Bebauungsplan Nr. 18 - Stadt Laage
Bebauungsplan Nr. 18 - Stadt Laage
Bebauungsplan Nr. 18 - Stadt Laage
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4520300<br />
14/ 2<br />
5978000<br />
5977900<br />
5977800<br />
4520200<br />
4520100<br />
4520000<br />
4519900<br />
P<br />
0,8<br />
5977700<br />
5977600<br />
5977500<br />
5977400<br />
0<br />
TF: 7<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
22/ 7<br />
TF: 8<br />
Flugplat z GelÑnde<br />
(unbefest igt )<br />
TF: 8<br />
0,8<br />
Wasser<br />
WS 20.06.2002 32.19 m Å. HN<br />
TF: 6.2<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
P<br />
5,0<br />
14/ 3<br />
FreiflÑche<br />
10,0<br />
0,8<br />
14/ 7<br />
22/ 4<br />
Kronskamp Flur 2<br />
a<br />
14/ 4<br />
0<br />
14/ 6<br />
max. GH: 56,5 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
TF: 7<br />
LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />
TF: 8<br />
GI E<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
TF: 8<br />
TF: 9.2<br />
5,0<br />
20,0<br />
20,0<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
30,0<br />
15,0<br />
3,0<br />
5,0<br />
14/ 5<br />
Kronskamp Flur 1<br />
334<br />
max. GH: 54,5 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
10,0<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
5,0<br />
ö= ca. 1,4 m<br />
max. GH: 55,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
7,0<br />
TF: 9.2<br />
LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
WS 20.06.2002 33.61 m Å. HN<br />
TF: 10.1<br />
R 5<br />
TF: 8<br />
Wasser<br />
305<br />
VW 300 PVC PN 10 Sm<br />
Rohrt rasse<br />
TF: 6.3<br />
3,0<br />
Planstraße D<br />
26,0 m<br />
10,0<br />
5,0 12,5 5,0<br />
5,0<br />
331<br />
R 4<br />
367<br />
BrÅcke<br />
Acker<br />
max. GH: 55,0 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
0<br />
375<br />
max. GH: 58,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
max. GH: 53,0 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
330<br />
Leit planke<br />
max. GH: 53,0 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
TF: 10.1<br />
Kronen Kant e<br />
erst e Baumreihe<br />
Kabelt rasse<br />
B 103<br />
max. GH: 57,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />
R 3<br />
TF: 10.3<br />
14/ 7<br />
Km 4,6<br />
Ab 230<br />
TF: 10.1<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
max. GH: 59,0 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Acker<br />
R 1<br />
TF: 6.1<br />
Rohrt rasse<br />
333<br />
0<br />
Ö<br />
TF: 10.1<br />
R 2<br />
TF: 6.2, 6.3<br />
0,8<br />
GI<br />
Esche 0,6 10m<br />
Acker<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
max. GH: 56,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
Planstraße B<br />
TF: 9.1<br />
TF: 10.2 TF: 10.2 TF: 10.2<br />
TF: 8<br />
TF: 10.1<br />
TF: 9.2<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
max. GH: 53,0 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
5,00<br />
12,50<br />
5,00<br />
26,0<br />
5,0 20,0 5,0<br />
TF: 9.3<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
7,0<br />
20,0<br />
max. GH: 58,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
70,0 80,0 100,0<br />
50,0<br />
65,0<br />
45,0<br />
3,0<br />
7,0<br />
TF: 9.3<br />
E<br />
max. GH: 58,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
5,0 3,03,0 5,0<br />
TF: 6.1<br />
ö= ca. 1,4 m<br />
max. GH: 40,5 m ü. NN<br />
=> max. 12,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
max. GH: 40,5 m ü. NN<br />
=> max. 8,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Planstraße A<br />
332<br />
Kieferjungkult ur<br />
nicht me· bar<br />
St ammdurchmeser 0.2m<br />
VW 300 PVC PN 10 Sm<br />
max. GH: 52,5 m ü. NN<br />
=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
TF: 10.1<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
TF: 10.1<br />
TF: 10.3<br />
5,0 12,5 5,0<br />
5,0 12,5 5,0<br />
20,0<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />
10,0<br />
0<br />
20 KV Kabel<br />
Km 4,4<br />
Rohr Be- und Ent lÅft ung<br />
max. GH: 58,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 11<br />
5,0<br />
20,0<br />
5,0<br />
TF: 8<br />
20,0<br />
7,0<br />
5,0<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 8<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,2 4m<br />
WS 20.06.2002 24.97 m 2. HN<br />
5,0 12,5 5,0<br />
Ö<br />
erst e Baumreihe<br />
Fluglärmschutzzone II<br />
TF: 9.1<br />
0,8<br />
Kronen Kant e<br />
3,0<br />
6,0<br />
146 m<br />
329<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,1 3m<br />
10,0 12,50 10,0<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />
80,00<br />
Acker<br />
5,0 12,5 5,0<br />
0<br />
230<br />
Kabelt rasse<br />
Bet on 3 00<br />
Bet on 300<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,2 4m<br />
max. GH: 55,0 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Fluglärmschutzzone I<br />
max. GH: 55,5 m ü. NN<br />
=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Planstraße C<br />
Acker<br />
TF: 10.3<br />
Pa 1,0 14<br />
WS 20.06.2002 26.30 m Å. HN<br />
1200 Bet on<br />
338 m<br />
1200 Bet on<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,1 4m<br />
BÑume<br />
Feucht Gehîlz Bruch<br />
500 Bet on<br />
317<br />
Graben<br />
TF: 6.1<br />
329<br />
26,0<br />
Schilf<br />
R6<br />
Kronen Kant e<br />
328<br />
erst e Baumreihe<br />
R7<br />
0<br />
Post Merkst ein<br />
max. GH: 40,5 m ü. NN<br />
=> max. 14,0 m ü. Gelände*<br />
LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />
Pa 1,4 17m<br />
0,8<br />
Schilf<br />
GI E<br />
Acker<br />
a<br />
322/ 2<br />
7<br />
Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des<br />
§ 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der Zustimmung<br />
durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die<br />
Wehrbereichsverwaltung kann die Zustimmung zu einzelnen<br />
Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben<br />
sind gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel<br />
- Postfach 1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird<br />
empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />
0,8<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 11<br />
5,0 6,0 5,0<br />
3,0<br />
6,0<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
5,0<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,1 3m<br />
TF: 6.3<br />
20,0<br />
7,0<br />
317<br />
Pa 1,7 21m<br />
R8<br />
Kronen Kant e<br />
erst e Baumreihe<br />
Kieferjungkult ur<br />
nicht me· bar<br />
St ammdurchmeser 0.2m<br />
Graben nicht me· bar<br />
Pa 1,1 24m<br />
3,0<br />
3,0<br />
Pa 1,0 21m<br />
ö= ca. 1,4 m VW 300 PVC PN 10 Sm<br />
327<br />
Pa 0,8 21m<br />
R9<br />
238<br />
TF: 6.1<br />
TF: 10.3<br />
5,0<br />
326<br />
Schilf<br />
0<br />
TF: 10.3<br />
Strasse B103 (A)<br />
20,0<br />
20,0<br />
65,00<br />
405,0 m<br />
0,8<br />
45,00<br />
Acker<br />
152 m<br />
Weide 1,3 22m<br />
239<br />
TF: 6.1<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />
Wei 1,3 16m<br />
Leit planke<br />
Rohrt rasse<br />
325<br />
Wei 1,3 <strong>18</strong>m<br />
OKD22.16<br />
Schacht versandet<br />
0,8<br />
R16<br />
OKD28.39<br />
R<br />
Pa 1,4 <strong>18</strong>m<br />
240<br />
94,3°<br />
GI E<br />
Baumreihe<br />
Ah 0,1 3m<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />
30,0<br />
B<br />
0,8<br />
R10<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />
"Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV"<br />
Gemarkung Kronskamp<br />
Flur 1 und 2<br />
322/ 1<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.2, 11<br />
TF: 6.1, 6.2<br />
Leit planke<br />
R11<br />
63,0<br />
241<br />
0,8<br />
Ö<br />
R12<br />
GI E<br />
a<br />
TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />
0<br />
TF: 9.1<br />
324<br />
242<br />
R13<br />
R15<br />
R14<br />
Parallele in 95 m Entfernung zur Startbahnachse<br />
KM 3,8<br />
Kabelt rasse
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 1<br />
1 Eingeschränkte Industriegebiete (gemäß § 9 BauNVO)<br />
1.1 In den eingeschränkten Industriegebieten sind gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO nur solche Betriebe und Anlagen<br />
zulässig, die nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) die in den Nutzungsschablonen eingetragenen immissionswirksamen<br />
flächenbezogenen Schallleistungspegel einhalten.<br />
1.2 Bordelle sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke sind<br />
gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig.<br />
2. Einschränkung für Handelsbetriebe in den Industriegebieten<br />
(gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 BauNVO)<br />
In den eingeschränkten Industriegebieten ist Einzelhandelsnutzung nur dann zulässig, wenn es sich um den Verkauf<br />
von Produkten handelt, die durch im Gewerbegebiet ansässige Betriebe hergestellt werden und wenn nicht mehr als<br />
10 % des Gesamtumsatzes an private Endverbraucher verkauft werden.<br />
3. Abweichende Bauweise (gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO)<br />
In der abweichenden Bauweise sind Gebäude mit mehr als 50 m Gebäudelänge zulässig. Zwischen einzelnen<br />
Gebäuden sind die Abstandsvorschriften nach Landesrecht zu beachten.<br />
4. Höhe baulicher Anlagen (gemäß § <strong>18</strong> BauNVO)<br />
Die festgesetzten Gebäudehöhen unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der<br />
Zustimmung durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />
Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben sind gemäß den<br />
nachfolgenden Regelungen der Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen.<br />
Die bauplanungsrechtlich zulässige Höhe der Gebäude richtet sich nach den in den Nutzungsschablonen<br />
eingetragenen Werten in Bezug auf Normal-Null. Eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe für<br />
untergeordnete Bauteile (Schornsteine, Antennenanlagen etc.) ist ausnahmsweise zulässig, sofern die<br />
Bauhöhenbeschränkungen des Flugplatzes Rostock-<strong>Laage</strong> nicht überschritten werden und die Zustimmung der<br />
Wehrbereichsverwaltung Nord erfolgt.<br />
4.1 In den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.1 markierten Bereichen steht die festgesetzte Gebäudehöhe für alle<br />
Bauvorhaben, die eine Gebäudehöhe von 40,57 m ü. NN überschreiten, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch<br />
die Wehrbereichsverwaltung. Alle Bauvorhaben, die eine maximale Höhe von 40,57 m ü. NN überschreiten, sind der<br />
Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen.<br />
4.2 In den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.2 markierten Bereichen sind alle Bauvorhaben - unabhängig von der<br />
Gebäudehöhe - der Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen. Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte<br />
Gebäudehöhe kann ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 50,0 m ü. NN überschritten werden.<br />
Für die Erteilung der Ausnahme ist die Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung Nord erforderlich.<br />
5. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 24 BauGB)<br />
Die Gebäudeseiten von Wohn-, Schlaf- und Büroräumen sind im gesamten Plangebiet mit einem bewerteten<br />
resultierenden Schalldämm-Maß entsprechend der in der DIN 4109 (Tabelle 8) ausgewiesenen Werte für den<br />
Lärmpegelbereich VI zu realisieren.<br />
6. Leitungsrechte (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />
6.1 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.1 markierten Flächen ist ein Leitungsrecht zugunsten der<br />
zuständigen Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.<br />
6.2 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.2 markierten Flächen ist ein Leitungsrecht zugunsten des<br />
Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> zu sichern.<br />
6.3 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.3 markierten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> zu sichern.
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 2<br />
7. Grünflächen (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 BauGB)<br />
Die mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 7 markierte private Grünfläche ist gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 BauGB i. V.<br />
m. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 b BauGB als Scherrasen anzulegen und regelmäßig zu pflegen. Bepflanzungen mit<br />
Bäumen und Sträuchern sind nicht zulässig.<br />
8. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 8 markierten Fläche ist auf privaten Grundstücken eine 10,0 m<br />
breite Bepflanzung mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Vorhandener<br />
Gehölzbestand ist in die Pflanzung zu integrieren. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang<br />
nachzupflanzen. Sträucher sind als zweimal verpflanzte Ware ohne Ballen mit 80 - 100 cm Höhe und Bäume als<br />
dreimal verpflanzte Hochstämme mit 14 - 16 cm Stammumfang anzupflanzen; Bäume sind jeweils mit einem<br />
Baumpfahl zu sichern. Die Anpflanzung hat in 5 Reihen mit einem Abstand von 1,5 m von Reihe zu Reihe und von<br />
1,0 m innerhalb der Reihe zu erfolgen, so dass zu den seitlichen Begrenzungen der Pflanzfläche ein 2,0 m breiter<br />
Entwicklungsraum ohne Gehölzanpflanzungen verbleibt. Die beiden äußeren Pflanzreihen sind ausschließlich für<br />
die Pflanzung von Sträuchern, die verbleibenden drei inneren Reihen für eine Mischung aus Baum- und<br />
Straucharten zugelassen. Der Anteil der Bäume an der Pflanzung hat 9 % zu betragen, so dass hier je 100 lfd.<br />
Meter Heckenpflanzung 45 Bäume zu pflanzen sind.<br />
Bei der Pflanzung sind Arten aus der dem <strong>Bebauungsplan</strong> beigefügten Pflanzliste (siehe Hinweis <strong>Nr</strong>. 10) so zu<br />
verwenden, dass je 100 lfd. Meter Heckenpflanzung folgende Stückzahlen anzusetzen sind:<br />
Aschweide<br />
Brombeere<br />
Bruchweide<br />
Esche<br />
Faulbaum<br />
Feldahorn<br />
Gemeine Birke<br />
Hainbuche<br />
Haselnuß<br />
Schwarzer Holunder<br />
Hundsrose<br />
Hecken-Rose<br />
Kornelkirsche<br />
Kreuzdorn<br />
Ohr-Weide<br />
Pfaffenhütchen<br />
Rote Heckenkirsche<br />
Salweide<br />
Schlehe<br />
Schneeball<br />
Schwarzerle<br />
Sommerlinde<br />
Stieleiche<br />
Vogelkirsche<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
Wildapfel<br />
Wildbirne<br />
Wolliger Schneeball<br />
Zitterpappel<br />
Eberesche (Vogelbeere)<br />
Salix cinerea<br />
Rubus fruticosus<br />
Salix fragilis<br />
Fraxinus excelsior<br />
Frangula alnus<br />
Acer campestre<br />
Betula pendula<br />
Carpinus betulus<br />
Corylus avellana<br />
Sambucus nigra<br />
Rosa canina<br />
Rosa corymbifera<br />
Cornus mas<br />
Rhamnus cathartica<br />
Salix aurita<br />
Euonymus europaea<br />
Lonicera xylosteum<br />
Salix caprea<br />
Prunus spinosa<br />
Viburnum opulus<br />
Alnus glutinosa<br />
Tilia platyphyllos<br />
Quercus robur<br />
Prunus avium<br />
Crataegus monogyna<br />
Crataegus oxyacantha<br />
Malus sylvestris<br />
Pyrus pyraster<br />
Viburnum lantana<br />
Populus tremulus<br />
Sorbus aucuparia<br />
Eine Anwuchspflege ist für drei Kalenderjahre zu gewährleisten.<br />
<strong>18</strong><br />
40<br />
4<br />
3<br />
<strong>18</strong><br />
5<br />
3<br />
4<br />
21<br />
28<br />
40<br />
40<br />
<strong>18</strong><br />
<strong>18</strong><br />
20<br />
<strong>18</strong><br />
40<br />
<strong>18</strong><br />
40<br />
<strong>18</strong><br />
3<br />
3<br />
3<br />
3<br />
28<br />
<strong>18</strong><br />
3<br />
3<br />
<strong>18</strong><br />
5<br />
4
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 3<br />
9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft<br />
(gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 BauGB)<br />
Die mit der TF 9.1 bezeichneten Bereiche sind zu 60 % vollflächig mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu<br />
bepflanzen, während 40 % als unregelmäßige Lichtungen innerhalb dieser Gehölzflächen unbepflanzt bleiben und der<br />
natürlichen Sukzession überlassen werden.<br />
Bei der Anpflanzung sind Baum- und Straucharten aus der beigefügten Pflanzliste auszuwählen (siehe Hinweis <strong>Nr</strong>. 9).<br />
Sträucher sind als zweimal verpflanzte Ware ohne Ballen mit 80 - 100 cm Höhe und Bäume als dreimal verpflanzte<br />
Hochstämme mit 14 - 16 cm Stammumfang anzupflanzen; Bäume sind jeweils mit einem Baumpfahl zu sichern.<br />
Als Pflanzabstand wird ein Raster von 1,5 x 1,5 m vorgeschrieben, so dass 450 Einzelgehölze je 1.000 qm zu<br />
bepflanzender Fläche zu pflanzen sind. Der Anteil der Bäume an dieser Pflanzung hat 9 % zu betragen (dies entspricht<br />
40 Bäumen je 1.000 qm).<br />
Je 1.000 qm Pflanzfläche sind die in der Artenliste aufgeführten Gehölze in folgender Stückzahl zu verwenden:<br />
Grau-Weide<br />
Brombeere<br />
Bruch-Weide<br />
Gemeine Esche<br />
Faulbaum<br />
Feld-Ahorn<br />
Gemeine Birke<br />
Hainbuche<br />
Haselnuß<br />
Schwarzer Holunder<br />
Hunds-Rose<br />
Hecken-Rose<br />
Kornelkirsche<br />
Purgier-Kreuzdorn<br />
Ohr-Weide<br />
Pfaffenhütchen<br />
Rote Heckenkirsche<br />
Sal-Weide<br />
Schlehe<br />
Gewöhnl. Schneeball<br />
Schwarz-Erle<br />
Sommer-Linde<br />
Stiel-Eiche<br />
Vogel-Kirsche<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
Wild-Apfel<br />
Wild-Birne<br />
Wolliger Schneeball<br />
Zitter-Pappel<br />
Eberesche<br />
Salix cinerea<br />
Rubus fruticosus<br />
fragilis<br />
Fraxinus excelsior<br />
Frangula alnus<br />
Acer campestre<br />
Betula pendula<br />
Carpinus betulus<br />
Corylus avellana<br />
Sambucus nigra<br />
Rosa canina<br />
Rosa corymbifera<br />
Cornus mas<br />
Rhamnus catharticus<br />
Salix aurita<br />
Euonymus europaea<br />
Lonicera xylosteum<br />
Salix caprea<br />
Prunus spinosa<br />
Viburnum opulus<br />
Alnus glutinosa<br />
Tilia platyphyllos<br />
Quercus robur<br />
Prunus avium<br />
Crataegus monogyna<br />
Crataegus oxyacantha<br />
Malus sylvestris<br />
Pyrus pyraster<br />
Viburnum lantana<br />
Populus tremula<br />
Sorbus aucuparia<br />
Die gehölzfreien Flächen werden nicht angesät und sind von Beginn an der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />
Nach einer Anwuchspflege, die sich über drei Kalenderjahre erstreckt und auch die Mahd des nicht zu bepflanzenden<br />
Flächenanteils umfasst, ist die gesamte Fläche der natürlichen Sukzession zu überlassen. Sofern Pflegeschnitte zur<br />
Wahrung des angestrebten Entwicklungszieles, des Grenzabstandes und der Verkehrssicherheit erforderlich werden,<br />
sind diese zulässig.<br />
In der Grünzone ist ein naturnah gestaltetes Stillgewässer von ca. 15 bis 20 m Durchmesser anzulegen. Das<br />
Stillgewässer hat eine Tiefe von 2,0 m (tiefste Stelle) und ist durch bindigen Lehmboden gegenüber dem Untergrund<br />
abzudichten. Ein Notüberlauf zum öffentlichen Kanalsystem ist vorzusehen. Sofern im Rahmen der<br />
Oberflächenentwässerung ein Stillgewässerverbundsystem erforderlich wird, ist dieses innerhalb der gekennzeichneten<br />
Fläche zulässig.<br />
13<br />
40<br />
2<br />
2<br />
13<br />
5<br />
4<br />
4<br />
<strong>18</strong><br />
25<br />
40<br />
40<br />
13<br />
13<br />
20<br />
<strong>18</strong><br />
40<br />
13<br />
40<br />
13<br />
4<br />
3<br />
3<br />
3<br />
21<br />
13<br />
3<br />
3<br />
13<br />
4<br />
4
Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 4<br />
Die Pflanzmaßnahmen auf den mit der TF 9.1 bezeichneten Bereichen sind zeitgleich mit der Erschließung des<br />
Industriegebietes umzusetzen. Die mit der TF 9.1 bezeichneten Flächen sind durch eine lurchdurchlässige Einzäunung<br />
wirkungsvoll vor Wildverbissschäden und Fremdnutzungen zu schützen.<br />
Im Bereich der durch die markierte Fläche hindurchführenden Leitungsrechte ist bei Bepflanzungen auf die unterirdischen<br />
Leitungen Rücksicht zu nehmen. Im Bereich des Abschnittes der Planstraße A, der den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>.<br />
9.1 markierten Grünzug durchschneidet, sowie jeweils 10,0 m in östliche und westliche Richtung darüber hinaus, ist beim<br />
Bau der Planstraße A eine beidseitige Bordsteinabsenkung vorzunehmen. Der Bordstein ist auf höchstens 1,5 cm<br />
Überstand abzusenken.<br />
9.2 Das unverschmutzte Dachflächenwasser von Gebäuden in den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 9.2 markierten<br />
Baugebieten ist in den südlichen Soll (festgesetzt als Schutzobjekt im Sine des Naturschutzrechts) einzuleiten. Zwischen<br />
den beiden Söllen ist ein offener Verbindungsgraben anzulegen.<br />
9.3 Das unverschmutzte Niederschlagswasser von Gebäuden in den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 9.3<br />
markierten Baugebieten ist in ein neu anzulegendes Stillgewässer in der öffentlichen Grünfläche (vgl. TF 9.1)<br />
einzuleiten.<br />
10. Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO<br />
10.1 Nebenanlagen im Form von Gebäuden dürfen in einem Abstand von 7 m entlang der im Plan eingetragenen<br />
unterirdischen Regenwasserleitung nicht errichtet werden.<br />
10.2 Nebenanlagen in Form von Gebäuden dürfen im Bereich der mit der textlichen Festsetzung 10.2 markierten<br />
Baugebiete zwischen der südlichen Baugrenze und der Grenze des Geltungsbereiches nicht errichtet werden.<br />
10.3 Zwischen den straßenseitigen Baugrenzen zur Bundesstraße B 103 und der Straßenbegrenzungslinie der B 103<br />
bzw. der Geltungsbereichsgrenze dürfen Nebenanlagen nicht errichtet werden. Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
dürfen nicht vorgenommen werden. Auf die Regelungen des § 9 Abs. 1 FStrG wird hingewiesen.<br />
11. Ausschluss von Büroräumen und Betriebsleiterwohnungen (gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO i.V.m.<br />
§ 1 Abs. 7 <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO)<br />
Innerhalb des mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 11 markierten Bereiches sind Betriebsleiterwohnungen und Büroräume<br />
sowie sonstige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Personen dienen, nicht zulässig.
Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 1<br />
1. Regelungen des § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />
Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall<br />
der Zustimmung durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />
Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben sind gemäß der<br />
textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel -<br />
Postfach 1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu<br />
stellen.<br />
2. Baunutzungsverordnung<br />
Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />
3. Bodenfunde<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind<br />
diese sofort zu melden und bis zum Eintreffen der Vertreter der Denkmalbehörde durch den Finder oder Leiter<br />
der Arbeiten zu sichern.<br />
4. Altablagerungen<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so<br />
ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />
5. Fluglärm<br />
Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich im Lärmschutzbereich 1 bzw. teilweise im Lärmschutzbereich 2 des<br />
Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong>. Beim Bau von Betriebsleiterwohnungen sind die Bestimmungen des<br />
Fluglärmschutzgesetzes vom 30. März 1971 (zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1986 (BGBl.<br />
I S. 2441) insbesondere der §§ 5 - 7 zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Erteilung von<br />
Baugenehmigungen für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und<br />
Betriebsleiter.<br />
6. Baubeschränkungen aufgrund munitionstechnischer Sicherheitsaspekte<br />
In den mit dem Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 markierten Baugebieten sind aufgrund der Nachbarschaft zum militärischen Teil des<br />
Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> bei der Errichtung von Gebäuden und Anlagen die Vorschriften der ZDV 34/320 -<br />
Schutzabstandsbestimmungen für den Umgang mit Munition - der Bundeswehr zu beachten. Objekte der<br />
sogenannten Gruppe V (d.h. Objekte besonderer Bauart oder Bedeutung, z.B. Gebäude mit mehr als drei<br />
Stockwerken (einschließlich Erdgeschoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />
Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von mehr als 25 m, Radar- und<br />
Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Wasserversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen<br />
und alle Objekte in Einkaufszentren) sind dort nicht zulässig.<br />
7. Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Die Lage der Leitungen, die durch Leitungsrechte gesichert sind, wurde vom beauftragten Vermessungsbüro<br />
nach den Angaben der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger in den Plan eingetragen. Die Lage kann daher<br />
mit Ungenauigkeiten behaftet sein. Vor dem Beginn von Erdarbeiten sind die Leitungen einzumessen.<br />
8. Sichtdreieck<br />
Der Bereich des gekennzeichneten Sichtdreiecks soll von allen das Sichtfeld behindernden baulichen und sonstigen<br />
Anlagen freigehalten werden. Bepflanzungen und Nebenanlagen sollen eine Höhe von 0,80 m über der<br />
Fahrbahnoberkante der Bundesstraße B 103 nicht überschreiten.
Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 2<br />
9. Baugrund<br />
Aufgrund der Bodeneigenschaften sind bei Baumaßnahmen teilweise besondere Sicherheitsvorkehrungen zur<br />
Erhaltung der Standfestigkeit von Gebäuden erforderlich. Eine entsprechende Untersuchung liegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
vor und kann dort eingesehen werden.<br />
10. Pflanzliste<br />
Bei Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes sind folgende Gehölzarten vorgesehen:<br />
Aschweide<br />
Brombeere<br />
Bruchweide<br />
Eberesche (Vogelbeere)<br />
Esche<br />
Faulbaum<br />
Feldahorn<br />
Gemeine Birke<br />
Hainbuche<br />
Haselnuß<br />
Schwarzer Holunder<br />
Hundsrose<br />
Hecken-Rose<br />
Kornelkirsche<br />
Kreuzdorn<br />
Ohr-Weide<br />
Pfaffenhütchen<br />
Rote Heckenkirsche<br />
Salweide<br />
Schlehe<br />
Schneeball<br />
Schwarzerle<br />
Sommerlinde<br />
Stieleiche<br />
Vogelkirsche<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
Wildapfel<br />
Wildbirne<br />
Wolliger Schneeball<br />
Zitterpappel<br />
11. Bodendenkmale<br />
Salix cinerea<br />
Rubus fruticosus<br />
Salix fragilis<br />
Sorbus aucuparia<br />
Fraxinus excelsior<br />
Frangula alnus<br />
Acer campestre<br />
Betula pendula<br />
Carpinus betulus<br />
Corylus avellana<br />
Sambucus nigra<br />
Rosa canina<br />
Rosa corymbifera<br />
Cornus mas<br />
Rhamnus cathartica<br />
Salix aurita<br />
Euonymus europaea<br />
Lonicera xylosteum<br />
Salix caprea<br />
Prunus spinosa<br />
Viburnum opulus<br />
Alnus glutinosa<br />
Tilia platyphyllos<br />
Quercus robur<br />
Prunus avium<br />
Crataegus monogyna<br />
Crataegus oxyacantha<br />
Malus sylvestris<br />
Pyrus pyraster<br />
Viburnum lantana<br />
Populus tremulus<br />
Großstrauch<br />
Strauch<br />
Baum<br />
Baum<br />
Baum<br />
Großstrauch<br />
Baum<br />
Baum<br />
Baum<br />
Großstrauch<br />
Großstrauch<br />
Strauch<br />
Strauch<br />
Großstrauch<br />
Großstrauch<br />
Strauch<br />
Strauch<br />
Strauch<br />
Großstrauch<br />
Strauch<br />
Großstrauch<br />
Baum<br />
Baum<br />
Baum<br />
Baum<br />
Großstrauch<br />
Großstrauch<br />
Baum<br />
Baum<br />
Großstrauch<br />
Baum<br />
In den auf der Planzeichnung markierten Flächen sind nach Auskunft des zuständigen Landesamtes für<br />
Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern Bodendenkmale vorhanden. Die Veränderung der Bodendenkmale<br />
setzt eine vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG M-V (Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern) voraus.<br />
Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der betroffenen Teile der<br />
Bodendenkmale sichergestellt werden. Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und<br />
Dokumentation der Bodendenkmale ist das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig<br />
vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen<br />
erteilt die zuständige Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güstrow oder das Landesamt für<br />
Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069 Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder 03867 - 240.
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />
„Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG.......................................... 5<br />
1.1 Planungsanlass und Planungsziele................................................................... 5<br />
1.2 Lage und Größe des Plangebietes.................................................................... 8<br />
1.3 Aufstellungsbeschluss....................................................................................... 8<br />
2 PLANUNGSVORGABEN ........................................................................ 8<br />
2.1 Raumordnung ................................................................................................... 8<br />
2.2 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ..................................... 9<br />
2.3 Sonstige planerische Überlegungen................................................................ 11<br />
3 RESTRIKTIONEN UND STÄDTEBAULICHES KONZEPT................... 12<br />
3.1 Restriktionen ................................................................................................... 12<br />
3.2 Städtebauliche Konzeption.............................................................................. 19<br />
4 INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS ................................................... 22<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung............................................................................... 22<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 24<br />
4.3 Bauweise und Baugrenzen ............................................................................. 25<br />
4.4 Verkehrsflächen .............................................................................................. 26<br />
4.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen................... 27<br />
4.6 Grünflächen .................................................................................................... 27<br />
4.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft................................................................... 28<br />
4.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern................................... 28<br />
4.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................... 29<br />
4.10 Fläche für die Regelung des Wasserabflusses ............................................... 29<br />
4.11 Nebenanlagen................................................................................................. 30<br />
4.12 Nachrichtliche Übernahmen ............................................................................ 30<br />
4.13 Hinweise ......................................................................................................... 31<br />
5 UMWELTBERICHT ............................................................................... 34<br />
5.1 Vorgehensweise.............................................................................................. 35<br />
5.2 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................... 36<br />
Seite 2
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
5.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens................................................................................................ 37<br />
5.3.1 Allgemeine Fakten des Naturraums .......................................................... 37<br />
5.3.2 Beschreibung des Plangebietes ................................................................ 37<br />
5.3.3 Amphibienfauna ........................................................................................ 39<br />
5.3.3.1 Aufgabenstellung des Gutachtens zur Herpetofauna ...................... 39<br />
5.3.3.2 Untersuchungsgebiet und Beprobungsorte ..................................... 39<br />
5.3.3.3 Material und Methoden.................................................................... 40<br />
5.3.3.4 Ergebnisse...................................................................................... 41<br />
5.3.3.5 Auswertung und Schlussfolgerungen.............................................. 49<br />
5.4 Bewertung der Bestandsstrukturen ................................................................. 51<br />
5.5 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen nachteilige<br />
Umweltauswirkungen vermieden werden sollen.............................................. 56<br />
5.6 Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten........................................ 59<br />
5.7 Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen ............ 60<br />
5.8 Sonstiges ........................................................................................................ 62<br />
5.9 Zusammenfassung ......................................................................................... 62<br />
6 ABWÄGUNG: NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND<br />
PLANUNGSERFORDERNIS................................................................. 64<br />
7 ERMITTLUNG DER NATURSCHUTZFACHLICHEN<br />
KOMPENSATION.................................................................................. 66<br />
7.1 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs ................................................ 66<br />
7.1.1 Abgrenzung der Wirkzonen....................................................................... 67<br />
7.1.2 Ermittlung des Freiraum-Beeinträchtigungsgrades.................................... 67<br />
7.1.3 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust)......................... 68<br />
7.1.4 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust ..................................................... 69<br />
7.1.5 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen)............................. 69<br />
7.1.6 Berücksichtigung von qualifizierten landschaftlichen Freiräumen.............. 70<br />
7.1.7 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen................................. 70<br />
7.1.8 Berücksichtigung von faunistischen Sonderfunktionen.............................. 70<br />
7.1.9 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............... 71<br />
7.1.10 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs........................... 71<br />
7.1.11 Geplante Maßnahmen für die Kompensation .......................................... 72<br />
7.1.12 Bilanzierung ............................................................................................ 73<br />
8 SONSTIGE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................. 74<br />
8.1 Auswirkungen auf die Nachbarschaft .............................................................. 74<br />
8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft .............................................................. 74<br />
Seite 3
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
8.3 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur................................................ 75<br />
9 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG..................................................... 76<br />
9.1 Lage und Bestand........................................................................................... 76<br />
9.2 Geplante Maßnahmen..................................................................................... 77<br />
9.3 Oberflächenentwässerung .............................................................................. 78<br />
9.3.1 Angeschlossene Flächen .......................................................................... 78<br />
9.3.2 Kanalisation............................................................................................... 80<br />
9.3.3 Regenrückhaltebecken.............................................................................. 80<br />
9.3.4 Beckenbemessung.................................................................................... 83<br />
9.3.5 Zusammenfassung.................................................................................... 85<br />
10 FLÄCHENBILANZ................................................................................. 86<br />
11 VERFAHRENSVERMERKE.................................................................. 87<br />
Verzeichnis der Abbildungen:<br />
Abbildung 1: Übersicht über das Plangebiet (ohne Maßstab) .............................................. 7<br />
Abbildung 2: Wirksamer FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> (Ausschnitt, ohne Maßstab)...................... 10<br />
Abbildung 3: Städtebauliche Konzeption (ohne Maßstab).................................................. 21<br />
Verzeichnis der Tabellen:<br />
Tabelle 1: Erklärung der Abkürzungen .............................................................................. 41<br />
Tabelle 2: Vorkommenshäufigkeit der Herpetofaunaarten................................................. 41<br />
Tabelle 3: Artenliste der Herpetofauna des Untersuchungsgebietes ................................. 42<br />
Tabelle 4: Arten am Fundortbereich 1 ............................................................................... 42<br />
Tabelle 5: Arten im Fundortbereich 2................................................................................. 44<br />
Tabelle 6: Arten im Fundortbereich 3................................................................................. 45<br />
Tabelle 7: Arten im Fundortbereich 4................................................................................. 47<br />
Tabelle 8: Arten im Fundortbereich 5................................................................................. 48<br />
Tabelle 9: Schutzstatus entsprechend der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern<br />
(Bast 1991)....................................................................................................... 50<br />
Tabelle 10: Flächenbilanz des Plangebiets........................................................................ 86<br />
Seite 4
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
1 Grundlagen der Planaufstellung<br />
1.1 Planungsanlass und Planungsziele<br />
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an gewerblichen Bauflächen,<br />
die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Preisstruktur den Anforderungen<br />
möglichst verschiedener gewerblicher Nutzergruppen entsprechen, ist eine der<br />
originären Aufgaben kommunaler Wirtschaftsförderung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich<br />
in den vergangenen Jahren mit ihrer gewerblichen Entwicklung auf den westli-<br />
chen Bereich ihres <strong>Stadt</strong>gebietes konzentriert. Hier ist im Umfeld des Flughafens<br />
Rostock-<strong>Laage</strong> durch die Ausweisung von drei Gewerbegebieten ein Grundstein<br />
für die Bereitstellung dringend benötigter Arbeitsplätze gelegt worden.<br />
Anlass für die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ist nun - in Fortführung der beschriebenen Entwicklung - die<br />
bauplanungsrechtliche Qualifizierung einer großen, gewerblich nutzbaren Fläche<br />
in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Rostock-<strong>Laage</strong>.<br />
Der Standort am Flughafen zeichnet sich dabei durch mehrere Faktoren aus: Ei-<br />
nerseits ist über das Straßennetz eine hervorragende regionale und überregiona-<br />
le Verkehrsanbindung vorhanden. Über die Bundesstraßen B 108 und B 103<br />
sind Rostock, Güstrow und Teterow zu erreichen. Die nahegelegene Autobahn<br />
BAB 19 und die Ostseeautobahn BAB 20 stellen die Verbindung in Richtung Ber-<br />
lin bzw. nach Hamburg sicher. Nach Fertigstellung der BAB 20 ist zusätzlich eine<br />
leistungsfähige Verbindung nach Osteuropa gewährleistet. Andererseits bietet<br />
der Seehafen Rostock mit seinen Schiffs- und Fährverbindungen eine direkte<br />
Verbindung nach Skandinavien.<br />
Den entscheidenden Standortfaktor für potentielle Ansiedlungen dürfte allerdings<br />
der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> darstellen. Durch den Ausbau des zivil genutzten<br />
Bereiches konnten in den letzten Jahren erhebliche Zuwächse an Fracht- und<br />
Personenaufkommen erzielt werden. Insbesondere die Aufnahme von regelmä-<br />
ßigen Linienverbindungen in deutsche Wirtschaftszentren machen die Flächen<br />
am Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> zu einem der verkehrsgünstigsten Standorte in<br />
Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Aufgrund dieser Standortqualitäten versucht die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> seit einigen Jahren<br />
unter dem Titel „Airpark <strong>Laage</strong>“ die Idee eines Industrie- und Gewerbeparks am<br />
Flughafen umzusetzen. Hintergrund ist die städtebauliche Entwicklung und Qua-<br />
lifizierung von Flächen im unmittelbaren Umfeld des Flughafens westlich der<br />
Bundesstraße B 103. Dazu wurden in den vergangenen Jahren zunächst die<br />
Seite 5
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Bebauungspläne Kronskamp I und Kronskamp II aufgestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
für das Gewerbegebiet „Kronskamp I“ aus dem Jahre 1994 umfasst ein Areal<br />
von ca. 37 ha Der <strong>Bebauungsplan</strong> „Kronskamp II“ erstreckt sich über eine Fläche<br />
von ca. 15 ha. Bis auf wenige Restflächen sind die Grundstücke im Geltungsbe-<br />
reich der Bebauungspläne Kronskamp I und Kronskamp II an Gewerbebetrei-<br />
bende veräußert worden.<br />
Im Jahre 2001 ist der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 16 „Airpark Nord III“ rechtskräftig ge-<br />
worden, der auf einem ehemaligen Kläranlagenstandort eine Fläche von ca. 7,5<br />
ha umfasst, die allerdings aufgrund ihres im wesentlichen dreieckigen Zuschnitts<br />
für eine Ansiedlung von größeren Betrieben nur bedingt interessant ist. Vielmehr<br />
dürfte sich dieser Standort vor allem für An- oder Umsiedlungen von kleineren<br />
und mittleren Unternehmen eignen. Die Erschließung des Plangebietes wurde<br />
vor kurzem fertiggestellt. Derzeit bemüht sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> um eine Vermark-<br />
tung der Flächen.<br />
Um das Angebot an gewerblichen Bauflächen zu komplettieren und auch größe-<br />
re Betriebe bedienen zu können, strebt die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die weitere Ausdehnung<br />
des Airparks an. Ins Auge gefasst wird dafür ein Areal von ca. 44,8 ha im südli-<br />
chen Anschluss an den bisherigen Airpark. Anstoß für diese Entwicklung sind<br />
insbesondere die Erfahrungen aus Gesprächen mit ansiedlungsinteressierten<br />
Unternehmen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Verhandlungen<br />
mit Großinvestoren u.a. deshalb scheiterten, weil die planungsrechtliche Situati-<br />
on der angebotenen Flächen nicht ausreichend vorbereitet war. Zwar besteht<br />
seit längerem eine grundsätzliche eigentumsrechtliche Verfügbarkeit des Berei-<br />
ches, die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine zügige Umsetzung eines<br />
Ansiedlungswunsches ist allerdings nicht gegeben. Eine weitere Erfahrung aus<br />
den Verhandlungen ist die Erkenntnis, dass potentielle Investoren in der Regel<br />
große, zusammenhängende Flächen nachfragen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird daher im Rahmen des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>18</strong> Baurecht für das beschriebene Gelände schaffen. Da der Bereich im wirksa-<br />
men Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> bislang noch als Fläche für die<br />
Landwirtschaft dargestellt ist, hat die Kommune im Rahmen der 2. Änderung ih-<br />
res Flächennutzungsplans eine entsprechende Überarbeitung ihrer vorbereiten-<br />
den Bauleitplanung ins Auge gefasst. Die 2. FNP-Änderung liegt derzeit zur Ge-<br />
nehmigung bei der zuständigen Behörde.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Abbildung 1: Übersicht über das Plangebiet (ohne Maßstab)<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
1.2 Lage und Größe des Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ um-<br />
fasst eine Fläche im Westen des <strong>Stadt</strong>körpers der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>. Sie befindet sich<br />
unmittelbar zwischen dem Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> und der Bundesstraße B<br />
103. Im Norden wird er von einem Bahngleis der Bundeswehr begrenzt, das eine<br />
eisenbahntechnische Anbindung des militärischen Teil des Flugplatzes gewähr-<br />
leistet. Im Süden erstreckt sich das Plangebiet bis auf Höhe eines kleinen Bach-<br />
tals, das im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als geschütztes<br />
Biotop dargestellt ist. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 44,84 ha. Die<br />
Flächen liegen in der Gemarkung Kronskamp Flur 1 und 2.<br />
1.3 Aufstellungsbeschluss<br />
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommu-<br />
nalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die <strong>Stadt</strong>verordneten-<br />
versammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Sitzung am 28.02.2002 die Aufstellung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt<br />
gemacht.<br />
2 Planungsvorgaben<br />
2.1 Raumordnung<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock aus<br />
dem Jahr 1994, aufgestellt durch den Regionalen Planungsverband, wird die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Unterzentrum ausgewiesen. Sie bildet den Endpunkt einer Sied-<br />
lungsachse innerhalb des Ordnungsraumes Rostock, die von der <strong>Stadt</strong> Rostock<br />
ausgeht und sich Richtung Südosten erstreckt. Laut Regionalem Raumord-<br />
nungsprogramm sollen zentrale Orte so entwickelt werden, dass sie räumliche<br />
Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und Siedlungstätigkeit bilden. Ferner<br />
ist darauf hinzuwirken, dass in zentralen Orten ein ausreichendes Angebot an<br />
dauerhaften Arbeitsplätzen bereitgestellt wird. Das Umfeld des nahegelegenen<br />
Flugplatzes Rostock-<strong>Laage</strong> wird zudem als Siedlungsschwerpunkt für Gewerbe<br />
außerhalb von Siedlungsachsen dargestellt.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
In der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung zum Vorentwurf des Bebau-<br />
ungsplans wurde eine grundsätzlich positive Bewertung des Vorhabens abgege-<br />
ben. Die Ausweisung der Fläche für produzierendes Gewerbe, als Teil des Ge-<br />
werbe- und Industriestandortes Airpark Rostock-<strong>Laage</strong>, befindet sich in Überein-<br />
stimmung mit der Standortoffensive der Landesregierung Mecklenburg-<br />
Vorpommern zur Entwicklung von Gewerbegroßstandorten im Land.<br />
2.2 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes<br />
Wie bereits erläutert stellt der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
aus dem Jahr 1998 im Bereich des Plangebietes überwiegend Flächen für die<br />
Landwirtschaft dar. Ferner ist im nordwestlichen Abschnitt des Geltungsberei-<br />
ches eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Dieser Bereich umfasst zwei<br />
kleinere Sölle, die allerdings miteinander nicht in direkter Verbindung stehen. Ein<br />
etwas ausgedehnteres Biotop ist im Süden ausgewiesen. In der Örtlichkeit stellt<br />
sich dieser Bereich als kleines Bachtal dar, das tief in die Landschaft eingekerbt<br />
ist. Aufgrund der topographischen Situation wurde dieser Bereich durch die<br />
landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld nicht beansprucht. Stattdessen wird das<br />
Bachtal für die Oberflächenentwässerung des nahegelegenen Flughafens Ros-<br />
tock-<strong>Laage</strong> herangezogen. Insgesamt zwei Rohrleitungen entwässern in das<br />
Bachtal, das dadurch regelmäßig größere Wassermengen aufnehmen muss.<br />
Dadurch haben sich erhaltenswerte Naturstrukturen herausgebildet, die als ge-<br />
schützte Biotope eingestuft werden.<br />
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Darstellungen des wirksa-<br />
men Flächennutzungsplans im Bereich des Plangebietes.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Abbildung 2: Wirksamer FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> (Ausschnitt, ohne Maßstab)<br />
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2.3 Sonstige planerische Überlegungen<br />
Um den Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> besser an das öffentliche Nahverkehrsnetz<br />
anbinden zu können, sind vor einiger Zeit auf Veranlassung des Amtes <strong>Laage</strong>-<br />
Land Überlegungen angestrengt worden, einen eigenen S-Bahn-Haltepunkt am<br />
Flughafen einzurichten. Dadurch kann eine direkte und unmittelbare ÖPNV-<br />
Verbindung zwischen dem Oberzentrum Rostock und dem Flughafen hergestellt<br />
werden.<br />
Die angesprochenen grundsätzlichen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung wur-<br />
den von einem Planungsbüro in erste, skizzenhafte Trassenvarianten übertra-<br />
gen. Insgesamt vier Alternativen sind entwickelt worden, von denen zwei Alterna-<br />
tiven den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
durchqueren würden. Aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> weisen beide Varianten erhebli-<br />
che Probleme auf, die eine derartige Trassenführung unmöglich machen bzw.<br />
erheblich erschweren. Daher wurden bereits im Rahmen des Erläuterungsberich-<br />
tes zur 2. FNP-Änderung Argumente gegen eine Trassenführung durch den Gel-<br />
tungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> angeführt.<br />
Die Freihaltung einer Trasse im geplanten Industriegebiet Airpark Nord IV für die<br />
spätere Realisierung einer S-Bahn-Anbindung des Flughafens erscheint auf-<br />
grund der dort dargelegten Argumentation nicht erforderlich und nach momenta-<br />
nem Kenntnisstand und den derzeitigen Überlegungen auch nicht sinnvoll.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der<br />
2. FNP-Änderung hat das Amt für Raumordnung und Landesplanung, mittleres<br />
Mecklenburg/Rostock, diese Sichtweise der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> unterstützt. Nach dorti-<br />
ger Auffassung gibt es aus raumordnerischer Sicht keine zwingenden Erforder-<br />
nisse, die den Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> entgegen gehalten werden könnten.<br />
Es gibt bisher noch keine verbindliche Planung, für die eine bestimmte Trasse<br />
freizuhalten wäre.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
3 Restriktionen und städtebauliches Konzept<br />
Für die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes und eines darauf aufbau-<br />
enden <strong>Bebauungsplan</strong>s ist es von besonderer Bedeutung, die Restriktionen, die<br />
