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Prof. Dr. H. - Simon Schlauri

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3. Die Gesellschaft übernimmt demgegenüber die Schuldpflicht zur Verzinsung und Abzahlung für<br />

alle in der Bilanz enthaltenen Passiven, alle Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen, künftige<br />

Haftpflichtansprüche und Pflichten aus bestehenden Verträgen, usw., unter vollständiger Entlastung<br />

der Sacheinlegerin.<br />

4. Übernahmepreis: Der Übernahmepreis wird auf CHF 99'980 festgesetzt und wie folgt getilgt: Der<br />

Sacheinlegerin und Gründerin Olinkas AG werden 9'998 voll liberierte Namenaktien der Gesellschaft<br />

zu nominell CHF 10, ausgehändigt.“<br />

[Anmerkung: Zwei weitere Gründer haben sodann die restlichen zwei Namenaktien der Gesellschaft<br />

zu nominell CHF 10 durch Bareinlage im Betrag von je CHF 10 voll liberiert.]<br />

Die beiliegende Übernahmebilanz präsentiert sich (summarisch) wie folgt:<br />

Aktiven CHF<br />

Flüssige Mittel 1'400'000.00<br />

[Bareinlage 2 Gründer 20.00]<br />

Forderungen gg Aktionären 150'000.00<br />

Sachanlagen 500'000.00<br />

Forderungs-Portfeuille 11'500'000.00<br />

Total Aktiven 13'550'020.00<br />

Passiven CHF<br />

Rückstellung Zinsen 500'000.00<br />

Kurzfr. Verbindlichkeiten 950'020.00<br />

Langfr. Finanzverbindlichkeiten gegenüber Konzernges. 2’000'000.00<br />

Langfr. Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken 10'000'000.00<br />

Total Fremdkapital 13'450'020.00<br />

Aktienkapital [zG Sacheinlegerin] 99'980.00<br />

[Aktienkapital 2 Gründer 20.00]<br />

Total Eigenkapital 100'000.00<br />

Total Passiven 13'550'020.00<br />

[* unter Einbezug der geplanten Barliberierung von 2 Namenaktien durch 2 Gründer<br />

zu nominal je CHF 10]<br />

Am 12. Dezember 2005 kommt die Bank Lohn AG zu Ihnen zur Rechtsberatung. Die Bank<br />

möchte folgendes von Ihnen wissen:<br />

1. Die Bank müsse aufgrund der Bilanz davon ausgehen, dass das Vermögen der<br />

Zweigniederlassung und der Darlehensvertrag vom 1.7.2003 auf die Olinkas SwiFor<br />

AG übergegangen sei. Ob diese Annahme rechtlich so stimme? Ob die Übertragung<br />

rechtsgültig erfolgt sei, insbes. welche Rechtsgründe diesbezüglich zu prüfen seien<br />

und mit welchem Resultat?<br />

Der Darlehensvertrag verlange im übrigen für die Übertragung jeglicher sich aus dem<br />

Darlehensvertrag ergebender Rechte und Pflichten eine schriftliche Zustimmung der<br />

Bank, die die Bank nie gegeben habe.<br />

2. Ob es für die Übertragung (zivil-)rechtlich eine Rolle spiele, dass im vorliegenden Fall<br />

eine Zweigniederlassung und deren Aktiven und Passiven involviert sei?<br />

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