Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Zu Tabelle 9.1:<br />
SGB-II-Bedarfsgemeinschaften: Ausgaben<br />
für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
(Bund und Kommunen)<br />
Stadt <strong>Bremen</strong><br />
Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden in <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bremen</strong> vom Bund und <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> pro<br />
SGB-II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich<br />
872 Euro pro Monat für Leistungen zur Sicherung<br />
des Lebensunterhaltes ausgegeben. Dies<br />
waren rechnerisch etwa 7 Euro weniger als<br />
im ersten Halbjahr 2005.<br />
Von den durchschnittlich 872 Euro im ersten<br />
Halbjahr <strong>2006</strong> entfielen 241 Euro auf das<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, 17 Euro auf das Sozialgeld<br />
(jeweils ohne die Leistungen für Unterkunft und<br />
Heizung) und 207 Euro auf die Leistungen<br />
für Unterkunft und Heizung. 202 Euro wurden<br />
für die Beiträge zur Sozialversicherung und<br />
5 Euro für sonstige Leistungen 49 ausgegeben.<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden vom Bund<br />
und von <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> insgesamt 220,1<br />
Millionen Euro ausgegeben – davon 29,0<br />
Prozent für das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II und 2,0<br />
Prozent für das Sozialgeld (jeweils ohne die<br />
Leistungen für Unterkunft und Heizung), 25,1<br />
Prozent für Leistungen für Unterkunft und<br />
Heizung, 22,2 Prozent für die Sozialversicherung<br />
und 0,6 Prozent für sonstige Leistungen.<br />
Von diesen Ausgaben in Höhe von 220,1<br />
Millionen Euro im ersten Halbjahr hatte <strong>der</strong><br />
Bund etwa 74,5 Prozent (171,2 Millionen Euro)<br />
und die Stadt <strong>Bremen</strong> 25,5 Prozent (58,8 Millionen<br />
Euro) zu tragen. Der Anteil <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bremen</strong> an den Ausgaben für Leistungen zur<br />
Sicherung des Lebensunterhaltes, <strong>der</strong> sich aus<br />
70,9 Prozent <strong>der</strong> Ausgaben für Unterkunft und<br />
Heizung 50 und den Ausgaben für die sonstigen<br />
Leistungen zusammensetzt, lag damit im<br />
ersten Halbjahr <strong>2006</strong> leicht über dem Anteil<br />
von 25,2 Prozent im ersten Halbjahr 2005.<br />
Dies ist im Wesentlichen auf den leicht gestiegenen<br />
Anteil <strong>der</strong> Ausgaben für Unterkunft<br />
und Heizung zurückzuführen.<br />
Hinweis: Die in dieser Tabelle dargestellte Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Ausgaben für Leistungen zur<br />
Sicherung des Lebensunterhaltes gibt keine<br />
Auskunft über die in den Antragsverfahren anerkannten<br />
Bedarfe <strong>der</strong> SGB-II-Bedarfsgemeinschaften.<br />
Daten über angerechnete und nicht<br />
angerechnete Einkommen wurden bisher nur<br />
vereinzelt und unvollständig veröffentlicht. Im<br />
Berichtsmonat September 2005 wurden in<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> <strong>bei</strong> 55,4 Prozent <strong>der</strong> SGB-II-<br />
Bedarfsgemeinschaften Einkommen in Höhe<br />
von durchschnittlich 289 Euro angerechnet.<br />
In 20,8 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
wurde Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe<br />
von durchschnittlich 219 Euro angerechnet.<br />
In 25,1 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />
wurde Kin<strong>der</strong>geld in Höhe von durchschnittlich<br />
252 Euro angerechnet. 51<br />
49 Als sonstige Leistungen werden von <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
für Ar<strong>bei</strong>t insbeson<strong>der</strong>e die nicht von <strong>der</strong> Regelleistung umfassten<br />
kommunalen Leistungen zusammengefasst: Leistungen für<br />
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />
für Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich <strong>bei</strong> Schwangerschaft<br />
und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen<br />
<strong>der</strong> schulrechtlichen Bestimmungen. (§ 23 SGB II).<br />
50 Die Kommunen haben gemäß § 46 SGB II in Verbindung mit § 6<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und<br />
Heizung zu tragen. Der Bund trägt gemäß § 46 Abs. 6 SGB II in<br />
den Jahren 2005 und <strong>2006</strong> 29,1 Prozent dieser Ausgaben.<br />
51 Vgl. Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t, Grundsicherung für<br />
Ar<strong>bei</strong>tsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit,<br />
Nürnberg, März <strong>2006</strong>, S. 27.<br />
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