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MEIN GESUNDES MAGAZIN - Arbeitskreis Gesundheit eV

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nete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen.<br />

Die Praxis zeigt aber immer wieder,<br />

dass viele Patienten diesen Anspruch gar<br />

nicht kennen. Außerdem werden Patienten<br />

durch die Service- und Beratungsstellen<br />

der Kostenträger häufig nur dann über<br />

das Wunsch- und Wahlrecht informiert,<br />

wenn sie gezielt nachfragen. Die Berücksichtigung<br />

der Patientenwünsche hängt<br />

damit in hohem Maße von der Eigeninitiative<br />

des Patienten ab.<br />

Bei der Auswahl der richtigen Rehaklinik<br />

sind deshalb folgende Punkte zu beachten:<br />

‹ informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem<br />

Arzt, beim Sozialdienst oder im<br />

Klinikverzeichnis des <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong><br />

e.V. über geeignete Rehakliniken;<br />

‹ achten Sie darauf, dass Qualität der<br />

medizinisch therapeutischen Leistungen,<br />

Lage, Service und Ausstattung<br />

Ihrem individuellen Bedarf entsprechen;<br />

‹ achten Sie darauf, dass die Klinik von<br />

einer unabhängigen Stelle nach anerkannten<br />

Qualitätsstandards geprüft<br />

ist (Dies ist bei allen Kliniken im Klinikverzeichnis<br />

des <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong><br />

e.V. der Fall);<br />

Sollte Ihrem Antrag auf Bewilligung einer<br />

Rehamaßnahme oder Ihrem Wunsch<br />

nicht entsprochen werden, ist noch nicht<br />

genau. Grundsätzlich sind die Kostenträger<br />

verpflichtet, Ihre Entscheidung in<br />

Form eines Bescheides zu versenden. In<br />

der Praxis berichten indes Patienten immer<br />

wieder, dass Maßnahmen abgelehnt<br />

werden:<br />

‹ mit dem lapidaren Hinweis, dass ambulante<br />

Maßnahmen ausreichen würden,<br />

ohne jede Begründung, warum<br />

die von Ihrem Arzt festgestellte stationäre<br />

Behandlungsbedürftigkeit nicht<br />

vorliegt und ohne Prüfung, ob für Sie<br />

ambulante Behandlungsmöglichkeiten<br />

überhaupt sinnvoll erreichbar sind oder<br />

sich auf Grund Ihrer Krankheit nicht<br />

verbieten;<br />

‹ mit einfachem Schreiben (statt einem<br />

Bescheid) an den Patienten, welches<br />

den Patienten im Unklaren lässt, wie<br />

er sinnvoll gegen die unberechtigte<br />

Ablehnung vorgehen kann:<br />

‹ Verlangen Sie in diesem Fall von Ihrem<br />

Kostenträger einen rechtsmittelfähigen<br />

Bescheid, gegen den Sie dann<br />

im Falle der Ablehnung einen begründeten<br />

Widerspruch einlegen!<br />

‹ mit völlig unzureichend begründeten<br />

Entscheidungen, die sich in keiner<br />

Weise mit dem in Ihren Antrag dargelegten<br />

Krankheitsbild auseinander<br />

setzen:<br />

Erheben Sie auch in diesem Fall Widerspruch,<br />

verbunden mit einem Antrag auf<br />

Akteneinsicht. Denn die Entscheidung<br />

über Ihren Antrag auf stationäre Rehabili-<br />

alles verloren. Lesen Sie die Ablehnung Quelle: Kooperationsgemeinschaft Mammografie<br />

Quelle: ristaumedia.de/fotolia.com<br />

REHA-RECHT<br />

tation- bzw. Vorsorgemaßnahme ist eine<br />

„Ermessensentscheidung“, das heißt eine<br />

Ablehnung muss in Ihrem konkreten Fall<br />

begründet sein und zwar nicht nur mit Allgemeinplätzen,<br />

die auf jeden anderen Fall<br />

auch passen würden. Gleiches gilt für die<br />

ärztlichen Gutachten des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenkassen (MDK). Diese<br />

setzen sich häufig nicht mit dem diagnostizierten<br />

Krankheitsbild beim Patienten<br />

auseinander. Weisen Sie deshalb in Ihrem<br />

Widerspruch gegen einen unzureichend<br />

begründeten Bescheid darauf hin, dass<br />

die Entscheidung schon alleine deshalb<br />

„ermessensfehlerhaft“ ist, weil die Begründung<br />

sich nicht mit Ihrem Antrag auseinandersetzt;<br />

Für Sie als Versicherten stellt sich daher<br />

die Frage, wie Sie diesen Teufelskreis am<br />

effizientesten durchbrechen. Denn das Ergebnis<br />

ist klar: Sie müssen nicht auf ihren<br />

gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation<br />

verzichten. Dabei ist neben Fingerspitzengefühl<br />

auch eine gehörige Portion Durchsetzungsvermögen<br />

gefragt. Und das Dranbleiben<br />

lohnt sich oft. Viele abgelehnte<br />

Maßnahmen werden bereits im Widerspruchsverfahren<br />

bewilligt. ■<br />

<strong>MEIN</strong> <strong>GESUNDES</strong> <strong>MAGAZIN</strong> 31

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