Siedlungsentwicklung Allschwil: Aktualisierung 2013 - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong><br />
Kanton Basel-Landschaft<br />
<strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong>:<br />
<strong>Aktualisierung</strong> <strong>2013</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss Nr. vom 13. März <strong>2013</strong> GEMEINDERAT ALLSCHWIL<br />
Präsident: Verwalterin:<br />
Bearbeitung im Auftrag des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
Dr. Anton Lauber Sandra Steiner
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
INHALT<br />
Für den eiligen Leser und die eilige Leserin…………………………………………………………………………. 1<br />
1 Einleitung: Rückblick auf die Siedlungsplanungsrevision 2006/08 .............................................................3<br />
1.1 Prämissen der damaligen Siedlungsplanung .....................................................................................3<br />
1.2 Entwicklungen seit 2006/08 ................................................................................................................4<br />
1.3 Vorläufige Erkenntnisse für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> ..........................................................................6<br />
2 Ausgangslage <strong>2013</strong> ....................................................................................................................................7<br />
2.1 <strong>Siedlungsentwicklung</strong> und –dynamik des vergangenen Jahrhunderts ...............................................7<br />
2.2 Bevölkerungsentwicklung und -dynamik .............................................................................................9<br />
2.3 Wirtschaftsentwicklung .....................................................................................................................10<br />
2.4 Umfang und Kapazität der rechtskräftigen Bauzonen ......................................................................11<br />
2.5 Potentialflächen ................................................................................................................................12<br />
3 Wo soll sich <strong>Allschwil</strong> wie entwickeln? ......................................................................................................17<br />
3.1 Die Wende zur Innenentwicklung .....................................................................................................17<br />
3.2 Verdichtungsstudie des Kantons BL .................................................................................................18<br />
3.3 Adaption der kantonalen Verdichtungsstudie auf <strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse ......................................18<br />
3.4 Freiraumentwicklung .........................................................................................................................20<br />
3.5 Öffentliche Infrastrukturen und Bedarf an Flächen für öffentliche Werke und Anlagen ...................21<br />
3.6 Hier soll sich <strong>Allschwil</strong> entwickeln .....................................................................................................23<br />
4 Anpassung der Kapazitätsberechnung .....................................................................................................23<br />
5 Fazit zur aktualisierten <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong> ............................................................................24<br />
K:\<strong>Allschwil</strong>\02060\03_Berichte\02060_Ber03_<strong>Siedlungsentwicklung</strong>_<strong>Allschwil</strong>_<strong>Aktualisierung</strong><strong>2013</strong>_V3-0_VerabschiedungGR.doc<br />
Bearbeitung:<br />
Auftragsnummer: 02-060<br />
Verfasser: DF<br />
Version: 2.0<br />
Datum: 05. März <strong>2013</strong><br />
Kontrolle / Freigabe:
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Für den eiligen Leser und die eilige Leserin<br />
A. Die <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong> erlebt eine ungeahnte Dynamik.<br />
a. Annahme bei der Revision der Zonenvorschriften Siedlung war mindestens ein Halten der EinwohnerInnenzahl bei Anwachsen<br />
der Wohnungszahl um rund 1‘290 Wohneinheiten bei einem verorteten Potential bis zu 1‘400 Wohneinheiten bis ins Jahr 2025.<br />
b. Tatsächlich wurden bis Mitte 2012 knapp 1‘300 Wohneinheiten dazu gebaut und die Bevölkerung stieg um dieselbe Zahl an.<br />
c. Die bauliche Dynamik wirkt auch im für den Kanton wichtigen Arbeitsplatzgebiet Bachgraben: Hier wurde in den vergangenen<br />
Jahren viel gebaut und kann auch künftig kräftig gebaut werden (grosses Potential) – ganz im Sinne der Wirtschaftsoffensive BL.<br />
B. Die <strong>Siedlungsentwicklung</strong> findet in <strong>Allschwil</strong> statt – und das ist gut so…<br />
a. … weil eine kernstadtnahe Entwicklung weniger Verkehr induziert als eine periphere.<br />
b. … weil <strong>Allschwil</strong> zur kantonal festgesetzten <strong>Siedlungsentwicklung</strong>sachse gehört (KRIP).<br />
c. … weil <strong>Allschwil</strong> bereits heute gut (und künftig noch besser „S-Bahn-Halt Morgartenring“ + „Tramverlängerung in Binningerstrasse“)<br />
mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist.<br />
d. … weil hier im Sinne der kantonalen Richtplanung „Innenentwicklung vor Aussenentwicklung“ bereits stattfindet und weiter<br />
stattfinden wird.<br />
e. … weil mit der Annahme der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes vom 3.3.<strong>2013</strong> <strong>Allschwil</strong> als zentrumsnahe<br />
<strong>Gemeinde</strong> verstärkt im Fokus der raumplanerischen Zielsetzungen von Bund und Kanton liegt.<br />
C. <strong>Allschwil</strong> verfügt noch über theoretische Reserven…<br />
a. Im Umfang von 1‘500 theoretisch errechneten zusätzlichen EinwohnerInnen (Basis: heutige Zonenflächen, div. Annahmen).<br />
b. Im Umfang von 9‘900 theoretisch errechneten zusätzlichen Beschäftigten (ebenfalls errechnet unter Treffung div. Annahmen).<br />
D. … realistische Reserven sind aber bezüglich Wohnbebauung kaum mehr vorhanden.<br />
a. Einzig in den bereits nutzungsplanerisch gesicherten Zonen mit Quartierplanpflicht besteht noch ein nennenswertes Einwohner-<br />
Innenpotential im Umfang von wenigen hundert Personen.<br />
b. Auch das Arbeitsplatzpotential ist realistischerweise deutlich geringer als die theoretisch errechnete Zahl – dennoch sind wenige<br />
tausend zusätzliche Arbeitsplätze aber aufgrund der grossen Reserven im Bachgraben denkbar.<br />
E. <strong>Allschwil</strong> präzisiert und adaptiert die kantonale Verdichtungsstudie für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet:<br />
a. Erweiterung des „Möglichkeitsgebietes“ um das Arbeitsplatzgebiet Bachgraben bis an die französische Grenze.<br />
b. Reduktion des „Ausschlussgebietes“ um das Quartier „Grabenring“ bis zum Friedhof bei gleichzeitiger Erweiterung des „Ausschlussgebietes“<br />
im Quartier „Ochsengärten“ bis in die Nähe der Binningerstrasse sowie um die Quartierplanung „Ziegeleiareal“.<br />
c. Ergänzung um ein zusätzliches „Ausschlussgebiet“ im historisch wertvollen Borerhofquartier (bestehender Ortsbildschutz).<br />
d. Leichte Verschiebung des „Handlungsgebietes“ entlang des Dorfbaches in Richtung Stadt inkl. Lückenschliessung der nicht<br />
mehr verwendeten privaten Sportanlagen.<br />
e. Ergänzung des „Handlungsgebietes“ entlang der Stadtgrenze um wesentliche Flächen mit Quartierplan-Pflicht („Im langen<br />
Loh“, „Parkallee“, u. a.) und absehbare Siedlungserneuerungsareale (Bettenacker-Schulhaus, Testplanung Herrenweg u. a. m.)<br />
sowie um eine Ergänzung südlich der Binningerstrasse in angrenzenden Arbeitsplatzarealen der Ziegelei.<br />
F. In <strong>Allschwil</strong> gibt es Potentialflächen für die <strong>Siedlungsentwicklung</strong>.<br />
a. Per Ende 2012 werden in <strong>Allschwil</strong> 19 Potentialflächen für <strong>Siedlungsentwicklung</strong><br />
nach Innen eruiert.<br />
An die lokalen Verhältnisse angepasste Verdichtungsstudie,<br />
vgl. Abb. 8 im vorliegenden Dokument.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 1 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
b. Davon liegen 11 gemäss der angepassten Verdichtungsstudie mindestens teilweise in Handlungsräumen, 6 in Möglichkeitsräumen<br />
und 2 Spezialfälle (ohne Verdichtungsabsicht) in Ausschlussräumen.<br />
c. Bei den 19 Arealen handelt es sich in 6 Fällen um Arbeitsplatzgebiete, die als Teil der Gewerbezone keine Umzonung benötigen.<br />
Zudem liegen 7 weitere Potentialflächen bereits heute in einer Zone mit Quartierplanpflicht (davon 2 in einer „Zone mit Quartierplanpflicht<br />
– Bestehende Gesamtüberbauungen GU“) und benötigen deshalb ebenfalls keine Umzonung – zu gegebener Zeit allerdings<br />
eine Planungsmassnahme in Form eines QP-Erlasses. Somit verbleiben lediglich 6 Flächen, welche eine Umzonung im<br />
Sinne je einer zusätzlichen Quartierplanung benötigen, falls man sie einer Wohnnutzung zuführen möchte.<br />
d. Es handelt sich in 4 Fällen um bisherige Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (Bettenacker, Sturzeneggerareal, einen Teil<br />
des Areals Herrenweg und – breit abgestützt durch eine Volksabstimmung – einen Teil der Wegmatten), eine bisherige Zone für<br />
Sport- und Freizeitanlagen (Langmatten), die aufgrund von Firmen- und Arealverkäufen nicht mehr benötigt wird sowie zwei Areale<br />
der bisherigen Wohnzone W2 (Arishofweg und ein Teil des Areals Herrenweg).<br />
e. Würden alle 6 Quartierplanungen tatsächlich erlassen (wovon kaum auszugehen ist), stiege im Sinne der theoretischen Überlegungen<br />
von obigem Punkt C das verbleibende EinwohnerInnenpotential von 1‘500 Personen auf 2‘700 Personen, wobei die Differenz<br />
in einer Grössenordnung von ca. 1‘200 Personen den massgebenden Wert darstellt: Das theoretische Potential würde also<br />
substantiell aber nicht übertrieben erhöht.<br />
G. <strong>Allschwil</strong> verfügt über ausreichende Infrastrukturen.<br />
a. <strong>Allschwil</strong> verfügt über umfassende Infrastrukturen und passt diese laufend den Bedürfnissen der Zeit an.<br />
b. Im Areal Gartenhof steht ein Schulhausneubau an (Abstimmung bevorstehend). Dafür wird 2016 das Areal Bettenacker frei.<br />
c. Wichtiges Thema bleibt im Sinne des <strong>Allschwil</strong>er Alterskonzepts die Bereitstellung von Wohnraum für betreutes Wohnen (dazu<br />
sind Projektierungen in unterschiedlichem Konkretisierungsgrad auf Teilen der Flächen Langmatten II, Wegmatten, Quartierplanpflicht<br />
„Winzerweg“ und Birkenzenter bereits im Gange).<br />
d. Siedlungsgebietsfreiräume untersucht das Freiraumkonzept <strong>2013</strong> (Ausstattung, Bedarf und Massnahmen), in Ausarbeitung.<br />
e. Übergeordnete Verkehrsaufkommen und -infrastrukturen sowie deren Abhängigkeiten mit Siedlungs- und Landschaftsfragestellungen<br />
werden durch die „ELBA-Studien“ seitens des Kantons untersucht, mit dem Ziel einer mittelfristigen Richtplananpassung.<br />
H. <strong>Allschwil</strong> benötigt punktuelle Umzonungen im Sinne von Quartierplanungen.<br />
a. Die eingetretene Verknappung der <strong>Siedlungsentwicklung</strong>smöglichkeiten in <strong>Allschwil</strong> soll gedämpft werden. Diesen Handlungsbedarf<br />
bestätigt auch das Amt für Raumplanung in seinem Schreiben vom 19. Juli 2012 an den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Allschwil</strong>, wo die Rede<br />
ist vom Nachvollzug eines „grundsätzlichen Mehrbedarf[s] an Wohnbauzonen“.<br />
b. Zu diesem Zweck werden 6 in Diskussion stehende Areale für Quartierplanungen vorgesehen (hpts. Wohnungsbau) und zwar<br />
in folgender Priorisierung: Langmatten II, Wegmatten, Herrenweg, Bettenacker, Sturzenegger und Arishofweg.<br />
c. Diese 6 Areale bilden den aktuellen Wissenstand zu Beginn des Jahres <strong>2013</strong> ab. Es können weniger oder theoretisch auch<br />
mehr oder andere Areale sein, dies wird die Zukunft zeigen. Der Rahmen der für <strong>Allschwil</strong> präzisierten Verdichtungsstudie ist in jedem<br />
Fall einzuhalten.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 2 - S+R
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1 Einleitung: Rückblick auf die Siedlungsplanungsrevision 2006/08<br />
1.1 Prämissen der damaligen Siedlungsplanung<br />
Vorgängig zur Revision der Zonenvorschriften Siedlung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> (ZVS, RRB Nrn.<br />
1421 und 1763 vom 21.10.2008 respektive 16.12.2008) wurde als Grundlage und zur Ordnung der<br />
