22.10.2012 Aufrufe

„Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ...

„Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ...

„Prekarisierung der Lebens- und Arbeitswelt“ Betroffenheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gewissen politischen Willen geben muss, um Gesetze auch so umzusetzen, wie sie einmal<br />

angedacht waren.<br />

Ein entscheiden<strong>der</strong> Punkt wird es sein, dass die vergebenden Stellen zu Kontrollen verpflichtet<br />

werden. Weiter soll, wenn es keine Tarifverträge gibt die repräsentativ sind <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage<br />

dienen können, <strong>der</strong> unterste Lohn des öffentlichen Dienstes gelten. Dieser liegt momentan bei<br />

7,68€. Dieses wären dann die ersten Schritte in die richtige Richtung um den Dumpinglöhnen<br />

entgegen zu wirken. Und somit auch einer Ausweitung von weiteren Niedriglöhnen.<br />

Fazit:<br />

Das Landesvergabegesetz löst die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn nicht ab.<br />

Son<strong>der</strong>n kann nur ein Baustein sein diesen voran zu bringen. Die bisherige Form <strong>und</strong> Umsetzung<br />

dieses Gesetzes war nicht geeignet, die Niedriglöhne zu verhin<strong>der</strong>n. Auch eine Novellierung wird<br />

nicht dazu führen, dass eine Gebäu<strong>der</strong>einigerin einen Arbeitsvertrag erhält, <strong>der</strong> ihr ein<br />

gesichertes Einkommen garantiert, da man nicht nur auf den St<strong>und</strong>enlohn schauen darf, son<strong>der</strong>n<br />

sehen muss wie viel jemand arbeitet. Und in <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>einigung sprechen wir halt von<br />

überwiegend Teilzeitbeschäftigten o<strong>der</strong> Minijobs. Auch in an<strong>der</strong>en Branchen, wie dem<br />

Bewachungsgewerbe, wo die tariflichen St<strong>und</strong>enlöhne unterhalb von 7,50€ liegen, kann ein<br />

Vergabegesetz nur dafür sorgen, dass die Löhne nicht in das Bodenlose fallen <strong>und</strong> tarifliche<br />

Bestimmungen eingehalten werden. Aber Tariflöhne von 5€ o<strong>der</strong> 6€ lassen sich damit nicht<br />

verhin<strong>der</strong>n. Die Tariffierung von Löhnen liegt bisher noch bei den Tarifvertragsparteien, auch<br />

wenn sie unverschämt niedrig sind.<br />

Das Landesvergabegesetz ist also kein Ersatz für eine weiterführende Diskussion <strong>und</strong> Einführung<br />

eines Mindestlohnes in Deutschland. Dies ergibt sich auch nicht aus <strong>der</strong> Systematik dieses<br />

Gesetzes, denn es sollte ein Wettbewerbsinstrument zwischen Staat <strong>und</strong> den Anbietern sein. Es<br />

sollte verhin<strong>der</strong>t werden, dass Anbieter bei ihren Angeboten unsauber kalkulieren <strong>und</strong><br />

Preisvorteile nicht auf Kosten <strong>der</strong> Beschäftigten erwirtschaften. Dieses Gesetz muss mehr als<br />

Entscheidungshilfe für den öffentlichen Auftraggeber verstanden werden, bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Vergabe. Als Steuerungselement für die Festlegung von Lohnhöhen ist es in keiner Weise<br />

geeignet. Eine Expansion von Niedriglöhnen kann somit nicht durch dieses Gesetz verhin<strong>der</strong>t<br />

werden. Dennoch muss das Landesvergabegesetz erhalten bleiben <strong>und</strong> verbessert werden, damit<br />

unlautere Lohnabschläge nicht die Regel werden.<br />

Letztlich darf hier auch nicht vergessen werden, dass Aufträge <strong>der</strong> öffentlichen Hand nicht<br />

unsere Ganze Wirtschaft ausmacht. Alle privatwirtschaftlichen Aktivitäten werden durch ein<br />

Landesvergabegesetz nicht erfasst. Selbst wenn es gelänge, bei Staataufträgen für höhere Löhne<br />

zu sorgen, so wäre das bei allen an<strong>der</strong>en Aufträgen privatwirtschaftlicher Natur durch ein<br />

Landesvergabegesetz nicht möglich.<br />

Die Diskussion um gesetzliche <strong>und</strong> o<strong>der</strong> tarifliche Mindestlöhne bleibt bestehen, die wir hier, so<br />

denke ich, fortführen können.<br />

Vielen Dank.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!