Breitbandausschreibung - der Stadt Ahlen
Breitbandausschreibung - der Stadt Ahlen
Breitbandausschreibung - der Stadt Ahlen
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Auswahlverfahren für Breitbandversorgung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong><br />
(minimal 95% <strong>der</strong> Haushalte) soll möglichst, und sofern im Hinblick auf die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Baumaßnahmen realisierbar, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein.<br />
Die <strong>Stadt</strong> bevorzugt die Schaffung einer zukunftssicheren Infrastruktur, die im Zuge zukünftig<br />
entstehen<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an höhere Bandbreiten angepasst werden kann. Anbieter sollten<br />
aufzeigen (ohne genaue Angabe von Kosten und Zeitplänen), wie eine zukünftige Erweiterung <strong>der</strong><br />
Bandbreiten bei entsprechendem Bedarf realisiert werden kann. Ziel dieser Ausschreibung ist es,<br />
konkrete Aussagen, Preise und Bedingungen für eine mögliche Lösung zu bekommen. Eine<br />
gebietsbezogene Aufteilung, z. B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Veröffentlichung des Vorhabens ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ahlen</strong> keine Verpflichtung zur<br />
Auftragsvergabe verbunden. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten<br />
Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts <strong>der</strong> EU zur<br />
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem<br />
Vorbehalt <strong>der</strong> Bereitstellung entsprechen<strong>der</strong> Haushalts- und För<strong>der</strong>mittel steht. Dies kann auch dazu<br />
führen, dass auch nur ein teilweiser Ausbau realisiert wird. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt,<br />
dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine<br />
Ansprüche gegenüber <strong>der</strong> ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwan<strong>der</strong>satz für die<br />
Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.<br />
Angebotsleistung und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Der Anbieter hat in seinem Angebot ein konkretes technisches Konzept für einen Breitband-<br />
Infrastrukturausbau in den betroffenen <strong>Stadt</strong>teilen darzustellen. Ein Zuschussbedarf (Fehlbetrag<br />
zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) ist plausibel und nachvollziehbar unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur- und<br />
Systemtechnik), <strong>der</strong> Betriebskosten und <strong>der</strong> Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur<br />
Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und <strong>der</strong>en Kosten darzustellen. Es gilt die<br />
aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Breitbandversorgung<br />
ländlicher Räume. Weiterhin sollen folgende Randbedingungen berücksichtigt werden:<br />
Bewerber, die für die Vergabe berücksichtigt werden, müssen einen offenen Zugang („Open Access“)<br />
zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach eingesetzter<br />
Technologie z.B. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, Line-Sharing o<strong>der</strong> Bitstromzugang<br />
bereitgestellt werden.<br />
Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />
1. Zuschussbedarf<br />
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen<br />
Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes<br />
plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtinvestition (Linien-<br />
und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), <strong>der</strong> Betriebskosten und<br />
<strong>der</strong> Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen<br />
Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu<br />
nehmen, das <strong>der</strong> Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt.<br />
2. Informationen zur Technologie<br />
Offener Netzzugang gewährleistet (geför<strong>der</strong>tes Netz muss weiteren<br />
Netzbetreibern zur Verfügung stehen)<br />
Übertragungstechnologie<br />
Downstreamrate > 16 MBit/s für die Mehrheit <strong>der</strong> Anschlüsse, > 2 MBit/s für<br />
mindestens 95% aller Haushalte und Betriebe<br />
Möglichkeit zur Realisierung symmetrischer Anschlüsse (SDSL)<br />
Angebot von Service-Level-Agreements (SLAs) und Qualities-of-Service<br />
(QoS) für Geschäftskunden<br />
Verfügbarkeitsgarantie (> 95%/Tag)<br />
Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)<br />
Versorgungsgrad (mindestens 95% <strong>der</strong> Haushalte und Betriebe)<br />
Möglichkeit zur Vergrößerung des Versorgungsgebietes<br />
Breitband-Ausbau <strong>Ahlen</strong><br />
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