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Elternbrief 2012/2013 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

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<strong>Elternbrief</strong> zum Schuljahresbeginn<br />

Sehr geehrte Eltern!<br />

<strong>Kaufbeuren</strong>, im September <strong>2012</strong><br />

Im Namen unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verwaltungsangestellten unserer Schule begrüße ich<br />

Sie herzlich im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> und hoffe, dass Sie und Ihre Kinder in den Ferien die Energie tanken<br />

konnten, die alle brauchen, um mit neuem Elan wieder starten zu können.<br />

Als neue Schulleiterin des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen. Ich bin gebürtige<br />

Münchnerin und habe nach meinem Studium dort auch an verschiedenen Schulen die Fächer Latein<br />

und Französisch unterrichtet. Seit 1985 arbeitete ich am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>, das auch meine beiden<br />

erwachsenen Kinder besucht haben. Von 2004 bis 2008 war ich am JBG Mitarbeiterin in der Schulleitung<br />

und die letzten vier Jahre am <strong>Gymnasium</strong> Marktoberdorf als Ständige Stellvertreterin des Schulleiters<br />

tätig. Seit August <strong>2012</strong> bin ich wieder an meiner „alten“ Schule. Ich freue mich über den sehr herzlichen<br />

Empfang am JBG und danke vor allem meinem Stellvertreter, Herrn StD Hübner, und meinen Mitarbeitern,<br />

Herrn OStR Huber, Herrn OStR Liebau, und Herrn OStR Walter, für die großartigen Vorarbeiten zur Organisation<br />

dieses neuen Schuljahres. Herrn StD Batzer gilt es ebenfalls sehr zu danken, der die Vorbereitungsarbeiten<br />

zur Gründung des neuen <strong>Gymnasium</strong>s in Buchloe unter großem persönlichen Einsatz koordiniert.<br />

Das Schuljahr hat begonnen und es gibt viel zu tun. Packen wir’s gemeinsam an zum Besten unserer<br />

Kinder! Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zeit am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>.<br />

Und hier die ersten Informationen zum Schuljahresbeginn. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit für den <strong>Elternbrief</strong><br />

und bestätigen Sie den Empfang durch Ihre Unterschrift.<br />

1. Blickpunkt<br />

Um Ihnen während des Schuljahres einen umfassenden Einblick in das vielfältige Schulleben zu ermöglichen,<br />

unterrichten wir Sie mit unserem 14-tägig erscheinenden „Blickpunkt“, der Schulzeitung des JBG,<br />

über Veranstaltungen, Aktivitäten, Unternehmungen, Projekte und Termine an unserer Schule. Er wird in<br />

den Klassen ausgeteilt und von Ihren Kindern mit nach Hause gebracht. Er ist auch auf der Schulhomepage<br />

(http://www.jakob-brucker-gymnasium.de) zu lesen, auf der Sie weitere umfangreiche Informationen über<br />

unsere Schule, das Schulleben sowie die Arbeit des Elternbeirats finden.<br />

2. Einige Zahlen zum Schuljahresbeginn<br />

Die im Folgenden genannten beeindruckend hohen Zahlen erklären sich auch dadurch, dass das <strong>Gymnasium</strong><br />

in Buchloe sich noch in der Gründungsphase befindet und bis zum Ende dieses Schuljahres eine Außenstelle<br />

des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s ist.<br />

Gesamtschülerzahl 1476 (männl. 1013 = 68,6 % / weibl. 463 = 31,4%)<br />

in <strong>Kaufbeuren</strong> 1284 (männl. 919 = 71,6 % / weibl. 365 = 28,4%)<br />

in Buchloe 192 (männl. 94 = 49,0 % / weibl. 98 = 51,0%)<br />

Klassenzahl (Jgst. 5-10): 46 (∅ Klassenstärke Jgst. 5-10: 26,3)<br />

in <strong>Kaufbeuren</strong> 39<br />

in Buchloe 7 (vier 6. und drei 5. Klassen)<br />

1


Jahrgangsstufe Schülerzahl Anzahl der Klassen ∅ Klassenstärke<br />

5 252 9 (6+3) 28,0<br />

6 279 11 (7+4) 25,4<br />

7 167 6 27,8<br />

8 169 6 28,2<br />

9 140 6 23,3<br />

10 178 7 25,4<br />

Q 11 154 121 Kurse<br />

Q 12 137 104 Kurse<br />

Summen: 1476<br />

Unterrichtssituation und Stundenbudget<br />

Zu Beginn dieses Schuljahres wurden uns 35 neue Lehrkräfte zugewiesen, deren Namen Sie schon im<br />

ersten Blickpunkt vom 20.9.<strong>2012</strong> lesen konnten. Damit wächst unser Kollegium auf 135 Lehrkräfte an. Ich<br />

wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Anfang und erfolgreiches Arbeiten am JBG.<br />