auf der Fläche lasten bzw. die im Rahmen der Planung entstehenden Konflikte<br />
zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Daher werden im folgenden Kapitel<br />
entsprechende Aspekte beleuchtet. Im Anschluss daran wird das städtebauliche<br />
Konzept beschrieben, das die Grundlage für den <strong>Bebauungsplan</strong> darstellt.<br />
3.1 Restriktionen<br />
Geländetopographie<br />
Das Gelände des Plangebietes ist topographisch relativ bewegt. Insgesamt sind<br />
Geländehöhen zwischen ca. 22 m und ca. 39 m ü. NN zu verzeichnen. Ein<br />
einheitlicher Geländeverlauf ist dabei nicht zu erkennen. Im Norden bewegt sich<br />
das Gelände zwischen ca. 30 m und 39 m. Der Tiefpunkt im Norden liegt dabei<br />
östlich des nördlichen Solls.<br />
In der südlichen Hälfte des Plangebietes fällt das Gelände in Richtung Süden<br />
bzw. Osten zum schon mehrfach angesprochenen Bachtal ab. Hier befindet sich<br />
auch der tiefste Punkt des gesamten Plangebietes.<br />
Bei der Entwicklung eines Erschließungskonzeptes und der nachfolgenden Be-<br />
bauung ist auf die bewegte Geländestruktur Rücksicht zu nehmen.<br />
Geschützte Biotope<br />
Wie bereits erläutert befinden sich im Plangebiet insgesamt drei auf der Grund-<br />
lage des § 20 LNatG M-V geschützte Biotope. Diese Biotope dürfen nicht über-<br />
baut werden und müssen zusätzlich durch ausreichende Pufferflächen vor<br />
Beeinträchtigungen von außen geschützt werden.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird hierzu entsprechende Festsetzungen treffen. Zu den<br />
diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Kapitel 4 (Inhalte des Bebauungs-<br />
plans) und 5 (Umweltbericht) verwiesen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Lärmimmissionen<br />
Bei der Planung von Gewerbestandorten sollte regelmäßig der Aspekt möglicher<br />
Lärmemissionen berücksichtigt werden. Das Umfeld des Plangebietes stellt sich<br />
in Hinsicht auf angrenzende empfindliche Nutzungen als vergleichsweise un-<br />
problematisch dar. Im nördlichen Bereich befinden sich allerdings in ca. 300 m<br />
Entfernung zum Plangebiet die ersten Gebäude der Siedlung Alt-Kronskamp. Es<br />
handelt sich dabei um Bereiche, die der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
als gemischte Baufläche dargestellt sind, bzw. derzeit als gemischte Baufläche<br />
entwickelt werden.<br />
Weiterhin befindet sich - nordwestlich an das Plangebiet angrenzend - auf dem<br />
militärisch genutzten Teil des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> ein Kasernengebäude,<br />
das für Wohnzwecke genutzt wird. Es hält eine Entfernung von ca. 100 m zur<br />
Grenze des Plangebietes ein. Der Schutzanspruch dieses Bereiches ist mit dem<br />
eines Mischgebietes gleichzusetzen. Für diesen Gebietstypus sieht die DIN<br />
<strong>18</strong>005 genau wie die TA Lärm, die für die Beurteilung ausschließlich durch Ge-<br />
werbe verursachter Lärmimmissionen heranzuziehen ist, einen maximalen Im-<br />
missionspegel von tagsüber 60 dB (A) und nachts 45 dB (A) vor. Die anderen<br />
Flächen im Umfeld des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes zählen entweder zum Außenbe-<br />
reich, zum Flughafen oder zum Gewerbegebiet „Airpark Nord III“ und weisen<br />
keinerlei weitere empfindliche Nutzungen auf.<br />
Um im Vorfeld der Planung mögliche Konflikte erkennen zu können und sie im<br />
Rahmen der Bauleitplanung zu bewältigen, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ein schalltechni-<br />
sches Gutachten beim TÜV Nord, Rostock, in Auftrag gegeben. Darin sind die<br />
Auswirkungen der Planung untersucht worden.<br />
Dabei wurden zum einen mögliche Lärmbeeinträchtigungen des geplanten In-<br />
dustriegebietes auf die (Wohn-) Siedlung Kronskamp, das angesprochene Ka-<br />
sernengelände und eine Betriebsleiterwohnung im Geltungsbereich des Bebau-<br />
ungsplans Kronkamp I ermittelt. Zum anderen sind die Auswirkungen der Ver-<br />
kehre auf der Bundesstraße 103 auf Aufenthalts- und Büroräume in den zukünf-<br />
tigen Gewerbebauten im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es geprüft worden.<br />
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Tageszeitraum durch eine<br />
Nutzung als Industriegebiet keine Überschreitung der Orientierungswerte an den<br />
im Gutachten jeweils überprüften Immissionsorten auftreten. Im Nachtzeitraum<br />
sollten im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>s allerdings immissionswirksame flä-<br />
chenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) festgesetzt werden. Das Gutachten<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
schlägt dafür eine Gliederung der Fläche in drei Teilabschnitte vor, in denen<br />
IFSP zwischen 51 und 61 dB (A) festgelegt werden sollen.<br />
Zusätzlich sind die Lärmimmissionen im Plangebiet selbst zu berücksichtigen.<br />
Hier wirkt der Verkehr auf der Bundesstraße B 103, der für das Jahr 2010 mit ca.<br />
9.000 Fahrzeugen prognostiziert ist, auch auf das geplante Industriegebiet ein.<br />
In Verbindung mit dem Fluglärm, der aufgrund des nahegelegenen Flugplatzes<br />
ebenfalls einzustellen ist, wurde auf Anregung des Landkreises Güstrow eine<br />
Berechnung des auf die künftig im Plangebiet ansässigen Betriebe einwirkenden<br />
Lärms vorgenommen. Dabei wurden Verkehrs- und Fluglärm gemeinsam be-<br />
trachtet.<br />
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass im gesamten Plangebiet resul-<br />
tierende Schalldämmmaße für Aufenthaltsräume von Betriebsleiterwohnungen<br />
bzw. von Büroräumen auf der Grundlage des Lärmpegelbereiches VI gemäß<br />
DIN 4109 festgesetzt werden sollten. Im unmittelbaren Randbereich entlang der<br />
Bundesstraße ist innerhalb der Fluglärmschutzzone I gänzlich auf derartige<br />
Räumlichkeiten zu verzichten.<br />
Insgesamt zeigt das Gutachten, dass unter Berücksichtigung der schalltechni-<br />
schen Empfehlungen aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen<br />
Argumente gegen eine Nutzung des Plangebietes des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />
als Industriegebiet sprechen.<br />
Bauhöhenbeschränkungen gemäß Luftverkehrsgesetz<br />
Aufgrund des in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet gelegenen Flugplatzes Ros-<br />
tock-<strong>Laage</strong> sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), insbe-<br />
sondere des § 12 LuftVG, zu beachten. Danach sind im Umfeld des Flughafens<br />
Rostock-<strong>Laage</strong> gewisse Beschränkungen der Bauhöhen zu berücksichtigen, die<br />
sich jeweils auf den Startbahnbezugspunkt (SPB) beziehen, der in Rostock-<br />
<strong>Laage</strong> ein Höhenniveau von 40,57 m ü. NN aufweist.<br />
Der nördliche Abschnitt des Plangebietes befindet sich im Baubeschränkungsbe-<br />
reich gemäß § 12 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1. a) LuftVG. Hier darf eine Gebäudehöhe von<br />
65,57 m ü. NN nicht überschritten werden. Der südliche Abschnitt befindet sich<br />
innerhalb der Sicherheitsflächen der Start- und Landebahn im Sinne von § 12<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 LuftVG. Hier ist in Abhängigkeit zur Entfernung zu den Start- und<br />
Landebahnen eine geringere Bauhöhe zulässig. Allerdings ist aufgrund der vor-<br />
handenen Geländehöhen, die in diesem Bereich mit maximal 34 m ü. NN weit<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
unterhalb des Startbahnbezugspunktes liegen, eine generelle Möglichkeit zur<br />
baulichen Nutzung der Fläche gegeben. Grundsätzliche Konflikte mit den Bau-<br />
beschränkungsbereichen sind daher nicht zu erkennen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird<br />
unter Berücksichtigung der Bauhöhenbeschränkungen und den vorhandenen<br />
Geländehöhen im Plangebiet Regelungen zur maximalen Gebäudehöhe festle-<br />
gen. Gemäß § 12 Abs. 2 LuftVG bedürfen allerdings alle Bauvorhaben im Be-<br />
reich des <strong>Bebauungsplan</strong>s einer Zustimmung durch die zuständige Luftver-<br />
kehrsbehörde (hier Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel). Ein ent-<br />
sprechender Hinweise ist auf der Planzeichnung zum <strong>Bebauungsplan</strong> vermerkt.<br />
Schutzzonen gemäß Fluglärmschutzgesetz<br />
Weiterhin befindet sich der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> im Bereich der Schutzzonen<br />
nach Fluglärmschutzgesetz. Dabei ist zu beachten, dass der überwiegende Teil<br />
des Geltungsbereiches innerhalb der Fluglärmschutzzone I liegt. Eine Ausnahme<br />
bildet lediglich eine Fläche im Norden, die sich in der Fluglärmschutzzone II be-<br />
findet. Wie bereits in den Ausführungen zur Lärmsituation dargelegt, ist bei der<br />
Erteilung von Baugenehmigungen darauf zu achten, dass die Bestimmungen<br />
des Fluglärmschutzgesetzes eingehalten werden.<br />
In der Schutzzone II dürfen Wohnungen nur errichtet werden, wenn sie den An-<br />
forderungen der Schallschutzverordnung vom 05.04.1974 gemäß § 7 Fluglärm-<br />
schutzgesetz entsprechen.<br />
Innerhalb der Schutzzone I sind Wohnungen nicht zulässig, außer es handelt<br />
sich um Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Aufsichts- bzw. Be-<br />
reitschaftspersonal, bzw. um Wohnungen, die gemäß § 35 Abs. 1 im Außenbe-<br />
reich zulässig sind oder um Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte für An-<br />
gehörige der Bundeswehr. Sämtliche Wohnungen innerhalb der Schutzzone I<br />
müssen wiederum den Anforderungen der Schallschutzverordnung gemäß § 7<br />
Fluglärmschutzgesetz genügen.<br />
Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong><br />
Der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> dient der Bundeswehr als Flugfeld. Daneben wird<br />
auch eine zivile Nutzung des Flughafens praktiziert. Die Flächen, die an das<br />
Plangebiet angrenzen, sind durch einen Zaun abgetrennt. Auf der östlichen Seite<br />
des Zaunes ist aus Sicherheitsgründen eine ca. 5 m breite Fläche von jeglicher<br />
Bebauung und höheren Vegetationselementen freizuhalten, um Beschädigungen<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
des Zaunes erkennen und das Eindringen Unbefugter auf das militärische Ge-<br />
lände verhindern zu können.<br />
Die Bundeswehr hat bereits im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>.<br />
16 „Airpark <strong>Laage</strong> Nord III“ im Jahre 2000 und erneut bei der frühzeitigen Trä-<br />
gerbeteiligung zur 2. FNP-Änderung darauf hingewiesen, dass die bestehende<br />
Havariezufahrt zum nordöstlichen Teil des Flugplatzes einer Verbesserung be-<br />
darf. Derzeit wird diese Havariezufahrt noch durch das nördliche Teilstück der<br />
ehemaligen Reichsstraße 103 sichergestellt, die etwa auf Höhe der „DEA-<br />
Tankstelle“ in die Bundesstraße einmündet. Sowohl aus verkehrstechnischer<br />
Sicht als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit bietet diese Einmündungssi-<br />
tuation auch nach Ansicht des Straßenbauamtes Güstrow, dem Träger der Stra-<br />
ßenbaulast, keine angemessene Situation. Daher wurde bei der Aufstellung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 16 ein Rückbau dieses Knotenpunktes ins Auge gefasst.<br />
Die Bundswehr hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass einer Umgestal-<br />
tung erst dann zugestimmt werden kann, wenn ein adäquater Ersatz für die ent-<br />
fallende Havarieüberfahrt gefunden wird. Bei der Aufschließung des neuen In-<br />
dustriegebietes im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong><br />
Nord IV“ soll daher auch eine Anbindung an den Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> vor-<br />
gesehen werden, die der Bundeswehr als neue Havarieüberfahrt dienen kann.<br />
Die Wehrbereichsverwaltung Nord hat ferner im Zuge der frühzeitigen Beteili-<br />
gung der Träger öffentlicher Belange an der 2. FNP-Änderung darauf hingewie-<br />
sen, dass sich im Umfeld des geplanten Industriegebietes Abstellhallen für Luft-<br />
fahrzeuge befinden. Aus Gründen der munitionstechnischen Sicherheit dürfen in<br />
einer Entfernung von 400 m um derartige Hallen bestimmte Hochbauten der so-<br />
genannten Gruppe V der ZDV 34/320 - Schutzabstandsbestimmungen für den<br />
Umgang mit Munition - nicht zugelassen werden. Dabei handelt es sich nach<br />
Auskunft des Infrastrukturstabes Ost um Objekte besonderer Bauart oder Be-<br />
deutung z.B. Gebäude mit mehr als drei Stockwerken (einschließlich Erdge-<br />
schoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />
Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von<br />
mehr als 25 m, Radar- und Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Was-<br />
serversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen und alle Objekte in<br />
Einkaufszentren.<br />
Derartige Belange sind wiederum im Einzelfall des Baugenehmigungsverfahrens<br />
zu berücksichtigen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird in den betroffenen Bereichen eine<br />
maximale Gebäudehöhe von 22 m über Gelände zulassen und weiterhin durch<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
einen entsprechenden Hinweis auf die Berücksichtigung der Vorschriften der<br />
ZDV 34/320 hinweisen.<br />
Anbindung an die Bundesstraße B 103<br />
Aufgrund der Größe des Plangebietes (ca. 44,84 ha) und den damit verbunde-<br />
nen Verkehrsströmen ist für das geplante Industriegebiet unter verkehrstechni-<br />
schen Aspekten eine eigenständige Anbindung an die Bundesstraße B 103 er-<br />
forderlich. Dies deckt sich auch mit den Forderungen der Bundeswehr bezüglich<br />
der Sicherstellung einer neuen Havarieüberfahrt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat diesbezüglich frühzeitig Kontakt mit dem Träger der Stra-<br />
ßenbaulast der Bundesstraße B 103, dem Straßenbauamt Güstrow, aufgenom-<br />
men und generell die Möglichkeit eines neuen Knotenpunktes im Zuge der B 103<br />
zur Diskussion gestellt. Dazu wurden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> erste verkehrstechni-<br />
sche Vorplanungen beim Straßenbauamt eingereicht. Als Anbindungspunkt bie-<br />
tet sich aus verkehrstechnischer Sicht eine Zufahrt ca. 400 m südlich der Eisen-<br />
bahnbrücke über die B 103 an. Hier kann - unter Berücksichtigung ausreichen-<br />
der Sichtverhältnisse - ein Knotenpunkt errichtet werden.<br />
Dazu ist vorgesehen, eine Linksabbiegespur auf der B 103 für den aus Richtung<br />
Weitendorf / Autobahn BAB 19 kommenden Verkehr zu schaffen. Hierfür und zur<br />
Sicherstellung der notwendigen Sicht müssen einige Straßenbäume gefällt wer-<br />
den. Diese Bäume sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.<br />
In seiner Stellungnahme zum Vorentwurf des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s hat<br />
das Straßenbauamt Güstrow insbesondere darauf hingewiesen, dass ausrei-<br />
chende Sichtverhältnisse geschaffen werden müssen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat daraufhin die verkehrstechnische Vorplanung überarbeiten<br />
lassen und wird diese Planung nochmals mit dem Straßenbauamt abstimmen.<br />
Die abgestimmte Lösung für den Knotenpunkt bildet die Grundlage für den vor-<br />
liegenden <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />
Anbauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz<br />
Durch die Lage an der Bundesstraße B 103 ist im östlichen Abschnitt des Plan-<br />
gebiets die Anbauverbotszone von 20 m gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 1 Bundesfernstra-<br />
ßengesetz zu beachten. Der <strong>Bebauungsplan</strong> trifft entsprechende Festsetzungen,<br />
bezüglich der Zulässigkeit von Hochbauten, sowie von Nebenanlagen in Form<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
von Gebäuden sowie Aufschüttungen und Abgrabungen. Eine nennenswerte<br />
Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke wird hierdurch al-<br />
lerdings nicht verursacht, da es sich nur um den unmittelbaren Randbereich ent-<br />
lang der Bundesstraße B 103 handelt.<br />
Wald<br />
An der südwestlichen Grenze des Plangebietes befindet sich eine ausgedehnte<br />
Waldfläche. Bei der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist in diesem Bereich ein<br />
entsprechender Abstand zwischen den Baukörpern und der Waldkante einzuhal-<br />
ten. Nach Auskunft des zuständigen Forstamtes Güstrow sind hierfür 50 m an-<br />
zusetzen. Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgelegten Baugrenzen werden einen ent-<br />
sprechenden Abstand aufweisen. Zusätzlich werden Nebenanlagen in Form von<br />
Gebäuden in diesem Bereich ausgeschlossen.<br />
Denkmalschutz<br />
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der 2.<br />
FNP-Änderung hat das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-<br />
Vorpommern darauf hingewiesen, dass im Bereich des Pangebietes ggf. unter-<br />
tägige Denkmalsubstanz vorhanden ist. Eine generelle Beschränkung der bauli-<br />
chen Entwicklung in diesem Bereich ist nicht zu konstatieren, allerdings sollte<br />
durch entsprechende Nachforschungen der Denkmalverdacht geprüft werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat diesen Sachverhalt durch eine entsprechende Untersu-<br />
chung prüfen lassen. Dabei wurde in einige Bereiche Denkmalsubstanz gefun-<br />
den. Diese Bereiche sind in der Planzeichnung kenntlich gemacht. Die Verände-<br />
rung der Bodendenkmale setzt eine vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG<br />
M-V (Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern) voraus. Vor Beginn jeg-<br />
licher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der be-<br />
troffenen Teile der Bodendenkmale sichergestellt werden.<br />
Sonstiges<br />
Eine weitere Restriktion ergibt sich aus vorhandenen Leitungstrassen. Zum ei-<br />
nen befindet sich ein Kanal zur Oberflächenentwässerung des Flughafengelän-<br />
des im Plangebiet. Der Kanal ist von erheblicher Bedeutung für eine ordnungs-<br />
gemäße Entwässerung des Flugfeldes. Vom Flugplatz Rostock-<strong>Laage</strong> ausge-<br />
hend verläuft er stetig nach Osten, um dann im Bereich des Bachtals an die O-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
berfläche zu treten. Das abgeleitete Oberflächenwasser läuft anschließend ober-<br />
irdisch innerhalb des Taleinschnittes weiter in Richtung Bundesstraße B 103, un-<br />
terquert die Straße und fließt in die Recknitz.<br />
Zum anderen befindet sich eine weitere Leitung in Form einer Trinkwasserver-<br />
sorgungsleitung mit einem Rohrdurchmesser DN 300 mm im Bereich der Bun-<br />
desstraße. Die Leitung verläuft in ca. 15-20 m Entfernung parallel zur Mittelach-<br />
se der heutigen B 103 durch das Plangebiet. Eine Verlegung der Leitung wäre<br />
nur unter erheblichem Kostenaufwand möglich. Im Rahmen des Bebauungs-<br />
planverfahrens empfiehlt es sich, die überbaubaren Grundstücksflächen dem<br />
Leitungsverlauf anzupassen.<br />
3.2 Städtebauliche Konzeption<br />
Das städtebauliche Entwicklungsziel im Bereich des Plangebietes liegt in der Be-<br />
reitstellung von möglichst großen, zusammenhängenden Bauflächen, die an an-<br />
siedlungsinteressierte Unternehmen veräußert werden können. Dabei ist insbe-<br />
sondere auch zu berücksichtigen, dass das Umfeld des Flughafens vor allem für<br />
Großbetriebe des produzierenden Sektors von Interesse ist.<br />
Die bisherigen Vorüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> mündeten in drei städtebauli-<br />
chen Varianten für eine Erschließung und Bebauung des Plangebietes. Der zu-<br />
ständige Planungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich nach entsprechender Be-<br />
ratung für die Variante 1 ausgesprochen.<br />
Diese Variante sieht eine Anknüpfung an die Bundesstraße B 103 etwa 400 m<br />
südlich der Bahnlinie vor. Von diesem neuen Knotenpunkt ausgehend durch-<br />
quert die Haupterschließungsachse (Planstraße A) das Plangebiet und bindet an<br />
das Flughafengelände an. Dadurch kann die hier vorhandene Regenwasserlei-<br />
tung vom Flughafen zum größten Teil in den öffentlichen Straßenraum integriert<br />
werden. Zusätzlich dient die Anbindung an das Flughafengelände auch als neue<br />
Havarieüberfahrt für die Bundeswehr, da die bisherige Havarieüberfahrt durch<br />
einen Rückbau im Zuge der Erschließung des Baugebietes Airpark Nord III ent-<br />
fällt.<br />
Neben dieser Haupterschließungsachse verläuft eine weitere Erschließungsstra-<br />
ße parallel zur B 103 und endet im Nordwesten und Südosten jeweils in Wende-<br />
anlagen (Planstraßen B und C). Dadurch wird eine große Anzahl von Grundstü-<br />
cken entlang der Bundesstraße 103 geschaffen, die sich erfahrungsgemäß be-<br />
sonders gut vermarkten lassen. Eine zweite Erschließungsstraße (Planstraße D)<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
verläuft im Westen des Plangebiets in Richtung Norden und mündet ebenfalls in<br />
eine Wendeanlage.<br />
Die geschützten Biotope im Gebiet werden erhalten und durch eine direkte<br />
Grünverbindung miteinander und mit dem Freiraum vernetzt. Zusätzlich wird ein<br />
Puffer von 20 m Tiefe um die Biotope gelegt, der als Maßnahmenfläche für Natur<br />
und Landschaft im Plan gesichert werden soll. Neben den positiven Effekten für<br />
die geschützten Grünstrukturen wird auch das Industriegebiet von dieser prä-<br />
genden Grünverbindung optisch profitieren.<br />
Die geplanten Grundstücksgrößen bewegen sich überwiegend in einer Größen-<br />
ordnung von über 10.000 m 2 . Die vorgeschlagenen Erschließungsgerüste lassen<br />
allerdings auch Betriebsgrundstücke von mehreren Hektar zu, so dass flexibel<br />
Ansiedlungsinteressen von mittelständischen Unternehmen bzw. Großunter-<br />
nehmen bedient werden können.<br />
Die städtebauliche Konzeption ist auf der folgenden Seite abgebildet.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Abbildung 3: Städtebauliche Konzeption (ohne Maßstab)<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
4 Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Für die Bauflächen im Plangebiet wird entsprechend der vorgesehenen Nutzung<br />
ein Industriegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Da aufgrund der Ergebnisse<br />
des schalltechnischen Gutachtens durch den TÜV Nord zum Schutz der Wohn-<br />
siedlung Kronskamp von den Gewerbe- und Industriebetrieben im Plangebiet in<br />
den Nachtstunden (22.00 - 6.00 Uhr) immissionswirksame flächenbezogene<br />
Schallleistungspegel einzuhalten sind, wird gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO die<br />
besondere Eigenschaft der Betriebe in Hinsicht auf den Schallleistungspegel<br />
eingeschränkt. Dies erfolgt nach den Ergebnissen des Schallgutachtens diffe-<br />
renziert für einzelne Teilflächen. Insgesamt handelt es sich beim festgesetzten<br />
Industriegebiet damit um ein eingeschränktes Industriegebiet GI E. Die Größen-<br />
ordnung der jeweils zulässigen Schallleistungspegel ist aus der Planzeichnung<br />
zu entnehmen. Generell kann aber festgehalten werden, dass insgesamt drei<br />
Bereiche mit unterschiedlichen maximal zulässigen Schallleistungspegeln gebil-<br />
det werden. Im nördlichen Bereich, der eine Tiefe von ca. 190 m (gemessen vom<br />
Bahndamm im Norden) erreicht, sind nachts maximal 51 dB (A)/m 2 zulässig. Im<br />
mittleren Abschnitt dürfen höchstens 55 dB (A)/m 2 emittiert werden. Die höchsten<br />
Emissionen werden im südlichen Bereich zugelassen. Hier erreichen die maxi-<br />
mal zulässigen Schallleistungspegel 61 dB (A)/m 2 .<br />
Über diese Nutzungsregelungen zur Art des Emissionsverhaltens hinaus werden<br />
im Industriegebiet aus städtebaulichen Gründen zusätzlich weitere Beschrän-<br />
kungen bezüglich einzelner Nutzungsarten vorgenommen. Die Gründe für die<br />
Nutzungsausschlüsse im GI E sind folgende:<br />
• Bordelle<br />
Bordelle gelten als Gewerbebetriebe und sind durch den Begriff Vergnü-<br />
gungsstätte nicht erfasst. Bei Ansiedlung von Bordellen muss eine Abwertung<br />
in Bezug auf das Image des Gewerbegebietes befürchtet werden; Betriebe<br />
des verarbeitenden und produzierenden Sektors könnten eine Ansiedlung<br />
scheuen und damit möglicherweise ein klassischer „Trading-Down-Effekt“ des<br />
Bereiches einsetzen. Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> allerdings einen erheblichen - auch<br />
finanziellen - Aufwand zur Erschließung des Industriegebietes betreiben<br />
muss, ist unter dem Gesichtspunkt der Sicherung dieser Investitionen dafür<br />
Sorge zu tragen, dass die beschriebenen Effekte nicht eintreten. Gemäß § 1<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
(9) BauNVO i.V.m. § 1 (5) BauNVO werden Bordelle als allgemein unzulässig<br />
festgesetzt.<br />
• Einzelhandelsnutzungen<br />
Gemäß § 1 (9) BauNVO i.V.m. § 1 (5) BauNVO sind Einzelhandelsnutzungen<br />
nur dann zulässig, sofern es sich um im Gebiet ansässige Betriebe handelt,<br />
die nicht mehr als 10 % vom Gesamtumsatz an private Endverbraucher ver-<br />
äußern. Ziel dieser Festsetzung ist es, Einzelhandelsnutzungen generell aus-<br />
zuschließen, den Verkauf von im Gebiet hergestellten Waren allerdings in ge-<br />
ringem Umfang zu ermöglichen. Die städtebauliche Begründung für diese<br />
Festsetzung ist in der Tatsache zu sehen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Funkti-<br />
onsfähigkeit des vorhandenen Zentrums sichern möchte. Dies ist nur möglich,<br />
wenn Einzelhandelsstandorte außerhalb des Zentrums nicht zur Verfügung<br />
stehen. Sofern der Betriebszweck überwiegend auf die Produktion und die<br />
Verarbeitung von Waren ausgerichtet ist, erscheint der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ein zu-<br />
sätzlicher Einzelhandelsvertrieb in untergeordnetem Maß als unschädlich.<br />
• Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke<br />
Die erwähnten Anlagen sind in Industriegebieten gemäß § 9 (3) <strong>Nr</strong>. 2 BauN-<br />
VO ausnahmsweise zulässig. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nutzt die Möglichkeit gemäß<br />
