Prof. Dr. H. - Simon Schlauri
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nicht in der Lage war, diese zusätzlichen Investitionen auszunützen. Gertsch und Schmid<br />
hätten ihn aber stets überstimmt. Die Werkzeuge seien zwar technisch in Ordnung gewesen,<br />
deren Produkte hätten sich aber als unverkäuflich erwiesen.<br />
Bald nach dem Aktienkauf sei die Revisionsstelle der Hodler AG zurückgetreten. Der Rücktritt<br />
sei vom Verwaltungsrat aber nicht im Handelsregister angemeldet worden und schliesslich<br />
auch von Seiten der Revisionsstelle in Vergessenheit geraten. Faktisch sei offenbar die<br />
Gesellschaft somit 2 Jahre ohne Revisionsstelle gewesen. Trotzdem habe Gertsch jeweils<br />
ordentliche Generalversammlungen der Hodler AG durchgeführt. Dabei habe er die Jahresrechnungen,<br />
in welchen die jeweiligen Verluste durch massive Aufwertungen der Grundstücke<br />
weit über die Einstandspreise kaschiert wurden, als Alleinaktionär genehmigt und allen<br />
Verwaltungsräten Décharge erteilt.<br />
Hodler bittet Sie nun, Ihm in einem Rechtsgutachten darzulegen, welche rechtlichen Möglichkeiten<br />
es gäbe, damit die Hodler AG oder er persönlich von Gertsch oder der GP AG die<br />
CHF 2 Mio. plus Zins, welche der Hodler AG durch die für sie wertlosen Werkzeugkäufe insgesamt<br />
entzogen wurden, zurückfordern könnte. Sie sollten ihm auch darlegen, welche Möglichkeiten<br />
am aussichtsreichsten erscheinen.<br />
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