Beim Vergleich mit Statistiken aus früheren Jahren, stellt man fest, dass die durchschnittlichen Zahlen in<br />

den Klassen erfreulicherweise gesunken sind.<br />

Leider konnten wir aber aufgrund von mangelnder Zuweisung durch das Ministerium in Jahrgangsstufe 8<br />

keinen Kunstunterricht einrichten sowie in Jahrgangsstufe 9 keinen Unterricht im Fach Musik. Dafür war es<br />

uns möglich, einen dringenden Wunsch der Lehrer (und auch der Politik) zu erfüllen, indem wir sowohl im<br />

Fach Mathematik in der 8. Jahrgangsstufe als auch im Fach Deutsch in der 10. Jahrgangsstufe eine Stunde<br />

als zusätzliche Pflichtintensivierung ausgewiesen haben.<br />

Das der Schule vom Ministerium zur Verfügung gestellte Stundenbudget im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 beläuft sich<br />

auf 2150 Wochenstunden. Das Budget wurde wie folgt verplant:<br />

Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-10: 1618 Wochenstunden<br />

Unterricht in Q11 und Q12: 498 Wochenstunden<br />

Wahlunterricht: 34 Wochenstunden<br />

Die neue Einführungsklasse für Schüler mit der mittleren Reife der Realschule, die die allgemeine Hochschulreife<br />

anstreben, hat uns auch noch einige Stunden Budgetzuschlag gebracht. Wir heißen diese Schülerinnen<br />

und Schüler besonders herzlich bei uns willkommen.<br />

252 neue Gymnasiast(inn)en in den 5. Klassen<br />

Neben den schon genannten „Neuen“ gibt es natürlich auch viele neue Schülerinnen und Schüler, die unsere<br />

Schule erstmals besuchen. In unseren 5. Klassen sind 164 Schülerinnen und Schüler (121 Jungen und<br />

43 Mädchen) in <strong>Kaufbeuren</strong> und 88 (44 Jungen und 44 Mädchen) in Buchloe, die wir auf je sechs bzw. drei<br />

Eingangsklassen mit einer durchschnittlichen Klassenstärke von 28,3 Schülern verteilt haben.<br />

Unseren Jüngsten wünschen wir einen glücklichen Beginn am JBG, ein schnelles Eingewöhnen und vor<br />

allem Freude am Lernen. Auch ihren Eltern sei etwas gewünscht: die Geduld und Gelassenheit, die dieser<br />

neue Lebensabschnitt Ihrer Kinder von Zeit zu Zeit verlangt. Der Übergang von der Grundschule zum <strong>Gymnasium</strong><br />

ist eine ganz besondere Phase, deshalb gibt es auch in diesem Jahr eine sog. Lotsin: Grundschullehrerin<br />

Verena Schwarz von der Konradin-GS ist bei uns am JBG zunächst im Programm Lernen lernen<br />

und im weiteren Verlauf des Jahres zur individuellen Förderung eingesetzt. In Buchloe übernimmt diese<br />

Aufgabe Frau Karin Schreier (Comenius-GS).<br />

3. Wichtige Informationen über den täglichen Schulbetrieb<br />

Ein so großer Schulbetrieb wie der unsere kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln und Verfahrensweisen<br />

eingehalten werden. Daher bitte ich Sie, das Folgende zu beachten:<br />

Bei allen schulischen Veranstaltungen besteht für Ihre Kinder eine Schüler-Unfallversicherung, die bei<br />

Unfällen auf dem Schulweg und im Schulbereich eintritt. Die Schülerunfallversicherung ist für Sie kostenlos,<br />

doch muss jeder Unfall umgehend im Sekretariat gemeldet und schriftlich erfasst werden. Bitte teilen<br />

Sie auch dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachbeschädigungen<br />

durch Unfall (z.B. Kleidungsstücke, Fahrräder etc.) sind nicht mitversichert.<br />

2


Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. So haben<br />

etwa Messer oder sonstige waffenähnliche Gegenstände in der Schule nichts verloren. Zu den gefährlichen<br />

Gegenständen gehören auch Laserpointer. Die Schulordnung verpflichtet die Lehrer, solche Gegenstände<br />

abzunehmen und sicherzustellen. Leider dienen die erwähnten Gegenstände manchmal auch dazu, schulische<br />

Einrichtungsgegenstände vorsätzlich zu beschädigen. Ist dies nachzuweisen, wird der Verursacher<br />

haftbar gemacht.<br />

Aus der Hausordnung sollen zwei Punkte hier besonders genannt werden:<br />

Das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke oder anderer Drogen sind auf dem ganzen<br />

Schulgelände grundsätzlich und ausnahmslos untersagt.<br />

Mobiltelefone sowie sonstige digitale Speichermedien müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände<br />

während der Unterrichtszeit grundsätzlich ausgeschaltet sein. Die Lehrkräfte haben Anweisung,<br />

bei Zuwiderhandlung die Geräte einzuziehen und sie der Schulleitung zu übergeben. Dort können sie nach<br />

einer Woche durch die Erziehungsberechtigten persönlich wieder abgeholt werden. In Ausnahmefällen (z. B.<br />

bei einer dringenden Benachrichtigung der Eltern) darf nach Genehmigung durch eine Lehrkraft vom Mobiltelefon<br />