§ 1 (6) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO, die ausnahmsweise Zulässigkeit in eine allgemeine<br />
Unzulässigkeit umzuwandeln. Das städtebauliche Ziel dieser Festsetzung be-<br />
steht zum einen darin, die dringend benötigten gewerblichen Bauflächen auch<br />
tatsächlich für Gewerbe vorzuhalten. Zum anderen sollen derartige Einrich-<br />
tungen nicht an einem Standort angesiedelt werden, der relativ weit vom Zent-<br />
rum und den Wohngebieten entfernt liegt und damit dazu beitragen würde,<br />
dass die dortigen Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit geschwächt wür-<br />
den.<br />
Damit sind unter Berücksichtigung der vorstehend erläuterten Einschränkungen<br />
folgende Nutzungen zulässig:<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Industriegebiet GI E<br />
zulässig sind: nicht zulässig sind:<br />
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser,<br />
Lagerplätze und öffentliche Betriebe<br />
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />
Anlagen für sportliche Zwecke<br />
Einzelhandelsnutzungen, sofern es sich<br />
um im Gebiet ansässige Betriebe handelt,<br />
die nicht mehr als 10 % vom Gesamtumsatz<br />
an private Endverbraucher veräußern<br />
ausnahmsweise zulässig sind<br />
Betriebsleiterwohnungen<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Bordelle<br />
sonstige Einzelhandelsnutzungen, sofern<br />
sie nicht den nebenstehenden Einschränkungen<br />
entsprechen<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />
gesundheitliche und sportliche Zwecke<br />
Die festgesetzte Grundflächenzahl beträgt 0,8 und erreicht damit die Höchst-<br />
grenze des zulässigen Maßes gemäß BauNVO für gewerblich genutzte Berei-<br />
che. Dadurch soll eine möglichst intensive Ausnutzung der ausgewiesenen Bau-<br />
flächen ermöglicht werden, um die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen für<br />
Gewerbe- und Industriebetriebe nach Möglichkeit reduzieren zu können.<br />
Wie bereits im Rahmen der Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept darge-<br />
legt, werden gemäß § <strong>18</strong> BauNVO die Gebäudehöhen beschränkt. Gründe für<br />
diese Einschränkungen sind - wie bereits in Kapitel 3.1 geschildert - zum einen<br />
die Bauhöhenbeschränkungen des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> und zum anderen<br />
die Anforderungen an die munitionstechnische Sicherheit.<br />
Da das Gelände topographisch bewegt ist, werden die Gebäudehöhen auf ma-<br />
ximale Höhen in Bezug auf NN festgelegt. Dadurch können in den einzelnen<br />
Baufeldern an die dortige Geländeoberkante (GOK) angepasste Werte bestimmt<br />
werden. Nachrichtlich wird im Plan jeweils auf die maximale Höhe über GOK<br />
hingewiesen.<br />
Wie bereits erwähnt, stehen die bauplanungsrechtlich festgesetzten Gebäude-<br />
höhen im <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 12 Abs. 2 LuftVG unter dem Zustimmungs-<br />
vorbehalt der zuständigen Luftverkehrsbehörde, in diesem Fall der Wehrbe-<br />
reichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />
Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen.<br />
Es wird empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes werden die zulässigen Gebäudehö-<br />
hen derart festgelegt, dass lediglich eine Höhe von 22 m über GOK erreicht wer-<br />
den kann. Im südwestlichen Bereich sind geringere Höhen zulässig, die aufgrund<br />
der Bauhöhenbeschränkungen des Flugplatzes einzuhalten sind. Hier wird auf<br />
maximale Gebäudehöhen von 40,5 m ü. NN reduziert, was im Minimum einer<br />
Höhe von nur 8,0 m über dem vorhandenen Gelände entspricht. In diesen Berei-<br />
chen setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> eine Ausnahme in Bezug auf die zulässige Ge-<br />
bäudehöhe fest (textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.2). Danach kann die zulässige Ge-<br />
bäudehöhe ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 50,0 m ü.<br />
NN überschritten werden, wenn eine Zustimmung durch die Wehrbereichsver-<br />
waltung Nord - Außenstelle Kiel - erteilt wird. Durch diese Festsetzung wird eine<br />
aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> unter städtebaulichen Aspekten vertretbare Entwick-<br />
lung ermöglicht, die gleichzeitig unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die<br />
Wehrbereichsverwaltung gestellt wird.<br />
Im östlichen Bereich des Plangebietes können auch unter Berücksichtigung der<br />
Baubeschränkungen nach dem Luftverkehrsgesetz relativ große Gebäudehöhen<br />
zugelassen werden. Überwiegend könnten hier Höhen bis 65 m ü. NN zugelas-<br />
sen werden. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes würde dies al-<br />
lerdings Höhen von teilweise über 30 m über GOK bedeuten.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich unter Berücksichtigung der ihr bekannten Anforderun-<br />
gen produzierender Betriebe an die Gebäudehöhen dafür entschieden eine ma-<br />
ximale Höhe von 25 m über Gelände nicht zu überschreiten. Dadurch soll eine<br />
baurechtliche Grundlage für die Ansiedlung auch größerer, arbeitsplatzintensiver<br />
Betriebe geschaffen werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat in der Vergangenheit bei ver-<br />
schiedenen Gesprächen mit Ansiedlungsinteressenten die Erfahrung gemacht,<br />
dass gerade auch Baugrundstücke nachgefragt werden, die für größere Gebäu-<br />
de genutzt werden können.<br />
Im östlichen Bereich des Plangebietes werden daher Gebäudehöhen von 25 m<br />
über GOK zugelassen, was je nach Geländehöhe durch die Festsetzung einer<br />
maximalen Gebäudehöhe von 49 - 58 m ü. NN sichergestellt wird.<br />
4.3 Bauweise und Baugrenzen<br />
Die Bauteppiche im Industriegebiet sind großzügig dimensioniert und so ange-<br />
ordnet, dass den künftigen Nutzern eine relativ große Gestaltungsmöglichkeit ih-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
res Grundstücks verbleibt. In der Regel wird ein Abstand von 5,0 m zu den öf-<br />
fentlichen Verkehrsflächen bzw. zu den Grünflächen eingehalten.<br />
Im unmittelbaren Eingangsbereich des neuen Industriegebietes treten die Bau-<br />
grenzen 10 m von der Straßenbegrenzungslinie zurück. Ziel ist hier die Sicher-<br />
stellung einer großzügigen Eintrittssituation, die prägend für den Airpark werden<br />
soll.<br />
Die Bauweise wird als abweichende Bauweise mit einer Länge der Baukörper<br />
von mehr als 50 m festgesetzt. Dadurch soll eine der gewerblichen Nutzung an-<br />
gepasste Gebäudelänge ermöglicht werden. Zwischen einzelnen Gebäuden sind<br />
Abstandsvorschriften nach Landesrecht einzuhalten.<br />
4.4 Verkehrsflächen<br />
Die Erschließungsstraßen innerhalb der Industriegebiete werden überwiegend in<br />
einer Breite von 12,5 m (Breite der öffentlichen Verkehrsfläche) festgesetzt. Die<br />
Wendeanlage weist einen Durchmesser von 26 m auf, der auch den Fahrzeugen<br />
des Schwerlastverkehrs das Wenden ermöglicht.<br />
Im Bereich der geplanten Havarieüberfahrt zum Flughafen wird die Straßenbreite<br />
der Planstraße A auf 15 m ausgedehnt. Einerseits soll dadurch der Gelände-<br />
sprung zur Erschließungsstraße auf dem Bundeswehrgelände durch eine ent-<br />
sprechende Aufhöhung der Planstraße A abgefangen werden. Andererseits<br />
möchte die Bundeswehr im Bereich der geplanten Havarieüberfahrt eine Schleu-<br />
se einrichten, die aus organisatorischen Gründen nicht oder nur unter erhebli-<br />
chem Aufwand auf dem Gelände des Flughafens errichtet werden kann. Insge-<br />
samt wird daher auf einer Länge von ca. 30 m die öffentliche Straßenverkehrs-<br />
fläche in einer Breite von 15 m festgesetzt.<br />
Entlang der Bundesstraße B 103 wird ein Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt,<br />
das eine Anlage von privaten Grundstückszufahrten auf die Bundesstraße unter-<br />
bindet. Damit wird einer Forderung des Straßenbauamtes Güstrow nachgekom-<br />
men, das aus Gründen der Verkehrssicherheit eine entsprechende Regelung<br />
vorgeschlagen hatte. Zusätzlich wird im nördlichen Bereich der Planstraße A ein<br />
Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt, so dass auf einer Länge von ca. 50 m am<br />
unmittelbaren Einmündungsbereich der Planstraße A in die B 103 ebenfalls kei-<br />
ne Zufahrten angelegt werden dürfen. Ziel ist auch hierbei die Sicherstellung ei-<br />
ner ausreichenden Verkehrssicherheit.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
4.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Zur Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse im Plangebiet sind im Rahmen<br />
des bereits angesprochenen Gutachtens des TÜV Nord, Rostock, Berechnungen<br />
bezüglich der von der Bundesstraße 103 ausgehenden Lärmemissionen durch-<br />
geführt worden. Dabei wurde festgestellt, dass für die Aufenthalts- und Büro-<br />
räume im Industriegebiet besondere bauliche Maßnahmen in Form schalldäm-<br />
mender Baustoffe ergriffen werden müssen, die den Lärmpegel in den Innen-<br />
räumen auf das vertretbare Maß reduzieren.<br />
Dies wird durch die Festsetzung sogenannter Lärmpegelbereiche gesichert, die<br />
die Verwendung bestimmter schalldämmender Baustoffe vorschreiben. Auf der<br />
Grundlage des Gutachtens wird vorgeschrieben die Gebäudeseiten und Dach-<br />
flächen von Wohn-, Schlaf- und Büroräumen im gesamten Plangebiet mit einem<br />
bewerteten resultierenden Schalldämm-Maß entsprechend den in der DIN 4109<br />
(Tabelle 8) ausgewiesenen Werten für Lärmpegelbereich VI zu realisieren.<br />
Darüber hinaus wird im Nahbereich der Bundesstraße 103 innerhalb der Flug-<br />
lärmschutzzone I die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen und Büroräumen<br />
bzw. von Räumen für den dauernden Aufenthalt von Personen ausgeschlossen.<br />
4.6 Grünflächen<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt private und öffentliche Grünflächen fest. Einerseits be-<br />
trifft dies eine private Grünfläche entlang der Umzäunung zum Flughafengelän-<br />
de. Hier ist in Abstimmung mit der Bundeswehr (Jagdgeschwader 73) und der<br />
Standortverwaltung Rostock darauf hingewiesen worden, dass parallel zum Zaun<br />
des von der Bundeswehr genutzten Geländes ein fünf Meter breiter Streifen als<br />
Sicherheitsbereich zur militärischen Anlage erforderlich ist. Dieser Streifen dient<br />
zur Überwachung der Zaunanlage. Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt fest, dass in die-<br />
sem Bereich eine Scherrasenfläche anzulegen und die Fläche von Bäumen und<br />
Sträuchern freizuhalten ist, um eine bessere visuelle Kontrolle der Zäune zu er-<br />
möglichen.<br />
Andererseits wird im <strong>Bebauungsplan</strong> eine ausgedehnte öffentliche Grünfläche<br />
festgesetzt. Sie verbindet die beiden Sölle im Nordwesten mit dem Bachtal und<br />
dem Freiraum im Süden. Zudem stellt die Grünfläche den notwendigen Puffer<br />
um die geschützten Biotope dar. Dieser Puffer wird in einer Mindesttiefe von 20<br />
m festgesetzt. Da die Grünfläche gleichzeitig auch als Fläche zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt wird,<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
werden entsprechende inhaltliche Erläuterungen und Begründungen zu ihrer<br />
Funktion im Rahmen des folgenden Kapitels 4.7 gegeben.<br />
4.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die ausgedehnte Grünfläche in der Mitte des Industriegebietes soll eine wichtige<br />
Funktion im Rahmen der Vernetzung der vorhandenen Biotopflächen überneh-<br />
men. Daher wird dieser Bereich als Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft<br />
festgesetzt. Die Fläche ist als Sukzessionsfläche zu entwickeln und zu pflegen.<br />
Dazu soll eine sogenannte Initialpflanzung mit einheimischen Bäumen und<br />
Sträuchern vorgenommen werden, die nach der üblichen Anwuchspflege ihrer<br />
natürlichen Eigenentwicklung überlassen wird.<br />
Ferner soll ein Stillgewässer angelegt werden, welches Amphibien als Trittstein-<br />
biotop dienen kann und insgesamt die Lebensraumbedingungen für Tiere und<br />
Pflanzen verbessert.<br />
Damit die Sölle im Norden auch nach einer Bebauung des Industriegebietes aus-<br />
reichend Oberflächenwasser zugeführt bekommen, wird in den angrenzenden<br />
Baugebieten, die aufgrund ihrer topographischen Lage zum Einzugsgebiet der<br />
Sölle zu zählen sind, festgesetzt, dass das unverschmutzte Oberflächenwasser<br />
in den südlichen der beiden Sölle eingeleitet wird. Ein neuer Graben innerhalb<br />
der Grünfläche soll die beiden Sölle verbinden und für einen Wasseraustausch<br />
sorgen. Dadurch wird der langfristige Bestand der Stillgewässer sichergestellt.<br />
4.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
Entlang der Nord-, West- und Südseite des Plangebietes wird auf den privaten<br />
Grundstücksflächen eine 10 m tiefe Eingrünung aus einheimischen Bäumen und<br />
Sträuchern festgesetzt. Hier soll eine vollflächige Bepflanzung mit einheimischen<br />
standortgerechten Pflanzen in einem Raster von 1 x 1,5 m vorgenommen wer-<br />
den. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.<br />
Neben einer visuellen Begrenzung des Plangebietes und einer optischen Einbin-<br />
dung in die Landschaft soll durch diese intensive Randeingrünung auch eine wei-<br />
tere Vernetzung mit dem Freiraum und den südlich angrenzenden Waldflächen<br />
erzeugt werden.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
4.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden verschiedene Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festge-<br />
setzt. Die vorhandene Regenwasserleitung, die vom Flughafen in östliche Rich-<br />
tung in das Bachtal führt, wird zwar zum größten Teil durch die Planstraße A ü-<br />
berdeckt. An einigen Stellen ist dies mit der geplanten Straßenbreite allerdings<br />
nicht möglich, so dass hier einige Leitungsabschnitte sowie ein Teilstück bis zur<br />
Grünfläche in Richtung Osten durch ein Leitungsrecht gesichert werden müssen.<br />
Gleiches gilt für die vorhandene Trinkwasserleitung DN 300 des Wasserversor-<br />
gungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow - Bützow - Sternberg sowie eine<br />
Kabeltrasse der Deutschen Telekom, die beide parallel zur Bundesstraße B 103<br />
unmittelbar an der Böschungsoberkante verlaufen. Die Trassen werden eben-<br />
falls durch ein Leitungsrecht gesichert.<br />
Weiterhin sichert sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Fortführung der Planstraße C ein<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, das für die Oberflächenentwässerung des Plan-<br />
gebietes herangezogen werden soll. Ebenso verhält es sich mit einem Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrecht, das in der Verlängerung der Planstraße B festgesetzt<br />
ist.<br />
4.10 Fläche für die Regelung des Wasserabflusses<br />
Am östlichen Ausgang des Bachtals wird direkt vor dem heute schon vorhande-<br />
nen Durchlass DN 1000 unter der Bundesstraße B 103 ein Regenrückhaltebe-<br />
cken benötigt, um die zusätzlichen Wassermengen aus dem Industriegebiet<br />
rückhalten und anschließend gedrosselt in die Recknitz ableiten zu können. Ein-<br />
zelheiten zur Oberflächenentwässerung und zur Größe der benötigten Flächen<br />
werden im Kapitel 9 „Oberflächenentwässerung“ geschildert. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
setzt die für die zusätzliche Rückhaltung erforderliche Fläche als Fläche zur Re-<br />
gelung des Wasserabflusses fest. Dabei ist einerseits darauf hinzuweisen, dass<br />
sich das Rückhaltebecken außerhalb der Bauverbotszone nach dem Bundes-<br />
fernstraßengesetz befindet. Lediglich das bereits bestehende Bachtal wird in ei-<br />
nem kleinen Teilbereich innerhalb der Bauverbotszone als Fläche zur Regelung<br />
des Wasserabflusses ausgewiesen. Somit werden Belange der Bundesstraße<br />
(z.B. Standsicherheit der Böschung) nicht erkennbar beeinträchtigt, da sich zwi-<br />
schen dem Böschungsfuß der Bundesstraße und der Fläche für die Regenrück-<br />
haltung eine ca. 10 m breite Grünfläche befindet.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Das Rückhaltebecken greift in einem kleinen Teilbereich in das Bachtal ein, dass<br />
als Biotop gesetzlich geschützt ist. Dieser Eingriff ist mit der Unteren Natur-<br />
schutzbehörde des Landkreises Güstrow abgestimmt und wird die generelle<br />
Funktion des Gesamtbiotops nicht beeinträchtigen.<br />
4.11 Nebenanlagen<br />
An drei verschiedenen Stellen trifft der <strong>Bebauungsplan</strong> gesonderte Regelungen<br />
bezüglich der Zulässigkeit von Nebenanlagen in Form von Gebäuden. Zum ei-<br />
nen ist dies der südwestliche Bereich des Plangebietes. Hier grenzt die geplante<br />
gewerbliche Nutzung an eine Waldfläche. Die Baugrenze hält einen Abstand von<br />
50 m zur Waldkante ein. Allerdings sollten auch Nebenanlagen in Form von Ge-<br />
bäuden in dieser Zone nicht errichtet werden, was der <strong>Bebauungsplan</strong> mit Hilfe<br />
der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.2 entsprechend ausschließt.<br />
In einem Streifen von 7 m gemessen nördlich und südlich des verrohrten Gra-<br />
bens 10 b, der Oberflächenwasser vom Flughafen abgeleitet, ist nach Auskunft<br />
der unteren Wasserbehörde die Errichtung von Hochbauten nicht zulässig. Der<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> stellt dies sicher, indem die Baugrenzen einen entsprechenden<br />
Abstand einhalten und ferner Nebenanlagen in Form von Gebäuden zwischen<br />
der Rohrleitung und den Baugrenzen ausgeschlossen werden (vgl. textliche<br />
Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.1).<br />
Die textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.3 sorgt dafür, dass gemäß § 9 Abs. 1 FStrG in-<br />
nerhalb der Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße B 103 Nebenanlagen<br />
in Form von Gebäuden sowie Aufschüttungen und Abgrabungen nicht zulässig<br />
sind. Die Beschränkung der Nebenanlagen schließt alle baulichen Anlagen aus.<br />
4.12 Nachrichtliche Übernahmen<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Fluglärmschutzzonen werden nachrichtlich in die<br />
Planzeichnung übernommen. Ebenso wird die Uferlinie des Grabens 10 b darge-<br />
stellt sowie die straßenbaurechtliche Anbauverbotszone entlang der B 103 ge-<br />
mäß § 9 Abs. 1 FStrG) und die Bereiche in denen sind Bodendenkmale befin-<br />
den.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
4.13 Hinweise<br />
Regelungen des § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />
Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luft-<br />
verkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der Zustimmung durch die Wehrbereichs-<br />
verwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die Zu-<br />
stimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen.<br />
Bauvorhaben sind gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß<br />
Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel - Postfach<br />
1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird empfohlen, frühzeitig ent-<br />
sprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />
Baugrund<br />
Aufgrund der Bodeneigenschaften sind bei Baumaßnahmen teilweise besondere<br />
Sicherheitsvorkehrungen zur Erhaltung der Standfestigkeit von Gebäuden erfor-<br />
derlich. Eine entsprechende Untersuchung liegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> vor und kann<br />
dort eingesehen werden.<br />
Baunutzungsverordnung<br />
Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />
Bodenfunde<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bo-<br />
denfunde gemacht werden, sind diese sofort zu melden und bis zum Eintreffen<br />
der Vertreter der Denkmalbehörde durch den Finder oder Leiter der Arbeiten zu<br />
sichern.<br />
Altablagerungen<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen<br />
bzw. Altstandorte zutage treten, so ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu<br />
benachrichtigen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Fluglärm<br />
Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich im Lärmschutzbereich 1 bzw. teilweise<br />
im Lärmschutzbereich 2 des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong>. Beim Bau von Betriebs-<br />
leiterwohnungen sind die Bestimmungen des Fluglärmschutzgesetzes vom 30.<br />
März 1971 (zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1986 (BGBl. I<br />
S. 2441)), insbesondere der §§ 5 - 7 zu beachten. Dies gilt vor allem bei der Er-<br />
teilung von Baugenehmigungen für Wohnungen von Aufsichts- und Bereit-<br />
schaftspersonal sowie von Betriebsinhabern und Betriebsleitern.<br />
Baubeschränkungen aufgrund munitionstechnischer Sicherheitsaspekte<br />
In den mit dem Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 markierten Baugebieten ist aufgrund der Nachbar-<br />
schaft zum militärischen Teil des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> bei der Errichtung<br />
von Gebäuden und Anlagen auf die Vorschriften der ZDV 34/320 - Schutzab-<br />
standsbestimmungen für den Umgang mit Munition - der Bundeswehr zu achten.<br />
Objekte der sogenannten Gruppe V (d.h. Objekte besonderer Bauart oder Be-<br />
deutung z.B. Gebäude mit mehr als drei Stockwerken (einschließlich Erdge-<br />
schoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />
Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von<br />
mehr als 25 m, Radar- und Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Was-<br />
serversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen und alle Objekte in<br />
Einkaufszentren) sind dort nicht zulässig.<br />
Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Die Lage der Leitungen, die durch Leitungsrechte gesichert sind, wurde vom be-<br />
auftragten Vermessungsbüro nach den Angaben der zuständigen Ver- und Ent-<br />
sorgungsträger in den Plan eingetragen. Die Lage kann daher mit Ungenauigkei-<br />
ten behaftet sein. Vor dem Beginn von Erdarbeiten sind die Leitungen einzumes-<br />
sen.<br />
Sichtdreieck<br />
Zur Sicherstellung ausreichender Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der<br />
Planstraße A in die Bundesstraße B 103 sind die im <strong>Bebauungsplan</strong> eingetrage-<br />
nen Sichtdreiecke freizuhalten. Der Bereich des gekennzeichneten Sichtdreiecks<br />
soll von allen das Sichtfeld behindernden baulichen und sonstigen Anlagen frei-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
gehalten werden. Bepflanzungen und Nebenanlagen sollen eine Höhe von 0,80<br />
m über der Fahrbahnoberkante der Bundesstraße B 103 nicht überschreiten.<br />
Pflanzliste<br />
Für Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes sind die Gehölzarten der Pflanz-<br />
liste vorgesehen. Die Pflanzliste findet sich als Hinweis <strong>Nr</strong>. 10 auf der Planzeich-<br />
nung.<br />
Bodendenkmale<br />
In den auf der Planzeichnung markierten Flächen sind nach Auskunft des zu-<br />
ständigen Landesamtes für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern<br />
Bodendenkmale vorhanden. Die Veränderung der Bodendenkmale setzt eine<br />
vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG M-V (Denkmalschutzgesetz Meck-<br />
lenburg-Vorpommern) voraus. Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fach-<br />
gerechte Bergung und Dokumentation der betroffenen Teile der Bodendenkmale<br />
sichergestellt werden. Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Ber-<br />
gung und Dokumentation der Bodendenkmale ist das Landesamt für Boden-<br />
denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten<br />
zu unterrichten. Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Boden-<br />
denkmalen erteilt die zuständige Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güst-<br />
row oder das Landesamt für Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069<br />
Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder 03867 - 240.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
5 Umweltbericht<br />
Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />
27.07.2001 besteht für bestimmte bauplanungsrechtliche Vorhaben eine Ver-<br />
pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />
In Bezug auf sogenannte Industriezonen - wozu das geplante Industriegebiet im<br />
Bereich des Airparks IV zweifelsohne zu zählen ist - unterscheidet das Gesetz in<br />
Ziffer <strong>18</strong>.5 der Anlage 1 hinsichtlich der Größe der Projekte. Beurteilungsmaß-<br />
stab ist die versiegelbare Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO.<br />
Bei einer versiegelbaren Grundfläche > 100.000 m 2 ist eine UVP durchzuführen.<br />
Bei einer versiegelbaren Grundfläche zwischen 20.000 und 100.000 m 2 ist eine<br />
„allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ in Hinsicht auf die UVP-Pflicht vorzu-<br />
nehmen. Bei Städtebauprojekten mit einer versiegelbaren Grundfläche < 20.000<br />
m 2 ist weder eine Vorprüfung noch eine UVP durchzuführen.<br />
Der Geltungsbereich des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong><br />
Nord IV“ umfasst eine Fläche von insgesamt 44,84 ha. Davon werden ca.<br />
342.950 m² als Industriegebiet festgesetzt.<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist die zulässige Grundflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Inner-<br />
halb des Industriegebietes können aufgrund der Festsetzungen des Bebauungs-<br />
planes demnach ca. 274.356 m 2 versiegelt werden.<br />
Damit unterliegt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Laage</strong> der Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Als zustän-<br />
dige Behörde fungiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, da sie auch Plangeber für die Bauleitpla-<br />
nung ist. Die Inhalte der Umweltverträglichkeitsprüfung sind gemäß § 2 a BauGB<br />
im Rahmen des sogenannten Umweltberichts in die Begründung zum Bebau-<br />
