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Bebauungsplan Nr. 18 - Stadt Laage

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4520300<br />

14/ 2<br />

5978000<br />

5977900<br />

5977800<br />

4520200<br />

4520100<br />

4520000<br />

4519900<br />

P<br />

0,8<br />

5977700<br />

5977600<br />

5977500<br />

5977400<br />

0<br />

TF: 7<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

22/ 7<br />

TF: 8<br />

Flugplat z GelÑnde<br />

(unbefest igt )<br />

TF: 8<br />

0,8<br />

Wasser<br />

WS 20.06.2002 32.19 m Å. HN<br />

TF: 6.2<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

P<br />

5,0<br />

14/ 3<br />

FreiflÑche<br />

10,0<br />

0,8<br />

14/ 7<br />

22/ 4<br />

Kronskamp Flur 2<br />

a<br />

14/ 4<br />

0<br />

14/ 6<br />

max. GH: 56,5 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

TF: 7<br />

LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />

TF: 8<br />

GI E<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

TF: 8<br />

TF: 9.2<br />

5,0<br />

20,0<br />

20,0<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

30,0<br />

15,0<br />

3,0<br />

5,0<br />

14/ 5<br />

Kronskamp Flur 1<br />

334<br />

max. GH: 54,5 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

10,0<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

5,0<br />

ö= ca. 1,4 m<br />

max. GH: 55,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

7,0<br />

TF: 9.2<br />

LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

WS 20.06.2002 33.61 m Å. HN<br />

TF: 10.1<br />

R 5<br />

TF: 8<br />

Wasser<br />

305<br />

VW 300 PVC PN 10 Sm<br />

Rohrt rasse<br />

TF: 6.3<br />

3,0<br />

Planstraße D<br />

26,0 m<br />

10,0<br />

5,0 12,5 5,0<br />

5,0<br />

331<br />

R 4<br />

367<br />

BrÅcke<br />

Acker<br />

max. GH: 55,0 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

0<br />

375<br />

max. GH: 58,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

max. GH: 53,0 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

330<br />

Leit planke<br />

max. GH: 53,0 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

TF: 10.1<br />

Kronen Kant e<br />

erst e Baumreihe<br />

Kabelt rasse<br />

B 103<br />

max. GH: 57,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 51 dB(A)/qm<br />

R 3<br />

TF: 10.3<br />

14/ 7<br />

Km 4,6<br />

Ab 230<br />

TF: 10.1<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

max. GH: 59,0 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Acker<br />

R 1<br />

TF: 6.1<br />

Rohrt rasse<br />

333<br />

0<br />

Ö<br />

TF: 10.1<br />

R 2<br />

TF: 6.2, 6.3<br />

0,8<br />

GI<br />

Esche 0,6 10m<br />

Acker<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

max. GH: 56,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

Planstraße B<br />

TF: 9.1<br />

TF: 10.2 TF: 10.2 TF: 10.2<br />

TF: 8<br />

TF: 10.1<br />

TF: 9.2<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

max. GH: 53,0 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

5,00<br />

12,50<br />

5,00<br />

26,0<br />

5,0 20,0 5,0<br />

TF: 9.3<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

7,0<br />

20,0<br />

max. GH: 58,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

70,0 80,0 100,0<br />

50,0<br />

65,0<br />

45,0<br />

3,0<br />

7,0<br />

TF: 9.3<br />

E<br />

max. GH: 58,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

5,0 3,03,0 5,0<br />

TF: 6.1<br />

ö= ca. 1,4 m<br />

max. GH: 40,5 m ü. NN<br />

=> max. 12,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

max. GH: 40,5 m ü. NN<br />

=> max. 8,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Planstraße A<br />

332<br />

Kieferjungkult ur<br />

nicht me· bar<br />

St ammdurchmeser 0.2m<br />

VW 300 PVC PN 10 Sm<br />

max. GH: 52,5 m ü. NN<br />

=> max. 22,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

TF: 10.1<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

TF: 10.1<br />

TF: 10.3<br />

5,0 12,5 5,0<br />

5,0 12,5 5,0<br />

20,0<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6<br />

10,0<br />

0<br />

20 KV Kabel<br />

Km 4,4<br />

Rohr Be- und Ent lÅft ung<br />

max. GH: 58,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 55 dB(A)/qm<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 11<br />

5,0<br />

20,0<br />

5,0<br />

TF: 8<br />

20,0<br />

7,0<br />

5,0<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 8<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,2 4m<br />

WS 20.06.2002 24.97 m 2. HN<br />

5,0 12,5 5,0<br />

Ö<br />

erst e Baumreihe<br />

Fluglärmschutzzone II<br />

TF: 9.1<br />

0,8<br />

Kronen Kant e<br />

3,0<br />

6,0<br />

146 m<br />

329<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,1 3m<br />

10,0 12,50 10,0<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />

80,00<br />

Acker<br />

5,0 12,5 5,0<br />

0<br />

230<br />

Kabelt rasse<br />

Bet on 3 00<br />

Bet on 300<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,2 4m<br />

max. GH: 55,0 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Fluglärmschutzzone I<br />

max. GH: 55,5 m ü. NN<br />

=> max. 25,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Planstraße C<br />

Acker<br />

TF: 10.3<br />

Pa 1,0 14<br />

WS 20.06.2002 26.30 m Å. HN<br />

1200 Bet on<br />

338 m<br />

1200 Bet on<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,1 4m<br />

BÑume<br />

Feucht Gehîlz Bruch<br />

500 Bet on<br />

317<br />

Graben<br />

TF: 6.1<br />

329<br />

26,0<br />

Schilf<br />

R6<br />

Kronen Kant e<br />

328<br />

erst e Baumreihe<br />

R7<br />

0<br />

Post Merkst ein<br />

max. GH: 40,5 m ü. NN<br />

=> max. 14,0 m ü. Gelände*<br />

LW" nachts: 61 dB(A)/qm<br />

Pa 1,4 17m<br />

0,8<br />

Schilf<br />

GI E<br />

Acker<br />

a<br />

322/ 2<br />

7<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des<br />

§ 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der Zustimmung<br />

durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die<br />

Wehrbereichsverwaltung kann die Zustimmung zu einzelnen<br />

Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben<br />

sind gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel<br />

- Postfach 1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird<br />

empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />

0,8<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 11<br />

5,0 6,0 5,0<br />

3,0<br />

6,0<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

5,0<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,1 3m<br />

TF: 6.3<br />

20,0<br />

7,0<br />

317<br />

Pa 1,7 21m<br />

R8<br />

Kronen Kant e<br />

erst e Baumreihe<br />

Kieferjungkult ur<br />

nicht me· bar<br />

St ammdurchmeser 0.2m<br />

Graben nicht me· bar<br />

Pa 1,1 24m<br />

3,0<br />

3,0<br />

Pa 1,0 21m<br />

ö= ca. 1,4 m VW 300 PVC PN 10 Sm<br />

327<br />

Pa 0,8 21m<br />

R9<br />

238<br />

TF: 6.1<br />

TF: 10.3<br />

5,0<br />

326<br />

Schilf<br />

0<br />

TF: 10.3<br />

Strasse B103 (A)<br />

20,0<br />

20,0<br />

65,00<br />

405,0 m<br />

0,8<br />

45,00<br />

Acker<br />

152 m<br />

Weide 1,3 22m<br />

239<br />

TF: 6.1<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />

Wei 1,3 16m<br />

Leit planke<br />

Rohrt rasse<br />

325<br />

Wei 1,3 <strong>18</strong>m<br />

OKD22.16<br />

Schacht versandet<br />

0,8<br />

R16<br />

OKD28.39<br />

R<br />

Pa 1,4 <strong>18</strong>m<br />

240<br />

94,3°<br />

GI E<br />

Baumreihe<br />

Ah 0,1 3m<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.2, 5<br />

30,0<br />

B<br />

0,8<br />

R10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />

"Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV"<br />

Gemarkung Kronskamp<br />

Flur 1 und 2<br />

322/ 1<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.2, 11<br />

TF: 6.1, 6.2<br />

Leit planke<br />

R11<br />

63,0<br />

241<br />

0,8<br />

Ö<br />

R12<br />

GI E<br />

a<br />

TF : 1 - 4, 4.1, 5<br />

0<br />

TF: 9.1<br />

324<br />

242<br />

R13<br />

R15<br />

R14<br />

Parallele in 95 m Entfernung zur Startbahnachse<br />

KM 3,8<br />

Kabelt rasse


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 1<br />

1 Eingeschränkte Industriegebiete (gemäß § 9 BauNVO)<br />

1.1 In den eingeschränkten Industriegebieten sind gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO nur solche Betriebe und Anlagen<br />

zulässig, die nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) die in den Nutzungsschablonen eingetragenen immissionswirksamen<br />

flächenbezogenen Schallleistungspegel einhalten.<br />

1.2 Bordelle sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke sind<br />

gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig.<br />

2. Einschränkung für Handelsbetriebe in den Industriegebieten<br />

(gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 BauNVO)<br />

In den eingeschränkten Industriegebieten ist Einzelhandelsnutzung nur dann zulässig, wenn es sich um den Verkauf<br />

von Produkten handelt, die durch im Gewerbegebiet ansässige Betriebe hergestellt werden und wenn nicht mehr als<br />

10 % des Gesamtumsatzes an private Endverbraucher verkauft werden.<br />

3. Abweichende Bauweise (gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO)<br />

In der abweichenden Bauweise sind Gebäude mit mehr als 50 m Gebäudelänge zulässig. Zwischen einzelnen<br />

Gebäuden sind die Abstandsvorschriften nach Landesrecht zu beachten.<br />

4. Höhe baulicher Anlagen (gemäß § <strong>18</strong> BauNVO)<br />

Die festgesetzten Gebäudehöhen unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der<br />

Zustimmung durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />

Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben sind gemäß den<br />

nachfolgenden Regelungen der Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen.<br />

Die bauplanungsrechtlich zulässige Höhe der Gebäude richtet sich nach den in den Nutzungsschablonen<br />

eingetragenen Werten in Bezug auf Normal-Null. Eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe für<br />

untergeordnete Bauteile (Schornsteine, Antennenanlagen etc.) ist ausnahmsweise zulässig, sofern die<br />

Bauhöhenbeschränkungen des Flugplatzes Rostock-<strong>Laage</strong> nicht überschritten werden und die Zustimmung der<br />

Wehrbereichsverwaltung Nord erfolgt.<br />

4.1 In den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.1 markierten Bereichen steht die festgesetzte Gebäudehöhe für alle<br />

Bauvorhaben, die eine Gebäudehöhe von 40,57 m ü. NN überschreiten, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch<br />

die Wehrbereichsverwaltung. Alle Bauvorhaben, die eine maximale Höhe von 40,57 m ü. NN überschreiten, sind der<br />

Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen.<br />

4.2 In den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.2 markierten Bereichen sind alle Bauvorhaben - unabhängig von der<br />

Gebäudehöhe - der Wehrbereichsverwaltung zur Prüfung vorzulegen. Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte<br />

Gebäudehöhe kann ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 50,0 m ü. NN überschritten werden.<br />

Für die Erteilung der Ausnahme ist die Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung Nord erforderlich.<br />

5. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 24 BauGB)<br />

Die Gebäudeseiten von Wohn-, Schlaf- und Büroräumen sind im gesamten Plangebiet mit einem bewerteten<br />

resultierenden Schalldämm-Maß entsprechend der in der DIN 4109 (Tabelle 8) ausgewiesenen Werte für den<br />

Lärmpegelbereich VI zu realisieren.<br />

6. Leitungsrechte (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 21 BauGB)<br />

6.1 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.1 markierten Flächen ist ein Leitungsrecht zugunsten der<br />

zuständigen Ver- und Entsorgungsträger zu sichern.<br />

6.2 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.2 markierten Flächen ist ein Leitungsrecht zugunsten des<br />

Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> zu sichern.<br />

6.3 Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 6.3 markierten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> zu sichern.


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 2<br />

7. Grünflächen (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 BauGB)<br />

Die mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 7 markierte private Grünfläche ist gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15 BauGB i. V.<br />

m. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 b BauGB als Scherrasen anzulegen und regelmäßig zu pflegen. Bepflanzungen mit<br />

Bäumen und Sträuchern sind nicht zulässig.<br />

8. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

Im Bereich der mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 8 markierten Fläche ist auf privaten Grundstücken eine 10,0 m<br />

breite Bepflanzung mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Vorhandener<br />

Gehölzbestand ist in die Pflanzung zu integrieren. Die Pflanzen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang<br />

nachzupflanzen. Sträucher sind als zweimal verpflanzte Ware ohne Ballen mit 80 - 100 cm Höhe und Bäume als<br />

dreimal verpflanzte Hochstämme mit 14 - 16 cm Stammumfang anzupflanzen; Bäume sind jeweils mit einem<br />

Baumpfahl zu sichern. Die Anpflanzung hat in 5 Reihen mit einem Abstand von 1,5 m von Reihe zu Reihe und von<br />

1,0 m innerhalb der Reihe zu erfolgen, so dass zu den seitlichen Begrenzungen der Pflanzfläche ein 2,0 m breiter<br />

Entwicklungsraum ohne Gehölzanpflanzungen verbleibt. Die beiden äußeren Pflanzreihen sind ausschließlich für<br />

die Pflanzung von Sträuchern, die verbleibenden drei inneren Reihen für eine Mischung aus Baum- und<br />

Straucharten zugelassen. Der Anteil der Bäume an der Pflanzung hat 9 % zu betragen, so dass hier je 100 lfd.<br />

Meter Heckenpflanzung 45 Bäume zu pflanzen sind.<br />

Bei der Pflanzung sind Arten aus der dem <strong>Bebauungsplan</strong> beigefügten Pflanzliste (siehe Hinweis <strong>Nr</strong>. 10) so zu<br />

verwenden, dass je 100 lfd. Meter Heckenpflanzung folgende Stückzahlen anzusetzen sind:<br />

Aschweide<br />

Brombeere<br />

Bruchweide<br />

Esche<br />

Faulbaum<br />

Feldahorn<br />

Gemeine Birke<br />

Hainbuche<br />

Haselnuß<br />

Schwarzer Holunder<br />

Hundsrose<br />

Hecken-Rose<br />

Kornelkirsche<br />

Kreuzdorn<br />

Ohr-Weide<br />

Pfaffenhütchen<br />

Rote Heckenkirsche<br />

Salweide<br />

Schlehe<br />

Schneeball<br />

Schwarzerle<br />

Sommerlinde<br />

Stieleiche<br />

Vogelkirsche<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Wildapfel<br />

Wildbirne<br />

Wolliger Schneeball<br />

Zitterpappel<br />

Eberesche (Vogelbeere)<br />

Salix cinerea<br />

Rubus fruticosus<br />

Salix fragilis<br />

Fraxinus excelsior<br />

Frangula alnus<br />

Acer campestre<br />

Betula pendula<br />

Carpinus betulus<br />

Corylus avellana<br />

Sambucus nigra<br />

Rosa canina<br />

Rosa corymbifera<br />

Cornus mas<br />

Rhamnus cathartica<br />

Salix aurita<br />

Euonymus europaea<br />

Lonicera xylosteum<br />

Salix caprea<br />

Prunus spinosa<br />

Viburnum opulus<br />

Alnus glutinosa<br />

Tilia platyphyllos<br />

Quercus robur<br />

Prunus avium<br />

Crataegus monogyna<br />

Crataegus oxyacantha<br />

Malus sylvestris<br />

Pyrus pyraster<br />

Viburnum lantana<br />

Populus tremulus<br />

Sorbus aucuparia<br />

Eine Anwuchspflege ist für drei Kalenderjahre zu gewährleisten.<br />

<strong>18</strong><br />

40<br />

4<br />

3<br />

<strong>18</strong><br />

5<br />

3<br />

4<br />

21<br />

28<br />

40<br />

40<br />

<strong>18</strong><br />

<strong>18</strong><br />

20<br />

<strong>18</strong><br />

40<br />

<strong>18</strong><br />

40<br />

<strong>18</strong><br />

3<br />

3<br />

3<br />

3<br />

28<br />

<strong>18</strong><br />

3<br />

3<br />

<strong>18</strong><br />

5<br />

4


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 3<br />

9. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft<br />

(gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 BauGB)<br />

Die mit der TF 9.1 bezeichneten Bereiche sind zu 60 % vollflächig mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu<br />

bepflanzen, während 40 % als unregelmäßige Lichtungen innerhalb dieser Gehölzflächen unbepflanzt bleiben und der<br />

natürlichen Sukzession überlassen werden.<br />

Bei der Anpflanzung sind Baum- und Straucharten aus der beigefügten Pflanzliste auszuwählen (siehe Hinweis <strong>Nr</strong>. 9).<br />

Sträucher sind als zweimal verpflanzte Ware ohne Ballen mit 80 - 100 cm Höhe und Bäume als dreimal verpflanzte<br />

Hochstämme mit 14 - 16 cm Stammumfang anzupflanzen; Bäume sind jeweils mit einem Baumpfahl zu sichern.<br />

Als Pflanzabstand wird ein Raster von 1,5 x 1,5 m vorgeschrieben, so dass 450 Einzelgehölze je 1.000 qm zu<br />

bepflanzender Fläche zu pflanzen sind. Der Anteil der Bäume an dieser Pflanzung hat 9 % zu betragen (dies entspricht<br />

40 Bäumen je 1.000 qm).<br />

Je 1.000 qm Pflanzfläche sind die in der Artenliste aufgeführten Gehölze in folgender Stückzahl zu verwenden:<br />

Grau-Weide<br />

Brombeere<br />

Bruch-Weide<br />

Gemeine Esche<br />

Faulbaum<br />

Feld-Ahorn<br />

Gemeine Birke<br />

Hainbuche<br />

Haselnuß<br />

Schwarzer Holunder<br />

Hunds-Rose<br />

Hecken-Rose<br />

Kornelkirsche<br />

Purgier-Kreuzdorn<br />

Ohr-Weide<br />

Pfaffenhütchen<br />

Rote Heckenkirsche<br />

Sal-Weide<br />

Schlehe<br />

Gewöhnl. Schneeball<br />

Schwarz-Erle<br />

Sommer-Linde<br />

Stiel-Eiche<br />

Vogel-Kirsche<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Wild-Apfel<br />

Wild-Birne<br />

Wolliger Schneeball<br />

Zitter-Pappel<br />

Eberesche<br />

Salix cinerea<br />

Rubus fruticosus<br />

fragilis<br />

Fraxinus excelsior<br />

Frangula alnus<br />

Acer campestre<br />

Betula pendula<br />

Carpinus betulus<br />

Corylus avellana<br />

Sambucus nigra<br />

Rosa canina<br />

Rosa corymbifera<br />

Cornus mas<br />

Rhamnus catharticus<br />

Salix aurita<br />

Euonymus europaea<br />

Lonicera xylosteum<br />

Salix caprea<br />

Prunus spinosa<br />

Viburnum opulus<br />

Alnus glutinosa<br />

Tilia platyphyllos<br />

Quercus robur<br />

Prunus avium<br />

Crataegus monogyna<br />

Crataegus oxyacantha<br />

Malus sylvestris<br />

Pyrus pyraster<br />

Viburnum lantana<br />

Populus tremula<br />

Sorbus aucuparia<br />

Die gehölzfreien Flächen werden nicht angesät und sind von Beginn an der natürlichen Sukzession zu überlassen.<br />

Nach einer Anwuchspflege, die sich über drei Kalenderjahre erstreckt und auch die Mahd des nicht zu bepflanzenden<br />

Flächenanteils umfasst, ist die gesamte Fläche der natürlichen Sukzession zu überlassen. Sofern Pflegeschnitte zur<br />

Wahrung des angestrebten Entwicklungszieles, des Grenzabstandes und der Verkehrssicherheit erforderlich werden,<br />

sind diese zulässig.<br />

In der Grünzone ist ein naturnah gestaltetes Stillgewässer von ca. 15 bis 20 m Durchmesser anzulegen. Das<br />

Stillgewässer hat eine Tiefe von 2,0 m (tiefste Stelle) und ist durch bindigen Lehmboden gegenüber dem Untergrund<br />

abzudichten. Ein Notüberlauf zum öffentlichen Kanalsystem ist vorzusehen. Sofern im Rahmen der<br />

Oberflächenentwässerung ein Stillgewässerverbundsystem erforderlich wird, ist dieses innerhalb der gekennzeichneten<br />

Fläche zulässig.<br />

13<br />

40<br />

2<br />

2<br />

13<br />

5<br />

4<br />

4<br />

<strong>18</strong><br />

25<br />

40<br />

40<br />

13<br />

13<br />

20<br />

<strong>18</strong><br />

40<br />

13<br />

40<br />

13<br />

4<br />

3<br />

3<br />

3<br />

21<br />

13<br />

3<br />

3<br />

13<br />

4<br />

4


Textliche Festsetzungen zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 4<br />

Die Pflanzmaßnahmen auf den mit der TF 9.1 bezeichneten Bereichen sind zeitgleich mit der Erschließung des<br />

Industriegebietes umzusetzen. Die mit der TF 9.1 bezeichneten Flächen sind durch eine lurchdurchlässige Einzäunung<br />

wirkungsvoll vor Wildverbissschäden und Fremdnutzungen zu schützen.<br />

Im Bereich der durch die markierte Fläche hindurchführenden Leitungsrechte ist bei Bepflanzungen auf die unterirdischen<br />

Leitungen Rücksicht zu nehmen. Im Bereich des Abschnittes der Planstraße A, der den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>.<br />

9.1 markierten Grünzug durchschneidet, sowie jeweils 10,0 m in östliche und westliche Richtung darüber hinaus, ist beim<br />

Bau der Planstraße A eine beidseitige Bordsteinabsenkung vorzunehmen. Der Bordstein ist auf höchstens 1,5 cm<br />

Überstand abzusenken.<br />

9.2 Das unverschmutzte Dachflächenwasser von Gebäuden in den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 9.2 markierten<br />

Baugebieten ist in den südlichen Soll (festgesetzt als Schutzobjekt im Sine des Naturschutzrechts) einzuleiten. Zwischen<br />

den beiden Söllen ist ein offener Verbindungsgraben anzulegen.<br />

9.3 Das unverschmutzte Niederschlagswasser von Gebäuden in den mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 9.3<br />

markierten Baugebieten ist in ein neu anzulegendes Stillgewässer in der öffentlichen Grünfläche (vgl. TF 9.1)<br />

einzuleiten.<br />

10. Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO<br />

10.1 Nebenanlagen im Form von Gebäuden dürfen in einem Abstand von 7 m entlang der im Plan eingetragenen<br />

unterirdischen Regenwasserleitung nicht errichtet werden.<br />

10.2 Nebenanlagen in Form von Gebäuden dürfen im Bereich der mit der textlichen Festsetzung 10.2 markierten<br />

Baugebiete zwischen der südlichen Baugrenze und der Grenze des Geltungsbereiches nicht errichtet werden.<br />

10.3 Zwischen den straßenseitigen Baugrenzen zur Bundesstraße B 103 und der Straßenbegrenzungslinie der B 103<br />

bzw. der Geltungsbereichsgrenze dürfen Nebenanlagen nicht errichtet werden. Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

dürfen nicht vorgenommen werden. Auf die Regelungen des § 9 Abs. 1 FStrG wird hingewiesen.<br />

11. Ausschluss von Büroräumen und Betriebsleiterwohnungen (gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO i.V.m.<br />

§ 1 Abs. 7 <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO)<br />

Innerhalb des mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 11 markierten Bereiches sind Betriebsleiterwohnungen und Büroräume<br />

sowie sonstige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Personen dienen, nicht zulässig.


Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 1<br />

1. Regelungen des § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall<br />

der Zustimmung durch die Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />

Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen. Bauvorhaben sind gemäß der<br />

textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel -<br />

Postfach 1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu<br />

stellen.<br />

2. Baunutzungsverordnung<br />

Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />

3. Bodenfunde<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden, sind<br />

diese sofort zu melden und bis zum Eintreffen der Vertreter der Denkmalbehörde durch den Finder oder Leiter<br />

der Arbeiten zu sichern.<br />

4. Altablagerungen<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so<br />

ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu benachrichtigen.<br />

5. Fluglärm<br />

Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich im Lärmschutzbereich 1 bzw. teilweise im Lärmschutzbereich 2 des<br />

Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong>. Beim Bau von Betriebsleiterwohnungen sind die Bestimmungen des<br />

Fluglärmschutzgesetzes vom 30. März 1971 (zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1986 (BGBl.<br />

I S. 2441) insbesondere der §§ 5 - 7 zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Erteilung von<br />

Baugenehmigungen für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und<br />

Betriebsleiter.<br />

6. Baubeschränkungen aufgrund munitionstechnischer Sicherheitsaspekte<br />

In den mit dem Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 markierten Baugebieten sind aufgrund der Nachbarschaft zum militärischen Teil des<br />

Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> bei der Errichtung von Gebäuden und Anlagen die Vorschriften der ZDV 34/320 -<br />

Schutzabstandsbestimmungen für den Umgang mit Munition - der Bundeswehr zu beachten. Objekte der<br />

sogenannten Gruppe V (d.h. Objekte besonderer Bauart oder Bedeutung, z.B. Gebäude mit mehr als drei<br />

Stockwerken (einschließlich Erdgeschoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />

Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von mehr als 25 m, Radar- und<br />

Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Wasserversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen<br />

und alle Objekte in Einkaufszentren) sind dort nicht zulässig.<br />

7. Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Die Lage der Leitungen, die durch Leitungsrechte gesichert sind, wurde vom beauftragten Vermessungsbüro<br />

nach den Angaben der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger in den Plan eingetragen. Die Lage kann daher<br />

mit Ungenauigkeiten behaftet sein. Vor dem Beginn von Erdarbeiten sind die Leitungen einzumessen.<br />

8. Sichtdreieck<br />

Der Bereich des gekennzeichneten Sichtdreiecks soll von allen das Sichtfeld behindernden baulichen und sonstigen<br />

Anlagen freigehalten werden. Bepflanzungen und Nebenanlagen sollen eine Höhe von 0,80 m über der<br />

Fahrbahnoberkante der Bundesstraße B 103 nicht überschreiten.


