„Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ...

„Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ... „Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ...

arbeitnehmerkammer
von arbeitnehmerkammer Mehr von diesem Publisher
22.10.2012 Aufrufe

Mini-Jobs = prekäre Beschäftigung �Unterer Einkommens- und Stundenbereich = keine existenzsichernde Entlohnung �Zunahme von Mehrfachbeschäftigung (zwischen 2002 und 2004 kombinierten 11% der Mehrfachjobber mehrere Mini-Jobs) �Hohe Beschäftigungsinstabilität und i.d.R. niedriges Qualifikationsniveau und kaum vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten �Kein Anrecht auf die in der GRV vorgesehenen Leistungen, wenn Mini-JobberInnen den pauschalen Arbeitgeberanteil von 15% (vormals 13 %) nicht um freiwillige Beiträge von derzeit 19,5% ihres Einkommens aufstocken �Keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung www.linksfraktion.de 7

Nachteile für Mini-JobberInnen Wer in einer geringfügigen Beschäftigung (aufgrund des niedrigen Stundenlohnes mehr als 15 Stunden arbeitet �gilt nicht mehr als arbeitslos �hat keinen Anspruch mehr auf Vermittlung, Mobilitätsbeihilfen, Weiterbildungsförderung und Existenzgründungszuschüsse �erwirbt durch die sozialversicherungsfreie Beschäftigung keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld �muss die Beiträge für die GKV selbst bezahlen, wenn er/sie nicht familienmitversichert ist www.linksfraktion.de 8

Mini-Jobs = prekäre Beschäftigung<br />

�Unterer Einkommens- <strong>und</strong> St<strong>und</strong>enbereich = keine<br />

existenzsichernde Entlohnung<br />

�Zunahme von Mehrfachbeschäftigung (zwischen 2002 <strong>und</strong> 2004<br />

kombinierten 11% <strong>der</strong> Mehrfachjobber mehrere Mini-Jobs)<br />

�Hohe Beschäftigungsinstabilität <strong>und</strong> i.d.R. niedriges<br />

Qualifikationsniveau <strong>und</strong> kaum vorhandene<br />

Aufstiegsmöglichkeiten<br />

�Kein Anrecht auf die in <strong>der</strong> GRV vorgesehenen Leistungen, wenn<br />

Mini-JobberInnen den pauschalen Arbeitgeberanteil von 15%<br />

(vormals 13 %) nicht um freiwillige Beiträge von <strong>der</strong>zeit 19,5%<br />

ihres Einkommens aufstocken<br />

�Keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

www.linksfraktion.de 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!