Gebrauch gemacht werden. Es ist außerdem grundsätzlich verboten, Film- oder Tonaufnahmen<br />

jeglicher Art mit einem Handy zu machen. Bei begründetem Verdacht, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos,<br />

pornografische oder menschenverachtende Darstellungen angeschaut oder ausgetauscht werden, wird<br />

auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet. Ich bitte alle Eltern, uns bei der Durchsetzung der Hausordnung<br />

aktiv zu unterstützen.<br />

Ordnungsmaßnahmen sind Mittel, die die Schule ergreift, wenn sie das Fehlverhalten von Schülern beanstandet<br />

und eine Änderung ihres Verhaltens bewirken will. Im Erziehungsgesetz liest sich das so: „Zur<br />

Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach<br />

dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden,<br />

soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen“. Zu den „anderen Erziehungsmaßnahmen“ gehört<br />

natürlich in erster Linie das Gespräch, doch haben wir auch mit den sog. „Sozialstunden“ sehr gute Erfahrungen<br />

gemacht. Sozialstunde heißt, dass bei einem entsprechenden Anlass auf eine schriftliche Ordnungsmaßnahme<br />

verzichtet wird und der Schüler stattdessen während seiner Freizeit eine Stunde lang dem<br />

Hausmeister oder einem Lehrer bei bestimmten Tätigkeiten hilft. Die Eltern werden hiervon informiert.<br />

4. Regelung der Absenzen<br />

Für den erfolgreichen Besuch eines <strong>Gymnasium</strong>s ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht Voraussetzung.<br />

Deshalb ist es uns ein Anliegen, die Absenzen unserer Schülerinnen und Schüler durch klare Regelungen<br />

so gering wie möglich zu halten. Bitte unterstützen Sie uns in diesem Bemühen, indem Sie folgende<br />

Punkte beachten:<br />

Erkrankung vor Unterrichtsbeginn<br />

Ist Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung nicht in der Lage, am Unterricht oder einer sonstigen Schulveranstaltung<br />

teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.<br />

Folgende Möglichkeiten haben Sie:<br />

- telefonisch: 08341 / 96655-0 (bis 7:30 Uhr auf den Anrufbeantworter)<br />

- per Fax: 08341 / 96655-199<br />

- per E-Mail: schule@jakob-brucker-gymnasium.de<br />

- durch schriftliche Mitteilung in Form der Weitergabe durch Eltern, Geschwister oder Mitschüler.<br />

Das Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt. Dies ist ganz besonders für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 wichtig, da<br />

wir hier im Rahmen der Gewaltprävention allen unklaren Absenzen nachgehen müssen. Die Entschuldigung<br />

muss in diesem Fall bis 7:50 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, ist die Schule verpflichtet, bei den Erziehungsberechtigten<br />

bzw. bei der Polizei anzurufen, wenn das Kind nicht in der Schule angekommen ist.<br />

Erfolgt die Krankmeldung telefonisch oder per E-Mail, ist spätestens nach zwei Tagen eine schriftliche<br />

Entschuldigung nachzureichen. Vordrucke zur Krankheitsanzeige, bzw. zur Krankheitsbestätigung sind im<br />

Sekretariat erhältlich. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule<br />

beim Absentenheftführer eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit abzugeben. Dauert die Erkrankung<br />

mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen Zweifel an Art und Dauer der Erkrankung,<br />

so kann Attestpflicht angeordnet werden, d.h. jedes Fernbleiben vom Unterricht muss per Attest belegt<br />

werden. Wenn ein solches Attest nicht vorgelegt wird, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.<br />

3


Ab der Jahrgangsstufe 10 muss für Fehltage, an denen ein angesagter Leistungsnachweis (Schulaufgabe,<br />

Kurzarbeit, Test, Referat, etc.) stattfindet, auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.<br />

Erkrankung nach Unterrichtsbeginn<br />

Muss Ihr Kind wegen Erkrankung im Laufe des Vormittags den Schulbesuch vorzeitig beenden, ist dies nur<br />

mit einer Befreiung (Formblatt) durch ein Mitglied der Schulleitung möglich. Im Falle des Nichtbeachtens<br />

liegt ein schuldhaftes Schulversäumnis vor, das eine dementsprechende Ordnungsmaßnahme nach sich<br />

zieht. Minderjährigen Schülerinnen und Schülern kann das Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit<br />

nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter dem zustimmt. Ich möchte Sie daher bitten, auf<br />

nachstehender Empfangsbescheinigung eine private und ggf. auch berufliche Telefonnummer anzugeben,<br />

unter der Sie auch vormittags erreichbar sind. Ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten<br />

halten sich erkrankte Schülerinnen und Schüler in der Regel im Krankenzimmer auf. Sollte dies bei Ihrem<br />