Grundlagen, Absichten und Ziele ein "Räumliches Konzept (Teil Siedlung)" erarbeitet, das der Einwohnerrat<br />
zur Kenntnis nahm und am 18. Januar 2006 als Beschluss Nr. 3516 verabschiedete.<br />
Folgende wichtige Prämissen bildeten daraufhin den Rahmen der Revision der Zonenvorschriften<br />
Siedlung:<br />
- Ziel: mindestens längerfristiges Halten der EinwohnerInnen (E) 1<br />
- Massnahme zur Erreichung des Ziels: Erlass von neuen Zonenvorschriften, die die Erstellung<br />
von angenommenen ∅ 60 – 70 Wohneinheiten (WE) / Jahr (a) ermöglichen im Zeitraum 2007 –<br />
2025 (18 Jahre × 70 WE = 1'260 WE), um die EinwohnerInnenabnahme aufgrund sinkender<br />
Wohnungsbelegung (E/WE) zu kompensieren 2 .<br />
- Als WE-Potential der Zonenplanung Siedlung 2008 wurden ca. 1'360 bis 1'400 Wohneinheiten<br />
(davon ca. 830 aus Quartierplänen) 3 angenommen.<br />
Die Annahme war also, dass in den 5 ½ Jahren von Ende 2006 bis Mitte 2012 ca. 330 bis<br />
390 Wohneinheiten erstellt würden bei keinem oder kleinem EinwohnerInnenwachstum.<br />
Es wird von der Siedlungsplanungsrevision 2006/08 gesprochen, weil die Rahmenbedingungen zum<br />
Zeitpunkt des Entwurfs (2006) bereits festgelegt waren – die Planung aber nach Durchlaufen sämtlicher<br />
Verfahren per Ende 2008 Rechtskraft erlangte.<br />
Die Zonenvorschriften Siedlung weisen den Arealen „Herrenweg“ und „Chleifeld“ Nutzungszonen<br />
gemäss § 19 Abs. 1 lit. f des Raumplanungs- und Baugesetzes („weisse Zonen“) zu. Die vorliegende<br />
<strong>Aktualisierung</strong> der <strong>Siedlungsentwicklung</strong> fokussiert primär auf Innenentwicklungen, deshalb werden<br />
erst Aussagen für eines der beiden Areale – für den Herrenweg – gemacht. Das Areal „Chleifeld“<br />
bleibt unverändert als „weisse Zone“ erhalten.<br />
1 Diese Formulierung kann auch einen leichten Anstieg bedeuten.<br />
2 Diese Werte wurden aus den vorhergehenden Jahren abgeleitet – jedoch wurde damals keine untere Plafonierung der Wohnungsbelegung<br />
angenommen. Eine solche müsste man richtigerweise wohl annehmen, weil die Wohnungsbelegung nicht stetig weiter abnehmen<br />
wird. Jedoch ist es schwierig zu sagen, bei welcher Wohnungsbelegung eine Plafonierung anzunehmen ist. <strong>Allschwil</strong> bildet zusammen<br />
mit 5 andern BL-<strong>Gemeinde</strong>n (Augst, Binningen, Birsfelden, Lauwil, Roggenburg) eine "Spitzengruppe" der BL-<strong>Gemeinde</strong>n mit<br />
den niedrigsten Wohnungsbelegungen: Im Jahr 2010 weisen nur diese 6 <strong>Gemeinde</strong>n Werte aus, die kleiner als 2.0 E/WE sind, deshalb<br />
kann man sich nicht an andern BL-<strong>Gemeinde</strong>n orientieren. Als Vergleich kann die Wohnungsbelegungszahl der Stadt Basel von<br />
1.78 E/WE (Stand per Ende 2011) beigezogen werden: Weil in der Kernstadt gesellschaftliche Entwicklungen oft früher eintreten als im<br />
Umland, kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Wohnungsbelegung auch weiterhin abnehmen<br />
dürfte. In Abbildung 1 wird nun angenommen, dass die Wohnungsbelegung in <strong>Allschwil</strong> maximal leicht unter den heutigen Stadtbasler<br />
Wert fällt und sich auf einer Wohnungsbelegung von 1.75 E/WE stabilisiert.<br />
In den vergangenen 15 Jahren 1995 bis 2010 reduzierte sich die Wohnungsbelegung in <strong>Allschwil</strong> jährlich um ca. 0.01 E/WE – wie<br />
lange diese Entwicklung noch anhalten wird ist ungewiss. Die Ungewissheit rührt insbesondere daher, weil innerhalb der hier verwendeten<br />
grossen Zeiträume von 15 und mehr Jahren auch wechselnde übergeordnete Megatrends in Gesellschaft und Wirtschaft zu<br />
veränderten Verhaltensweisen im Privaten (z. B. Wohnflächenanspruch) führen können.<br />
3 Dieser Wert von 1‘360 bis 1‘400 Wohneinheiten wurde im Rahmen der ZVS-Revision erhoben und in Form des Planes „Kapazität<br />
Wohneinheiten und Reserveflächen Gewerbezone Bachgraben für die nächste Planungsperiode 2007 – ca. 2025“ als Anhang Nr. 5<br />
dem Planungsbericht für die regierungsrätliche Genehmigung beigefügt. Derselbe Plan liegt auch der Abbildung 2 des vorliegenden<br />
Berichtes zugrunde.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 3 - S+R
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1.2 Entwicklungen seit 2006/08<br />
Die folgenden Entwicklungen fanden seit dem Erlass der neuen Zonenvorschriften Siedlung statt:<br />
- Gemäss kantonalen Statistiken 4 wurden in den Jahren 2007 (31.12.2006) bis 2011 (31.12.2011)<br />
in <strong>Allschwil</strong> 774 Wohneinheiten erstellt, respektive durchschnittlich jährlich ca. 155 Wohneinheiten.<br />
In diesem Zeitraum erfolgte der Anstieg von 9‘539 auf 10‘313 Wohneinheiten.<br />
- Die Daten per Ende Jahr 2012 sind noch nicht publiziert. Das Statistische Amt bestätigt, dass<br />
per 07.06.2012 in <strong>Allschwil</strong> 10'829 Wohneinheiten vorhanden sind, 516 mehr als ein knappes<br />
halbes Jahr zuvor am 31.12.2011. Gemäss diesen Zahlen wurde also innerhalb von gut 5 Monaten<br />
deutlich mehr als ein Drittel der für die ganze Planungsperiode angenommenen Wohnungsproduktion<br />
erstellt 5 . Von Ende 2006 bis Mitte 2012 stieg die Anzahl der <strong>Allschwil</strong>er Wohneinheiten<br />
von 9'539 auf 10'829, was einem Zuwachs von 1'290 Wohneinheiten entspricht. Anmerkung:<br />
Die offiziellen Daten bilden wohl die tatsächliche Entwicklung des Wohnungsbestandes nicht<br />
zeitgerecht ab: Der exorbitante Zuwachs könnte bereits vor dem Beobachtungszeitraum 2007-<br />
2011 eingesetzt haben und aufgrund der Registerharmonisierung (vgl. Fussnote 5) erst im beobachteten<br />
Zeitraum erfasst worden sein, vgl. dazu auch die von der <strong>Gemeinde</strong> erfassten ca.<br />
920 Wohneinheiten gemäss Abbildung 2, welche nachweislich seit der Zonenplanungsrevision<br />
erstellt wurden.<br />
Abb. 1: Vergleich der Ausgangslage bei der Revision der Zonenvorschriften mit den vorläufigen Erkenntnissen per Mitte 2012. Zu<br />
beachten ist die Fussnote 2 bezüglich der Annahmen zur sinkenden Wohnungsbelegung.<br />
4 Kantonale Statistiken umfassen die Statistischen Jahrbücher des Statistischen Amtes Basel-Landschaft ebenso wie dessen Internetauftritt<br />
www.statistik.bl.ch, die jährlich erscheinende Broschüre „Baselland in Zahlen“ und in einem Fall (Wohnungsbestand <strong>Allschwil</strong><br />
per 7. Juni 2012) eine direkte Anfrage ans Statistische Amt.<br />
5 Im Rahmen der Registerharmonisierung wurden grosse Überbauungen mit wenigen Eigentümern u. a. der Ziegelei und des ELCO-<br />
Areals nachträglich erfasst – die entsprechenden WE sind also bereits früher errichtet aber noch nicht in die Statistik integriert worden.<br />
Dieser Umstand relativiert die extrem hohe Zahl der 516 WE in weniger als einem halben Jahr: Teile der 516 WE sind bereits vor dem<br />
31.12.2011 errichtet worden. Aus diesem Grund wird der Zuwachs in der Abbildung 1 linear (interpoliert) dargestellt.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 4 - S+R
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- Im Vergleich mit den angenommenen maximalen 5 ½-Jahresproduktion von 390 WE (= 5 ½<br />
Jahre von Ende 2006 bis Mitte 2012 × 70 Wohneinheiten) entspricht die tatsächliche Entwicklung<br />
mit 1'290 WE einer "Überproduktion" von 940 WE oder fast 270 % (d. h. einer Gesamtwohnungsproduktion<br />
von 370 %).<br />
- Die "Überproduktion" an Wohnungen brachte auch einen EinwohnerInnenzuwachs mit sich:<br />
31.12.2006 – 30.06.2012 = +1'289 EinwohnerInnen. Das statistische Amt weist im Internet für<br />
den Stichtag 30.06.2012 in <strong>Allschwil</strong> 19‘920 EinwohnerInnen aus.<br />
- Der kurzfristig eingetretene deutliche EinwohnerInnenzuwachs war nicht Ziel der <strong>Gemeinde</strong>, ist<br />
mittlerweile aber eine Tatsache. Die aktuellen baulichen Entwicklungen zeugen von einer absehbaren<br />
anhaltenden Attraktivität des Standortes <strong>Allschwil</strong>. Die <strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse bezüglich<br />
EinwohnerInnen und Anzahl Wohneinheiten haben sich also erheblich verändert.<br />
- Wenn die <strong>Gemeinde</strong> keine Anpassung ihrer Planung vornimmt, resultiert mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />
aus der festgestellten überdurchschnittlichen baulichen Aktivität im "ersten Drittel"<br />
der Planungsperiode eine Verknappung der baulichen Möglichkeiten im Rest der Planungsperiode.<br />
Vorausgesetzt die Annahmen der ZVS-Revision 2006/08 stimmen, bedeutet dies eine künftige<br />
Bevölkerungsabnahme auf etwa den Stand von 2007 mangels baulicher Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Grund dafür ist eine anzunehmende vorderhand weiter sinkende durchschnittliche<br />
Wohnungsbelegung, wie dies Abbildung 1 verdeutlicht.<br />
- Die kernstadtnahe <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> mit eigenen und in der Nähe liegenden Entwicklungspolen<br />
(Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung Bachgraben, Entwicklungen in Basel Nord (insb.<br />
Novartis Campus und Hafengebiet), Entwicklung des Flugplatzes etc.) sieht sich als einen wichtigen<br />
und lagemässig sinnvollen Teilraum für das erwartete Baselbieter Bevölkerungswachstum.<br />
Die allgemeine Stossrichtung der Verdichtungsstudie BL bestätigt die <strong>Gemeinde</strong> in dieser Haltung<br />
(vgl. dazu Kapitel 3).<br />
- Die Innenentwicklung findet in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> rege statt: Seit der Revision der ZVS<br />
wurden ca. 360 entsprechende Baugesuche eingereicht und bewilligt, i. e. L. handelt es sich dabei<br />
um Aufstockungen und Verdichtungen.<br />
Abb. 2: Nachvollzug wesentlicher Bautätigkeit der letzten 5 Jahre. Quelle: Auskunft der Bauverwaltung <strong>Allschwil</strong> per Mitte 2012.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 5 - S+R
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1.3 Vorläufige Erkenntnisse für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong><br />
Es ergeben sich aus den Annahmen zur Planung 2006/08 und anschliessenden Beobachtung der<br />
Entwicklung folgende wesentliche Erkenntnisse für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong>:<br />
- Die ausserordentlich dynamische Entwicklung <strong>Allschwil</strong>s der vergangenen Jahre wurde durch<br />
verschiedene Faktoren begünstigt: Einerseits stehen seit der Siedlungsplanungsrevision<br />
2006/08 Nutzungsvorschriften bereit, die flexiblere Bebauungstypologien zulassen und teilweise<br />
zusätzliche Nutzung ermöglichen. Andererseits fällt diese Beobachtungsperiode in jenen Zeitraum,<br />
der durch makroökonomische Umwälzungen gekennzeichnet ist, was zu verstärktem Kapitalfluss<br />
in den Immobliensektor führte. Und drittens trat in den letzten Jahren die lokale, sich<br />
sehr positiv entwickelnde Wirtschaft hinzu: In und um <strong>Allschwil</strong> führen die dynamischen Arbeitsplatzgebiete<br />
(Bachgraben, Transformation von Hafenarealen – z. B. Novartis Campus, Flughafen)<br />
sowie die relative Kernstadtnähe zu attraktiven Voraussetzungen im Wohnungsbau.<br />
- Es erscheint zweckmässig, bereits im Laufe der Planungsperiode 2007 - 2025 zusätzliches Bauland<br />
an sinnvoller Lage durch Umnutzung zur Verfügung zu stellen, um den aus übergeordneter<br />
Betrachtung am richtigen Ort bereits erfolgten Bevölkerungszuwachs bis zum Ende der Planungsperiode<br />
zu halten und nicht durch Baulandverknappung den realisierten Zuwachs wieder<br />
zu drosseln.<br />
- Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass es nicht primär um ein weiteres Anwachsen lassen der Bevölkerung<br />
geht, sondern im Wesentlichen um das Halten der bereits angewachsenen Bevölkerung<br />
mittels Aktivierung (Umzonung) von geeigneten Arealen.<br />
- Seit dem Erlass der Siedlungsplanung 2008 trat der neue kantonale Richtplan (KRIP, bundesrätliche<br />
Genehmigung am 08.09.2010) in Kraft. Der KRIP setzt „Basel-<strong>Allschwil</strong>“ als eine eigenständige<br />
„<strong>Siedlungsentwicklung</strong>sachse“ fest. Der Kanton hält im KRIP fest, dass er bevölkerungsmässig<br />
weiter wachsen möchte und dass dieses Wachstum in erster Linie in <strong>Siedlungsentwicklung</strong>sachsen,<br />
nach innen gerichtet und im Einzugsbereich des öffentlichen Verkehrs<br />
stattfinden soll. Diesen Vorgaben entspricht das <strong>Allschwil</strong>er Bevölkerungswachstum der letzten<br />
Jahre 6 . Die <strong>Gemeinde</strong> erfüllt mit ihrer <strong>Siedlungsentwicklung</strong> vollständig die kantonale Strategie.<br />
- Die bauliche Umsetzung der Zonenvorschriften Siedlung wird wegen der aussergewöhnlichen<br />
