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Nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren ... - Breitband.NRW

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<strong>Nichtförmliches</strong> <strong>Interessensbekundungsverfahren</strong> der<br />

Gemeinde Gangelt<br />

1. Kommunale Gebietskörperschaft<br />

1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle<br />

Gemeinde Gangelt<br />

Herrn Christoph Faltyn<br />

Burgstraße 10<br />

52538 Gangelt<br />

Tel. 02454-588-207<br />

Fax 02454-2852<br />

E-Mail christoph.faltyn@gangelt.de<br />

1.2. Verfahrensgegenstand/ Gegenstand des öffentlichen Interesses<br />

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und<br />

zukunftssichernden <strong>Breitband</strong>infrastruktur für die mit <strong>Breitband</strong><br />

unterversorgten Ortsteile:<br />

Gemeindeteile Einwohner Haushalte Unterversorgungsgrad<br />

Gemeindeteil Ortsvorwahl Einwohner Haushalte nicht<br />

erreichbare<br />

Anschlüsse<br />

Unterversorgungsgrad<br />

< 2 Mbit/s<br />

(%)<br />

Birgden 02454 2940 1250 6,0 % 28,8 %<br />

Breberen 02454 860 294 12,6 % 100 %<br />

Broichhoven 02454 157 61 0,0 % 100 %<br />

Brüxgen 02454 496 214 0,9 % 70,1 %<br />

Buscherheide 02454 126 50 2,0 % 100 %<br />

Gangelt 02454 2583 1139 1,4 % 56,7 %<br />

Harzelt 02454 186 86 0,0 % 36 %<br />

Hastenrath 02454 524 207 0,5 % 100 %<br />

Hohenbusch 02454 34 11 36,4 % 100 %<br />

Kievelberg 02454 29 14 100 % 100 %<br />

Mindergangelt 02454 237 91 3,3 % 100 %<br />

Niederbusch 02454 553 236 3,0 % 40,7 %<br />

Stahe 02454 951 431 0,7 % 44,5 %<br />

Nachbarheid 02455 121 43 55,8 % 100 %<br />

Die dargestellten Unterversorgungsgrade beziehen sich auf eine Versorgung mit 2 Mbit/s<br />

und entsprechen somit der Definition der Bundesregierung für Unterversorgung.


Die Werte wurden mithilfe einer Befragung bei Haushalten und Unternehmen im<br />

Februar 2011 ermittelt. Aus den Rückmeldungen der Befragung ergibt sich ein mögliches<br />

Kundenpotenzial von 325 Haushalten und 29 Unternehmen. Diese Bandbreite von zu<br />

erwartenden Kundenzahlen dient nur als Anhaltspunkt für die eigene Planung, die Kommune<br />

garantiert einem Betreiber nicht das Erreichen der angegebenen Kundenwerte.<br />

2. Gegenstand der Dienstleistung<br />

2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber<br />

Die Gemeinde Gangelt bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur<br />

Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit <strong>Breitband</strong>anschlüssen. Es handelt sich<br />

um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und<br />

keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung<br />

zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine<br />

Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im<br />

Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und<br />

als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die<br />

Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.<br />

Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.<br />

Die Gemeinde Gangelt bittet ferner um Abgabe entsprechender getrennter indikativer<br />

Angebote für die unterversorgten Ortsteile. Dabei wird folgende Zusammenfassung der<br />

Ortsteile zu Losgebieten vorgeschlagen:<br />

• Losgebiet 1: Birgden (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 2: Breberen<br />

(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />

• Losgebiet 3: Broichhoven (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 4: Brüxgen (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 5: Buscherheide (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 6: Gangelt (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 7: Harzelt (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 8: Hastenrath (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 9: Hohenbusch<br />

(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />

• Losgebiet 10: Kievelberg (keine erreichbaren Anschlüsse)<br />

• Losgebiet 11: Mindergangelt (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 12: Niederbusch (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 13: Stahe (Unterversorgung)<br />

• Losgebiet 14: Nachbarheid<br />

(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />

Anbieter können Konzepte für mehrere oder alle Losgebiete einreichen. Sollte aus Gründen<br />

eines optimierten Netzausbaus eine Zusammenlegung zu Losgebieten sinnvoll erscheinen,<br />

so können auch Konzepte für mehrere Lose erstellt werden. Synergien, die sich aus dem<br />

Ausbau mehrerer Gemeindeteile ergeben, sind gesondert anzugeben. Die Gemeinde<br />

Gangelt behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines<br />

Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den<br />

Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Ergänzende Unterlagen, insbesondere<br />

die detaillierte Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche, können unter o. g. Adresse<br />

angefordert werden.