Kind der Fall gewesen sein, werden Sie durch einen schriftlichen Hinweis, den Sie bitte unterschrieben an<br />

die Schule zurückleiten, hiervon in Kenntnis gesetzt.<br />

Erkrankung vor Beginn des Nachmittagsunterrichts<br />

Hat ein Schüler am Nachmittag noch Unterricht und kann er diesen infolge einer plötzlichen Erkrankung in<br />

der Mittagszeit nicht mehr besuchen, so ist entweder bei der Schulleitung eine Befreiung zu erwirken oder<br />

das Sekretariat vor Beginn des Nachmittagsunterrichts telefonisch zu verständigen. Am nächsten Tag ist<br />

eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorzulegen. Bei sich häufenden Absenzen im Nachmittagsunterricht,<br />

besonders in der Oberstufe, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein ärztliches Attest zu fordern.<br />

Beurlaubung vom Unterricht<br />

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann auf Antrag eines Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung<br />

vom Unterricht gewährt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, eine ausreichende Begründung<br />

enthalten und so rechtzeitig gestellt werden, dass darüber auch entschieden werden kann. Mitteilungen von<br />

Vereinen, Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen, sollten aber vorgelegt werden.<br />

Taggleich gestellte Anträge oder Beurlaubungen, die auf einen Tag fallen, an dem eine Leistungskontrolle<br />

angesetzt ist, werden in der Regel nicht genehmigt. Im Nachhinein vorgelegte Bescheinigungen über einen<br />

Arztbesuch während des Unterrichts werden im Allgemeinen nicht anerkannt. Auf keinen Fall gestatten wir<br />

Beurlaubungen zur Verlängerung von Ferien, etwa um günstigere Reisetermine wahrzunehmen zu können.<br />

Noch eine Bitte an Sie, liebe Eltern: Versuchen Sie im Sinne Ihrer Kinder Arzttermine nur dann in die Unterrichtszeit<br />

zu legen, wenn es wirklich nicht anders möglich ist. Wenn die schulische Leistungsfähigkeit eines<br />

Kindes längere Zeit beeinträchtigt sein sollte, so halten Sie bitte mit der Schulleitung Rücksprache, damit wir<br />

über die Probleme sprechen und gemeinsam nach möglichen Lösungen suchen können.<br />

Langfristige Befreiung vom Sportunterricht<br />

Eine Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen Sportarten spricht die Schulleitung aufgrund eines ärztlichen<br />

Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt auch eine Aussage dazu machen, ob eventuell eine begrenzte<br />

Beteiligung am Sportunterricht möglich und sinnvoll ist. Die Befreiung gilt nur für das jeweils laufende Schuljahr,<br />

sie muss also zu Beginn jedes Schuljahres erneut beantragt werden.<br />

5. Vertretungsstunden<br />

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sind verpflichtet, auch bei angekündigten Vertretungsstunden<br />

die entsprechenden Unterrichtsmaterialien mitzubringen, damit sinnvoller Unterricht gehalten<br />

werden kann. In der Q11 und Q12 werden in der Regel keine Vertretungen eingeteilt. Wir erwarten<br />

jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler die Zeit im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens zu selbstständiger<br />

Arbeit nutzen. In der Regel erteilen die Lehrkräfte bei vorhersehbarer Abwesenheit auch Arbeitsaufträge.<br />

Oberstufenschüler dürfen bei Stundenausfall das Schulgebäude verlassen.<br />

6. Hausaufgaben<br />

Hausaufgabenhefte sind für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 verbindlich vorgeschrieben. Hausaufgaben unterstützen<br />

das schulische Lernen, indem sie den Unterricht ergänzen, weiterführen und vorbereiten. Sie werden<br />

regelmäßig als mündliche, schriftliche oder praktische Hausaufgaben in möglichst gleich verteiltem<br />

Umfang aufgegeben. Eltern nehmen ihre Verantwortung wahr, indem sie v.a. in der Unterstufe ihre Kinder<br />

zu möglichst gewissenhafter Anfertigung der Hausaufgaben anhalten. Bei Nichterledigung oder bei unzureichender<br />

Erledigung der Hausaufgabe ergreift die Lehrkraft geeignete Maßnahmen, z.B. Benachrichtigung<br />

der Eltern (Hinweis) oder Verpflichtung zu einer Nacharbeitsstunde. Die Lehrkräfte werden beim Umfang der<br />

Hausaufgaben auch den Nachmittagsunterricht berücksichtigen.<br />

4


7. Mensa<br />

In der Mensa der Schule bietet unsere Pächterfamilie Bär zusammen mit ihrem bewährten Küchenteam an<br />

vier Wochentagen warmes Mittagessen und andere Speisen an. Bereits am Vormittag gibt es zudem Brotzeit<br />

und Snacks. Neben der reinen Verpflegung findet Ihr Kind in der Mensa gute Gelegenheiten, soziale<br />

Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. Bezahlt wird in der Mensa entweder in bar - oder noch besser bargeldlos<br />

über ein Chipsystem. Nur wer einen Chip besitzt, kann sein Essen außerdem schon Tage vorher bestellen.<br />

Wer so bestellt, muss bei der Essensausgabe nicht so lange anstehen. Der Chip ist gegen 20 € (davon<br />

bereits 13 € Guthaben für Einkäufe) immer dienstags (7:30 -13:00 Uhr) und freitags (10:00-13:00 Uhr) im<br />

