Elektronische Signatur Version 1.0 Oktober 2007 - APV
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<strong>APV</strong>-Empfehlung: <strong>Elektronische</strong> <strong>Signatur</strong>en, <strong>Version</strong> <strong>1.0</strong><br />
In der AMWHV, die Ende 2006 die Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV) abgelöst hat, wird an<br />
wenigen Stellen eine „Unterschrift“ oder ein „Unterzeichnen“ gefordert. Eine Übersicht zeigt Tab. 1 (eine ausführliche Auf -<br />
listung der entsprechenden Textpassagen findet sich im Anhang, Tabelle 1).<br />
Tab. 1: Erwähnung von Unterschriften/Unterzeichnungen in der AMWHV.<br />
§§ Absatz / Thema Gefordert<br />
Abschnitt 3: Arzneimittel, Blutprodukte, Produkte menschlicher Herkunft<br />
13 Herstellung Herstellprotokoll Datum und Unterschrift<br />
14 Prüfung Prüfprotokoll Datum und Unterschrift<br />
17 Inverkehrbringen (2) Kontrollbericht (gemäß Vorschrift eines Mitgliedstaates der EU<br />
bzw. Vertragsstaates)<br />
Abschnitt 4: Wirkstoffe nicht-menschlicher Herkunft<br />
Unterzeichnung<br />
22 Herstellung Herstellprotokoll Datum und Unterschrift<br />
23 Prüfung Prüfprotokoll Datum und Unterschrift<br />
25 Inverkehrbringen (4) Bei Zwischenprodukten und Wirkstoffen:<br />
Prüfprotokoll zur Identitätsprüfung<br />
Ordnungsgemäße<br />
Unterzeichnung<br />
An verschiedenen Stellen werden sogenannte „vorher erstellte schriftliche Anweisungen“ gefordert. Gemeint sind Prüfanweisungen,<br />
Herstellanweisungen und Anweisungen für das Inverkehrbringen. Interessant ist hier, dass in der neuen AMWHV (im<br />
Gegensatz zu den GLP-Anforderungen; s. u.) nicht explizit erwähnt ist, ob diese Anweisungen zu unterschreiben sind, sondern<br />
nur, wer für die Freigabe verantwortlich ist. Eine Übersicht (nicht vollständig) gibt Tab. 2 (eine ausführliche Auflistung<br />
der entsprechenden Textpassagen findet sich im Anhang, Tabelle 2).<br />
Tab. 2: Erwähnung von schriftlichen Anweisungen in der AMWHV.<br />
§§ Absatz / Thema Gefordert<br />
6 Hygienemaßnahmen Hygieneplan und Hygieneprogramme „schriftlicher Plan“<br />
7 Lagerung und Transport Verfahren zur Lagerung und Transport „schriftlich festzulegen“<br />
11 Selbstinspektion und<br />
Lieferantenqualifizierung<br />
12 Personal in leitender<br />
Stellung<br />
Verfahren zur Lieferantenqualifizierung „schriftlich festzulegen“<br />
Verantwortungsbereiche und Aufgaben „schriftlich festzulegen“<br />
13 und 22 Herstellung Herstellungsanweisung „schriftliche Anweisung“<br />
14 und 23 Prüfung Prüfanweisung „schriftliche Anweisung“<br />
16 und 25 Freigabe zum<br />
Inverkehrbringen<br />
19 und 28 Beanstandungen<br />
und Rückruf<br />
Anweisung zur Freigabe zum Inverkehrbringen „schriftliche Anweisung“<br />
Verfahren zum Rückruf „schriftliche Anweisung“<br />
24 Kennzeichnung Verfahren zur Kennzeichnung von Zwischenprodukten oder<br />
Wirkstoffen<br />
„schriftliche Anweisung“<br />
Von Bedeutung für die weiteren Entscheidungen ist §10, Abs. 2, der AMWHV, da in diesem das Vorgehen ohne expliziten<br />
Verweis auf das <strong>Signatur</strong>gesetz vorgegeben wird.<br />
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