MEIN GESUNDES MAGAZIN - Arbeitskreis Gesundheit eV
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nete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen.<br />
Die Praxis zeigt aber immer wieder,<br />
dass viele Patienten diesen Anspruch gar<br />
nicht kennen. Außerdem werden Patienten<br />
durch die Service- und Beratungsstellen<br />
der Kostenträger häufig nur dann über<br />
das Wunsch- und Wahlrecht informiert,<br />
wenn sie gezielt nachfragen. Die Berücksichtigung<br />
der Patientenwünsche hängt<br />
damit in hohem Maße von der Eigeninitiative<br />
des Patienten ab.<br />
Bei der Auswahl der richtigen Rehaklinik<br />
sind deshalb folgende Punkte zu beachten:<br />
‹ informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem<br />
Arzt, beim Sozialdienst oder im<br />
Klinikverzeichnis des <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong><br />
e.V. über geeignete Rehakliniken;<br />
‹ achten Sie darauf, dass Qualität der<br />
medizinisch therapeutischen Leistungen,<br />
Lage, Service und Ausstattung<br />
Ihrem individuellen Bedarf entsprechen;<br />
‹ achten Sie darauf, dass die Klinik von<br />
einer unabhängigen Stelle nach anerkannten<br />
Qualitätsstandards geprüft<br />
ist (Dies ist bei allen Kliniken im Klinikverzeichnis<br />
des <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong><br />
e.V. der Fall);<br />
Sollte Ihrem Antrag auf Bewilligung einer<br />
Rehamaßnahme oder Ihrem Wunsch<br />
nicht entsprochen werden, ist noch nicht<br />
genau. Grundsätzlich sind die Kostenträger<br />
verpflichtet, Ihre Entscheidung in<br />
Form eines Bescheides zu versenden. In<br />
der Praxis berichten indes Patienten immer<br />
wieder, dass Maßnahmen abgelehnt<br />
werden:<br />
‹ mit dem lapidaren Hinweis, dass ambulante<br />
Maßnahmen ausreichen würden,<br />
ohne jede Begründung, warum<br />
die von Ihrem Arzt festgestellte stationäre<br />
Behandlungsbedürftigkeit nicht<br />
vorliegt und ohne Prüfung, ob für Sie<br />
ambulante Behandlungsmöglichkeiten<br />
überhaupt sinnvoll erreichbar sind oder<br />
sich auf Grund Ihrer Krankheit nicht<br />
verbieten;<br />
‹ mit einfachem Schreiben (statt einem<br />
Bescheid) an den Patienten, welches<br />
den Patienten im Unklaren lässt, wie<br />
er sinnvoll gegen die unberechtigte<br />
Ablehnung vorgehen kann:<br />
‹ Verlangen Sie in diesem Fall von Ihrem<br />
Kostenträger einen rechtsmittelfähigen<br />
Bescheid, gegen den Sie dann<br />
im Falle der Ablehnung einen begründeten<br />
Widerspruch einlegen!<br />
‹ mit völlig unzureichend begründeten<br />
Entscheidungen, die sich in keiner<br />
Weise mit dem in Ihren Antrag dargelegten<br />
Krankheitsbild auseinander<br />
setzen:<br />
Erheben Sie auch in diesem Fall Widerspruch,<br />
verbunden mit einem Antrag auf<br />
Akteneinsicht. Denn die Entscheidung<br />
über Ihren Antrag auf stationäre Rehabili-<br />
alles verloren. Lesen Sie die Ablehnung Quelle: Kooperationsgemeinschaft Mammografie<br />
Quelle: ristaumedia.de/fotolia.com<br />
REHA-RECHT<br />
tation- bzw. Vorsorgemaßnahme ist eine<br />
„Ermessensentscheidung“, das heißt eine<br />
Ablehnung muss in Ihrem konkreten Fall<br />
begründet sein und zwar nicht nur mit Allgemeinplätzen,<br />
die auf jeden anderen Fall<br />
auch passen würden. Gleiches gilt für die<br />
ärztlichen Gutachten des Medizinischen<br />
Dienstes der Krankenkassen (MDK). Diese<br />
setzen sich häufig nicht mit dem diagnostizierten<br />
Krankheitsbild beim Patienten<br />
auseinander. Weisen Sie deshalb in Ihrem<br />
Widerspruch gegen einen unzureichend<br />
begründeten Bescheid darauf hin, dass<br />
die Entscheidung schon alleine deshalb<br />
„ermessensfehlerhaft“ ist, weil die Begründung<br />
sich nicht mit Ihrem Antrag auseinandersetzt;<br />
Für Sie als Versicherten stellt sich daher<br />
die Frage, wie Sie diesen Teufelskreis am<br />
effizientesten durchbrechen. Denn das Ergebnis<br />
ist klar: Sie müssen nicht auf ihren<br />
gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation<br />
verzichten. Dabei ist neben Fingerspitzengefühl<br />
auch eine gehörige Portion Durchsetzungsvermögen<br />
gefragt. Und das Dranbleiben<br />
lohnt sich oft. Viele abgelehnte<br />
Maßnahmen werden bereits im Widerspruchsverfahren<br />
bewilligt. ■<br />
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