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Ausg. 11+12 - apr

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intensiver als Erwachsene“, betont die Direktorin.<br />

Damit diese nach dem Besuch der<br />

„Paper Art” Empfindungen und Vorstellungen<br />

in individueller Sprache bildlich und<br />

akustisch formulieren lernen, werde ein Experimentierraum<br />

eingerichtet. In diesem<br />

hätten die Kinder unter Anleitung von<br />

Künstlern oder Museumspädagogen die Gelegenheit,<br />

die unterschiedlichsten Papiere,<br />

Pappen und Verpackungen über die Sinnesorgane<br />

– Augen, Ohren, Hände, Nase – zu begreifen.<br />

Diese Erfahrungen sollen ansch-<br />

ließend in Objekte umgesetzt werden. Die<br />

Werke werden unmittelbar nach ihrer Entstehung<br />

im Stadtgebiet (z. B. im Amtsgericht<br />

und in Schaufenstern von Geschäften) ausgestellt.<br />

Daneben seien weitere Kinderaktionen<br />

mit Künstlern, z. B. eine Brücke für den<br />

Frieden aus Papier, geplant.<br />

Die Ausstellung im Leopold-Hoesch-<br />

Museum der Stadt Düren (Hoeschplatz<br />

1/Günther-Peill-Straße) kann vom<br />

6. September bis 6. Dezember 1998 besichtigt<br />

bvse kritisiert Vollzug des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Auf schwere Mängel beim Vollzug des<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat<br />

jetzt der Bundesverband Sekundärrohstoffe<br />

und Entsorgung e.V. (bvse) in einem Brief an<br />

die Umweltminister der Länder hingewiesen.<br />

Dabei kritisiert der Verband besonders,<br />

daß öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />

nun vielfach in bisher rein privatwirtschaftlich<br />

organisierten Bereichen der Abfallwirtschaft<br />

Fuß zu fassen versuchen.<br />

,,Damit werden bestehende und funktionierende<br />

private Erfassungs- und Recyclingsysteme<br />

gefährdet und teilweise zerstört“<br />

schreibt dazu bvse-Präsident Hans-Jürgen<br />

Cierzon, dessen Verband mehr als 550 meist<br />

mittelständische Entsorger vertritt.<br />

Nach dem Sinn und Zweck des neuen<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />

sollten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />

hauptsächlich dafür sorgen, daß der ihnen<br />

überlassene Abfall ordnungsgemäß entsorgt<br />

wird. Deshalb sei es äußerst fragwürdig,<br />

wenn diese Entsorgungsträger in den Bereichen<br />

neue Sammelsysteme aufbauen würden,<br />

in denen sie in direkte Konkurrenz zu<br />

UNTERNEHMEN · MÄRKTE · PRODUKTE<br />

werden. tw terialien nicht mehr Abfall sind, die allgemeinen<br />

Produktnormen und Sortenlisten<br />

entsprächen. Wenn diese Kriterien erfüllt<br />

seien, handele es sich um Rohstoffe für die Industrie<br />

oder um handelsfähige Produkte.<br />

Weiter müsse in dem Papier klargestellt wer-<br />

bestehenden privaten Sammelsystemen<br />

ständen – obwohl dazu weder eine rechtliche<br />

Verpflichtung noch ein abfallwirtschaftliches<br />

Erfordernis bestehe.<br />

Ein abfallwirtschaftliches Erfordernis gebe<br />

es nur, wenn die privaten Sammelsysteme<br />

nicht leistungsfähig seien. „Dies kann jedoch<br />

in der Bundesrepublik Deutschland nur in<br />

Ausnahmefällen angenommen werden”, betonte<br />

Cierzon in seinem Schreiben an die<br />

Länderumweltminister.<br />

In diesem Zusammenhang fordert der bvse<br />

auch eine grundlegende Überarbeitung des<br />

Entwurfs der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (LAGA) zur Abfallbeseitigung und Verwertung<br />

nach dem Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz. Dieser Entwurf ist als vorläufige<br />

Vollzugshilfe eingestuft worden und<br />

aus Sicht des bvse nicht geeignet, die Ziele<br />

des Gesetzes umzusetzen.<br />

Deshalb fordert der bvse-Präsident, daß in<br />

der Diskussion um die Beendigung der<br />

Abfalleigenschaft von Altpapier, Alttextilien<br />

und anderer ehemaliger sekundärer Rohstoffe<br />

festgelegt werden muß, daß diejenigen Ma-<br />

Sehen Sie sich die<br />

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der <strong>apr</strong> an!<br />

Wie? Gehen Sie in den<br />

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http://www.a-p-r.de<br />

den, daß Mischabfälle nicht grundsätzlich als<br />

Abfall zur Beseitigung eingestuft werden<br />

könnten. Dieses widerspräche der Verpflichtung,<br />

daß Abfälle vorrangig zu verwerten seien.<br />

Würden dies Verwertungsbemühungen<br />

auf diesem Weg unterlaufen, gewänne die Beseitigung<br />

von Abfällen eine stärkere Bedeutung<br />

und der gesetzlich gewünschte<br />

Stoffkreislauf würde aus Sicht des bvse verhindert.<br />

In die gleiche Richtung geht, so der Verband,<br />

auch die teilweise in den Ländermerkblättern<br />

geforderte grundsätzliche Trennung<br />

von „Abfällen zur Beseitigung” und „Abfällen<br />

zur Verwertung”. Dies habe zur Folge, daß bei<br />

einer Vermischung die gesamte Abfallfraktion<br />

zu beseitigen sei und so aus dem Stoffkreislauf<br />

herausgenommen würde.<br />

Diese Auffassung ignoriert nach Meinung<br />

der mittelständischen Verwerter die Möglichkeit<br />

der Sortierung. „Das bundesrechtliche<br />

Postulat der Getrennthaltung kann nach<br />

dem Gesetzeswortlaut nur als Verbot einer<br />

verwertungsschädlichen Vermischung gewertet<br />

werden”, schrieb bvse-Präsident Cierzon.<br />

Das Getrennthalteverbot dürfe deshalb<br />

nicht als Einfallstor zur Abfallbeseitigung<br />

mißbraucht werden. Diese Auffassung werde<br />

inzwischen auch von der Rechtsprechung unterstützt.<br />

����<br />

241 11–12/98

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