<br />

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<strong>BGH</strong>, <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> 18. Mai 1976, <strong>BGH</strong>St 26, 346 – Kunstgegenstände<br />

Sachverhalt: Anton entwendet einige Kunstgegenstände, darunter<br />

eine teure Plastik, aus Emils Wohnung, in welche er eingebrochen ist.<br />

Auf Grund eines späteren Entschlusses sendet er an Emil ein Schreiben,<br />

in welchem er ihm anbietet, die Plastik gegen Zahlung von<br />

10.000 € zurückzugeben. Sollte Emil auf dieses Angebot jedoch nicht<br />

eingehen, so würde er das Kunstwerk nie mehr wiedersehen. Tatsächlich<br />

hat die Plastik einen weitaus höheren Wert. Emil ist einverstanden,<br />

befolgt Antons Anweisungen, hinterlegt an einem vorbezeichneten<br />

Ort einen Koffer mit dem Geld und erhält dafür tatsächlich die<br />

Plastik zurück. Anton holt das Geld später unbehelligt ab. Wie hat Anton<br />

sich strafbar gemacht?<br />

Abwandlung nach <strong>BGH</strong> StV 1998, 661: Die Hinterlegung des Geldes<br />

und die anschließende Abholung durch Anton wurde während der<br />

gesamten Zeitdauer von der Polizei observiert und überwacht. Als Anton<br />

den Koffer mit dem Geld an sich nimmt und in sein Auto einsteigt,<br />

wird er von der Polizei festgenommen.<br />

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<strong>BGH</strong>, Beschluss <strong>vom</strong> 21. Februar 2002, NStZ 2002, 481 – Geldeintreibung<br />

Sachverhalt: Die Prostituierte Amanda spiegelt ihrem Freund Bernhard<br />

wahrheitswidrig vor, ihr Freier Friedhelm schulde ihr noch einen<br />

Betrag von ca. 10.000 € für erbrachte sexuelle Dienstleistungen. Daraufhin<br />

begibt sich Bernhard zu Friedhelm, um das Geld einzutreiben.<br />

Er sperrt diesen ein, schlägt ihn mehrmals mit einem Gummiknüppel,<br />

woraufhin ihm Friedhelm aus Angst vor weiteren Schlägen das tatsächlich<br />

nicht geschuldete Geld herausgibt. Wie hat Bernhard sich<br />

strafbar gemacht?<br />

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<strong>BGH</strong>, <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> 8. März 2006, <strong>BGH</strong> NStZ 2006, 448 – Geldautomat<br />

Sachverhalt: Ludwig und Karl zechen in einer Kneipe. In dieser sitzt<br />

auch Helmut mit zwei Begleitern an einem gesonderten Tisch. Ludwig<br />

kommt an den Tisch von Helmut und dessen Begleitern und fordert:<br />

„Jetzt legt jeder von euch 10 € auf den Tisch, sonst gibt’s richtig<br />

Stress“. Hierzu sind diese aber nicht bereit. Karl kommt hinzu und<br />

macht Helmut den Vorschlag, mit ihm auf die Toilette zu gehen, um<br />

dort alles in Ruhe zu „besprechen“, worauf Helmut sich einlässt.<br />

Ludwig folgt den beiden, während Helmuts Begleiter die Kneipe verlassen,<br />

sodass Helmut Karl und Ludwig schutzlos ausgeliefert ist.<br />

Ludwig und Karl schlagen Helmut nun mehrfach ins Gesicht und fordern<br />

<strong>vom</strong> ihm die Herausgabe seiner Wertsachen. Helmut erleidet erhebliche<br />

