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Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Zu Tabelle 9.1:<br />

SGB-II-Bedarfsgemeinschaften: Ausgaben<br />

für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

(Bund und Kommunen)<br />

Stadt <strong>Bremen</strong><br />

Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden in <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Bremen</strong> vom Bund und <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> pro<br />

SGB-II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich<br />

872 Euro pro Monat für Leistungen zur Sicherung<br />

des Lebensunterhaltes ausgegeben. Dies<br />

waren rechnerisch etwa 7 Euro weniger als<br />

im ersten Halbjahr 2005.<br />

Von den durchschnittlich 872 Euro im ersten<br />

Halbjahr <strong>2006</strong> entfielen 241 Euro auf das<br />

Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II, 17 Euro auf das Sozialgeld<br />

(jeweils ohne die Leistungen für Unterkunft und<br />

Heizung) und 207 Euro auf die Leistungen<br />

für Unterkunft und Heizung. 202 Euro wurden<br />

für die Beiträge zur Sozialversicherung und<br />

5 Euro für sonstige Leistungen 49 ausgegeben.<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2006</strong> wurden vom Bund<br />

und von <strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> insgesamt 220,1<br />

Millionen Euro ausgegeben – davon 29,0<br />

Prozent für das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II und 2,0<br />

Prozent für das Sozialgeld (jeweils ohne die<br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung), 25,1<br />

Prozent für Leistungen für Unterkunft und<br />

Heizung, 22,2 Prozent für die Sozialversicherung<br />

und 0,6 Prozent für sonstige Leistungen.<br />

Von diesen Ausgaben in Höhe von 220,1<br />

Millionen Euro im ersten Halbjahr hatte <strong>der</strong><br />

Bund etwa 74,5 Prozent (171,2 Millionen Euro)<br />

und die Stadt <strong>Bremen</strong> 25,5 Prozent (58,8 Millionen<br />

Euro) zu tragen. Der Anteil <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Bremen</strong> an den Ausgaben für Leistungen zur<br />

Sicherung des Lebensunterhaltes, <strong>der</strong> sich aus<br />

70,9 Prozent <strong>der</strong> Ausgaben für Unterkunft und<br />

Heizung 50 und den Ausgaben für die sonstigen<br />

Leistungen zusammensetzt, lag damit im<br />

ersten Halbjahr <strong>2006</strong> leicht über dem Anteil<br />

von 25,2 Prozent im ersten Halbjahr 2005.<br />

Dies ist im Wesentlichen auf den leicht gestiegenen<br />

Anteil <strong>der</strong> Ausgaben für Unterkunft<br />

und Heizung zurückzuführen.<br />

Hinweis: Die in dieser Tabelle dargestellte Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Ausgaben für Leistungen zur<br />

Sicherung des Lebensunterhaltes gibt keine<br />

Auskunft über die in den Antragsverfahren anerkannten<br />

Bedarfe <strong>der</strong> SGB-II-Bedarfsgemeinschaften.<br />

Daten über angerechnete und nicht<br />

angerechnete Einkommen wurden bisher nur<br />

vereinzelt und unvollständig veröffentlicht. Im<br />

Berichtsmonat September 2005 wurden in<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Bremen</strong> <strong>bei</strong> 55,4 Prozent <strong>der</strong> SGB-II-<br />

Bedarfsgemeinschaften Einkommen in Höhe<br />

von durchschnittlich 289 Euro angerechnet.<br />

In 20,8 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

wurde Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe<br />

von durchschnittlich 219 Euro angerechnet.<br />

In 25,1 Prozent <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

wurde Kin<strong>der</strong>geld in Höhe von durchschnittlich<br />

252 Euro angerechnet. 51<br />

49 Als sonstige Leistungen werden von <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

für Ar<strong>bei</strong>t insbeson<strong>der</strong>e die nicht von <strong>der</strong> Regelleistung umfassten<br />

kommunalen Leistungen zusammengefasst: Leistungen für<br />

Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />

für Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich <strong>bei</strong> Schwangerschaft<br />

und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen<br />

<strong>der</strong> schulrechtlichen Bestimmungen. (§ 23 SGB II).<br />

50 Die Kommunen haben gemäß § 46 SGB II in Verbindung mit § 6<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und<br />

Heizung zu tragen. Der Bund trägt gemäß § 46 Abs. 6 SGB II in<br />

den Jahren 2005 und <strong>2006</strong> 29,1 Prozent dieser Ausgaben.<br />

51 Vgl. Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t, Grundsicherung für<br />

Ar<strong>bei</strong>tsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit,<br />

Nürnberg, März <strong>2006</strong>, S. 27.<br />

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