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6.0.4.2 Pfeile<br />
<strong>de</strong>n Bedingungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n:<br />
eine Visierverlängerung ist gestattet.<br />
eine Platte o<strong>de</strong>r ein Klebeband mit Entfernungseinstellungen darf<br />
am <strong>Bogen</strong> nur als Einstellungshilfe angebracht sein.<br />
<strong>de</strong>r Zielpunkt darf ein Leuchtstab aus optischem Fiberglasmaterial<br />
sein. Der sichtbare Teil darf 20 mm nicht überschreiten.<br />
6.0.4.2.1 Ein Pfeil besteht aus <strong>de</strong>m Schaft, <strong>de</strong>r Nocke und <strong>de</strong>r Pfeilspitze sowie<br />
<strong>de</strong>r Befie<strong>de</strong>rung und eventueller Bemalung.<br />
6.0.4.2.2 Die Pfeile je<strong>de</strong>s Schützen müssen einheitlich und <strong>de</strong>utlich erkennbar<br />
auf <strong>de</strong>m Schaft mit seinem Namen o<strong>de</strong>r seinen Initialen versehen sein<br />
und in Befie<strong>de</strong>rung, Nocken und Bemalung übereinstimmen.<br />
6.0.4.2.3 Pfeile, welche die Auflagen o<strong>de</strong>r Scheiben erheblich beschädigen,<br />
sind verboten.<br />
6.0.4.2.4 Der maximal zulässige Durchmesser eines Pfeils beträgt 9,3 mm, <strong>de</strong>r<br />
Durchmesser <strong>de</strong>r Spitze darf 9,4 mm betragen.<br />
6.0.4.3 Zubehör<br />
6.0.4.3.1 Gestattet ist ein Fingerschutz in Form von Fingerspitzen, Handschuhen,<br />
Tab (weiche Le<strong>de</strong>rläppchen) o<strong>de</strong>r Plastikstreifen, sofern sie geschmeidig<br />
sind und keine Halte- o<strong>de</strong>r Ablaßvorrichtung für die <strong>Bogen</strong>sehne<br />
haben. Fingertrenner dürfen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine Ankerplatte<br />
o<strong>de</strong>r eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz befestigt ist<br />
und zum Ankern dient, ist zulässig.<br />
6.0.4.3.2 Für die <strong>Bogen</strong>hand ist ein normaler Handschuh (mit o<strong>de</strong>r ohne Finger)<br />
o<strong>de</strong>r Ähnliches gestattet.<br />
6.0.4.3.3 Zubehörartikel wie Armschutz, Brustschutz, <strong>Bogen</strong>spannvorrichtung,<br />
Köcher, Quaste und Fußbo<strong>de</strong>nmarkierung, wenn letztere nicht mehr<br />
als 1 cm vom Bo<strong>de</strong>n hervorsteht, sind erlaubt.<br />
6.0.4.3.4 Ferngläser sowie Teleskope mit Stativ können, sofern sie für an<strong>de</strong>re<br />
Wettkampfteilnehmer an <strong>de</strong>r Schießline kein Hin<strong>de</strong>rnis sind, vom<br />
Schützen zur Scheibenbeobachtung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
6.0.4.3.4.1 Das Brillenglas am nichtzielen<strong>de</strong>n Auge darf vollständig be<strong>de</strong>ckt o<strong>de</strong>r<br />
abgeklebt sein. O<strong>de</strong>r eine Augenklappe darf getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
6.0.4.3.5 Zubehör beim Feldbogenschießen (Ergänzung)<br />
6.0.4.3.5.1 Ferngläser, Teleskope und an<strong>de</strong>re visuelle Hilfsmittel dürfen je<strong>de</strong>rzeit<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es muß sich jedoch um Standardferngläser han<strong>de</strong>ln<br />
ohne Skalen auf <strong>de</strong>n Linsen o<strong>de</strong>r irgen<strong>de</strong>ine eingebaute Vorkehrung<br />
zum Entfernungsschätzen.<br />
6.0.4.3.5.2 In allen <strong>Bogen</strong>disziplinen sind folgen<strong>de</strong> Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong> nicht<br />
zugelassen:<br />
jeglicher Entfernungsmesser o<strong>de</strong>r Hilfsmittel zum Entfernungsschätzen<br />
o<strong>de</strong>r Winkelmessen, die nicht durch die Regeln über die<br />
Ausrüstung <strong>de</strong>s Schützen abge<strong>de</strong>ckt sind,<br />
jegliche Aufzeichnungen, die über die normalen Visiereinstellungen<br />
<strong>Bogen</strong> - 7 - Ausgabe 2005/06