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Teilzeitarbeit und Möglichkeiten der Mitbestimmung

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<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

-Kurzvorträge zum Arbeitsrecht -<br />

„<strong>Teilzeitarbeit</strong> – Rechtliche Aspekte <strong>und</strong><br />

mo<strong>der</strong>ne Arbeitszeitmodelle“<br />

Thomas Ramm<br />

Ass.jur.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Der gesetzliche Auftrag<br />

§ 1 Teilzeit <strong>und</strong> Befristungsgesetz (TzBfG) – Ziele<br />

Ziel des Gesetzes ist, <strong>Teilzeitarbeit</strong> zu för<strong>der</strong>n...<strong>und</strong> die Diskriminierung von<br />

teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

§ 6 TzBfG (För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Teilzeitarbeit</strong>)<br />

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leiten<strong>der</strong> Position,<br />

<strong>Teilzeitarbeit</strong> nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.<br />

§ 8 TzBfG ( Verringerung <strong>der</strong> Arbeitszeit)<br />

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate<br />

bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte<br />

Arbeitszeit verringert wird.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Wer ist Teilzeitbeschäftigt ?<br />

Eckpunkte<br />

Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer <strong>der</strong>en regelmäßige Wochenarbeitszeit<br />

kürzer ist als die von vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmern. Hierzu gehören auch<br />

die sog. 400 Euro-Minijobs.<br />

Recht auf Teilzeit ?<br />

Gemäß § 8 TzBfG unter folgenden Voraussetzungen:<br />

1) Arbeitnehmer ist mind. 6. Monate für die Firma tätig,<br />

2) im Unternehmen sind mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Azubis)<br />

beschäftigt,<br />

3) <strong>der</strong> Antrag wird vom Arbeitnehmer 3. Monate vorher gestellt,<br />

4) Es sprechen keine betrieblichen Gründe gegen die<br />

Arbeitszeitverringerung<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Wege zur Entscheidung<br />

1) Der Arbeitgeber muss mit dem Arbeitnehmer dessen Antrag erörtern, mit dem<br />

Ziel zu einer Vereinbarung zu gelangen <strong>und</strong> Einvernehmen über die Verteilung<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit herzustellen.<br />

2) Der Arbeitgeber darf einen Antrag auf Teilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche<br />

Gründe dagegen sprechen. Beispielsweise:<br />

a) erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Arbeitsabläufe<br />

b) Sicherheitsprobleme im Betrieb<br />

c) Unverhältnismäßig hohe Losten<br />

3) Spätestens einen Monat vor Beginn <strong>der</strong> gewünschten Verringerung muss <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Entscheidung schriftlich mitteilen, an<strong>der</strong>nfalls<br />

gilt <strong>der</strong> Antrag als genehmigt.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Rechtsmittel<br />

Lehnt <strong>der</strong> Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit schriftlich ab, kann <strong>der</strong> Arbeitnehmer Klage<br />

beim Arbeitsgericht erheben <strong>und</strong> prüfen lassen, ob die<br />

Ablehnung zu Recht erfolgt ist.<br />

Eilfälle<br />

Noch vor einem Urteil kann das Arbeitsgericht durch<br />

einstweilige Verfügung die Reduzierung <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

vorläufig regeln.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Elternzeit<br />

FAQ<br />

Arbeitnehmer/innen in Elternzeit können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Teilzeit während <strong>der</strong> Elternzeit beanspruchen; §15<br />

B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz.<br />

Son<strong>der</strong>gratifikationen<br />

Einmalleistungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld o<strong>der</strong> ein 13. Monatsgehalt<br />

sind anteilig entsprechend dem Teilzeitvolumen zu bezahlen.<br />

Urlaub<br />

Teilzeitbeschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch, <strong>der</strong><br />

Vollzeitbeschäftigten nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag o<strong>der</strong> Gesetz zusteht.<br />

Auch bei 400-Euro Minijobs besteht somit ein gesetzlicher<br />

Mindesturlaubsanspruch von 4. Wochen bezahltem Erholungsurlaub im<br />

Jahr.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

§ § Erste Urteile<br />

ArbG Stuttgart 05.07.2001 – 21 Ca 2762/2001<br />

Vom Arbeitgeber gegen die Teilzeit vorgebrachte „betriebliche Gründe“ sind nachvollziehbar<br />

darzulegen <strong>und</strong> zu beweisen.<br />

ArbG M´Gladbach vom 30.05.2001 –5 Ca 1157/01<br />

Der Einwand des Arbeitgebers, er könne keine geeigneten zusätzlichen Arbeitskräfte finden ist<br />

vom Arbeitgeber ebenfalls unter Beweis zu stellen.<br />

ArbG Freiburg, 01.08.2001<br />

Die Behauptung des Arbeitgebers, bei <strong>Teilzeitarbeit</strong> verliere <strong>der</strong> Beschäftigte seine<br />

Vorbildfunktion ist kein betrieblicher Gr<strong>und</strong> i.S. des TzBfG.<br />

Thomas Ramm


<strong>Teilzeitarbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Mitbestimmung</strong><br />

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !<br />

Die Arbeitnehmerkammer ist erreichbar in:<br />

Bremen Bremen-Nord<br />

Bremen Nord Bremerhaven<br />

Bürgerstraße 1 Lindenstraße 8 Friedrich-Ebert-Str. 3<br />

28195 Bremen 28755 Bremen 27570 Bremerhaven<br />

Tel. : 0421- 36 30 10 Tel. : 0421- 66 95 00 Tel. : 0471- 92 23 50<br />

Fax : 0421- 36 30 189 Fax : 0421- 66 95 041 Fax : 0471- 92 23 549<br />

Thomas Ramm

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