âPrekarisierung der Lebens- und Arbeitsweltâ Betroffenheit ...
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Mini-Jobs = prekäre Beschäftigung �Unterer Einkommens- und Stundenbereich = keine existenzsichernde Entlohnung �Zunahme von Mehrfachbeschäftigung (zwischen 2002 und 2004 kombinierten 11% der Mehrfachjobber mehrere Mini-Jobs) �Hohe Beschäftigungsinstabilität und i.d.R. niedriges Qualifikationsniveau und kaum vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten �Kein Anrecht auf die in der GRV vorgesehenen Leistungen, wenn Mini-JobberInnen den pauschalen Arbeitgeberanteil von 15% (vormals 13 %) nicht um freiwillige Beiträge von derzeit 19,5% ihres Einkommens aufstocken �Keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung www.linksfraktion.de 7
Nachteile für Mini-JobberInnen Wer in einer geringfügigen Beschäftigung (aufgrund des niedrigen Stundenlohnes mehr als 15 Stunden arbeitet �gilt nicht mehr als arbeitslos �hat keinen Anspruch mehr auf Vermittlung, Mobilitätsbeihilfen, Weiterbildungsförderung und Existenzgründungszuschüsse �erwirbt durch die sozialversicherungsfreie Beschäftigung keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld �muss die Beiträge für die GKV selbst bezahlen, wenn er/sie nicht familienmitversichert ist www.linksfraktion.de 8
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Mini-Jobs = prekäre Beschäftigung<br />
�Unterer Einkommens- <strong>und</strong> St<strong>und</strong>enbereich = keine<br />
existenzsichernde Entlohnung<br />
�Zunahme von Mehrfachbeschäftigung (zwischen 2002 <strong>und</strong> 2004<br />
kombinierten 11% <strong>der</strong> Mehrfachjobber mehrere Mini-Jobs)<br />
�Hohe Beschäftigungsinstabilität <strong>und</strong> i.d.R. niedriges<br />
Qualifikationsniveau <strong>und</strong> kaum vorhandene<br />
Aufstiegsmöglichkeiten<br />
�Kein Anrecht auf die in <strong>der</strong> GRV vorgesehenen Leistungen, wenn<br />
Mini-JobberInnen den pauschalen Arbeitgeberanteil von 15%<br />
(vormals 13 %) nicht um freiwillige Beiträge von <strong>der</strong>zeit 19,5%<br />
ihres Einkommens aufstocken<br />
�Keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
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