ungsplan aufzunehmen; in der Regel sind folgende Punkte abzuhandeln:<br />
• Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben mit Angaben über Stand-<br />
ort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden,<br />
• Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />
Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der<br />
allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie Angaben zur Bevölkerung in<br />
diesem Bereich, soweit die Beschreibung und die Angaben zur Feststellung<br />
und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
erforderlich sind und ihre Erarbeitung zumutbar ist,<br />
Seite 34
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
• Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltaus-<br />
wirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder<br />
soweit möglich ausgeglichen werden sollen,<br />
• Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswir-<br />
kungen der Festsetzungen für das Vorhaben unter Berücksichtigung des all-<br />
gemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmetho-<br />
den,<br />
• Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten<br />
und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltaus-<br />
wirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben.<br />
• Der Umweltbericht muss eine allgemein verständliche Zusammenfassung ent-<br />
halten und insgesamt unbeteiligten Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob<br />
und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der Festsetzungen<br />
für das Vorhaben betroffen werden können.<br />
5.1 Vorgehensweise<br />
Als ersten Schritt zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> vor Beginn des eigentlichen Planverfahrens ein sogenanntes Sco-<br />
ping-Verfahren durchgeführt. Im Scoping-Verfahren wurde den Fachbehörden<br />
und anerkannten Fachverbänden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich eine<br />
erste und vorläufige Beschreibung des Vorhabens sowie seiner Auswirkungen<br />
übersandt, verbunden mit der Bitte sich zum Vorhaben zu äußern und entspre-<br />
chende Beiträge zur Festlegung des Untersuchungsumfanges zu übersenden.<br />
Die jeweiligen Anregungen sind bei der Erstellung des Umweltberichts nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt worden. Als zusätzliche Fachgutachten wurden eine<br />
denkmalpflegerische Begutachtung des Plangebietes sowie eine Amphibienkar-<br />
tierung im Bereich der im Plangebiet vorhandenen Gewässerstrukturen in Auf-<br />
trag gegeben.<br />
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen in den vorliegenden Umweltbe-<br />
richt ein. Dies gilt insbesondere für die Amphibienkartierung, die in Kapitel 5.3.3<br />
abgedruckt wird.<br />
Um die weiteren maßgeblichen Ressourcen bzw. Schutzgüter (Arten und Le-<br />
bensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild) in planungs-<br />
relevantem Umfang erfassen und bewerten zu können, sind im August 2002 so-<br />
Seite 35
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
wie im Frühjahr 2003 Geländebegehungen durchgeführt worden. Weiterhin wur-<br />
den vorhandene Karten- und Datenunterlagen ausgewertet sowie Informationen<br />
von der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt. Auf weitere, spezielle Arten-<br />
aufnahmen konnte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Güstrow mit Ausnahme der Amphibienkartierung verzichtet werden,<br />
da die örtlichen Gegebenheiten und die gefundenen Strukturen eine eindeutige<br />
Einordnung ermöglichen.<br />
5.2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Planung eines eingeschränkten In-<br />
dustriegebietes mit den gemäß § 9 BauNVO allgemein zulässigen Betrieben und<br />
Anlagen. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 44,84 ha. Als gewerbliche<br />
Baufläche, die nach Rechtskraft des <strong>Bebauungsplan</strong>s und der notwendigen Er-<br />
schließung an Gewerbetreibende veräußert werden soll, sind ca. 34,3 ha vorge-<br />
sehen. Auf den gewerblichen Bauflächen können laut Festsetzungen des Be-<br />
bauungsplans maximal 80 % des Grundstücks überbaut bzw. versiegelt werden.<br />
Über Betriebe und Anlagen, die sich im künftigen Industriegebiet ansiedeln wer-<br />
den, können bislang noch keine Angaben gemacht werden. Grundsätzlich sind<br />
alle Einrichtungen zulässig, die in Industriegebieten unter Beachtung des ein-<br />
schränkenden flächenbezogenen Schallleistungspegels errichtet werden dürfen.<br />
Die Gebäudehöhe kann in Teilbereichen des Plangebietes maximal 25 m über<br />
dem vorhandenen Gelände erreichen.<br />
Darüber hinaus werden ca. 3,1 ha für Erschließungsanlagen (Straßen und We-<br />
ge) in Anspruch genommen.<br />
Die im Plangebiet vorhandenen und nach § 20 LNatG M-V geschützten Biotope<br />
mit einer Gesamtgröße von 3,3 ha werden erhalten und gesichert. Weitere Be-<br />
reiche sind für Grünflächen in öffentlichem und privatem Eigentum vorgesehen.<br />
Insgesamt setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> ca. 3,8 ha Grünfläche fest, die zum über-<br />
wiegenden Teil als Puffer- und Vernetzungsfläche um die Biotope gelagert wird.<br />
Ein Teil des Eingriffs in Natur und Landschaft soll auf einer im Südosten gelege-<br />
nen Fläche kompensiert werden, die sich außerhalb des Plangebietes unmittel-<br />
bar südlich bzw. südöstlich angrenzend befindet.<br />
Seite 36
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
5.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens<br />
5.3.1 Allgemeine Fakten des Naturraums<br />
Naturräumlich gesehen liegt der Planungsraum im „Warnow-Recknitztal“, das als<br />
Hinterland der Mecklenburgischen Seenplatte zu bezeichnen ist. Der langgezo-<br />
gene und nur wenige Kilometer breite Naturraum folgt dem Verlauf der Recknitz,<br />
die sich wiederum in einem eiszeitlichen Urstromtal befindet.<br />
Die Recknitzniederung selbst weist Geländehöhen um 10-15 m ü. NN auf, wobei<br />
die umliegenden Hügel und Wellen der Moränenlandschaft Höhen zwischen 30<br />
und 60 m ü. NN erreichen.<br />
Die relativ nahe Ostsee beeinflusst das Klima; ausgeglichene Temperaturen und<br />
eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit belegen dies deutlich. Mit 525 - 600 mm/a ist<br />
die jährliche Niederschlagsmenge eher niedrig einzuordnen. Der Wind weht zu-<br />
meist aus West bis Südwest.<br />
Als potentiell natürliche Vegetation sind subatlantische Perlgras-Buchenwälder<br />
bzw. auf den Standorten mit organogenen Böden Erlen- und Erlen-Eschenwälder<br />
anzusehen.<br />
5.3.2 Beschreibung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> präsentiert sich zum überwiegenden<br />
Teil als intensiv genutzte Ackerfläche, die seit Jahrzehnten in der Bewirtschaf-<br />
tung ist. Diese Ackerfläche umfasst ca. 90 % des gesamten Plangebietes.<br />
Im Norden des Geltungsbereiches befinden sich zwei Sölle, deren Randsaum<br />
durch Baum- und Strauchvegetation gebildet wird. Im Süden ist ein Bachtal vor-<br />
handen, das Schilfbestände aufweist und an den Rändern ebenfalls mit Laub-<br />
bäumen bewachsen ist. Die Kleingewässer und das Bachtal sind jeweils als Bio-<br />
tope im Sinne des § 20 (LNatG M-V) einzustufen. Die Topographie ist bewegt.<br />
Das Gelände weist Höhen zwischen 22 und 39 m ü. NN auf. Lehmig-sandige<br />
Böden bestimmen das Plangebiet. Eine Übersicht über die Biotopstrukturen im<br />
Plangebiet bietet die im Anhang beiliegende Karte.<br />
Im Umfeld des Plangebiets befindet sich im Norden eine Bahnstrecke, die in<br />
Dammlage verläuft und den Bereich nach Norden abtrennt. Diese Bahnstrecke<br />
ist als Versorgungsgleis der nordwestlich anschließenden Liegenschaft anzuse-<br />
Seite 37
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
hen; die Nutzung ist unregelmäßig und relativ selten. Die von dem Gleis ausge-<br />
henden Emissionen sind vernachlässigbar gering. Hinter der Bahn liegt ein ehe-<br />
maliger Kläranlagenstandort. Die hier früher vorhandenen baulichen Anlagen<br />
sind inzwischen abgeräumt und die Fläche ist durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 16<br />
„Airpark Nord III“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Er-<br />
schließung der Fläche ist inzwischen abgeschlossen. Im Westen grenzt unmit-<br />
telbar der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> an. Im Südwesten befindet sich eine Wald-<br />
fläche aus Nadelwald, der Südosten wird ebenfalls intensiv landwirtschaftlich<br />
bewirtschaftet. Die östliche Grenze stellt die Bundesstraße B 103 dar, die ent-<br />
sprechend der Geländemorphologie sowohl in Damm- als auch in Einschnittlage<br />
verläuft. Weiter in Richtung Osten ist ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />
zu verzeichnen, woran sich die Recknitzniederungen anschließen.<br />
Der FNP weist hier derzeit Fläche für die Landwirtschaft und im Bereich des<br />
Bachtales ein Schutzgebiet im Sinne des Naturschutzrechts sowie im Bereich<br />
der beiden Sölle eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus.<br />
In Anlehnung an die „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände Mecklenburg-<br />
Vorpommern“ (LAUN 1998) lassen sich diese Flächen zu folgenden Biotopstruk-<br />
turen zusammenfassen, wobei in runden Klammern der Biotopcode und in ecki-<br />
gen Klammern die Stufe der Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen angegeben<br />
ist.<br />
Lehmacker (A) [0] 407.441 m²<br />
Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) [1] 4.710 m²<br />
Geschlossene Baumreihe (BRG) [1-2] 1.200 m²<br />
Standorttypischer Gehölzsaum an stehenden Gewässern (VSX) [3] 24.106 m²<br />
Naturnahes Kleingewässer (SK) [3] 4.387 m²<br />
Naturnaher Bach(abschnitt) (FBN) [4] 4.715 m²<br />
Bundesstraße (OVB) [0] 1.875 m²<br />
Seite 38
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
5.3.3 Amphibienfauna<br />
Das Gutachten zur Amphibienfauna wurde durch das Büro für ökologische Dia-<br />
gnostik (Dr. M. Giersberg), Stülow, im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> erstellt. Das<br />
Gutachten wird in seinen wesentlichen Inhalte im folgenden abgedruckt.<br />
5.3.3.1 Aufgabenstellung des Gutachtens zur Herpetofauna<br />
Der geplante Standort des neuen Gewerbegebiet Airpark Nord IV befindet sich in<br />
einer städtischen Randlage, die u.a. durch einige sporadische Kleingewässer,<br />
Acker sowie Feldgehölze und Säume geprägt wird. Im vorliegenden Fachgutach-<br />
ten werden die Besiedlung durch Amphibien im Untersuchungsgebiet aufge-<br />
nommen und deren Empfindlichkeit dargestellt.<br />
Amphibien sind aufgrund ihrer Fortpflanzungsbiologie an Laichgewässer gebun-<br />
den. Sie führen jährliche Wanderungen zwischen dem Sommer- und Winterquar-<br />
tier und dem Laichplatz durch. Die meisten Arten sind eng an bestimmte Gewäs-<br />
ser fixiert und nutzen jährlich die selben Wanderwege. Die räumliche Zuordnung<br />
der Laichplätze sowie die Kenntnis der Wanderwege zum und vom Laichgewäs-<br />
ser sind bei der Planung von Baumaßnahmen eine wichtige Voraussetzung für<br />
den Erhalt eines Amphibienlebensraumes 1 .<br />
Im Fachgutachten Herpetofauna werden die 2003 durchgeführten Beobachtun-<br />
gen zusammengestellt und durch verfahrensbezogene Untersuchungen am vor-<br />
gesehenen Standort des Airparks und in seinem potentiellen Wirkraum ergänzt.<br />
Das Gutachten bezieht sich nur auf die Froschlurche.<br />
5.3.3.2 Untersuchungsgebiet und Beprobungsorte<br />
Die Flächen, auf denen die herpetologischen Untersuchungen durchgeführt wur-<br />
den, umfassen vor allem die Kleingewässer, in denen sich Lurche vermehren<br />
sowie Ruderalsäume und Gebüschformationen mit geeigneten Lebensräumen<br />
für Amphibien.<br />
Das Untersuchungsgebiet wird im Osten durch die B 103 mit steiler hoher Bö-<br />
schung, im Süden durch den Quellhorizont mit Entwässerungsgraben, im Wes-<br />
ten durch den Fliegerhorst mit vorgelagertem Waldstreifen und im Norden durch<br />
einen Bahndamm begrenzt. Damit erhält diese Fläche einen Quasi-<br />
1 Schiemenz, H. u. G. Rainer: Verbreitungsatlas der Reptilien und Amphibien Ostdeutschlands. Rangsdorf<br />
1994<br />
Seite 39
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Inselcharakter, da ein Austausch nur bedingt durch den Straßendurchlass B103<br />
und über den sich im Süden anschließenden Acker möglich ist.<br />
Schwerpunkt der Untersuchungen sind die im Gebiet vorhandenen ehemaligen<br />
Sölle bzw. Geländedepressionen, welche mit Wasser gefüllt sind sowie der nach<br />
Osten über einen Graben entwässernde Quellhorizont. Der die Feuchtbiotope<br />
umgebende Acker ist als Nahrungshabitat anzusehen.<br />
Beobachtungen zur Krötenwanderung wurden im gesamten Untersuchungsge-<br />
biet durchgeführt.<br />
Um das Gelände besser beurteilen zu können, wurde es in 5 Fundortbereiche<br />
eingeteilt. Es handelt sich dabei um die beiden nördlichen Sölle (FO 1 und 2), ei-<br />
nen Quellhorizont mit klaren Wasserlöchern im Süden (FO 3), der Graben inklu-<br />
sive des Bachtals (FO 4) und eine Brachfläche im Norden des Bahndamms au-<br />
ßerhalb des Plangebiets des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> (FO 5).<br />
5.3.3.3 Material und Methoden<br />
Die Felduntersuchungen zur Erfassung der Amphibien wurden zeitlich auf die<br />
Aktivitätsphasen der einzelnen Arten abgestimmt. Feuchtgebiete wurden wäh-<br />
rend der Laichzeit vornehmlich in den Abend- und frühen Nachtstunden von<br />
März bis Anfang Juni mindestens fünfmal begangen und der Artbesatz über di-<br />
rekte Beobachtung und Verhören aufgenommen. Zusätzlich wurde das Gelände<br />
nach adulten Tieren und nach Todexemplaren an Wegen und Straßen abge-<br />
sucht, um die Wege von den Winterquartieren zu den Laichplätzen und von dort<br />
zu den Nahrungsräumen im Sommer ersichtlich zu machen. Um das gesamte<br />
Artenspektrum zu erfassen, wurde an vier Tagen mehrere Eimer am Nachmittag<br />
eingegraben, welche am anderen Tag ebenfalls am Nachmittag gelehrt wurden.<br />
Die Randbereiche der offenen Wasserflächen wurden zusätzlich abgekäschert.<br />
Seite 40
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Tabelle 1: Erklärung der Abkürzungen<br />
Abkürzung Deutscher Name Lateinischer Name<br />
RU Rotbauchunke Bombina bombina<br />
EK Erdkröte Bufo bufo<br />
GF Grasfrosch Rana temporaria<br />
MF Moorfrosch Rana arvalis<br />
WF Wasserfrosch Rana kl. esculenta<br />
LF Laubfrosch Hyla arborea<br />
ad. Adult<br />
subad. Subadult<br />
juv. Juvenil<br />
Männchen/ Weibchen /<br />
Jhrg. Jahrgang<br />
Kq Kaulquappen<br />
FO Fundort<br />
FOB Fundortbereich<br />
Nw Nachweis<br />
+ Totexemplar (Straßen- u. Wegetod)<br />
5.3.3.4 Ergebnisse<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden 2003 insgesamt 6 Arten Lurche nachgewiesen.<br />
Die am häufigsten vorkommenden Arten sind Moorfrosch, Wasserfrosch und<br />
Erdkröte, gefolgt vom Grasfrosch (Tab. 2). Vereinzelte Vorkommen wurden vom<br />
Laubfrosch nachgewiesen. Die Rotbauchunke trat selten auf. 2<br />
Die Zusammenfassung der 5 Fundortbereiche ergibt das folgende Bild der Vor-<br />
kommenshäufigkeit, bezogen auf die Fundorte, der einzelnen Lurcharten im Un-<br />
tersuchungsraum:<br />
Tabelle 2: Vorkommenshäufigkeit der Herpetofaunaarten<br />
Häufigkeit Art<br />
sehr häufig keine<br />
häufig keine<br />
weniger häufig Wasserfrosch Rana kl. esculenta<br />
Erdkröte Bufo bufo<br />
Moorfrosch Rana arvalis<br />
gering Grasfrosch Rana temporaria<br />
vereinzelt Laubfrosch Hyla arborea<br />
selten Rotbauchunke Bombina bombina<br />
insgesamt: 6 Lurcharten<br />
2<br />
Nach Angaben von O.Bast (StAUN Rostock) soll in diesem Gebiet auch die Wechselkröte (Bufo viridis) vorgekommen<br />
sein. Obwohl von den Habitatansprüchen dieses Gebiet zur Besiedlung geeignet wäre, konnten<br />
keine Exemplare gefunden werden. Mögliche Erklärung: Nur geringes Nahrungsangebot durch Spritzen der<br />
Deckfrüchte und Säume.<br />
Seite 41
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
An den einzelnen Fundorten wurden fast alle Arten in unterschiedlicher Anzahl<br />
gleichzeitig aufgefunden.<br />
Tabelle 3: Artenliste der Herpetofauna des Untersuchungsgebietes<br />
Wasserfrosch Rana kl. Esculenta<br />
Erdkröte Bufo bufo<br />
Grasfrosch Rana temporaria<br />
Moorfrosch Rana arvalis<br />
Rotbauchunke Bombina bombina<br />
Laubfrosch Hyla arbeorea<br />
Fundortbereich (1): Soll am Bahndamm<br />
Der Fundortbereich 1 befindet sich direkt neben dem Bahndamm und stellt ein<br />
Kleingewässer (Soll) mit starker Verschmutzung dar. Der Standort wird durch<br />
Weiden und Hochstauden eingesäumt und zeitweilig auch als Angelgewässer<br />
genutzt. Das Gewässer ist gerade im Randbereich stark durch Müll verunreinigt.<br />
Wanderbewegungen waren hier nur gering zu beobachten. Ein Austausch findet<br />
wohl vorwiegend mit FO 2 statt, wobei hier wiederum eine Wanderung der Erd-<br />
kröten Richtung Fliegerhorst – Bahndamm zu beobachten war. Die Umgebung<br />
bietet für alle gefundene Arten reichlich Nahrung.<br />
Tabelle 4: Arten am Fundortbereich 1<br />
Datum Art Bemerkung<br />
<strong>18</strong>.03.2003<br />
Laubfrosch 1 rufend<br />
Moorfrosch 1 ad<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch 2 ad.<br />
Erdkröte 5 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
15.04.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 ad.<br />
Wasserfrosch ~10 ad., Laichballen im Flachwasser<br />
Grasfrosch 1 ad.<br />
Erdkröte ~10 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
23.04.2003<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch - diverse ad., Laich<br />
Wasserfrosch 8 ad.<br />
Seite 42
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
14.05.2003<br />
29.05.2003<br />
16.06.2003 Nachkartierung<br />
Fundortbereich (2): Soll im Acker<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte ~10 ad.,<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 ad.<br />
Wasserfrosch 2 ad., ~50 juv.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch 2 ad.<br />
Moorfrosch 4 ad., diverse juv.<br />
Wasserfrosch 3 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte 3 ad., 1+<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 adult, 30 juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad., ~50 juv.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte 2 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Ein großes Soll wird von allen Seiten von Acker eingeschlossen. Im Süden ist ei-<br />
ne Abschirmung gegenüber der offenen Landschaft durch Bäume (Weide, Erle,<br />
Holunder) vorhanden. Dadurch wird das Soll vor intensiver Einstrahlung ge-<br />
schützt. Der weitere Randbereich ist durch Schilf, Rohrglanzgras, Weidenrö-<br />
schen und Kleingebüsche bestanden. Im Wasser sind Schwaden, Wasser-<br />
Knöterich und Laichkräuter vorhanden.<br />
Das Gewässer ist wesentlich sauberer (optisch, Sichttiefe ca. 80 cm) als FO1<br />
und bietet durch seine Schwimmpflanzenflora ein sehr gutes Laichgewässer.<br />
Besonders aufgefallen ist bei der Nachkartierung die große Anzahl von juvenilen<br />
Moorfröschen, welche in mehreren hundert Exemplaren im niedrigen Gras der<br />
Randbereiche zu finden waren. Der juv. Grasfrosch trat ebenfalls in großer An-<br />
zahl auf. Alle anderen Arten wurden nur in geringen Artenzahlen festgestellt.<br />
Seite 43
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Tabelle 5: Arten im Fundortbereich 2<br />
Datum Art Bemerkung<br />
<strong>18</strong>.03.2003<br />
Laubfrosch 1 rufend<br />
Moorfrosch 3 ad.<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch Rrufend<br />
Erdkröte 2 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
15.04.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 5 ad.<br />
Wasserfrosch 1 ad.<br />
Grasfrosch 1 ad.<br />
Erdkröte 1 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
23.04.2003<br />
14.05.2003<br />
29.05.2003<br />
16.06.2003 Nachkartierung<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch 2 ad.<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch 1 ad., Laichballen an den<br />
Schwimmpflanzen<br />
Erdkröte 1 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch 2 ad.<br />
Moorfrosch 2 ad. diverse juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch 2 ad., einige juv.<br />
Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch 10 ad., ~50 juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch 10 ad.<br />
Erdkröte 1 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch ca. 20 ad., über 100 juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad., ~10 juv.<br />
Grasfrosch 5 ad., diverse (über 50) juv.<br />
Erdkröte 3 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Fundortbereich (3): Quellhorizont mit klaren Wasserlöchern<br />
Ein besonderer Standort ist FO 3. Er stellt eine Art Quellhorizont dar, welcher<br />
durch Aufschüttungen beim Bau der Landebahn des Fliegerhorstes entstanden<br />
ist. Große Röhren entwässern die Umgebung und durch die Anlage von Gefälle-<br />
stufen entstanden kleine klare Wasserlöcher, die im Randbereich durch Beton-<br />
elemente gesichert sind. Diese brachen im Laufe der Zeit ein, so daß sich die<br />
Vegetation bis an den Rand entwickelte. Abgeschrägte Böschungen erlauben ei-<br />
ne gute Zu- und Abwanderung. An diesen Standorten war die Artenzahl aller Ar-<br />
ten sehr gering. Laich konnte ebenfalls nicht beobachtet werden, obwohl genü-<br />
gend Still- und Flachwasserbereiche vorhanden sind 3 .<br />
Es schließen sich im Norden stark verlandete Druckwasserhorizonte an, die sich<br />
weit öffnen und mit einer Schilf- Rohkolbenvegetation bestanden sind.<br />
Als Besonderheit kam hier die Rotbauchunke in zwei Exemplaren vor. Sie wurde<br />
auch nur zwei Mal beobachtet.<br />
Wasserfrosch und Moorfrosch sind wieder die dominierenden Arten. Vereinzelt<br />
traten Grasfrosch und Laubfrosch auf 4 .<br />
Die Erdkröte wurde an verschiedenen Stellen, aber in geringer Artenzahl, gefun-<br />
den. Von hier aus scheint sie ihr Nahrungshabitat bis zum Waldrand auszudeh-<br />
nen.<br />
Tabelle 6: Arten im Fundortbereich 3<br />
Datum Art Bemerkung<br />
<strong>18</strong>.03.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 1 ad.<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte 1 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
15.04.2003<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch 1 ad.<br />
Wasserfrosch 5 ad.<br />
Grasfrosch 8 ad.<br />
Erdkröte 5 ad.<br />
3 Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf abiotische und biotische Faktoren - Arbeitsmaterialien zur ökologischen<br />
Wirkungsanalyse : I. Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf die abiotischen Faktoren ; II.<br />
Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf die biotischen Faktoren, Körperschaft Deutscher Verband für<br />
Wasserwirtschaft und Kulturbau [Hrsg.] Bonn, 1996, 253 S.<br />
4 Hartmann, M.: Bestandserfassung der Herpetofauna der Kiesgrube Siebeneichen bei Demmin. Naturschutz-<br />
arbeit in Mecklenburg 1992, 19-20<br />
Seite 45
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
23.04.2003<br />
14.05.2003<br />
29.05.2003<br />
16.06.2003 Nachkartierung<br />
Fundortbereich (4): Graben<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch -nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 10 ad.<br />
Wasserfrosch 8 ad.<br />
Grasfrosch 1 ad.<br />
Erdkröte 4 ad.<br />
Rotbauchunke - 2 ad.<br />
Laubfrosch 2 ad.<br />
Moorfrosch 10 ad. diverse juv.<br />
Wasserfrosch 6 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch 1 ad.,<br />
Erdkröte 3 ad.<br />
Rotbauchunke 1 ad., auf Stein im Wasser<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch 6 ad., diverse juv.<br />
Wasserfrosch 4 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch 2 ad.<br />
Erdkröte 4 ad.<br />
Rotbauchunke 1 ad., am Rand der Röhre<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 10 ad., diverse juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch 2 ad.<br />
Erdkröte 1 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
An den Quellbereich (FO 3) schließt sich ein Bachtal mit starkem Baumbewuchs<br />
(Weide, Erle, Espe) und Gebüschen im Randbereich an. Durch die starke Vege-<br />
tation ist ein Betreten kaum möglich. Um diesen Bereich befindet sich ein stark<br />
eutrophierter Gürtel mit nitrophilen Arten (Brennessel, Kerbel, Quecke, Holunder,<br />
Weißdorn).<br />
In der Untersuchungsperiode war der Bach zwar ständig, aber nur mäßig mit kla-<br />
rem Wasser gefüllt.<br />
Aufgrund der dichten Vegetation wurden hier nur wenige Exemplare beobachtet.<br />
Die Erdkröte und der Moorfrosch waren die dominierenden Arten. Der Gras-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
frosch trat vereinzelt am Rand des UG auf. Der Laubfrosch war nur einmal in<br />
Richtung Quellhorizont registriert worden.<br />
Das Gebiet ist als Amphibienrückzugbereich einzustufen und bietet aufgrund<br />
seiner Größe und Heterogenität allen Arten Nahrungs- und Laichmöglichkeit.<br />
Bei einer Erschließung ist auf eine ausreichende Pufferzone zu achten.<br />
Tabelle 7: Arten im Fundortbereich 4<br />
Datum Art Bemerkung<br />
<strong>18</strong>.03.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 1 ad.<br />
Wasserfrosch - nicht beobachtet<br />
Grasfrosch 1 ad.<br />
Erdkröte 2 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
15.04.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 3 ad., Laich in einer Wassersenke<br />
23.04.2003<br />
14.05.2003<br />
29.05.2003<br />
Wasserfrosch 1 ad.<br />
Grasfrosch 2 ad.<br />
Erdkröte 3 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch -nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 ad.<br />
Wasserfrosch 1 ad.<br />
Grasfrosch 2 ad.<br />
Erdkröte 3 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 4 ad., Laich an einer Senke am<br />
Bachrand, diverse juv.<br />
