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Ablauf der Eignungsabklärung Quest Primar / KUst Fast Track ...

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<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong> <strong>Quest</strong> <strong>Primar</strong> / <strong>KUst</strong> <strong>Fast</strong> <strong>Track</strong><br />

Regelablauf 1<br />

Vor dem Studium:<br />

Auswahlverfahren<br />

Prorektorat Ausbildung<br />

Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Selbsteinschätzung, Schulbesuche, Präsentation, Interview<br />

Die Studierenden wurden während des Auswahlverfahrens auf ihre<br />

Eignung für die Teilnahme am Studiengang <strong>Quest</strong> geprüft und konnten<br />

dabei berufsspezifische Kompetenzen unter Beweis stellen.<br />

1. Semester 1. Praktikum 1<br />

Bericht* zum Praktikum 1 <strong>der</strong> Praxislehrerin / des Praxislehrers<br />

2. Standortgespräch<br />

Nach dem Praktikum führt die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor mit <strong>der</strong> Studentin<br />

o<strong>der</strong> dem Studenten ein Standortgespräch und verfasst dazu ein<br />

Standortgesprächsprotokoll*.<br />

3. Praktikum 2<br />

Bericht* zum Praktikum 2 <strong>der</strong> Praxislehrerin / des Praxislehrers<br />

4. Eignungsgespräch<br />

Nach dem Praktikum führt die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor mit <strong>der</strong> Studentin<br />

/ dem Studenten ein Eignungsgespräch, verfasst ein Eignungsgesprächsprotokoll*<br />

und füllt den Einschätzungsbogen* aus.<br />

Abschluss<br />

Die mit * versehenen Unterlagen werden am Ende des Semesters bei <strong>der</strong> Bereichsleitung Berufspraxis<br />

<strong>Quest</strong> eingereicht.<br />

Beratungsangebot<br />

Treten während des Regelablaufs Zweifel bezüglich <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Studentin / des Studenten auf, kann<br />

die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> für eine Beratung beiziehen.<br />

1 siehe: Reglement zur <strong>Eignungsabklärung</strong> vom 15. April 2005.<br />

Dezember 2011 Seite 1/2


<strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Während des ersten Semesters kann die Mentorin / <strong>der</strong> Mentor bei <strong>der</strong> Ressortleitung <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

die erweiterte <strong>Eignungsabklärung</strong> anmelden. Dabei stützt sie / er sich auf die Beobachtungen, die mit dem<br />

Einschätzungsbogen zur <strong>Eignungsabklärung</strong> dokumentiert werden können.<br />

Treten Zweifel an <strong>der</strong> Berufseignung auf, wird empfohlen, das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> umgehend beizuziehen.<br />

Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Die Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong> setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />

– Eine Person des Ressorts <strong>Eignungsabklärung</strong> (Leitung)<br />

– Mentorin / Mentor<br />

– Gutachterin / Gutachter<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Kommission <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Die Abklärung <strong>der</strong> beruflichen Eignung erfolgt mit Hilfe von Gesprächen, Praktikumsvisitationen, Praxisberichten,<br />

Gutachten, etc.<br />

Abschluss <strong>der</strong> erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Die erweiterte <strong>Eignungsabklärung</strong> wird in <strong>der</strong> Regel bis spätestens Ende des 1. Semesters abgeschlossen<br />

2 . Die Ressortleitung stellt Antrag an den Prorektor / die Prorektorin Ausbildung auf Zulassung zum<br />

o<strong>der</strong> Wegweisung vom Studium.<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Treten zu einem späteren Zeitpunkt Zweifel an <strong>der</strong> Berufseignung auf, so stellt <strong>der</strong> Mentor / die Mentorin<br />

Antrag zur Wie<strong>der</strong>aufnahme des Verfahrens an die zuständige Abteilungsleitung. Diese entscheidet über<br />

eine allfällige Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> <strong>Eignungsabklärung</strong> und beauftragt das Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong> mit<br />

<strong>der</strong> erneuten Abklärung.<br />

2 Stellenbewerbungen während einer erweiterten <strong>Eignungsabklärung</strong> sind mit <strong>der</strong> Studiengangsleitung abzusprechen.<br />

Prorektorat Ausbildung<br />

Ressort <strong>Eignungsabklärung</strong><br />

Juli 2011 Seite 2/2

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