Verletzungen. Karl bedroht ihn weiterhin mit einem Schlagstock.<br />

Helmut erklärt, er habe kein Geld bei sich, könne aber welches<br />

am Geldautomaten abheben. Ludwig und Karl stimmen zu, weil sie<br />

beabsichtigen, Helmut dieses Geld später mit Gewalt abzunehmen, da<br />

sie jedenfalls damit rechneten, dass er ihnen nicht das gesamte Geld<br />

aushändigen würde. Gemeinsam begeben sich die drei, teilweise mit<br />

dem Bus, zu einem Geldautomaten. Dort aber misslingt der Versuch,<br />

Geld abzuheben. Daraufhin nehmen die Täter Helmuts Bargeld in Höhe<br />

von etwa 100 € sowie dessen Handy weg, was dieser aus Angst vor<br />

weiteren Misshandlungen geschehen lässt. Wie haben sich Karl und<br />

Ludwig strafbar gemacht?<br />

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<strong>BGH</strong>, <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> 18. Dezember 2007, <strong>BGH</strong> NStZ 2008, 279 – Verräter<br />

Sachverhalt: Günther hat an Siegfried einige Male Drogen verkauft.<br />

Als er eine Vorladung bei der Polizei erhält, geht er davon aus, dass<br />

Siegfried ihn angezeigt hat. Daraufhin beschließt er, diesen zusammen<br />

mit einigen Freunden „abzustrafen“ und zur Rücknahme seiner Aussage<br />

zu bewegen. Beim nächsten Aufeinandertreffen sprechen Günther<br />

und seine Freunde den Siegfried – um ihre wahre Absicht zu verbergen<br />

– zuerst freundlich an und bitten ihn, sich zu ihnen ins Auto zu<br />

setzen. Zur Überraschung Siegfrieds fahren sie dann los. Obwohl<br />

Siegfried nun aussteigen will, ist ihm dies nicht mehr möglich. In einem<br />

entlegenen Waldstück halten sie den Wagen an. Siegfried muss<br />

aussteigen und seine Oberbekleidung ausziehen. Danach schreien<br />

Günther und seine Freunde ihn an, dass er seinen Verrat eingestehen<br />

solle und drohen ihm mit einer mitgeführten – aber als solche nicht<br />

erkennbaren – Spielzeugpistole. Auch fordern sie ihn auf, seine Aussage<br />

bei der Polizei zurückzunehmen und auch künftig seinen Mund<br />

zu halten, worauf er jedoch antwortet, dass er niemanden verraten habe.<br />

Daraufhin schlägt Günther mit den Fäusten auf ihn ein. Günthers<br />

Freunde halten Siegfried fest und Günther schneidet ihm mit einem<br />

Klappmesser den Buchstaben „V“ für Verräter in die Brust. Dabei verletzt<br />

er ihn so, dass Narben zurückbleiben. Wie haben Günther und<br />

seine Freunde sich strafbar gemacht?<br />

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<strong>BGH</strong>, <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> 21. August 2002, <strong>BGH</strong> NStZ 2003, 35 – Berlinfahrt<br />

Sachverhalt: Anton ist pleite und möchte von Frankfurt nach Berlin<br />

fahren. Er besteigt ein Taxi und lässt sich zuerst an einen bestimmten<br />

Ort in der Nähe fahren. Als der Taxifahrer Theo anhält und – bei laufendem<br />

Motor – abkassieren will, richtet Anton eine geladene und<br />

schussbereite Schreckschusspistole auf Theos Halsbereich und fordert<br />

diesen auf, Innenlicht sowie Sprechfunk auszuschalten und ihn nach<br />

Berlin zu fahren. Theo, der die Schreckschusspistole für eine scharfe<br />

Waffe hält, nimmt die Drohung ernst und fährt auf die Autobahn in<br />

Richtung Berlin. Unter dem Einfluss der fortdauernden Bedrohung<br />

kauft Theo für Anton in der Nähe von Kassel für ca. 10 € etwas zu<br />

essen, lässt ihn mit seinem Handy ein Telefongespräch führen und<br />

händigt ihm an einer weiteren Raststätte 10 € in bar und die Autoschlüssel<br />

aus, weil Anton nochmals etwas zu essen kaufen möchte.<br />

Während Anton einkauft, wartet Theo im Taxi. Dabei entdeckt er,<br />

dass Anton die Schreckschusspistole unter dem Beifahrersitz versteckt<br />

hat und nimmt diese an sich. Als Anton dies bei seiner Rückkehr bemerkt,<br />

wirft er die Autoschlüssel ins Taxi und flieht. Wie hat Anton<br />

sich strafbar gemacht?<br />

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