Wasserfrosch 2 ad.<br />
Grasfrosch 6 ad.,<br />
Erdkröte 8 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch 1 ad.<br />
Moorfrosch 10 ad., diverse juv.<br />
Wasserfrosch 1 ad.<br />
Grasfrosch 2 ad., diverse juv.<br />
Erdkröte 6 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Seite 47
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
16.06.2003 Nachkartierung<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 4 ad., diverse juv.<br />
Wasserfrosch 3 ad.<br />
Grasfrosch 4 ad.<br />
Erdkröte 5 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Fundortbereich (5): Zusatzfläche nördlich des Bahndammes<br />
Auf dem schon vorbereiteten Gebiet zwischen Bahndamm und Tankstelle befin-<br />
det sich eine größere Geländedepression, die als Laichgebiet für alle Lurcharten<br />
bestens geeignet ist. Sie weist Flachwasserbereiche und tiefere Orte bis 60cm<br />
auf. Die gesamte Fläche ist mit Schilf und Rohrkolben bestanden. Hier konnte<br />
eine besonders große Population der Erdkröte und des Wasserfrosches beo-<br />
bachtet werden. Gerade die Erdkröte zeigte ein ausgeprägtes Wanderverhalten.<br />
So erfolgte eine Zuwanderung aus dem Bereich des Fliegerhorstes mit seinen<br />
Feuchtbiotopen und auch eine Abwanderung dorthin. Auf der Zufahrtsstraße<br />
wurden zahlreiche tote Exemplare gefunden. Gleichfalls ist eine Wanderung von<br />
Erdkröten Richtung Bahndamm zu erkennen. Hierbei sind jedoch die Schienen<br />
als starkes Hindernis festgestellt worden. Im Bereich der Gleistrasse einige Tot-<br />
funde.<br />
Tabelle 8: Arten im Fundortbereich 5<br />
Datum Art Bemerkung<br />
<strong>18</strong>.03.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 ad.<br />
Wasserfrosch ~20 juv.<br />
Grasfrosch 2 ♂ ad.<br />
Erdkröte - nicht beobachtet<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
15.04.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch - rufende Exemplare<br />
Wasserfrosch 6 ad., ~20 juv.<br />
Grasfrosch - 2 ♀<br />
Erdkröte ~10♂ ad.,~ 10♀ ad.<br />
Wanderung zum UG hin<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
23.04.2003<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch - diverse ad.<br />
Seite 48
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
14.05.2003<br />
29.05.2003<br />
16.06.2003 Nachkartierung<br />
5.3.3.5 Auswertung und Schlussfolgerungen<br />
Wasserfrosch 5 ad.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte ~10 ad., 3+ auf Geistrasse<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch - nicht beobachtet<br />
Wasserfrosch ~10 ad., diverse juv.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 4 ad.<br />
Wasserfrosch 3 ad.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte ~15 ad.<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Laubfrosch - nicht beobachtet<br />
Moorfrosch 2 adult, 10 juv.<br />
Wasserfrosch 10 ad., über 20 juv.<br />
Grasfrosch - nicht beobachtet<br />
Erdkröte - 10 ad., 3 tot auf Straße<br />
Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />
Im Untersuchungsgebiet und Umland wurden 6 Arten Lurche nachgewiesen<br />
(Tab. 3). Bezüglich der Dichte ist diese Region ein amphibienreicher Lebens-<br />
raum. In der Umgebung des Untersuchungsgebietes liegen ebenfalls mehrere<br />
Kleingewässer, welche als Laichgewässer angesprochen wurden.<br />
Dadurch ist ein Austausch momentan noch möglich, wobei der Bahndamm eine<br />
deutliche Barriere bildet.<br />
Der Acker und der sich anschließende Wald bildet ebenfalls ein Habitat. Hier fin-<br />
den gerade Arten, welche trocknere Standorte ertragen können (Rotbauchunke,<br />
Erdkröte, Grasfrosch), ausreichend Nahrung. Entsprechend ist auch die Wande-<br />
rung zu berücksichtigen. Da die Erdkröten sehr standorttreue Tiere sind, wird<br />
durch ein Abschneiden des Laichplatzes vom Nahrungsgebiet (Straßenbau, In-<br />
dustriebauten) die Population sukzessive abnehmen.<br />
Durch Flächenverlust direkt betroffen werden alle Amphibien. Im Rahmen einer<br />
Beplanung sollte diesem Flächenverlust durch potentiell zu erhaltende Wander-<br />
Seite 49
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
wege und entsprechende Amphibienleiteinrichtungen ausgeglichen werden 5 .<br />
Dabei ist der Bereich des Grabens mit seinen Quellhorizonten im oberen Bereich<br />
nicht so schwer betroffen, wie eine potentielle Isolierung des Solls in der Acker-<br />
fläche (Fundortbereich 2).<br />
Da Amphibien immer an bestimmte Biotope gebunden sind, ist Amphibienschutz<br />
auch Biotopschutz. Deshalb sollte der Quellhorizont mit der sich anschließenden<br />
Senke und dem Bachlauf in die Planung mit aufgenommen werden 6 .<br />
Auch beide Sölle werden sicherlich aufgrund ihrer Größe und Tiefe zu erhalten<br />
sein. Um die vorhandene Amphibienfauna zu schützen, sind entsprechende<br />
Leiteinrichtungen vorzusehen.<br />
Arten der Roten Liste<br />
Sämtliche heimischen Amphibien und Reptilien sind aufgrund ihres Bestands-<br />
rückganges in die Rote Liste der gefährdeten Arten aufgenommen worden 7 . Der<br />
Rückgang ist auf die Gefährdung der Biotope und auf die Zerschneidung der Le-<br />
bensräume zurückzuführen. Als besonders gefährdet ist der Lebensraum der<br />
Rotbauchunke einzuschätzen, da er durch Bebauung der Nahrungshabitate nicht<br />
mehr vorhanden ist. In Tabelle 8 werden die Schutzkategorien der nachgewiese-<br />
nen Arten zusammengefasst.<br />
Tabelle 9: Schutzstatus entsprechend der Roten Liste Mecklenburg-<br />
Vorpommern (Bast 1991)<br />
Rote Liste MV BArtSchV Anl. 1<br />
Rotbauchunke Bombina bombina A 2 1<br />
Laubfrosch Hyla arborea A.3 +<br />
Moorfrosch Rana arvalis A.3 +<br />
Erdkröte Bufo bufo A.3<br />
Grasfrosch Rana temporaria A.3<br />
Wasserfrosch Rana kl. esculenta A.3<br />
M-V Rote Liste: Kategorie A.3 (gefährdet) = 5 Arten<br />
Kategorie A.2 (stark gefährdet) = 1 Art<br />
BArtschV: Kategorie "Vom Aussterben bedroht" = 1 Art<br />
5<br />
Fuhrmann, M.: Untersuchungen der Wirksamkeit von Amphibienschutzmaßnahmen (B 49 bei Koblenz) Bonn<br />
2001<br />
6<br />
Vegetationskundliche Leitbilder und Referenzgewässer für die Ufer- und Auenvegetation der Fließgewässer<br />
von Nordrhein-Westfalen. Körperschaft Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Essen, [Hrsg.] 2001<br />
7<br />
Bast, H.-D.: Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien Mecklenburg-Vorpommerns.<br />
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern. 1992<br />
Seite 50
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
5.4 Bewertung der Bestandsstrukturen<br />
Bei der Bewertung der den Standort prägenden Strukturen wird zunächst auf die<br />
für den Naturschutz relevanten Schutzgüter Menschen, Arten und Lebensge-<br />
meinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild abgezielt, wobei<br />
Bewertungskriterien wie Naturnähe des Biotops und das Vorkommen gefährde-<br />
ter Arten, Natürlichkeitsgrad und naturräumliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
zur Beurteilung heran gezogen werden.<br />
Die Bestandsbewertung der Schutzgüter erfolgt in der Regel über eine fünfstufi-<br />
ge Wertskala, die die Bedeutung eines Schutzgutes für die Leistungsfähigkeit im<br />
Naturhaushalt widerspiegelt. Folgende Wertstufen werden verwendet:<br />
• sehr hoch<br />
• hoch<br />
• mittel<br />
• gering<br />
• sehr gering bzw. ohne Bedeutung<br />
Schutzgut Menschen<br />
Für den Planungsraum und dessen Umgebung liegen keine Flächennutzungs-<br />
oder Bebauungspläne vor, die Wohnbauflächen ausweisen oder festsetzen;<br />
auch liegen keine planungsrechtlichen Aussagen zu Gemeinbedarfs- oder Erho-<br />
lungsflächen vor. Von einem „Wohnumfeld“ im üblichen Sinne kann dementspre-<br />
chend keine Rede sein.<br />
Bedeutung für das Schutzgut Mensch<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />
• •<br />
Die intensiv genutzten Ackerflächen sind für Natur und Landschaftshaushalt le-<br />
diglich von geringer Bedeutung, da nur wenige Arten dem intensiven Nutzungs-<br />
und Bewirtschaftungsdruck gewachsen sind. Gleichzeitig rasten auf den Flächen<br />
des Plangebietes gelegentlich Kraniche. Nach Rücksprache mit der zuständigen<br />
Seite 51
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Naturschutzbehörde des Landkreises Güstrow hat sich die Gesamtsituation des<br />
Kranichs in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren sehr verbessert; sie<br />
kommen sogar auf dem Gelände des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> vor. Ein Aus-<br />
weichen auf andere ebenfalls intensiv genutzte Ackerflächen ist den Tieren zu-<br />
zumuten. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist darin nicht zu sehen.<br />
Die Vorkommenshäufigkeit der innerhalb des Plangebietes gefundenen Amphi-<br />
bien schwankt zwischen selten, vereinzelt, gering und weniger häufig; die Kate-<br />
gorien häufig und sehr häufig werden nicht angewendet. Neben dieser Vorkom-<br />
menshäufigkeit spiegeln auch die Fundorte die Bedeutung der Biotop- bzw. Nut-<br />
zungsstruktur des Gebietes wieder, denn die Amphibien kamen nahezu aus-<br />
nahmslos im Nahbereich der Gewässer vor, wohingegen auf den intensiv ge-<br />
nutzten Ackerflächen kein relevantes Vorkommen festzustellen war.<br />
Die Planung nimmt auf die Lage und Verteilung der Biotope dahingehend Rück-<br />
sicht, dass sowohl die beiden Sölle als auch der naturnahe Bachlauf vollständig<br />
erhalten und langfristig gesichert werden; für die zukünftigen Industrie- und Ver-<br />
kehrsflächen werden ausnahmslos ökologisch weniger wertvolle Ackerflächen<br />
heran gezogen. Zusätzlich sind um diese Bereiche herum Pufferzonen festge-<br />
setzt, die miteinander verbunden sind und einen zusammenhängenden Grünzug<br />
darstellen. Dieser zentrale, das gesamte Plangebiet querende Grünbereich wird<br />
sich unter Verwendung standortgerechter einheimischer Laubgehölze zu einem<br />
wertvollen Lebensraum für die Amphibien, Vögel und Kleinsäuger des Gebietes<br />
entwickeln.<br />
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Amphibienuntersuchung einerseits<br />
und der Verteilung der ökologisch wertvollen Biotopstrukturen innerhalb der<br />
Plangebietsgrenzen andererseits lässt sich folgende Bedeutung für das Schutz-<br />
gut Arten und Lebensgemeinschaften ableiten:<br />
Bedeutung für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
•<br />
Im Bereich der beiden Sölle und des<br />
naturnahen Bachlaufs<br />
Seite 52<br />
•<br />
Im Bereich<br />
der ausgeräumten<br />
und<br />
intensiv genutztenAckerlandschaft
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Schutzgut Boden<br />
1. Für den Bereich des Plangebietes sind im Rahmen der Baugrunderkundung<br />
Bodenuntersuchungen durchgeführt worden, aus denen hervor geht, dass<br />
das Bodengefüge insgesamt als Geschiebelehm (Grundmoräne) anzuspre-<br />
chen ist. Gemäß Untersuchungsbericht besteht der Oberboden bis in ca. 40<br />
cm Tiefe aus locker gelagertem, schwach bis mittel humosem, schluffigem<br />
Feinsand. Darunter stehen feinsandige, kiesige und steinige Schluffe halb-<br />
fester bis fester Konsistenz an. Die Mächtigkeit dieser Grundmoräne liegt lt.<br />
Kartenwerk bei 10 bis 15 m. Derartige Böden sind in der sanft hügeligen<br />
Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns verbreitet anzutreffen.<br />
Im Hinblick auf ökologische Belange ist der Natürlichkeitsgrad des Bodens<br />
durch die landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Umbruch, Dünger- und<br />
Pestizideinsatz vor allem in den oberen Schichten stark eingeschränkt wor-<br />
den, so dass er als vorbelastet und beeinträchtigt anzusprechen ist. Sowohl<br />
die allgemeine Verbreitung dieser Böden als auch die angesprochene Vor-<br />
belastung am Standort lassen keinen besonderen Schutzbedarf erkennen.<br />
Bedeutung für das Schutzgut Boden<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
• •<br />
2. Wie erwähnt befinden sich drei Oberflächengewässer im Plangebiet, zwei<br />
Sölle und ein Bachtal. Bei den beiden Söllen ist davon auszugehen, dass sie<br />
keinen Grundwasseranschluss haben und somit ausschließlich abhängig<br />
sind von direktem Niederschlagseintrag und dem Oberflächenabfluss der sie<br />
umgebenden Landwirtschaftsflächen. Auch in Zukunft muss gewährleistet<br />
sein, dass die beiden Stillgewässer über ausreichenden Wasserzufluss ver-<br />
fügen.<br />
Der Bachlauf im Süden wird zum einen mit Oberflächenwasser aus dem Be-<br />
reich des Flughafens gespeist, das mittels einer unterirdischen Rohrleitung<br />
zugeführt wird. Zum anderen sammelt sich ein Teil des Oberflächenwassers<br />
des Plangebietes in diesem Bachtal. Aufgrund der zum Teil recht bewegten<br />
Geländemorphologie und der landwirtschaftlichen Intensivnutzung kann da-<br />
Seite 53
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
von ausgegangen werden, dass in der Vergangenheit mit dem Oberflä-<br />
chenwasser auch eine unkontrollierte Nährstofffracht mit in den Bach ge-<br />
langt ist.<br />
Der Grundwasserflurabstand entspricht etwa der Mächtigkeit der Moräne,<br />
wobei in Talbereichen (hier in der Nähe des naturnahen Bachlaufs) durch-<br />
aus deutliche Vernässungen eintreten können. Die beschriebenen Boden-<br />
verhältnisse mit verhältnismäßig geringen Korngrößen und der Grundwas-<br />
serflurabstand stellen aufgrund der relativ langen Zeitspanne der Durchsi-<br />
ckerung der Überdeckung einen wirksamen Filter für die Grundwasserleiter<br />
dar. Inwieweit jedoch die landwirtschaftliche Intensivnutzung der vergange-<br />
nen Jahrzehnte mit Dünger- und Pestizideinsatz zu einer Beeinträchtigung<br />
bzw. Vorbelastung dieses Schutzgutes geführt haben, ist nicht zu sagen, da<br />
keine Angaben darüber vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Fil-<br />
terwirkung der Bodenüberdeckung ausreichend ist, das Grundwasser wir-<br />
kungsvoll zu schützen.<br />
Zusammenfassend lässt sich für das Schutzgut Wasser folgende Bedeutung<br />
ableiten:<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
•<br />
die beiden Sölle sind direkt abhängig<br />
von Niederschlägen; die<br />
Bedeutung von Niederschlags-<br />
bzw. Oberflächenwasser ist<br />
dem entsprechend hoch<br />
•<br />
dem Grundwasser wird grundsätzlich<br />
eine mittlere bis hohe<br />
Bedeutung zugesprochen<br />
Das Plangebiet kann nicht als unbeeinträchtigter Bereich oder als Frischluftent-<br />
stehungsgebiet im Sinne dieses Schutzgutes angesehen werden. Aufgrund der<br />
Nähe zum Flugplatz ist eine gewisse Lärmvorbelastung des Bereiches zu ver-<br />
zeichnen. Ferner bestehen Geruchsbeeinträchtigungen durch die Abgase des<br />
Flugbetriebes. Abgesehen davon ist das Klima der Ackerfläche als maritim be-<br />
einflusstes Freilandklima einzustufen.<br />
Seite 54
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Bedeutung für das Schutzgut Klima/Luft<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
• •<br />
Das Plangebiet ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt.<br />
Ebenso sind im Norden (ehemalige Kläranlage und Bahnlinie), Westen (Flug-<br />
platz) und Osten (Bundesstraße B 103) Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-<br />
des zu verzeichnen. Positiv fallen allerdings die Sölle und das Bachtal ins Ge-<br />
wicht, wobei letzteres aufgrund seiner topographischen Lage keine weitreichen-<br />
de Bedeutung hat. Von einer herausragenden Bedeutung des Landschaftsbildes<br />
kann im Bereich des Plangebietes allerdings nicht gesprochen werden.<br />
Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
•<br />
Im Bereich der gehölzbestandenen<br />
Sölle und entlang des<br />
Bachlaufes<br />
•<br />
Im Bereich der<br />
ausgeräumten<br />
und intensiv genutztenAckerlandschaft<br />
Im Rahmen des Scoping-Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist vom<br />
archäologischen Landesmuseum, Landesamt für Bodendenkmalpflege, darauf<br />
hingewiesen worden, dass das Plangebiet Flächen umfasst, für die das Vorhan-<br />
densein von Bodendenkmalen ernsthaft angenommen werden kann bzw. nahe-<br />
liegend ist.<br />
Um diesen generellen Denkmalverdacht zu prüfen, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> eine<br />
fachlich fundierte Untersuchung in Auftrag gegeben. Vom archäologischen Lan-<br />
desmuseum, Landesamt für Bodendenkmalpflege, wurde ein Gutachten erarbei-<br />
tet, welches das Vorhandensein untertägiger Denkmalsubstanz im Plangebiet<br />
untersucht. Dabei wurden an drei Stellen innerhalb des Plangebietes Bodenfun-<br />
Seite 55
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
de getätigt, die die Interpretation zulassen, dass in jungsteinzeitlichen bis bron-<br />
zezeitlichen Epochen Siedlungstätigkeit in diesem Raum vorhanden war. Funde,<br />
die eine Bebauung des Gebietes generell ausschließen würden, konnten aller-<br />
dings nicht getätigt werden. Insgesamt sollen bei der Bebauung des Plangebie-<br />
tes besondere Maßnahmen getroffen werden, die eine fachgerechte Bergung<br />
und Dokumentation der betroffenen Teile der Bodendenkmale sicherstellen.<br />
Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation<br />
der Bodendenkmale ist das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-<br />
Vorpommern rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Eine Bera-<br />
tung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen erteilt die zuständi-<br />
ge Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güstrow oder das Landesamt für<br />
Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069 Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder<br />
03867 - 240.<br />
Nennenswerte Sachgüter sind im Planungsgebiet aufgrund der landwirtschaftli-<br />
chen Nutzung und der fehlenden Bebauung nicht vorhanden.<br />
Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />
5.5 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen<br />
vermieden werden sollen<br />
•<br />
Die Bauleitplanung sieht folgende Maßnahmen vor, um nachteilige Umweltein-<br />
wirkungen nach Möglichkeit zu vermeiden:<br />
Pufferfläche um die gesetzlich geschützten Biotope<br />
Die gemäß § 20 LNatG M-V geschützten Biotope werden durch eine Pufferfläche<br />
von mindestens 20 m Tiefe (gemessen ab der jeweiligen Nutzungsgrenze) ge-<br />
genüber den angrenzenden gewerblichen Bauflächen abgeschirmt. Da keine Er-<br />
kenntnisse über ausgeprägte Wanderbewegungen der im Gebiet vorkommen-<br />
den Amphibien vorliegen, wird davon ausgegangen, dass sich die Tiere in erster<br />
Linie in der näheren Umgebung der Gewässer aufhalten. Derzeit werden die Söl-<br />
le von intensiv genutzten Ackerflächen umgeben, die bis unmittelbar an die Bio-<br />
Seite 56
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
topstrukturen heran reichen und nicht als bevorzugter Lebensraum der Amphi-<br />
bien anzusprechen sind. Mit der Schaffung eines 20 m breiten Puffergürtels, der<br />
der naturnahen Eigenentwicklung überlassen bleiben soll, wird zusätzlicher att-<br />
raktiver Lebensraum bereit gestellt. Gleichzeitig lassen sich durch einen solchen<br />
Puffer Störeinflüsse vermindern, die bei einer gewerblichen Nutzung bis an die<br />
Biotopgrenzen heran unvermeidbar sind.<br />
Mit 20 m wird die Pufferfläche als ausreichend groß angesehen, den derzeit vor-<br />
handenen Lebensraum der Amphibien in qualitativer und quantitativer Hinsicht<br />
zu verbessern. Zusammen mit dem geplanten Grünzug (s.u.) entsteht eine wir-<br />
kungsvolle Grünverbindung zwischen den Söllen und dem Bachtal. Die Pufferflä-<br />
che ist durch entsprechende Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> sichergestellt.<br />
Derzeit werden die beiden Sölle durch Niederschläge und Zuflüsse aus der<br />
unmittelbaren Umgebung (Landwirtschaftsfläche) mit Wasser versorgt. Die<br />
geplanten Baumaßnahmen stellen diese Wasserversorgung und damit auch<br />
den Erhalt der beiden Stillgewässer in Frage, da eventuelle Zuläufe, die mo-<br />
mentan weder lokalisiert und definiert werden können, möglicherweise versie-<br />
gen, weil die dort auftreffenden Niederschläge anderweitig abgeführt werden.<br />
Damit die Wasserversorgung der Sölle jedoch auch in Zukunft gewährleistet ist<br />
und diese nicht nur als Amphibiengewässer erhalten bleiben, soll das auf den<br />
nächstgelegenen Dachflächen anfallende Niederschlagswasser über offene, ve-<br />
getationsbestandene Gräben oder Gerinne diesen beiden Stillgewässern zuge-<br />
führt werden. Die Passage durch derartige Gerinne bewirkt eine Reinigung des<br />
ohnehin nahezu unbelasteten Dachflächenabflusses, so dass keine Stoffeinträge<br />
zu erwarten sind. Diese Maßnahme dient einzig dazu, das für das Fortbestehen<br />
der Sölle erforderliche Wasserregime zu sichern, wobei die Teiche keinerlei<br />
Rückhaltefunktion erfüllen.<br />
Die angedachte Maßnahme ist am 28.04.2003 bereits telefonisch sowohl mit der<br />
zuständigen Wasser- als auch mit der Naturschutzbehörde des Landkreis Güst-<br />
row abgestimmt worden.<br />
Grünvernetzung im Plangebiet (Verbindung zwischen den Söllen und dem<br />
Bachtal sowie dem Freiraum)<br />
Um die Lebensraumfunktion im Plangebiet vor allem im Bereich der geschützten<br />
Biotope zu erhalten, wird zusätzlich zu der angesprochenen Pufferfläche eine<br />
durchgehende Grünfläche zwischen den nördlich gelegenen Söllen und den im<br />
Seite 57
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Süden befindlichen Bachtal bzw. dem dortigen Freiraum geschaffen. Diese<br />
Grünfläche soll im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> verbleiben und ebenfalls als Sukzessi-<br />
onsfläche entwickelt werden. Diese durchgehende Grünverbindung wird lediglich<br />
in einer Breite von 12,5 m durch die Planstraße A unterbrochen. Durch die Grün-<br />
fläche soll gewährleistet werden, dass die Populationen der im Bereich der Sölle<br />
vorhandenen Amphibien (z.B. der Rotbauchunken) durch entsprechenden Gen-<br />
austausch auch langfristig gesichert werden. Die gesamte Grünvernetzung ist<br />
ebenfalls als Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> enthalten.<br />
Anlage eines zusätzlichen Stillgewässers als Trittsteinbiotop<br />
Um die Lebensraumfunktion insbesondere für Amphibien noch zusätzlich zu<br />
verbessern, soll im Bereich des Grünzuges ein weiteres Stillgewässer als Tritt-<br />
steinbiotop zur Vernetzung der Lebensräume angelegt werden. Auch dadurch<br />
soll einer Verinselung der Flächen und einer Degradation von Amphibienpopula-<br />
tionen entgegengewirkt werden. Die Anlage des Stillgewässers wird im Bebau-<br />
ungsplan entsprechend festgesetzt.<br />
Sicherstellung eines ausreichenden Wasserzuflusses für die beiden Sölle<br />
Wie bereits dargelegt, wird im Einzugsbereich der beiden Sölle, wie er sich durch<br />
die topographischen Gegebenheiten präsentiert, durch den <strong>Bebauungsplan</strong> fest-<br />
gesetzt, dass das unverschmutzte Dachflächenwasser der Gebäude im Indust-<br />
riegebiet in den südlichen Soll eingeleitet wird. Durch einen Verbindungsgraben<br />
erhält dieser Soll eine Verbindung zum tiefergelegenen nördlichen Soll, wodurch<br />
beide Stillgewässer mit dem benötigten Oberflächenwasser versorgt werden.<br />
Bordsteinabsenkung im Bereich des Grünzuges<br />
Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Grünverbindung wird durch die Planstraße A<br />
unterbrochen. Obwohl hier bislang keine Wanderwege von Amphibien bekannt<br />
sind oder vermutet werden müssen (das Gelände ist bislang Teil der intensiv ge-<br />
nutzten Ackerfläche), könnte diese Verbindung in Zukunft von einigen Amphibien<br />
genutzt werden. Damit die Planstraße A kein unüberwindbares Hindernis dar-<br />
stellt, sollen im Bereich des Grünzuges abgesenkte Bordsteine vorgesehen wer-<br />
den. Dadurch können Amphibien bei Bedarf aus eigener Kraft das Hindernis der<br />
Straße überwinden. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Erschließungsplanung<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
für das Industriegebiet sicherzustellen und wird auch in der textlichen Festset-<br />
zung <strong>Nr</strong>. 9.1 des <strong>Bebauungsplan</strong>s festgesetzt.<br />
Randeingrünung<br />
Entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze des Plangebietes wird<br />
im <strong>Bebauungsplan</strong> eine 10 m breite Anpflanzfläche für einheimische Bäume und<br />
Sträucher festgesetzt. Ziel ist hier zum einen die Verringerung des Eingriffs in<br />
das Landschaftsbild und zum anderen die Sicherstellung einer weiteren Grün-<br />
verbindung am Rand des Plangebietes. Insbesondere für die im Plangebiet an-<br />
getroffenen Erdkröten können diese neuen Gehölzstrukturen einen angemesse-<br />
nen Lebensraum darstellen.<br />
Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel<br />
Wie bereits erläutert ist durch den TÜV Nord, Rostock, ein schalltechnisches<br />
Gutachten zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
erarbeitet worden. Im Ergebnis schlägt der TÜV Nord vor, die Art der zulässigen<br />
Gewerbebetriebe im Plangebiet in Hinsicht auf das zulässige Maß an Lärmemis-<br />
sionen zu reglementieren. Dazu werden im Gutachten drei Bereiche mit unter-<br />
schiedlichen hohen Schallleistungspegeln vorgeschlagen. Ziel ist dabei die Ein-<br />
haltung der Lärmwerte, die nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen<br />
Lärm (TA Lärm) in den jeweiligen Gebietstypen der Nachbarschaft eingehalten<br />
werden müssen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> berücksichtigt diese immissions-<br />
wirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel und setzt sie entsprechend<br />
den Vorgaben des Gutachtens um.<br />
Dadurch kann sowohl der Schutz der im Bereich der Siedlung Kronskamp an-<br />
sässigen Wohnbevölkerung als auch eine ausreichende Ruhe im Bereich des<br />
Kasernengeländes der Bundeswehr nordöstlich des Plangebietes sichergestellt<br />