Sekretariat 2 bei Frau Sirch erhältlich.<br />

8. Schulfahrten und Austauschprogramme<br />

Wir freuen uns sehr, auch in diesem Schuljahr den Unterricht in einigen Jahrgangsstufen durch Schulfahrten<br />

ergänzen zu können. So fahren unsere 6. Klassen für eine Woche ins Schullandheim. Für die 8. Klassen<br />

wird eine Wintersportwoche durchgeführt und für die 9. Klassen in der zweiten bzw. dritten Woche vor den<br />

Osterferien eine Fahrt an die Kent School of English in Broadstairs. Darüber hinaus gibt es in der 9. Jahrgangsstufe<br />

die sogenannten Orientierungstage, die in erster Linie von unseren Religionslehrern begleitet<br />

werden. Für die Q11 bieten die Lehrkräfte Studienfahrten an, die direkt in der Woche vor Ostern stattfinden.<br />

Internationale Schulpartnerschaften<br />

Unser <strong>Gymnasium</strong> unterhält vier internationale Schulpartnerschaften mit Schulen in Frankreich (Crest<br />

und Figeac), Italien (Vicenza) und der Tschechischen Republik (Jablonec nad Nisou). Dass es sich dabei<br />

nicht um sporadische Kontakte, sondern um echte und lebendige Beziehungen handelt, wird daran ersichtlich,<br />

dass wir jedes Jahr ausländische Gäste bei uns haben und unsere Schüler den Partnerschulen einen<br />

Gegenbesuch abstatten. Vielleicht können auch Sie sich bereit erklären, für ein bis zwei Wochen einen<br />

ausländischen Gast bei sich aufzunehmen. Ihre Kinder werden von den verantwortlichen Lehrkräften über<br />

die Möglichkeit, an einem Austausch teilzunehmen, informiert. Mit Vicenza und Jablonec bestehen diese<br />

Kontakte bereits seit 20 Jahren; bei beiden Austauschmaßnahmen wird es in diesem Jahr Anlass zu feierlichen<br />

Festveranstaltungen geben. Darüber hinaus ist wieder ein Comeniusprojekt mit jeweils einer Schule in<br />

Ferrara (Italien), in Budapest (Ungarn) und in Lindenberg (Allgäu) geplant.<br />

9. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule<br />

Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung<br />

für das Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Der Anspruch und das Niveau des <strong>Gymnasium</strong>s<br />

machen ein ausgeprägtes und stetiges Arbeitspensum sowie eine angemessene Arbeitshaltung nötig.<br />

Fehlende Arbeitshaltung, mangelnder Fleiß, Vergessen wichtiger Unterrichtsutensilien oder auch eine mangelnde<br />

häusliche Vorbereitung führen häufig zu unnötigen Problemen, mindern den schulischen Erfolg der<br />

Schüler und führen mitunter zu Lustlosigkeit und Überforderung am <strong>Gymnasium</strong>. Da es uns am Herzen liegt,<br />

dass es Ihren Kindern an unserer Schule gut geht, tragen bitte auch Sie, liebe Eltern, dazu bei, dass sich die<br />

Kinder und Jugendlichen an die geltenden Spielregeln halten, ohne die ein geregelter Schulbetrieb und auch<br />

ein erfolgreicher Schulbesuch nicht möglich sind.<br />

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Eltern und Lehrer vertrauensvoll miteinander kommunizieren.<br />

Unsere Kollegen freuen sich sehr, wenn Sie daher die Einzelsprechstunden nutzen. Die Fachlehrer Ihrer<br />

Tochter / Ihres Sohnes sollten bei allen Fragen zum Unterricht und zur Unterrichtsgestaltung, aber auch bei<br />

Anregungen Ihrerseits sowie bei Unklarheiten immer die ersten Gesprächspartner sein, zumal die Lehrkraft<br />

die unmittelbare pädagogische Verantwortung für ihre Erziehungsarbeit und ihren Unterricht trägt.<br />

Neben den wöchentlichen Sprechstunden führen wir ab Oktober Klassenelternabende durch, die der<br />

allgemeinen Information und Aussprache dienen. Zudem stehen alle Lehrkräfte für Sie bei den Elternsprechtagen<br />

für ein Gespräch zur Verfügung. Zu bestimmten Anlässen finden eigene Veranstaltungen statt,<br />

zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden.<br />

Elternspende und Gemeinschaftsfonds<br />

Wie Sie sicherlich wissen, wird die Ausstattung unserer Schule vom Sachaufwandsträger, also der Stadt<br />

<strong>Kaufbeuren</strong>, getragen. Viele wünschenswerte Anschaffungen können jedoch, unabhängig von der Einsicht<br />

der Verantwortlichen, aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten der Stadt nicht realisiert werden. So<br />

leistet in vielen Fällen der Elternbeirat durch Spenden wertvolle finanzielle Unterstützung, ohne die unsere<br />

Schule auf manch sinnvolle und notwendige Anschaffung verzichten müsste. Aus diesem Grund wird sich<br />

