Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
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Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht SS 2006<br />
<strong>Dr</strong>. Benno Degrandi<br />
Fall Nr. 10<br />
Rock auf dem Gletscher<br />
A., eine erfolgreiche selbständige Marketingspezialistin, und O., ein auf Eventorganisation<br />
spezialisierter Unternehmer, schliessen sich als gleichberechtigte geschäftsführende Partner<br />
zu einer einfachen Gesellschaft zusammen, um gemeinsam ein Rockkonzert auf einem Gletscher<br />
zu organisieren und durchzuführen. Die beiden eröffnen bei der Bank Z. ein Konto unter<br />
der Bezeichnung „Einfache Gesellschaft A&O, Projekt Rock auf dem Gletscher“, über<br />
welches sie je einzeln verfügungsberechtigt sind. Sie kommen überein, dass beide auf das<br />
Konto zur Deckung der Projektkosten zunächst je Fr. 100'000 einzahlen sollen.<br />
In der Folge schliesst O. als „Darlehensnehmer/Schuldner“ ohne Wissen von A. mit C. einen<br />
Darlehensvertrag über Fr. 100'000. Darin vereinbaren die Parteien, dass C. den Darlehensbetrag<br />
auf das Konto „EG A&O, Rock auf dem Gletscher“ bei der Bank Z. überweisen soll.<br />
Als Darlehenszweck wird im Darlehensvertrag die „Vorfinanzierung des Anteils von O. and<br />
den Kosten des Projekts Rock auf dem Gletscher“ genannt. Hinsichtlich der Verzinsung halten<br />
die Parteien fest: „C. wird am Netto-Projektgewinn von O. mit 10 % beteiligt; garantiert<br />
wird jedoch eine minimale Verzinsung des Darlehens von 10 % p.a.“. Schliesslich enthält der<br />
Darlehensvertrag unter dem Titel „Sicherheit“ die Bestimmung: „Die eG A&O (A. / O.) haftet<br />
solidarisch für sämtliche Verpflichtungen des Darlehensnehmers/Schuldners aus dieser Vereinbarung“.<br />
C. überweist den Darlehensbetrag von Fr. 100'000 auf das vereinbarte Konto.<br />
Das Projekt „Rock auf dem Gletscher“ gerät nach einer viel versprechenden Anfangsphase<br />
zusehends ins Stocken - unter anderem wegen Widerständen seitens der zuständigen Behörden<br />
und von Umweltorganisationen. Die Projektauslagen andererseits sind beträchtlich,<br />
und die auf das Konto der einfachen Gesellschaft einbezahlten Fr. 200'000 sind bald aufgebraucht.<br />
C. verlangt ein gutes Jahr nach Abschluss des Darlehensvertrages von O. Rückzahlung des<br />
Darlehens samt Zins. O. kann jedoch mangels Solvenz nicht zahlen und gerät schliesslich in<br />
Konkurs. C. wendet sich hierauf an A. mit dem Ersuchen um Rückzahlung der Darlehenssumme<br />
samt Zins.<br />
Lösen Sie den Fall, insbesondere unter Beantwortung folgender Fragen:<br />
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