Dynamik wohl kürzer bzw. konzentrierter ausfallen als ursprünglich angedacht. Entsprechend<br />
wird sich die <strong>Gemeinde</strong> wohl vor Ablauf der Planungsperiode (ursprünglich auf 2025 angenommen)<br />
bereits Gedanken machen müssen bezüglich einer künftigen Siedlungsplanungsrevision.<br />
- Die statistischen Daten durchliefen im Beobachtungszeitraum 2007 - 2011 die Registerharmonisierung,<br />
was mit Bereinigungen und nachträglichen Erfassungen einherging. Einiges deutet darauf<br />
hin, dass ein Teil des exorbitanten Wachstums durch entsprechende Abgrenzungsverschiebungen<br />
verursacht wird. Nichts desto trotz bleiben die Daten des statistischen Amtes die<br />
Grundlage, auf welcher die Entwicklung zu beurteilen ist.<br />
Es kann also zusammengefasst festgestellt werden, dass aufgrund unerwartet reger Bautätigkeit eine<br />
veränderte Situation eingetreten ist, auf welche nun zu reagieren ist: Eine solche Reaktion muss<br />
wiederum das gesamte Siedlungsgebiet als Bezugsrahmen haben, damit einzelne Planungsanpassungen<br />
miteinander koordiniert werden können. In diesem Sinne bietet es sich an, eine <strong>Aktualisierung</strong><br />
der räumlichen <strong>Siedlungsentwicklung</strong> vorzunehmen. Die folgenden Kapitel sind das Produkt der<br />
Überlegungen „<strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>2013</strong>“.<br />
6 Zudem erfüllt <strong>Allschwil</strong> mit dem vorliegenden Bericht diverse Planungsgrundsätze (PG) und –anweisungen (PA) des KRIP. Zu erwähnen<br />
sind u. a. die PG a und b und die PA des Objektblattes (OB) S1.1, die PG a bis c und die PA b des OB S2.1 + PA 1a des OB V1.1.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 6 - S+R
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2 Ausgangslage <strong>2013</strong><br />
2.1 <strong>Siedlungsentwicklung</strong> und –dynamik des vergangenen Jahrhunderts<br />
<strong>Allschwil</strong> ist zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf mit Ziegelei-Industrien.<br />
Neu-<strong>Allschwil</strong> ist ein Weiler an der neu gebauten Tramlinie mit wesentlicher Orientierung<br />
nach Basel (vgl. Abb. 3).<br />
Abb. 3: <strong>Allschwil</strong> in der Beschreibung des Geographischen Lexikons der Schweiz 1902. Quelle: Knapp Ch., M. Borel und V. Attinger<br />
(1902): Geographisches Lexikon der Schweiz. Erster Band Aa – Emmengruppe. Neuenburg, Verlag von Gebrüder Attinger.<br />
Um einen Überblick über die <strong>Siedlungsentwicklung</strong>sdynamik der vergangenen 70 Jahre wiederzugeben,<br />
werden im Folgenden die Landeskarten dieser Zeitspanne in 10-Jahresschritten abgebildet.<br />
Weil es bei der Landeskarte nicht um das einzelne Gebäude gehen kann, werden die Abbildungen<br />
bewusst klein gehalten – der Gesamteindruck soll im Vordergrund stehen. Alle Karten werden von<br />
der Internetseite http://www.swisstopo.ch ( „Zeitreise“) übernommen. Die Entwicklungsschritte lassen<br />
sich wiefolgt umschreiben:<br />
1940-er Jahre: Der Ortskern sowie Areale des „Borerhofquartiers“ und um den Lindenplatz (=<br />
Neuallschwil) sind bebaut, Industrien befinden sich in der Ziegelei und im ELCO-<br />
Areal. In den Quartieren Breite und Letten entstehen einzelne freistehende Häuser<br />
1950-er Jahre: Einfamilienhäuser entstehen in der Breite und im Letten-Quartier, ebenso nun verstärkt<br />
auch im Dürrenmattquartier und im Quartier „Lindenplatz“ sowie vereinzelt im<br />
Rosenberg. Einsetzen von Mehrfamilienhausbebauungen entlang der Basler- und<br />
der Fabrikstrasse.<br />
1960-er Jahre: Grosse Bautätigkeit in allen Quartieren zwischen Bachgraben und Binningerstrasse,<br />
verstärkter Mehrfamilienhausbau. Fortschreitende Bebauung des Rosenbergs<br />
mit Einfamilienhäusern.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 7 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
1941 – Siegfriedkarte<br />
1961 – Landeskarte<br />
1981 – Landeskarte<br />
2001 – Landeskarte<br />
1951 – Siegfriedkarte<br />
1971 – Landeskarte<br />
1991 – Landeskarte<br />
2011 – Landeskarte<br />
Abb. 4: Das <strong>Allschwil</strong>er Siedlungsgebiet im Laufe der Zeit 1941 – 2011. Quelle: www.swisstopo.ch ( „Zeitreise“), abgerufen am<br />
11.02.2012.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 8 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
1970-er Jahre: Weitergehender Mehrfamilienhausbau zwischen Bachgraben und Binningerstrasse,<br />
zusätzlich nun auch im Quartier Grabenring. Beginn von Lückenschliessungen in<br />
den Quartieren zwischen Bachgraben und Binningerstrasse zum flächigen Siedlungskörper.<br />
1980-er Jahre: Grösste Siedlungsdynamik im Quartier Grabenring (Mehrfamilienhausbau) sowie<br />
neu nun auch im Bachgraben (Gewerbe). Einfamilienhausbau verlagert sich vom<br />
Rosenberg in Quartiere südlich des Ortskerns (Strengi, Ochsengärten). Sinkendes<br />
Bauvolumen.<br />
1990-er Jahre: Auffüllung von Baulücken, grösste Bautätigkeit in den Quartieren Ochsengarten,<br />
Strengi (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und Grabenring (Mehrfamilienhäuser) /<br />
Bachgraben (Gewerbe). Insgesamt verharrt das Bauvolumen auf niedrigem Niveau.<br />
2000-er Jahre: Umnutzungen nehmen stark zu. Transformiert werden insbesondere das ELCO-<br />
Industrieareal und Teile der Ziegeleien zu Wohngebieten (Bebauung der Ziegeleigruben).<br />
Teilweise Transformation des Bachgrabens vom Gewerbegebiet zum Life-<br />
Science-Forschungsstandort. Grosse Bautätigkeit auf allen verbleibenden Restflächen,<br />
sukzessive Siedlungserneuerung durch verstärkten Ersatzneubau sowie gegen<br />
Ende des Jahrzehnts Steigerung des Ausbaugrades, Realisierung innerer Reserven.<br />
2.2 Bevölkerungsentwicklung und -dynamik<br />
EinwohnerInnen<br />
23'500<br />
22'500<br />
21'500<br />
20'500<br />
19'500<br />
18'500<br />
17'500<br />
1980<br />
17'952<br />
1982<br />
1984<br />
1986<br />
1988<br />
1990<br />
1992<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> 1980 - 2011<br />
1994<br />
Extrapolation <strong>Allschwil</strong> (Basis: 2006-2011)<br />
Extrapolation <strong>Allschwil</strong> (Basis: 2001-2011)<br />
Extrapolation <strong>Allschwil</strong> (Basis: 1996-2011)<br />
1996<br />
1998<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 9 - S+R<br />
2000<br />
2002<br />
2004<br />
2006<br />
2008<br />
19'917<br />
Abb. 5: Bevölkerungsentwicklung <strong>Allschwil</strong> 1980 – 2011 und Extrapolationen bis 2025 in 3 Varianten.<br />
In der Nachkriegszeit entwickelte sich <strong>Allschwil</strong> bevölkerungsmässig rapide. Dieser jahrzehntelange<br />
kontinuierliche Anstieg verlief bis in die 1980-er Jahre. Danach folgt eine Abnahme und +/- Stagnati-<br />
2010<br />
2012<br />
2014<br />
2016<br />
2018<br />
2020<br />
2022<br />
23'518<br />
22'426<br />
20'955<br />
2024
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
on in den 1990-er Jahren bis 2005. Anschliessend setzte ein unerwartet kräftiges Bevölkerungswachstum<br />
ein. Es zeigt sich deutlich, wie sich die Situation seit der Erarbeitung der Siedlungsplanungsrevision<br />
2006/08 verändert hat: Blickte man 2006 zurück, betrachtete man Jahre der Stagnation<br />
– blickt man heute (<strong>2013</strong>) zurück, erkennt man eine ausgesprochene Dynamik der letzten Jahre.<br />
Diese Ausgangslage macht es schwierig, eine Entwicklung für die Zukunft abzuleiten – deshalb wurden<br />
Extrapolationen auf der Basis von 3 verschiedenen Zeiträumen 1996 – 2011, 2001 – 2011 und<br />
2006 – 2011 vorgenommen. Alle Extrapolationen weisen auf ein Wachstum hin, das allerdings unterschiedlich<br />
stark ausgeprägt ist. Alle Erkenntnisse können der Abb. 5 entnommen werden. Diese voraussichtliche<br />
Bevölkerungsentwicklung ist auch mit den verbleibenden Kapazitäten der Nutzungsplanung<br />
abzugleichen – hier ist auf das Kapitel 2.4 zu verweisen.<br />
2.3 Wirtschaftsentwicklung<br />
Beschäftigte<br />
9'000<br />
8'000<br />
7'000<br />
6'000<br />
5'000<br />
4'000<br />
3'000<br />
2'000<br />
1'000<br />
0<br />
5'960<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
7'518<br />
Beschäftigte in <strong>Allschwil</strong> (Voll- und Teilzeitbeschäftigte, ohne Sektor 1)<br />
Abb. 6: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in <strong>Allschwil</strong>.<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
7'317 7'337<br />
1995<br />
7'868 7'911<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 10 - S+R<br />
1996<br />
Die Ergebnisse der alle paar Jahre stattfindenden Betriebszählungen zeigen ein Wachstum der Beschäftigtenzahlen<br />
<strong>Allschwil</strong>s, das sich zuletzt akzentuierte. Die Daten der Zählung 2011 sind noch<br />
nicht erschienen 7 . Diese positive Entwicklung hängt mit dem wichtigen Arbeitsplatzgebiet "Bachgraben"<br />
zusammen, das seinerseits im kantonalen Richtplan als Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung<br />
bezeichnet wird.<br />
Prognosen für die weitere Entwicklung sind sehr schwer zu machen, da das Wachstum wesentlich<br />
von einzelnen Akteuren und ihren Entscheidungen abhängig ist. Es kann aber festgehalten werden,<br />
dass der Standort <strong>Allschwil</strong> seitens Unternehmen des biotechnologisch-pharmazeutischen Sektors<br />
sehr geschätzt wird. Namen dieser Firmen sind beispielsweise Viollier (hat gerade kürzlich seinen<br />
Geschäftssitz nach <strong>Allschwil</strong> verlegt), Abott (hat momentan 2 weitere Gebäude im Bachgraben in<br />
Planung) oder die Firma Actelion.<br />
7 Stand: Januar <strong>2013</strong>. Es ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2008 bis 2011 ein weiterer Beschäftigtenzuwachs stattgefunden<br />
hat., vgl. dazu auch Kapitel 2.4.<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
8'674<br />
2008
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
2.4 Umfang und Kapazität der rechtskräftigen Bauzonen<br />
Um den Umfang und die Kapazität der <strong>Allschwil</strong>er Bauzonen zu ermitteln und daraus das vorhandene,<br />
noch nicht ausgeschöpfte Potential der Nutzungsplanung zu bestimmen, wurden die Tabellen A<br />
und B des Anhangs 4 zusammengestellt. Dabei wurden in Tabelle A (Flächenanalyse) Grundlagen<br />
erhoben (Spalten 1 - 3), die heute realisierten Bauten als „Ausgangslage <strong>2013</strong>“ ermittelt (Spalten 4 –<br />
9) und ein „verbleibendes theoretisches Potential“ errechnet (Spalten 10 – 12). Für die auf Tabelle A<br />
aufbauende Tabelle B (Nutzeranalyse) wurden wiederum Grundlagen erfasst (Spalten 13 und 14),<br />
die aktuelle Situation bezüglich Wohnungen, EinwohnerInnen und Beschäftigte als „Ausgangslage<br />
<strong>2013</strong>) erhoben (Spalten 15 – 20) und zuletzt als „verbleibendes hypothetisches Potential“ die theoretisch<br />
denkbaren zusätzlichen Wohnungen, EinwohnerInnen und Beschäftigte errechnet (Spalten 21 –<br />
29).<br />
Die Ergebnisse und eigentlicher Zweck der ganzen Berechnung sind die Spalten 24, 26 und 29, wo<br />
ausgewiesen wird, welches theoretisch denkbare zusätzliche Potential bzgl. Wohnungen, Einwohner-<br />
Innen und Beschäftigte die heutige Zonenordnung zulässt. In der Summe sind dies + 1‘500 Wohnungen,<br />
+ 1‘500 EinwohnerInnen und + 9‘900 Beschäftigte.<br />
Um diese Resultate der Tabelle richtig einordnen zu können, darf nicht ausser Acht gelassen werden,<br />
dass…<br />
… die zusätzlichen 1‘500 Wohnungen und 1‘500 EinwohnerInnen eine sehr theoretische<br />
Aussage sind. Beispielsweise müsste jedes heute (noch) bestehende<br />
Einfamilienhaus in einer W3-Zone ersetzt oder zu einem Mehrfamilienhaus erweitert<br />
werden. Oder jede Villa und jedes Einfamilienhaus der Zonen W1 und<br />
W2 mit Nutzungsreserven auf dem Grundstück müsste aufgestockt und / oder<br />
angebaut werden. Massive bauliche Veränderungen müssten ganze Quartiere<br />
erfassen, dass die Potentiale von zusätzlichen 1‘500 EinwohnerInnen und Wohnungen<br />
realisiert würden. Insgesamt würde dies also eine flächige Verdichtung<br />
bis an die Grenzen des zonenrechtlich Möglichen voraussetzen, was weder realistisch<br />
noch wünschenswert ist. Das theoretisch verbleibende Potential mag<br />
zwar je 1‘500 Wohnungen und EinwohnerInnen umfassen, das tatsächliche verbleibende<br />
Potential liegt aber um Grössenordnungen niedriger. Um dieses tatsächliche<br />
Potential zu verorten, wird auf das nachfolgende Kapitel 2.5 verwiesen.<br />
… die zusätzlichen 9‘900 Beschäftigten eine sehr theoretische Aussage sind. Sie<br />
entsteht zu grossen Teilen durch die noch nicht gewerblich genutzten Familiengärtenareale<br />
