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NC61 - 2010 - Siemens

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11<br />

Dienstleistungen und ergänzende Produkte<br />

SINUMERIK Manufacturing Excellence<br />

Reparaturservicevertrag RSV<br />

■ Übersicht<br />

RSV-Leistungsbeschreibung<br />

<strong>Siemens</strong> erbringt für den Werkzeugmaschinenhersteller und<br />

-händler im Rahmen des Reparaturservicevertrages RSV die<br />

Mängelbeseitigung an den im Vertrag enthaltenen Komponenten<br />

von <strong>Siemens</strong> Industry Sector, IA & DT (gilt nicht für komplette<br />

Motorspindeln) am Aufstellungsort der Maschine.<br />

RSV-Serviceleistungen<br />

Bereitstellung von Servicepersonal<br />

Fehlerdiagnose vor Ort<br />

Störungsbeseitigung vor Ort<br />

Nachweis der Störungsbeseitigung<br />

Fehlerdiagnose bezieht sich auf die in der Stückliste der Endverbleibsmeldung<br />

genannten Komponenten. Sie erfolgt auf<br />

Basis einer technisch vorgeklärten Störmeldung durch den<br />

Hersteller oder Händler unter Angabe der Vertragsnummer.<br />

Störungsbeseitigung erfolgt durch Instandsetzen und/oder<br />

Austauschen defekter Komponenten. Die Störungsbeseitigung<br />

erfolgt bei Maschinenstillstand mit der für die Ländergruppe<br />

genannten Reaktionszeit.<br />

Für die Fehlerdiagnose bzw. Störungsbeseitigung an unseren<br />

Produkten hält <strong>Siemens</strong> qualifiziertes Personal vor. Sind hierfür<br />

mechanische Arbeiten erforderlich, sind diese durch den Hersteller/Händler<br />

zu erbringen bzw. zu veranlassen. Beispiel:<br />

Ab- und Anbau von Motoren, oder anderer mechanischer<br />

Komponenten.<br />

Die Leistungen werden während der regional üblichen Arbeitszeit<br />

im Aufstellungsland erbracht.<br />

Ersatzteile werden unter Nutzung der weltweiten Ersatzteillogistik,<br />

entweder aus unseren zentralen oder regionalen Ersatzteillagern<br />

beschafft. In unseren zentralen ET-Lagern werden alle<br />

wesentlichen Ersatzteile vorgehalten. Die Anpassung der regionalen<br />

Ersatzteillager erfolgt unter Berücksichtigung der in der<br />

Endverbleibsmeldung genannten Komponenten1) .<br />

Folgende Komponenten sind in diesem Sinne nicht als Ersatzteil<br />

definiert:<br />

Motoren 2)<br />

Leitungen 3)<br />

Sonder- bzw. kundenspezifische Baugruppen und Komponenten,<br />

die von <strong>Siemens</strong> nicht als Ersatzteil lieferbar sind.<br />

Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit werden defekte<br />

Komponenten4) kostenlos ersetzt. Siehe Punkt „Leistungsausschlüsse“.<br />

Vertragsvoraussetzung<br />

Endverbleibsmeldung<br />

Datensicherung beim Anwender<br />

Stücklisten der einzelnen Komponenten<br />

Der Hersteller/Händler stellt die Endverbleibsinformationen<br />

rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung und stellt sicher,<br />

