Nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren ... - Breitband.NRW
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<strong>Nichtförmliches</strong> <strong>Interessensbekundungsverfahren</strong> der<br />
Gemeinde Gangelt<br />
1. Kommunale Gebietskörperschaft<br />
1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle<br />
Gemeinde Gangelt<br />
Herrn Christoph Faltyn<br />
Burgstraße 10<br />
52538 Gangelt<br />
Tel. 02454-588-207<br />
Fax 02454-2852<br />
E-Mail christoph.faltyn@gangelt.de<br />
1.2. Verfahrensgegenstand/ Gegenstand des öffentlichen Interesses<br />
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und<br />
zukunftssichernden <strong>Breitband</strong>infrastruktur für die mit <strong>Breitband</strong><br />
unterversorgten Ortsteile:<br />
Gemeindeteile Einwohner Haushalte Unterversorgungsgrad<br />
Gemeindeteil Ortsvorwahl Einwohner Haushalte nicht<br />
erreichbare<br />
Anschlüsse<br />
Unterversorgungsgrad<br />
< 2 Mbit/s<br />
(%)<br />
Birgden 02454 2940 1250 6,0 % 28,8 %<br />
Breberen 02454 860 294 12,6 % 100 %<br />
Broichhoven 02454 157 61 0,0 % 100 %<br />
Brüxgen 02454 496 214 0,9 % 70,1 %<br />
Buscherheide 02454 126 50 2,0 % 100 %<br />
Gangelt 02454 2583 1139 1,4 % 56,7 %<br />
Harzelt 02454 186 86 0,0 % 36 %<br />
Hastenrath 02454 524 207 0,5 % 100 %<br />
Hohenbusch 02454 34 11 36,4 % 100 %<br />
Kievelberg 02454 29 14 100 % 100 %<br />
Mindergangelt 02454 237 91 3,3 % 100 %<br />
Niederbusch 02454 553 236 3,0 % 40,7 %<br />
Stahe 02454 951 431 0,7 % 44,5 %<br />
Nachbarheid 02455 121 43 55,8 % 100 %<br />
Die dargestellten Unterversorgungsgrade beziehen sich auf eine Versorgung mit 2 Mbit/s<br />
und entsprechen somit der Definition der Bundesregierung für Unterversorgung.
Die Werte wurden mithilfe einer Befragung bei Haushalten und Unternehmen im<br />
Februar 2011 ermittelt. Aus den Rückmeldungen der Befragung ergibt sich ein mögliches<br />
Kundenpotenzial von 325 Haushalten und 29 Unternehmen. Diese Bandbreite von zu<br />
erwartenden Kundenzahlen dient nur als Anhaltspunkt für die eigene Planung, die Kommune<br />
garantiert einem Betreiber nicht das Erreichen der angegebenen Kundenwerte.<br />
2. Gegenstand der Dienstleistung<br />
2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber<br />
Die Gemeinde Gangelt bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur<br />
Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit <strong>Breitband</strong>anschlüssen. Es handelt sich<br />
um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und<br />
keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung<br />
zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine<br />
Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im<br />
Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und<br />
als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die<br />
Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.<br />
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.<br />
Die Gemeinde Gangelt bittet ferner um Abgabe entsprechender getrennter indikativer<br />
Angebote für die unterversorgten Ortsteile. Dabei wird folgende Zusammenfassung der<br />
Ortsteile zu Losgebieten vorgeschlagen:<br />
• Losgebiet 1: Birgden (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 2: Breberen<br />
(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />
• Losgebiet 3: Broichhoven (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 4: Brüxgen (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 5: Buscherheide (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 6: Gangelt (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 7: Harzelt (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 8: Hastenrath (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 9: Hohenbusch<br />
(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />
• Losgebiet 10: Kievelberg (keine erreichbaren Anschlüsse)<br />
• Losgebiet 11: Mindergangelt (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 12: Niederbusch (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 13: Stahe (Unterversorgung)<br />
• Losgebiet 14: Nachbarheid<br />
(Unterversorgung / erhöhte Anzahl nicht erreichbare Anschlüsse)<br />
Anbieter können Konzepte für mehrere oder alle Losgebiete einreichen. Sollte aus Gründen<br />
eines optimierten Netzausbaus eine Zusammenlegung zu Losgebieten sinnvoll erscheinen,<br />
so können auch Konzepte für mehrere Lose erstellt werden. Synergien, die sich aus dem<br />
Ausbau mehrerer Gemeindeteile ergeben, sind gesondert anzugeben. Die Gemeinde<br />
Gangelt behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines<br />
Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den<br />
Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Ergänzende Unterlagen, insbesondere<br />
die detaillierte Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche, können unter o. g. Adresse<br />
angefordert werden.
