Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
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schaft nicht richtig darstellten bzw. bewerteten. Eine nachträgliche korrekte Bilanzierung der<br />
Vermögenslage von Stratemis per Ende 2002 ergab, dass die Gesellschaft damals Schulden<br />
von CHF 192'346'000 aufwies, bei einem Vermögen von CHF 270'686'000 und einem Aktienkapital<br />
von CHF 222'579'000.<br />
Im November 2004 wurde Legrand vom Verwaltungsrat als Vorsitzender und Mitglied der<br />
Geschäftsleitung entlassen. In der Folge trat er aus dem Verwaltungsrat zurück.<br />
Durch eine im Dezember 2004 beschlossene Unternehmens- und Bilanzsanierung konnte<br />
die Gesellschaft wieder auf eine tragfähige finanzielle Grundlage gestellt werden. Insbesondere<br />
gelang es Stratemis, die Mehrheitsbeteiligung an der Global Media Ltd. Gewinn bringend<br />
zu verkaufen. Dennoch verbleiben Stratemis aufgrund von Legrands Expansionsstrategie<br />
ein Schulden im Umfang von CHF 95 Mio.<br />
Im Juli 2005 erhebt Legrand Klage gegen Stratemis auf Zahlung von CHF 30 Mio., nachdem<br />
Stratemis sich geweigert hat, ihm die Abfindungssumme auszuzahlen. Im Gegenzug macht<br />
Stratemis widerklageweise Schadenersatz geltend.<br />
Wie sind die beiden geltend gemachten Ansprüche rechtlich zu beurteilen?<br />
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