Hinweise zum BP <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> "Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV" ; Seite 2<br />

9. Baugrund<br />

Aufgrund der Bodeneigenschaften sind bei Baumaßnahmen teilweise besondere Sicherheitsvorkehrungen zur<br />

Erhaltung der Standfestigkeit von Gebäuden erforderlich. Eine entsprechende Untersuchung liegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

vor und kann dort eingesehen werden.<br />

10. Pflanzliste<br />

Bei Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes sind folgende Gehölzarten vorgesehen:<br />

Aschweide<br />

Brombeere<br />

Bruchweide<br />

Eberesche (Vogelbeere)<br />

Esche<br />

Faulbaum<br />

Feldahorn<br />

Gemeine Birke<br />

Hainbuche<br />

Haselnuß<br />

Schwarzer Holunder<br />

Hundsrose<br />

Hecken-Rose<br />

Kornelkirsche<br />

Kreuzdorn<br />

Ohr-Weide<br />

Pfaffenhütchen<br />

Rote Heckenkirsche<br />

Salweide<br />

Schlehe<br />

Schneeball<br />

Schwarzerle<br />

Sommerlinde<br />

Stieleiche<br />

Vogelkirsche<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Wildapfel<br />

Wildbirne<br />

Wolliger Schneeball<br />

Zitterpappel<br />

11. Bodendenkmale<br />

Salix cinerea<br />

Rubus fruticosus<br />

Salix fragilis<br />

Sorbus aucuparia<br />

Fraxinus excelsior<br />

Frangula alnus<br />

Acer campestre<br />

Betula pendula<br />

Carpinus betulus<br />

Corylus avellana<br />

Sambucus nigra<br />

Rosa canina<br />

Rosa corymbifera<br />

Cornus mas<br />

Rhamnus cathartica<br />

Salix aurita<br />

Euonymus europaea<br />

Lonicera xylosteum<br />

Salix caprea<br />

Prunus spinosa<br />

Viburnum opulus<br />

Alnus glutinosa<br />

Tilia platyphyllos<br />

Quercus robur<br />

Prunus avium<br />

Crataegus monogyna<br />

Crataegus oxyacantha<br />

Malus sylvestris<br />

Pyrus pyraster<br />

Viburnum lantana<br />

Populus tremulus<br />

Großstrauch<br />

Strauch<br />

Baum<br />

Baum<br />

Baum<br />

Großstrauch<br />

Baum<br />

Baum<br />

Baum<br />

Großstrauch<br />

Großstrauch<br />

Strauch<br />

Strauch<br />

Großstrauch<br />

Großstrauch<br />

Strauch<br />

Strauch<br />

Strauch<br />

Großstrauch<br />

Strauch<br />

Großstrauch<br />

Baum<br />

Baum<br />

Baum<br />

Baum<br />

Großstrauch<br />

Großstrauch<br />

Baum<br />

Baum<br />

Großstrauch<br />

Baum<br />

In den auf der Planzeichnung markierten Flächen sind nach Auskunft des zuständigen Landesamtes für<br />

Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern Bodendenkmale vorhanden. Die Veränderung der Bodendenkmale<br />

setzt eine vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG M-V (Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern) voraus.<br />

Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der betroffenen Teile der<br />

Bodendenkmale sichergestellt werden. Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und<br />

Dokumentation der Bodendenkmale ist das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig<br />

vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen<br />

erteilt die zuständige Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güstrow oder das Landesamt für<br />

Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069 Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder 03867 - 240.


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />

„Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG.......................................... 5<br />

1.1 Planungsanlass und Planungsziele................................................................... 5<br />

1.2 Lage und Größe des Plangebietes.................................................................... 8<br />

1.3 Aufstellungsbeschluss....................................................................................... 8<br />

2 PLANUNGSVORGABEN ........................................................................ 8<br />

2.1 Raumordnung ................................................................................................... 8<br />

2.2 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ..................................... 9<br />

2.3 Sonstige planerische Überlegungen................................................................ 11<br />

3 RESTRIKTIONEN UND STÄDTEBAULICHES KONZEPT................... 12<br />

3.1 Restriktionen ................................................................................................... 12<br />

3.2 Städtebauliche Konzeption.............................................................................. 19<br />

4 INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS ................................................... 22<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung............................................................................... 22<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 24<br />

4.3 Bauweise und Baugrenzen ............................................................................. 25<br />

4.4 Verkehrsflächen .............................................................................................. 26<br />

4.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen................... 27<br />

4.6 Grünflächen .................................................................................................... 27<br />

4.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft................................................................... 28<br />

4.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern................................... 28<br />

4.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................... 29<br />

4.10 Fläche für die Regelung des Wasserabflusses ............................................... 29<br />

4.11 Nebenanlagen................................................................................................. 30<br />

4.12 Nachrichtliche Übernahmen ............................................................................ 30<br />

4.13 Hinweise ......................................................................................................... 31<br />

5 UMWELTBERICHT ............................................................................... 34<br />

5.1 Vorgehensweise.............................................................................................. 35<br />

5.2 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................... 36<br />

Seite 2


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

5.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens................................................................................................ 37<br />

5.3.1 Allgemeine Fakten des Naturraums .......................................................... 37<br />

5.3.2 Beschreibung des Plangebietes ................................................................ 37<br />

5.3.3 Amphibienfauna ........................................................................................ 39<br />

5.3.3.1 Aufgabenstellung des Gutachtens zur Herpetofauna ...................... 39<br />

5.3.3.2 Untersuchungsgebiet und Beprobungsorte ..................................... 39<br />

5.3.3.3 Material und Methoden.................................................................... 40<br />

5.3.3.4 Ergebnisse...................................................................................... 41<br />

5.3.3.5 Auswertung und Schlussfolgerungen.............................................. 49<br />

5.4 Bewertung der Bestandsstrukturen ................................................................. 51<br />

5.5 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen nachteilige<br />

Umweltauswirkungen vermieden werden sollen.............................................. 56<br />

5.6 Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten........................................ 59<br />

5.7 Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen ............ 60<br />

5.8 Sonstiges ........................................................................................................ 62<br />

5.9 Zusammenfassung ......................................................................................... 62<br />

6 ABWÄGUNG: NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN UND<br />

PLANUNGSERFORDERNIS................................................................. 64<br />

7 ERMITTLUNG DER NATURSCHUTZFACHLICHEN<br />

KOMPENSATION.................................................................................. 66<br />

7.1 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs ................................................ 66<br />

7.1.1 Abgrenzung der Wirkzonen....................................................................... 67<br />

7.1.2 Ermittlung des Freiraum-Beeinträchtigungsgrades.................................... 67<br />

7.1.3 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust)......................... 68<br />

7.1.4 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust ..................................................... 69<br />

7.1.5 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen)............................. 69<br />

7.1.6 Berücksichtigung von qualifizierten landschaftlichen Freiräumen.............. 70<br />

7.1.7 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen................................. 70<br />

7.1.8 Berücksichtigung von faunistischen Sonderfunktionen.............................. 70<br />

7.1.9 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............... 71<br />

7.1.10 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs........................... 71<br />

7.1.11 Geplante Maßnahmen für die Kompensation .......................................... 72<br />

7.1.12 Bilanzierung ............................................................................................ 73<br />

8 SONSTIGE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................. 74<br />

8.1 Auswirkungen auf die Nachbarschaft .............................................................. 74<br />

8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft .............................................................. 74<br />

Seite 3


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

8.3 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur................................................ 75<br />

9 OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG..................................................... 76<br />

9.1 Lage und Bestand........................................................................................... 76<br />

9.2 Geplante Maßnahmen..................................................................................... 77<br />

9.3 Oberflächenentwässerung .............................................................................. 78<br />

9.3.1 Angeschlossene Flächen .......................................................................... 78<br />

9.3.2 Kanalisation............................................................................................... 80<br />

9.3.3 Regenrückhaltebecken.............................................................................. 80<br />

9.3.4 Beckenbemessung.................................................................................... 83<br />

9.3.5 Zusammenfassung.................................................................................... 85<br />

10 FLÄCHENBILANZ................................................................................. 86<br />

11 VERFAHRENSVERMERKE.................................................................. 87<br />

Verzeichnis der Abbildungen:<br />

Abbildung 1: Übersicht über das Plangebiet (ohne Maßstab) .............................................. 7<br />

Abbildung 2: Wirksamer FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> (Ausschnitt, ohne Maßstab)...................... 10<br />

Abbildung 3: Städtebauliche Konzeption (ohne Maßstab).................................................. 21<br />

Verzeichnis der Tabellen:<br />

Tabelle 1: Erklärung der Abkürzungen .............................................................................. 41<br />

Tabelle 2: Vorkommenshäufigkeit der Herpetofaunaarten................................................. 41<br />

Tabelle 3: Artenliste der Herpetofauna des Untersuchungsgebietes ................................. 42<br />

Tabelle 4: Arten am Fundortbereich 1 ............................................................................... 42<br />

Tabelle 5: Arten im Fundortbereich 2................................................................................. 44<br />

Tabelle 6: Arten im Fundortbereich 3................................................................................. 45<br />

Tabelle 7: Arten im Fundortbereich 4................................................................................. 47<br />

Tabelle 8: Arten im Fundortbereich 5................................................................................. 48<br />

Tabelle 9: Schutzstatus entsprechend der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Bast 1991)....................................................................................................... 50<br />

Tabelle 10: Flächenbilanz des Plangebiets........................................................................ 86<br />

Seite 4


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

1 Grundlagen der Planaufstellung<br />

1.1 Planungsanlass und Planungsziele<br />

Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an gewerblichen Bauflächen,<br />

die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Preisstruktur den Anforderungen<br />

möglichst verschiedener gewerblicher Nutzergruppen entsprechen, ist eine der<br />

originären Aufgaben kommunaler Wirtschaftsförderung. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich<br />

in den vergangenen Jahren mit ihrer gewerblichen Entwicklung auf den westli-<br />

chen Bereich ihres <strong>Stadt</strong>gebietes konzentriert. Hier ist im Umfeld des Flughafens<br />

Rostock-<strong>Laage</strong> durch die Ausweisung von drei Gewerbegebieten ein Grundstein<br />

für die Bereitstellung dringend benötigter Arbeitsplätze gelegt worden.<br />

Anlass für die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ist nun - in Fortführung der beschriebenen Entwicklung - die<br />

bauplanungsrechtliche Qualifizierung einer großen, gewerblich nutzbaren Fläche<br />

in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Rostock-<strong>Laage</strong>.<br />

Der Standort am Flughafen zeichnet sich dabei durch mehrere Faktoren aus: Ei-<br />

nerseits ist über das Straßennetz eine hervorragende regionale und überregiona-<br />

le Verkehrsanbindung vorhanden. Über die Bundesstraßen B 108 und B 103<br />

sind Rostock, Güstrow und Teterow zu erreichen. Die nahegelegene Autobahn<br />

BAB 19 und die Ostseeautobahn BAB 20 stellen die Verbindung in Richtung Ber-<br />

lin bzw. nach Hamburg sicher. Nach Fertigstellung der BAB 20 ist zusätzlich eine<br />

leistungsfähige Verbindung nach Osteuropa gewährleistet. Andererseits bietet<br />

der Seehafen Rostock mit seinen Schiffs- und Fährverbindungen eine direkte<br />

Verbindung nach Skandinavien.<br />

Den entscheidenden Standortfaktor für potentielle Ansiedlungen dürfte allerdings<br />

der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> darstellen. Durch den Ausbau des zivil genutzten<br />

Bereiches konnten in den letzten Jahren erhebliche Zuwächse an Fracht- und<br />

Personenaufkommen erzielt werden. Insbesondere die Aufnahme von regelmä-<br />

ßigen Linienverbindungen in deutsche Wirtschaftszentren machen die Flächen<br />

am Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> zu einem der verkehrsgünstigsten Standorte in<br />

Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Aufgrund dieser Standortqualitäten versucht die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> seit einigen Jahren<br />

unter dem Titel „Airpark <strong>Laage</strong>“ die Idee eines Industrie- und Gewerbeparks am<br />

Flughafen umzusetzen. Hintergrund ist die städtebauliche Entwicklung und Qua-<br />

lifizierung von Flächen im unmittelbaren Umfeld des Flughafens westlich der<br />

Bundesstraße B 103. Dazu wurden in den vergangenen Jahren zunächst die<br />

Seite 5


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Bebauungspläne Kronskamp I und Kronskamp II aufgestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

für das Gewerbegebiet „Kronskamp I“ aus dem Jahre 1994 umfasst ein Areal<br />

von ca. 37 ha Der <strong>Bebauungsplan</strong> „Kronskamp II“ erstreckt sich über eine Fläche<br />

von ca. 15 ha. Bis auf wenige Restflächen sind die Grundstücke im Geltungsbe-<br />

reich der Bebauungspläne Kronskamp I und Kronskamp II an Gewerbebetrei-<br />

bende veräußert worden.<br />

Im Jahre 2001 ist der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 16 „Airpark Nord III“ rechtskräftig ge-<br />

worden, der auf einem ehemaligen Kläranlagenstandort eine Fläche von ca. 7,5<br />

ha umfasst, die allerdings aufgrund ihres im wesentlichen dreieckigen Zuschnitts<br />

für eine Ansiedlung von größeren Betrieben nur bedingt interessant ist. Vielmehr<br />

dürfte sich dieser Standort vor allem für An- oder Umsiedlungen von kleineren<br />

und mittleren Unternehmen eignen. Die Erschließung des Plangebietes wurde<br />

vor kurzem fertiggestellt. Derzeit bemüht sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> um eine Vermark-<br />

tung der Flächen.<br />

Um das Angebot an gewerblichen Bauflächen zu komplettieren und auch größe-<br />

re Betriebe bedienen zu können, strebt die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die weitere Ausdehnung<br />

des Airparks an. Ins Auge gefasst wird dafür ein Areal von ca. 44,8 ha im südli-<br />

chen Anschluss an den bisherigen Airpark. Anstoß für diese Entwicklung sind<br />

insbesondere die Erfahrungen aus Gesprächen mit ansiedlungsinteressierten<br />

Unternehmen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Verhandlungen<br />

mit Großinvestoren u.a. deshalb scheiterten, weil die planungsrechtliche Situati-<br />

on der angebotenen Flächen nicht ausreichend vorbereitet war. Zwar besteht<br />

seit längerem eine grundsätzliche eigentumsrechtliche Verfügbarkeit des Berei-<br />

ches, die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine zügige Umsetzung eines<br />

Ansiedlungswunsches ist allerdings nicht gegeben. Eine weitere Erfahrung aus<br />

den Verhandlungen ist die Erkenntnis, dass potentielle Investoren in der Regel<br />

große, zusammenhängende Flächen nachfragen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> wird daher im Rahmen des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>18</strong> Baurecht für das beschriebene Gelände schaffen. Da der Bereich im wirksa-<br />

men Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> bislang noch als Fläche für die<br />

Landwirtschaft dargestellt ist, hat die Kommune im Rahmen der 2. Änderung ih-<br />

res Flächennutzungsplans eine entsprechende Überarbeitung ihrer vorbereiten-<br />

den Bauleitplanung ins Auge gefasst. Die 2. FNP-Änderung liegt derzeit zur Ge-<br />

nehmigung bei der zuständigen Behörde.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Abbildung 1: Übersicht über das Plangebiet (ohne Maßstab)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

1.2 Lage und Größe des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ um-<br />

fasst eine Fläche im Westen des <strong>Stadt</strong>körpers der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>. Sie befindet sich<br />

unmittelbar zwischen dem Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> und der Bundesstraße B<br />

103. Im Norden wird er von einem Bahngleis der Bundeswehr begrenzt, das eine<br />

eisenbahntechnische Anbindung des militärischen Teil des Flugplatzes gewähr-<br />

leistet. Im Süden erstreckt sich das Plangebiet bis auf Höhe eines kleinen Bach-<br />

tals, das im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als geschütztes<br />

Biotop dargestellt ist. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 44,84 ha. Die<br />

Flächen liegen in der Gemarkung Kronskamp Flur 1 und 2.<br />

1.3 Aufstellungsbeschluss<br />

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Kommu-<br />

nalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die <strong>Stadt</strong>verordneten-<br />

versammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Sitzung am 28.02.2002 die Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt<br />

gemacht.<br />

2 Planungsvorgaben<br />

2.1 Raumordnung<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock aus<br />

dem Jahr 1994, aufgestellt durch den Regionalen Planungsverband, wird die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Unterzentrum ausgewiesen. Sie bildet den Endpunkt einer Sied-<br />

lungsachse innerhalb des Ordnungsraumes Rostock, die von der <strong>Stadt</strong> Rostock<br />

ausgeht und sich Richtung Südosten erstreckt. Laut Regionalem Raumord-<br />

nungsprogramm sollen zentrale Orte so entwickelt werden, dass sie räumliche<br />

Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und Siedlungstätigkeit bilden. Ferner<br />

ist darauf hinzuwirken, dass in zentralen Orten ein ausreichendes Angebot an<br />

dauerhaften Arbeitsplätzen bereitgestellt wird. Das Umfeld des nahegelegenen<br />

Flugplatzes Rostock-<strong>Laage</strong> wird zudem als Siedlungsschwerpunkt für Gewerbe<br />

außerhalb von Siedlungsachsen dargestellt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

In der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung zum Vorentwurf des Bebau-<br />

ungsplans wurde eine grundsätzlich positive Bewertung des Vorhabens abgege-<br />

ben. Die Ausweisung der Fläche für produzierendes Gewerbe, als Teil des Ge-<br />

werbe- und Industriestandortes Airpark Rostock-<strong>Laage</strong>, befindet sich in Überein-<br />

stimmung mit der Standortoffensive der Landesregierung Mecklenburg-<br />

Vorpommern zur Entwicklung von Gewerbegroßstandorten im Land.<br />

2.2 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes<br />

Wie bereits erläutert stellt der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

aus dem Jahr 1998 im Bereich des Plangebietes überwiegend Flächen für die<br />

Landwirtschaft dar. Ferner ist im nordwestlichen Abschnitt des Geltungsberei-<br />

ches eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Dieser Bereich umfasst zwei<br />

kleinere Sölle, die allerdings miteinander nicht in direkter Verbindung stehen. Ein<br />

etwas ausgedehnteres Biotop ist im Süden ausgewiesen. In der Örtlichkeit stellt<br />

sich dieser Bereich als kleines Bachtal dar, das tief in die Landschaft eingekerbt<br />

ist. Aufgrund der topographischen Situation wurde dieser Bereich durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld nicht beansprucht. Stattdessen wird das<br />

Bachtal für die Oberflächenentwässerung des nahegelegenen Flughafens Ros-<br />

tock-<strong>Laage</strong> herangezogen. Insgesamt zwei Rohrleitungen entwässern in das<br />

Bachtal, das dadurch regelmäßig größere Wassermengen aufnehmen muss.<br />

Dadurch haben sich erhaltenswerte Naturstrukturen herausgebildet, die als ge-<br />

schützte Biotope eingestuft werden.<br />

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Darstellungen des wirksa-<br />

men Flächennutzungsplans im Bereich des Plangebietes.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Abbildung 2: Wirksamer FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> (Ausschnitt, ohne Maßstab)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

2.3 Sonstige planerische Überlegungen<br />

Um den Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> besser an das öffentliche Nahverkehrsnetz<br />

anbinden zu können, sind vor einiger Zeit auf Veranlassung des Amtes <strong>Laage</strong>-<br />

Land Überlegungen angestrengt worden, einen eigenen S-Bahn-Haltepunkt am<br />

Flughafen einzurichten. Dadurch kann eine direkte und unmittelbare ÖPNV-<br />

Verbindung zwischen dem Oberzentrum Rostock und dem Flughafen hergestellt<br />

werden.<br />

Die angesprochenen grundsätzlichen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung wur-<br />

den von einem Planungsbüro in erste, skizzenhafte Trassenvarianten übertra-<br />

gen. Insgesamt vier Alternativen sind entwickelt worden, von denen zwei Alterna-<br />

tiven den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

durchqueren würden. Aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> weisen beide Varianten erhebli-<br />

che Probleme auf, die eine derartige Trassenführung unmöglich machen bzw.<br />

erheblich erschweren. Daher wurden bereits im Rahmen des Erläuterungsberich-<br />

tes zur 2. FNP-Änderung Argumente gegen eine Trassenführung durch den Gel-<br />

tungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> angeführt.<br />

Die Freihaltung einer Trasse im geplanten Industriegebiet Airpark Nord IV für die<br />

spätere Realisierung einer S-Bahn-Anbindung des Flughafens erscheint auf-<br />

grund der dort dargelegten Argumentation nicht erforderlich und nach momenta-<br />

nem Kenntnisstand und den derzeitigen Überlegungen auch nicht sinnvoll.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der<br />

2. FNP-Änderung hat das Amt für Raumordnung und Landesplanung, mittleres<br />

Mecklenburg/Rostock, diese Sichtweise der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> unterstützt. Nach dorti-<br />

ger Auffassung gibt es aus raumordnerischer Sicht keine zwingenden Erforder-<br />

nisse, die den Planungsabsichten der <strong>Stadt</strong> entgegen gehalten werden könnten.<br />

Es gibt bisher noch keine verbindliche Planung, für die eine bestimmte Trasse<br />

freizuhalten wäre.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

3 Restriktionen und städtebauliches Konzept<br />

Für die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes und eines darauf aufbau-<br />

enden <strong>Bebauungsplan</strong>s ist es von besonderer Bedeutung, die Restriktionen, die<br />

auf der Fläche lasten bzw. die im Rahmen der Planung entstehenden Konflikte<br />

zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Daher werden im folgenden Kapitel<br />

entsprechende Aspekte beleuchtet. Im Anschluss daran wird das städtebauliche<br />

Konzept beschrieben, das die Grundlage für den <strong>Bebauungsplan</strong> darstellt.<br />

3.1 Restriktionen<br />

Geländetopographie<br />

Das Gelände des Plangebietes ist topographisch relativ bewegt. Insgesamt sind<br />

Geländehöhen zwischen ca. 22 m und ca. 39 m ü. NN zu verzeichnen. Ein<br />

einheitlicher Geländeverlauf ist dabei nicht zu erkennen. Im Norden bewegt sich<br />

das Gelände zwischen ca. 30 m und 39 m. Der Tiefpunkt im Norden liegt dabei<br />

östlich des nördlichen Solls.<br />

In der südlichen Hälfte des Plangebietes fällt das Gelände in Richtung Süden<br />

bzw. Osten zum schon mehrfach angesprochenen Bachtal ab. Hier befindet sich<br />

auch der tiefste Punkt des gesamten Plangebietes.<br />

Bei der Entwicklung eines Erschließungskonzeptes und der nachfolgenden Be-<br />

bauung ist auf die bewegte Geländestruktur Rücksicht zu nehmen.<br />

Geschützte Biotope<br />

Wie bereits erläutert befinden sich im Plangebiet insgesamt drei auf der Grund-<br />

lage des § 20 LNatG M-V geschützte Biotope. Diese Biotope dürfen nicht über-<br />

baut werden und müssen zusätzlich durch ausreichende Pufferflächen vor<br />

Beeinträchtigungen von außen geschützt werden.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird hierzu entsprechende Festsetzungen treffen. Zu den<br />

diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Kapitel 4 (Inhalte des Bebauungs-<br />

plans) und 5 (Umweltbericht) verwiesen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Lärmimmissionen<br />

Bei der Planung von Gewerbestandorten sollte regelmäßig der Aspekt möglicher<br />

Lärmemissionen berücksichtigt werden. Das Umfeld des Plangebietes stellt sich<br />

in Hinsicht auf angrenzende empfindliche Nutzungen als vergleichsweise un-<br />

problematisch dar. Im nördlichen Bereich befinden sich allerdings in ca. 300 m<br />

Entfernung zum Plangebiet die ersten Gebäude der Siedlung Alt-Kronskamp. Es<br />

handelt sich dabei um Bereiche, die der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

als gemischte Baufläche dargestellt sind, bzw. derzeit als gemischte Baufläche<br />

entwickelt werden.<br />

Weiterhin befindet sich - nordwestlich an das Plangebiet angrenzend - auf dem<br />

militärisch genutzten Teil des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> ein Kasernengebäude,<br />

das für Wohnzwecke genutzt wird. Es hält eine Entfernung von ca. 100 m zur<br />

Grenze des Plangebietes ein. Der Schutzanspruch dieses Bereiches ist mit dem<br />

eines Mischgebietes gleichzusetzen. Für diesen Gebietstypus sieht die DIN<br />

<strong>18</strong>005 genau wie die TA Lärm, die für die Beurteilung ausschließlich durch Ge-<br />

werbe verursachter Lärmimmissionen heranzuziehen ist, einen maximalen Im-<br />

missionspegel von tagsüber 60 dB (A) und nachts 45 dB (A) vor. Die anderen<br />

Flächen im Umfeld des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes zählen entweder zum Außenbe-<br />

reich, zum Flughafen oder zum Gewerbegebiet „Airpark Nord III“ und weisen<br />

keinerlei weitere empfindliche Nutzungen auf.<br />

Um im Vorfeld der Planung mögliche Konflikte erkennen zu können und sie im<br />

Rahmen der Bauleitplanung zu bewältigen, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ein schalltechni-<br />

sches Gutachten beim TÜV Nord, Rostock, in Auftrag gegeben. Darin sind die<br />

Auswirkungen der Planung untersucht worden.<br />

Dabei wurden zum einen mögliche Lärmbeeinträchtigungen des geplanten In-<br />

dustriegebietes auf die (Wohn-) Siedlung Kronskamp, das angesprochene Ka-<br />

sernengelände und eine Betriebsleiterwohnung im Geltungsbereich des Bebau-<br />

ungsplans Kronkamp I ermittelt. Zum anderen sind die Auswirkungen der Ver-<br />

kehre auf der Bundesstraße 103 auf Aufenthalts- und Büroräume in den zukünf-<br />

tigen Gewerbebauten im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es geprüft worden.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Tageszeitraum durch eine<br />

Nutzung als Industriegebiet keine Überschreitung der Orientierungswerte an den<br />

im Gutachten jeweils überprüften Immissionsorten auftreten. Im Nachtzeitraum<br />

sollten im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>s allerdings immissionswirksame flä-<br />

chenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) festgesetzt werden. Das Gutachten<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

schlägt dafür eine Gliederung der Fläche in drei Teilabschnitte vor, in denen<br />

IFSP zwischen 51 und 61 dB (A) festgelegt werden sollen.<br />

Zusätzlich sind die Lärmimmissionen im Plangebiet selbst zu berücksichtigen.<br />

Hier wirkt der Verkehr auf der Bundesstraße B 103, der für das Jahr 2010 mit ca.<br />

9.000 Fahrzeugen prognostiziert ist, auch auf das geplante Industriegebiet ein.<br />

In Verbindung mit dem Fluglärm, der aufgrund des nahegelegenen Flugplatzes<br />

ebenfalls einzustellen ist, wurde auf Anregung des Landkreises Güstrow eine<br />

Berechnung des auf die künftig im Plangebiet ansässigen Betriebe einwirkenden<br />

Lärms vorgenommen. Dabei wurden Verkehrs- und Fluglärm gemeinsam be-<br />

trachtet.<br />

Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass im gesamten Plangebiet resul-<br />

tierende Schalldämmmaße für Aufenthaltsräume von Betriebsleiterwohnungen<br />

bzw. von Büroräumen auf der Grundlage des Lärmpegelbereiches VI gemäß<br />

DIN 4109 festgesetzt werden sollten. Im unmittelbaren Randbereich entlang der<br />

