âPrekarisierung der Lebens- und Arbeitsweltâ Betroffenheit ...
âPrekarisierung der Lebens- und Arbeitsweltâ Betroffenheit ...
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gewissen politischen Willen geben muss, um Gesetze auch so umzusetzen, wie sie einmal<br />
angedacht waren.<br />
Ein entscheiden<strong>der</strong> Punkt wird es sein, dass die vergebenden Stellen zu Kontrollen verpflichtet<br />
werden. Weiter soll, wenn es keine Tarifverträge gibt die repräsentativ sind <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage<br />
dienen können, <strong>der</strong> unterste Lohn des öffentlichen Dienstes gelten. Dieser liegt momentan bei<br />
7,68€. Dieses wären dann die ersten Schritte in die richtige Richtung um den Dumpinglöhnen<br />
entgegen zu wirken. Und somit auch einer Ausweitung von weiteren Niedriglöhnen.<br />
Fazit:<br />
Das Landesvergabegesetz löst die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn nicht ab.<br />
Son<strong>der</strong>n kann nur ein Baustein sein diesen voran zu bringen. Die bisherige Form <strong>und</strong> Umsetzung<br />
dieses Gesetzes war nicht geeignet, die Niedriglöhne zu verhin<strong>der</strong>n. Auch eine Novellierung wird<br />
nicht dazu führen, dass eine Gebäu<strong>der</strong>einigerin einen Arbeitsvertrag erhält, <strong>der</strong> ihr ein<br />
gesichertes Einkommen garantiert, da man nicht nur auf den St<strong>und</strong>enlohn schauen darf, son<strong>der</strong>n<br />
sehen muss wie viel jemand arbeitet. Und in <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>einigung sprechen wir halt von<br />
überwiegend Teilzeitbeschäftigten o<strong>der</strong> Minijobs. Auch in an<strong>der</strong>en Branchen, wie dem<br />
Bewachungsgewerbe, wo die tariflichen St<strong>und</strong>enlöhne unterhalb von 7,50€ liegen, kann ein<br />
Vergabegesetz nur dafür sorgen, dass die Löhne nicht in das Bodenlose fallen <strong>und</strong> tarifliche<br />
Bestimmungen eingehalten werden. Aber Tariflöhne von 5€ o<strong>der</strong> 6€ lassen sich damit nicht<br />
verhin<strong>der</strong>n. Die Tariffierung von Löhnen liegt bisher noch bei den Tarifvertragsparteien, auch<br />
wenn sie unverschämt niedrig sind.<br />
Das Landesvergabegesetz ist also kein Ersatz für eine weiterführende Diskussion <strong>und</strong> Einführung<br />
eines Mindestlohnes in Deutschland. Dies ergibt sich auch nicht aus <strong>der</strong> Systematik dieses<br />
Gesetzes, denn es sollte ein Wettbewerbsinstrument zwischen Staat <strong>und</strong> den Anbietern sein. Es<br />
sollte verhin<strong>der</strong>t werden, dass Anbieter bei ihren Angeboten unsauber kalkulieren <strong>und</strong><br />
Preisvorteile nicht auf Kosten <strong>der</strong> Beschäftigten erwirtschaften. Dieses Gesetz muss mehr als<br />
Entscheidungshilfe für den öffentlichen Auftraggeber verstanden werden, bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />
Vergabe. Als Steuerungselement für die Festlegung von Lohnhöhen ist es in keiner Weise<br />
geeignet. Eine Expansion von Niedriglöhnen kann somit nicht durch dieses Gesetz verhin<strong>der</strong>t<br />
werden. Dennoch muss das Landesvergabegesetz erhalten bleiben <strong>und</strong> verbessert werden, damit<br />
unlautere Lohnabschläge nicht die Regel werden.<br />
Letztlich darf hier auch nicht vergessen werden, dass Aufträge <strong>der</strong> öffentlichen Hand nicht<br />
unsere Ganze Wirtschaft ausmacht. Alle privatwirtschaftlichen Aktivitäten werden durch ein<br />
Landesvergabegesetz nicht erfasst. Selbst wenn es gelänge, bei Staataufträgen für höhere Löhne<br />
zu sorgen, so wäre das bei allen an<strong>der</strong>en Aufträgen privatwirtschaftlicher Natur durch ein<br />
Landesvergabegesetz nicht möglich.<br />
Die Diskussion um gesetzliche <strong>und</strong> o<strong>der</strong> tarifliche Mindestlöhne bleibt bestehen, die wir hier, so<br />
denke ich, fortführen können.<br />
Vielen Dank.<br />
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