5


der Elternbeirat demnächst mit der Bitte um eine Elternspende an Sie wenden und Ihnen eine Vorschau<br />

über die zu erwartenden Investitionen geben, die vom Elternbeirat im Namen der Elternschaft unterstützt<br />

werden sollen. Die Abrechnung erfolgt über den Elternbeirat. Ich möchte an dieser Stelle an Ihre Großzügigkeit<br />

appellieren und Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung danken. Der Elternbeirat wird regelmäßig über<br />

Neuanschaffungen aus den Mitteln der Elternspenden berichten.<br />

Neben der Elternspende unterhält die Schule auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses von<br />

Schulleitung und Elternbeirat einen Gemeinschaftsfonds. Gespeist wird er durch einen einmaligen Betrag<br />

von 2 € pro Familie. Wir weisen darauf hin, dass es sich auch hierbei um keine Pflichtabgabe, sondern eine<br />

freiwillige Leistung handelt, auf die die Schule aber in vielfacher Weise angewiesen ist. Die Gelder werden<br />

ausschließlich für soziale und gemeinschaftsfördernde Zwecke an unserer Schule verwendet. Hierzu gehören<br />

z.B. begrenzte Zuschüsse zu Fahrten und anderen schulischen Veranstaltungen, soweit eine Bedürftigkeit<br />

vorliegt. Begründete Anträge sind hierbei dem Elternbeirat rechtzeitig vorzulegen.<br />

Elternbeirat<br />

Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, wirkt der Elternbeirat (12<br />

gewählte Elternvertreter) beratend mit; so kann dieses Gremium das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern<br />

und Lehrern vertiefen und das Schulleben mitgestalten. Auf Beschluss des Elternbeirats werden an unserer<br />

Schule in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 eigene Klassenelternsprecher gewählt. Nach dem Bayerischen<br />

Erziehungs- und Unterrichtsgesetz haben diese die Funktion von Helfern des Elternbeirats. Sie tragen wesentlich<br />

mit dazu bei, die Bildung einer guten Klassengemeinschaft durch Aktivitäten mit den Kindern zu<br />

unterstützen. Die Wahl der Klassenelternsprecher wird im Rahmen der jeweiligen Klassenelternabende<br />

stattfinden.<br />

Elternbeiratswahl <strong>2012</strong><br />

Da in diesem Jahr die zweijährige Amtszeit des Elternbeirats endet, findet am Dienstag, 16. Oktober <strong>2012</strong>,<br />

um 19:00 Uhr in der Mensa die Wahl des neuen Elternbeirats statt. Wahlberechtigt sind die Eltern volljähriger<br />

Schüler sowie alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an unserer Schule haben, wobei für<br />

jedes die Schule besuchende Kind ein Stimmzettel ausgegeben wird. Wählbar ist der gleiche Personenkreis<br />

mit Ausnahme der an der Schule tätigen Lehrer. Für diese Wahl erhalten Sie eine gesonderte Einladung und<br />

ich bitte Sie, am Wahlabend zahlreich zu erscheinen, zumal nur der Personenkreis stimmberechtigt ist, der<br />

bei der Wahl anwesend ist. Vielleicht können Sie sich auch dazu entschließen, selbst für die Wahl zu kandidieren.<br />

Unser Elternbeirat würde sich über Wahlvorschläge freuen.<br />

Kosten<br />

Für die Unterrichtung Ihrer Kinder an unserem öffentlichen <strong>Gymnasium</strong> bezahlen Sie kein Schulgeld.<br />

Leider müssen wir aber für die Bereitstellung von Kopien und sonstiger nicht zuschussfähiger Lernmittel pro<br />

Schüler einen pauschalen (Medien-)Beitrag von 20 € erheben, dessen Höhe sich aus den im vergangenen<br />

Jahr entstandenen Kosten errechnet. Darin sind enthalten 16,40 € für Medienkosten (vor allem Kopien),<br />

0,60 € für die Landeselternvereinigung, 1€ für den Betrieb der Wasserspender, an denen sich Ihr Kind jederzeit<br />

kostenlos mit frisch aufgesprudeltem Wasser versorgen kann, und die oben genannten 2 € Sozialfonds.<br />

Falls Sie den Beitrag zum Sozialfonds nicht zahlen wollen, beläuft sich Ihr Beitrag auf 18 €. Zu den<br />

von Ihnen zu tragenden Kosten gehört auch der am Schuljahresende erscheinende Jahresbericht. Die<br />

Kosten werden sich voraussichtlich auf 8 € belaufen. Auch müssen wir für Verbrauchs- bzw. Experimentiermaterialien<br />

in den Fächern Natur und Technik (5. Jahrgangsstufe) sowie Chemie-Übung (Mittelstufe)<br />

einen Unkostenbeitrag von 5 € erheben.<br />

Wir sind uns bewusst, dass für manche Familien zu Schuljahresbeginn die Anschaffungen von Arbeitsbüchern<br />

und die Kosten für Materialien und pädagogisch sinnvolle Veranstaltungen (wie Theateraufführungen)<br />

zu einer Belastung werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis, bieten zugleich aber denjenigen Eltern<br />

finanzielle Unterstützung an, die sie wirklich benötigen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schulleitung.<br />