Bundesstraße ist innerhalb der Fluglärmschutzzone I gänzlich auf derartige<br />

Räumlichkeiten zu verzichten.<br />

Insgesamt zeigt das Gutachten, dass unter Berücksichtigung der schalltechni-<br />

schen Empfehlungen aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen<br />

Argumente gegen eine Nutzung des Plangebietes des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />

als Industriegebiet sprechen.<br />

Bauhöhenbeschränkungen gemäß Luftverkehrsgesetz<br />

Aufgrund des in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet gelegenen Flugplatzes Ros-<br />

tock-<strong>Laage</strong> sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), insbe-<br />

sondere des § 12 LuftVG, zu beachten. Danach sind im Umfeld des Flughafens<br />

Rostock-<strong>Laage</strong> gewisse Beschränkungen der Bauhöhen zu berücksichtigen, die<br />

sich jeweils auf den Startbahnbezugspunkt (SPB) beziehen, der in Rostock-<br />

<strong>Laage</strong> ein Höhenniveau von 40,57 m ü. NN aufweist.<br />

Der nördliche Abschnitt des Plangebietes befindet sich im Baubeschränkungsbe-<br />

reich gemäß § 12 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1. a) LuftVG. Hier darf eine Gebäudehöhe von<br />

65,57 m ü. NN nicht überschritten werden. Der südliche Abschnitt befindet sich<br />

innerhalb der Sicherheitsflächen der Start- und Landebahn im Sinne von § 12<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 LuftVG. Hier ist in Abhängigkeit zur Entfernung zu den Start- und<br />

Landebahnen eine geringere Bauhöhe zulässig. Allerdings ist aufgrund der vor-<br />

handenen Geländehöhen, die in diesem Bereich mit maximal 34 m ü. NN weit<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

unterhalb des Startbahnbezugspunktes liegen, eine generelle Möglichkeit zur<br />

baulichen Nutzung der Fläche gegeben. Grundsätzliche Konflikte mit den Bau-<br />

beschränkungsbereichen sind daher nicht zu erkennen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird<br />

unter Berücksichtigung der Bauhöhenbeschränkungen und den vorhandenen<br />

Geländehöhen im Plangebiet Regelungen zur maximalen Gebäudehöhe festle-<br />

gen. Gemäß § 12 Abs. 2 LuftVG bedürfen allerdings alle Bauvorhaben im Be-<br />

reich des <strong>Bebauungsplan</strong>s einer Zustimmung durch die zuständige Luftver-<br />

kehrsbehörde (hier Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel). Ein ent-<br />

sprechender Hinweise ist auf der Planzeichnung zum <strong>Bebauungsplan</strong> vermerkt.<br />

Schutzzonen gemäß Fluglärmschutzgesetz<br />

Weiterhin befindet sich der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> im Bereich der Schutzzonen<br />

nach Fluglärmschutzgesetz. Dabei ist zu beachten, dass der überwiegende Teil<br />

des Geltungsbereiches innerhalb der Fluglärmschutzzone I liegt. Eine Ausnahme<br />

bildet lediglich eine Fläche im Norden, die sich in der Fluglärmschutzzone II be-<br />

findet. Wie bereits in den Ausführungen zur Lärmsituation dargelegt, ist bei der<br />

Erteilung von Baugenehmigungen darauf zu achten, dass die Bestimmungen<br />

des Fluglärmschutzgesetzes eingehalten werden.<br />

In der Schutzzone II dürfen Wohnungen nur errichtet werden, wenn sie den An-<br />

forderungen der Schallschutzverordnung vom 05.04.1974 gemäß § 7 Fluglärm-<br />

schutzgesetz entsprechen.<br />

Innerhalb der Schutzzone I sind Wohnungen nicht zulässig, außer es handelt<br />

sich um Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Aufsichts- bzw. Be-<br />

reitschaftspersonal, bzw. um Wohnungen, die gemäß § 35 Abs. 1 im Außenbe-<br />

reich zulässig sind oder um Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte für An-<br />

gehörige der Bundeswehr. Sämtliche Wohnungen innerhalb der Schutzzone I<br />

müssen wiederum den Anforderungen der Schallschutzverordnung gemäß § 7<br />

Fluglärmschutzgesetz genügen.<br />

Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong><br />

Der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> dient der Bundeswehr als Flugfeld. Daneben wird<br />

auch eine zivile Nutzung des Flughafens praktiziert. Die Flächen, die an das<br />

Plangebiet angrenzen, sind durch einen Zaun abgetrennt. Auf der östlichen Seite<br />

des Zaunes ist aus Sicherheitsgründen eine ca. 5 m breite Fläche von jeglicher<br />

Bebauung und höheren Vegetationselementen freizuhalten, um Beschädigungen<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

des Zaunes erkennen und das Eindringen Unbefugter auf das militärische Ge-<br />

lände verhindern zu können.<br />

Die Bundeswehr hat bereits im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>.<br />

16 „Airpark <strong>Laage</strong> Nord III“ im Jahre 2000 und erneut bei der frühzeitigen Trä-<br />

gerbeteiligung zur 2. FNP-Änderung darauf hingewiesen, dass die bestehende<br />

Havariezufahrt zum nordöstlichen Teil des Flugplatzes einer Verbesserung be-<br />

darf. Derzeit wird diese Havariezufahrt noch durch das nördliche Teilstück der<br />

ehemaligen Reichsstraße 103 sichergestellt, die etwa auf Höhe der „DEA-<br />

Tankstelle“ in die Bundesstraße einmündet. Sowohl aus verkehrstechnischer<br />

Sicht als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit bietet diese Einmündungssi-<br />

tuation auch nach Ansicht des Straßenbauamtes Güstrow, dem Träger der Stra-<br />

ßenbaulast, keine angemessene Situation. Daher wurde bei der Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 16 ein Rückbau dieses Knotenpunktes ins Auge gefasst.<br />

Die Bundswehr hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass einer Umgestal-<br />

tung erst dann zugestimmt werden kann, wenn ein adäquater Ersatz für die ent-<br />

fallende Havarieüberfahrt gefunden wird. Bei der Aufschließung des neuen In-<br />

dustriegebietes im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong><br />

Nord IV“ soll daher auch eine Anbindung an den Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> vor-<br />

gesehen werden, die der Bundeswehr als neue Havarieüberfahrt dienen kann.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung Nord hat ferner im Zuge der frühzeitigen Beteili-<br />

gung der Träger öffentlicher Belange an der 2. FNP-Änderung darauf hingewie-<br />

sen, dass sich im Umfeld des geplanten Industriegebietes Abstellhallen für Luft-<br />

fahrzeuge befinden. Aus Gründen der munitionstechnischen Sicherheit dürfen in<br />

einer Entfernung von 400 m um derartige Hallen bestimmte Hochbauten der so-<br />

genannten Gruppe V der ZDV 34/320 - Schutzabstandsbestimmungen für den<br />

Umgang mit Munition - nicht zugelassen werden. Dabei handelt es sich nach<br />

Auskunft des Infrastrukturstabes Ost um Objekte besonderer Bauart oder Be-<br />

deutung z.B. Gebäude mit mehr als drei Stockwerken (einschließlich Erdge-<br />

schoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />

Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von<br />

mehr als 25 m, Radar- und Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Was-<br />

serversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen und alle Objekte in<br />

Einkaufszentren.<br />

Derartige Belange sind wiederum im Einzelfall des Baugenehmigungsverfahrens<br />

zu berücksichtigen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird in den betroffenen Bereichen eine<br />

maximale Gebäudehöhe von 22 m über Gelände zulassen und weiterhin durch<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

einen entsprechenden Hinweis auf die Berücksichtigung der Vorschriften der<br />

ZDV 34/320 hinweisen.<br />

Anbindung an die Bundesstraße B 103<br />

Aufgrund der Größe des Plangebietes (ca. 44,84 ha) und den damit verbunde-<br />

nen Verkehrsströmen ist für das geplante Industriegebiet unter verkehrstechni-<br />

schen Aspekten eine eigenständige Anbindung an die Bundesstraße B 103 er-<br />

forderlich. Dies deckt sich auch mit den Forderungen der Bundeswehr bezüglich<br />

der Sicherstellung einer neuen Havarieüberfahrt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat diesbezüglich frühzeitig Kontakt mit dem Träger der Stra-<br />

ßenbaulast der Bundesstraße B 103, dem Straßenbauamt Güstrow, aufgenom-<br />

men und generell die Möglichkeit eines neuen Knotenpunktes im Zuge der B 103<br />

zur Diskussion gestellt. Dazu wurden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> erste verkehrstechni-<br />

sche Vorplanungen beim Straßenbauamt eingereicht. Als Anbindungspunkt bie-<br />

tet sich aus verkehrstechnischer Sicht eine Zufahrt ca. 400 m südlich der Eisen-<br />

bahnbrücke über die B 103 an. Hier kann - unter Berücksichtigung ausreichen-<br />

der Sichtverhältnisse - ein Knotenpunkt errichtet werden.<br />

Dazu ist vorgesehen, eine Linksabbiegespur auf der B 103 für den aus Richtung<br />

Weitendorf / Autobahn BAB 19 kommenden Verkehr zu schaffen. Hierfür und zur<br />

Sicherstellung der notwendigen Sicht müssen einige Straßenbäume gefällt wer-<br />

den. Diese Bäume sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.<br />

In seiner Stellungnahme zum Vorentwurf des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s hat<br />

das Straßenbauamt Güstrow insbesondere darauf hingewiesen, dass ausrei-<br />

chende Sichtverhältnisse geschaffen werden müssen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat daraufhin die verkehrstechnische Vorplanung überarbeiten<br />

lassen und wird diese Planung nochmals mit dem Straßenbauamt abstimmen.<br />

Die abgestimmte Lösung für den Knotenpunkt bildet die Grundlage für den vor-<br />

liegenden <strong>Bebauungsplan</strong>.<br />

Anbauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz<br />

Durch die Lage an der Bundesstraße B 103 ist im östlichen Abschnitt des Plan-<br />

gebiets die Anbauverbotszone von 20 m gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 1 Bundesfernstra-<br />

ßengesetz zu beachten. Der <strong>Bebauungsplan</strong> trifft entsprechende Festsetzungen,<br />

bezüglich der Zulässigkeit von Hochbauten, sowie von Nebenanlagen in Form<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

von Gebäuden sowie Aufschüttungen und Abgrabungen. Eine nennenswerte<br />

Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke wird hierdurch al-<br />

lerdings nicht verursacht, da es sich nur um den unmittelbaren Randbereich ent-<br />

lang der Bundesstraße B 103 handelt.<br />

Wald<br />

An der südwestlichen Grenze des Plangebietes befindet sich eine ausgedehnte<br />

Waldfläche. Bei der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist in diesem Bereich ein<br />

entsprechender Abstand zwischen den Baukörpern und der Waldkante einzuhal-<br />

ten. Nach Auskunft des zuständigen Forstamtes Güstrow sind hierfür 50 m an-<br />

zusetzen. Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgelegten Baugrenzen werden einen ent-<br />

sprechenden Abstand aufweisen. Zusätzlich werden Nebenanlagen in Form von<br />

Gebäuden in diesem Bereich ausgeschlossen.<br />

Denkmalschutz<br />

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der 2.<br />

FNP-Änderung hat das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-<br />

Vorpommern darauf hingewiesen, dass im Bereich des Pangebietes ggf. unter-<br />

tägige Denkmalsubstanz vorhanden ist. Eine generelle Beschränkung der bauli-<br />

chen Entwicklung in diesem Bereich ist nicht zu konstatieren, allerdings sollte<br />

durch entsprechende Nachforschungen der Denkmalverdacht geprüft werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat diesen Sachverhalt durch eine entsprechende Untersu-<br />

chung prüfen lassen. Dabei wurde in einige Bereiche Denkmalsubstanz gefun-<br />

den. Diese Bereiche sind in der Planzeichnung kenntlich gemacht. Die Verände-<br />

rung der Bodendenkmale setzt eine vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG<br />

M-V (Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern) voraus. Vor Beginn jeg-<br />

licher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der be-<br />

troffenen Teile der Bodendenkmale sichergestellt werden.<br />

Sonstiges<br />

Eine weitere Restriktion ergibt sich aus vorhandenen Leitungstrassen. Zum ei-<br />

nen befindet sich ein Kanal zur Oberflächenentwässerung des Flughafengelän-<br />

des im Plangebiet. Der Kanal ist von erheblicher Bedeutung für eine ordnungs-<br />

gemäße Entwässerung des Flugfeldes. Vom Flugplatz Rostock-<strong>Laage</strong> ausge-<br />

hend verläuft er stetig nach Osten, um dann im Bereich des Bachtals an die O-<br />

Seite <strong>18</strong>


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

berfläche zu treten. Das abgeleitete Oberflächenwasser läuft anschließend ober-<br />

irdisch innerhalb des Taleinschnittes weiter in Richtung Bundesstraße B 103, un-<br />

terquert die Straße und fließt in die Recknitz.<br />

Zum anderen befindet sich eine weitere Leitung in Form einer Trinkwasserver-<br />

sorgungsleitung mit einem Rohrdurchmesser DN 300 mm im Bereich der Bun-<br />

desstraße. Die Leitung verläuft in ca. 15-20 m Entfernung parallel zur Mittelach-<br />

se der heutigen B 103 durch das Plangebiet. Eine Verlegung der Leitung wäre<br />

nur unter erheblichem Kostenaufwand möglich. Im Rahmen des Bebauungs-<br />

planverfahrens empfiehlt es sich, die überbaubaren Grundstücksflächen dem<br />

Leitungsverlauf anzupassen.<br />

3.2 Städtebauliche Konzeption<br />

Das städtebauliche Entwicklungsziel im Bereich des Plangebietes liegt in der Be-<br />

reitstellung von möglichst großen, zusammenhängenden Bauflächen, die an an-<br />

siedlungsinteressierte Unternehmen veräußert werden können. Dabei ist insbe-<br />

sondere auch zu berücksichtigen, dass das Umfeld des Flughafens vor allem für<br />

Großbetriebe des produzierenden Sektors von Interesse ist.<br />

Die bisherigen Vorüberlegungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> mündeten in drei städtebauli-<br />

chen Varianten für eine Erschließung und Bebauung des Plangebietes. Der zu-<br />

ständige Planungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich nach entsprechender Be-<br />

ratung für die Variante 1 ausgesprochen.<br />

Diese Variante sieht eine Anknüpfung an die Bundesstraße B 103 etwa 400 m<br />

südlich der Bahnlinie vor. Von diesem neuen Knotenpunkt ausgehend durch-<br />

quert die Haupterschließungsachse (Planstraße A) das Plangebiet und bindet an<br />

das Flughafengelände an. Dadurch kann die hier vorhandene Regenwasserlei-<br />

tung vom Flughafen zum größten Teil in den öffentlichen Straßenraum integriert<br />

werden. Zusätzlich dient die Anbindung an das Flughafengelände auch als neue<br />

Havarieüberfahrt für die Bundeswehr, da die bisherige Havarieüberfahrt durch<br />

einen Rückbau im Zuge der Erschließung des Baugebietes Airpark Nord III ent-<br />

fällt.<br />

Neben dieser Haupterschließungsachse verläuft eine weitere Erschließungsstra-<br />

ße parallel zur B 103 und endet im Nordwesten und Südosten jeweils in Wende-<br />

anlagen (Planstraßen B und C). Dadurch wird eine große Anzahl von Grundstü-<br />

cken entlang der Bundesstraße 103 geschaffen, die sich erfahrungsgemäß be-<br />

sonders gut vermarkten lassen. Eine zweite Erschließungsstraße (Planstraße D)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

verläuft im Westen des Plangebiets in Richtung Norden und mündet ebenfalls in<br />

eine Wendeanlage.<br />

Die geschützten Biotope im Gebiet werden erhalten und durch eine direkte<br />

Grünverbindung miteinander und mit dem Freiraum vernetzt. Zusätzlich wird ein<br />

Puffer von 20 m Tiefe um die Biotope gelegt, der als Maßnahmenfläche für Natur<br />

und Landschaft im Plan gesichert werden soll. Neben den positiven Effekten für<br />

die geschützten Grünstrukturen wird auch das Industriegebiet von dieser prä-<br />

genden Grünverbindung optisch profitieren.<br />

Die geplanten Grundstücksgrößen bewegen sich überwiegend in einer Größen-<br />

ordnung von über 10.000 m 2 . Die vorgeschlagenen Erschließungsgerüste lassen<br />

allerdings auch Betriebsgrundstücke von mehreren Hektar zu, so dass flexibel<br />

Ansiedlungsinteressen von mittelständischen Unternehmen bzw. Großunter-<br />

nehmen bedient werden können.<br />

Die städtebauliche Konzeption ist auf der folgenden Seite abgebildet.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Abbildung 3: Städtebauliche Konzeption (ohne Maßstab)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

4 Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Für die Bauflächen im Plangebiet wird entsprechend der vorgesehenen Nutzung<br />

ein Industriegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Da aufgrund der Ergebnisse<br />

des schalltechnischen Gutachtens durch den TÜV Nord zum Schutz der Wohn-<br />

siedlung Kronskamp von den Gewerbe- und Industriebetrieben im Plangebiet in<br />

den Nachtstunden (22.00 - 6.00 Uhr) immissionswirksame flächenbezogene<br />

Schallleistungspegel einzuhalten sind, wird gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO die<br />

besondere Eigenschaft der Betriebe in Hinsicht auf den Schallleistungspegel<br />

eingeschränkt. Dies erfolgt nach den Ergebnissen des Schallgutachtens diffe-<br />

renziert für einzelne Teilflächen. Insgesamt handelt es sich beim festgesetzten<br />

Industriegebiet damit um ein eingeschränktes Industriegebiet GI E. Die Größen-<br />

ordnung der jeweils zulässigen Schallleistungspegel ist aus der Planzeichnung<br />

zu entnehmen. Generell kann aber festgehalten werden, dass insgesamt drei<br />

Bereiche mit unterschiedlichen maximal zulässigen Schallleistungspegeln gebil-<br />

det werden. Im nördlichen Bereich, der eine Tiefe von ca. 190 m (gemessen vom<br />

Bahndamm im Norden) erreicht, sind nachts maximal 51 dB (A)/m 2 zulässig. Im<br />

mittleren Abschnitt dürfen höchstens 55 dB (A)/m 2 emittiert werden. Die höchsten<br />

Emissionen werden im südlichen Bereich zugelassen. Hier erreichen die maxi-<br />

mal zulässigen Schallleistungspegel 61 dB (A)/m 2 .<br />

Über diese Nutzungsregelungen zur Art des Emissionsverhaltens hinaus werden<br />

im Industriegebiet aus städtebaulichen Gründen zusätzlich weitere Beschrän-<br />

kungen bezüglich einzelner Nutzungsarten vorgenommen. Die Gründe für die<br />

Nutzungsausschlüsse im GI E sind folgende:<br />

• Bordelle<br />

Bordelle gelten als Gewerbebetriebe und sind durch den Begriff Vergnü-<br />

gungsstätte nicht erfasst. Bei Ansiedlung von Bordellen muss eine Abwertung<br />

in Bezug auf das Image des Gewerbegebietes befürchtet werden; Betriebe<br />

des verarbeitenden und produzierenden Sektors könnten eine Ansiedlung<br />

scheuen und damit möglicherweise ein klassischer „Trading-Down-Effekt“ des<br />

Bereiches einsetzen. Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> allerdings einen erheblichen - auch<br />

finanziellen - Aufwand zur Erschließung des Industriegebietes betreiben<br />

muss, ist unter dem Gesichtspunkt der Sicherung dieser Investitionen dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die beschriebenen Effekte nicht eintreten. Gemäß § 1<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

(9) BauNVO i.V.m. § 1 (5) BauNVO werden Bordelle als allgemein unzulässig<br />

festgesetzt.<br />

• Einzelhandelsnutzungen<br />

Gemäß § 1 (9) BauNVO i.V.m. § 1 (5) BauNVO sind Einzelhandelsnutzungen<br />

nur dann zulässig, sofern es sich um im Gebiet ansässige Betriebe handelt,<br />

die nicht mehr als 10 % vom Gesamtumsatz an private Endverbraucher ver-<br />

äußern. Ziel dieser Festsetzung ist es, Einzelhandelsnutzungen generell aus-<br />

zuschließen, den Verkauf von im Gebiet hergestellten Waren allerdings in ge-<br />

ringem Umfang zu ermöglichen. Die städtebauliche Begründung für diese<br />

Festsetzung ist in der Tatsache zu sehen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Funkti-<br />

onsfähigkeit des vorhandenen Zentrums sichern möchte. Dies ist nur möglich,<br />

wenn Einzelhandelsstandorte außerhalb des Zentrums nicht zur Verfügung<br />

stehen. Sofern der Betriebszweck überwiegend auf die Produktion und die<br />

Verarbeitung von Waren ausgerichtet ist, erscheint der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ein zu-<br />

sätzlicher Einzelhandelsvertrieb in untergeordnetem Maß als unschädlich.<br />

• Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke<br />

Die erwähnten Anlagen sind in Industriegebieten gemäß § 9 (3) <strong>Nr</strong>. 2 BauN-<br />

VO ausnahmsweise zulässig. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nutzt die Möglichkeit gemäß<br />

§ 1 (6) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO, die ausnahmsweise Zulässigkeit in eine allgemeine<br />

Unzulässigkeit umzuwandeln. Das städtebauliche Ziel dieser Festsetzung be-<br />

steht zum einen darin, die dringend benötigten gewerblichen Bauflächen auch<br />

tatsächlich für Gewerbe vorzuhalten. Zum anderen sollen derartige Einrich-<br />

tungen nicht an einem Standort angesiedelt werden, der relativ weit vom Zent-<br />

rum und den Wohngebieten entfernt liegt und damit dazu beitragen würde,<br />

dass die dortigen Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit geschwächt wür-<br />

den.<br />

Damit sind unter Berücksichtigung der vorstehend erläuterten Einschränkungen<br />

folgende Nutzungen zulässig:<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Industriegebiet GI E<br />

zulässig sind: nicht zulässig sind:<br />

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser,<br />

Lagerplätze und öffentliche Betriebe<br />

Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />

Anlagen für sportliche Zwecke<br />

Einzelhandelsnutzungen, sofern es sich<br />

um im Gebiet ansässige Betriebe handelt,<br />

die nicht mehr als 10 % vom Gesamtumsatz<br />

an private Endverbraucher veräußern<br />

ausnahmsweise zulässig sind<br />

Betriebsleiterwohnungen<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Bordelle<br />

sonstige Einzelhandelsnutzungen, sofern<br />

sie nicht den nebenstehenden Einschränkungen<br />

entsprechen<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />

gesundheitliche und sportliche Zwecke<br />

Die festgesetzte Grundflächenzahl beträgt 0,8 und erreicht damit die Höchst-<br />

grenze des zulässigen Maßes gemäß BauNVO für gewerblich genutzte Berei-<br />

che. Dadurch soll eine möglichst intensive Ausnutzung der ausgewiesenen Bau-<br />

flächen ermöglicht werden, um die Inanspruchnahme weiterer Freiflächen für<br />

Gewerbe- und Industriebetriebe nach Möglichkeit reduzieren zu können.<br />

Wie bereits im Rahmen der Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept darge-<br />

legt, werden gemäß § <strong>18</strong> BauNVO die Gebäudehöhen beschränkt. Gründe für<br />

diese Einschränkungen sind - wie bereits in Kapitel 3.1 geschildert - zum einen<br />

die Bauhöhenbeschränkungen des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> und zum anderen<br />

die Anforderungen an die munitionstechnische Sicherheit.<br />

Da das Gelände topographisch bewegt ist, werden die Gebäudehöhen auf ma-<br />

ximale Höhen in Bezug auf NN festgelegt. Dadurch können in den einzelnen<br />

Baufeldern an die dortige Geländeoberkante (GOK) angepasste Werte bestimmt<br />

werden. Nachrichtlich wird im Plan jeweils auf die maximale Höhe über GOK<br />

hingewiesen.<br />

Wie bereits erwähnt, stehen die bauplanungsrechtlich festgesetzten Gebäude-<br />

höhen im <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 12 Abs. 2 LuftVG unter dem Zustimmungs-<br />

vorbehalt der zuständigen Luftverkehrsbehörde, in diesem Fall der Wehrbe-<br />

reichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die<br />

Zustimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen.<br />

Es wird empfohlen, frühzeitig entsprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes werden die zulässigen Gebäudehö-<br />

hen derart festgelegt, dass lediglich eine Höhe von 22 m über GOK erreicht wer-<br />

den kann. Im südwestlichen Bereich sind geringere Höhen zulässig, die aufgrund<br />

der Bauhöhenbeschränkungen des Flugplatzes einzuhalten sind. Hier wird auf<br />

maximale Gebäudehöhen von 40,5 m ü. NN reduziert, was im Minimum einer<br />

Höhe von nur 8,0 m über dem vorhandenen Gelände entspricht. In diesen Berei-<br />

chen setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> eine Ausnahme in Bezug auf die zulässige Ge-<br />

bäudehöhe fest (textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4.2). Danach kann die zulässige Ge-<br />

bäudehöhe ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 50,0 m ü.<br />

NN überschritten werden, wenn eine Zustimmung durch die Wehrbereichsver-<br />

waltung Nord - Außenstelle Kiel - erteilt wird. Durch diese Festsetzung wird eine<br />

aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> unter städtebaulichen Aspekten vertretbare Entwick-<br />

lung ermöglicht, die gleichzeitig unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die<br />

Wehrbereichsverwaltung gestellt wird.<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes können auch unter Berücksichtigung der<br />

Baubeschränkungen nach dem Luftverkehrsgesetz relativ große Gebäudehöhen<br />

zugelassen werden. Überwiegend könnten hier Höhen bis 65 m ü. NN zugelas-<br />

sen werden. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes würde dies al-<br />

lerdings Höhen von teilweise über 30 m über GOK bedeuten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat sich unter Berücksichtigung der ihr bekannten Anforderun-<br />

gen produzierender Betriebe an die Gebäudehöhen dafür entschieden eine ma-<br />

ximale Höhe von 25 m über Gelände nicht zu überschreiten. Dadurch soll eine<br />

baurechtliche Grundlage für die Ansiedlung auch größerer, arbeitsplatzintensiver<br />

Betriebe geschaffen werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat in der Vergangenheit bei ver-<br />

schiedenen Gesprächen mit Ansiedlungsinteressenten die Erfahrung gemacht,<br />

dass gerade auch Baugrundstücke nachgefragt werden, die für größere Gebäu-<br />

de genutzt werden können.<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes werden daher Gebäudehöhen von 25 m<br />