dass eine komplette Datensicherung der Maschine beim Anwender<br />

verfügbar ist. Insbesondere Angaben der Endverbleibsmeldung<br />

sind: Maschinennummer; Maschinentyp; Bearbeitungstechnologie;<br />

Steuerungssystem; Antriebssystem; Anzahl<br />

Messkreise; Angaben zur OEM Applikation; Datum der Lieferung<br />

von <strong>Siemens</strong> Komponenten; Datum der Inbetriebnahme<br />

beim Endanwender; Land des Endanwenders sowie die Stückliste<br />

der eingesetzten Komponenten.<br />

RSV-Zertifikat<br />

Der RSV-Vertragspartner Hersteller oder Händler erhält nach<br />

Übergabe der Endverbleibsmeldung (Voraussetzung für die<br />

Leistungserbringung beim Endkunden) ein Zertifikat mit Vertragsnummer<br />

und den wesentlichen Vertragsdaten wie Maschinen-<br />

Nr., Maschinen-Typ, Datum Vertragsbeginn, Datum Vertragsende<br />

und Anschrift für die Leistungserbringung.<br />

11/10<br />

<strong>Siemens</strong> NC 61 · <strong>2010</strong><br />

© <strong>Siemens</strong> AG 2009<br />

Gültigkeitszeitraum<br />

Der RSV beginnt ab dem uns gemeldeten Datum der abgeschlossenen<br />

2. Inbetriebnahme beim Endkunden, und endet<br />

nach Ablauf der gewählten Laufzeit des RSV.<br />

Vertragslaufzeiten<br />

Der RSV wird für die Verjährungsfrist (Gewährleistungszeit) unserer<br />

Kunden (Hersteller/Händler) gegenüber ihren Endkunden<br />

angeboten. Verschiedene RSV-Laufzeiten bieten Ihnen die Möglichkeit<br />

unterschiedlichen Marktanforderungen gerecht zu werden.<br />

Mit RSV-Laufzeiten, die über die ursprüngliche für die<br />

<strong>Siemens</strong> I DT Komponenten gewährte Verjährungsfrist hinausgehen,<br />

wird die Verjährungsfrist bezüglich der Ansprüche auf<br />

Nacherfüllung, unter Ausschluss weiterer Rechte und Ansprüche,<br />

entsprechend der darüber hinausgehenden RSV-Laufzeit<br />

verlängert. Ein bereits laufender RSV kann einmalig um ½ Jahr<br />

oder 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss während<br />

der Laufzeit des Basis-RSV bestellt werden.<br />

Vertragsvarianten<br />

Der RSV wird in 2 Varianten angeboten.<br />

Der Rahmenvertrag ist für Maschinenhersteller, die mit uns<br />

eine Vereinbarung abschließen, dass Sie für alle Maschinen<br />

mit unseren Ausrüstungen je einen RSV bestellen.<br />

Der Einzelvertrag ist für Maschinenhersteller, die teilweise für<br />

Maschinen mit unseren Ausrüstungen einen RSV bestellen.<br />

Leistungsausschlüsse<br />

Die Vertragsleistung ist in Fällen des Punktes VIII./7 Sachmängel,<br />

der „Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie“<br />

ausgeschlossen 4) . Für Teile, die dem Verschleiß unterliegen<br />

(z. B. Motorenlager und -lüfter oder Leitungen), wird bei sachgemäßem<br />

Gebrauch innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn<br />

des RSV kostenloser Ersatz geleistet, und zwar unabhängig von<br />

der eigentlichen RSV-Laufzeit.<br />

Ausfuhrgenehmigung<br />

Die Leistungserfüllung kann aufgrund des Verwendungszwecks<br />

oder aufgrund der Art mitzunehmender Ersatzteile, Ausrüstung<br />

und Unterlagen der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Leistungserfüllung<br />

steht daher unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen<br />

Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden bzw. keine<br />

sonstigen Hindernisse aufgrund von deutschen oder sonst zu<br />

beachtenden Ausfuhrvorschriften entgegenstehen.<br />

1) Da die Ausfuhr der Standard-Varianten (Komponenten/System) einem<br />

zeitintensiven behördlichen Genehmigungsverfahren unterliegt, und<br />

dieses auch für die Lieferung der genehmigungspflichtigen Komponenten<br />

im Rahmen von Serviceleistungen und bei Ersatzteillieferungen gilt, wird<br />

empfohlen, bevorzugt die Export-Variante einzusetzen. Dies gilt insbesondere<br />

auch dann, wenn die Steuerung nach dem Einbau in die Werkzeugmaschine<br />

durch den Maschinenhersteller genehmigungsfrei<br />

ausgeführt werden kann. Beachten Sie hierzu den Punkt Exportkontrollhinweise<br />

im Teil Funktionsübersicht.<br />

2) Für ausgewählte Motoren halten wir zentral in Deutschland und in den<br />

U.S.A. Komponenten für eine Schnelllieferung vor. Diese Motoren können<br />

innerhalb weniger Arbeitstage gefertigt und geliefert werden. Die jeweils<br />

aktuelle Liste erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem bekannten <strong>Siemens</strong><br />

Vertriebspartner.<br />

3) In der Regel gelten die Ihnen bekannten Lieferzeiten.<br />

4) Beispiele für Leistungsausschlüsse:<br />

- Nichteinhalten der <strong>Siemens</strong> Projektierungs- und Anwender-Vorschriften<br />

- Funktionskritische Verschmutzung, z. B. Öl, leitfähige Stoffe, Rost<br />

- Mechanische Beschädigungen<br />

- Elektrische Fremdeinwirkungen<br />

- Mutwillige Zerstörung.

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