Ausg. 11+12 - apr
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intensiver als Erwachsene“, betont die Direktorin.<br />
Damit diese nach dem Besuch der<br />
„Paper Art” Empfindungen und Vorstellungen<br />
in individueller Sprache bildlich und<br />
akustisch formulieren lernen, werde ein Experimentierraum<br />
eingerichtet. In diesem<br />
hätten die Kinder unter Anleitung von<br />
Künstlern oder Museumspädagogen die Gelegenheit,<br />
die unterschiedlichsten Papiere,<br />
Pappen und Verpackungen über die Sinnesorgane<br />
– Augen, Ohren, Hände, Nase – zu begreifen.<br />
Diese Erfahrungen sollen ansch-<br />
ließend in Objekte umgesetzt werden. Die<br />
Werke werden unmittelbar nach ihrer Entstehung<br />
im Stadtgebiet (z. B. im Amtsgericht<br />
und in Schaufenstern von Geschäften) ausgestellt.<br />
Daneben seien weitere Kinderaktionen<br />
mit Künstlern, z. B. eine Brücke für den<br />
Frieden aus Papier, geplant.<br />
Die Ausstellung im Leopold-Hoesch-<br />
Museum der Stadt Düren (Hoeschplatz<br />
1/Günther-Peill-Straße) kann vom<br />
6. September bis 6. Dezember 1998 besichtigt<br />
bvse kritisiert Vollzug des<br />
Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />
Auf schwere Mängel beim Vollzug des<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat<br />
jetzt der Bundesverband Sekundärrohstoffe<br />
und Entsorgung e.V. (bvse) in einem Brief an<br />
die Umweltminister der Länder hingewiesen.<br />
Dabei kritisiert der Verband besonders,<br />
daß öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />
nun vielfach in bisher rein privatwirtschaftlich<br />
organisierten Bereichen der Abfallwirtschaft<br />
Fuß zu fassen versuchen.<br />
,,Damit werden bestehende und funktionierende<br />
private Erfassungs- und Recyclingsysteme<br />
gefährdet und teilweise zerstört“<br />
schreibt dazu bvse-Präsident Hans-Jürgen<br />
Cierzon, dessen Verband mehr als 550 meist<br />
mittelständische Entsorger vertritt.<br />
Nach dem Sinn und Zweck des neuen<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />
sollten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />
hauptsächlich dafür sorgen, daß der ihnen<br />
überlassene Abfall ordnungsgemäß entsorgt<br />
wird. Deshalb sei es äußerst fragwürdig,<br />
wenn diese Entsorgungsträger in den Bereichen<br />
neue Sammelsysteme aufbauen würden,<br />
in denen sie in direkte Konkurrenz zu<br />
UNTERNEHMEN · MÄRKTE · PRODUKTE<br />
werden. tw terialien nicht mehr Abfall sind, die allgemeinen<br />
Produktnormen und Sortenlisten<br />
entsprächen. Wenn diese Kriterien erfüllt<br />
seien, handele es sich um Rohstoffe für die Industrie<br />
oder um handelsfähige Produkte.<br />
Weiter müsse in dem Papier klargestellt wer-<br />
bestehenden privaten Sammelsystemen<br />
ständen – obwohl dazu weder eine rechtliche<br />
Verpflichtung noch ein abfallwirtschaftliches<br />
Erfordernis bestehe.<br />
Ein abfallwirtschaftliches Erfordernis gebe<br />
es nur, wenn die privaten Sammelsysteme<br />
nicht leistungsfähig seien. „Dies kann jedoch<br />
in der Bundesrepublik Deutschland nur in<br />
Ausnahmefällen angenommen werden”, betonte<br />
Cierzon in seinem Schreiben an die<br />
Länderumweltminister.<br />
In diesem Zusammenhang fordert der bvse<br />
auch eine grundlegende Überarbeitung des<br />
Entwurfs der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (LAGA) zur Abfallbeseitigung und Verwertung<br />
nach dem Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz. Dieser Entwurf ist als vorläufige<br />
Vollzugshilfe eingestuft worden und<br />
aus Sicht des bvse nicht geeignet, die Ziele<br />
des Gesetzes umzusetzen.<br />
Deshalb fordert der bvse-Präsident, daß in<br />
der Diskussion um die Beendigung der<br />
Abfalleigenschaft von Altpapier, Alttextilien<br />
und anderer ehemaliger sekundärer Rohstoffe<br />
festgelegt werden muß, daß diejenigen Ma-<br />
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der <strong>apr</strong> an!<br />
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den, daß Mischabfälle nicht grundsätzlich als<br />
Abfall zur Beseitigung eingestuft werden<br />
könnten. Dieses widerspräche der Verpflichtung,<br />
daß Abfälle vorrangig zu verwerten seien.<br />
Würden dies Verwertungsbemühungen<br />
auf diesem Weg unterlaufen, gewänne die Beseitigung<br />
von Abfällen eine stärkere Bedeutung<br />
und der gesetzlich gewünschte<br />
Stoffkreislauf würde aus Sicht des bvse verhindert.<br />
In die gleiche Richtung geht, so der Verband,<br />
auch die teilweise in den Ländermerkblättern<br />
geforderte grundsätzliche Trennung<br />
von „Abfällen zur Beseitigung” und „Abfällen<br />
zur Verwertung”. Dies habe zur Folge, daß bei<br />
einer Vermischung die gesamte Abfallfraktion<br />
zu beseitigen sei und so aus dem Stoffkreislauf<br />
herausgenommen würde.<br />
Diese Auffassung ignoriert nach Meinung<br />
der mittelständischen Verwerter die Möglichkeit<br />
der Sortierung. „Das bundesrechtliche<br />
Postulat der Getrennthaltung kann nach<br />
dem Gesetzeswortlaut nur als Verbot einer<br />
verwertungsschädlichen Vermischung gewertet<br />
werden”, schrieb bvse-Präsident Cierzon.<br />
Das Getrennthalteverbot dürfe deshalb<br />
nicht als Einfallstor zur Abfallbeseitigung<br />
mißbraucht werden. Diese Auffassung werde<br />
inzwischen auch von der Rechtsprechung unterstützt.<br />
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