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Elternbrief 2012/2013 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

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Ab der Jahrgangsstufe 10 muss für Fehltage, an denen ein angesagter Leistungsnachweis (Schulaufgabe,<br />

Kurzarbeit, Test, Referat, etc.) stattfindet, auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.<br />

Erkrankung nach Unterrichtsbeginn<br />

Muss Ihr Kind wegen Erkrankung im Laufe des Vormittags den Schulbesuch vorzeitig beenden, ist dies nur<br />

mit einer Befreiung (Formblatt) durch ein Mitglied der Schulleitung möglich. Im Falle des Nichtbeachtens<br />

liegt ein schuldhaftes Schulversäumnis vor, das eine dementsprechende Ordnungsmaßnahme nach sich<br />

zieht. Minderjährigen Schülerinnen und Schülern kann das Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit<br />

nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter dem zustimmt. Ich möchte Sie daher bitten, auf<br />

nachstehender Empfangsbescheinigung eine private und ggf. auch berufliche Telefonnummer anzugeben,<br />

unter der Sie auch vormittags erreichbar sind. Ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten<br />

halten sich erkrankte Schülerinnen und Schüler in der Regel im Krankenzimmer auf. Sollte dies bei Ihrem<br />

Kind der Fall gewesen sein, werden Sie durch einen schriftlichen Hinweis, den Sie bitte unterschrieben an<br />

die Schule zurückleiten, hiervon in Kenntnis gesetzt.<br />

Erkrankung vor Beginn des Nachmittagsunterrichts<br />

Hat ein Schüler am Nachmittag noch Unterricht und kann er diesen infolge einer plötzlichen Erkrankung in<br />

der Mittagszeit nicht mehr besuchen, so ist entweder bei der Schulleitung eine Befreiung zu erwirken oder<br />

das Sekretariat vor Beginn des Nachmittagsunterrichts telefonisch zu verständigen. Am nächsten Tag ist<br />

eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorzulegen. Bei sich häufenden Absenzen im Nachmittagsunterricht,<br />

besonders in der Oberstufe, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein ärztliches Attest zu fordern.<br />

Beurlaubung vom Unterricht<br />

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann auf Antrag eines Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung<br />

vom Unterricht gewährt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, eine ausreichende Begründung<br />

enthalten und so rechtzeitig gestellt werden, dass darüber auch entschieden werden kann. Mitteilungen von<br />

Vereinen, Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen, sollten aber vorgelegt werden.<br />

Taggleich gestellte Anträge oder Beurlaubungen, die auf einen Tag fallen, an dem eine Leistungskontrolle<br />

angesetzt ist, werden in der Regel nicht genehmigt. Im Nachhinein vorgelegte Bescheinigungen über einen<br />

Arztbesuch während des Unterrichts werden im Allgemeinen nicht anerkannt. Auf keinen Fall gestatten wir<br />

Beurlaubungen zur Verlängerung von Ferien, etwa um günstigere Reisetermine wahrzunehmen zu können.<br />

Noch eine Bitte an Sie, liebe Eltern: Versuchen Sie im Sinne Ihrer Kinder Arzttermine nur dann in die Unterrichtszeit<br />

zu legen, wenn es wirklich nicht anders möglich ist. Wenn die schulische Leistungsfähigkeit eines<br />

Kindes längere Zeit beeinträchtigt sein sollte, so halten Sie bitte mit der Schulleitung Rücksprache, damit wir<br />

über die Probleme sprechen und gemeinsam nach möglichen Lösungen suchen können.<br />

Langfristige Befreiung vom Sportunterricht<br />

Eine Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen Sportarten spricht die Schulleitung aufgrund eines ärztlichen<br />

Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt auch eine Aussage dazu machen, ob eventuell eine begrenzte<br />

Beteiligung am Sportunterricht möglich und sinnvoll ist. Die Befreiung gilt nur für das jeweils laufende Schuljahr,<br />

sie muss also zu Beginn jedes Schuljahres erneut beantragt werden.<br />

5. Vertretungsstunden<br />

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sind verpflichtet, auch bei angekündigten Vertretungsstunden<br />

die entsprechenden Unterrichtsmaterialien mitzubringen, damit sinnvoller Unterricht gehalten<br />

werden kann. In der Q11 und Q12 werden in der Regel keine Vertretungen eingeteilt. Wir erwarten<br />

jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler die Zeit im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens zu selbstständiger<br />

Arbeit nutzen. In der Regel erteilen die Lehrkräfte bei vorhersehbarer Abwesenheit auch Arbeitsaufträge.<br />

Oberstufenschüler dürfen bei Stundenausfall das Schulgebäude verlassen.<br />

6. Hausaufgaben<br />

Hausaufgabenhefte sind für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 verbindlich vorgeschrieben. Hausaufgaben unterstützen<br />

das schulische Lernen, indem sie den Unterricht ergänzen, weiterführen und vorbereiten. Sie werden<br />

regelmäßig als mündliche, schriftliche oder praktische Hausaufgaben in möglichst gleich verteiltem<br />

Umfang aufgegeben. Eltern nehmen ihre Verantwortung wahr, indem sie v.a. in der Unterstufe ihre Kinder<br />

zu möglichst gewissenhafter Anfertigung der Hausaufgaben anhalten. Bei Nichterledigung oder bei unzureichender<br />

Erledigung der Hausaufgabe ergreift die Lehrkraft geeignete Maßnahmen, z.B. Benachrichtigung<br />

der Eltern (Hinweis) oder Verpflichtung zu einer Nacharbeitsstunde. Die Lehrkräfte werden beim Umfang der<br />

Hausaufgaben auch den Nachmittagsunterricht berücksichtigen.<br />

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