über GOK zugelassen, was je nach Geländehöhe durch die Festsetzung einer<br />

maximalen Gebäudehöhe von 49 - 58 m ü. NN sichergestellt wird.<br />

4.3 Bauweise und Baugrenzen<br />

Die Bauteppiche im Industriegebiet sind großzügig dimensioniert und so ange-<br />

ordnet, dass den künftigen Nutzern eine relativ große Gestaltungsmöglichkeit ih-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

res Grundstücks verbleibt. In der Regel wird ein Abstand von 5,0 m zu den öf-<br />

fentlichen Verkehrsflächen bzw. zu den Grünflächen eingehalten.<br />

Im unmittelbaren Eingangsbereich des neuen Industriegebietes treten die Bau-<br />

grenzen 10 m von der Straßenbegrenzungslinie zurück. Ziel ist hier die Sicher-<br />

stellung einer großzügigen Eintrittssituation, die prägend für den Airpark werden<br />

soll.<br />

Die Bauweise wird als abweichende Bauweise mit einer Länge der Baukörper<br />

von mehr als 50 m festgesetzt. Dadurch soll eine der gewerblichen Nutzung an-<br />

gepasste Gebäudelänge ermöglicht werden. Zwischen einzelnen Gebäuden sind<br />

Abstandsvorschriften nach Landesrecht einzuhalten.<br />

4.4 Verkehrsflächen<br />

Die Erschließungsstraßen innerhalb der Industriegebiete werden überwiegend in<br />

einer Breite von 12,5 m (Breite der öffentlichen Verkehrsfläche) festgesetzt. Die<br />

Wendeanlage weist einen Durchmesser von 26 m auf, der auch den Fahrzeugen<br />

des Schwerlastverkehrs das Wenden ermöglicht.<br />

Im Bereich der geplanten Havarieüberfahrt zum Flughafen wird die Straßenbreite<br />

der Planstraße A auf 15 m ausgedehnt. Einerseits soll dadurch der Gelände-<br />

sprung zur Erschließungsstraße auf dem Bundeswehrgelände durch eine ent-<br />

sprechende Aufhöhung der Planstraße A abgefangen werden. Andererseits<br />

möchte die Bundeswehr im Bereich der geplanten Havarieüberfahrt eine Schleu-<br />

se einrichten, die aus organisatorischen Gründen nicht oder nur unter erhebli-<br />

chem Aufwand auf dem Gelände des Flughafens errichtet werden kann. Insge-<br />

samt wird daher auf einer Länge von ca. 30 m die öffentliche Straßenverkehrs-<br />

fläche in einer Breite von 15 m festgesetzt.<br />

Entlang der Bundesstraße B 103 wird ein Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt,<br />

das eine Anlage von privaten Grundstückszufahrten auf die Bundesstraße unter-<br />

bindet. Damit wird einer Forderung des Straßenbauamtes Güstrow nachgekom-<br />

men, das aus Gründen der Verkehrssicherheit eine entsprechende Regelung<br />

vorgeschlagen hatte. Zusätzlich wird im nördlichen Bereich der Planstraße A ein<br />

Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt, so dass auf einer Länge von ca. 50 m am<br />

unmittelbaren Einmündungsbereich der Planstraße A in die B 103 ebenfalls kei-<br />

ne Zufahrten angelegt werden dürfen. Ziel ist auch hierbei die Sicherstellung ei-<br />

ner ausreichenden Verkehrssicherheit.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

4.5 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Zur Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse im Plangebiet sind im Rahmen<br />

des bereits angesprochenen Gutachtens des TÜV Nord, Rostock, Berechnungen<br />

bezüglich der von der Bundesstraße 103 ausgehenden Lärmemissionen durch-<br />

geführt worden. Dabei wurde festgestellt, dass für die Aufenthalts- und Büro-<br />

räume im Industriegebiet besondere bauliche Maßnahmen in Form schalldäm-<br />

mender Baustoffe ergriffen werden müssen, die den Lärmpegel in den Innen-<br />

räumen auf das vertretbare Maß reduzieren.<br />

Dies wird durch die Festsetzung sogenannter Lärmpegelbereiche gesichert, die<br />

die Verwendung bestimmter schalldämmender Baustoffe vorschreiben. Auf der<br />

Grundlage des Gutachtens wird vorgeschrieben die Gebäudeseiten und Dach-<br />

flächen von Wohn-, Schlaf- und Büroräumen im gesamten Plangebiet mit einem<br />

bewerteten resultierenden Schalldämm-Maß entsprechend den in der DIN 4109<br />

(Tabelle 8) ausgewiesenen Werten für Lärmpegelbereich VI zu realisieren.<br />

Darüber hinaus wird im Nahbereich der Bundesstraße 103 innerhalb der Flug-<br />

lärmschutzzone I die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen und Büroräumen<br />

bzw. von Räumen für den dauernden Aufenthalt von Personen ausgeschlossen.<br />

4.6 Grünflächen<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt private und öffentliche Grünflächen fest. Einerseits be-<br />

trifft dies eine private Grünfläche entlang der Umzäunung zum Flughafengelän-<br />

de. Hier ist in Abstimmung mit der Bundeswehr (Jagdgeschwader 73) und der<br />

Standortverwaltung Rostock darauf hingewiesen worden, dass parallel zum Zaun<br />

des von der Bundeswehr genutzten Geländes ein fünf Meter breiter Streifen als<br />

Sicherheitsbereich zur militärischen Anlage erforderlich ist. Dieser Streifen dient<br />

zur Überwachung der Zaunanlage. Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt fest, dass in die-<br />

sem Bereich eine Scherrasenfläche anzulegen und die Fläche von Bäumen und<br />

Sträuchern freizuhalten ist, um eine bessere visuelle Kontrolle der Zäune zu er-<br />

möglichen.<br />

Andererseits wird im <strong>Bebauungsplan</strong> eine ausgedehnte öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt. Sie verbindet die beiden Sölle im Nordwesten mit dem Bachtal und<br />

dem Freiraum im Süden. Zudem stellt die Grünfläche den notwendigen Puffer<br />

um die geschützten Biotope dar. Dieser Puffer wird in einer Mindesttiefe von 20<br />

m festgesetzt. Da die Grünfläche gleichzeitig auch als Fläche zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt wird,<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

werden entsprechende inhaltliche Erläuterungen und Begründungen zu ihrer<br />

Funktion im Rahmen des folgenden Kapitels 4.7 gegeben.<br />

4.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die ausgedehnte Grünfläche in der Mitte des Industriegebietes soll eine wichtige<br />

Funktion im Rahmen der Vernetzung der vorhandenen Biotopflächen überneh-<br />

men. Daher wird dieser Bereich als Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft<br />

festgesetzt. Die Fläche ist als Sukzessionsfläche zu entwickeln und zu pflegen.<br />

Dazu soll eine sogenannte Initialpflanzung mit einheimischen Bäumen und<br />

Sträuchern vorgenommen werden, die nach der üblichen Anwuchspflege ihrer<br />

natürlichen Eigenentwicklung überlassen wird.<br />

Ferner soll ein Stillgewässer angelegt werden, welches Amphibien als Trittstein-<br />

biotop dienen kann und insgesamt die Lebensraumbedingungen für Tiere und<br />

Pflanzen verbessert.<br />

Damit die Sölle im Norden auch nach einer Bebauung des Industriegebietes aus-<br />

reichend Oberflächenwasser zugeführt bekommen, wird in den angrenzenden<br />

Baugebieten, die aufgrund ihrer topographischen Lage zum Einzugsgebiet der<br />

Sölle zu zählen sind, festgesetzt, dass das unverschmutzte Oberflächenwasser<br />

in den südlichen der beiden Sölle eingeleitet wird. Ein neuer Graben innerhalb<br />

der Grünfläche soll die beiden Sölle verbinden und für einen Wasseraustausch<br />

sorgen. Dadurch wird der langfristige Bestand der Stillgewässer sichergestellt.<br />

4.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

Entlang der Nord-, West- und Südseite des Plangebietes wird auf den privaten<br />

Grundstücksflächen eine 10 m tiefe Eingrünung aus einheimischen Bäumen und<br />

Sträuchern festgesetzt. Hier soll eine vollflächige Bepflanzung mit einheimischen<br />

standortgerechten Pflanzen in einem Raster von 1 x 1,5 m vorgenommen wer-<br />

den. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.<br />

Neben einer visuellen Begrenzung des Plangebietes und einer optischen Einbin-<br />

dung in die Landschaft soll durch diese intensive Randeingrünung auch eine wei-<br />

tere Vernetzung mit dem Freiraum und den südlich angrenzenden Waldflächen<br />

erzeugt werden.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

4.9 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden verschiedene Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festge-<br />

setzt. Die vorhandene Regenwasserleitung, die vom Flughafen in östliche Rich-<br />

tung in das Bachtal führt, wird zwar zum größten Teil durch die Planstraße A ü-<br />

berdeckt. An einigen Stellen ist dies mit der geplanten Straßenbreite allerdings<br />

nicht möglich, so dass hier einige Leitungsabschnitte sowie ein Teilstück bis zur<br />

Grünfläche in Richtung Osten durch ein Leitungsrecht gesichert werden müssen.<br />

Gleiches gilt für die vorhandene Trinkwasserleitung DN 300 des Wasserversor-<br />

gungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow - Bützow - Sternberg sowie eine<br />

Kabeltrasse der Deutschen Telekom, die beide parallel zur Bundesstraße B 103<br />

unmittelbar an der Böschungsoberkante verlaufen. Die Trassen werden eben-<br />

falls durch ein Leitungsrecht gesichert.<br />

Weiterhin sichert sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> in der Fortführung der Planstraße C ein<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, das für die Oberflächenentwässerung des Plan-<br />

gebietes herangezogen werden soll. Ebenso verhält es sich mit einem Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht, das in der Verlängerung der Planstraße B festgesetzt<br />

ist.<br />

4.10 Fläche für die Regelung des Wasserabflusses<br />

Am östlichen Ausgang des Bachtals wird direkt vor dem heute schon vorhande-<br />

nen Durchlass DN 1000 unter der Bundesstraße B 103 ein Regenrückhaltebe-<br />

cken benötigt, um die zusätzlichen Wassermengen aus dem Industriegebiet<br />

rückhalten und anschließend gedrosselt in die Recknitz ableiten zu können. Ein-<br />

zelheiten zur Oberflächenentwässerung und zur Größe der benötigten Flächen<br />

werden im Kapitel 9 „Oberflächenentwässerung“ geschildert. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

setzt die für die zusätzliche Rückhaltung erforderliche Fläche als Fläche zur Re-<br />

gelung des Wasserabflusses fest. Dabei ist einerseits darauf hinzuweisen, dass<br />

sich das Rückhaltebecken außerhalb der Bauverbotszone nach dem Bundes-<br />

fernstraßengesetz befindet. Lediglich das bereits bestehende Bachtal wird in ei-<br />

nem kleinen Teilbereich innerhalb der Bauverbotszone als Fläche zur Regelung<br />

des Wasserabflusses ausgewiesen. Somit werden Belange der Bundesstraße<br />

(z.B. Standsicherheit der Böschung) nicht erkennbar beeinträchtigt, da sich zwi-<br />

schen dem Böschungsfuß der Bundesstraße und der Fläche für die Regenrück-<br />

haltung eine ca. 10 m breite Grünfläche befindet.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Das Rückhaltebecken greift in einem kleinen Teilbereich in das Bachtal ein, dass<br />

als Biotop gesetzlich geschützt ist. Dieser Eingriff ist mit der Unteren Natur-<br />

schutzbehörde des Landkreises Güstrow abgestimmt und wird die generelle<br />

Funktion des Gesamtbiotops nicht beeinträchtigen.<br />

4.11 Nebenanlagen<br />

An drei verschiedenen Stellen trifft der <strong>Bebauungsplan</strong> gesonderte Regelungen<br />

bezüglich der Zulässigkeit von Nebenanlagen in Form von Gebäuden. Zum ei-<br />

nen ist dies der südwestliche Bereich des Plangebietes. Hier grenzt die geplante<br />

gewerbliche Nutzung an eine Waldfläche. Die Baugrenze hält einen Abstand von<br />

50 m zur Waldkante ein. Allerdings sollten auch Nebenanlagen in Form von Ge-<br />

bäuden in dieser Zone nicht errichtet werden, was der <strong>Bebauungsplan</strong> mit Hilfe<br />

der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.2 entsprechend ausschließt.<br />

In einem Streifen von 7 m gemessen nördlich und südlich des verrohrten Gra-<br />

bens 10 b, der Oberflächenwasser vom Flughafen abgeleitet, ist nach Auskunft<br />

der unteren Wasserbehörde die Errichtung von Hochbauten nicht zulässig. Der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> stellt dies sicher, indem die Baugrenzen einen entsprechenden<br />

Abstand einhalten und ferner Nebenanlagen in Form von Gebäuden zwischen<br />

der Rohrleitung und den Baugrenzen ausgeschlossen werden (vgl. textliche<br />

Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.1).<br />

Die textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10.3 sorgt dafür, dass gemäß § 9 Abs. 1 FStrG in-<br />

nerhalb der Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße B 103 Nebenanlagen<br />

in Form von Gebäuden sowie Aufschüttungen und Abgrabungen nicht zulässig<br />

sind. Die Beschränkung der Nebenanlagen schließt alle baulichen Anlagen aus.<br />

4.12 Nachrichtliche Übernahmen<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Fluglärmschutzzonen werden nachrichtlich in die<br />

Planzeichnung übernommen. Ebenso wird die Uferlinie des Grabens 10 b darge-<br />

stellt sowie die straßenbaurechtliche Anbauverbotszone entlang der B 103 ge-<br />

mäß § 9 Abs. 1 FStrG) und die Bereiche in denen sind Bodendenkmale befin-<br />

den.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

4.13 Hinweise<br />

Regelungen des § 12 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s unterliegen aufgrund des § 12 (2) Luft-<br />

verkehrsgesetz (LuftVG) im Einzelfall der Zustimmung durch die Wehrbereichs-<br />

verwaltung Nord - Außenstelle Kiel. Die Wehrbereichsverwaltung kann die Zu-<br />

stimmung zu einzelnen Bauvorhaben versagen bzw. mit Auflagen versehen.<br />

Bauvorhaben sind gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 - 4.2 sowie gemäß<br />

Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 der Wehrbereichsverwaltung Nord - Außenstelle Kiel - Postfach<br />

1161, 24100 Kiel, zur Prüfung vorzulegen. Es wird empfohlen, frühzeitig ent-<br />

sprechende Bauvoranfragen zu stellen.<br />

Baugrund<br />

Aufgrund der Bodeneigenschaften sind bei Baumaßnahmen teilweise besondere<br />

Sicherheitsvorkehrungen zur Erhaltung der Standfestigkeit von Gebäuden erfor-<br />

derlich. Eine entsprechende Untersuchung liegt der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> vor und kann<br />

dort eingesehen werden.<br />

Baunutzungsverordnung<br />

Es gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.<br />

Bodenfunde<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bo-<br />

denfunde gemacht werden, sind diese sofort zu melden und bis zum Eintreffen<br />

der Vertreter der Denkmalbehörde durch den Finder oder Leiter der Arbeiten zu<br />

sichern.<br />

Altablagerungen<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen<br />

bzw. Altstandorte zutage treten, so ist unverzüglich der Landkreis Güstrow zu<br />

benachrichtigen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Fluglärm<br />

Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich im Lärmschutzbereich 1 bzw. teilweise<br />

im Lärmschutzbereich 2 des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong>. Beim Bau von Betriebs-<br />

leiterwohnungen sind die Bestimmungen des Fluglärmschutzgesetzes vom 30.<br />

März 1971 (zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1986 (BGBl. I<br />

S. 2441)), insbesondere der §§ 5 - 7 zu beachten. Dies gilt vor allem bei der Er-<br />

teilung von Baugenehmigungen für Wohnungen von Aufsichts- und Bereit-<br />

schaftspersonal sowie von Betriebsinhabern und Betriebsleitern.<br />

Baubeschränkungen aufgrund munitionstechnischer Sicherheitsaspekte<br />

In den mit dem Hinweis <strong>Nr</strong>. 6 markierten Baugebieten ist aufgrund der Nachbar-<br />

schaft zum militärischen Teil des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> bei der Errichtung<br />

von Gebäuden und Anlagen auf die Vorschriften der ZDV 34/320 - Schutzab-<br />

standsbestimmungen für den Umgang mit Munition - der Bundeswehr zu achten.<br />

Objekte der sogenannten Gruppe V (d.h. Objekte besonderer Bauart oder Be-<br />

deutung z.B. Gebäude mit mehr als drei Stockwerken (einschließlich Erdge-<br />

schoss) mit übergroßen Glasflächen, Gebäude unabhängig von der Art ihrer<br />

Nutzung mit einer Höhe größer als 22 m, Industriegebäude mit einer Höhe von<br />

mehr als 25 m, Radar- und Sendeanlagen, zentrale Anlagen zur Energie-, Was-<br />

serversorgung oder Entsorgung, Müllverbrennungsanlagen und alle Objekte in<br />

Einkaufszentren) sind dort nicht zulässig.<br />

Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Die Lage der Leitungen, die durch Leitungsrechte gesichert sind, wurde vom be-<br />

auftragten Vermessungsbüro nach den Angaben der zuständigen Ver- und Ent-<br />

sorgungsträger in den Plan eingetragen. Die Lage kann daher mit Ungenauigkei-<br />

ten behaftet sein. Vor dem Beginn von Erdarbeiten sind die Leitungen einzumes-<br />

sen.<br />

Sichtdreieck<br />

Zur Sicherstellung ausreichender Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der<br />

Planstraße A in die Bundesstraße B 103 sind die im <strong>Bebauungsplan</strong> eingetrage-<br />

nen Sichtdreiecke freizuhalten. Der Bereich des gekennzeichneten Sichtdreiecks<br />

soll von allen das Sichtfeld behindernden baulichen und sonstigen Anlagen frei-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

gehalten werden. Bepflanzungen und Nebenanlagen sollen eine Höhe von 0,80<br />

m über der Fahrbahnoberkante der Bundesstraße B 103 nicht überschreiten.<br />

Pflanzliste<br />

Für Anpflanzungen innerhalb des Plangebietes sind die Gehölzarten der Pflanz-<br />

liste vorgesehen. Die Pflanzliste findet sich als Hinweis <strong>Nr</strong>. 10 auf der Planzeich-<br />

nung.<br />

Bodendenkmale<br />

In den auf der Planzeichnung markierten Flächen sind nach Auskunft des zu-<br />

ständigen Landesamtes für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern<br />

Bodendenkmale vorhanden. Die Veränderung der Bodendenkmale setzt eine<br />

vorherige Genehmigung gemäß § 7 DSchG M-V (Denkmalschutzgesetz Meck-<br />

lenburg-Vorpommern) voraus. Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fach-<br />

gerechte Bergung und Dokumentation der betroffenen Teile der Bodendenkmale<br />

sichergestellt werden. Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Ber-<br />

gung und Dokumentation der Bodendenkmale ist das Landesamt für Boden-<br />

denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten<br />

zu unterrichten. Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Boden-<br />

denkmalen erteilt die zuständige Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güst-<br />

row oder das Landesamt für Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069<br />

Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder 03867 - 240.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

5 Umweltbericht<br />

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des UVP-Änderungsrichtlinie vom<br />

27.07.2001 besteht für bestimmte bauplanungsrechtliche Vorhaben eine Ver-<br />

pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).<br />

In Bezug auf sogenannte Industriezonen - wozu das geplante Industriegebiet im<br />

Bereich des Airparks IV zweifelsohne zu zählen ist - unterscheidet das Gesetz in<br />

Ziffer <strong>18</strong>.5 der Anlage 1 hinsichtlich der Größe der Projekte. Beurteilungsmaß-<br />

stab ist die versiegelbare Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO.<br />

Bei einer versiegelbaren Grundfläche > 100.000 m 2 ist eine UVP durchzuführen.<br />

Bei einer versiegelbaren Grundfläche zwischen 20.000 und 100.000 m 2 ist eine<br />

„allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ in Hinsicht auf die UVP-Pflicht vorzu-<br />

nehmen. Bei Städtebauprojekten mit einer versiegelbaren Grundfläche < 20.000<br />

m 2 ist weder eine Vorprüfung noch eine UVP durchzuführen.<br />

Der Geltungsbereich des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong><br />

Nord IV“ umfasst eine Fläche von insgesamt 44,84 ha. Davon werden ca.<br />

342.950 m² als Industriegebiet festgesetzt.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist die zulässige Grundflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Inner-<br />

halb des Industriegebietes können aufgrund der Festsetzungen des Bebauungs-<br />

planes demnach ca. 274.356 m 2 versiegelt werden.<br />

Damit unterliegt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Laage</strong> der Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Als zustän-<br />

dige Behörde fungiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong>, da sie auch Plangeber für die Bauleitpla-<br />

nung ist. Die Inhalte der Umweltverträglichkeitsprüfung sind gemäß § 2 a BauGB<br />

im Rahmen des sogenannten Umweltberichts in die Begründung zum Bebau-<br />

ungsplan aufzunehmen; in der Regel sind folgende Punkte abzuhandeln:<br />

• Beschreibung der Festsetzungen für das Vorhaben mit Angaben über Stand-<br />

ort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden,<br />

• Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />

Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der<br />

allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie Angaben zur Bevölkerung in<br />

diesem Bereich, soweit die Beschreibung und die Angaben zur Feststellung<br />

und Bewertung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

erforderlich sind und ihre Erarbeitung zumutbar ist,<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

• Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltaus-<br />

wirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben vermieden, vermindert oder<br />

soweit möglich ausgeglichen werden sollen,<br />

• Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswir-<br />

kungen der Festsetzungen für das Vorhaben unter Berücksichtigung des all-<br />

gemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmetho-<br />

den,<br />

• Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten<br />

und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltaus-<br />

wirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben.<br />

• Der Umweltbericht muss eine allgemein verständliche Zusammenfassung ent-<br />

halten und insgesamt unbeteiligten Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob<br />

und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der Festsetzungen<br />

für das Vorhaben betroffen werden können.<br />

5.1 Vorgehensweise<br />

Als ersten Schritt zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> vor Beginn des eigentlichen Planverfahrens ein sogenanntes Sco-<br />

ping-Verfahren durchgeführt. Im Scoping-Verfahren wurde den Fachbehörden<br />

und anerkannten Fachverbänden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich eine<br />

erste und vorläufige Beschreibung des Vorhabens sowie seiner Auswirkungen<br />

übersandt, verbunden mit der Bitte sich zum Vorhaben zu äußern und entspre-<br />

chende Beiträge zur Festlegung des Untersuchungsumfanges zu übersenden.<br />

Die jeweiligen Anregungen sind bei der Erstellung des Umweltberichts nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt worden. Als zusätzliche Fachgutachten wurden eine<br />

denkmalpflegerische Begutachtung des Plangebietes sowie eine Amphibienkar-<br />

tierung im Bereich der im Plangebiet vorhandenen Gewässerstrukturen in Auf-<br />

trag gegeben.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen in den vorliegenden Umweltbe-<br />

richt ein. Dies gilt insbesondere für die Amphibienkartierung, die in Kapitel 5.3.3<br />

abgedruckt wird.<br />

Um die weiteren maßgeblichen Ressourcen bzw. Schutzgüter (Arten und Le-<br />

bensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild) in planungs-<br />

relevantem Umfang erfassen und bewerten zu können, sind im August 2002 so-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

wie im Frühjahr 2003 Geländebegehungen durchgeführt worden. Weiterhin wur-<br />

den vorhandene Karten- und Datenunterlagen ausgewertet sowie Informationen<br />

von der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt. Auf weitere, spezielle Arten-<br />

aufnahmen konnte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Güstrow mit Ausnahme der Amphibienkartierung verzichtet werden,<br />

da die örtlichen Gegebenheiten und die gefundenen Strukturen eine eindeutige<br />

Einordnung ermöglichen.<br />

5.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Planung eines eingeschränkten In-<br />

dustriegebietes mit den gemäß § 9 BauNVO allgemein zulässigen Betrieben und<br />

Anlagen. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 44,84 ha. Als gewerbliche<br />

Baufläche, die nach Rechtskraft des <strong>Bebauungsplan</strong>s und der notwendigen Er-<br />

schließung an Gewerbetreibende veräußert werden soll, sind ca. 34,3 ha vorge-<br />

sehen. Auf den gewerblichen Bauflächen können laut Festsetzungen des Be-<br />

bauungsplans maximal 80 % des Grundstücks überbaut bzw. versiegelt werden.<br />

Über Betriebe und Anlagen, die sich im künftigen Industriegebiet ansiedeln wer-<br />

den, können bislang noch keine Angaben gemacht werden. Grundsätzlich sind<br />

alle Einrichtungen zulässig, die in Industriegebieten unter Beachtung des ein-<br />

schränkenden flächenbezogenen Schallleistungspegels errichtet werden dürfen.<br />

Die Gebäudehöhe kann in Teilbereichen des Plangebietes maximal 25 m über<br />

dem vorhandenen Gelände erreichen.<br />

Darüber hinaus werden ca. 3,1 ha für Erschließungsanlagen (Straßen und We-<br />

ge) in Anspruch genommen.<br />

Die im Plangebiet vorhandenen und nach § 20 LNatG M-V geschützten Biotope<br />

mit einer Gesamtgröße von 3,3 ha werden erhalten und gesichert. Weitere Be-<br />

reiche sind für Grünflächen in öffentlichem und privatem Eigentum vorgesehen.<br />

Insgesamt setzt der <strong>Bebauungsplan</strong> ca. 3,8 ha Grünfläche fest, die zum über-<br />

wiegenden Teil als Puffer- und Vernetzungsfläche um die Biotope gelagert wird.<br />

Ein Teil des Eingriffs in Natur und Landschaft soll auf einer im Südosten gelege-<br />

nen Fläche kompensiert werden, die sich außerhalb des Plangebietes unmittel-<br />

bar südlich bzw. südöstlich angrenzend befindet.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

5.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens<br />

5.3.1 Allgemeine Fakten des Naturraums<br />

Naturräumlich gesehen liegt der Planungsraum im „Warnow-Recknitztal“, das als<br />

