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Runter vom Holzweg - ARA

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Kein Recht auf ihr Land<br />

Die Regierung von Malaysia betrachtet alle<br />

Waldgebiete des Landes als Staatswald.<br />

Traditionelle Landrechte erkennt sie nicht an.<br />

Die Penan und andere Dayak-Völker können<br />

allenfalls Ansprüche auf ihre Dörfer und Felder<br />

geltend machen. Jagd- und Sammelgebiete werden<br />

ihnen nicht zugestanden.<br />

Statt dessen werden fortlaufend<br />

Einschlagslizenzen an Holzfirmen vergeben, die<br />

bereits mehr als die Hälfte des ursprünglichen<br />

Regenwaldes auf Borneo gerodet haben. Seit<br />

Jahren dringen sie auch auf das Territorium der<br />

Penan vor.<br />

Holzfirmen<br />

gegen<br />

Waldvölker<br />

Gewaltfreier Widerstand<br />

Seit Ende der 80er Jahre stoppen die Penan<br />

immer wieder Holzfäller durch<br />

Straßenblockaden, die teilweise erst nach<br />

monatelangem Einsatz von Polizei und Militär<br />

aufgelöst werden konnten.<br />

Schließlich suchten Holzkonzerne und Regierung<br />

nach anderen Wegen, den Widerstand der<br />

Penan zu brechen. Sie versprachen, den Wald<br />

zukünftig schonender zu nutzen und dabei die<br />

Lebensbedürfnisse der Waldnomaden zu<br />

berücksichtigen. Dafür wurde ein Wald-<br />

Bewirtschaftungsplan erarbeitet, dem die Penan<br />

zustimmen sollten.<br />

Weil nicht einmal ein kleiner Teil ihrer<br />

Forderungen erfüllt wurde, lehnten sie die<br />

Unterzeichnung ab und errichteten statt dessen<br />

neue Blockaden.<br />

Makabrer Rechtsstreit um<br />

Existenzrecht<br />

Im Kampf um die Anerkennung ihrer traditionellen<br />

Landrechte zogen jetzt vier Penan-Dörfer<br />

vor Gericht. Sie verklagten die Holzfirma<br />

Samling und die Regierung des malaysischen<br />

Teilstaates Sarawak.<br />

Makaber aber wahr: Die Gegenseite beharrt auf<br />

ihrem Standpunkt, völlig rechtmäßig auf dem<br />

Territorium der Penan Holz einzuschlagen beziehungsweise<br />

dafür Lizenzen zu vergeben. Ihr<br />

Argument: Die Ureinwohner sollten doch erst<br />

einmal beweisen, dass sie überhaupt rechtmäßige<br />

Bürger des Landes seien. Solange sie dazu<br />

nicht in der Lage wären, könnten sie auch keine<br />

Landrechtsansprüche stellen.

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