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Prof. Dr. H. - Simon Schlauri

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Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht SS 2006<br />

<strong>Dr</strong>. Claude Lambert<br />

Fall Nr. 5<br />

Die unzufriedene Hauptaktionärin<br />

Die A-AG ist eine Schweizer Publikums-Aktiengesellschaft. Das Aktionariat setzt sich aus<br />

Publikumsaktionären und der Hauptaktionärin B-AG zusammen, die über 20% der Aktien mit<br />

einem Nennwert von über CHF 1 Mio. verfügt. An der ordentlichen Generalversammlung der<br />

A-AG wurden die folgenden Traktanden mit grosser Mehrheit, aber gegen den Willen der B-<br />

AG, gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates der A-AG angenommen:<br />

1. Jahresbericht und Jahresrechnung der A-AG sowie Konzernrechnung der A-Gruppe 2004<br />

2. Verwendung des Bilanzgewinns 2004<br />

3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

4. Wahlen<br />

5. Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung<br />

6. Herabsetzung des Schwellenwerts für Traktandierungsbegehren (dieser Beschluss ist bedingt<br />

durch den Vollzug der Kapitalherabsetzung gemäss Traktandum 5)<br />

Weil die B-AG u.a. formelle Fehler bei der Einberufung der Generalversammlung vermutete,<br />

liess sie das Handelsregister sperren, so dass die Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung<br />

der A-AG vorerst nicht in das Handelsregister eingetragen werden konnten. Die<br />

B-AG erhob aber noch keine Anfechtungsklage. Dagegen verlangte sie unmittelbar nach der<br />

ordentlichen Generalversammlung die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung<br />

mit den folgenden Traktanden/Anträgen:<br />

1. Jahresbericht und Jahresrechnung der A-AG sowie Konzernrechnung der A-Gruppe 2004<br />

Die B-AG beantragt die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung und<br />

beantragt für die ausserordentliche Generalversammlung die Rückweisung des Jahresberichtes,<br />

Jahresrechnung und der Konzernrechnung sowie die Überprüfung durch eine unabhängige Revisi-<br />

onsgesellschaft.<br />

2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

Die B-AG beantragt die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung und<br />

beantragt neu, den Mitgliedern des Verwaltungsrates die Entlastung zu verweigern.<br />

3. Abwahl bestehender Verwaltungsräte und anschliessende Neuwahlen<br />

Die B-AG beantragt die Abwahl aller Verwaltungsräte sowie die Neuwahl von mindestens vier neu-<br />

en Verwaltungsräten, wobei die Namen der Kandidaten rechtzeitig vor der ausserordentlichen Ge-<br />

neralversammlung bekannt gegeben werden.<br />

4. Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung<br />

Die B-AG beantragt die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung und<br />

beantragt neu, die entsprechenden Statutenbestimmungen unverändert zu belassen.<br />

5. Aufhebung der Herabsetzung des Schwellenwerts für Traktandierungsbegehren<br />

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