im Gebiet Bachgraben (den Familiengärtnern wurde vergangenes<br />
Jahr per 31.12.<strong>2013</strong> gekündigt) und durch die flächenintensiven Arbeitsnutzungen<br />
entlang der Grenze im Bachgrabengebiet (Kieswerke, Werkhöfe, Muldenzentralen,<br />
Recyclinghöfe etc.) 8 sowie drittens durch Altindustrieareale der Ziegeleien<br />
mit geringen Ausbaugraden an der Binningerstrasse. Relativierend wirken<br />
insbesondere die Faktoren „Bedarf“ und „Branchenmix“: Es ist realistischerweise<br />
weder davon auszugehen, dass der hohe Arbeitsplatzzuwachs der vergangenen<br />
Jahre sich kontinuierlich fortsetzt, noch kann der Branchenmix so angenommen<br />
werden, dass alle Arbeitsplätze nur noch über deutlich unter 100 m 2<br />
8 Heute ist davon auszugehen, dass wenige (1-10) Beschäftigte pro ha Gewerbezone z. B. in solchen Recyclinghöfen arbeiten. Das<br />
künftige theoretische Potential dieser Fläche 1 ha = 10‘000 m 2 Gewerbezone mal Ausbaugrad von 70% mal 6 Vollgeschosse entspricht<br />
42‘000 m 2 BGF, was wiederum bei 75 m 2 BGF pro Arbeitsplatz theoretischen 560 Beschäftigten entspricht.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 11 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
2.5 Potentialflächen<br />
Fläche BGF beanspruchen. Handwerkliche, gewerbliche und produzierende<br />
Firmen werden auch in Zukunft grössere Lager, Maschinen, Verkehrsflächen<br />
etc. benötigen – selbstredend sollen solche Firmen auch in Zukunft in <strong>Allschwil</strong><br />
Platz haben, ein gesunder Branchenmix ist ein wichtiger Standortvorteil.<br />
Bei den Arbeitsplatzgebieten ist auch zu beachten, dass gewisse Branchen sehr<br />
langfristige Abschreibungen vornehmen müssen, weil die Wertschöpfung pro m 2<br />
je nach Branche sehr begrenzt ist. Die Erstellung von Ersatzneubauten zur Realisierung<br />
verbleibenden Nutzungspotentials kann sich deshalb gerade in einem<br />
verhältnismässig frisch bebauten Arbeitsplatzgebiet wie dem Bachgraben (vgl.<br />
dazu auch Unterkapitel 2.1) zusätzlich verzögern. Im Übrigen ist bekannt, dass<br />
für die arbeitsplatzextensiven Flächen entlang der Landesgrenze im Bachgraben<br />
durch langfristige Baurechtsverträge teilweise bis über das Jahr 2030 hinaus<br />
keine Nutzungsänderung in Richtung arbeitsplatzintensivere Nutzungen anzunehmen<br />
ist.<br />
Analog zu obigen Aussagen zum Wohnungs- und EinwohnerInnenpotential ist<br />
zu sagen, dass theoretisch verbleibende Potential mag zwar 9‘900 Beschäftigte<br />
umfassen, das tatsächliche verbleibende Potential liegt aber wohl deutlich niedriger.<br />
Um dieses tatsächliche Potential zu verorten, wird auf das nachfolgende<br />
Kapitel 2.5 verwiesen.<br />
… diverse Annahmen (jeweils grün hinterlegt) getroffen werden mussten. Diese<br />
Annahmen stützen sich so weit es geht auf vorhandene (Vergleichs-) Daten und<br />
Erfahrungswerte. Soweit es sich um Annahmen der aktuellen Situation handelt,<br />
können diese einigermassen sinnvoll plausibilisiert werden – Annahmen künftiger<br />
Entwicklungen mögen wahrscheinlich sein, aber ob sie tatsächlich eintreffen<br />
werden, kann erst die Zukunft zeigen. Dass jede Annahme auch hinterfragt<br />
werden und / oder sich als falsch herausstellen kann liegt in der Natur der Sache.<br />
… die vorhandenen Nutzungsreserven – nebst der quantitativen Betrachtung als<br />
restliches bauliches Potential – auch Ausdruck einer dem Grundeigentümer<br />
überantworteten Gestaltungsfreiheit sind: Dem Grundeigentümer wird mit den<br />
Nutzungsreserven auch einen Rahmen gegeben, in welchem er qualitativ unterschiedliche,<br />
den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen entsprechende, bauliche<br />
Gestaltungsweisen realisieren kann. Dass nicht alle möglichen baulichen<br />
Gestaltungsweisen die Nutzung voll ausschöpfen, versteht sich dabei von<br />
selbst.<br />
Potentialflächen wurden am 10. Juli und am 7. November 2012 im Auftrag der kantonalen Verwaltung<br />
(vgl. Anhang 1) per Web-GIS in <strong>Allschwil</strong> erhoben 9 . Dabei geht es um die periodische Erhebung<br />
und Nachführung der Bauzonenstatistik und der Innenentwicklungspotenziale. Die so erhobenen Daten<br />
decken sich mit den Anforderungen für die hier vorliegende Untersuchung, deshalb werden die<br />
entsprechenden Resultate übernommen. Im Anhang 2 sind alle Potentialflächen beschrieben und in<br />
9 Es waren dabei in unterschiedlichen Konstellationen anwesend vom Amt für Raumplanung Dr. M. Huber, Th. Wehren und M. Clas-<br />
sen, von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung A. Gisske und D. Doggé sowie vom Raumplanungsbüro Stierli+Ruggli D. Fischer.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 12 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
der nachstehenden Tabelle 1 kurz zusammengefasst. Die Nummerierung entspricht den Flächen in<br />
Abbildung 7.<br />
Tabelle 1: Potentialflächen<br />
Nr. /<br />
GIS-<br />
Nr.<br />
1 /<br />
#67<br />
2 /<br />
#68<br />
3 /<br />
#69<br />
4 /<br />
#70<br />
5 /<br />
#72<br />
Name +<br />
Fläche<br />
Arishofweg<br />
7‘547 m 2<br />
Thomi-Hopf-<br />
Stiftung QP-<br />
Pflicht „Winzerweg“<br />
11‘115 m 2<br />
Herrenweg,<br />
Schiessplatz<br />
29‘932 m 2<br />
QP-Pflicht „Im<br />
langen Loh“<br />
34‘694 m 2<br />
QP Langmatten<br />
II<br />
24‘933 m 2<br />
Priorität<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Lage gem.<br />
Verdichtungsstudie<br />
(Variante <strong>Gemeinde</strong>,<br />
vgl. Kapitel 3.3)<br />
gering Ausschlussgebiet<br />
sehr hoch Ausschlussgebiet<br />
hoch Handlungsgebiet<br />
/ Möglichkeitsgebiet<br />
hoch Handlungsgebiet<br />
sehr hoch Handlungsgebiet<br />
Aktuelle<br />
Nutzung<br />
Künftige<br />
Nutzung<br />
Anpassungsbedarf Nutzungsplanung /<br />
Kommentar / Erläuterungen<br />
Wohnen Wohnen Nein, nicht zwingend.<br />
Theoretisch keine Nutzungsplanungsänderung<br />
nötig, allerdings bietet sich eine Quartierplanung<br />
aufgrund herausfordernder Erschliessungs- und<br />
Grundeigentumssituation an.<br />
QP-Pflicht<br />
„Winzerweg“<br />
(Wohnen)<br />
oeW+A, nicht<br />
mehr zweckgemäss<br />
genutzt<br />
QP (Wohnen) Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Momentan optimieren die Architekten die Bebauungskonzeption,<br />
um darauf aufbauend eine<br />
QP zu entwickeln. Ziel sind Wohnungen für<br />
betreutes Wohnen.<br />
QP oder TZP<br />
(Wohnen)<br />
Ja.<br />
Die Zweckbestimmung für das Areal („Parkierung,<br />
Erholung und Sport“) war auf die ehemalige<br />
Nutzung als Stadtbasler Schiessstand ausgerichtet.<br />
Die Aufgabe der Schiessanlage stellt ein<br />
erheblich geändertes Verhältnis dar. Eine Testplanung<br />
ergab die grundsätzliche Zweckmässigkeit<br />
einer Wohnbebauung im Bereich der heutigen<br />
öW+A-Zone bei gleichzeitiger Grünerhaltung<br />
weiter Teile der heutigen Nutzungszone gem.<br />
§19 Abs. 1 lit. f RBG. Auf dieser Basis wird<br />
momentan weiterprojektiert, was zu gegebener<br />
Zeit zu einer Anpassung der Nutzungsplanung<br />
führen wird.<br />
QP-Pflicht QP Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Seitens der Grundeigentümerschaft (Kanton BS)<br />
entstanden aufgrund der Abstimmung über<br />
Familiengartenareale politische Gründe zur<br />
Beibehaltung der heutigen Nutzung als Familiengärten<br />
(=Blockade).<br />
Zone für Sport<br />
+ Freizeitanlagen<br />
W Ja.<br />
Die bisherige Nutzung der Sportplätze wurde<br />
durch den Verkauf der traditionsreichen Firma<br />
CIBA an die BASF verändert: Die Firma BASF<br />
trennte sich von den Sportplätzen. Die Übernahme<br />
der CIBA durch BASF fand im Zeitraum seit<br />
dem Erlass der revidierten <strong>Allschwil</strong>er Zonenplanung<br />
Siedlung statt – zum Erlasszeitpunkt war<br />
die Zone für Sport und Freizeit noch die richtige<br />
Haltung – seither ist aber ein erheblich geändertes<br />
Verhältnis entstanden. Die bisherige Sportnutzung<br />
ausserhalb des Firmensports fällt nicht<br />
weg: Die Bauherrschaft finanziert der <strong>Gemeinde</strong><br />
die Erstellung von Ersatzflächen am Hegenhei-<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 13 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. /<br />
GIS-<br />
Nr.<br />
6 /<br />
#73<br />
7 /<br />
#74<br />
8 /<br />
#75<br />
9 /<br />
#76<br />
10 /<br />
#77<br />
Name +<br />
Fläche<br />
QP-Pflicht<br />
„Schlappenmatten<br />
III“<br />
9‘581 m 2<br />
Wegmatten<br />
(nordöstliches<br />
Drittel der<br />
Wegmatten)<br />
14‘153 m 2<br />
Sturzenegger-Areal<br />
7‘384 m 2<br />
Fisher Clinical<br />
7‘310 m 2<br />
QP-Pflicht<br />
„Spitzwald“<br />
(verbleibender Teil<br />
ausserhalb des<br />
rechtskräftigen QP<br />
mit RRB Nr. 1716<br />
vom 9.10.2008)<br />
3‘498 m 2<br />
Priorität<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Lage gem.<br />
Verdichtungsstudie<br />
(Variante <strong>Gemeinde</strong>,<br />
vgl. Kapitel 3.3)<br />
gering Handlungsgebiet<br />
sehr hoch Handlungsgebiet<br />
sehr hoch Handlungsgebiet<br />
mittel Handlungsgebiet<br />
hoch Handlungsgebiet<br />
Aktuelle<br />
Nutzung<br />
Künftige<br />
Nutzung<br />
Anpassungsbedarf Nutzungsplanung /<br />
Kommentar / Erläuterungen<br />
mermattweg. Durch die Quartierplanung können<br />
dringend benötigte Wohnungen für „betreutes<br />
Wohnen“ (vgl. Kapitel 3.5) zu erstellt werden. Die<br />
neue Nutzung entspricht den angrenzenden<br />
Wohnzonen und erfüllt in prototypischer Weise<br />
die Vorstellungen der kantonalen Verdichtungsstudie<br />
(Hochhauscluster an grünen Rändern).<br />
QP-Pflicht QP Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Die Realisierungswahrscheinlichkeit für eine<br />
Quartierplanung ist allerdings klein: Die Eigentümerschaft<br />
betreibt auf dem Areal eine Kindertreff<br />
/ Jugendland (KIM = Kinder im Mittelpunkt) und<br />
äussert keinerlei Nutzungsänderungsabsichten.<br />
oeW+A W Ja.<br />
Die Zonenplanung Siedlung teilte das Areal der<br />
Zone für öffentliche Werke und Anlagen zu. Der<br />
nordöstliche Drittel der Fläche soll basierend auf<br />
der durch die Volksabstimmung vom 17.06.2012<br />
angenommenen „Masterplanung Wegmatten“<br />
(und Ablehnung der Initiative „Die Wegmatten<br />
bleiben grün!“) einer Wohnbebauung insbesondere<br />
für betreutes Wohnen zugeführt werden bei<br />
gleichzeitiger Ausweitung der Parknutzung beim<br />
Grabenring-Kreisel (ca. Verdoppelung der<br />
Parkfläche). Diese Konzeption kann der Masterplanung<br />
Wegmatten in Anhang 3 des vorliegenden<br />
Dokumentes entnommen werden.<br />
oeW+A oeW+A Nein, nicht zwingend.<br />
Momentan werden im Sturzeneggerareal Tageskindergärten<br />
erstellt (südlicher Viertel der Fläche).<br />
Im nördlichen Viertel der Fläche besteht zur<br />
Zeit eine Spielwiese. Mittelfristig sind im Norden<br />
und im Zentrum der Fläche Nutzungsänderungen<br />
(mit entsprechenden Zonenmutationen) denkbar,<br />
konkrete Vorstellungen sind aber noch nicht<br />
entwickelt worden.<br />
G G Nein.<br />
Fisher Clinical beabsichtigt mittelfristig eine<br />
Nutzung der Fläche im Sinne der rechtskräftigen<br />
Zonenordnung.<br />
QP-Pflicht<br />
(Arbeitsgebiet)<br />
QP (Wohnen) Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Die Realisierungswahrscheinlichkeit für eine<br />
Quartierplanung ist allerdings klein: Die Eigentümerschaft<br />
betreibt eine gewerbliche Nutzung auf<br />
der Fläche und äussert keinerlei Nutzungsänderungsabsichten.<br />
Zudem wehrte sich die Eigentümerschaft<br />
dagegen, mit der bereits rechtskräftigen<br />
Quartierplanung „Spitzwald“ ihr Areal mitzu-<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 14 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. /<br />
GIS-<br />
Nr.<br />
11 /<br />
#78<br />
12 /<br />
#79<br />
13 /<br />
#80<br />
14 /<br />
#81<br />
15 /<br />
#82<br />
16 /<br />
#83<br />
17 /<br />
#84<br />
Name +<br />
Fläche<br />
Bettenacker<br />
11‘808 m 2<br />
Parzelle A-47<br />
12‘879 m 2<br />
Life Science<br />
71‘839 m 2<br />
Gewerbestrasse<br />
3‘833 m 2<br />
Im Brühl<br />
3‘106 m 2<br />
Parz. E. Vogt<br />
7‘925 m 2<br />
Birkenzenter<br />
15‘295 m 2<br />
(die Flächendifferenz<br />
zum entsprechenden<br />
Datensatz auf der<br />
Web-GIS-Plattform<br />
bauzonenstatistik.bl.ch<br />
scheint<br />
auf einem Fehler<br />
im Eintrag dieser<br />
Web-Plattform zu<br />
liegen)<br />
Priorität<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Lage gem.<br />
Verdichtungsstudie<br />
(Variante <strong>Gemeinde</strong>,<br />
vgl. Kapitel 3.3)<br />
