22.10.2012 Aufrufe

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

Armutsbericht 2006 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schaubild 9: Bedarfsdeckende Bruttoschwellen<br />

Ehepaar mit drei Kin<strong>der</strong>n ab 14 Jahre – <strong>Bremen</strong> (Stadt)<br />

2.250<br />

2.150<br />

2.050<br />

1.950<br />

1.850<br />

1.750<br />

1.650<br />

1.550<br />

1.450<br />

1.350<br />

1.250<br />

1. Schwelle<br />

2. Schwelle<br />

gelt deutlich höher als <strong>bei</strong> Ehepaaren 26 – ausschlaggebend<br />

ist <strong>der</strong> progressive Einkommensteuertarif.<br />

Zur Deckung des gleichen SGB-II-<br />

Bedarfs ist <strong>bei</strong> Steuerklasse I ein höheres<br />

Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt erfor<strong>der</strong>lich als <strong>bei</strong> Verheirateten<br />

(Steuerklasse III). Bei unverheirateten<br />

Paaren mit Kin<strong>der</strong>n sind auch die ›Sprünge‹<br />

<strong>bei</strong> den Bruttoentgeltschwellen sehr viel<br />

stärker ausgeprägt: So steigt das bedarfsdeckende<br />

Bruttoentgelt für <strong>Bremen</strong> <strong>bei</strong>spielsweise<br />

<strong>bei</strong> einem Paar mit einem Kind um über<br />

400 Euro, sobald das Kind das 14. Lebensjahr<br />

vollendet; <strong>bei</strong> zwei Kin<strong>der</strong>n steigt diese<br />

Schwelle sogar um fast 900 Euro, sobald das<br />

jüngste Kind das 14. Lebensjahr vollendet.<br />

Noch gravieren<strong>der</strong> ist dieser Sprung mit über<br />

1.300 Euro <strong>bei</strong> drei Kin<strong>der</strong>n, sobald das dritte<br />

Kind 14 Jahre alt wird. Bei zwei Verdiensten<br />

sind <strong>der</strong>artige Sprünge nur <strong>bei</strong> (Ehe-) Paaren<br />

mit einem Kind zu verzeichnen.<br />

3. Schwelle<br />

Bei einem Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt von 1.709 Euro<br />

erreichen die Eltern die Mindesteinkommensgrenze<br />

des § 6a BKGG und haben damit Anspruch<br />

auf einen Gesamtkin<strong>der</strong>zuschlag von 420 Euro<br />

(1. Schwelle). Mit ihrem auf den SGB-II-Bedarf<br />

anrechenbaren Einkommen (Nettoentgelt, Kin<strong>der</strong>geld,<br />

Wohngeld und Kin<strong>der</strong>zuschlag) überschreitet<br />

<strong>der</strong> Haushalt von da an die Schwelle zur Hilfebedürftigkeit.<br />

Ab einem Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt von<br />

2.385 Euro übersteigt das anrechenbare Einkommen<br />

<strong>der</strong> Eltern allerdings die Höchsteinkommensgrenze<br />

des § 6a BKGG – <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

entfällt und Hilfebedürftigkeit tritt wie<strong>der</strong> ein<br />

(2. Schwelle). Erst ab einem Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt<br />

in Höhe von 2.599 Euro wird Hilfebedürftigkeit<br />

nach SGB II erneut und endgültig überwunden<br />

(3. Schwelle).<br />

SGB II-Bedarf<br />

anrechenbares Einkommen<br />

Nettoar<strong>bei</strong>tsentgeld<br />

Zudem bewirkt die Anspruchskonstruktion des<br />

Kin<strong>der</strong>zuschlags, dass es <strong>bei</strong> Haushalten mit<br />

Kin<strong>der</strong>n nicht den bedarfsdeckenden Bruttoar<strong>bei</strong>tslohn<br />

gibt. Sobald das anrechenbare<br />

Einkommen <strong>der</strong> Eltern den elternspezifischen<br />

Bedarf um den maximalen (Gesamt-) Kin<strong>der</strong>zuschlag<br />

übersteigt (Höchsteinkommensgrenze)<br />

entfällt <strong>der</strong> Zuschlag – allerdings ohne die<br />

Gewähr, dass mit dem verbleibenden Einkommen<br />

Hilfebedürftigkeit weiterhin überwunden<br />

wird (vgl. Schaubild 9). 27<br />

26 Bei zwei gleich hohen Verdiensten sind die Bruttoschwellen<br />

hingegen identisch – Steuerklassen IV/IV <strong>bei</strong>m Ehepaar und<br />

Steuerklassen I/I <strong>bei</strong> einem unverheirateten Paar.<br />

27 In den Fällen, in denen die Einkommensstrecke zwischen<br />

1. und 2. Schwelle 100 Euro (brutto) nicht übersteigt, weisen<br />

die Tabellen 13 und 14 die 3. Schwelle als bedarfsdeckendes<br />

Bruttoar<strong>bei</strong>tsentgelt aus.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!