2.2 Kurzbeschreibung der Art und Menge der Dienstleistung<br />

Die angefragte Leistung enthält insbesondere Darstellungen zur Installation bzw. dem<br />

Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen <strong>Breitband</strong>infrastruktur<br />

für die mit <strong>Breitband</strong> unterversorgten und oben aufgelisteten Ortsteile der Gemeinde Gangelt<br />

von Netzbetreibern und/oder Diensteanbieter von <strong>Breitband</strong>zugängen.<br />

Sollte ein flächendeckender Ausbau einzelner Ortschaften oder aller unversorgter<br />

Gemeindeteile in den nächsten Jahren ohne eine Beihilfe durch die Gemeinde geplant sein,<br />

die den Mindestanforderungen genügt, so wird um eine Information und eine detaillierte<br />

Beschreibung des Vorhabens gebeten.<br />

Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 MBit/s Downstream und 192 kbit/s<br />

Upstream ist unter allen Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.<br />

Eine Übertragungsgeschwindigkeit im Download von 16 MBit/s oder eine noch höhere<br />

Bandbreite ist ausdrücklich willkommen. Die <strong>Breitband</strong>datenübertragung sollte so beschaffen<br />

sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist.<br />

Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und<br />

Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Gemeindeteil unter<br />

anderem Angaben zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden<br />

Einnahmen. Darüber hinaus sollte der Anbieter erläutern, wie und mit welchen Zusatzkosten<br />

eine (voraussichtlich erst später realisierte) Erhöhung der Bandbreite auf 50 MBit/s -<br />

entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung für 2014 - realisiert werden kann. Der<br />

mögliche Bedarf für einen finanziellen Zuschuss an den Telekommunikationsanbieter ist zu<br />

quantifizieren (ggf. auch als Angabe einer Spanne von/bis), falls die Zahl der möglichen<br />

Nachfrager für eine wirtschaftliche Realisierung des <strong>Breitband</strong>erschließungsvorhabens nicht<br />

ausreichend sein sollte. Auf der Basis von statistischen Werten und der Bürgerbefragung<br />

lässt sich das oben angegebene Kundenpotenzial für Neukunden oder „Upgrader“ von<br />

mindestens 325 Haushalten und ca. 29 Unternehmen ableiten.<br />

3. Sonstige Informationen<br />

Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen<br />

des nichtförmlichen <strong>Interessensbekundungsverfahren</strong>s maßgeblich sein können, mit<br />

anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine<br />

Beschreibung der technischen Lösung.<br />

4. Weiteres Verfahren<br />

4.1 Auswahlverfahren<br />

Die Gemeinde Gangelt strebt eine Versorgung mit mehrheitlich 6 MBit/s an, eine höhere<br />

Bandbreite wird ausdrücklich begrüßt. Die Versorgung soll nach 12 Monaten flächendeckend<br />

(deutlich über 95 % der Haushalte) gegeben sein. Das vorgeschlagene Konzept sollte<br />

bevorzugt die Schaffung von Investitionsgütern (z. B. Leerrohrsysteme) enthalten und<br />

nachhaltig zukunftssichernd wirken. Die Technologie für einen Ausbau wird allerdings nicht<br />

vorgegeben. Ausschlaggebend für eine Auswahl im Rahmen eines möglichen späteren<br />

Ausschreibungsverfahrens sind z. B. die folgenden Punkte:<br />

• Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine flächendeckende Versorgung in den<br />

einzelnen Ortsteilen,<br />

• garantierter Versorgungsgrad in Form von jederzeit anschließbaren Haushalten<br />

(in Prozent aller Haushalte),<br />

• angebotene Übertragungstechnologie(n),<br />

• Downloadrate (mindestens 2.048 kbit/s für Haushalte),<br />

• Uploadrate (mindestens 192 kbit/s für Haushalte),<br />

• Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag),


• Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Tag),<br />

• Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform,<br />

• Zeitplan für den Netzausbau,<br />

• Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden,<br />

• einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche<br />

Anschlussgeräte ohne Standard-Router),<br />

• monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer.<br />

Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen:<br />

• Angabe der Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen,<br />

• genutzter Frequenzbereich,<br />

• Strahlenleistung,<br />

• Schutzabstände nach BImSchV,<br />

• Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder<br />

größeres Versorgungsgebiet.<br />

Zusätzliche Angaben zum Anbieter:<br />

• Referenzen (auf Verlangen zusätzlich vergleichbare Referenzen aus den letzten drei<br />

Jahren),<br />

4.2 Fristende für die Einrichtung der Interessenbekundungen<br />

Die Gemeinde Gangelt bittet um Abgabe von Angeboten bis zum 13.05.2011.<br />

52538 Gangelt, den 30.03.2011<br />

Gemeinde Gangelt<br />

Der Bürgermeister

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