gering Handlungsgebiet<br />
hoch Möglichkeitsgebiet<br />
sehr hoch Möglichkeitsgebiet<br />
hoch Möglichkeitsgebiet<br />
hoch Möglichkeitsgebiet<br />
Hoch Möglichkeitsgebiet<br />
Hoch Möglichkeitsgebiet<br />
Aktuelle<br />
Nutzung<br />
Künftige<br />
Nutzung<br />
Anpassungsbedarf Nutzungsplanung /<br />
Kommentar / Erläuterungen<br />
beplanen.<br />
oeW+A oeW+A Nein, nicht zwingend.<br />
Die Schule „Bettenacker“ verliert mit der Realisierung<br />
der neuen Schule im Gartenhof bis ins Jahr<br />
2016 (abhängig von Volksabstimmung am 9. Juni<br />
<strong>2013</strong>, vgl. dazu Kapitel 3.5 im vorliegenden<br />
Dokument) ihre bisherige Zweckbestimmung.<br />
Anschliessend wird eine Nutzungsänderung<br />
denkbar, konkrete Vorstellungen dazu sind aber<br />
noch nicht entwickelt worden – auf jeden Fall<br />
werden nach Aufgabe des Schulbetriebs erheblich<br />
geänderte Verhältnisse vorherrschen.<br />
G G Nein.<br />
Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt mittelfristig<br />
eine Nutzung der Fläche im Sinne der<br />
rechtskräftigen Zonenordnung. Analog zu den in<br />
den letzten Jahren entstandenen Gebäuden soll<br />
die Parzelle sukzessive in Richtung Nordwesten<br />
überbaut werden.<br />
G G Nein.<br />
Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt mittelfristig<br />
eine Nutzung der Fläche im Sinne der<br />
rechtskräftigen Zonenordnung. Aus diesem<br />
Grund wurden den bisherigen Gartenareal-<br />
Pächtern die Verträge per Ende <strong>2013</strong> gekündigt.<br />
G G Nein.<br />
Eine Nutzungserhöhung der Fläche im Sinne der<br />
rechtskräftigen Zonenordnung ist denkbar.<br />
G G Nein.<br />
Eine Nutzungserhöhung der Fläche im Sinne der<br />
rechtskräftigen Zonenordnung ist denkbar.<br />
G G Nein.<br />
Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt mittelfristig<br />
eine Nutzung der Fläche im Sinne der<br />
rechtskräftigen Zonenordnung.<br />
W / WG<br />
(Gesamtüberbauung)<br />
W / WG Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Die Grundeigentümerschaft möchte die Gesamtüberbauung<br />
wesentlich verändern, weshalb im<br />
Sinne von § 32 Abs. 5 des Zonenreglementes<br />
Siedlung eine Quartierplanung auszuarbeiten ist.<br />
Momentan optimieren die Architekten die Bebauungskonzeption,<br />
um darauf aufbauend eine<br />
QP zu entwickeln. Ziel sind verschiedene Wohnungstypen,<br />
unter anderen solche für betreutes<br />
Wohnen sowie eine grosszügige Aussenraumge-<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 15 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. /<br />
GIS-<br />
Nr.<br />
18 /<br />
#85<br />
19 /<br />
#21<br />
9<br />
Name +<br />
Fläche<br />
Kimmo<br />
8‘989 m 2<br />
QP-Pflicht<br />
„Parkallee“<br />
14‘217 m 2<br />
Priorität<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Lage gem.<br />
Verdichtungsstudie<br />
(Variante <strong>Gemeinde</strong>,<br />
vgl. Kapitel 3.3)<br />
Hoch Handlungsgebiet<br />
Hoch Handlungsgebiet<br />
Aktuelle<br />
Nutzung<br />
W (Gesamtüberbauung)<br />
Künftige<br />
Nutzung<br />
Anpassungsbedarf Nutzungsplanung /<br />
Kommentar / Erläuterungen<br />
staltung.<br />
W Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Die Grundeigentümerschaft macht sich Gedanken,<br />
die Gesamtüberbauung wesentlich verändern.<br />
Wenn sich diese Absichten konkretisieren,<br />
ist im Sinne von § 32 Abs. 5 des Zonenreglementes<br />
Siedlung eine Quartierplanung auszuarbeiten.<br />
QP-Pflicht QP Ja, im Sinne der Zonenplanung.<br />
Seitens der Grundeigentümerschaft (Kanton BS)<br />
entstanden aufgrund der Abstimmung über<br />
Familiengartenareale politische Gründe zur<br />
Beibehaltung der heutigen Nutzung als Familiengärten<br />
(=Blockade).<br />
Wo sich diese Flächen in <strong>Allschwil</strong> befinden, zeigt die nachfolgende Abbildung 7:<br />
Abb. 7: Potentialflächen in <strong>Allschwil</strong>. Grundlage online-Karte der swisstopo.<br />
1<br />
2<br />
Von all diesen 19 Potentialflächen benötigen sechs keinerlei Nutzungsplanungsanpassungen (Nrn. 9,<br />
12, 13, 14, 15 und 16, alle in Gewerbezonen gelegen). Sieben Flächen benötigen eine Quartierpla-<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 16 - S+R<br />
16<br />
14<br />
7<br />
15<br />
12<br />
6<br />
17<br />
13<br />
5<br />
3<br />
11<br />
8<br />
19<br />
10<br />
18<br />
9<br />
4
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
nung, weil es sich um Flächen mit Quartierplan-Pflichten gemäss den rechtskräftigen Zonenvorschriften<br />
Siedlung handelt (Nrn. 2, 4, 6, 10, 17, 18 und 19) 10 .<br />
Die übrigen sechs Flächen sind auf eine Nutzungsplanungsänderung angewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen<br />
Prioritäten und Zeithorizonte ist eine Nutzungsplanungsänderung dringend jetzt oder<br />
in näherer Zukunft vorzusehen, wie bei den Flächen Nrn. 3, 5 und 7 oder eine Nutzungsplanungsänderung<br />
ist in den kommenden Jahren einigermassen wahrscheinlich, wie bei den Flächen Nrn. 1, 8<br />
und 11. Für die Bedarfsüberlegungen in Kapitel 4 wird davon ausgegangen, dass für alle sechs genannten<br />
Flächen eine Nutzungsplanungsänderung hin zu einer Quartierplanung mit hauptsächlicher<br />
Wohnfunktion vorgenommen wird.<br />
3 Wo soll sich <strong>Allschwil</strong> wie entwickeln?<br />
Die im Titel dieses Unterkapitels gestellte Frage wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung des<br />
„Räumlichen Konzepts, Teil Siedlung“ sowie im Rahmen des „Landschaftsentwicklungskonzepts“<br />
beantwortet. Die Antworten, die dazumal gegeben wurden, haben auch heute noch weitestgehend<br />
Gültigkeit. Hinzugekommen sind Fragen der Siedlungserneuerung und der verstärkte Fokus auf die<br />
Innenentwicklung. Diese Fragen haben seit dem Jahr 2005, als das Räumliche Konzept, Teil Siedlung<br />
verabschiedet wurde, aus verschiedenen Gründen an Brisanz gewonnen.<br />
3.1 Die Wende zur Innenentwicklung<br />
Unter dem Eindruck der schweizweit ständig fortschreitenden Zersiedelung und des daran gekoppelten<br />
irreversiblen Landschaftsverbrauchs, verbunden mit der Erkenntnis, dass das „Wohnen im Grünen“<br />
häufig in eine (über-)grosse Abhängigkeit vom Auto führte (inkl. Stau, Umweltbelastung etc.)<br />
zeichnet sich in den letzten Jahren eine Renaissance des Städtischen ab. Die noch vor 15 Jahren<br />
beklagte Abwanderung und Marginalisierung der Städte (Schlagwort „A-Stadt“ 11 ) kehrte zwischenzeitlich<br />
um, es ist wieder im Trend in der Stadt der kurzen Wege zu wohnen für Jung und für Alt. Weil<br />
sich „Stadt“ oder „städtische Wohn- und Lebensformen“ aber nicht an politisch-administrative Grenzen<br />
halten und <strong>Allschwil</strong> und die Stadt Basel längst ein Siedlungskontinuum bilden, ist auch <strong>Allschwil</strong><br />
von diesen Entwicklungen stark betroffen.<br />
Aus dieser Dynamik entstand ein verstärkter Druck auf vorhandene Reserveflächen und nutzungsplanerisch<br />
noch nicht voll ausgeschöpfte Potentiale. Bisher vor sich hin schlummernde Potentiale gerieten<br />
verstärkt ins Blickfeld – Innenentwicklungspotentiale wurden nun systematisch gesucht. Es<br />
wurde mit der Umnutzung solcher brach liegenden Areale begonnen respektive bestehende, in die<br />
Jahre gekommene Bebauungen begann man zu erneuern und dabei meistens auch zu verdichten. In<br />
<strong>Allschwil</strong> sind als Beispiele für solche Entwicklungen die Umnutzung und Bebauung des ELCO-<br />
Areals und der Flächen der Quartierplanung „Spitzwald“, die Erneuerung, Aufstockung und EG-<br />
Erweiterung der Quartierplanung „Unterdorf 2009“ (Ecke Binninger- / Baslerstrasse), die rasche Bebauung<br />
der Ziegeleigruben oder die Umnutzung von Ziegeleigebäuden zu Dienstleitstungszwecken<br />
10 Theoretisch gäbe es noch mehr Flächen mit einer Quartierplan-Pflicht, sofern grössere Veränderungen in bestehenden Gesamtüberbauungen<br />
angegangen werden sollen – weil aber neben den Gesamtüberbauungen Birkenzenter und Kimmo keine solche Absichten<br />
oder Überlegungen bekannt sind, werden diese Quartierplanpflichtflächen nicht als Potentialflächen bezeichnet.<br />
11 Die „A-Stadt“ stand bis in die 1990-er Jahre für Auszubildende, Ausländer, Arbeitslose, Armutsbetroffene, Asylsuchende u. a. m.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 17 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
(QP „Gewerbezentrum Letten“) zu nennen. Überall hier wurde bereits der Raumplanerischen Maxime<br />
„Innenentwicklung vor Aussenentwicklung“ nachgelebt. Zur historischen Einordung dieser Entwicklung:<br />
vgl. Kapitel 2.1.<br />
Weil aber das blosse Vorhandensein von Potentialräumen noch nicht gleichbedeutend ist mit sinnvollen<br />
räumlichen Platzierungen von Innenentwicklungsaktivitäten, drängt es sich auf, vertiefte Gedanken<br />
anzustellen, wo wie entwickelt werden soll.<br />
3.2 Verdichtungsstudie des Kantons BL<br />
Weil diese Innenentwicklungs-Fragestellungen nicht nur <strong>Allschwil</strong> betreffen sondern die Agglomeration<br />
ganz allgemein, liess der Kanton Basel-Landschaft eine sogenannte „Verdichtungsstudie BL“ 12<br />
erstellen, die ein Bild darüber abgeben soll, wo aus kantonaler Warte sinnvollerweise verdichtet werden<br />
soll. Die Studie unterscheidet Handlungsgebiete der gezielten Verdichtung und Möglichkeitsgebiete<br />
der baulichen Realisierung vorhandener Nutzungsreserven sowie Ausschlussgebiete (keine<br />
Verdichtung, gegebenenfalls Entdichtung).<br />
Für <strong>Allschwil</strong> sieht die Studie einerseits südlich entlang des Bachgrabens ein Handlungsgebiet der<br />
Studientypologie „grüne Ränder“ vor, das aus Sicht der Studienverfasser das Potential hat, als<br />
„Hochhauscluster“ ausgebildet zu werden 13 . Andererseits schlägt die Studie in der südöstlichen Spitze<br />
des <strong>Allschwil</strong>er Siedlungsgebietes ein zweites Handlungsgebiet 14 vor unter dem Begriff „Nahtstellen“<br />
(zur Stadt Basel). Für beide Handlungsgebiete werden hohe Ausnützungen von 1.5 (Ausnützungsziffer)<br />
vorgeschlagen.<br />
Das ganze Siedlungsgebiet südöstlich des Bachgrabens (bis zur Kantonsgrenze / Stadt Basel) inkl.<br />
der Gebiete links und rechts der Binningerstrasse wird als Möglichkeitsgebiet ausgewiesen. Als Ausschlussgebiete<br />
für Verdichtungsüberlegungen sieht die Studie den Ortskern, den Rosenberg, die<br />
Strengi, alle nicht in der Nähe der Binningerstrasse liegenden Teile des Quartiers Ochsengarten sowie<br />
das Quartier Grabenring vor. Keine Aussage wird zum Gewerbegebiet Bachgraben gemacht, vgl.<br />
auch Nebenkarte der Abbildung 8.<br />
3.3 Adaption der kantonalen Verdichtungsstudie auf <strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse<br />
Mit den wesentlichen Aussagen der Verdichtungsstudie geht die <strong>Gemeinde</strong> einig. Aus diesem Grund<br />
erübrigt es sich, die ganze Herleitung aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> zu wiederholen. Jedoch gibt es ein<br />
paar kleinere Differenzen – eher im Sinne von Gewichtungsverschiebungen – auf welche im Folgenden<br />
kurz eingegangen wird.<br />
- Das Gewerbegebiet Bachgraben ist für <strong>Allschwil</strong> und den Kanton von grosser wirtschaftlicher<br />
Bedeutung („Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung“ gemäss kantonalem Richtplan). Deshalb<br />
ist das Möglichkeitsgebiet aus kommunaler Sicht über den Dorfbach bis an die Landesgrenze zu<br />
erweitern.<br />
12 Nissen & Wentzlaff Architekten BSA SIA AG (Januar 2011), im Auftrag der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-<br />
Landschaft.<br />
13 Die Studienverfasser scheinen davon ausgegangen zu sein, dass die heutige Zone für Sport- und Freizeitanlagen weiterhin benötigt<br />
wird: Deshalb ist dieses Handlungsgebiets-Band im Bereich der heutigen Tennisplätze unterbrochen. Weshalb das Band nicht auch<br />
noch die Gesamtüberbauung „Metzgersmatten“ und ganz im Nordosten die letzte W3-Zone vor der Grenze zur Stadt Basel umfasst,<br />
entzieht sich der Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
14 Steinbühlallee – Parkallee – Spitzwaldstrasse – Feldstrasse – Lilienstrasse – Binningerstrasse – inkl. aller Bauzonen um den Stockbrunnenrain<br />
(Zonen G12, G15 und Teile der G20a, sowie W- und WG-Zonen am Herrenweg / Weiherweg inkl. GU Kimmo und QP<br />
Paradies).<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 18 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
- Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> gibt es keinen Grund, das Quartier „Grabenring“ anders zu behandeln<br />
