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Prof. Dr. H. - Simon Schlauri

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Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht SS 2006<br />

<strong>Dr</strong>. Benno Degrandi<br />

Fall Nr. 10<br />

Rock auf dem Gletscher<br />

A., eine erfolgreiche selbständige Marketingspezialistin, und O., ein auf Eventorganisation<br />

spezialisierter Unternehmer, schliessen sich als gleichberechtigte geschäftsführende Partner<br />

zu einer einfachen Gesellschaft zusammen, um gemeinsam ein Rockkonzert auf einem Gletscher<br />

zu organisieren und durchzuführen. Die beiden eröffnen bei der Bank Z. ein Konto unter<br />

der Bezeichnung „Einfache Gesellschaft A&O, Projekt Rock auf dem Gletscher“, über<br />

welches sie je einzeln verfügungsberechtigt sind. Sie kommen überein, dass beide auf das<br />

Konto zur Deckung der Projektkosten zunächst je Fr. 100'000 einzahlen sollen.<br />

In der Folge schliesst O. als „Darlehensnehmer/Schuldner“ ohne Wissen von A. mit C. einen<br />

Darlehensvertrag über Fr. 100'000. Darin vereinbaren die Parteien, dass C. den Darlehensbetrag<br />

auf das Konto „EG A&O, Rock auf dem Gletscher“ bei der Bank Z. überweisen soll.<br />

Als Darlehenszweck wird im Darlehensvertrag die „Vorfinanzierung des Anteils von O. and<br />

den Kosten des Projekts Rock auf dem Gletscher“ genannt. Hinsichtlich der Verzinsung halten<br />

die Parteien fest: „C. wird am Netto-Projektgewinn von O. mit 10 % beteiligt; garantiert<br />

wird jedoch eine minimale Verzinsung des Darlehens von 10 % p.a.“. Schliesslich enthält der<br />

Darlehensvertrag unter dem Titel „Sicherheit“ die Bestimmung: „Die eG A&O (A. / O.) haftet<br />

solidarisch für sämtliche Verpflichtungen des Darlehensnehmers/Schuldners aus dieser Vereinbarung“.<br />

C. überweist den Darlehensbetrag von Fr. 100'000 auf das vereinbarte Konto.<br />

Das Projekt „Rock auf dem Gletscher“ gerät nach einer viel versprechenden Anfangsphase<br />

zusehends ins Stocken - unter anderem wegen Widerständen seitens der zuständigen Behörden<br />

und von Umweltorganisationen. Die Projektauslagen andererseits sind beträchtlich,<br />

und die auf das Konto der einfachen Gesellschaft einbezahlten Fr. 200'000 sind bald aufgebraucht.<br />

C. verlangt ein gutes Jahr nach Abschluss des Darlehensvertrages von O. Rückzahlung des<br />

Darlehens samt Zins. O. kann jedoch mangels Solvenz nicht zahlen und gerät schliesslich in<br />

Konkurs. C. wendet sich hierauf an A. mit dem Ersuchen um Rückzahlung der Darlehenssumme<br />

samt Zins.<br />

Lösen Sie den Fall, insbesondere unter Beantwortung folgender Fragen:<br />

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