Hinterland der Mecklenburgischen Seenplatte zu bezeichnen ist. Der langgezo-<br />

gene und nur wenige Kilometer breite Naturraum folgt dem Verlauf der Recknitz,<br />

die sich wiederum in einem eiszeitlichen Urstromtal befindet.<br />

Die Recknitzniederung selbst weist Geländehöhen um 10-15 m ü. NN auf, wobei<br />

die umliegenden Hügel und Wellen der Moränenlandschaft Höhen zwischen 30<br />

und 60 m ü. NN erreichen.<br />

Die relativ nahe Ostsee beeinflusst das Klima; ausgeglichene Temperaturen und<br />

eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit belegen dies deutlich. Mit 525 - 600 mm/a ist<br />

die jährliche Niederschlagsmenge eher niedrig einzuordnen. Der Wind weht zu-<br />

meist aus West bis Südwest.<br />

Als potentiell natürliche Vegetation sind subatlantische Perlgras-Buchenwälder<br />

bzw. auf den Standorten mit organogenen Böden Erlen- und Erlen-Eschenwälder<br />

anzusehen.<br />

5.3.2 Beschreibung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> präsentiert sich zum überwiegenden<br />

Teil als intensiv genutzte Ackerfläche, die seit Jahrzehnten in der Bewirtschaf-<br />

tung ist. Diese Ackerfläche umfasst ca. 90 % des gesamten Plangebietes.<br />

Im Norden des Geltungsbereiches befinden sich zwei Sölle, deren Randsaum<br />

durch Baum- und Strauchvegetation gebildet wird. Im Süden ist ein Bachtal vor-<br />

handen, das Schilfbestände aufweist und an den Rändern ebenfalls mit Laub-<br />

bäumen bewachsen ist. Die Kleingewässer und das Bachtal sind jeweils als Bio-<br />

tope im Sinne des § 20 (LNatG M-V) einzustufen. Die Topographie ist bewegt.<br />

Das Gelände weist Höhen zwischen 22 und 39 m ü. NN auf. Lehmig-sandige<br />

Böden bestimmen das Plangebiet. Eine Übersicht über die Biotopstrukturen im<br />

Plangebiet bietet die im Anhang beiliegende Karte.<br />

Im Umfeld des Plangebiets befindet sich im Norden eine Bahnstrecke, die in<br />

Dammlage verläuft und den Bereich nach Norden abtrennt. Diese Bahnstrecke<br />

ist als Versorgungsgleis der nordwestlich anschließenden Liegenschaft anzuse-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

hen; die Nutzung ist unregelmäßig und relativ selten. Die von dem Gleis ausge-<br />

henden Emissionen sind vernachlässigbar gering. Hinter der Bahn liegt ein ehe-<br />

maliger Kläranlagenstandort. Die hier früher vorhandenen baulichen Anlagen<br />

sind inzwischen abgeräumt und die Fläche ist durch den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 16<br />

„Airpark Nord III“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Er-<br />

schließung der Fläche ist inzwischen abgeschlossen. Im Westen grenzt unmit-<br />

telbar der Flughafen Rostock-<strong>Laage</strong> an. Im Südwesten befindet sich eine Wald-<br />

fläche aus Nadelwald, der Südosten wird ebenfalls intensiv landwirtschaftlich<br />

bewirtschaftet. Die östliche Grenze stellt die Bundesstraße B 103 dar, die ent-<br />

sprechend der Geländemorphologie sowohl in Damm- als auch in Einschnittlage<br />

verläuft. Weiter in Richtung Osten ist ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

zu verzeichnen, woran sich die Recknitzniederungen anschließen.<br />

Der FNP weist hier derzeit Fläche für die Landwirtschaft und im Bereich des<br />

Bachtales ein Schutzgebiet im Sinne des Naturschutzrechts sowie im Bereich<br />

der beiden Sölle eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus.<br />

In Anlehnung an die „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände Mecklenburg-<br />

Vorpommern“ (LAUN 1998) lassen sich diese Flächen zu folgenden Biotopstruk-<br />

turen zusammenfassen, wobei in runden Klammern der Biotopcode und in ecki-<br />

gen Klammern die Stufe der Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen angegeben<br />

ist.<br />

Lehmacker (A) [0] 407.441 m²<br />

Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) [1] 4.710 m²<br />

Geschlossene Baumreihe (BRG) [1-2] 1.200 m²<br />

Standorttypischer Gehölzsaum an stehenden Gewässern (VSX) [3] 24.106 m²<br />

Naturnahes Kleingewässer (SK) [3] 4.387 m²<br />

Naturnaher Bach(abschnitt) (FBN) [4] 4.715 m²<br />

Bundesstraße (OVB) [0] 1.875 m²<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

5.3.3 Amphibienfauna<br />

Das Gutachten zur Amphibienfauna wurde durch das Büro für ökologische Dia-<br />

gnostik (Dr. M. Giersberg), Stülow, im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> erstellt. Das<br />

Gutachten wird in seinen wesentlichen Inhalte im folgenden abgedruckt.<br />

5.3.3.1 Aufgabenstellung des Gutachtens zur Herpetofauna<br />

Der geplante Standort des neuen Gewerbegebiet Airpark Nord IV befindet sich in<br />

einer städtischen Randlage, die u.a. durch einige sporadische Kleingewässer,<br />

Acker sowie Feldgehölze und Säume geprägt wird. Im vorliegenden Fachgutach-<br />

ten werden die Besiedlung durch Amphibien im Untersuchungsgebiet aufge-<br />

nommen und deren Empfindlichkeit dargestellt.<br />

Amphibien sind aufgrund ihrer Fortpflanzungsbiologie an Laichgewässer gebun-<br />

den. Sie führen jährliche Wanderungen zwischen dem Sommer- und Winterquar-<br />

tier und dem Laichplatz durch. Die meisten Arten sind eng an bestimmte Gewäs-<br />

ser fixiert und nutzen jährlich die selben Wanderwege. Die räumliche Zuordnung<br />

der Laichplätze sowie die Kenntnis der Wanderwege zum und vom Laichgewäs-<br />

ser sind bei der Planung von Baumaßnahmen eine wichtige Voraussetzung für<br />

den Erhalt eines Amphibienlebensraumes 1 .<br />

Im Fachgutachten Herpetofauna werden die 2003 durchgeführten Beobachtun-<br />

gen zusammengestellt und durch verfahrensbezogene Untersuchungen am vor-<br />

gesehenen Standort des Airparks und in seinem potentiellen Wirkraum ergänzt.<br />

Das Gutachten bezieht sich nur auf die Froschlurche.<br />

5.3.3.2 Untersuchungsgebiet und Beprobungsorte<br />

Die Flächen, auf denen die herpetologischen Untersuchungen durchgeführt wur-<br />

den, umfassen vor allem die Kleingewässer, in denen sich Lurche vermehren<br />

sowie Ruderalsäume und Gebüschformationen mit geeigneten Lebensräumen<br />

für Amphibien.<br />

Das Untersuchungsgebiet wird im Osten durch die B 103 mit steiler hoher Bö-<br />

schung, im Süden durch den Quellhorizont mit Entwässerungsgraben, im Wes-<br />

ten durch den Fliegerhorst mit vorgelagertem Waldstreifen und im Norden durch<br />

einen Bahndamm begrenzt. Damit erhält diese Fläche einen Quasi-<br />

1 Schiemenz, H. u. G. Rainer: Verbreitungsatlas der Reptilien und Amphibien Ostdeutschlands. Rangsdorf<br />

1994<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Inselcharakter, da ein Austausch nur bedingt durch den Straßendurchlass B103<br />

und über den sich im Süden anschließenden Acker möglich ist.<br />

Schwerpunkt der Untersuchungen sind die im Gebiet vorhandenen ehemaligen<br />

Sölle bzw. Geländedepressionen, welche mit Wasser gefüllt sind sowie der nach<br />

Osten über einen Graben entwässernde Quellhorizont. Der die Feuchtbiotope<br />

umgebende Acker ist als Nahrungshabitat anzusehen.<br />

Beobachtungen zur Krötenwanderung wurden im gesamten Untersuchungsge-<br />

biet durchgeführt.<br />

Um das Gelände besser beurteilen zu können, wurde es in 5 Fundortbereiche<br />

eingeteilt. Es handelt sich dabei um die beiden nördlichen Sölle (FO 1 und 2), ei-<br />

nen Quellhorizont mit klaren Wasserlöchern im Süden (FO 3), der Graben inklu-<br />

sive des Bachtals (FO 4) und eine Brachfläche im Norden des Bahndamms au-<br />

ßerhalb des Plangebiets des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> (FO 5).<br />

5.3.3.3 Material und Methoden<br />

Die Felduntersuchungen zur Erfassung der Amphibien wurden zeitlich auf die<br />

Aktivitätsphasen der einzelnen Arten abgestimmt. Feuchtgebiete wurden wäh-<br />

rend der Laichzeit vornehmlich in den Abend- und frühen Nachtstunden von<br />

März bis Anfang Juni mindestens fünfmal begangen und der Artbesatz über di-<br />

rekte Beobachtung und Verhören aufgenommen. Zusätzlich wurde das Gelände<br />

nach adulten Tieren und nach Todexemplaren an Wegen und Straßen abge-<br />

sucht, um die Wege von den Winterquartieren zu den Laichplätzen und von dort<br />

zu den Nahrungsräumen im Sommer ersichtlich zu machen. Um das gesamte<br />

Artenspektrum zu erfassen, wurde an vier Tagen mehrere Eimer am Nachmittag<br />

eingegraben, welche am anderen Tag ebenfalls am Nachmittag gelehrt wurden.<br />

Die Randbereiche der offenen Wasserflächen wurden zusätzlich abgekäschert.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Tabelle 1: Erklärung der Abkürzungen<br />

Abkürzung Deutscher Name Lateinischer Name<br />

RU Rotbauchunke Bombina bombina<br />

EK Erdkröte Bufo bufo<br />

GF Grasfrosch Rana temporaria<br />

MF Moorfrosch Rana arvalis<br />

WF Wasserfrosch Rana kl. esculenta<br />

LF Laubfrosch Hyla arborea<br />

ad. Adult<br />

subad. Subadult<br />

juv. Juvenil<br />

Männchen/ Weibchen /<br />

Jhrg. Jahrgang<br />

Kq Kaulquappen<br />

FO Fundort<br />

FOB Fundortbereich<br />

Nw Nachweis<br />

+ Totexemplar (Straßen- u. Wegetod)<br />

5.3.3.4 Ergebnisse<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden 2003 insgesamt 6 Arten Lurche nachgewiesen.<br />

Die am häufigsten vorkommenden Arten sind Moorfrosch, Wasserfrosch und<br />

Erdkröte, gefolgt vom Grasfrosch (Tab. 2). Vereinzelte Vorkommen wurden vom<br />

Laubfrosch nachgewiesen. Die Rotbauchunke trat selten auf. 2<br />

Die Zusammenfassung der 5 Fundortbereiche ergibt das folgende Bild der Vor-<br />

kommenshäufigkeit, bezogen auf die Fundorte, der einzelnen Lurcharten im Un-<br />

tersuchungsraum:<br />

Tabelle 2: Vorkommenshäufigkeit der Herpetofaunaarten<br />

Häufigkeit Art<br />

sehr häufig keine<br />

häufig keine<br />

weniger häufig Wasserfrosch Rana kl. esculenta<br />

Erdkröte Bufo bufo<br />

Moorfrosch Rana arvalis<br />

gering Grasfrosch Rana temporaria<br />

vereinzelt Laubfrosch Hyla arborea<br />

selten Rotbauchunke Bombina bombina<br />

insgesamt: 6 Lurcharten<br />

2<br />

Nach Angaben von O.Bast (StAUN Rostock) soll in diesem Gebiet auch die Wechselkröte (Bufo viridis) vorgekommen<br />

sein. Obwohl von den Habitatansprüchen dieses Gebiet zur Besiedlung geeignet wäre, konnten<br />

keine Exemplare gefunden werden. Mögliche Erklärung: Nur geringes Nahrungsangebot durch Spritzen der<br />

Deckfrüchte und Säume.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

An den einzelnen Fundorten wurden fast alle Arten in unterschiedlicher Anzahl<br />

gleichzeitig aufgefunden.<br />

Tabelle 3: Artenliste der Herpetofauna des Untersuchungsgebietes<br />

Wasserfrosch Rana kl. Esculenta<br />

Erdkröte Bufo bufo<br />

Grasfrosch Rana temporaria<br />

Moorfrosch Rana arvalis<br />

Rotbauchunke Bombina bombina<br />

Laubfrosch Hyla arbeorea<br />

Fundortbereich (1): Soll am Bahndamm<br />

Der Fundortbereich 1 befindet sich direkt neben dem Bahndamm und stellt ein<br />

Kleingewässer (Soll) mit starker Verschmutzung dar. Der Standort wird durch<br />

Weiden und Hochstauden eingesäumt und zeitweilig auch als Angelgewässer<br />

genutzt. Das Gewässer ist gerade im Randbereich stark durch Müll verunreinigt.<br />

Wanderbewegungen waren hier nur gering zu beobachten. Ein Austausch findet<br />

wohl vorwiegend mit FO 2 statt, wobei hier wiederum eine Wanderung der Erd-<br />

kröten Richtung Fliegerhorst – Bahndamm zu beobachten war. Die Umgebung<br />

bietet für alle gefundene Arten reichlich Nahrung.<br />

Tabelle 4: Arten am Fundortbereich 1<br />

Datum Art Bemerkung<br />

<strong>18</strong>.03.2003<br />

Laubfrosch 1 rufend<br />

Moorfrosch 1 ad<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch 2 ad.<br />

Erdkröte 5 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

15.04.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 ad.<br />

Wasserfrosch ~10 ad., Laichballen im Flachwasser<br />

Grasfrosch 1 ad.<br />

Erdkröte ~10 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

23.04.2003<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch - diverse ad., Laich<br />

Wasserfrosch 8 ad.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

14.05.2003<br />

29.05.2003<br />

16.06.2003 Nachkartierung<br />

Fundortbereich (2): Soll im Acker<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte ~10 ad.,<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 ad.<br />

Wasserfrosch 2 ad., ~50 juv.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch 2 ad.<br />

Moorfrosch 4 ad., diverse juv.<br />

Wasserfrosch 3 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte 3 ad., 1+<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 adult, 30 juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad., ~50 juv.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte 2 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Ein großes Soll wird von allen Seiten von Acker eingeschlossen. Im Süden ist ei-<br />

ne Abschirmung gegenüber der offenen Landschaft durch Bäume (Weide, Erle,<br />

Holunder) vorhanden. Dadurch wird das Soll vor intensiver Einstrahlung ge-<br />

schützt. Der weitere Randbereich ist durch Schilf, Rohrglanzgras, Weidenrö-<br />

schen und Kleingebüsche bestanden. Im Wasser sind Schwaden, Wasser-<br />

Knöterich und Laichkräuter vorhanden.<br />

Das Gewässer ist wesentlich sauberer (optisch, Sichttiefe ca. 80 cm) als FO1<br />

und bietet durch seine Schwimmpflanzenflora ein sehr gutes Laichgewässer.<br />

Besonders aufgefallen ist bei der Nachkartierung die große Anzahl von juvenilen<br />

Moorfröschen, welche in mehreren hundert Exemplaren im niedrigen Gras der<br />

Randbereiche zu finden waren. Der juv. Grasfrosch trat ebenfalls in großer An-<br />

zahl auf. Alle anderen Arten wurden nur in geringen Artenzahlen festgestellt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Tabelle 5: Arten im Fundortbereich 2<br />

Datum Art Bemerkung<br />

<strong>18</strong>.03.2003<br />

Laubfrosch 1 rufend<br />

Moorfrosch 3 ad.<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch Rrufend<br />

Erdkröte 2 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

15.04.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 5 ad.<br />

Wasserfrosch 1 ad.<br />

Grasfrosch 1 ad.<br />

Erdkröte 1 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

23.04.2003<br />

14.05.2003<br />

29.05.2003<br />

16.06.2003 Nachkartierung<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch 2 ad.<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch 1 ad., Laichballen an den<br />

Schwimmpflanzen<br />

Erdkröte 1 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch 2 ad.<br />

Moorfrosch 2 ad. diverse juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch 2 ad., einige juv.<br />

Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch 10 ad., ~50 juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch 10 ad.<br />

Erdkröte 1 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch ca. 20 ad., über 100 juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad., ~10 juv.<br />

Grasfrosch 5 ad., diverse (über 50) juv.<br />

Erdkröte 3 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Fundortbereich (3): Quellhorizont mit klaren Wasserlöchern<br />

Ein besonderer Standort ist FO 3. Er stellt eine Art Quellhorizont dar, welcher<br />

durch Aufschüttungen beim Bau der Landebahn des Fliegerhorstes entstanden<br />

ist. Große Röhren entwässern die Umgebung und durch die Anlage von Gefälle-<br />

stufen entstanden kleine klare Wasserlöcher, die im Randbereich durch Beton-<br />

elemente gesichert sind. Diese brachen im Laufe der Zeit ein, so daß sich die<br />

Vegetation bis an den Rand entwickelte. Abgeschrägte Böschungen erlauben ei-<br />

ne gute Zu- und Abwanderung. An diesen Standorten war die Artenzahl aller Ar-<br />

ten sehr gering. Laich konnte ebenfalls nicht beobachtet werden, obwohl genü-<br />

gend Still- und Flachwasserbereiche vorhanden sind 3 .<br />

Es schließen sich im Norden stark verlandete Druckwasserhorizonte an, die sich<br />

weit öffnen und mit einer Schilf- Rohkolbenvegetation bestanden sind.<br />

Als Besonderheit kam hier die Rotbauchunke in zwei Exemplaren vor. Sie wurde<br />

auch nur zwei Mal beobachtet.<br />

Wasserfrosch und Moorfrosch sind wieder die dominierenden Arten. Vereinzelt<br />

traten Grasfrosch und Laubfrosch auf 4 .<br />

Die Erdkröte wurde an verschiedenen Stellen, aber in geringer Artenzahl, gefun-<br />

den. Von hier aus scheint sie ihr Nahrungshabitat bis zum Waldrand auszudeh-<br />

nen.<br />

Tabelle 6: Arten im Fundortbereich 3<br />

Datum Art Bemerkung<br />

<strong>18</strong>.03.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 1 ad.<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte 1 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

15.04.2003<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch 1 ad.<br />

Wasserfrosch 5 ad.<br />

Grasfrosch 8 ad.<br />

Erdkröte 5 ad.<br />

3 Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf abiotische und biotische Faktoren - Arbeitsmaterialien zur ökologischen<br />

Wirkungsanalyse : I. Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf die abiotischen Faktoren ; II.<br />

Wirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf die biotischen Faktoren, Körperschaft Deutscher Verband für<br />

Wasserwirtschaft und Kulturbau [Hrsg.] Bonn, 1996, 253 S.<br />

4 Hartmann, M.: Bestandserfassung der Herpetofauna der Kiesgrube Siebeneichen bei Demmin. Naturschutz-<br />

arbeit in Mecklenburg 1992, 19-20<br />

Seite 45


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

23.04.2003<br />

14.05.2003<br />

29.05.2003<br />

16.06.2003 Nachkartierung<br />

Fundortbereich (4): Graben<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch -nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 10 ad.<br />

Wasserfrosch 8 ad.<br />

Grasfrosch 1 ad.<br />

Erdkröte 4 ad.<br />

Rotbauchunke - 2 ad.<br />

Laubfrosch 2 ad.<br />

Moorfrosch 10 ad. diverse juv.<br />

Wasserfrosch 6 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch 1 ad.,<br />

Erdkröte 3 ad.<br />

Rotbauchunke 1 ad., auf Stein im Wasser<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch 6 ad., diverse juv.<br />

Wasserfrosch 4 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch 2 ad.<br />

Erdkröte 4 ad.<br />

Rotbauchunke 1 ad., am Rand der Röhre<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 10 ad., diverse juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch 2 ad.<br />

Erdkröte 1 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

An den Quellbereich (FO 3) schließt sich ein Bachtal mit starkem Baumbewuchs<br />

(Weide, Erle, Espe) und Gebüschen im Randbereich an. Durch die starke Vege-<br />

tation ist ein Betreten kaum möglich. Um diesen Bereich befindet sich ein stark<br />

eutrophierter Gürtel mit nitrophilen Arten (Brennessel, Kerbel, Quecke, Holunder,<br />

Weißdorn).<br />

In der Untersuchungsperiode war der Bach zwar ständig, aber nur mäßig mit kla-<br />

rem Wasser gefüllt.<br />

Aufgrund der dichten Vegetation wurden hier nur wenige Exemplare beobachtet.<br />

Die Erdkröte und der Moorfrosch waren die dominierenden Arten. Der Gras-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

frosch trat vereinzelt am Rand des UG auf. Der Laubfrosch war nur einmal in<br />

Richtung Quellhorizont registriert worden.<br />

Das Gebiet ist als Amphibienrückzugbereich einzustufen und bietet aufgrund<br />

seiner Größe und Heterogenität allen Arten Nahrungs- und Laichmöglichkeit.<br />

Bei einer Erschließung ist auf eine ausreichende Pufferzone zu achten.<br />

Tabelle 7: Arten im Fundortbereich 4<br />

Datum Art Bemerkung<br />

<strong>18</strong>.03.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 1 ad.<br />

Wasserfrosch - nicht beobachtet<br />

Grasfrosch 1 ad.<br />

Erdkröte 2 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

15.04.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 3 ad., Laich in einer Wassersenke<br />

23.04.2003<br />

14.05.2003<br />

29.05.2003<br />

Wasserfrosch 1 ad.<br />

Grasfrosch 2 ad.<br />

Erdkröte 3 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch -nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 ad.<br />

Wasserfrosch 1 ad.<br />

Grasfrosch 2 ad.<br />

Erdkröte 3 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 4 ad., Laich an einer Senke am<br />

Bachrand, diverse juv.<br />

Wasserfrosch 2 ad.<br />

Grasfrosch 6 ad.,<br />

Erdkröte 8 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch 1 ad.<br />

Moorfrosch 10 ad., diverse juv.<br />

Wasserfrosch 1 ad.<br />

Grasfrosch 2 ad., diverse juv.<br />

Erdkröte 6 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

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16.06.2003 Nachkartierung<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 4 ad., diverse juv.<br />

Wasserfrosch 3 ad.<br />

Grasfrosch 4 ad.<br />

Erdkröte 5 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Fundortbereich (5): Zusatzfläche nördlich des Bahndammes<br />

Auf dem schon vorbereiteten Gebiet zwischen Bahndamm und Tankstelle befin-<br />

det sich eine größere Geländedepression, die als Laichgebiet für alle Lurcharten<br />

bestens geeignet ist. Sie weist Flachwasserbereiche und tiefere Orte bis 60cm<br />

auf. Die gesamte Fläche ist mit Schilf und Rohrkolben bestanden. Hier konnte<br />

eine besonders große Population der Erdkröte und des Wasserfrosches beo-<br />

bachtet werden. Gerade die Erdkröte zeigte ein ausgeprägtes Wanderverhalten.<br />

So erfolgte eine Zuwanderung aus dem Bereich des Fliegerhorstes mit seinen<br />

Feuchtbiotopen und auch eine Abwanderung dorthin. Auf der Zufahrtsstraße<br />

wurden zahlreiche tote Exemplare gefunden. Gleichfalls ist eine Wanderung von<br />

Erdkröten Richtung Bahndamm zu erkennen. Hierbei sind jedoch die Schienen<br />

als starkes Hindernis festgestellt worden. Im Bereich der Gleistrasse einige Tot-<br />

funde.<br />

Tabelle 8: Arten im Fundortbereich 5<br />

Datum Art Bemerkung<br />

<strong>18</strong>.03.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 ad.<br />

Wasserfrosch ~20 juv.<br />

Grasfrosch 2 ♂ ad.<br />

Erdkröte - nicht beobachtet<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

15.04.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch - rufende Exemplare<br />

Wasserfrosch 6 ad., ~20 juv.<br />

Grasfrosch - 2 ♀<br />

Erdkröte ~10♂ ad.,~ 10♀ ad.<br />

Wanderung zum UG hin<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

23.04.2003<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch - diverse ad.<br />

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14.05.2003<br />

29.05.2003<br />

16.06.2003 Nachkartierung<br />

5.3.3.5 Auswertung und Schlussfolgerungen<br />

Wasserfrosch 5 ad.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte ~10 ad., 3+ auf Geistrasse<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch - nicht beobachtet<br />

Wasserfrosch ~10 ad., diverse juv.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte 5 ad., 2 subad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 4 ad.<br />

Wasserfrosch 3 ad.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte ~15 ad.<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Laubfrosch - nicht beobachtet<br />

Moorfrosch 2 adult, 10 juv.<br />

Wasserfrosch 10 ad., über 20 juv.<br />

Grasfrosch - nicht beobachtet<br />

Erdkröte - 10 ad., 3 tot auf Straße<br />

Rotbauchunke - nicht beobachtet<br />

Im Untersuchungsgebiet und Umland wurden 6 Arten Lurche nachgewiesen<br />

(Tab. 3). Bezüglich der Dichte ist diese Region ein amphibienreicher Lebens-<br />

raum. In der Umgebung des Untersuchungsgebietes liegen ebenfalls mehrere<br />

Kleingewässer, welche als Laichgewässer angesprochen wurden.<br />

Dadurch ist ein Austausch momentan noch möglich, wobei der Bahndamm eine<br />

deutliche Barriere bildet.<br />

Der Acker und der sich anschließende Wald bildet ebenfalls ein Habitat. Hier fin-<br />

den gerade Arten, welche trocknere Standorte ertragen können (Rotbauchunke,<br />

Erdkröte, Grasfrosch), ausreichend Nahrung. Entsprechend ist auch die Wande-<br />

rung zu berücksichtigen. Da die Erdkröten sehr standorttreue Tiere sind, wird<br />

durch ein Abschneiden des Laichplatzes vom Nahrungsgebiet (Straßenbau, In-<br />

dustriebauten) die Population sukzessive abnehmen.<br />

Durch Flächenverlust direkt betroffen werden alle Amphibien. Im Rahmen einer<br />

Beplanung sollte diesem Flächenverlust durch potentiell zu erhaltende Wander-<br />

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wege und entsprechende Amphibienleiteinrichtungen ausgeglichen werden 5 .<br />

Dabei ist der Bereich des Grabens mit seinen Quellhorizonten im oberen Bereich<br />

nicht so schwer betroffen, wie eine potentielle Isolierung des Solls in der Acker-<br />

fläche (Fundortbereich 2).<br />

Da Amphibien immer an bestimmte Biotope gebunden sind, ist Amphibienschutz<br />

auch Biotopschutz. Deshalb sollte der Quellhorizont mit der sich anschließenden<br />

Senke und dem Bachlauf in die Planung mit aufgenommen werden 6 .<br />

Auch beide Sölle werden sicherlich aufgrund ihrer Größe und Tiefe zu erhalten<br />

sein. Um die vorhandene Amphibienfauna zu schützen, sind entsprechende<br />

Leiteinrichtungen vorzusehen.<br />

Arten der Roten Liste<br />

Sämtliche heimischen Amphibien und Reptilien sind aufgrund ihres Bestands-<br />

rückganges in die Rote Liste der gefährdeten Arten aufgenommen worden 7 . Der<br />