als die übrigen vergleichbaren Mehrfamilienhausquartiere (z. B. Letten, Dürrenmatten…), deshalb<br />
soll das Ausschlussgebiet auf die Achse der Hegenheimerstrasse begrenzt werden und<br />
entsprechend das Möglichkeitsgebiet erweitert werden.<br />
- Im Gegenzug kann das Ausschlussgebiet im Quartier Ochsengärten näher an die Binningerstrasse<br />
rücken und entsprechend das Möglichkeitsgebiet verkleinert werden.<br />
- Diese beiden Anpassungen zwischen Möglichkeits- und Ausschlussgebiet führen dazu, dass die<br />
Abgrenzug zwischen den beiden Gebietstypen im Wesentlichen der unteren Geländekante zwischen<br />
der Hochterrasse der Rheinlandschaft und dem Beginn des Sundgauer Hügellandes folgt.<br />
So manifestiert sich die Gebietsdifferenzierung auch in der alltäglichen Wahrnehmung des Siedlungsraumes:<br />
o Ebene Möglichkeitsgebiet / Handlungsgebiet der Verdichtung<br />
o Hügel inkl. Kern Ausschlussgebiet<br />
- Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss aus kommunaler Sicht für das Borerhofquartier<br />
gegeben werden: Dieses Gebiet weist historische Quartierqualitäten auf und soll deshalb nicht in<br />
den Fokus von Verdichtungsüberlegungen geraten. Aus diesem Grund wurde in der Zonenplanungsrevision<br />
auch für den Borerhof eine Ortsbildschutzzone erlassen.<br />
- Das Handlungsgebiet am Bachgraben ist aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> zu einem Band zusammenzuhängen<br />
und in Richtung Nordosten zu verschieben bis an die Stadtgrenze. Gleichzeitig sind<br />
die Wegmatten (mit Ausnahme des Elefantenackers) aus dem Handlungsgebiet auszuschliessen<br />
(vgl. Resultate der Volksabstimmung über die Masterplanung Wegmatten respektive über<br />
die Initiative „Wegmatten bleibt grün!“ vom 17.06.2012, siehe dazu auch Anhang 3).<br />
- Die Abgrenzung des Handlungsgebietes im Südosten des <strong>Allschwil</strong>er Siedlungsgebietes kann<br />
aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht gänzlich nachvollzogen werden. Die <strong>Gemeinde</strong> legt für die betroffenen<br />
Quartiere südlich der Baslerstrasse den Fokus nicht ganz so stark auf die Thematik<br />
„Nahtstellen“ (wie dies die Studienverfasser taten) sondern eher auf das Themengebiet „Siedlungserneuerung“.<br />
Die beiden in Reichweite des Handlungsgebietes liegenden Zonen mit Quartierplanpflicht<br />
„Im langen Loh“ 15 und „Parkallee“ sind in das Handlungsgebiet zu integrieren. Daraus<br />
folgt eine Abgrenzungsverschiebung aus der Spitzwaldstrasse nach Nordwesten in die<br />
Achse Lilienstrasse – Tulpenweg. Zusätzlich birgt das Gewerbegebiet an der Binningerstrasse<br />
ebenfalls grosses Siedlungserneuerungs- und Innenentwicklungspotential, deshalb ist das<br />
Handlungsgebiet beidseitig der Binningerstrasse mindestens bis auf die Höhe Lilienstrasse zu<br />
erweitern. Dies bietet sich auch deshalb an, weil die Tramlinie 8 im Sinne der im Februar 2012<br />
publizierten „Tramnetzstudie 2020“ 16 langfristig bis zum Kreisel Fabrikstrasse verlängert werden<br />
soll. Entlang dieser zu verlängernden Tramlinie bietet sich eine weitere Verdichtung an.<br />
15 Das Areal „Im langen Loh“ dürfte innerhalb eines 600 m-Radius der angedachten neuen S-Bahnhaltestelle „Morgartenring“ zu liegen<br />
kommen.<br />
16 http://www.baselland.ch/Newsdetail-Bau-Umwelt.309170+M592bd371185.0.html (abgerufen am 15.02.<strong>2013</strong>)<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 19 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Abb. 8: Verdichtungsstudie adaptiert und präzisiert auf <strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse: Handlungsgebiete rot, Möglichkeitsgebiete hellrot<br />
und Ausschlussgebiete gelb schraffiert sowie blau überlagernde Potentialflächen (vgl. Abb. 7). Nebenkarte: Ausschnitt aus<br />
der Verdichtungsstudie BL, S. 18. Grundlage online-Karte der swisstopo.<br />
- Zuletzt ist festzuhalten, dass die von der Studie vorgeschlagene Ausnützungsziffer von 1.5 für<br />
<strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse sehr hoch ist. Im Einzelfall kann eine solche AZ angebracht sein, nicht<br />
aber flächig über die beiden ganzen Handlungsgebiete.<br />
Die im Sinne dieser <strong>Allschwil</strong>-spezifischen Erwägungen angepassten Studienaussagen werden in<br />
Abbildung 8 wiedergegeben. Wie der Abbildung 8 entnommen werden kann, liegen 17 der 19 Potentialgebiete<br />
(vgl. Kapitel 2.5) mindestens teilweise im Möglichkeitsgebiet und von diesen 17 sind elf<br />
mindestens teilweise in einem der beiden Handlungsgebiete angeordnet. Die beiden vollständig im<br />
Ausschlussgebiet liegenden Areale benötigen zwingend (Winzerweg) oder sinnvollerweise (Arishofweg)<br />
eine Quartierplanung, vornehmlich aus Gründen der Erschliessung (beide) und des Umgangs<br />
mit bestehenden Hecken (Winzerweg) – nicht aber, weil hier eine besondere Verdichtung angedacht<br />
ist. In diesem Sinne korrespondieren auch die beiden im Ausschlussgebiet situierten Potentialflächen<br />
mit der <strong>Allschwil</strong>er Adaption der Verdichtungsstudie.<br />
3.4 Freiraumentwicklung<br />
Weil jede Innenentwicklung und Verdichtung unabdingbar an den kompensatorischen Freiraum gebunden<br />
ist, der seinerseits wesentlich dazu beiträgt, wie der Siedlungsraum empfunden und wahrgenommen<br />
wird, muss dem Freiraum eine besondere Stellung in den Verdichtungsüberlegungen einberaumt<br />
werden. Zu diesem Zweck wird dieser Monate das „Freiraumkonzept <strong>2013</strong>“ ausgearbeitet, das<br />
besonders auf die Freiraumausstattung der verschiedenen Quartiere fokussiert und Handlungsempfehlungen<br />
gibt. Weil das Freiraumkonzept <strong>2013</strong> sich erst in der Ausarbeitungsphase befindet, kann<br />
hier nicht vorgegriffen werden, es muss auf die zweite Hälfte <strong>2013</strong> verwiesen werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 20 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
3.5 Öffentliche Infrastrukturen und Bedarf an Flächen für öffentliche Werke und Anlagen<br />
Wesentliche Elemente des öffentlichen Infrastrukturbedarfs wurden bereits angesprochen. Einerseits<br />
steht <strong>Allschwil</strong> vor der grossen Herausforderung, ein neues Schulhaus zu realisieren (im Areal Gartenhof<br />
geplant bei Investitionskosten von insgesamt Fr. 69.6 Mio., Nettokosten von Fr. 66.5 Mio.) 17<br />
und andererseits bringt für <strong>Allschwil</strong> der viele Verkehr (motorisierter Individualverkehr) grosse Belastungen<br />
mit sich. Beim überörtlichen Verkehr und seinen negativen lokalen Auswirkungen muss an<br />
dieser Stelle auf die ELBA-Studien 18 verwiesen werden, die sich seit geraumer Zeit intensiv mit den<br />
Wechselwirkungen Verkehr – Siedlung – Landschaft zwischen <strong>Allschwil</strong> und Birseck beschäftigen<br />
(www.elba.bl.ch, Ziel: Beschlussfassung des Landrates gegen Ende 2014). Ebenso wird nochmals<br />
auf die Tramnetzstudie 2020 aufmerksam gemacht 19 .<br />
Zur Schulraumplanung gehören neben der erwähnten neuen Schule im Gartenhof auch die Kindergärten.<br />
2 Kindergärten sind momentan im Bau und 3 in Planung / Projektierung. Nach Inbetriebnahme<br />
des neuen Schulhauses kann auf den bisherigen Schulstandort „Bettenacker“ verzichtet werden.<br />
Dereinst sind Gedanken anzustellen, was mit diesem Areal geschehen soll – ob Bedarf für eine allenfalls<br />
andersartige öffentliche Nutzung vorhanden sein wird oder ob eine Nutzungsänderung in Frage<br />
kommt, beispielsweise in Richtung Wohnungsbau.<br />
Der demographische Alterungsprozess der Gesellschaft bringt für <strong>Allschwil</strong> vielfältige Herausforderungen.<br />
Weil dies erkannt wurde, verabschiedete der Einwohnerrat 2011 ein kommunales Alterskonzept,<br />
das sich eingehend mit den älteren Personen und dem entsprechenden Bedarf an Infrastrukturen<br />
auseinandersetzt. Insbesondere sieht das Alterskonzept eine schwergewichtige Förderung des<br />
„betreuten Wohnens“ vor (vgl. dazu Kapitel 4.3.2 des Alterskonzepts <strong>Allschwil</strong>, Geschäftsnr. 3993<br />
vom April 2011). Mit der Abstimmung über die Wegmatten vom Juni 2012 wurde eine erste und mit<br />
der einwohnerrätlichen Beschlussfassung über die Quartierplanung Langmatten II (in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft zum „Alterszentrum am Bachgraben“) eine zweite wesentliche Festlegung zur Förderung<br />
des betreuten Wohnens getroffen 20 . Auch im stationären Pflegebereich tut sich eine Lücke auf<br />
zwischen der Bedarfsannahme und dem aktuellen Bettenangebot: Bis 2020 beläuft sich diese Differenz<br />
auf 55 Betten, bis 2030 auf insgesamt 92 Betten (vgl. Alterskonzept Kapitel 4.3.3).<br />
17 Auszug aus der Internetseite der <strong>Gemeinde</strong> (abgerufen am 14.02.<strong>2013</strong>): „Das neue <strong>Allschwil</strong>er Schulhaus, das im Sommer 2016 auf<br />
dem Gartenhof bereitstehen und vier Klassenzügen sowie einer autonom benutzbaren Aula, einer Dreifach-Turnhalle sowie einer Tages-schule<br />
Platz bieten soll, nimmt immer genauere Formen an. Sofern das <strong>Allschwil</strong>er Stimmvolk dem Projekt am 9. Juni <strong>2013</strong> zustimmt,<br />
ist der Baubeginn auf Juni 2014 festgelegt, so dass am 8. August 2016 der Schulbetrieb aufgenommen werden könnte.“<br />
http://www.allschwil.ch/de/blog/wPages/index.php?action=showEntry&blog=2010042813113196215&user=christoph.krebs<br />
18 ELBA: Entwicklungsplanung Leimental – Birseck – <strong>Allschwil</strong><br />
19 http://www.baselland.ch/Newsdetail-Bau-Umwelt.309170+M592bd371185.0.html (abgerufen am 15.02.<strong>2013</strong>)<br />
20 Auszug aus dem Bericht des <strong>Gemeinde</strong>rates an den Einwohnerrat vom 15. Februar 2012, Geschäftsnummer 4053 „Volksinitiative<br />
‚Wegmatten bleibt Grün!‘ sowie ‚Masterplanung Wegmatten‘“ S. 8f.:<br />
„Gemäss Altersleitbild der <strong>Gemeinde</strong> besteht ein ausgewiesener Bedarf an Wohnungen für «betreutes Wohnen»: Aktuell verfügen die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Allschwil</strong> und Schönenbuch im «Alterszentrum Am Bachgraben (AZB)» über 97 betreute Wohnplätze. Mit dem geplanten<br />
Umbau werden im AZB noch 87 Wohneinheiten zur Verfügung stehen. Gemäss der vorsichtigen Bedarfsplanung im Alterskonzept<br />
werden somit im Jahr 2015 zusätzlich 16 Einheiten (total 103), im Jahr 2020 zusätzlich 46 Einheiten (Bedarf 113), im Jahr 2025 zusätzlich<br />
77 Einheiten (Bedarf 122) und im Jahr 2030 zusätzlich 85 Einheiten (Bedarf 129) notwendig sein. Der Bedarf im Alterskonzept<br />
wurde sehr zurückhaltend geschätzt und es kann effektiv davon ausgegangen werden, dass deutlich mehr Einheiten für «betreutes<br />
Wohnen» notwendig sein werden. Der hintere (nordöstliche) Teil der Wegmatten eignet sich aufgrund der Lage (Nähe Alterszentrum,<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Post, öV etc.) und der Nähe zu heute bereits bestehenden Wohnnutzungen sehr gut für die Realisierung von<br />
einer Grössenordnung von 20 bis 60 dieser Wohnungen für das Alter. […] «Betreutes Wohnen» umfasst gemäss Alterskonzept das<br />
Angebot von Wohnungen in einem unteren bis mittleren Preissegment, die professionelle Führung der Institution mit einer sozialkompetenten<br />
Ansprechperson vor Ort und das Vorhandensein eines 24-Stunden Notrufs. Optional können von der Bewohnerschaft noch<br />
zusätzliche Dienstleistungen gegen individuelle Abrechnung bezogen werden (z. B. Mahlzeitendienst, pflegerische oder hauswirtschaftliche<br />
Dienste).“<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 21 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Für die Quartierplanung Langmatten II wird auf die Ausführungen im entsprechenden Planungsbericht<br />
verwiesen. Bei der Masterplanung Wegmatten handelt es sich um den vom Volk gutgeheissenen<br />
Grundkonsens, dass die weitere Planung (nach zwei abgelehnten Quartierplanungen) davon<br />
ausgehen soll, den bestehenden Spielplatz / Park am Grabenringkreisel auf einen Drittel der Wegmattenfläche<br />
zu verdoppeln, im nordöstlichen Drittel der Wegmatten („Elefantenacker“) eine Wohnbebauung<br />
(insbesondere für betreutes Wohnen) mittels einer auszuarbeitenden Quartierplanung zu<br />
projektieren und das mittlere Drittel als strategische Reserve für künftige Bedürfnisse freizuhalten<br />
(respektive als Zwischennutzung eine Grünerhaltung auf einfachem Niveau zu ermöglichen), vgl. dazu<br />
Anhang 3.<br />
Zum allgemeinen Infrastruktur-Flächenbedarf der Zone für öffentliche Werke und Anlagen wurden<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung 21 die aktuellen Daten zusammengetragen, welche belegen, dass<br />
