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Prof. Dr. H. - Simon Schlauri

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Die B-AG beantragt die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung und<br />

beantragt neu, die entsprechende Statutenbestimmung unverändert zu belassen.<br />

6. Anerkennung der Anfechtungsklage durch die Generalversammlung<br />

Die B-AG beantragt der Generalversammlung, die Anfechtungsklage zu anerkennen, welche sie<br />

erhebt und die sich gegen die an der ordentlichen Generalversammlung gefassten Beschlüsse<br />

(einschliesslich Wahlen) richtet.<br />

Sie vertreten die A-AG und sind von deren Verwaltungsrat mit einer Beurteilung beauftragt<br />

worden, eine Traktandenliste mit Anträgen für die ausserordentliche Generalversammlung zu<br />

erstellen. Prüfen Sie insbesondere, ob die von der B-AG beantragten Traktanden zulässig<br />

sind und was die Rechtsfolge im Falle der Unzulässigkeit ist.<br />

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