Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht SS 2006<br />
<strong>Dr</strong>. Benno Degrandi<br />
Fall Nr. 4<br />
Gründerrente<br />
H., O., R. und T., welche bisher in einer Vermögensverwaltungsbank gearbeitet haben, gründen<br />
gemeinsam die HORT AG, deren Zweck die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich<br />
der Vermögensverwaltung und Anlageberatung ist. Die Gründer zeichnen je 25 % der Aktien<br />
und bilden auch den Verwaltungsrat der Gesellschaft je mit Kollektivunterschrift zu zweien;<br />
weitere Mitglieder hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft nicht.<br />
Kurz vor dem Gründungsakt schliessen die vier Gründer und Verwaltungsratsmitglieder einzeln<br />
mit der in Gründung stehenden Gesellschaft Arbeitsverträge für ihre Tätigkeit als Mitglieder<br />
des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der HORT AG. Für jeden wird ein jährliches<br />
Salär von Fr. 190'000 nebst Fr. 1'500 monatlichen Vertrauensspesen und jährlichen<br />
Bonuszahlungen nach Massgabe des Geschäftsergebnisses vereinbart. Weiter wird festgehalten,<br />
dass der Arbeitnehmer mit Erreichen des 65. Altersjahrs in den Ruhestand tritt und<br />
ihm die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt - zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge - eine lebenslängliche<br />
Altersrente von monatlich Fr. 6'000 ausrichtet, bzw. bei seinem Ableben seiner<br />
überlebenden Ehegattin eine lebenslängliche monatliche Witwenrente von Fr. 3'500. Die<br />
Renten sollen überdies jährlich der Entwicklung des Konsumentenpreisindexes angepasst<br />
werden. Diese Arbeitsverträge werden je auf der einen Seite vom betroffenen Verwaltungsratsmitglied<br />
als Arbeitnehmer unterzeichnet und auf der anderen Seite namens der „HORT<br />
AG in Gründung“ von den drei anderen Verwaltungsratsmitgliedern. In der Gründungsurkunde,<br />
den Statuten, der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister oder in<br />
anderen Dokumenten werden die Verträge nicht erwähnt.<br />
Nach Jahren - O ist inzwischen pensioniert und bezieht die vertragliche Altersrente; R ist verstorben,<br />
und seine Witwe bezieht die vertragliche Witwenrente - entstehen im Zuge einer<br />
angespannten Finanzlage der Gesellschaft unter den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten<br />
über Gültigkeit und Verbindlichkeit der Arbeitsverträge.<br />
Aufgabe<br />
Beurteilen Sie Rechtsnatur, Gültigkeit und Verbindlichkeit der Arbeitsverträge zwischen der<br />
HORT AG und den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern:<br />
1. Wie sind die Arbeitsverträge aus gesellschaftsrechtlicher Sicht zu qualifizieren? Welche<br />
Gesetzesbestimmungen sind anwendbar?<br />
11