grundsätzlich genügend Flächen vorhanden sind. Auch wenn die Bevölkerung ansteigen sollte (z. B.<br />
auf die hypothetischen 21‘500 EinwohnerInnen gemäss Ausführungen in Kapitel 2.4 sowie Anhang 4)<br />
ergibt sich deswegen kein vergrösserter grundsätzlicher Bedarf (die Werte befinden sich immer noch<br />
innerhalb der vom SIA ermittelten Bandbreiten, vgl. dazu auch Abbildung 9).<br />
Abb. 9: Ermittlung / Bedarfsnachweis öW+A-Zonen per 22.11.2012, basierend auf der „Bestandesaufnahme und Bedarfsermittlung<br />
öffentliche Bauten und Anlagen“ der Siedlungsplanungsrevision vom 31.10.2007 (Planungsbericht Beilage Nr. 6), die ihrerseits<br />
auf der SIA Norm 422 beruht. Zusammengestellt und erhalten von A. Gisske.<br />
21 Bedarfsnachweis für Zonen für öffentliche Werke und Anlagen (per 22.11.2012) von A. Gisske<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 22 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
3.6 Hier soll sich <strong>Allschwil</strong> entwickeln<br />
<strong>Allschwil</strong> entwickelt sich bereits mit grosser Dynamik nach Innen. Verschiedene Potentialflächen<br />
werden in unterschiedlicher Dringlichkeit beplant. Aufgrund des Erkenntnisstandes per Anfang <strong>2013</strong><br />
benötigen nebst sieben „regulär absehbaren Quartierplanungen“ (d. h. Flächen mit Quartierplanpflicht<br />
gemäss rechtskräftiger Nutzungsplanung) und sechs Arealen, die regulär zonenkonform bebaut<br />
werden können maximal sechs der erhobenen Potentialflächen aktuell oder in absehbarer Zukunft<br />
(d. h. in den nächsten Jahren) eine Nutzungsplanungsänderung. Es handelt sich dabei um die<br />
Potentialflächen<br />
- Nr. 1 „Arishof“<br />
- Nr. 3 „Herrenweg“<br />
- Nr. 5 „QP Langmatten II“<br />
- Nr. 7 „Wegmatten – Elefantenacker“<br />
- Nr. 8 „Sturzeneggerareal“<br />
- Nr. 11 „Schulhaus Bettenacker“<br />
Obwohl für drei (Nrn. 1, 8 und 11) dieser sechs Flächen noch keine konkreten Vorstellungen über die<br />
künftige Nutzung entwickelt wurden, wird im Sinne eines Maximalszenarios davon ausgegangen,<br />
dass alle sechs Nutzungsplanungsänderungen früher oder später aktuell werden und – ebenfalls als<br />
Maximalszenario – dass alle sechs Areale zukünftig für Wohnzwecke benötigt werden. Fünf der<br />
sechs Areale liegen örtlich genau in jenen Bereichen, die zu fördern und zu entwickeln sind im Sinne<br />
der an die <strong>Allschwil</strong>er Verhältnisse adaptieren und präzisieren Verdichtungsstudie, in den sogenannten<br />
„Handlungsgebieten“. Auf die besondere Situation der sechsten Potentialfläche (Arishofweg, Potential<br />
Nr. 1) wurden bereits zum Schluss des Kapitels 3.3 eingegangen.<br />
Es kann also festgehalten werden, dass für die sechs Potentialflächen sinnvollerweise eine Nutzungsplanungsänderung<br />
vorgenommen werden soll, sofern sich ein entsprechender Bedarf ergibt.<br />
Dass ein Bedarf und erheblich geänderte Verhältnisse gegenüber der Siedlungsplanungsrevision<br />
2006/08 vorhanden ist, ergibt sich einerseits durch die ganze Darlegung der Ausgangslage in Kapiteln<br />
1 und 2 und andererseits aus dem Brief vom Amt für Raumplanung des zuständigen Kreisplaners<br />
vom 19. Juli 2012 an den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Allschwil</strong>, in welchem gesagt wird „[wir] können […] einen<br />
grundsätzlichen Mehrbedarf an Wohnbauzonen nachvollziehen. Auch im Hinblick auf die Bevölkerungsstatistiken<br />
gehen wir von einem weiteren Bevölkerungswachstum in <strong>Allschwil</strong> aus.“ 22 Was die<br />
Umzonung der sechs Potentialflächen für quantitative Auswirkungen hat, wird im Kapitel 4 erörtert.<br />
4 Anpassung der Kapazitätsberechnung<br />
Wenn die in Kapitel 3.6 geschilderten sechs Nutzungsplanungsanpassungen tatsächlich vorgenommen<br />
werden, hat dies unmittelbare Konsequenzen für die Bauzonenkapazitätsberechnung. Die Tabellen<br />
A und B des Anhangs 4 zum Kapitel 2.4 müssen entsprechend angepasst werden. Diese Anpassung<br />
wurde in einer einzigen Tabelle C, die in Anhang 5 wiedergegeben wird, vorgenommen.<br />
22 In diesem Brief nimmt Kreisplaner Th. Wehren Stellung zum sogenannten „Argumentarium <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong>“, das die<br />
wesentlichen Aussagen des Kapitels 1 des vorliegenden Dokumentes bereits umrissen hat und welches an einer Besprechung am 20.<br />
Juni 2012 mit Frau Regierungsrätin Dr. S. Pegoraro im Beisein von ARP-Vertretern präsentiert und diskutiert wurde.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 23 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
In Tabelle C (Anhang 5) sind alle Änderungen gegenüber den Tabellen A und B (Anhang 4) in roter<br />
Schrift verfasst. Zudem wurde auf die Darstellung der Spalten „Ausgangslage <strong>2013</strong>“ sowie auf einzelne<br />
weitere Spalten verzichtet. Zur Lesehilfe und verbesserten Vergleichbarkeit wurde die Spaltennummerierung<br />
der Tabellen A und B beibehalten.<br />
Die Resultate der Tabelle C sind in der untersten zusätzlichen roten Zeile wiedergegeben. Es kann<br />
(unter denselben Vorbehalten bezüglich der Annahmen wie bei Tabellen A + B) festgehalten werden,<br />
dass die Umnutzung aller sechs Potentialgebiete zu Quartierplanungen mit hauptsächlicher Wohnnutzung…<br />
… zu einem Anstieg der maximalen Bruttogeschossfläche um ca. 7 ha auf 330 ha (+2.1%),<br />
… zu einem Anstieg des theoretisch maximalen Wohnungsbestandes um 700 auf 13‘000 (+5.7%),<br />
… zu einem Anstieg der theoretisch maximalen EinwohnerInnenzahl um 1‘200 auf 22‘700 (+5.6%)<br />
… und zu einer unveränderten Anzahl der theoretisch maximal Beschäftigten führt.<br />
Dabei stehen weniger die absoluten theoretischen Maxima im Vordergrund als vielmehr die Differenzen<br />
dieser Maxima zwischen Tabellen A respektive B und Tabelle C. Die Kapazitätsausweitung des<br />
Wohnungsbestandes um 700 Wohneinheiten und der EinwohnerInnen um 1‘200 geben keine exakten<br />
Wert aber sinnvolle Grössenordnungen an, von welchen auszugehen ist, wenn alle sechs Flächen<br />
künftig Wohnungszwecken zugeschrieben würden. Insbesondere zeigt sich bei diesen Werten<br />
auch, dass <strong>Allschwil</strong> nicht unkontrollierte Entwicklungen in Gang bringen möchte, sondern wohldosiert<br />
auf die Diskrepanz zwischen den Annahmen zur Siedlungsplanungsrevision 2006/08 und der<br />
seitherigen äusserst dynamischen Entwicklung reagiert.<br />
5 Fazit zur aktualisierten <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong><br />
Die Siedlungsplanung 2006/08 ging von Wohnungs-, Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklungsraten<br />
analog der Jahre zuvor, d. h. von verhältnismässig geringen Wachstumsraten aus. Die wirtschaftliche<br />
Entwicklung verbunden mit ungeahnt grossen Bauinvestitionen der Jahre seit der Siedlungsplanungsrevision<br />
führte zu einer extrem dynamischen Entwicklung: Im ersten Drittel der Planungsperiode<br />
2007-2025 wurde bereits die für die gesamte Planungsperiode postulierte <strong>Siedlungsentwicklung</strong><br />
realisiert (+1‘290 Wohneinheiten, +1‘289 EinwohnerInnen). Die Verhältnisse änderten sich seit der<br />
Siedlungsplanungsrevision 2006/08 erheblich. Es besteht ein Mehrbedarf an Wohnbauzonen.<br />
Im Rahmen der rechtskräftigen Nutzungsplanung bestehen in erster Linie Kapazitäten für den Ausbau<br />
des Werkplatzes <strong>Allschwil</strong> hingegen neigen sich die Kapazitäten für den Wohnungsbau dem Ende<br />
zu. Noch nicht ausgeschöpfte Wohnbaupotentiale sind zwar noch vorhanden, aber die Realisierung<br />
dieser Potentiale wird je länger desto schwieriger und teurer und zu einem gewissen Grad auch<br />
theoretisch: Es kann nicht das Ziel sein, dass alle baulichen Möglichkeiten auch tatsächlich realisiert<br />
werden.<br />
Um einen Überblick über die Innenentwicklungspotentiale zu gewinnen, wurden diese erhoben. Es<br />
zeigte sich dabei, dass 6 von 19 Arealen einen Bedarf einer Nutzungsplanungsänderung aufweisen.<br />
Um einordnen zu können, ob diese Areale auch räumlich an Orten liegen, die „Innenentwicklungswürdig“<br />
sind, wurde die kantonale Verdichtungsstudie für <strong>Allschwil</strong> adaptiert und präzisiert. Dabei<br />
zeigte es sich, dass 5 der 6 fraglichen Potentialgebiete in Innenentwicklungs-Gunstlagen (Handlungsgebieten)<br />
liegen und dass das sechste Areal einen Spezialfall darstellt. Aus raumplanerischer<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 24 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Sicht sind deshalb die Aktivierungen dieser Areale zu Innenentwicklungsgebieten (u. a. mit den fraglichen<br />
Umzonungen) zu begrüssen.<br />
Zuletzt wurde untersucht, welche quantitativen Konsequenzen die Umzonungen (Annahme: für alle 6<br />
Potentialgebiete werden wohnungsorientierte Quartierplanungen erlassen) hätten. Dabei stellte sich<br />
heraus, dass die Umzonung aller 6 Areale 23 maximale Auswirkungen im Bereich von wenigen Prozenten<br />
(EinwohnerInnen, Wohneinheiten) haben. Die Umsetzung aller 6 Umzonungen würde ca. die<br />
Hälfte des Wohnungsbaus der letzten 5 Jahre ermöglichen. Bei dieser quantitativen Betrachtung verlockt<br />
die Möglichkeit genaue Aussagen zu treffen – macht man allerdings einen Schritt zurück, so ist<br />
klar, dass (aufgrund diverser Annahmen, die getroffen werden mussten) im allerbesten Fall Grössenordnungen<br />
der künftigen Entwicklungen eingegrenzt werden können – im schlechteren Falle werden<br />
die Werte von der Zukunft widerlegt.<br />
<strong>Allschwil</strong> legt mit der <strong>Aktualisierung</strong> der <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>2013</strong> dar, dass die <strong>Gemeinde</strong> ihren<br />
Beitrag ans Wohlergehen von Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton BL geleistet hat und weiterhin<br />
leisten will. Die grosse Lagegunst <strong>Allschwil</strong>s führt dazu, dass hier Wachstum stattgefunden hat,<br />
stattfindet und stattfinden wird. Diese Tatsache mag grosse Herausforderungen für die <strong>Gemeinde</strong><br />
mit sich bringen – beispielsweise sei die aktuelle Projektierung der neuen Schule im Gartenhof<br />
genannt. Dass ein Teil des regionalen Wachstums in <strong>Allschwil</strong> stattfindet, ist aber aus planerischer<br />
Sicht aufgrund der zentralen Lage, guten öV Erschliessung und kurzen Wege <strong>Allschwil</strong>s als sinnvoll<br />
zu erachten. Innerhalb <strong>Allschwil</strong>s soll gesteuert werden, wo das Wachstum stattfindet und<br />
dazu gibt diese <strong>Aktualisierung</strong> <strong>2013</strong> der <strong>Siedlungsentwicklung</strong> <strong>Allschwil</strong> wichtige Leitlinien: Grundsätzlich<br />
soll Verdichtung in der Ebene stattfinden und im Speziellen entlang des Dorfbachs zwischen<br />
Wegmatten und der <strong>Gemeinde</strong>grenze und im Bereich zwischen Steinbühlallee und Lilienstrasse.<br />
23 Die Umzonung sämtlicher 6 Areale ist reichlich unwahrscheinlich. Zur Abschätzung der maximalen Konsequenzen macht aber die<br />
Annahme dieser grösstmöglichen Veränderung Sinn. Zudem finden die Umzonungen zeitlich gestaffelt statt.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 25 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Anhang 1: Schreiben „Erhebung Bauzonenstatistik / Innenentwicklungspotenzial 2012“ vom 4. Oktober<br />
2012 des Kantons (Amt für Raumplanung)<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 26 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Anhang 2: Innenentwicklungspotenzialerhebung http://bauzonenstatistik.bl.ch (13.02.<strong>2013</strong>)<br />
Die nachstehenden Auszüge wurden im Rahmen der Innenentwicklungspotenzialerhebung am<br />
10. Juli und am 7. November 2012 erfasst.<br />
Nr. 1<br />
Nr. 2<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 27 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 3<br />
Nr. 4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 28 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 5<br />
Nr. 6<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 29 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 7<br />
Nr. 8<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 30 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 9<br />
Nr. 10<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 31 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 11<br />
Nr. 12<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 32 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 13<br />