Rückgang ist auf die Gefährdung der Biotope und auf die Zerschneidung der Le-<br />

bensräume zurückzuführen. Als besonders gefährdet ist der Lebensraum der<br />

Rotbauchunke einzuschätzen, da er durch Bebauung der Nahrungshabitate nicht<br />

mehr vorhanden ist. In Tabelle 8 werden die Schutzkategorien der nachgewiese-<br />

nen Arten zusammengefasst.<br />

Tabelle 9: Schutzstatus entsprechend der Roten Liste Mecklenburg-<br />

Vorpommern (Bast 1991)<br />

Rote Liste MV BArtSchV Anl. 1<br />

Rotbauchunke Bombina bombina A 2 1<br />

Laubfrosch Hyla arborea A.3 +<br />

Moorfrosch Rana arvalis A.3 +<br />

Erdkröte Bufo bufo A.3<br />

Grasfrosch Rana temporaria A.3<br />

Wasserfrosch Rana kl. esculenta A.3<br />

M-V Rote Liste: Kategorie A.3 (gefährdet) = 5 Arten<br />

Kategorie A.2 (stark gefährdet) = 1 Art<br />

BArtschV: Kategorie "Vom Aussterben bedroht" = 1 Art<br />

5<br />

Fuhrmann, M.: Untersuchungen der Wirksamkeit von Amphibienschutzmaßnahmen (B 49 bei Koblenz) Bonn<br />

2001<br />

6<br />

Vegetationskundliche Leitbilder und Referenzgewässer für die Ufer- und Auenvegetation der Fließgewässer<br />

von Nordrhein-Westfalen. Körperschaft Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Essen, [Hrsg.] 2001<br />

7<br />

Bast, H.-D.: Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien Mecklenburg-Vorpommerns.<br />

Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern. 1992<br />

Seite 50


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5.4 Bewertung der Bestandsstrukturen<br />

Bei der Bewertung der den Standort prägenden Strukturen wird zunächst auf die<br />

für den Naturschutz relevanten Schutzgüter Menschen, Arten und Lebensge-<br />

meinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild abgezielt, wobei<br />

Bewertungskriterien wie Naturnähe des Biotops und das Vorkommen gefährde-<br />

ter Arten, Natürlichkeitsgrad und naturräumliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

zur Beurteilung heran gezogen werden.<br />

Die Bestandsbewertung der Schutzgüter erfolgt in der Regel über eine fünfstufi-<br />

ge Wertskala, die die Bedeutung eines Schutzgutes für die Leistungsfähigkeit im<br />

Naturhaushalt widerspiegelt. Folgende Wertstufen werden verwendet:<br />

• sehr hoch<br />

• hoch<br />

• mittel<br />

• gering<br />

• sehr gering bzw. ohne Bedeutung<br />

Schutzgut Menschen<br />

Für den Planungsraum und dessen Umgebung liegen keine Flächennutzungs-<br />

oder Bebauungspläne vor, die Wohnbauflächen ausweisen oder festsetzen;<br />

auch liegen keine planungsrechtlichen Aussagen zu Gemeinbedarfs- oder Erho-<br />

lungsflächen vor. Von einem „Wohnumfeld“ im üblichen Sinne kann dementspre-<br />

chend keine Rede sein.<br />

Bedeutung für das Schutzgut Mensch<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

• •<br />

Die intensiv genutzten Ackerflächen sind für Natur und Landschaftshaushalt le-<br />

diglich von geringer Bedeutung, da nur wenige Arten dem intensiven Nutzungs-<br />

und Bewirtschaftungsdruck gewachsen sind. Gleichzeitig rasten auf den Flächen<br />

des Plangebietes gelegentlich Kraniche. Nach Rücksprache mit der zuständigen<br />

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Naturschutzbehörde des Landkreises Güstrow hat sich die Gesamtsituation des<br />

Kranichs in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren sehr verbessert; sie<br />

kommen sogar auf dem Gelände des Flughafens Rostock-<strong>Laage</strong> vor. Ein Aus-<br />

weichen auf andere ebenfalls intensiv genutzte Ackerflächen ist den Tieren zu-<br />

zumuten. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist darin nicht zu sehen.<br />

Die Vorkommenshäufigkeit der innerhalb des Plangebietes gefundenen Amphi-<br />

bien schwankt zwischen selten, vereinzelt, gering und weniger häufig; die Kate-<br />

gorien häufig und sehr häufig werden nicht angewendet. Neben dieser Vorkom-<br />

menshäufigkeit spiegeln auch die Fundorte die Bedeutung der Biotop- bzw. Nut-<br />

zungsstruktur des Gebietes wieder, denn die Amphibien kamen nahezu aus-<br />

nahmslos im Nahbereich der Gewässer vor, wohingegen auf den intensiv ge-<br />

nutzten Ackerflächen kein relevantes Vorkommen festzustellen war.<br />

Die Planung nimmt auf die Lage und Verteilung der Biotope dahingehend Rück-<br />

sicht, dass sowohl die beiden Sölle als auch der naturnahe Bachlauf vollständig<br />

erhalten und langfristig gesichert werden; für die zukünftigen Industrie- und Ver-<br />

kehrsflächen werden ausnahmslos ökologisch weniger wertvolle Ackerflächen<br />

heran gezogen. Zusätzlich sind um diese Bereiche herum Pufferzonen festge-<br />

setzt, die miteinander verbunden sind und einen zusammenhängenden Grünzug<br />

darstellen. Dieser zentrale, das gesamte Plangebiet querende Grünbereich wird<br />

sich unter Verwendung standortgerechter einheimischer Laubgehölze zu einem<br />

wertvollen Lebensraum für die Amphibien, Vögel und Kleinsäuger des Gebietes<br />

entwickeln.<br />

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Amphibienuntersuchung einerseits<br />

und der Verteilung der ökologisch wertvollen Biotopstrukturen innerhalb der<br />

Plangebietsgrenzen andererseits lässt sich folgende Bedeutung für das Schutz-<br />

gut Arten und Lebensgemeinschaften ableiten:<br />

Bedeutung für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

•<br />

Im Bereich der beiden Sölle und des<br />

naturnahen Bachlaufs<br />

Seite 52<br />

•<br />

Im Bereich<br />

der ausgeräumten<br />

und<br />

intensiv genutztenAckerlandschaft


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Schutzgut Boden<br />

1. Für den Bereich des Plangebietes sind im Rahmen der Baugrunderkundung<br />

Bodenuntersuchungen durchgeführt worden, aus denen hervor geht, dass<br />

das Bodengefüge insgesamt als Geschiebelehm (Grundmoräne) anzuspre-<br />

chen ist. Gemäß Untersuchungsbericht besteht der Oberboden bis in ca. 40<br />

cm Tiefe aus locker gelagertem, schwach bis mittel humosem, schluffigem<br />

Feinsand. Darunter stehen feinsandige, kiesige und steinige Schluffe halb-<br />

fester bis fester Konsistenz an. Die Mächtigkeit dieser Grundmoräne liegt lt.<br />

Kartenwerk bei 10 bis 15 m. Derartige Böden sind in der sanft hügeligen<br />

Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns verbreitet anzutreffen.<br />

Im Hinblick auf ökologische Belange ist der Natürlichkeitsgrad des Bodens<br />

durch die landwirtschaftliche Intensivnutzung mit Umbruch, Dünger- und<br />

Pestizideinsatz vor allem in den oberen Schichten stark eingeschränkt wor-<br />

den, so dass er als vorbelastet und beeinträchtigt anzusprechen ist. Sowohl<br />

die allgemeine Verbreitung dieser Böden als auch die angesprochene Vor-<br />

belastung am Standort lassen keinen besonderen Schutzbedarf erkennen.<br />

Bedeutung für das Schutzgut Boden<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

• •<br />

2. Wie erwähnt befinden sich drei Oberflächengewässer im Plangebiet, zwei<br />

Sölle und ein Bachtal. Bei den beiden Söllen ist davon auszugehen, dass sie<br />

keinen Grundwasseranschluss haben und somit ausschließlich abhängig<br />

sind von direktem Niederschlagseintrag und dem Oberflächenabfluss der sie<br />

umgebenden Landwirtschaftsflächen. Auch in Zukunft muss gewährleistet<br />

sein, dass die beiden Stillgewässer über ausreichenden Wasserzufluss ver-<br />

fügen.<br />

Der Bachlauf im Süden wird zum einen mit Oberflächenwasser aus dem Be-<br />

reich des Flughafens gespeist, das mittels einer unterirdischen Rohrleitung<br />

zugeführt wird. Zum anderen sammelt sich ein Teil des Oberflächenwassers<br />

des Plangebietes in diesem Bachtal. Aufgrund der zum Teil recht bewegten<br />

Geländemorphologie und der landwirtschaftlichen Intensivnutzung kann da-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

von ausgegangen werden, dass in der Vergangenheit mit dem Oberflä-<br />

chenwasser auch eine unkontrollierte Nährstofffracht mit in den Bach ge-<br />

langt ist.<br />

Der Grundwasserflurabstand entspricht etwa der Mächtigkeit der Moräne,<br />

wobei in Talbereichen (hier in der Nähe des naturnahen Bachlaufs) durch-<br />

aus deutliche Vernässungen eintreten können. Die beschriebenen Boden-<br />

verhältnisse mit verhältnismäßig geringen Korngrößen und der Grundwas-<br />

serflurabstand stellen aufgrund der relativ langen Zeitspanne der Durchsi-<br />

ckerung der Überdeckung einen wirksamen Filter für die Grundwasserleiter<br />

dar. Inwieweit jedoch die landwirtschaftliche Intensivnutzung der vergange-<br />

nen Jahrzehnte mit Dünger- und Pestizideinsatz zu einer Beeinträchtigung<br />

bzw. Vorbelastung dieses Schutzgutes geführt haben, ist nicht zu sagen, da<br />

keine Angaben darüber vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Fil-<br />

terwirkung der Bodenüberdeckung ausreichend ist, das Grundwasser wir-<br />

kungsvoll zu schützen.<br />

Zusammenfassend lässt sich für das Schutzgut Wasser folgende Bedeutung<br />

ableiten:<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

•<br />

die beiden Sölle sind direkt abhängig<br />

von Niederschlägen; die<br />

Bedeutung von Niederschlags-<br />

bzw. Oberflächenwasser ist<br />

dem entsprechend hoch<br />

•<br />

dem Grundwasser wird grundsätzlich<br />

eine mittlere bis hohe<br />

Bedeutung zugesprochen<br />

Das Plangebiet kann nicht als unbeeinträchtigter Bereich oder als Frischluftent-<br />

stehungsgebiet im Sinne dieses Schutzgutes angesehen werden. Aufgrund der<br />

Nähe zum Flugplatz ist eine gewisse Lärmvorbelastung des Bereiches zu ver-<br />

zeichnen. Ferner bestehen Geruchsbeeinträchtigungen durch die Abgase des<br />

Flugbetriebes. Abgesehen davon ist das Klima der Ackerfläche als maritim be-<br />

einflusstes Freilandklima einzustufen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Bedeutung für das Schutzgut Klima/Luft<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

• •<br />

Das Plangebiet ist durch die Landwirtschaft anthropogen geprägt und überformt.<br />

Ebenso sind im Norden (ehemalige Kläranlage und Bahnlinie), Westen (Flug-<br />

platz) und Osten (Bundesstraße B 103) Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-<br />

des zu verzeichnen. Positiv fallen allerdings die Sölle und das Bachtal ins Ge-<br />

wicht, wobei letzteres aufgrund seiner topographischen Lage keine weitreichen-<br />

de Bedeutung hat. Von einer herausragenden Bedeutung des Landschaftsbildes<br />

kann im Bereich des Plangebietes allerdings nicht gesprochen werden.<br />

Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

•<br />

Im Bereich der gehölzbestandenen<br />

Sölle und entlang des<br />

Bachlaufes<br />

•<br />

Im Bereich der<br />

ausgeräumten<br />

und intensiv genutztenAckerlandschaft<br />

Im Rahmen des Scoping-Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist vom<br />

archäologischen Landesmuseum, Landesamt für Bodendenkmalpflege, darauf<br />

hingewiesen worden, dass das Plangebiet Flächen umfasst, für die das Vorhan-<br />

densein von Bodendenkmalen ernsthaft angenommen werden kann bzw. nahe-<br />

liegend ist.<br />

Um diesen generellen Denkmalverdacht zu prüfen, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> eine<br />

fachlich fundierte Untersuchung in Auftrag gegeben. Vom archäologischen Lan-<br />

desmuseum, Landesamt für Bodendenkmalpflege, wurde ein Gutachten erarbei-<br />

tet, welches das Vorhandensein untertägiger Denkmalsubstanz im Plangebiet<br />

untersucht. Dabei wurden an drei Stellen innerhalb des Plangebietes Bodenfun-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

de getätigt, die die Interpretation zulassen, dass in jungsteinzeitlichen bis bron-<br />

zezeitlichen Epochen Siedlungstätigkeit in diesem Raum vorhanden war. Funde,<br />

die eine Bebauung des Gebietes generell ausschließen würden, konnten aller-<br />

dings nicht getätigt werden. Insgesamt sollen bei der Bebauung des Plangebie-<br />

tes besondere Maßnahmen getroffen werden, die eine fachgerechte Bergung<br />

und Dokumentation der betroffenen Teile der Bodendenkmale sicherstellen.<br />

Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation<br />

der Bodendenkmale ist das Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-<br />

Vorpommern rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Eine Bera-<br />

tung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen erteilt die zuständi-<br />

ge Untere Denkmalbehörde des Landkreises Güstrow oder das Landesamt für<br />

Bodendenkmalpflege, Schloss Wiligrad, 19069 Lübsdorf, Tel.: 03867 - 8805 oder<br />

03867 - 240.<br />

Nennenswerte Sachgüter sind im Planungsgebiet aufgrund der landwirtschaftli-<br />

chen Nutzung und der fehlenden Bebauung nicht vorhanden.<br />

Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

sehr hoch hoch mittel gering ohne Bedeutung<br />

5.5 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen<br />

vermieden werden sollen<br />

•<br />

Die Bauleitplanung sieht folgende Maßnahmen vor, um nachteilige Umweltein-<br />

wirkungen nach Möglichkeit zu vermeiden:<br />

Pufferfläche um die gesetzlich geschützten Biotope<br />

Die gemäß § 20 LNatG M-V geschützten Biotope werden durch eine Pufferfläche<br />

von mindestens 20 m Tiefe (gemessen ab der jeweiligen Nutzungsgrenze) ge-<br />

genüber den angrenzenden gewerblichen Bauflächen abgeschirmt. Da keine Er-<br />

kenntnisse über ausgeprägte Wanderbewegungen der im Gebiet vorkommen-<br />

den Amphibien vorliegen, wird davon ausgegangen, dass sich die Tiere in erster<br />

Linie in der näheren Umgebung der Gewässer aufhalten. Derzeit werden die Söl-<br />

le von intensiv genutzten Ackerflächen umgeben, die bis unmittelbar an die Bio-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

topstrukturen heran reichen und nicht als bevorzugter Lebensraum der Amphi-<br />

bien anzusprechen sind. Mit der Schaffung eines 20 m breiten Puffergürtels, der<br />

der naturnahen Eigenentwicklung überlassen bleiben soll, wird zusätzlicher att-<br />

raktiver Lebensraum bereit gestellt. Gleichzeitig lassen sich durch einen solchen<br />

Puffer Störeinflüsse vermindern, die bei einer gewerblichen Nutzung bis an die<br />

Biotopgrenzen heran unvermeidbar sind.<br />

Mit 20 m wird die Pufferfläche als ausreichend groß angesehen, den derzeit vor-<br />

handenen Lebensraum der Amphibien in qualitativer und quantitativer Hinsicht<br />

zu verbessern. Zusammen mit dem geplanten Grünzug (s.u.) entsteht eine wir-<br />

kungsvolle Grünverbindung zwischen den Söllen und dem Bachtal. Die Pufferflä-<br />

che ist durch entsprechende Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> sichergestellt.<br />

Derzeit werden die beiden Sölle durch Niederschläge und Zuflüsse aus der<br />

unmittelbaren Umgebung (Landwirtschaftsfläche) mit Wasser versorgt. Die<br />

geplanten Baumaßnahmen stellen diese Wasserversorgung und damit auch<br />

den Erhalt der beiden Stillgewässer in Frage, da eventuelle Zuläufe, die mo-<br />

mentan weder lokalisiert und definiert werden können, möglicherweise versie-<br />

gen, weil die dort auftreffenden Niederschläge anderweitig abgeführt werden.<br />

Damit die Wasserversorgung der Sölle jedoch auch in Zukunft gewährleistet ist<br />

und diese nicht nur als Amphibiengewässer erhalten bleiben, soll das auf den<br />

nächstgelegenen Dachflächen anfallende Niederschlagswasser über offene, ve-<br />

getationsbestandene Gräben oder Gerinne diesen beiden Stillgewässern zuge-<br />

führt werden. Die Passage durch derartige Gerinne bewirkt eine Reinigung des<br />

ohnehin nahezu unbelasteten Dachflächenabflusses, so dass keine Stoffeinträge<br />

zu erwarten sind. Diese Maßnahme dient einzig dazu, das für das Fortbestehen<br />

der Sölle erforderliche Wasserregime zu sichern, wobei die Teiche keinerlei<br />

Rückhaltefunktion erfüllen.<br />

Die angedachte Maßnahme ist am 28.04.2003 bereits telefonisch sowohl mit der<br />

zuständigen Wasser- als auch mit der Naturschutzbehörde des Landkreis Güst-<br />

row abgestimmt worden.<br />

Grünvernetzung im Plangebiet (Verbindung zwischen den Söllen und dem<br />

Bachtal sowie dem Freiraum)<br />

Um die Lebensraumfunktion im Plangebiet vor allem im Bereich der geschützten<br />

Biotope zu erhalten, wird zusätzlich zu der angesprochenen Pufferfläche eine<br />

durchgehende Grünfläche zwischen den nördlich gelegenen Söllen und den im<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Süden befindlichen Bachtal bzw. dem dortigen Freiraum geschaffen. Diese<br />

Grünfläche soll im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> verbleiben und ebenfalls als Sukzessi-<br />

onsfläche entwickelt werden. Diese durchgehende Grünverbindung wird lediglich<br />

in einer Breite von 12,5 m durch die Planstraße A unterbrochen. Durch die Grün-<br />

fläche soll gewährleistet werden, dass die Populationen der im Bereich der Sölle<br />

vorhandenen Amphibien (z.B. der Rotbauchunken) durch entsprechenden Gen-<br />

austausch auch langfristig gesichert werden. Die gesamte Grünvernetzung ist<br />

ebenfalls als Festsetzung im <strong>Bebauungsplan</strong> enthalten.<br />

Anlage eines zusätzlichen Stillgewässers als Trittsteinbiotop<br />

Um die Lebensraumfunktion insbesondere für Amphibien noch zusätzlich zu<br />

verbessern, soll im Bereich des Grünzuges ein weiteres Stillgewässer als Tritt-<br />

steinbiotop zur Vernetzung der Lebensräume angelegt werden. Auch dadurch<br />

soll einer Verinselung der Flächen und einer Degradation von Amphibienpopula-<br />

tionen entgegengewirkt werden. Die Anlage des Stillgewässers wird im Bebau-<br />

ungsplan entsprechend festgesetzt.<br />

Sicherstellung eines ausreichenden Wasserzuflusses für die beiden Sölle<br />

Wie bereits dargelegt, wird im Einzugsbereich der beiden Sölle, wie er sich durch<br />

die topographischen Gegebenheiten präsentiert, durch den <strong>Bebauungsplan</strong> fest-<br />

gesetzt, dass das unverschmutzte Dachflächenwasser der Gebäude im Indust-<br />

riegebiet in den südlichen Soll eingeleitet wird. Durch einen Verbindungsgraben<br />

erhält dieser Soll eine Verbindung zum tiefergelegenen nördlichen Soll, wodurch<br />

beide Stillgewässer mit dem benötigten Oberflächenwasser versorgt werden.<br />

Bordsteinabsenkung im Bereich des Grünzuges<br />

Die im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzte Grünverbindung wird durch die Planstraße A<br />

unterbrochen. Obwohl hier bislang keine Wanderwege von Amphibien bekannt<br />

sind oder vermutet werden müssen (das Gelände ist bislang Teil der intensiv ge-<br />

nutzten Ackerfläche), könnte diese Verbindung in Zukunft von einigen Amphibien<br />

genutzt werden. Damit die Planstraße A kein unüberwindbares Hindernis dar-<br />

stellt, sollen im Bereich des Grünzuges abgesenkte Bordsteine vorgesehen wer-<br />

den. Dadurch können Amphibien bei Bedarf aus eigener Kraft das Hindernis der<br />

Straße überwinden. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Erschließungsplanung<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

für das Industriegebiet sicherzustellen und wird auch in der textlichen Festset-<br />

zung <strong>Nr</strong>. 9.1 des <strong>Bebauungsplan</strong>s festgesetzt.<br />

Randeingrünung<br />

Entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze des Plangebietes wird<br />

im <strong>Bebauungsplan</strong> eine 10 m breite Anpflanzfläche für einheimische Bäume und<br />

Sträucher festgesetzt. Ziel ist hier zum einen die Verringerung des Eingriffs in<br />

das Landschaftsbild und zum anderen die Sicherstellung einer weiteren Grün-<br />

verbindung am Rand des Plangebietes. Insbesondere für die im Plangebiet an-<br />

getroffenen Erdkröten können diese neuen Gehölzstrukturen einen angemesse-<br />

nen Lebensraum darstellen.<br />

Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel<br />

Wie bereits erläutert ist durch den TÜV Nord, Rostock, ein schalltechnisches<br />

Gutachten zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

erarbeitet worden. Im Ergebnis schlägt der TÜV Nord vor, die Art der zulässigen<br />

Gewerbebetriebe im Plangebiet in Hinsicht auf das zulässige Maß an Lärmemis-<br />

sionen zu reglementieren. Dazu werden im Gutachten drei Bereiche mit unter-<br />

schiedlichen hohen Schallleistungspegeln vorgeschlagen. Ziel ist dabei die Ein-<br />

haltung der Lärmwerte, die nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen<br />

Lärm (TA Lärm) in den jeweiligen Gebietstypen der Nachbarschaft eingehalten<br />

werden müssen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> berücksichtigt diese immissions-<br />

wirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel und setzt sie entsprechend<br />

den Vorgaben des Gutachtens um.<br />

Dadurch kann sowohl der Schutz der im Bereich der Siedlung Kronskamp an-<br />

sässigen Wohnbevölkerung als auch eine ausreichende Ruhe im Bereich des<br />

Kasernengeländes der Bundeswehr nordöstlich des Plangebietes sichergestellt<br />

werden.<br />

5.6 Übersicht über anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Das Baugesetzbuch schreibt in § 2a Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 5 vor, dass im Rahmen des Um-<br />

weltberichts die wichtigsten geprüften Standortalternativen und anderweitig ge-<br />

prüften Lösungsmöglichkeiten benannt werden.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat im Rahmen ihrer Überlegungen zur Entwicklung des Air-<br />

parks Nord IV keine grundsätzlich anderen Standorte geprüft. Die Gründe dafür<br />

liegen auf der Hand:<br />

Bei dem vorliegenden Plangebiet handelt es sich um die einzige der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

verbliebene Fläche, die sich durch ihre Lage unmittelbar am Flughafen aus-<br />

zeichnet und zudem direkt an die Bundesstraße B 103 angeschlossen werden<br />

kann. Sämtliche anderen denkbaren Flächen verfügen entweder nicht über die<br />

erforderliche Größe oder sie sind im Vergleich zum Plangebiet des Bebauungs-<br />

plans <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> weiter vom Flughafen entfernt.<br />

Während also der generelle Standort auch in Hinblick auf die Belange der<br />

Raumordnung nicht zur Diskussion stand, wurden für die Erschließung und Be-<br />

bauung insgesamt drei Konzeptalternativen entwickelt. Ausgewählt wurde die<br />

städtebauliche Variante I, die die Grundlage für den vorliegenden Bebauungs-<br />

plan darstellt. Die Varianten II und III beinhalten im Vergleich zur ausgewählten<br />

Alternative neben anderen Erschließungssystemen auch keine Vernetzung der<br />

nördlichen Sölle mit dem restlichen Freiraum und keinen durchgehenden Grün-<br />

zug. Ausschlaggebend für die Auswahl der Variante I waren neben einer flexib-<br />

len Parzellierungsmöglichkeit und einem aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> besseren Er-<br />

schließungssystem auch die positiveren Auswirkungen auf Natur und Land-<br />

schaft.<br />

5.7 Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Durch die Planung werden ca. 375.000 m 2 intensiv genutzte Ackerfläche in In-<br />

dustriegebiete und Straßenverkehrsfläche umgewandelt. Dadurch kommt es zu<br />

einem fast vollständigen Verlust der - aufgrund der bisherigen Nutzung allerdings<br />

bereits erheblich eingeschränkten - Lebensraumfunktion der Ackerfläche.<br />

Diese Lebensraumfunktion des Ackerlandes besteht nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand im wesentlichen in der Funktion als gelegentlicher Rastplatz für<br />

Kraniche. Den Kranichen kann auch nach Ansicht der zuständigen unteren Na-<br />

turschutzbehörde des Landkreises Güstrow ein Ausweichen auf andere Acker-<br />

flächen zugemutet werden. Gestützt wird diese Sichtweise durch einen Artikel in<br />

der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ <strong>Nr</strong>. 35 (4) 2003 (Albig, A.;<br />

Haaks, M.; Peschel, R.: Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der<br />

Eingriffsregelung, S. 126 – 128). Dort wird darauf hingewiesen, dass Kraniche<br />

oft auf Äckern rasten und dort auch Nahrung aufnehmen. Der Verlust eines A-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

ckers hat aber in der Regel keine Auswirkungen auf den Bestand, da eine große<br />

Anzahl ähnlicher Flächen zur Verfügung steht.<br />

Hinsichtlich der Erdkröten ist davon auszugehen, dass die Bebauung des Acker-<br />

landes nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Lebensraumes führen<br />

wird, da sie diese Ackerflächen ohnehin nur sporadisch genutzt haben. Vielmehr<br />

wird es zukünftig so sein, dass die Erdkröten sich innerhalb der neu geplanten<br />