Wir werden einen Weg finden.<br />

10. Pädagogische Ziele unserer Schule<br />

Neben fachspezifischen Lernzielen liegt uns auch die Persönlichkeits- und Charakterbildung unserer Schüler<br />

am Herzen. Besonderen Wert legen wir auf den respektvollen Umgang aller miteinander - ob Groß oder<br />

Klein.<br />

Wir werden nicht nachlassen, von unseren Schülerinnen und Schülern grundlegende Formen der Höflichkeit<br />

einzufordern, die heutzutage leider nicht mehr überall selbstverständlich sind, oft nicht einmal in ihrer einfachsten<br />

Form: ein freundlicher Gruß, ein Bitte oder Danke, aber auch Pünktlichkeit. Die Schule ist keine<br />

6


„schöngeistige Oase“, sondern soll auf das Leben vorbereiten. Und „draußen im Leben“ könnte es so manchem<br />

vielleicht zum Nachteil gereichen, wenn er trotz des Vorhandenseins einer Sitzgelegenheit vor dem<br />

Büro des Personalchefs wartend auf dem Boden hockt, beim Eintreten in dessen Büro weder grüßt noch die<br />

Mütze abnimmt und schließlich Kaugummi kauend das Vorstellungsgespräch führt. Die Chancen auf den<br />

Traumjob stehen dann wohl nicht mehr so gut. Das mag überzeichnet sein, aber ich denke, Sie, liebe Eltern,<br />

haben verstanden, worum es uns geht. Bitte unterstützen Sie uns dabei, diesem Ziel etwas näher zu kommen.<br />

In den 5. Klassen beginnen wir dieses Jahr mit dem Projekt „Prävention im Team (PiT)“, das in Zusammenarbeit<br />

mit der Polizei und dem Kollegium umgesetzt wird. Die Kinder lernen auf spielerische und anschauliche<br />

Weise, wie wichtig Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft, Selbstbewusstsein, Durchsetzungsvermögen,<br />

Verantwortungsbereitschaft und Toleranz für ein friedliches und konstruktives Miteinander sind.<br />

Unsere ausgebildeten Lions-Quest-Lehrer koordinieren in den weiterführenden Klassen den regelmäßigen<br />

Einsatz von sozialförderlichen Unterrichtseinheiten aus dem Projekt „Erwachsen werden“. Dieses Jugendförderprogramm<br />

für 10 bis 15-jährige unterstützt nachhaltig das Selbstvertrauen, stärkt die kommunikativen<br />

Fähigkeiten, hilft den Schülern Konflikt- und Risikosituationen in ihrem Alltag angemessen zu begegnen und<br />

konstruktive Lösungen für Probleme zu finden, die gerade die Pubertät gehäuft mit sich bringt.<br />

Zudem findet in einigen Klassen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei ein Präventions- und Aufklärungsprojekt<br />

zum Thema „Alkohol und Drogen“ statt. Die Jugendlichen lernen, die Gefahren von Suchtmitteln<br />

realistisch einzuschätzen, sie erkennen die schwerwiegenden Konsequenzen eines Missbrauchs und die<br />

Bedeutung verantwortungsvollen Handelns.<br />

10. Termine<br />

Damit Sie am Schulleben aktiv teilnehmen können, ist es wichtig, dass wir Sie über unsere Terminplanung<br />

informieren. Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf den „Blickpunkt“, der immer auch eine<br />

Terminvorschau enthält. Weitere Termine finden Sie auf der Homepage. Selbstverständlich gehören zu<br />

den wichtigen Terminen eines Schuljahres auch die Ferien. Damit Sie rechtzeitig mit Ihrer Urlaubsplanung<br />

beginnen können, fügen wir die Ferientermine <strong>2012</strong>/13 an.<br />

Auf einem je eigenen Blatt finden Sie die Sprechstunden der Lehrkräfte im 1. Halbjahr sowie Informationen<br />

zur Schulberatung.<br />

Ich schließe den <strong>Elternbrief</strong>, dessen Empfang Sie bitte gegen Unterschrift bestätigen, mit nochmaligen guten<br />

Wünschen für das neue Schuljahr und verbleibe<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Susanne Jehl, Studiendirektorin<br />

Schulleiterin<br />

7


Merkblatt zur Schulberatung<br />

Die Beratung der Schüler und ihrer Eltern ist ein Teil des Erziehungsauftrags der Schule. Aus diesem Grund<br />

möchte ich Sie auf folgende Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen:<br />

I. Schulberatung<br />

1. Beratungslehrer:<br />

Zuständig sowohl für allgemeine Informationen als auch für Einzelberatung von Eltern und Schülern<br />

in allen Fragen der Schullaufbahnberatung sowie für die Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten<br />

ist der Beratungslehrer für das <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>:<br />

Herr OStR Johannes Wahler<br />

Sprechstunde: Dienstag, 1./2. Std., 7:50 - 9:20 Uhr nach telefonischer Voranmeldung<br />