Nr. 14<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 33 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 15<br />
Nr. 16<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 34 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 17<br />
Nr. 18<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 35 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Nr. 19<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 36 - S+R
Anhang 3: Masterplanung Wegmatten, per Volksabstimmung gutgeheissen am 17.06.2012<br />
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
EINFÜGEN: Masterplanung Wegmatten<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 37 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Anhang 4: Tabellen A und B: Flächen- und Nutzeranalyse zur Bestimmung der Kapazität der rechtskräftigen<br />
Bauzonen (vgl. Kapitel 2.4)<br />
Die erste Tabelle A zeigt eine Flächenanalyse, dreigeteilt in die Spalten „Grundlagen“ – „Ausgangslage<br />
<strong>2013</strong>“ – „verbleibendes hypothetisches Potential“ und die zweite (auf Tabelle A aufbauende)<br />
Tabelle B gibt Nutzeranalysen (EinwohnerInnen inkl. Wohnungen sowie Beschäftigte)<br />
gruppiert in denselben drei Spaltengruppen wieder. Die Zeilen entsprechen den verschiedenen<br />
Zonen der aktuell rechtskräftigen Zonenplanung Siedlung der Jahre 2006/08, aktualisiert um die<br />
zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsenen Sondernutzungsplanungen 24 . Dabei wird ausschliesslich<br />
auf Grundzonen abgestellt, überlagernde Zonen werden nicht in die Tabellen des<br />
Anhangs 4 miteinbezogen.<br />
Die reichbefrachteten Tabellen A und B sollen möglichst selbsterklärend sein. Um den Nachvollzug<br />
zu vereinfachen, wird in der Spaltenüberschrift kurz erwähnt, wie die Zahlen berechnet werden.<br />
Zu beachten ist, dass zur Erhöhung der Übersichtlichkeit gewisse Flächenangaben in Aren<br />
und andere in Quadratmetern wiedergegeben werden: Die differenzierten Einheiten werden in<br />
den Spaltenköpfen und -füssen festgehalten. Die Summen über ganz <strong>Allschwil</strong> werden gerundet,<br />
deshalb sind Rundungsdifferenzen nicht ausgeschlossen. Alle Annahmen in den Tabellen A<br />
und B wurden grün hinterlegt. Summarisch ergeben sich aus den beiden zusammengehörenden<br />
Tabellen folgende Erkenntnisse und punktuelle Erläuterungen:<br />
Spalte 1 Der Zonenplan Siedlung umfasst 372 ha Nutzungszuweisungen, davon<br />
sind 279 ha Bauzonen im engeren Sinne (Zentrumszone, Wohnzone,<br />
Wohn- und Geschäftszone, Gewerbezone, Zonen mit Quartierplan-Pflicht<br />
und Zonen für öffentliche Werke und Anlagen) und 48 ha umfassen die<br />
Sondernutzungsplanungen (Quartierplanungen und Teilzonenplanung<br />
Ortskern) die verbleibenden 44 ha umfassen Spezialzonen (Familiengärten,<br />
Bauernhofzone, Zone für Sport- und Freizeitanlagen, Nutzungszone<br />
gemäss § 19 Abs. 1 lit. f RBG) Zonen des ökologischen Ausgleichs<br />
(Grünzone, Naturschutzzone, Uferschutzzone, Hecke) und Areale eigenen<br />
Rechts (Wald, Weiher).<br />
Spalte 3 Die Studie Widler (2010) mit dem Titel „Nachhaltiges Siedlungsflächenmanagement<br />
– Entwicklung einer Methode zur Abschätzung der Nutzungsreserven<br />
im weitgehend überbauten Gebiet des Kantons Basel-Landschaft“<br />
befasste sich eingehend mit Fragen der verbleibenden Potentiale der Nutzungsplanungen<br />
auf kantonaler Ebene. Im Anhang A dieser Studie wird auf<br />
<strong>Gemeinde</strong>ebene ausgewiesen, für welche Bauzone mit welcher Ausnützungsziffer<br />
gerechnet wurde – jene Ausnützungsziffer dividiert durch die<br />
Zonenspezifische Bebauungsziffer ergibt die hier verwendete, gelb hinterlegte<br />
maximale Geschossigkeit (Vollgeschosse).<br />
Spalte 4 Der als Datenbasis verwendete Grundbuchplan ist neu. Er wurde am 13.<br />
Dezember 2012 vom GeoShop BL bezogen. Die in der Spalte wiedergegebenen<br />
Zahlen entsprechen den Summen aller Flächen im Layer „Gebäude“<br />
des Grundbuchplans.<br />
24 QP Spitzwald (RRB Nr. 1716 vom 9. Oktober 2008), QP Gewerbezentrum Letten (RRB Nr. 1284 vom 1. September 2009) sowie QP<br />
Unterdorf 2009 (RRB Nr. 6 vom 4. Januar 2011). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass vom <strong>Gemeinde</strong>rat seit der regierungsrätlichen<br />
Genehmigung der revidierten Zonenvorschriften bereits fünf Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan verbindlich erklärt wurden<br />
– dies ist ein wichtiger Beleg für die stattfindende Innenentwicklung (solche punktuellen Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem<br />
Plan konnten aber in den Tabellen des Anhangs 4 nicht nachvollzogen werden).<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 38 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
EINFÜGEN: Tabelle A<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 39 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
EINFÜGEN: Tabelle B
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Spalte 5 Weil nicht alle Gebäudeflächen auch Teil der Bebauungsziffer gemäss § 4<br />
des Zonenreglements Siedlung (ZRS) sind (vgl. insbesondere § 4 Abs. 2<br />
ZRS), wurde hier eine summarische Ziffer abgeschätzt, die besagt, wie<br />
gross der Anteil der Gebäudefläche ist, die tatsächlich zur Bebauungsziffer<br />
zählt.<br />
Spalte 6 Die Spalte 6 hat eigentlich keine weitere Bedeutung, sie wurde vollständigkeitshalber<br />
wiedergegeben. Ab Spalte 6 werden jene Zonen und Areale, die<br />
ökologischen und oder Freihaltungszwecken dienen, nicht mehr weiter in<br />
die Berechnungen einbezogen.<br />
Spalte 9 Der Ausbaugrad (AG) als Verhältniszahl der aktuellen Bebauung zur maximal<br />
möglichen Bebauung gemäss den Zonenvorschriften ist über alle<br />
Bauzonen betrachtet mit 52 % tief. Hier wirken insbesondere die teilweise<br />
unüberbauten Zonen mit Quartierplanpflicht (AG = 5 %) und die über alles<br />
wenig intensiv genutzten Gewerbezonen G15 und G20a und b mit Ausbaugraden<br />
von 32, 35 und 36 % senkend. Werden die Zentrumszonen, die<br />
Wohnzonen und die Wohn- und Geschäftszone mit einem Ausbaugrad von<br />
zusammen 64 % verglichen mit den Ergebnissen der Untersuchung Widler<br />
(2010), die auf 66 % kommt, zeigt sich, dass die Grössenordnung stimmt.<br />
Spalte 10 Ein maximaler künftiger Ausbaugrad wird immer deutlich unter 100 % bleiben,<br />
weil nachbarliche Grenzabstände, Erbteilungen, Baulinien und anderes<br />
mehr dazu führen, dass eine flächige 100%-ige Ausschöpfung des baulichen<br />
Nutzungsmasses nie erreicht wird. Höchste Ausbaugrade weisen<br />
grössere Kernstädte auf, im Falle von Basel wird im Richtplan des Kantons<br />
Basel-Stadt ein Ausbaugrad der Wohn- und Mischzonen von sehr hohen<br />
ca. 80 % ausgewiesen 25 . Entsprechend wurden zonenspezifische maximal<br />
annehmbare Ausbaugrade abgeschätzt.<br />
Spalte 11 Hier wird ein Maximalszenario wiedergegeben: Wenn alle Bauparzellen so<br />
bebaut würden, dass der in Spalte 10 eingeführte Ausbaugrad erreicht<br />
würde, könnten die Bruttogeschossflächen dieser Spalte theoretisch erreicht<br />
werden.<br />
Spalte 12 Die Nutzungsreserven sind sehr unterschiedlich verteilt: Die allergrössten<br />
Nutzungsreserveflächen finden sich in den Gewerbezonen (72 ha) während<br />
in den Zentrumszonen, Wohnzonen und in der Wohn- und Geschäftszone<br />
in der Summe 13 ha theoretisch realisierbare Bruttogeschossfläche verbleiben.<br />
Spalte 15 Die Wohnungsgrössen sind in Quadratmeter Bruttogeschossfläche gehalten.<br />
Das heisst, auch die Wandquerschnitte und die Verkehrsflächen zu<br />
den Wohnungen (Gänge, Treppenhäuser etc.) sind miteingerechnet. Deshalb<br />
erscheinen die durchschnittlich angenommenen Wohnungsgrössen<br />
zwischen 110 und 160 m 2 grösser als beispielsweise in entsprechenden In-<br />
25 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt, vom Regierungsrat am 20. Januar 2009 erlassen, Seite 202: „In einem Kanton mit begrenzten<br />
Flächenressourcen sind Ausbaureserven innerhalb der überbauten Bauzonen ein wichtiges Nutzungspotenzial. Dieses ist in Basel-<br />
Stadt allerdings ebenfalls begrenzt. Dies gilt besonders für Basel, wo der Ausbaugrad der Wohn- und Mischzonen mit ca. 80% bereits<br />
einen hohen Wert erreicht hat, während er in der <strong>Gemeinde</strong> Riehen 76% beträgt (Vergleiche: Stadt Zürich 72%, Stadt Winterthur 64%.)<br />
Die tatsächlich nutzbaren Ausbaureserven sind noch geringer, weil nicht alle Detailvorschriften des Bau- und Planungsgesetzes berücksichtigt<br />
werden konnten.“<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 41 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
seraten. Es wird allgemein von Wohnungen gesprochen im Sinne von<br />
„Wohneinheit“, was auch Einfamilienhäuser als Wohnungen erscheinen<br />
lässt.<br />
Spalte 16 Die Wohnungsbelegungen wurden so angenommen, dass im Durchschnitt<br />
eine Wohnungsbelegung von 1.84 Bewohnern pro Wohnung resultiert, was<br />
dem aktuellen Wert entspricht, vgl. dazu auch Abbildung 1.<br />
Spalte 17 Die Summe von 10‘800 Wohneinheiten entspricht dem aktuellen Wert<br />
(10‘830), vgl. dazu auch Abbildung 1.<br />
Spalte 18 Die Summe von 19‘900 EinwohnerInnen entspricht dem aktuellen Wert<br />
(19‘920), vgl. dazu auch Abbildung 1.<br />
Spalten 19 und 20 Die Summe von aktuell 9‘700 Beschäftigten ist eine Annahme, die einerseits<br />
auf den letzten verfügbaren Daten (2008: 8‘674 Beschäftigte) und andererseits<br />
auf der Erkenntnis sehr dynamischer Wirtschaftsentwicklung<br />
2008 bis 2012 beruht.<br />
Spalte 21 Für die maximalen künftigen Wohnungsgrössen wurde von einem leichten<br />
Wachstum der durchschnittlichen Wohnungsgrössen ausgegangen (vgl.<br />
mit Spalte 15).<br />
Spalte 22 Die minimale künftige Wohnungsbelegung wird mit durchschnittlich 1.75<br />
EinwohnerInnen angenommen. Tendenziell sinkt die Wohnungsbelegung<br />
weiterhin, deshalb wurde ein künftiger unterer Plafond angenommen, vgl.<br />
dazu auch Abbildung 1.<br />
Spalten 23 bis 26 Diese Spalten zeigen das Ergebnis der Potentiale für EinwohnerInnen und<br />
Wohnungen. Aufgrund der steigenden Wohnungsflächen und der sinkenden<br />
Wohnungsbelegung sind hier für gewisse Zonen auch negative Werte<br />
möglich. Es zeigt sich, dass ein hypothetisches Potenzial von je 1‘500 zusätzlichen<br />
Wohnungen als auch EinwohnerInnen theoretisch gegeben<br />
scheint (eine Einordung und Relativierung dieser Zahlen erfolgt im Unterkapitel<br />
2.4). Die Tatsache, dass Wohnungs- und EinwohnerInnenbestand<br />
theoretisch um je denselben Wert anwachsen könnten, ist zufällig. Sie ist u.<br />
a. in der sinkenden Wohnungsbelegung (ca. -5 %) begründet, die das EinwohnerInnenwachstum<br />
massgeblich dämpft.<br />
Spalte 27 Es wird davon ausgegangen, dass die minimale künftige Fläche pro Arbeitsplatz<br />
in Zukunft sinkt. Diese Annahme liegt in der Tatsache begründet,<br />
dass sich die <strong>Allschwil</strong>er Wirtschaftsstruktur in einem Wandel von gewerblich<br />
geprägten Arbeitsstätten zu verstärkt dienstleistungs-, forschungs- und<br />
verwaltungsorientierten Arbeitsstätten befindet. Die letztgenannten Arbeitsplätze<br />
benötigen weniger Fläche. Diese Flächenabnahme pro Arbeitsplatz<br />
wird insbesondere in den Gewerbezonen angenommen. In den übrigen<br />
Zonen wird nicht davon ausgegangen, dass die Fläche pro Arbeitsplatz<br />
weiter sinkt.<br />
Spalten 28 und 29 Diese Spalten zeigen das Ergebnis der Potentiale für Beschäftigte. Dabei<br />
wird ein hypothetisches Potenzial von theoretisch 9‘900 zusätzlichen Beschäftigten<br />
ausgewiesen (eine Einordung und Relativierung dieser extrem<br />
hohen Zahl erfolgt im Unterkapitel 2.4). Die Tabelle zeigt, dass 97 % dieser<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 42 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
hypothetisch zusätzlichen Beschäftigen in den Gewerbezonen eine Arbeitsstätte<br />
finden könnten, davon fast ¾ im Gebiet Bachgraben (Zonen G20b<br />
und teilweise G15).<br />
Für die Interpretation der Tabellen A und B im Anhang 4 sind unbedingt die Ausführungen im<br />
Unterkapitel 2.4 des vorliegenden Berichtes zu beachten.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 43 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
EINFÜGEN: Tabelle C<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 44 - S+R
S I E D L U N G S E N T W I C K L U N G A L L S C H W I L A K T U A L I S I E R U N G 2 0 1 3<br />
Folgerungen aus der Tabelle C des vorliegenden Anhangs 5 sind dem Kapitel 4 zu entnehmen.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> - 45 - S+R