2.2 Kurzbeschreibung der Art und Menge der Dienstleistung<br />
Die angefragte Leistung enthält insbesondere Darstellungen zur Installation bzw. dem<br />
Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen <strong>Breitband</strong>infrastruktur<br />
für die mit <strong>Breitband</strong> unterversorgten und oben aufgelisteten Ortsteile der Gemeinde Gangelt<br />
von Netzbetreibern und/oder Diensteanbieter von <strong>Breitband</strong>zugängen.<br />
Sollte ein flächendeckender Ausbau einzelner Ortschaften oder aller unversorgter<br />
Gemeindeteile in den nächsten Jahren ohne eine Beihilfe durch die Gemeinde geplant sein,<br />
die den Mindestanforderungen genügt, so wird um eine Information und eine detaillierte<br />
Beschreibung des Vorhabens gebeten.<br />
Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 MBit/s Downstream und 192 kbit/s<br />
Upstream ist unter allen Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.<br />
Eine Übertragungsgeschwindigkeit im Download von 16 MBit/s oder eine noch höhere<br />
Bandbreite ist ausdrücklich willkommen. Die <strong>Breitband</strong>datenübertragung sollte so beschaffen<br />
sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist.<br />
Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und<br />
Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Gemeindeteil unter<br />
anderem Angaben zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden<br />
Einnahmen. Darüber hinaus sollte der Anbieter erläutern, wie und mit welchen Zusatzkosten<br />
eine (voraussichtlich erst später realisierte) Erhöhung der Bandbreite auf 50 MBit/s -<br />
entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung für 2014 - realisiert werden kann. Der<br />
mögliche Bedarf für einen finanziellen Zuschuss an den Telekommunikationsanbieter ist zu<br />
quantifizieren (ggf. auch als Angabe einer Spanne von/bis), falls die Zahl der möglichen<br />
Nachfrager für eine wirtschaftliche Realisierung des <strong>Breitband</strong>erschließungsvorhabens nicht<br />
ausreichend sein sollte. Auf der Basis von statistischen Werten und der Bürgerbefragung<br />
lässt sich das oben angegebene Kundenpotenzial für Neukunden oder „Upgrader“ von<br />
mindestens 325 Haushalten und ca. 29 Unternehmen ableiten.<br />
3. Sonstige Informationen<br />
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen<br />
des nichtförmlichen <strong>Interessensbekundungsverfahren</strong>s maßgeblich sein können, mit<br />
anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine<br />
Beschreibung der technischen Lösung.<br />
4. Weiteres Verfahren<br />
4.1 Auswahlverfahren<br />
Die Gemeinde Gangelt strebt eine Versorgung mit mehrheitlich 6 MBit/s an, eine höhere<br />
Bandbreite wird ausdrücklich begrüßt. Die Versorgung soll nach 12 Monaten flächendeckend<br />
(deutlich über 95 % der Haushalte) gegeben sein. Das vorgeschlagene Konzept sollte<br />
bevorzugt die Schaffung von Investitionsgütern (z. B. Leerrohrsysteme) enthalten und<br />
nachhaltig zukunftssichernd wirken. Die Technologie für einen Ausbau wird allerdings nicht<br />
vorgegeben. Ausschlaggebend für eine Auswahl im Rahmen eines möglichen späteren<br />
Ausschreibungsverfahrens sind z. B. die folgenden Punkte:<br />
• Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine flächendeckende Versorgung in den<br />
einzelnen Ortsteilen,<br />
• garantierter Versorgungsgrad in Form von jederzeit anschließbaren Haushalten<br />
(in Prozent aller Haushalte),<br />
• angebotene Übertragungstechnologie(n),<br />
• Downloadrate (mindestens 2.048 kbit/s für Haushalte),<br />
• Uploadrate (mindestens 192 kbit/s für Haushalte),<br />
• Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag),
• Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Tag),<br />
• Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform,<br />
• Zeitplan für den Netzausbau,<br />
• Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden,<br />
• einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche<br />
Anschlussgeräte ohne Standard-Router),<br />
• monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer.<br />
Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen:<br />
• Angabe der Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen,<br />
• genutzter Frequenzbereich,<br />
• Strahlenleistung,<br />
• Schutzabstände nach BImSchV,<br />
• Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder<br />
größeres Versorgungsgebiet.<br />
Zusätzliche Angaben zum Anbieter:<br />
• Referenzen (auf Verlangen zusätzlich vergleichbare Referenzen aus den letzten drei<br />
Jahren),<br />
4.2 Fristende für die Einrichtung der Interessenbekundungen<br />
Die Gemeinde Gangelt bittet um Abgabe von Angeboten bis zum 13.05.2011.<br />
52538 Gangelt, den 30.03.2011<br />
Gemeinde Gangelt<br />
Der Bürgermeister