Ablauf der Eignungsabklärung Quest Primar / KUst Fast Track ...
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<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong> <strong>Quest</strong> <strong>Primar</strong> / <strong>KUst</strong> <strong>Fast</strong> <strong>Track</strong><br />
Regelablauf 1<br />
Vor dem Studium:<br />
Auswahlverfahren<br />
Prorektorat Ausbildung<br />
Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Selbsteinschätzung, Schulbesuche, Präsentation, Interview<br />
Die Studierenden wurden während des Auswahlverfahrens auf ihre<br />
Eignung für die Teilnahme am Studiengang <strong>Quest</strong> geprüft und konnten<br />
dabei berufsspezifische Kompetenzen unter Beweis stellen.<br />
1. Semester 1. Praktikum 1<br />
Bericht* zum Praktikum 1 <strong>der</strong> Praxislehrerin / des Praxislehrers<br />
2. Standortgespräch<br />
Nach dem Praktikum führt die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor mit <strong>der</strong> Studentin<br />
o<strong>der</strong> dem Studenten ein Standortgespräch und verfasst dazu ein<br />
Standortgesprächsprotokoll*.<br />
3. Praktikum 2<br />
Bericht* zum Praktikum 2 <strong>der</strong> Praxislehrerin / des Praxislehrers<br />
4. Eignungsgespräch<br />
Nach dem Praktikum führt die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor mit <strong>der</strong> Studentin<br />
/ dem Studenten ein Eignungsgespräch, verfasst ein Eignungsgesprächsprotokoll*<br />
und füllt den Einschätzungsbogen* aus.<br />
Abschluss<br />
Die mit * versehenen Unterlagen werden am Ende des Semesters bei <strong>der</strong> Bereichsleitung Berufspraxis<br />
<strong>Quest</strong> eingereicht.<br />
Beratungsangebot<br />
Treten während des Regelablaufs Zweifel bezüglich <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Studentin / des Studenten auf, kann<br />
die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> für eine Beratung beiziehen.<br />
1 siehe: Reglement zur <strong>Eignungsabklärung</strong> vom 15. April 2005.<br />
Dezember 2011 Seite 1/2
<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Während des ersten Semesters kann die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor bei <strong>der</strong> Ressortleitung <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
die erweiterte <strong>Eignungsabklärung</strong> anmelden. Dabei stützt sie / er sich auf die Beobachtungen, die mit dem<br />
Einschätzungsbogen zur <strong>Eignungsabklärung</strong> dokumentiert werden können.<br />
Treten Zweifel an <strong>der</strong> Berufseignung auf, wird empfohlen, das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> umgehend beizuziehen.<br />
Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Die Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong> setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />
– Eine Person des Ressorts <strong>Eignungsabklärung</strong> (Leitung)<br />
– Mentorin / Mentor<br />
– Gutachterin / Gutachter<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Die Abklärung <strong>der</strong> beruflichen Eignung erfolgt mit Hilfe von Gesprächen, Praktikumsvisitationen, Praxisberichten,<br />
Gutachten, etc.<br />
Abschluss <strong>der</strong> erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Die erweiterte <strong>Eignungsabklärung</strong> wird in <strong>der</strong> Regel bis spätestens Ende des 1. Semesters abgeschlossen<br />
2 . Die Ressortleitung stellt Antrag an den Prorektor / die Prorektorin Ausbildung auf Zulassung zum<br />
o<strong>der</strong> Wegweisung vom Studium.<br />
Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Treten zu einem späteren Zeitpunkt Zweifel an <strong>der</strong> Berufseignung auf, so stellt <strong>der</strong> Mentor / die Mentorin<br />
Antrag zur Wie<strong>der</strong>aufnahme des Verfahrens an die zuständige Abteilungsleitung. Diese entscheidet über<br />
eine allfällige Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong> und beauftragt das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> mit<br />
<strong>der</strong> erneuten Abklärung.<br />
2 Stellenbewerbungen während einer erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong> sind mit <strong>der</strong> Studiengangsleitung abzusprechen.<br />
Prorektorat Ausbildung<br />
Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong><br />
Juli 2011 Seite 2/2