werden.<br />
5.6 Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />
Das Baugesetzbuch schreibt in § 2a Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5 vor, dass im Rahmen des Um-<br />
weltberichts die wichtigsten geprüften Standortalternativen und anderweitig ge-<br />
prüften Lösungsmöglichkeiten benannt werden.<br />
Seite 59
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat im Rahmen ihrer Überlegungen zur Entwicklung des Air-<br />
parks Nord IV keine grundsätzlich anderen Standorte geprüft. Die Gründe dafür<br />
liegen auf der Hand:<br />
Bei dem vorliegenden Plangebiet handelt es sich um die einzige der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
verbliebene Fläche, die sich durch ihre Lage unmittelbar am Flughafen aus-<br />
zeichnet und zudem direkt an die Bundesstraße B 103 angeschlossen werden<br />
kann. Sämtliche anderen denkbaren Flächen verfügen entweder nicht über die<br />
erforderliche Größe oder sie sind im Vergleich zum Plangebiet des Bebauungs-<br />
plans <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> weiter vom Flughafen entfernt.<br />
Während also der generelle Standort auch in Hinblick auf die Belange der<br />
Raumordnung nicht zur Diskussion stand, wurden für die Erschließung und Be-<br />
bauung insgesamt drei Konzeptalternativen entwickelt. Ausgewählt wurde die<br />
städtebauliche Variante I, die die Grundlage für den vorliegenden Bebauungs-<br />
plan darstellt. Die Varianten II und III beinhalten im Vergleich zur ausgewählten<br />
Alternative neben anderen Erschließungssystemen auch keine Vernetzung der<br />
nördlichen Sölle mit dem restlichen Freiraum und keinen durchgehenden Grün-<br />
zug. Ausschlaggebend für die Auswahl der Variante I waren neben einer flexib-<br />
len Parzellierungsmöglichkeit und einem aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> besseren Er-<br />
schließungssystem auch die positiveren Auswirkungen auf Natur und Land-<br />
schaft.<br />
5.7 Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
Durch die Planung werden ca. 375.000 m 2 intensiv genutzte Ackerfläche in In-<br />
dustriegebiete und Straßenverkehrsfläche umgewandelt. Dadurch kommt es zu<br />
einem fast vollständigen Verlust der - aufgrund der bisherigen Nutzung allerdings<br />
bereits erheblich eingeschränkten - Lebensraumfunktion der Ackerfläche.<br />
Diese Lebensraumfunktion des Ackerlandes besteht nach dem derzeitigen<br />
Kenntnisstand im wesentlichen in der Funktion als gelegentlicher Rastplatz für<br />
Kraniche. Den Kranichen kann auch nach Ansicht der zuständigen unteren Na-<br />
turschutzbehörde des Landkreises Güstrow ein Ausweichen auf andere Acker-<br />
flächen zugemutet werden. Gestützt wird diese Sichtweise durch einen Artikel in<br />
der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ <strong>Nr</strong>. 35 (4) 2003 (Albig, A.;<br />
Haaks, M.; Peschel, R.: Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der<br />
Eingriffsregelung, S. 126 – 128). Dort wird darauf hingewiesen, dass Kraniche<br />
oft auf Äckern rasten und dort auch Nahrung aufnehmen. Der Verlust eines A-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
ckers hat aber in der Regel keine Auswirkungen auf den Bestand, da eine große<br />
Anzahl ähnlicher Flächen zur Verfügung steht.<br />
Hinsichtlich der Erdkröten ist davon auszugehen, dass die Bebauung des Acker-<br />
landes nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Lebensraumes führen<br />
wird, da sie diese Ackerflächen ohnehin nur sporadisch genutzt haben. Vielmehr<br />
wird es zukünftig so sein, dass die Erdkröten sich innerhalb der neu geplanten<br />
Grün- und Gehölzbereiche aufhalten und fortbewegen werden, die für sie einen<br />
wesentlich attraktiveren Lebensraum darstellen als Ackerflächen.<br />
Durch den Erhalt der Biotope, die zusätzlichen Pufferflächen und der Schaffung<br />
einer ausgedehnten Grünverbindung zum Freiraum werden weitere<br />
Lebensraumfunktionen der Fläche nicht beeinträchtigt.<br />
Durch die geplante Bebauung kommt es ferner zu einem Verlust an unversiegel-<br />
tem Boden und damit zu einer erheblichen bis vollständigen Vernichtung der<br />
Speicher, Puffer- und Filterfunktion der belebten Bodenzone.<br />
Damit einher geht eine Reduzierung der Grundwasserneubildung. Da eine Versi-<br />
ckerung aufgrund der geologischen Situation (bindige Böden mit geringer Versi-<br />
ckerungsfähigkeit) nicht ernsthaft in Betracht kommt, muss das Oberflächen-<br />
wasser gesammelt und oberflächig in den Vorfluter eingeleitet werden.<br />
Mit der Bebauung und Versiegelung geht eine grundsätzliche Veränderung des<br />
Mikroklimas einher. Generell wird es - lokal begrenzt auf das Industriegebiet<br />
durch den Aufheizungseffekt versiegelter Flächen bei warmer Witterung zu einer<br />
Erhöhung der Lufttemperaturen kommen. In Anbetracht der ländlichen Situation<br />
und der ausgedehnten Freiräume im Umfeld der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> werden sich die<br />
genannten Veränderungen allerdings nicht in relevantem Maße negativ bemerk-<br />
bar machen.<br />
Durch die im <strong>Bebauungsplan</strong> zugelassenen Gebäudehöhe von maximal 25 m<br />
über dem vorhandenen Gelände wird es weiterhin zu einem erheblichen und<br />
weithin sichtbaren Eingriff in das Landschaftsbild kommen. Obwohl über die Hö-<br />
he der tatsächlich entstehenden Gebäude nichts ausgesagt werden kann, ist in<br />
jedem Fall von einem deutlichen Eingriff auszugehen.<br />
Eine weitere Auswirkung der Planung wird in einer Zunahme der Verkehre auf<br />
der Bundesstraße B 103 bestehen, die die äußere Erschließung des Industrie-<br />
gebietes darstellt. Das konkrete Ausmaß der zusätzlichen Verkehrsbelastung ist<br />
mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu bestimmen. Allerdings dürften erheb-<br />
lichen Auswirkungen auf Wohngebiete nicht zu verzeichnen sein, da insbesonde-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
re Verkehre in Richtung der BAB - Anschlussstelle „<strong>Laage</strong>“ der Autobahn 19 zu<br />
erwarten sind.<br />
5.8 Sonstiges<br />
Laut § 2 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB sind in den Umweltbericht auch Aussagen über<br />
die wichtigsten technischen Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />
aufzunehmen. Zusätzlich sind gemäß § 2 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB Beschreibungen<br />
über Emissionen, Abfälle, Abwasser und sonstige konkrete anlagenbezogene<br />
Auswirkungen aufzunehmen. Dazu ist folgendes auszuführen:<br />
Bei dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> handelt es sich um eine sogenann-<br />
te Angebotsplanung. Das heißt, die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> schafft im Rahmen dieses Be-<br />
bauungsplans Baurecht für industrielle Bauflächen, ohne das die späteren Nut-<br />
zer bekannt sind.<br />
Dementsprechend unbekannt sind auch die technischen Anlagen und techni-<br />
schen (Produktions-) Verfahren, die von den einzelnen Unternehmen angewandt<br />
werden.<br />
Aufgrund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s kann lediglich festgehalten<br />
werden, dass Einrichtungen und Anlagen entstehen können, die in einem Indust-<br />
riegebiet zulässig sind, wobei in Hinsicht auf die Schallemissionen zusätzliche<br />
Beschränkungen bestehen.<br />
5.9 Zusammenfassung<br />
Die vorliegende Planung umfasst die Entwicklung eines Industriegebietes auf ei-<br />
ner insgesamt ca. 44,84 ha großen Fläche. Der weitaus überwiegende Teil des<br />
Plangebietes besteht aus landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche, zusätzlich<br />
sind drei gesetzlich geschützte Biotope in Form von kleineren Stillgewässern<br />
bzw. einem Bachtal vorhanden.<br />
Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Industriegebietes mit einer<br />
Grundflächenzahl von 0,8 und einer Gebäudehöhe, die in Teilbereichen der Flä-<br />
che eine maximale Höhe von 25 m über dem vorhandenen Gelände erreichen<br />
kann. Die geschützten Biotope werden erhalten, mit einem zusätzlichen Puffer<br />
umgegeben und durch einen Grünzug mit dem angrenzenden Freiraum vernetzt.<br />
Im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme wurden in Hinsicht auf das Schutz-<br />
gut Arten und Lebensgemeinschaften insbesondere im Bereich der Stillgewässer<br />
Seite 62
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
verschiedene Amphibien angetroffen. Von besonderer Bedeutung sind dabei<br />
Vorkommen der Rotbauchunke, die als Rote-Liste-Art eingestuft ist. Weiterhin<br />
wurden Bestände von Grasfröschen, Wasserfröschen, Laubfröschen und<br />
Erdkröten vorgefunden. Aufgrund der Pufferung der Biotope und der<br />
zusätzlichen Grünverbindung wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon<br />
ausgegangen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Amphibienvorkommen zu verzeichnen sein werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat<br />
diesbezüglich allerdings eine Amphibienkartierung in Auftrag gegeben, die im<br />
Frühjahr/ Frühsommer 2003 durchgeführt wurde und nähere Erkenntnisse zu<br />
den vorhandenen Amphibienpopulationen zusammentragen hat (vgl. auch<br />
Kapitel<br />
5.5.3).<br />
Wesentliche nachteilige Umweltauswirkungen, die erheblich über das Maß hi-<br />
nausgehen, das bei Bauvorhaben als unvermeidlich anzusehen ist, werden nach<br />
Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> allerdings nicht eintreten.<br />
Seite 63
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
6 Abwägung: Nachteilige Umweltauswirkungen und Planungserfordernis<br />
Der im vorhergehenden Kapitel 5 vorgelegte Umweltbericht hat die Aufgabe, die<br />
Umweltauswirkungen, die durch die vorliegende Bauleitplanung voraussichtlich<br />
entstehen werden, zu ermitteln und zu beschreiben.<br />
In Kenntnis dieser Umweltauswirklungen steht die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nun vor der Auf-<br />
gabe, im Rahmen einer Abwägung darüber zu entscheiden, ob die öffentlichen<br />
Belange, die für die Entwicklung eines Industriegebietes sprechen auch unter<br />
Berücksichtigung der nachteiligen Umweltauswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s in<br />
der Gesamtschau für die Fortführung der Planung sprechen.<br />
Die mit dem Vorhaben verbundenen negativen Umweltauswirkungen sind im Ka-<br />
pitel 5 ausführlich dargelegt worden. Eine erneute Auflistung ist an dieser Stelle<br />
nicht erforderlich. Insgesamt gesehen handelt es sich dabei um nachteilige Um-<br />
weltauswirkungen, die im Rahmen jedes Bauvorhabens auftreten. Dies gilt vor<br />
allem für die Bodenversiegelung und die damit verbundene Vernichtung der Le-<br />
bensraumfunktion der Gewerbeflächen, sowie den Eingriff ins Landschaftsbild.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die Population der Rotbauchunken durch die<br />
Planung nicht beeinträchtigt wird und die Kraniche, die die Fläche teilweise als<br />
Rastplatz nutzen, auf andere, in ihrer ökologischen Qualität vergleichbare Flä-<br />
chen ausweichen können, sind von der Planung nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
keine geschützten Arten betroffen. Vielmehr werden die gesetzlich geschützten<br />
Biotope erhalten und in Hinsicht auf ihre Lebensraumfunktion mit zusätzlichen<br />
Entwicklungsflächen umlagert sowie untereinander und mit dem Freiraum ver-<br />
netzt.<br />
Zu berücksichtigen ist insbesondere auch die Tatsache, dass es sich bei dem<br />
Standort um einen durch die langjährige intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />
den angrenzenden Flugplatz, die gewerbliche Nutzung im Norden und durch die<br />
Bundesstraße B 103 vorbelasteten Standort handelt.<br />
Während also die spezifischen Umweltauswirkungen des Vorhabens kaum über<br />
das Maß hinausgehen, dass im Rahmen eines jeden Bauvorhabens als unver-<br />
meidlich anzusehen ist, sind die Vorteile und Chancen bei der Entwicklung des<br />
Gebietes deutlich höher als in anderen Gewerbegebieten.<br />
Durch die unmittelbare Flughafennähe, den hervorragenden Verkehrsanschluss<br />
über die Bundesstraße und die nahegelegene Autobahn sowie die nach Rechts-<br />
kraft des <strong>Bebauungsplan</strong>s verfügbaren Gewerbeflächen, die sich auch für die<br />
Seite 64
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Ansiedlung großer Unternehmen eignen, verfügt die Fläche über herausragende<br />
Standortfaktoren. Mit der planungsrechtlichen Vorbereitung des Geländes schafft<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Voraussetzung für die Schaffung dringend benötigter Ar-<br />
beitsplätze. Die Bedeutung dieser Entwicklung geht weit über den lokalen Rah-<br />
men hinaus, was dadurch unterstützt wird, dass die Planung aus raumordneri-<br />
scher Sicht als begrüßenswerte Entwicklung zur Qualifizierung eines Großge-<br />
werbestandortes eingeordnet wird.<br />
Die Aufstellung dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s ist auch unter dem Gesichtspunkt ge-<br />
rechtfertigt, dass der Planungsverband <strong>Laage</strong> in der Ortschaft Weitendorf eben-<br />
falls gewerbliche Bauflächen in einer Größe von mehreren hundert Hektar Flä-<br />
che planungsrechtlich entwickelt hat. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ist als Unterzentrum<br />
gehalten, ausreichend Arbeitsplätze für seine Wohnbevölkerung bereitzustellen.<br />
Dies ist nach Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> auch unter dem Aspekt zu sehen, dass<br />
zukünftige Gewerbesteuereinnahmen dem Unterzentrum zukommen sollen, wel-<br />
ches aufgrund seiner Funktion als - in lokalem Rahmen - wichtigster Wohn-<br />
standort auch besondere Lasten in Hinsicht auf die Bereitstellung von Wohnbau-<br />
flächen und sozialer Infrastruktur zu tragen haben wird. Aus diesen Gründen<br />
muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Interesse an einer aktiven Gewerbeflächenansiedlungspo-<br />
litik haben, die ihren Ausdruck im hier vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> findet.<br />
Seite 65
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7 Ermittlung der naturschutzfachlichen Kompensation<br />
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind unter anderem auch die Be-<br />
lange von Natur und Landschaft vor dem Hintergrund der Eingriffsregelung zu<br />
betrachten. In den folgenden Ausführungen werden die aus ökologischer Sicht<br />
relevanten Punkte behandelt. Dabei stützt sich die Kompensationsbetrachtung<br />
auf die Ausführungen des Umweltberichts, insbesondere was die Beschreibung<br />
des Plangebietes, die Beschreibung der Zustandes von Natur und Landschaft<br />
und die Beschreibung der Auswirkungen der Planung betrifft.<br />
7.1 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs<br />
In Anlehnung an die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Landesamt für Umwelt,<br />
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 1999) erfolgt eine Bewer-<br />
tung und Bilanzierung des ökologischen Wertes sowohl der vorhandenen als<br />
auch der geplanten Geländestrukturen.<br />
Faktoren wie Seltenheit, Naturnähe, Regenerationsfähigkeit und Vernetzungs-<br />
funktion finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Vielfalt, Eigenart und Schön-<br />
heit. Dem Modell liegt als zentraler Baustein das Indikatorprinzip zugrunde, nach<br />
dem der Biotoptyp mit seiner Vegetation die Ausprägung von Boden, Wasser,<br />
Klima usw. widerspiegelt. Die Anwendung dieses Modells wurde ebenfalls im<br />
Vorfeld der Arbeiten mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Güstrow abge-<br />
stimmt.<br />
In Anlehnung an die „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände Mecklenburg-<br />
Vorpommern“ (LAUN 1998) lassen sich diese Flächen zu folgenden Biotopstruk-<br />
turen zusammenfassen, wobei in runden Klammern der Biotopcode angegeben<br />
ist.<br />
Lehmacker (A) 407.441 m²<br />
Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) 4.710 m²<br />
Geschlossene junge Baumreihe (BRG) 1.200 m²<br />
Standorttypischer Gehölzsaum an stehenden Gewässern (VSX) 24.106 m²<br />
Naturnahes Kleingewässer (SK) 4.387 m²<br />
Naturnaher Bach(abschnitt) (FBN) 4.715 m²<br />
Bundesstraße (OVB) 1.875 m²<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7.1.1 Abgrenzung der Wirkzonen<br />
Baukörper/ Flächenversiegelung<br />
Abstand Wirkintensität Wirkungsfaktor<br />
0 100 % 1<br />
Zone I bis 50 m 50 % 0,5<br />
Zone II 50 bis 200 m 10 % 0,1<br />
Vorkommen spezieller in Bezug auf das Vorhaben störungsempfindlicher Arten:<br />
entfällt<br />
7.1.2 Ermittlung des Freiraum-Beeinträchtigungsgrades<br />
Das geplante Gewerbegebiet wird im Osten von der B 103, im Norden von dem<br />
Gewerbegebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 16 und im Westen von den Anlagen<br />
des Flughafens begrenzt. Diese drei genannten Nutzungsstrukturen führen zu<br />
einer nicht unerheblichen Vorbelastung des Plangebietes, die in dem sog. Frei-<br />
raum-Beeinträchtigungsgrad ihren Ausdruck findet. Je nach Entfernung zu<br />
vorbelastenden Quellen wird der in der folgende Tabelle aufgeführte<br />
Beeinträchtigungsgrad angesetzt.<br />
Abstand von vorbelastenden Störquellen zu<br />
den Strukturen des Bestandes<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
bis 50 m 1<br />
50 bis 200 m 2<br />
200 bis 800 m 3<br />
Innerhalb der 200 bis 800 Meter-Störzone liegen nahezu ausnahmslos intensiv<br />
genutzte Ackerflächen und ein Teilbereich des naturnahen Bachabschnittes. Die<br />
übrigen Bestandsstrukturen befinden sich innerhalb des 1. und 2. Beeinträchti-<br />
gungsgrades.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7.1.3 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust)<br />
Biotop Flächengröße<br />
(ha)<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 50 m-<br />
Störzone<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 200 m-<br />
Störzone<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 800 m-<br />
Störzone<br />
Ruderale<br />
Staudenflur<br />
frischer bis<br />
trockener<br />
Mineral-<br />
standorte <br />
Werteinstufung<br />
(Kompensationserfordernis +<br />
Zuschlag für Versiegelung) x<br />
Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
3,2000 1 (1 + 0,5) x 0,75 = 1,125<br />
15,1488 1 (1 + 0,5) x 1,0 = 1,5<br />
11,1288 1 (1 + 0,5) x 1,25 = 1,875<br />
0,1000 2 (2,5 + 0,2) x 0,75 = 2,025<br />
Flächenäquivalent<br />
für Kompensation<br />
3,6<br />
22,7232<br />
20,8665<br />
0,2025<br />
Geschlossene<br />
junge<br />
Baumreihe<br />
entlang der<br />
B 103<br />
0,1200 3 (4 + 0,2) x 0,75 = 3,15<br />
0,378<br />
Bundesstraße<br />
0,<strong>18</strong>75 0 0<br />
0<br />
gesamt: 47,7702<br />
Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Da es sich bei der Baumreihe um<br />
eine noch recht junge Anpflanzung handelt, die u.U. sogar noch verpflanzt wer-<br />
den kann, wird hier der untere Wert angesetzt.<br />
Seite 68
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7.1.4 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust<br />
Biotop Flächengröße<br />
(ha)<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 50 m-<br />
Störzone<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 200 m-<br />
Störzone<br />
Werteinstufung<br />
Kompensationserfordernis x<br />
Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
1,25 1 1 x 0,75 = 0,75<br />
Flächenäquivalent<br />
für Kompensation<br />
0,9375<br />
4,8842 1 1 x 1,0 = 1 4,8842<br />
Lehmacker<br />
innerhalb<br />
der 800 m-<br />
Störzone<br />
5,1322 1 1 x 1,25 = 1,25 6,4153<br />
gesamt: 12,2370<br />
Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Keine näheren Erläuterungen er-<br />
forderlich<br />
7.1.5 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen)<br />
Biotop Flächengröße<br />
(ha)<br />
Ruderale Staudenflur<br />
frischer bis trockener<br />
Mineralstandorte<br />
Standorttypischer<br />
Gehölzsaum an<br />
stehenden Gewässern<br />
(sowohl innerhalb der<br />
50 m als auch der 200<br />
m-Störzone<br />
naturnahe Kleingewässer<br />
innerhalb der 200<br />
m-Störzone<br />
naturnahe Kleingewässer<br />
innerhalb der 50 m-<br />
Störzone<br />
Werteinstufung<br />
Kompensationserfordernis<br />
x<br />
Wirkungsfaktor<br />
Flächenäquivalent<br />
für<br />
Kompensation<br />
0,3710 2 2,5 x 0,6 = 1,5 0,5565<br />
2,4106 3 6,0 x 0,7 = 4,2<br />
0,3737 3 6,0 x 0,6 = 3,6<br />
10,1245<br />
1,3453<br />
0,0650 3 6,0 x 0,2 = 1,2 0,078<br />
naturnaher Bach(abschnitt)<br />
z.T. innerhalb<br />
der 200 m-Störzone<br />
0,4715 4 6,0 x 0,7 = 4,2 1,9803<br />
gesamt: 14,0846<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Die Sölle und die sie umgeben-<br />
den Gehölzsäume werden als verhältnismäßig hochwertig angesehen, da dort<br />
mehrere Amphibienarten vorkommen.<br />
7.1.6 Berücksichtigung von qualifizierten landschaftlichen Freiräumen<br />
Da weder landschaftliche Freiräume der Wertstufe 3 und 4 noch Freiräume mit<br />
überdurchschnittlichem Natürlichkeitsgrad im Bereich des Plangebietes anzutref-<br />
fen sind, entfällt eine weitere Betrachtung.<br />
7.1.7 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen<br />
Es kommen keine Arten mit großen Raumansprüchen innerhalb des Plangebie-<br />
tes vor => eine weitere Betrachtung entfällt.<br />
Die innerhalb des Plangebietes und dort vor allem im Bereich der Sölle angetrof-<br />
fenen Amphibienarten werden in ihren Lebensraumansprüchen dahingehend be-<br />
rücksichtigt, dass die Sölle erhalten und mit großflächigen Grünzonen umgeben<br />
werden. Eine Beeinträchtigung der Amphibien ist auszuschließen, zumal die im<br />
Frühsommer 2003 durchgeführte Amphibienkartierung keine Wanderbewegun-<br />
gen außerhalb dieser zukünftigen Grünzonen ergeben hat.<br />
7.1.8 Berücksichtigung von faunistischen Sonderfunktionen<br />
Boden: entfällt<br />
Wasser: Das auf den zukünftigen Gewerbegebietsflächen anfallende Nieder-<br />
schlagswasser wird über ein Regenwasserrückhaltebecken, das unmittelbar o-<br />
berhalb des B 103-Durchlasses angelegt werden soll, in den Bach geleitet, ohne<br />
den naturnahen Bachabschnitt in seinem Bestand oder Funktionen zu beein-<br />
trächtigen. Eine weitere Betrachtung entfällt an dieser Stelle.<br />
Klima/Luft: entfällt<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7.1.9 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes<br />
Die landwirtschaftliche Intensivnutzung prägt und überformt das Plangebiet; wei-<br />
tere Beeinträchtigungen anthropogenen Ursprungs sind im Norden (ehemalige<br />
Kläranlage und Bahnlinie), Westen (Flugplatz) und Osten (Bundesstraße B 103)<br />
zu verzeichnen. Positiv fallen einzig die Sölle und das Bachtal auf, wobei letzte-<br />
res aufgrund seiner topographischen Lage keine weitreichende Bedeutung hat.<br />
Von einer herausragenden Bedeutung des Landschaftsbildes kann im Bereich<br />
des Plangebietes nicht gesprochen werden; eine weitergehende Berücksichti-<br />
gung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes entfällt daher.<br />
7.1.10 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs<br />
Summe aus Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust) 47,7702<br />
Summe aus Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust 12,2370<br />
Summe aus Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen) 14,0846<br />
Gesamtsumme: 74,09<strong>18</strong><br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
7.1.11 Geplante Maßnahmen für die Kompensation<br />
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:<br />
KompensationsFlächen- Wertstufe KompensationserforFlächenmaßnahmegröße (ha)<br />
dernis x Wirkungsfaktor äquivalent<br />
1) Anlage einer<br />
naturnahen Wiesenund<br />
Gehölzzone mit<br />
integrierter Wasserfläche<br />
auf ehemaligem<br />
Ackerland<br />
3,3304 2 3,5 x 0,7 = 2,45 8,1595<br />
2) Anpflanzung<br />
standortgerechter<br />
einheimischer Gehölze<br />
auf ehemaliger<br />
Ackerfläche<br />
1,1948 2 3,5 x 0,7 = 2,45 2,9273<br />
3) Erstaufforstung; 20,0016 2<br />
3,5 x 0,9 * = 3,15 63,0050<br />
Entwicklung einer<br />
* Aufgrund der Größe der<br />
Waldfläche auf e-<br />
vorgesehenen AufforshemaligemAckertungsfläche<br />
von ca. 20 ha<br />
land;standortge- wird der Korrekturfaktor<br />
rechteBaumarten- hier mit durchschnittlich<br />
auswahl bei überwiegendemLaubbaumanteil,;Gestaltung<br />
eines stufigen,<br />
mindestens 10 m<br />
breiten Waldrandes<br />
mit Bäumen 2. Ordnung<br />
und Sträuchern<br />
0,9 angesetzt.<br />
Gesamtumfang der Kompensation (Flächenäquivalent für<br />
Kompensation):<br />
74,09<strong>18</strong><br />
Erläuterung der Maßnahmen: Die Maßnahmenflächen 1 und 2 befinden sich in-<br />
nerhalb des Plangebietes und sind dort möglichen Störwirkungen aus dem Plan-<br />
gebiet selbst ausgesetzt; daher wird ihr Wirkungsfaktor mit 0,7 angesetzt. Bei<br />
der extern liegenden Kompensationsfläche 3 dagegen ist die Störwirkung auf-<br />
grund der Größe der Fläche und des Abstandes zu den Störquellen unterschied-<br />
lich hoch, so dass hier ein durchschnittlicher Wirkungsfaktor von 0,9 angesetzt<br />
wird.<br />
Im einzelnen handelt es sich bei der Kompensationsfläche 3 um folgende<br />
Flurstücke:<br />
321 2,6115 ha<br />
322/1 5,8357 ha<br />
323 2,0280 ha<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
324 1,6813 ha<br />
329 (teilweise) 2,9750 ha<br />
3<strong>18</strong> (teilweise) 4,8701 ha<br />
7.1.12 Bilanzierung<br />
Bedarf (= Bestand) Planung<br />
Kompensationsflächenäquivalent bestehend<br />
aus:<br />
Sockelbetrag für multifunktionale Kompensation<br />
Gesamtbilanz<br />
Flächenäquivalent (Bedarf)<br />
74,09<strong>18</strong><br />
Kompensationsflächenäquivalent der<br />
geplanten Kompensationsmaßnahme<br />
bestehend aus:<br />
Maßnahmen der Biotopneuschaffung<br />
Flächenäquivalent (Planung)<br />
74,09<strong>18</strong><br />