Grün- und Gehölzbereiche aufhalten und fortbewegen werden, die für sie einen<br />

wesentlich attraktiveren Lebensraum darstellen als Ackerflächen.<br />

Durch den Erhalt der Biotope, die zusätzlichen Pufferflächen und der Schaffung<br />

einer ausgedehnten Grünverbindung zum Freiraum werden weitere<br />

Lebensraumfunktionen der Fläche nicht beeinträchtigt.<br />

Durch die geplante Bebauung kommt es ferner zu einem Verlust an unversiegel-<br />

tem Boden und damit zu einer erheblichen bis vollständigen Vernichtung der<br />

Speicher, Puffer- und Filterfunktion der belebten Bodenzone.<br />

Damit einher geht eine Reduzierung der Grundwasserneubildung. Da eine Versi-<br />

ckerung aufgrund der geologischen Situation (bindige Böden mit geringer Versi-<br />

ckerungsfähigkeit) nicht ernsthaft in Betracht kommt, muss das Oberflächen-<br />

wasser gesammelt und oberflächig in den Vorfluter eingeleitet werden.<br />

Mit der Bebauung und Versiegelung geht eine grundsätzliche Veränderung des<br />

Mikroklimas einher. Generell wird es - lokal begrenzt auf das Industriegebiet<br />

durch den Aufheizungseffekt versiegelter Flächen bei warmer Witterung zu einer<br />

Erhöhung der Lufttemperaturen kommen. In Anbetracht der ländlichen Situation<br />

und der ausgedehnten Freiräume im Umfeld der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> werden sich die<br />

genannten Veränderungen allerdings nicht in relevantem Maße negativ bemerk-<br />

bar machen.<br />

Durch die im <strong>Bebauungsplan</strong> zugelassenen Gebäudehöhe von maximal 25 m<br />

über dem vorhandenen Gelände wird es weiterhin zu einem erheblichen und<br />

weithin sichtbaren Eingriff in das Landschaftsbild kommen. Obwohl über die Hö-<br />

he der tatsächlich entstehenden Gebäude nichts ausgesagt werden kann, ist in<br />

jedem Fall von einem deutlichen Eingriff auszugehen.<br />

Eine weitere Auswirkung der Planung wird in einer Zunahme der Verkehre auf<br />

der Bundesstraße B 103 bestehen, die die äußere Erschließung des Industrie-<br />

gebietes darstellt. Das konkrete Ausmaß der zusätzlichen Verkehrsbelastung ist<br />

mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu bestimmen. Allerdings dürften erheb-<br />

lichen Auswirkungen auf Wohngebiete nicht zu verzeichnen sein, da insbesonde-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

re Verkehre in Richtung der BAB - Anschlussstelle „<strong>Laage</strong>“ der Autobahn 19 zu<br />

erwarten sind.<br />

5.8 Sonstiges<br />

Laut § 2 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB sind in den Umweltbericht auch Aussagen über<br />

die wichtigsten technischen Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

aufzunehmen. Zusätzlich sind gemäß § 2 a Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB Beschreibungen<br />

über Emissionen, Abfälle, Abwasser und sonstige konkrete anlagenbezogene<br />

Auswirkungen aufzunehmen. Dazu ist folgendes auszuführen:<br />

Bei dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> handelt es sich um eine sogenann-<br />

te Angebotsplanung. Das heißt, die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> schafft im Rahmen dieses Be-<br />

bauungsplans Baurecht für industrielle Bauflächen, ohne das die späteren Nut-<br />

zer bekannt sind.<br />

Dementsprechend unbekannt sind auch die technischen Anlagen und techni-<br />

schen (Produktions-) Verfahren, die von den einzelnen Unternehmen angewandt<br />

werden.<br />

Aufgrund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s kann lediglich festgehalten<br />

werden, dass Einrichtungen und Anlagen entstehen können, die in einem Indust-<br />

riegebiet zulässig sind, wobei in Hinsicht auf die Schallemissionen zusätzliche<br />

Beschränkungen bestehen.<br />

5.9 Zusammenfassung<br />

Die vorliegende Planung umfasst die Entwicklung eines Industriegebietes auf ei-<br />

ner insgesamt ca. 44,84 ha großen Fläche. Der weitaus überwiegende Teil des<br />

Plangebietes besteht aus landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche, zusätzlich<br />

sind drei gesetzlich geschützte Biotope in Form von kleineren Stillgewässern<br />

bzw. einem Bachtal vorhanden.<br />

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Industriegebietes mit einer<br />

Grundflächenzahl von 0,8 und einer Gebäudehöhe, die in Teilbereichen der Flä-<br />

che eine maximale Höhe von 25 m über dem vorhandenen Gelände erreichen<br />

kann. Die geschützten Biotope werden erhalten, mit einem zusätzlichen Puffer<br />

umgegeben und durch einen Grünzug mit dem angrenzenden Freiraum vernetzt.<br />

Im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme wurden in Hinsicht auf das Schutz-<br />

gut Arten und Lebensgemeinschaften insbesondere im Bereich der Stillgewässer<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

verschiedene Amphibien angetroffen. Von besonderer Bedeutung sind dabei<br />

Vorkommen der Rotbauchunke, die als Rote-Liste-Art eingestuft ist. Weiterhin<br />

wurden Bestände von Grasfröschen, Wasserfröschen, Laubfröschen und<br />

Erdkröten vorgefunden. Aufgrund der Pufferung der Biotope und der<br />

zusätzlichen Grünverbindung wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon<br />

ausgegangen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Amphibienvorkommen zu verzeichnen sein werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat<br />

diesbezüglich allerdings eine Amphibienkartierung in Auftrag gegeben, die im<br />

Frühjahr/ Frühsommer 2003 durchgeführt wurde und nähere Erkenntnisse zu<br />

den vorhandenen Amphibienpopulationen zusammentragen hat (vgl. auch<br />

Kapitel<br />

5.5.3).<br />

Wesentliche nachteilige Umweltauswirkungen, die erheblich über das Maß hi-<br />

nausgehen, das bei Bauvorhaben als unvermeidlich anzusehen ist, werden nach<br />

Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> allerdings nicht eintreten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

6 Abwägung: Nachteilige Umweltauswirkungen und Planungserfordernis<br />

Der im vorhergehenden Kapitel 5 vorgelegte Umweltbericht hat die Aufgabe, die<br />

Umweltauswirkungen, die durch die vorliegende Bauleitplanung voraussichtlich<br />

entstehen werden, zu ermitteln und zu beschreiben.<br />

In Kenntnis dieser Umweltauswirklungen steht die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nun vor der Auf-<br />

gabe, im Rahmen einer Abwägung darüber zu entscheiden, ob die öffentlichen<br />

Belange, die für die Entwicklung eines Industriegebietes sprechen auch unter<br />

Berücksichtigung der nachteiligen Umweltauswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s in<br />

der Gesamtschau für die Fortführung der Planung sprechen.<br />

Die mit dem Vorhaben verbundenen negativen Umweltauswirkungen sind im Ka-<br />

pitel 5 ausführlich dargelegt worden. Eine erneute Auflistung ist an dieser Stelle<br />

nicht erforderlich. Insgesamt gesehen handelt es sich dabei um nachteilige Um-<br />

weltauswirkungen, die im Rahmen jedes Bauvorhabens auftreten. Dies gilt vor<br />

allem für die Bodenversiegelung und die damit verbundene Vernichtung der Le-<br />

bensraumfunktion der Gewerbeflächen, sowie den Eingriff ins Landschaftsbild.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die Population der Rotbauchunken durch die<br />

Planung nicht beeinträchtigt wird und die Kraniche, die die Fläche teilweise als<br />

Rastplatz nutzen, auf andere, in ihrer ökologischen Qualität vergleichbare Flä-<br />

chen ausweichen können, sind von der Planung nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

keine geschützten Arten betroffen. Vielmehr werden die gesetzlich geschützten<br />

Biotope erhalten und in Hinsicht auf ihre Lebensraumfunktion mit zusätzlichen<br />

Entwicklungsflächen umlagert sowie untereinander und mit dem Freiraum ver-<br />

netzt.<br />

Zu berücksichtigen ist insbesondere auch die Tatsache, dass es sich bei dem<br />

Standort um einen durch die langjährige intensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

den angrenzenden Flugplatz, die gewerbliche Nutzung im Norden und durch die<br />

Bundesstraße B 103 vorbelasteten Standort handelt.<br />

Während also die spezifischen Umweltauswirkungen des Vorhabens kaum über<br />

das Maß hinausgehen, dass im Rahmen eines jeden Bauvorhabens als unver-<br />

meidlich anzusehen ist, sind die Vorteile und Chancen bei der Entwicklung des<br />

Gebietes deutlich höher als in anderen Gewerbegebieten.<br />

Durch die unmittelbare Flughafennähe, den hervorragenden Verkehrsanschluss<br />

über die Bundesstraße und die nahegelegene Autobahn sowie die nach Rechts-<br />

kraft des <strong>Bebauungsplan</strong>s verfügbaren Gewerbeflächen, die sich auch für die<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Ansiedlung großer Unternehmen eignen, verfügt die Fläche über herausragende<br />

Standortfaktoren. Mit der planungsrechtlichen Vorbereitung des Geländes schafft<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> die Voraussetzung für die Schaffung dringend benötigter Ar-<br />

beitsplätze. Die Bedeutung dieser Entwicklung geht weit über den lokalen Rah-<br />

men hinaus, was dadurch unterstützt wird, dass die Planung aus raumordneri-<br />

scher Sicht als begrüßenswerte Entwicklung zur Qualifizierung eines Großge-<br />

werbestandortes eingeordnet wird.<br />

Die Aufstellung dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s ist auch unter dem Gesichtspunkt ge-<br />

rechtfertigt, dass der Planungsverband <strong>Laage</strong> in der Ortschaft Weitendorf eben-<br />

falls gewerbliche Bauflächen in einer Größe von mehreren hundert Hektar Flä-<br />

che planungsrechtlich entwickelt hat. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> ist als Unterzentrum<br />

gehalten, ausreichend Arbeitsplätze für seine Wohnbevölkerung bereitzustellen.<br />

Dies ist nach Ansicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> auch unter dem Aspekt zu sehen, dass<br />

zukünftige Gewerbesteuereinnahmen dem Unterzentrum zukommen sollen, wel-<br />

ches aufgrund seiner Funktion als - in lokalem Rahmen - wichtigster Wohn-<br />

standort auch besondere Lasten in Hinsicht auf die Bereitstellung von Wohnbau-<br />

flächen und sozialer Infrastruktur zu tragen haben wird. Aus diesen Gründen<br />

muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> Interesse an einer aktiven Gewerbeflächenansiedlungspo-<br />

litik haben, die ihren Ausdruck im hier vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> findet.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7 Ermittlung der naturschutzfachlichen Kompensation<br />

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind unter anderem auch die Be-<br />

lange von Natur und Landschaft vor dem Hintergrund der Eingriffsregelung zu<br />

betrachten. In den folgenden Ausführungen werden die aus ökologischer Sicht<br />

relevanten Punkte behandelt. Dabei stützt sich die Kompensationsbetrachtung<br />

auf die Ausführungen des Umweltberichts, insbesondere was die Beschreibung<br />

des Plangebietes, die Beschreibung der Zustandes von Natur und Landschaft<br />

und die Beschreibung der Auswirkungen der Planung betrifft.<br />

7.1 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs<br />

In Anlehnung an die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (Landesamt für Umwelt,<br />

Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 1999) erfolgt eine Bewer-<br />

tung und Bilanzierung des ökologischen Wertes sowohl der vorhandenen als<br />

auch der geplanten Geländestrukturen.<br />

Faktoren wie Seltenheit, Naturnähe, Regenerationsfähigkeit und Vernetzungs-<br />

funktion finden dabei ebenso Berücksichtigung wie Vielfalt, Eigenart und Schön-<br />

heit. Dem Modell liegt als zentraler Baustein das Indikatorprinzip zugrunde, nach<br />

dem der Biotoptyp mit seiner Vegetation die Ausprägung von Boden, Wasser,<br />

Klima usw. widerspiegelt. Die Anwendung dieses Modells wurde ebenfalls im<br />

Vorfeld der Arbeiten mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Güstrow abge-<br />

stimmt.<br />

In Anlehnung an die „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände Mecklenburg-<br />

Vorpommern“ (LAUN 1998) lassen sich diese Flächen zu folgenden Biotopstruk-<br />

turen zusammenfassen, wobei in runden Klammern der Biotopcode angegeben<br />

ist.<br />

Lehmacker (A) 407.441 m²<br />

Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) 4.710 m²<br />

Geschlossene junge Baumreihe (BRG) 1.200 m²<br />

Standorttypischer Gehölzsaum an stehenden Gewässern (VSX) 24.106 m²<br />

Naturnahes Kleingewässer (SK) 4.387 m²<br />

Naturnaher Bach(abschnitt) (FBN) 4.715 m²<br />

Bundesstraße (OVB) 1.875 m²<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7.1.1 Abgrenzung der Wirkzonen<br />

Baukörper/ Flächenversiegelung<br />

Abstand Wirkintensität Wirkungsfaktor<br />

0 100 % 1<br />

Zone I bis 50 m 50 % 0,5<br />

Zone II 50 bis 200 m 10 % 0,1<br />

Vorkommen spezieller in Bezug auf das Vorhaben störungsempfindlicher Arten:<br />

entfällt<br />

7.1.2 Ermittlung des Freiraum-Beeinträchtigungsgrades<br />

Das geplante Gewerbegebiet wird im Osten von der B 103, im Norden von dem<br />

Gewerbegebiet des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 16 und im Westen von den Anlagen<br />

des Flughafens begrenzt. Diese drei genannten Nutzungsstrukturen führen zu<br />

einer nicht unerheblichen Vorbelastung des Plangebietes, die in dem sog. Frei-<br />

raum-Beeinträchtigungsgrad ihren Ausdruck findet. Je nach Entfernung zu<br />

vorbelastenden Quellen wird der in der folgende Tabelle aufgeführte<br />

Beeinträchtigungsgrad angesetzt.<br />

Abstand von vorbelastenden Störquellen zu<br />

den Strukturen des Bestandes<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

bis 50 m 1<br />

50 bis 200 m 2<br />

200 bis 800 m 3<br />

Innerhalb der 200 bis 800 Meter-Störzone liegen nahezu ausnahmslos intensiv<br />

genutzte Ackerflächen und ein Teilbereich des naturnahen Bachabschnittes. Die<br />

übrigen Bestandsstrukturen befinden sich innerhalb des 1. und 2. Beeinträchti-<br />

gungsgrades.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7.1.3 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust)<br />

Biotop Flächengröße<br />

(ha)<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 50 m-<br />

Störzone<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 200 m-<br />

Störzone<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 800 m-<br />

Störzone<br />

Ruderale<br />

Staudenflur<br />

frischer bis<br />

trockener<br />

Mineral-<br />

standorte <br />

Werteinstufung<br />

(Kompensationserfordernis +<br />

Zuschlag für Versiegelung) x<br />

Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

3,2000 1 (1 + 0,5) x 0,75 = 1,125<br />

15,1488 1 (1 + 0,5) x 1,0 = 1,5<br />

11,1288 1 (1 + 0,5) x 1,25 = 1,875<br />

0,1000 2 (2,5 + 0,2) x 0,75 = 2,025<br />

Flächenäquivalent<br />

für Kompensation<br />

3,6<br />

22,7232<br />

20,8665<br />

0,2025<br />

Geschlossene<br />

junge<br />

Baumreihe<br />

entlang der<br />

B 103<br />

0,1200 3 (4 + 0,2) x 0,75 = 3,15<br />

0,378<br />

Bundesstraße<br />

0,<strong>18</strong>75 0 0<br />

0<br />

gesamt: 47,7702<br />

Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Da es sich bei der Baumreihe um<br />

eine noch recht junge Anpflanzung handelt, die u.U. sogar noch verpflanzt wer-<br />

den kann, wird hier der untere Wert angesetzt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7.1.4 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust<br />

Biotop Flächengröße<br />

(ha)<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 50 m-<br />

Störzone<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 200 m-<br />

Störzone<br />

Werteinstufung<br />

Kompensationserfordernis x<br />

Korrekturfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

1,25 1 1 x 0,75 = 0,75<br />

Flächenäquivalent<br />

für Kompensation<br />

0,9375<br />

4,8842 1 1 x 1,0 = 1 4,8842<br />

Lehmacker<br />

innerhalb<br />

der 800 m-<br />

Störzone<br />

5,1322 1 1 x 1,25 = 1,25 6,4153<br />

gesamt: 12,2370<br />

Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Keine näheren Erläuterungen er-<br />

forderlich<br />

7.1.5 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen)<br />

Biotop Flächengröße<br />

(ha)<br />

Ruderale Staudenflur<br />

frischer bis trockener<br />

Mineralstandorte<br />

Standorttypischer<br />

Gehölzsaum an<br />

stehenden Gewässern<br />

(sowohl innerhalb der<br />

50 m als auch der 200<br />

m-Störzone<br />

naturnahe Kleingewässer<br />

innerhalb der 200<br />

m-Störzone<br />

naturnahe Kleingewässer<br />

innerhalb der 50 m-<br />

Störzone<br />

Werteinstufung<br />

Kompensationserfordernis<br />

x<br />

Wirkungsfaktor<br />

Flächenäquivalent<br />

für<br />

Kompensation<br />

0,3710 2 2,5 x 0,6 = 1,5 0,5565<br />

2,4106 3 6,0 x 0,7 = 4,2<br />

0,3737 3 6,0 x 0,6 = 3,6<br />

10,1245<br />

1,3453<br />

0,0650 3 6,0 x 0,2 = 1,2 0,078<br />

naturnaher Bach(abschnitt)<br />

z.T. innerhalb<br />

der 200 m-Störzone<br />

0,4715 4 6,0 x 0,7 = 4,2 1,9803<br />

gesamt: 14,0846<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Erläuterungen zum Kompensationserfordernis: Die Sölle und die sie umgeben-<br />

den Gehölzsäume werden als verhältnismäßig hochwertig angesehen, da dort<br />

mehrere Amphibienarten vorkommen.<br />

7.1.6 Berücksichtigung von qualifizierten landschaftlichen Freiräumen<br />

Da weder landschaftliche Freiräume der Wertstufe 3 und 4 noch Freiräume mit<br />

überdurchschnittlichem Natürlichkeitsgrad im Bereich des Plangebietes anzutref-<br />

fen sind, entfällt eine weitere Betrachtung.<br />

7.1.7 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen<br />

Es kommen keine Arten mit großen Raumansprüchen innerhalb des Plangebie-<br />

tes vor => eine weitere Betrachtung entfällt.<br />

Die innerhalb des Plangebietes und dort vor allem im Bereich der Sölle angetrof-<br />

fenen Amphibienarten werden in ihren Lebensraumansprüchen dahingehend be-<br />

rücksichtigt, dass die Sölle erhalten und mit großflächigen Grünzonen umgeben<br />

werden. Eine Beeinträchtigung der Amphibien ist auszuschließen, zumal die im<br />

Frühsommer 2003 durchgeführte Amphibienkartierung keine Wanderbewegun-<br />

gen außerhalb dieser zukünftigen Grünzonen ergeben hat.<br />

7.1.8 Berücksichtigung von faunistischen Sonderfunktionen<br />

Boden: entfällt<br />

Wasser: Das auf den zukünftigen Gewerbegebietsflächen anfallende Nieder-<br />

schlagswasser wird über ein Regenwasserrückhaltebecken, das unmittelbar o-<br />

berhalb des B 103-Durchlasses angelegt werden soll, in den Bach geleitet, ohne<br />

den naturnahen Bachabschnitt in seinem Bestand oder Funktionen zu beein-<br />

trächtigen. Eine weitere Betrachtung entfällt an dieser Stelle.<br />

Klima/Luft: entfällt<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7.1.9 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes<br />

Die landwirtschaftliche Intensivnutzung prägt und überformt das Plangebiet; wei-<br />

tere Beeinträchtigungen anthropogenen Ursprungs sind im Norden (ehemalige<br />

Kläranlage und Bahnlinie), Westen (Flugplatz) und Osten (Bundesstraße B 103)<br />

zu verzeichnen. Positiv fallen einzig die Sölle und das Bachtal auf, wobei letzte-<br />

res aufgrund seiner topographischen Lage keine weitreichende Bedeutung hat.<br />

Von einer herausragenden Bedeutung des Landschaftsbildes kann im Bereich<br />

des Plangebietes nicht gesprochen werden; eine weitergehende Berücksichti-<br />

gung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes entfällt daher.<br />

7.1.10 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs<br />

Summe aus Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust) 47,7702<br />

Summe aus Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust 12,2370<br />

Summe aus Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen) 14,0846<br />

Gesamtsumme: 74,09<strong>18</strong><br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

7.1.11 Geplante Maßnahmen für die Kompensation<br />

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:<br />

KompensationsFlächen- Wertstufe KompensationserforFlächenmaßnahmegröße (ha)<br />

dernis x Wirkungsfaktor äquivalent<br />

1) Anlage einer<br />

naturnahen Wiesenund<br />

Gehölzzone mit<br />

integrierter Wasserfläche<br />

auf ehemaligem<br />

Ackerland<br />

3,3304 2 3,5 x 0,7 = 2,45 8,1595<br />

2) Anpflanzung<br />

standortgerechter<br />

einheimischer Gehölze<br />

auf ehemaliger<br />

Ackerfläche<br />

1,1948 2 3,5 x 0,7 = 2,45 2,9273<br />

3) Erstaufforstung; 20,0016 2<br />

3,5 x 0,9 * = 3,15 63,0050<br />

Entwicklung einer<br />

* Aufgrund der Größe der<br />

Waldfläche auf e-<br />

vorgesehenen AufforshemaligemAckertungsfläche<br />

von ca. 20 ha<br />

land;standortge- wird der Korrekturfaktor<br />

rechteBaumarten- hier mit durchschnittlich<br />

auswahl bei überwiegendemLaubbaumanteil,;Gestaltung<br />

eines stufigen,<br />

mindestens 10 m<br />

breiten Waldrandes<br />

mit Bäumen 2. Ordnung<br />

und Sträuchern<br />

0,9 angesetzt.<br />

Gesamtumfang der Kompensation (Flächenäquivalent für<br />

Kompensation):<br />

74,09<strong>18</strong><br />

Erläuterung der Maßnahmen: Die Maßnahmenflächen 1 und 2 befinden sich in-<br />

nerhalb des Plangebietes und sind dort möglichen Störwirkungen aus dem Plan-<br />

gebiet selbst ausgesetzt; daher wird ihr Wirkungsfaktor mit 0,7 angesetzt. Bei<br />

der extern liegenden Kompensationsfläche 3 dagegen ist die Störwirkung auf-<br />

grund der Größe der Fläche und des Abstandes zu den Störquellen unterschied-<br />

lich hoch, so dass hier ein durchschnittlicher Wirkungsfaktor von 0,9 angesetzt<br />

wird.<br />

Im einzelnen handelt es sich bei der Kompensationsfläche 3 um folgende<br />

Flurstücke:<br />

321 2,6115 ha<br />

322/1 5,8357 ha<br />

323 2,0280 ha<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

324 1,6813 ha<br />

329 (teilweise) 2,9750 ha<br />

3<strong>18</strong> (teilweise) 4,8701 ha<br />

7.1.12 Bilanzierung<br />

Bedarf (= Bestand) Planung<br />

Kompensationsflächenäquivalent bestehend<br />

aus:<br />

Sockelbetrag für multifunktionale Kompensation<br />

Gesamtbilanz<br />

Flächenäquivalent (Bedarf)<br />

74,09<strong>18</strong><br />

Kompensationsflächenäquivalent der<br />

geplanten Kompensationsmaßnahme<br />

bestehend aus:<br />

Maßnahmen der Biotopneuschaffung<br />

Flächenäquivalent (Planung)<br />

74,09<strong>18</strong><br />

Erläuterung und Bemerkungen: 74,09<strong>18</strong> Flächenäquivalente der Planung ste-<br />

hen einem Bedarf in Höhe von ebenfalls 74,09<strong>18</strong> Flächenäquivalenten gegen-<br />

über; die Gesamtbilanz ist damit ausgeglichen.<br />

Die für die externe Kompensation (Maßnahme 3) zur Verfügung stehenden<br />

Flurstücke 3<strong>18</strong> (teilweise); 321; 322/1; 323; 324 und 329 (teilweise), die unmit-<br />

telbar südöstlich des Plangebietes liegen, sind zusammen ca. 200.016 m² groß<br />

und reichen damit zur Durchführung der vorgesehene externen Kompensations-<br />

maßnahme aus. Sämtliche Flächen stehen entweder im Besitz der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

oder gehören dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat mit<br />

dem Land Mecklenburg-Vorpommern einen städtebaulichen Vertrag abge-<br />

schlossen, der sicherstellt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> berechtigt ist, auf den im Eigen-<br />

tum des Landes befindlichen Flächen die vorgesehenen Kompensationsmaß-<br />

nahmen durchführen zu dürfen. Ein späterer Grunderwerb durch die <strong>Stadt</strong> ist<br />

beabsichtigt.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

8 Sonstige Auswirkungen der Planung<br />

8.1 Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />

Bereits im Rahmen des Umweltberichts (vgl. Kap 5.4) wurde dargelegt, dass<br />

aufgrund der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleis-<br />

tungspegel keine erheblichen Lärmbelästigungen der Nachbarschaft zu ver-<br />

zeichnen sein werden.<br />

Sonstige negative Auswirkungen der Planung auf die Umgebung sind nicht zu<br />

erkennen.<br />

8.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft<br />

Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s werden ca. 40,5 ha Fläche einer<br />

landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Das Amt für Landwirtschaft, Bützow, hat<br />

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der 2.<br />

Änderung der Flächennutzungsplanung darauf hingewiesen, dass der Bauleit-<br />

planung vorbehaltlich der Erfüllung nachfolgend genannter Punkte zugestimmt<br />

wird:<br />

• Die Größe des Flächenentzuges durch die Planung sollte unter dem<br />

Gesichtspunkt „mit Grund und Boden sparsam und schonend umzu-<br />

gehen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nur im notwendigen<br />

Umfang für andere Nutzungsarten vorzusehen“ (Planungsgrundsatz),<br />

nochmals überdacht werden.<br />

• Landwirtschaftliche Nutzflächen sind für den vorgesehenen „Airpark<br />

Nord IV“ nur in absolut notwendigem Umfang in Anspruch zu nehmen.<br />

• Beeinträchtigungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der<br />

dem Plangebiet anliegenden Flächen sind auf das unvermeidbare<br />

Maß zu beschränken.<br />

• Dem betroffenen Landwirtschaftsbetrieb ist Gelegenheit zur Stellung-<br />

nahme und Erörterung zu geben.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> führt dazu folgendes aus: Bei dem geplanten Industriegebiet<br />

handelt es sich um einen Standort, der raumordnerisch als Teil des Gewerbe-<br />

und Industriestandortes Airpark Rostock-<strong>Laage</strong> einzustufen ist und in Überein-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

stimmung mit der Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur<br />

Entwicklung von Gewerbegroßstandorten steht.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> handelt es sich bei dem Plangebiet um die einzige Fläche im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, die aufgrund ihrer Lage, der zu Verfügung stehenden Flächengröße<br />

und der unmittelbaren Nähe zum Flughafen für die Ansiedlung von größeren Un-<br />

ternehmen in Frage kommt.<br />

Eine Reduzierung des Plangebietes, um Flächen für die Landwirtschaft zu erhal-<br />

ten, erscheint unter Hinweis auf den erforderlichen Erschließungsaufwand für die<br />