2. Schulpsychologin:<br />

In schwierigen Lebenssituationen sind Schüler manchmal hohen Belastungen ausgesetzt, die sich<br />

im Erleben, im sozialen Miteinander, im Verhalten und oft zusätzlich in den Schulnoten zeigen.<br />

Wenn Schüler solch belastende Situationen nicht alleine meistern können, lohnt es sich, das Beratungsangebot<br />

der Schulpsychologin wahrzunehmen. Auch bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten,<br />

Schulangst, Mobbing und anderen Verhaltensauffälligkeiten ist die Schulpsychologin Ansprechpartnerin<br />

für Eltern und Schüler. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen selbstverständlich<br />

der Schweigepflicht.<br />

Schulpsychologin für das <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> ist:<br />

Frau StRin Verena Thiel<br />

Sprechstunde: Donnerstag, 6. Std, 12:00 - 12:45 Uhr<br />

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 08341/ 96655-123<br />

II. Erziehung-, Jugend- und Familienberatung<br />

Erziehungsberatungsstelle <strong>Kaufbeuren</strong> und des Landkreises Ostallgäu<br />

Baumgarten 18<br />

87600 <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Tel: 08341/ 90240<br />

III. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas<br />

Hirschzeller Str. 8<br />

87600 <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Tel: 08341/ 971217<br />

IV. Berufsberatung und Studienberatung der Agentur für Arbeit Kempten<br />

Arbeitsamt Kempten<br />

Rottachstr. 26<br />

87439 Kempten<br />

Tel.: 0831/2056-291, -292, -294<br />

kempten.biz@arbeitsagentur.de<br />

V. Studienberatung<br />

Anschriften, Sprechstunden und Informationsmaterial am Beratungsbrett (orangefarbener Aushang) und<br />

beim Beratungslehrer<br />

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Ferienordnung im Schuljahr <strong>2012</strong>/13<br />

(genannt sind jeweils der erste und der letzte Ferientag)<br />

Herbstferien: 29.10.<strong>2012</strong> – 02.11.<strong>2012</strong><br />

Weihnachtsferien: 24.12.<strong>2012</strong> – 05.01.<strong>2013</strong><br />

Frühjahrsferien: 11.02.<strong>2013</strong> – 15.02.<strong>2013</strong><br />

Osterferien: 25.03.<strong>2013</strong> – 06.04.<strong>2013</strong><br />

Pfingstferien: 21.05.<strong>2013</strong> – 31.05.<strong>2013</strong><br />

Sommerferien: 31.07.<strong>2013</strong> – 11.09.<strong>2013</strong><br />

Der Buß- und Bettag (Mittwoch, 21.11.<strong>2012</strong>) ist für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.<br />

Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen von Schülern aufgrund von Urlaubs- oder Reiseterminen grundsätzlich<br />

nicht möglich sind.<br />

Zeugnistermine im Schuljahr <strong>2012</strong>/13<br />

Zwischenzeugnis Freitag, 22.02.<strong>2013</strong><br />

Jahreszeugnis Dienstag, 30.07.<strong>2013</strong><br />

Entlassung der Abiturienten Freitag, 28.06.<strong>2013</strong><br />

9


Empfangsbestätigung und Erklärung der Erziehungsberechtigten<br />

bzw. der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers<br />

(Bitte über den Klassenleiter/die Klassenleiterin ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben!)<br />

Name des Schülers / der Schülerin: ..................................................................................................<br />

Klasse: ............................<br />

Notfallrufnummern:<br />

Während der Unterrichtszeit bin ich / sind wir unter folgenden Nummern zu erreichen:<br />

Name (bitte in Druckbuchstaben): .................................................................................................................<br />

Tel.privat: ......................................................................Mobil:.......................................................................<br />

Zweite Mobilnummer………………………………………….. Tel. beruflich: ........................................................<br />

E-Mail-Adresse(n): .........................................................................................................................................<br />

Tel. einer Person unseres Vertrauens (bitte auch Name angeben)<br />

...................................................................................................................................................................<br />

Bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 mit 8 bitte zusätzlich angeben:<br />

Im Falle einer vorzeitigen Unterrichtsbeendigung, die tags zuvor noch nicht angekündigt werden<br />

konnte,<br />

(bitte nur eine Möglichkeit ankreuzen)<br />

bin ich/sind wir damit einverstanden, dass mein/unser Kind die Schule vor dem regulären Unterrichtsende<br />

verlassen darf;<br />

wünsche(n) ich/wir, dass mein/unser Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule beaufsichtigt<br />

wird. Ich/wir werde(n) mein/unser Kind darüber informieren, sich in diesem Fall nach Unterrichtsschluss<br />

von sich aus im Sekretariat zu melden.<br />

Vom <strong>Elternbrief</strong> des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Kaufbeuren</strong> zum Schuljahresbeginn<br />

<strong>2012</strong>/13 habe(n) ich / wir Kenntnis genommen:<br />

<strong>Kaufbeuren</strong>, den ........................................ .................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

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