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U1+U4 Installa+smartF 0107

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Installationsrohrsysteme<br />

Normen und Richtlinien: Die EnEV<br />

Nach der Berechnung erfolgt eine Betrachtung der ermittelten<br />

Parameter gemäß nachstehender Gleichung:<br />

QPmax, EnEV ≥ ep · (Qh + Qtw)<br />

QPmax, EnEV<br />

ep<br />

Qh<br />

Qtw<br />

Berechnung<br />

Der maximale Jahres-Primärenergiebedarf wird mit Hilfe des<br />

Kompaktheitsgrads (Verhältnis von Umfassungsfläche/Bauwerksvolumen<br />

= A/V) ermittelt. Der Kompaktheitsgrad gibt Aufschluss<br />

über die energetische Qualität des Gebäudes. Angestrebt werden<br />

kleine A/V Verhältnisse.<br />

Die qualitative Bewertung der geplanten Anlagentechnik im<br />

Bauvorhaben erfolgt durch die so genannte Anlagen-Aufwandszahl.<br />

Die Ermittlung dieses Wertes erfolgt nach DIN V 4701<br />

Teil 10. Die Berechnung der Anlagenaufwandszahl kann nach 3<br />

verschiedenen Verfahren erfolgen. DIN V 4701 Teil 10 bietet die<br />

folgenden Möglichkeiten.<br />

Tabellenverfahren<br />

Diagrammverfahren<br />

Detailliertes Verfahren<br />

Für die Praxis stehen EDV-Programme zur Verfügung die eine<br />

schnelle und genaue Ermittlung der Anlagenaufwandszahl ermöglichen.<br />

Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ergibt sich in Abhängigkeit des<br />

gewählten Wärmedämmstandards. Die Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs<br />

erfolgt nach DIN V 4108 Teil 6.<br />

Auch die Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfs kann durch<br />

unterschiedliche Berechnungsverfahren erfolgen:<br />

Detailliertes Monatsbilanzverfahren<br />

Einfacheres Heizperioden-Bilanzverfahren<br />

Der Jahres-Heizwärmebedarf ist jedoch nicht zu verwechseln mit<br />

der Ermittlung der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831!<br />

Ein weiterer Baustein ist der Trinkwasserwärmebedarf Qtw für<br />

die Trinkwassererwärmung. Hierfür wir lt. EnEV ein pauschaler<br />

Wert von 12,5 kWh/m 2 a) eingesetzt.<br />

Technisches Handbuch Installationsrohrsysteme Juli 2007<br />

www.wavin.de<br />

maximaler Jahres-Primärenergiebedarf<br />

Anlagen-Aufwandszahl<br />

Jahres-Heizwärmebedarf<br />

Trinkwasserwärmebedarf<br />

Abb. 10: Grundgleichung der EnEV<br />

4.4.2. Dämmen von Heizungs- und Sanitär -<br />

rohr leitungen nach EnEV<br />

Die Energieeinsparverordnung betrifft nicht nur den Architekten,<br />

Bauherrn und Planer. Verantwortlich in der Umsetzung im Bereich<br />

Haustechnik ist der Installateur und Heizungsbauer. Nachfolgend<br />

einige grundlegende Informationen über eine EnEV gerechte<br />

Dämmausführung von Rohrleitungen.<br />

Geltungsbereich<br />

Die Dämmvorschriften der EnEV gelten für<br />

Neubauten<br />

Sanierungsmassnahmen<br />

Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von<br />

Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie<br />

Armaturen (Gemäß Anhang 5 Energieeinsparverordnung)<br />

1. Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs-(Heizungs-) und<br />

Warmwasserleitungen sowie Armaturen ist durch eine Wärmedämmung<br />

gemäß Tabelle 1 zu begrenzen. Soweit sich<br />

Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in<br />

beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten<br />

Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch<br />

freiliegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann,<br />

werden keine Anforderungen an die Mindestdicke der Dämmschicht<br />

gestellt. Dies gilt auch für Warmwasserleitungen in<br />

Wohnungen bis zu einem Innendurchmesser von 22 mm, die<br />

weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer<br />

Begleitheizung ausgestattet sind.<br />

2. Bei Wärmeverteilungs-(Heizungs-) und Warmwasserleitungen<br />

dürfen die Mindestdicken der Dämmschichten gemäß Tabelle<br />

1 insoweit vermindert werden, als eine gleichwertige Begrenzung<br />

der Wärmeabgabe auch bei anderen Rohrdämmstoffanordnungen<br />

unter der Berücksichtigung der Dämmwirkung der<br />

Rohrleitungswände sichergestellt ist.<br />

3. Die Dämmschichtstärken laut Tabelle1 in der der Energieeinsparverordnung,<br />

werden auf die Wärmeleitfähigkeitsgruppe<br />

035 ( = 0,035 W/mK) bezogen. Je nach Wärmeleitgruppe der<br />

verwendeten Dämmung ergeben sich in der Praxis ggf. abweichende<br />

Dämmstoffdicken (siehe hierzu Tabelle 4 und 5<br />

Seite 18).<br />

GEBÄUDETECHNIK<br />

Technisches Handbuch<br />

15

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