Schaffung einer Anbindung an die Bundesstraße B 103 und in Hinblick auf drin-<br />

gend benötigte Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich nicht sinnvoll.<br />

Beeinträchtigungen von landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld des geplanten<br />

Industriegebietes sind aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> nicht zu erkennen.<br />

Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können sich im Rahmen der Bau-<br />

leitplanungen zu der Planung äußern.<br />

8.3 Auswirkungen auf die technische Infrastruktur<br />

Die gewerbliche Nutzung des Plangebietes dürfte zu einem Anstieg der Beschäf-<br />

tigten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> führen. In der Regel ist damit auch ein Zuzug von neu-<br />

en Arbeitskräften verbunden. Damit dürfte die Nachfrage nach Wohnungen und<br />

Wohnbaugrundstücken steigen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> hat hier in den letzten Jahren ein ausgewogenes Angebot ge-<br />

schaffen, dass insbesondere auf dem Sektor der Einfamilienhäuser mit dem im<br />

Jahr 2002 neu erschlossenen Baugebiet „Auf den Fußstücken“ (insgesamt 111<br />

Grundstücke) derzeit als ausreichend anzusehen ist. Auch im Geschosswoh-<br />

nungsbau steht noch Potential bereit.<br />

Im Bereich des Plangebietes bestehen grundsätzliche Anschlussmöglichkeiten<br />

für alle benötigten Versorgungsmedien.<br />

Negative Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur sind daher nicht zu er-<br />

warten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

9 Oberflächenentwässerung<br />

Für das Plangebiet wurde ein Oberflächenentwässerungskonzept erarbeitet,<br />

dass die ordnungsgemäße Entwässerung des Plangebietes sicherstellt. Als Vor-<br />

fluter kann die Recknitz herangezogen werden. Das Oberflächenwasser muss<br />

allerdings im Plangebiet rückgehalten und anschließend gedrosselt in die<br />

Recknitz eingeleitet. Die Rückhaltung erfolgt in einem Rückhaltebecken im süd-<br />

östlichen Bereich des Plangebietes, das in Verbindung mit dem geschützten Bio-<br />

top steht. Durch die Dimensionierung des Rückhaltebeckens wird gewährleistet,<br />

dass der Stau des anfallenden Regenwassers das geschützte Biotop nicht er-<br />

heblich beeinträchtigt. Im folgenden wird das Oberflächenentwässerungskonzept<br />

abgedruckt.<br />

9.1 Lage und Bestand<br />

Innerhalb des Plangebietes liegen im nordwestlichen Bereich zwei Sölle, die das<br />

Oberflächenwasser aus dem Umfeld aufnehmen, aber keinen direkten Zulauf<br />

haben. Im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist nach Absprache<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde sicher zu<br />

stellen, dass diese Teiche auch zukünftig mit Oberflächenwasser gespeist wer-<br />

den.<br />

Im südlichen Bereich des Planungsgebietes befindet sich ein Bachtal, durch das<br />

ein Graben auf einer Länge von ca. 500 m mit einer Höhendifferenz von ca. 6,30<br />

m verläuft. Die Oberflächenentwässerung des Flugplatzgeländes wird in diesen<br />

Graben abgeleitet, der mit Hilfe eines Durchlasses DN 1000 unter die B 103 hin-<br />

durchgeführt wird und weiter in Richtung Recknitzniederung fließt.<br />

Der Graben und das Bachtal sind als geschützte Biotope ausgewiesen und soll-<br />

ten aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde nur wenig eingestaut werden (ca.<br />

50 cm über Rohrscheitel des vorhandenen Durchlasses), um zu verhindern, dass<br />

bei stoßweisen Regenereignissen Lebewesen mit ausgespült werden. Da kein<br />

genaues Aufmaß des Bachtales vorliegt, das Gelände in diesem Bereich jedoch<br />

stark abfällt, muss das Rückhaltevolumen des Bachtals geschätzt werden. Dem-<br />

nach ist das Rückhaltevolumen nicht ausreichend, die zukünftigen Abflussmen-<br />

gen aus dem Gewerbegebiet aufzunehmen, so dass ein zusätzliches Rückhalt-<br />

becken geschaffen werden muss.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

9.2 Geplante Maßnahmen<br />

Das Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet wird in Form von Regenwas-<br />

serkanalnetzen gesammelt und an zwei verschiedenen Stellen in das vorhande-<br />

ne Bachtal eingeleitet. Eine Versickerung des Regenwassers wurde im Vorfeld<br />

geprüft und ist nicht möglich. An der Westseite des Bachtals befindet sich die<br />

Einleitstelle 1 für das südwestliche Einzugsgebiet. Ca. 160 m vor dem Durchlass<br />

unter der B 103 liegt die Einleitstelle 2, an der das Oberflächenwasser aus den<br />

nördlich des Grünstreifens gelegenen Flächen eingeleitet wird.<br />

Um sicherzustellen, dass die Sölle ausreichend bewässert werden, ist vorgese-<br />

hen, das Dachwasser aus den nahegelegenen Grundstücken in die Teiche ein-<br />

zuleiten. Das Oberflächenwasser der Hof- und Verkehrsflächen dieser<br />

Grundstücke wird jedoch an die Kanalisation angeschlossen. Somit ergeben sich<br />

zwei Teileinzugsgebietsflächen (1 und 2) mit je einer kleineren Fläche (D1 und<br />

D2), von denen aus nur das Dachwasser in die Sölle abgeleitet wird.<br />

Die beiden Sölle werden mit einem Graben verbunden, der als Notablauf aus<br />

dem höher gelegenen Soll fungiert. Das zweite Soll erhält ebenfalls einen Notab-<br />

lauf in den vorhandenen Graben südlich der Bahndammes, von wo aus ein Über-<br />

lauf in das Kanalnetz des Teileinzugsgebietes 2 dafür sorgt, dass das Regen-<br />

wasser auch bei Starkregenereignissen sicher abgeleitet wird und es nicht zu<br />

Überschwemmungen im Gewerbegebiet kommen kann.<br />

Da das Bachtal kein ausreichend großes Rückhaltevolumen bereitstellen kann,<br />

ist ein Regenrückhaltebecken in Form einer Erweiterung des vorhandenen Bach-<br />

tals im unteren Verlauf geplant und zwar auf einer Länge von 40 m unmittelbar<br />

vor dem vorhandenen Durchlass. Es erstreckt sich nördlich und südlich des Gra-<br />

bens auf einer Fläche von ca. 2.330 m². Die Sohle des Beckens liegt auf der Hö-<br />

he der Grabensohle, so dass das Becken maximal 1,50 m aufgestaut wird.<br />

In den vorliegenden Berechnungen wird das Speichervolumen des Regenrück-<br />

haltebeckens sowie die maximale Einstaudauer unter Berücksichtigung der vor-<br />

handenen und der zukünftigen Regenwassermengen ermittelt.<br />

Seite 77


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

9.3 Oberflächenentwässerung<br />

9.3.1 Angeschlossene Flächen<br />

Zuleitung aus dem Flugplatzgelände<br />

Der vorhandene Graben wird in erster Linie von den Regenwasserzuflüssen aus<br />

dem Flughafengelände gespeist. Ihm fließen drei vorhandene Regenwasserlei-<br />

tungen zu. Aus westlicher Richtung ist eine Betonleitung mit einem Nenndurch-<br />

messer von DN 600 angeschlossen. Südlich erreichen zwei Betonleitungen mit<br />

einer Nennweite von jeweils 1200 mm das Bachtal.<br />

Wie groß die an diese Leitungen angeschlossenen Flächen sind, ist nicht be-<br />

kannt, es liegen jedoch Angaben von der Standortverwaltung Rostock darüber<br />

vor, welche maximale Zuflussmengen hindurchfließen:<br />

DN 600 0,419 m³/s<br />

DN 1200 1,257 m³/s<br />

DN 1200 1,617 m³/s<br />

3,293 m³/s<br />

Die für die Regenrückhalteberechnung notwendigen Flächengrößen werden aus<br />

diesen Angaben geschätzt. Hierzu wird die Regenspende eines 15-Minuten-<br />

Regens mit einer Häufigkeit von n = 0,3 (1 mal in 3 Jahren) betrachtet. Die Ge-<br />

samtregenhöhe dieses Regenereignisses ist dem KOSTRA-Atlas des Deutschen<br />

Wetterdienstes entnommen und beträgt 11,79 mm (=11,79 l/m²).<br />

Bezogen auf eine Sekunde ergibt sich:<br />

11,79 l/m² / 15 min = 7860 l/(min*ha) = 131 l/(s*ha)<br />

Aus diesem Wert lässt sich die befestigte Fläche schätzen:<br />

3,<br />

3m³<br />

/ s<br />

= 25 ha befestigte Fläche<br />

131l<br />

/( s * ha)<br />

Ausgehend von einer Befestigung von 50 % ergibt sich ein Einzugsgebiet von<br />

ca. 50 ha.<br />

Zuleitung aus dem Plangebiet<br />

Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von ungefähr 45 ha und lässt sich in<br />

zwei Einzugsgebiete aufteilen, die an zwei verschiedenen Einleitstellen in das<br />

vorhandene Bachtal entwässern. Die Aufteilung nach befestigten und unbefestig-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

ten Flächen sowie die Flächengrößen sind der nachfolgenden Tabelle zu ent-<br />

nehmen. Im <strong>Bebauungsplan</strong> ist eine Grundflächenzahl von 0,8 als Höchstmaß<br />

angegeben, also eine Versiegelung von 80 % möglich. Für die Verkehrsflächen<br />

wird ein Befestigungsgrad von 100 % angenommen.<br />

Gebietskategorie Größe in ha befestigte Fläche unbefestigte Fläche<br />

Gewerbliche Baufläche 1 (Bef.-Grad = 80 %) 16,51 13,208 3,302<br />

Verkehrsfläche 1 (Bef.-Grad = 100%) 0,97 0,970 -<br />

Summe Teileinzugsgebiet 1 17,48 14,178 3,302<br />

Gewerbliche Baufläche 2 (Bef.-Grad = 80 %) 19,72 15,776 3,944<br />

Verkehrsfläche 2 (Bef.-Grad = 100%) 0,99 0,990 -<br />

Summe Teileinzugsgebiet 2 20,71 16,766 3,944<br />

Grünfläche 3,79 3,790<br />

Biotopfläche 3,32 3,320<br />

Summe Grün- und Biotopfläche 7,11 7,110<br />

Gesamt 45,30 30,944 14,356<br />

Der Befestigungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der befestigten Fläche zur<br />

Gesamtfläche:<br />

Dachflächen<br />

Teileinzugsgebiet 1 14,<strong>18</strong> ha / 17,48 ha = 81 %<br />

Teileinzugsgebiet 2 16,77 ha / 20,71 ha = 81 %<br />

Wie bereits erwähnt, wird die Dachentwässerung der Teileinzugsflächen D1 und<br />

D2 in die vorhandenen Sölle abgeleitet. Die Einzugsflächen haben folgende<br />

Größe:<br />

D1: 2,25 ha<br />

D2: 0,94 ha<br />

Schätzungsweise sind 50 % der bebaubaren Fläche Dachflächen mit folgenden<br />

Flächengrößen:<br />

D1: 2,25 ha * 0,80 * 50 % = 0,90 ha<br />

D2: 0,94 ha * 0,80 * 50 % = 0,38 ha<br />

Somit ergibt sich für die an die Sölle angeschlossenen Flächen ein Befesti-<br />

gungsgrad von:<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

D 1 0,90 ha / 2,25 ha = 40 %<br />

D 2 0,38 ha / 0,94 ha = 40 %<br />

9.3.2 Kanalisation<br />

Für das Oberflächenentwässerungskonzept ist eine Trennkanalisation vorgese-<br />

hen. Im Rahmen des vorliegenden Entwässerungskonzeptes soll lediglich auf die<br />

Regenwasserkanalisation und –rückhaltung näher eingegangen werden. In den<br />

Lageplan der Teileinzugsgebiete wurde ein Grobnetz der geplanten Regenwas-<br />

serkanäle eingetragen. Die genaue Lage und Dimensionierung wird zu einem<br />

späteren Planungsstand festgelegt.<br />

Die Einzugsflächen sind der Neigungsklasse 2 (1 % < Ig < 4 %) und der Nei-<br />

gungsklasse 3 (4 < % Ig < 10 %) zuzuordnen (Ig = mittlere Geländeneigung).<br />

Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über zwei Kanalnetzsysteme aus<br />

Betonrohren DN 300 bis DN 1000.<br />

9.3.3 Regenrückhaltebecken<br />

Berechnungsgrundlagen<br />

Allgemeines<br />

Die Dimensionierung des erforderlichen Rückhaltevolumens erfolgt nach dem<br />

Regelwerk ATV-DVWK-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“. Dem-<br />

nach kann bei Einzugsgebieten bis AE,K < 200 ha das einfache Verfahren zur<br />

Bemessung angewendet und von statistischen Niederschlagsdaten ausgegan-<br />

gen werden.<br />

Zur Berechnung des Rückhaltevolumens müssen die angeschlossenen abfluss-<br />

wirksamen Flächen Au und der Drosselabfluss Qdr aus dem Becken bekannt sein<br />

und die Überschreitungshäufigkeit n gewählt werden, aus der sich die Nieder-<br />

schlagshöhen nach dem KOSTRA-Atlas des Deutschen Wetterdienstes ( DWD)<br />

ergeben.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Abflusswirksame Fläche Au<br />

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Fläche Au müssen sowohl die Abflüsse<br />

von den befestigten Flächen AE,b als auch von den nicht befestigten Flächen<br />

AE,nb berücksichtigt werden.<br />

Die undurchlässige Fläche Au ergibt sich nach folgender Formel:<br />

Au = AE,b * ψm,b + AE,nb * ψm,nb<br />

AE,b = 25 ha + 14,<strong>18</strong> ha + 16,77 ha = 55,95 ha<br />

AE,nb = 25 ha + 3,30 ha + 3,94 ha + 7,11 ha = 39,35 ha<br />

(Flächengrößen siehe Kapitel 4.1)<br />

Aus der Tabelle 1 der ATV-DVWK-A117 sind die mittleren Abflussbeiwerte zu<br />

entnehmen. Im vorliegenden Fall wird für die befestigte Fläche ein Abflussbei-<br />

wert von Ψm,b = 0,85, für die unbefestigte Fläche von Ψm,nb = 0,10 und für die<br />

Dachflächen ein Abflussbeiwert von Ψm,b = 0,90 angenommen.<br />

Für die Teileinzugsgebiete ergeben sich folgende abflusswirksame Flächen:<br />

Teileinzugsgebiet 1 Au = 14,<strong>18</strong> ha * 0,85 + 3,30 ha * 0,10 = 12,38 ha<br />

Teileinzugsgebiet 2 Au = 16,77 ha * 0,85 + 3,94 ha * 0,10 = 14,65 ha<br />

Biotopfläche, Grünfläche Au = 7,11 ha * 0,10 = 0,71 ha<br />

27,74 ha<br />

D1 Au = 0,90 ha * 0,90 = 0,81 ha<br />

D1 Au = 0,38 ha * 0,90 = 0,34 ha<br />

Drosselabfluss<br />

1,15 ha<br />

Das Regenwasser aus dem Bachtal fließt durch einen vorhandenen Durchlass<br />

DN 1000 unter der B 103, der als Drossel wirkt. Mit dem Programm SAMWA<br />

(Barthauer) erfolgt die Ermittlung des Drosselabflusses beim maximalen Was-<br />

serstand von 20,04 m ü HN. Die Drosselleistung ist der nachfolgenden Tabelle<br />

zu entnehmen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Drosselbemessung bei maximalem Wasserstand im Rückhalteraum:<br />

Berechnung einer Drosselleitung (Kreisrohr) nach ATV A128<br />

Eingabewerte:<br />

Abfluss durch Drossel m³/s 2,687<br />

Wasserspiegel im Speicher m ü. HN 20,04<br />

Sohle Drosselauslauf m ü. HN 17,75<br />

Durchmesser Drossel mm 1000<br />

Reibungsbeiwert k b mm 0,25<br />

Einlaufbeiwert zeta - 0,5<br />

Gerechnete Werte:<br />

Fließgeschwindigkeit m/s 3,421<br />

Länge der Drossel m 45,027<br />

Energieliniengefälle ‰ 0,022<br />

© 1986 by Dipl.-Ing. J. Barthauer, Braunschweig.<br />

Wasserspiegel im Speicher<br />

20,04<br />

19,54<br />

<strong>18</strong>,54<br />

DN 1000<br />

Drosselstrecke<br />

45 m<br />

Iso = <strong>18</strong> ‰<br />

17,75<br />

Das arithmetische Mittel des Drosselabflusses bei minimalem und maximalem<br />

Wasserstand ergibt den für die Berechnung maßgebenden Drosselabfluss.<br />

mittlerer Drosselabfluss: (2,687 m³/s + 0 m³/s) / 2 = 1,344 m³/s<br />

Einleitmengen / Einleitstellen<br />

Für die Berechnung wird von einer Überschreitungshäufigkeit n = 1/a, also von<br />

einem 1-jährigen Bemessungsregen ausgegangen (Angabe lt. Landkreis Güst-<br />

row, Untere Wasserbehörde). Die zugehörigen Regenspenden und die jeweili-<br />

gen Niederschlagshöhen sind dem KOSTRA-Atlas entnommen.<br />

Bei einer Größe des Einzugsgebietes von ca. 94 ha ist mit einer durchschnittli-<br />

chen Fließzeit von 20 min zu rechnen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Nach folgender Formel lässt sich die Einleitmenge aus dem Gewerbegebiet in<br />

das vorhandene Gewässer ermitteln: Qr(15/1) = Au * r(15/1)<br />

(Au = abflusswirksame Fläche)<br />

Für die Einleitstellen ergeben sich folgende Abflussmengen:<br />

Einleitstelle 1 (4520411,745/5977206,567):<br />

Einleitstelle 2 (4520759,985/5977075,221):<br />

Qr(15/1) = 12,38 ha * 97,2 l/(s*ha) = 1.203 l/s<br />

Qr(15/1) = 14,65 ha * 97,2 l/(s*ha) = 1.424 l/s<br />

Sölle (D1 und D2) Qr(15/1) = 1,15 ha * 97,2 l/(s*ha) = 112 l/s<br />

9.3.4 Beckenbemessung<br />

Die Ermittlung des erforderlichen Speichervolumens des Regenrückhaltebe-<br />

ckens ergibt sich aus der maximalen Differenz von Zufluss- und Abflussvolumen.<br />

Die Zuflussmenge ergibt sich aus der Regenspende und der Einzugsgebietsflä-<br />

che, die Abflussmenge wird durch den Drosselabfluss des Durchlasses be-<br />

stimmt. Fließt mehr Regenwasser zu, als durch den Durchlass abläuft, so be-<br />

ginnt sich das Wasser aufzustauen, bis zu dem Punkt, an dem wieder mehr<br />

Wasser ab- als zufließt. In der Berechnung gilt es, das hierfür maximal erforder-<br />

liche Aufstauvolumen zu ermitteln.<br />

Die Berechnung nach der ATV–DVWK-A117 erfolgt in tabellarischer Form auf<br />

Seite 13. Sie wird für verschiedene Dauerstufen durchgeführt. Für die jeweilige<br />

Dauerstufe ergibt sich das spezifische Volumen nach folgender Gleichung:<br />

Vs,u<br />

rD,n<br />

Vs,u = (rD,n – qdr,r,u) * fz * fa * 0,06 [m³/ha]<br />

Spezifisches Speichervolumen, bezogen auf Au [m³/ha]<br />

Regenspende der Dauerstufe D und der Häufigkeit n [l/(s*ha)]<br />

fz Zuschlagsfaktor nach Tabelle 2 (ATV-DVWK-A117)<br />

fa Abminderungsfaktor lt. ATV-DVWK-A117<br />

0,06 Dimensionsfaktor zur Umrechnung von l/s in m³/min<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Das erforderliche Volumen ergibt sich durch Multiplikation des maximalen spezi-<br />

fischen Volumens Vs,u mit der undurchlässigen Fläche Au:<br />

Verf = Vs,u * Au [m³]<br />

Laut der Tabelle auf Seite 13 ergibt sich ein erforderliches Speichervolumen von:<br />

Verf = 3100 m³<br />

Bei einer Wasserspiegelfläche A1 von 2330 m² (maximaler Wasserstand) und<br />

einer Fläche A2 von <strong>18</strong>00 m² (minimaler Wasserstand) ergibt sich nach der For-<br />

mel für einen Pyramidenstumpf folgendes Volumen:<br />

Vvorh = h/3 * (A1 + 1* A2<br />

A +A2) =<br />

1,5 m /3 * (2330 m² + 2330 ² * <strong>18</strong>00m²<br />

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m +<strong>18</strong>00 m²) = 3089 m³ < Verf


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Bemessung von Regenrückhalteräumen nach ATV-DVWK-A 117<br />

(vereinfachtes Verfahren)<br />

Fläche des kanalisierten Einzugsgebietes<br />

A E,k 95,30 ha<br />

davon befestigte Fläche<br />

A E,b 55,95 ha<br />

davon unbefestigte Fläche A E,nb 39,35 ha<br />

mittlerer Abflussbeiwert der befestigten Fläche ψm,b 0,850<br />

mittlerer Abflussbeiwert der unbefestigten Fläche ψm,nb 0,100<br />

Berechnung der maßgebenden befestigten Flächen Au 51,49 ha<br />

Drosselabfluss aus dem RRB (arithmetisches Mittel)<br />

Qdr,max 1344 l/s<br />

Drosselabflussspende bez. auf kanalisiertes Einzugsgebiet qdr,k 14,10 l/s*ha<br />

Trockenwetterabfluss des direkten Einzugsgebietes<br />

Qt24 0l/s<br />

Regenanteil d. Drosselabflussspende d. undurchl. Flächen qdr,r,u 26,1 l/s*ha<br />

durchschnittliche Fließzeit im System<br />

nachzuweisende Überschreitungshäufigkeit<br />

0l/s<br />

tf 20 min<br />

n 1 1/ a<br />

Zuschlagsfaktor [nach Tabelle 2 ATV A 117 (Seite 15)] fZ 1,2<br />

Abminderungsfaktor (nach Formeln Anhang 2, ATV A 117)<br />

fA<br />

0,760<br />

Entleerungszeit des Beckens (tE = Verf / Qdr,max) tE 0,6 Std<br />

Dauerstufe Niederschlags- r qdr,r,u Diff.zw. r u. qdr,r,u Verf<br />

[min] höhe [mm] [l/s*ha] [l/s*ha] [l/s*ha] [cbm/ha] [cbm]<br />

5 5,9 196,67 26,1 170,6 47<br />

2400<br />

10 7,50 125,00 26,1 98,9 54<br />

2790<br />

15 8,80 97,78 26,1 71,7 59<br />

3028<br />

20 9,70 80,83 26,1 54,7 60<br />

3080<br />

30 11,30 62,78 26,1 36,7 60<br />

3100<br />

45 13,10 48,52 26,1 22,4 55<br />

2840<br />

60 14,50 40,28 26,1 14,2 47<br />

2400<br />

90 16,00 29,63 26,1 3,5 17<br />

890<br />

60<br />

3100<br />

9.3.5 Zusammenfassung<br />

Aufgrund der erhöhten Regenwasserabflussmengen aus dem geplanten Gewer-<br />

begebiet „Airpark Nord IV“ ist eine Rückhaltung erforderlich. Das vorhandene<br />

Bachtal ist dafür nicht ausreichend, da das Wasser zu hoch einstauen würde.<br />

Geplant ist ein Rückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet im Bereich des<br />

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Vs,u


<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Durchlasses unter der B 103. Es erstreckt sich sowohl östlich als auch südlich<br />

des Baches (siehe Lageplan der Teileinzugsgebiete).<br />

Nach den Berechnungen ergibt sich ein erforderliches Volumen von 3100 m³,<br />

welches durch das Rückhaltebecken bereitgestellt werden kann. Das Rückstau-<br />

volumen im Bachtal bleibt an dieser Stelle unberücksichtigt.<br />

Die maximale Einstauhöhe liegt 1,50 m über der Rohrsohle des vorhandene<br />

Durchlasses DN 1000, also 50 cm über Rohrscheitel. Die Entleerungszeit des<br />

Rückhaltebeckens beträgt 0,6 Stunden.<br />

Die im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegenen Sölle werden künftig mit<br />

der Dachentwässerung aus den angrenzenden Grundstücken gespeist, um eine<br />

ausreichende Bewässerung zu gewährleisten.<br />

10 Flächenbilanz<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> beinhaltet insgesamt die nachfolgend aufgeführten Teilflä-<br />

chen:<br />

Tabelle 10: Flächenbilanz des Plangebiets<br />

Gebietskategorie Größe in m 2<br />

gewerbliche Baufläche 342.946<br />

Verkehrsfläche 31.005<br />

Grünfläche 38.302<br />

davon öffentlich 35.702<br />

privat 2.600<br />

Biotopfläche 32.914<br />

Regenrückhaltebecken 3.267<br />

Gesamt 448.434<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

11 Verfahrensvermerke<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord<br />

IV“ wurde von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 28.02.2002 gefasst. Die<br />

frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung<br />

wurde in der Zeit vom 05.06. - 14.08.2003 durchgeführt. Die frühzeitige Bürger-<br />

beteiligung würde durch Aushang im Rathaus in der Zeit vom 14.07. -<br />

14.08.2003 vorgenommen.<br />

Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s hat mit dem Entwurf der Begründung gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.11. - 12.12.2003 öffentlich ausgelegen.<br />

Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in ihrer Sitzung am <strong>18</strong>.02.2004 den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> als Satzung beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am<br />

........................<br />

<strong>Laage</strong>, den .......................................<br />

........................................ ..................................<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Airpark <strong>Laage</strong> Nord IV“<br />

Entwurfs- und Verfahrensbetreuung<br />

Bearbeitet im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Laage</strong><br />

INGENIEURE•ARCHITEKTEN•STADTPLANER<br />

Thalen Consult GmbH • Stau 91 • 26122 Oldenburg<br />

Thalen Consult GmbH<br />

Bauassessor O. Freitag<br />

Oldenburg, Februar 2004<br />

Gedruckt: 08.07.04 12:34<br />

Seite 88

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