Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
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Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht SS 2006<br />
<strong>Dr</strong>. Lorenzo Olgiati<br />
Fall Nr. 8<br />
Sacheinlage mit Folgen<br />
Die Olinkas AG mit Sitz in Basel bezweckt gemäss Statuten den „Kauf und Verkauf von<br />
schweizerischen und ausländischen Forderungsportfeuilles, die Eintreibung von Forderungen,<br />
Finanzierungstätigkeiten und damit zusammenhängenden Aktivitäten.“ Die Olinkas AG<br />
hat eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in Zürich, die „Olinkas AG,<br />
Zweigniederlassung Zürich“, die das gesamte Geschäft mit schweizerischen Forderungen<br />
betreibt.<br />
Zur Finanzierung der Akquisition zweier Portfeuilles von schweizerischen Forderungen<br />
schloss die Olinkas AG mit der Bank Lohn AG, Zürich, am 1.7.2003 gegen Stellung von Sicherheiten<br />
einen Darlehensvertrag über insgesamt CHF 9'000'000 ab.<br />
Mitte Oktober 2005 informierte der Verwaltungsrat der Olinkas AG die Bank darüber, dass<br />
die Olinkas AG eine Umstrukturierung plane. Sie beabsichtige noch vor Ende des Jahres<br />
2005 sämtliche Aktiven und Passiven der Zweigniederlassung Zürich in eine neu zu gründende<br />
Tochtergesellschaft, die „Olinkas SwiFor AG“, einzubringen und die Zweigniederlassung<br />
Zürich zu liquidieren. Die Bank Lohn AG erklärte mit Antwortschreiben vom 31. Oktober<br />
2005 „gegenüber dieser Umstrukturierung vor dem Hintergrund des bestehenden Kreditverhältnisses<br />
grundsätzlich offen“ zu sein, unter dem Vorbehalt der näheren Prüfung und der<br />
Verpfändung der Aktien der neuen Gesellschaft.<br />
Am 9. Dezember 2005 teilt die Olinkas AG der Bank Lohn AG mit, dass sie die Olinkas Swi-<br />
For AG aufgrund der knappen Zeitverhältnisse bereits gegründet habe. Sie sei bereit, der<br />
Bank sämtliche Aktien der Olinkas SwiFor AG zu verpfänden. Zur Dokumentation lagen dem<br />
Schreiben die vollständigen vom 1. Dezember 2005 datierenden Gründungsunterlagen der<br />
Olinkas SwiFor AG mit Sitz in Zürich, sowie der Tagebuchauszug betr. Handelsregistereintrag<br />
vom 7. Dezember 2005, bei.<br />
Der beiliegende Sacheinlagevertrag zwischen der Olinkas AG und der zu gründenden Olinkas<br />
SwiFor AG, vertreten durch die Gründer, lautet auszugsweise wie folgt:<br />
„Die Sacheinlegerin und die Gesellschaft schliessen folgenden Sacheinlagevertrag ab:<br />
1.Die Sacheinlegerin überträgt der zu gründenden Olinkas SwiFor AG sämtliche Aktiven von<br />
13'550'000 und Verbindlichkeiten von CHF 13'450'020 ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />
Zweigniederlassung „Olinkas AG, Zweigniederlassung Zürich“, gemäss Übernahmebilanz per<br />
1.11.2005.<br />
Die Übernahmebilanz wird zum Bestandteil dieses Vertrages erklärt und von den Parteien unterzeichnet.<br />
2. Die Sacheinlegerin überträgt der Gesellschaft alle Rechte und Forderungen aus den bestehenden<br />
Rechtsverhältnissen.<br />
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