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Prof. Dr. H. - Simon Schlauri

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nicht in der Lage war, diese zusätzlichen Investitionen auszunützen. Gertsch und Schmid<br />

hätten ihn aber stets überstimmt. Die Werkzeuge seien zwar technisch in Ordnung gewesen,<br />

deren Produkte hätten sich aber als unverkäuflich erwiesen.<br />

Bald nach dem Aktienkauf sei die Revisionsstelle der Hodler AG zurückgetreten. Der Rücktritt<br />

sei vom Verwaltungsrat aber nicht im Handelsregister angemeldet worden und schliesslich<br />

auch von Seiten der Revisionsstelle in Vergessenheit geraten. Faktisch sei offenbar die<br />

Gesellschaft somit 2 Jahre ohne Revisionsstelle gewesen. Trotzdem habe Gertsch jeweils<br />

ordentliche Generalversammlungen der Hodler AG durchgeführt. Dabei habe er die Jahresrechnungen,<br />

in welchen die jeweiligen Verluste durch massive Aufwertungen der Grundstücke<br />

weit über die Einstandspreise kaschiert wurden, als Alleinaktionär genehmigt und allen<br />

Verwaltungsräten Décharge erteilt.<br />

Hodler bittet Sie nun, Ihm in einem Rechtsgutachten darzulegen, welche rechtlichen Möglichkeiten<br />

es gäbe, damit die Hodler AG oder er persönlich von Gertsch oder der GP AG die<br />

CHF 2 Mio. plus Zins, welche der Hodler AG durch die für sie wertlosen Werkzeugkäufe insgesamt<br />

entzogen wurden, zurückfordern könnte. Sie sollten ihm auch darlegen, welche Möglichkeiten<br />

am aussichtsreichsten erscheinen.<br />

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