Erläuterung und Bemerkungen: 74,09<strong>18</strong> Flächenäquivalente der Planung ste-<br />
hen einem Bedarf in Höhe von ebenfalls 74,09<strong>18</strong> Flächenäquivalenten gegen-<br />
über; die Gesamtbilanz ist damit ausgeglichen.<br />
Die für die externe Kompensation (Maßnahme 3) zur Verfügung stehenden<br />
Flurstücke 3<strong>18</strong> (teilweise); 321; 322/1; 323; 324 und 329 (teilweise), die unmit-<br />
telbar südöstlich des Plangebietes liegen, sind zusammen ca. 200.016 m² groß<br />
und reichen damit zur Durchführung der vorgesehene externen Kompensations-<br />
maßnahme aus. Sämtliche Flächen stehen entweder im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
oder gehören dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat mit<br />
dem Land Mecklenburg-Vorpommern einen städtebaulichen Vertrag abge-<br />
schlossen, der sicherstellt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> berechtigt ist, auf den im Eigen-<br />
tum des Landes befindlichen Flächen die vorgesehenen Kompensationsmaß-<br />
nahmen durchführen zu dürfen. Ein späterer Grunderwerb durch die <strong>Stadt</strong> ist<br />
beabsichtigt.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
8 Sonstige Auswirkungen der Planung<br />
8.1 Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />
Bereits im Rahmen des Umweltberichts (vgl. Kap 5.4) wurde dargelegt, dass<br />
aufgrund der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleis-<br />
tungspegel keine erheblichen Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu ver-<br />
zeichnen sein werden.<br />
Sonstige negative Auswirkungen der Planung auf die Umgebung sind nicht zu<br />
erkennen.<br />
8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />
Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s werden ca. 40,5 ha Fläche einer<br />
landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Das Amt für Landwirtschaft, Bützow, hat<br />
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der 2.<br />
Änderung der Flächennutzungsplanung darauf hingewiesen, dass der Bauleit-<br />
planung vorbehaltlich der Erfüllung nachfolgend genannter Punkte zugestimmt<br />
wird:<br />
• Die Größe des Flächenentzuges durch die Planung sollte unter dem<br />
Gesichtspunkt „mit Grund und Boden sparsam und schonend umzu-<br />
gehen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nur im notwendigen<br />
Umfang für andere Nutzungsarten vorzusehen“ (Planungsgrundsatz),<br />
nochmals überdacht werden.<br />
• Landwirtschaftliche Nutzflächen sind für den vorgesehenen „Airpark<br />
Nord IV“ nur in absolut notwendigem Umfang in Anspruch zu nehmen.<br />
• Beeinträchtigungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der<br />
dem Plangebiet anliegenden Flächen sind auf das unvermeidbare<br />
Maß zu beschränken.<br />
• Dem betroffenen Landwirtschaftsbetrieb ist Gelegenheit zur Stellung-<br />
nahme und Erörterung zu geben.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> führt dazu folgendes aus: Bei dem geplanten Industriegebiet<br />
handelt es sich um einen Standort, der raumordnerisch als Teil des Gewerbe-<br />
und Industriestandortes Airpark Rostock-<strong>Laage</strong> einzustufen ist und in Überein-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
stimmung mit der Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur<br />
Entwicklung von Gewerbegroßstandorten steht.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> handelt es sich bei dem Plangebiet um die einzige Fläche im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, die aufgrund ihrer Lage, der zu Verfügung stehenden Flächengröße<br />
und der unmittelbaren Nähe zum Flughafen für die Ansiedlung von größeren Un-<br />
ternehmen in Frage kommt.<br />
Eine Reduzierung des Plangebietes, um Flächen für die Landwirtschaft zu erhal-<br />
ten, erscheint unter Hinweis auf den erforderlichen Erschließungsaufwand für die<br />
Schaffung einer Anbindung an die Bundesstraße B 103 und in Hinblick auf drin-<br />
gend benötigte Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich nicht sinnvoll.<br />
Beeinträchtigungen von landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld des geplanten<br />
Industriegebietes sind aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nicht zu erkennen.<br />
Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können sich im Rahmen der Bau-<br />
leitplanungen zu der Planung äußern.<br />
8.3 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur<br />
Die gewerbliche Nutzung des Plangebietes dürfte zu einem Anstieg der Beschäf-<br />
tigten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> führen. In der Regel ist damit auch ein Zuzug von neu-<br />
en Arbeitskräften verbunden. Damit dürfte die Nachfrage nach Wohnungen und<br />
Wohnbaugrundstücken steigen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat hier in den letzten Jahren ein ausgewogenes Angebot ge-<br />
schaffen, dass insbesondere auf dem Sektor der Einfamilienhäuser mit dem im<br />
Jahr 2002 neu erschlossenen Baugebiet „Auf den Fußstücken“ (insgesamt 111<br />
Grundstücke) derzeit als ausreichend anzusehen ist. Auch im Geschosswoh-<br />
nungsbau steht noch Potential bereit.<br />
Im Bereich des Plangebietes bestehen grundsätzliche Anschlussmöglichkeiten<br />
für alle benötigten Versorgungsmedien.<br />
Negative Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur sind daher nicht zu er-<br />
warten.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
9 Oberflächenentwässerung<br />
Für das Plangebiet wurde ein Oberflächenentwässerungskonzept erarbeitet,<br />
dass die ordnungsgemäße Entwässerung des Plangebietes sicherstellt. Als Vor-<br />
fluter kann die Recknitz herangezogen werden. Das Oberflächenwasser muss<br />
allerdings im Plangebiet rückgehalten und anschließend gedrosselt in die<br />
Recknitz eingeleitet. Die Rückhaltung erfolgt in einem Rückhaltebecken im süd-<br />
östlichen Bereich des Plangebietes, das in Verbindung mit dem geschützten Bio-<br />
top steht. Durch die Dimensionierung des Rückhaltebeckens wird gewährleistet,<br />
dass der Stau des anfallenden Regenwassers das geschützte Biotop nicht er-<br />
heblich beeinträchtigt. Im folgenden wird das Oberflächenentwässerungskonzept<br />
abgedruckt.<br />
9.1 Lage und Bestand<br />
Innerhalb des Plangebietes liegen im nordwestlichen Bereich zwei Sölle, die das<br />
Oberflächenwasser aus dem Umfeld aufnehmen, aber keinen direkten Zulauf<br />
haben. Im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist nach Absprache<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde sicher zu<br />
stellen, dass diese Teiche auch zukünftig mit Oberflächenwasser gespeist wer-<br />
den.<br />
Im südlichen Bereich des Planungsgebietes befindet sich ein Bachtal, durch das<br />
ein Graben auf einer Länge von ca. 500 m mit einer Höhendifferenz von ca. 6,30<br />
m verläuft. Die Oberflächenentwässerung des Flugplatzgeländes wird in diesen<br />
Graben abgeleitet, der mit Hilfe eines Durchlasses DN 1000 unter die B 103 hin-<br />
durchgeführt wird und weiter in Richtung Recknitzniederung fließt.<br />
Der Graben und das Bachtal sind als geschützte Biotope ausgewiesen und soll-<br />
ten aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde nur wenig eingestaut werden (ca.<br />
50 cm über Rohrscheitel des vorhandenen Durchlasses), um zu verhindern, dass<br />
bei stoßweisen Regenereignissen Lebewesen mit ausgespült werden. Da kein<br />
genaues Aufmaß des Bachtales vorliegt, das Gelände in diesem Bereich jedoch<br />
stark abfällt, muss das Rückhaltevolumen des Bachtals geschätzt werden. Dem-<br />
nach ist das Rückhaltevolumen nicht ausreichend, die zukünftigen Abflussmen-<br />
gen aus dem Gewerbegebiet aufzunehmen, so dass ein zusätzliches Rückhalt-<br />
becken geschaffen werden muss.<br />
Seite 76
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
9.2 Geplante Maßnahmen<br />
Das Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet wird in Form von Regenwas-<br />
serkanalnetzen gesammelt und an zwei verschiedenen Stellen in das vorhande-<br />
ne Bachtal eingeleitet. Eine Versickerung des Regenwassers wurde im Vorfeld<br />
geprüft und ist nicht möglich. An der Westseite des Bachtals befindet sich die<br />
Einleitstelle 1 für das südwestliche Einzugsgebiet. Ca. 160 m vor dem Durchlass<br />
unter der B 103 liegt die Einleitstelle 2, an der das Oberflächenwasser aus den<br />
nördlich des Grünstreifens gelegenen Flächen eingeleitet wird.<br />
Um sicherzustellen, dass die Sölle ausreichend bewässert werden, ist vorgese-<br />
hen, das Dachwasser aus den nahegelegenen Grundstücken in die Teiche ein-<br />
zuleiten. Das Oberflächenwasser der Hof- und Verkehrsflächen dieser<br />
Grundstücke wird jedoch an die Kanalisation angeschlossen. Somit ergeben sich<br />
zwei Teileinzugsgebietsflächen (1 und 2) mit je einer kleineren Fläche (D1 und<br />
D2), von denen aus nur das Dachwasser in die Sölle abgeleitet wird.<br />
Die beiden Sölle werden mit einem Graben verbunden, der als Notablauf aus<br />
dem höher gelegenen Soll fungiert. Das zweite Soll erhält ebenfalls einen Notab-<br />
lauf in den vorhandenen Graben südlich der Bahndammes, von wo aus ein Über-<br />
lauf in das Kanalnetz des Teileinzugsgebietes 2 dafür sorgt, dass das Regen-<br />
wasser auch bei Starkregenereignissen sicher abgeleitet wird und es nicht zu<br />
Überschwemmungen im Gewerbegebiet kommen kann.<br />
Da das Bachtal kein ausreichend großes Rückhaltevolumen bereitstellen kann,<br />
ist ein Regenrückhaltebecken in Form einer Erweiterung des vorhandenen Bach-<br />
tals im unteren Verlauf geplant und zwar auf einer Länge von 40 m unmittelbar<br />
vor dem vorhandenen Durchlass. Es erstreckt sich nördlich und südlich des Gra-<br />
bens auf einer Fläche von ca. 2.330 m². Die Sohle des Beckens liegt auf der Hö-<br />
he der Grabensohle, so dass das Becken maximal 1,50 m aufgestaut wird.<br />
In den vorliegenden Berechnungen wird das Speichervolumen des Regenrück-<br />
haltebeckens sowie die maximale Einstaudauer unter Berücksichtigung der vor-<br />
handenen und der zukünftigen Regenwassermengen ermittelt.<br />
Seite 77
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
9.3 Oberflächenentwässerung<br />
9.3.1 Angeschlossene Flächen<br />
Zuleitung aus dem Flugplatzgelände<br />
Der vorhandene Graben wird in erster Linie von den Regenwasserzuflüssen aus<br />
dem Flughafengelände gespeist. Ihm fließen drei vorhandene Regenwasserlei-<br />
tungen zu. Aus westlicher Richtung ist eine Betonleitung mit einem Nenndurch-<br />
messer von DN 600 angeschlossen. Südlich erreichen zwei Betonleitungen mit<br />
einer Nennweite von jeweils 1200 mm das Bachtal.<br />
Wie groß die an diese Leitungen angeschlossenen Flächen sind, ist nicht be-<br />
kannt, es liegen jedoch Angaben von der Standortverwaltung Rostock darüber<br />
vor, welche maximale Zuflussmengen hindurchfließen:<br />
DN 600 0,419 m³/s<br />
DN 1200 1,257 m³/s<br />
DN 1200 1,617 m³/s<br />
3,293 m³/s<br />
Die für die Regenrückhalteberechnung notwendigen Flächengrößen werden aus<br />
diesen Angaben geschätzt. Hierzu wird die Regenspende eines 15-Minuten-<br />
Regens mit einer Häufigkeit von n = 0,3 (1 mal in 3 Jahren) betrachtet. Die Ge-<br />
samtregenhöhe dieses Regenereignisses ist dem KOSTRA-Atlas des Deutschen<br />
Wetterdienstes entnommen und beträgt 11,79 mm (=11,79 l/m²).<br />
Bezogen auf eine Sekunde ergibt sich:<br />
11,79 l/m² / 15 min = 7860 l/(min*ha) = 131 l/(s*ha)<br />
Aus diesem Wert lässt sich die befestigte Fläche schätzen:<br />
3,<br />
3m³<br />
/ s<br />
= 25 ha befestigte Fläche<br />
131l<br />
/( s * ha)<br />
Ausgehend von einer Befestigung von 50 % ergibt sich ein Einzugsgebiet von<br />
ca. 50 ha.<br />
Zuleitung aus dem Plangebiet<br />
Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von ungefähr 45 ha und lässt sich in<br />
zwei Einzugsgebiete aufteilen, die an zwei verschiedenen Einleitstellen in das<br />
vorhandene Bachtal entwässern. Die Aufteilung nach befestigten und unbefestig-<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
ten Flächen sowie die Flächengrößen sind der nachfolgenden Tabelle zu ent-<br />
nehmen. Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist eine Grundflächenzahl von 0,8 als Höchstmaß<br />
angegeben, also eine Versiegelung von 80 % möglich. Für die Verkehrsflächen<br />
wird ein Befestigungsgrad von 100 % angenommen.<br />
Gebietskategorie Größe in ha befestigte Fläche unbefestigte Fläche<br />
Gewerbliche Baufläche 1 (Bef.-Grad = 80 %) 16,51 13,208 3,302<br />
Verkehrsfläche 1 (Bef.-Grad = 100%) 0,97 0,970 -<br />
Summe Teileinzugsgebiet 1 17,48 14,178 3,302<br />
Gewerbliche Baufläche 2 (Bef.-Grad = 80 %) 19,72 15,776 3,944<br />
Verkehrsfläche 2 (Bef.-Grad = 100%) 0,99 0,990 -<br />
Summe Teileinzugsgebiet 2 20,71 16,766 3,944<br />
Grünfläche 3,79 3,790<br />
Biotopfläche 3,32 3,320<br />
Summe Grün- und Biotopfläche 7,11 7,110<br />
Gesamt 45,30 30,944 14,356<br />
Der Befestigungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der befestigten Fläche zur<br />
Gesamtfläche:<br />
Dachflächen<br />
Teileinzugsgebiet 1 14,<strong>18</strong> ha / 17,48 ha = 81 %<br />
Teileinzugsgebiet 2 16,77 ha / 20,71 ha = 81 %<br />
Wie bereits erwähnt, wird die Dachentwässerung der Teileinzugsflächen D1 und<br />
D2 in die vorhandenen Sölle abgeleitet. Die Einzugsflächen haben folgende<br />
Größe:<br />
D1: 2,25 ha<br />
D2: 0,94 ha<br />
Schätzungsweise sind 50 % der bebaubaren Fläche Dachflächen mit folgenden<br />
Flächengrößen:<br />
D1: 2,25 ha * 0,80 * 50 % = 0,90 ha<br />
D2: 0,94 ha * 0,80 * 50 % = 0,38 ha<br />
Somit ergibt sich für die an die Sölle angeschlossenen Flächen ein Befesti-<br />
gungsgrad von:<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
D 1 0,90 ha / 2,25 ha = 40 %<br />
D 2 0,38 ha / 0,94 ha = 40 %<br />
9.3.2 Kanalisation<br />
Für das Oberflächenentwässerungskonzept ist eine Trennkanalisation vorgese-<br />
hen. Im Rahmen des vorliegenden Entwässerungskonzeptes soll lediglich auf die<br />
Regenwasserkanalisation und –rückhaltung näher eingegangen werden. In den<br />
Lageplan der Teileinzugsgebiete wurde ein Grobnetz der geplanten Regenwas-<br />
serkanäle eingetragen. Die genaue Lage und Dimensionierung wird zu einem<br />
späteren Planungsstand festgelegt.<br />
Die Einzugsflächen sind der Neigungsklasse 2 (1 % < Ig < 4 %) und der Nei-<br />
gungsklasse 3 (4 < % Ig < 10 %) zuzuordnen (Ig = mittlere Geländeneigung).<br />
Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über zwei Kanalnetzsysteme aus<br />
Betonrohren DN 300 bis DN 1000.<br />
9.3.3 Regenrückhaltebecken<br />
Berechnungsgrundlagen<br />
Allgemeines<br />
Die Dimensionierung des erforderlichen Rückhaltevolumens erfolgt nach dem<br />
Regelwerk ATV-DVWK-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“. Dem-<br />
nach kann bei Einzugsgebieten bis AE,K < 200 ha das einfache Verfahren zur<br />
Bemessung angewendet und von statistischen Niederschlagsdaten ausgegan-<br />
gen werden.<br />
Zur Berechnung des Rückhaltevolumens müssen die angeschlossenen abfluss-<br />
wirksamen Flächen Au und der Drosselabfluss Qdr aus dem Becken bekannt sein<br />
und die Überschreitungshäufigkeit n gewählt werden, aus der sich die Nieder-<br />
schlagshöhen nach dem KOSTRA-Atlas des Deutschen Wetterdienstes ( DWD)<br />
ergeben.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Abflusswirksame Fläche Au<br />
Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Fläche Au müssen sowohl die Abflüsse<br />
von den befestigten Flächen AE,b als auch von den nicht befestigten Flächen<br />
AE,nb berücksichtigt werden.<br />
Die undurchlässige Fläche Au ergibt sich nach folgender Formel:<br />
Au = AE,b * ψm,b + AE,nb * ψm,nb<br />
AE,b = 25 ha + 14,<strong>18</strong> ha + 16,77 ha = 55,95 ha<br />
AE,nb = 25 ha + 3,30 ha + 3,94 ha + 7,11 ha = 39,35 ha<br />
(Flächengrößen siehe Kapitel 4.1)<br />
Aus der Tabelle 1 der ATV-DVWK-A117 sind die mittleren Abflussbeiwerte zu<br />
entnehmen. Im vorliegenden Fall wird für die befestigte Fläche ein Abflussbei-<br />
wert von Ψm,b = 0,85, für die unbefestigte Fläche von Ψm,nb = 0,10 und für die<br />
Dachflächen ein Abflussbeiwert von Ψm,b = 0,90 angenommen.<br />
Für die Teileinzugsgebiete ergeben sich folgende abflusswirksame Flächen:<br />
Teileinzugsgebiet 1 Au = 14,<strong>18</strong> ha * 0,85 + 3,30 ha * 0,10 = 12,38 ha<br />
Teileinzugsgebiet 2 Au = 16,77 ha * 0,85 + 3,94 ha * 0,10 = 14,65 ha<br />
Biotopfläche, Grünfläche Au = 7,11 ha * 0,10 = 0,71 ha<br />
27,74 ha<br />
D1 Au = 0,90 ha * 0,90 = 0,81 ha<br />
D1 Au = 0,38 ha * 0,90 = 0,34 ha<br />
Drosselabfluss<br />
1,15 ha<br />
Das Regenwasser aus dem Bachtal fließt durch einen vorhandenen Durchlass<br />
DN 1000 unter der B 103, der als Drossel wirkt. Mit dem Programm SAMWA<br />
(Barthauer) erfolgt die Ermittlung des Drosselabflusses beim maximalen Was-<br />
serstand von 20,04 m ü HN. Die Drosselleistung ist der nachfolgenden Tabelle<br />
zu entnehmen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Drosselbemessung bei maximalem Wasserstand im Rückhalteraum:<br />
Berechnung einer Drosselleitung (Kreisrohr) nach ATV A128<br />
Eingabewerte:<br />
Abfluss durch Drossel m³/s 2,687<br />
Wasserspiegel im Speicher m ü. HN 20,04<br />
Sohle Drosselauslauf m ü. HN 17,75<br />
Durchmesser Drossel mm 1000<br />
Reibungsbeiwert k b mm 0,25<br />
Einlaufbeiwert zeta - 0,5<br />
Gerechnete Werte:<br />
Fließgeschwindigkeit m/s 3,421<br />
Länge der Drossel m 45,027<br />
Energieliniengefälle ‰ 0,022<br />
© 1986 by Dipl.-Ing. J. Barthauer, Braunschweig.<br />
Wasserspiegel im Speicher<br />
20,04<br />
19,54<br />
<strong>18</strong>,54<br />
DN 1000<br />
Drosselstrecke<br />
45 m<br />
Iso = <strong>18</strong> ‰<br />
17,75<br />
Das arithmetische Mittel des Drosselabflusses bei minimalem und maximalem<br />
Wasserstand ergibt den für die Berechnung maßgebenden Drosselabfluss.<br />
mittlerer Drosselabfluss: (2,687 m³/s + 0 m³/s) / 2 = 1,344 m³/s<br />
Einleitmengen / Einleitstellen<br />
Für die Berechnung wird von einer Überschreitungshäufigkeit n = 1/a, also von<br />
einem 1-jährigen Bemessungsregen ausgegangen (Angabe lt. Landkreis Güst-<br />
row, Untere Wasserbehörde). Die zugehörigen Regenspenden und die jeweili-<br />
gen Niederschlagshöhen sind dem KOSTRA-Atlas entnommen.<br />
Bei einer Größe des Einzugsgebietes von ca. 94 ha ist mit einer durchschnittli-<br />
chen Fließzeit von 20 min zu rechnen.<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Nach folgender Formel lässt sich die Einleitmenge aus dem Gewerbegebiet in<br />
das vorhandene Gewässer ermitteln: Qr(15/1) = Au * r(15/1)<br />
(Au = abflusswirksame Fläche)<br />
Für die Einleitstellen ergeben sich folgende Abflussmengen:<br />
Einleitstelle 1 (4520411,745/5977206,567):<br />
Einleitstelle 2 (4520759,985/5977075,221):<br />
Qr(15/1) = 12,38 ha * 97,2 l/(s*ha) = 1.203 l/s<br />
Qr(15/1) = 14,65 ha * 97,2 l/(s*ha) = 1.424 l/s<br />
Sölle (D1 und D2) Qr(15/1) = 1,15 ha * 97,2 l/(s*ha) = 112 l/s<br />
9.3.4 Beckenbemessung<br />
Die Ermittlung des erforderlichen Speichervolumens des Regenrückhaltebe-<br />
ckens ergibt sich aus der maximalen Differenz von Zufluss- und Abflussvolumen.<br />
Die Zuflussmenge ergibt sich aus der Regenspende und der Einzugsgebietsflä-<br />
che, die Abflussmenge wird durch den Drosselabfluss des Durchlasses be-<br />
stimmt. Fließt mehr Regenwasser zu, als durch den Durchlass abläuft, so be-<br />
ginnt sich das Wasser aufzustauen, bis zu dem Punkt, an dem wieder mehr<br />
Wasser ab- als zufließt. In der Berechnung gilt es, das hierfür maximal erforder-<br />
liche Aufstauvolumen zu ermitteln.<br />
Die Berechnung nach der ATV–DVWK-A117 erfolgt in tabellarischer Form auf<br />
Seite 13. Sie wird für verschiedene Dauerstufen durchgeführt. Für die jeweilige<br />
Dauerstufe ergibt sich das spezifische Volumen nach folgender Gleichung:<br />
Vs,u<br />
rD,n<br />
Vs,u = (rD,n – qdr,r,u) * fz * fa * 0,06 [m³/ha]<br />
Spezifisches Speichervolumen, bezogen auf Au [m³/ha]<br />
Regenspende der Dauerstufe D und der Häufigkeit n [l/(s*ha)]<br />
fz Zuschlagsfaktor nach Tabelle 2 (ATV-DVWK-A117)<br />
fa Abminderungsfaktor lt. ATV-DVWK-A117<br />
0,06 Dimensionsfaktor zur Umrechnung von l/s in m³/min<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Das erforderliche Volumen ergibt sich durch Multiplikation des maximalen spezi-<br />
fischen Volumens Vs,u mit der undurchlässigen Fläche Au:<br />
Verf = Vs,u * Au [m³]<br />
Laut der Tabelle auf Seite 13 ergibt sich ein erforderliches Speichervolumen von:<br />
Verf = 3100 m³<br />
Bei einer Wasserspiegelfläche A1 von 2330 m² (maximaler Wasserstand) und<br />
einer Fläche A2 von <strong>18</strong>00 m² (minimaler Wasserstand) ergibt sich nach der For-<br />
mel für einen Pyramidenstumpf folgendes Volumen:<br />
Vvorh = h/3 * (A1 + 1* A2<br />
A +A2) =<br />
1,5 m /3 * (2330 m² + 2330 ² * <strong>18</strong>00m²<br />
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m +<strong>18</strong>00 m²) = 3089 m³ < Verf
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Bemessung von Regenrückhalteräumen nach ATV-DVWK-A 117<br />
(vereinfachtes Verfahren)<br />
Fläche des kanalisierten Einzugsgebietes<br />
A E,k 95,30 ha<br />
davon befestigte Fläche<br />
A E,b 55,95 ha<br />
davon unbefestigte Fläche A E,nb 39,35 ha<br />
mittlerer Abflussbeiwert der befestigten Fläche ψm,b 0,850<br />
mittlerer Abflussbeiwert der unbefestigten Fläche ψm,nb 0,100<br />
Berechnung der maßgebenden befestigten Flächen Au 51,49 ha<br />
Drosselabfluss aus dem RRB (arithmetisches Mittel)<br />
Qdr,max 1344 l/s<br />
Drosselabflussspende bez. auf kanalisiertes Einzugsgebiet qdr,k 14,10 l/s*ha<br />
Trockenwetterabfluss des direkten Einzugsgebietes<br />
Qt24 0l/s<br />
Regenanteil d. Drosselabflussspende d. undurchl. Flächen qdr,r,u 26,1 l/s*ha<br />
durchschnittliche Fließzeit im System<br />
nachzuweisende Überschreitungshäufigkeit<br />
0l/s<br />
tf 20 min<br />
n 1 1/ a<br />
Zuschlagsfaktor [nach Tabelle 2 ATV A 117 (Seite 15)] fZ 1,2<br />
Abminderungsfaktor (nach Formeln Anhang 2, ATV A 117)<br />
fA<br />
0,760<br />
Entleerungszeit des Beckens (tE = Verf / Qdr,max) tE 0,6 Std<br />
Dauerstufe Niederschlags- r qdr,r,u Diff.zw. r u. qdr,r,u Verf<br />
[min] höhe [mm] [l/s*ha] [l/s*ha] [l/s*ha] [cbm/ha] [cbm]<br />
5 5,9 196,67 26,1 170,6 47<br />
2400<br />
10 7,50 125,00 26,1 98,9 54<br />
2790<br />
15 8,80 97,78 26,1 71,7 59<br />
3028<br />
20 9,70 80,83 26,1 54,7 60<br />
3080<br />
30 11,30 62,78 26,1 36,7 60<br />
3100<br />
45 13,10 48,52 26,1 22,4 55<br />
2840<br />
60 14,50 40,28 26,1 14,2 47<br />
2400<br />
90 16,00 29,63 26,1 3,5 17<br />
890<br />
60<br />
3100<br />
9.3.5 Zusammenfassung<br />
Aufgrund der erhöhten Regenwasserabflussmengen aus dem geplanten Gewer-<br />
begebiet „Airpark Nord IV“ ist eine Rückhaltung erforderlich. Das vorhandene<br />
Bachtal ist dafür nicht ausreichend, da das Wasser zu hoch einstauen würde.<br />
Geplant ist ein Rückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet im Bereich des<br />
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Vs,u
<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />
Durchlasses unter der B 103. Es erstreckt sich sowohl östlich als auch südlich<br />
des Baches (siehe Lageplan der Teileinzugsgebiete).<br />
Nach den Berechnungen ergibt sich ein erforderliches Volumen von 3100 m³,<br />
welches durch das Rückhaltebecken bereitgestellt werden kann. Das Rückstau-<br />
volumen im Bachtal bleibt an dieser Stelle unberücksichtigt.<br />
Die maximale Einstauhöhe liegt 1,50 m über der Rohrsohle des vorhandene<br />
Durchlasses DN 1000, also 50 cm über Rohrscheitel. Die Entleerungszeit des<br />
Rückhaltebeckens beträgt 0,6 Stunden.<br />
Die im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegenen Sölle werden künftig mit<br />
der Dachentwässerung aus den angrenzenden Grundstücken gespeist, um eine<br />
ausreichende Bewässerung zu gewährleisten.<br />
10 Flächenbilanz<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> beinhaltet insgesamt die nachfolgend aufgeführten Teilflä-<br />
chen:<br />
Tabelle 10: Flächenbilanz des Plangebiets<br />
Gebietskategorie Größe in m 2<br />
gewerbliche Baufläche 342.946<br />
Verkehrsfläche 31.005<br />
Grünfläche 38.302<br />
davon öffentlich 35.702<br />
privat 2.600<br />
Biotopfläche 32.914<br />
Regenrückhaltebecken 3.267<br />
Gesamt 448.434<br />
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11 Verfahrensvermerke<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord<br />
IV“ wurde von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 28.02.2002 gefasst. Die<br />
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung<br />
wurde in der Zeit vom 05.06. - 14.08.2003 durchgeführt. Die frühzeitige Bürger-<br />
beteiligung würde durch Aushang im Rathaus in der Zeit vom 14.07. -<br />
14.08.2003 vorgenommen.<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s hat mit dem Entwurf der Begründung gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.11. - 12.12.2003 öffentlich ausgelegen.<br />
Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in ihrer Sitzung am <strong>18</strong>.02.2004 den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> als Satzung beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am<br />
........................<br />
<strong>Laage</strong>, den .......................................<br />
........................................ ..................................<br />
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Entwurfs- und Verfahrensbetreuung<br />
Bearbeitet im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />
INGENIEURE•ARCHITEKTEN•STADTPLANER<br />
Thalen Consult GmbH • Stau 91 • 26122 Oldenburg<br />
Thalen Consult GmbH<br />
Bauassessor O. Freitag<br />
Oldenburg, Februar 2004<br />
Gedruckt: 08.07.04 12:34<br />
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